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1 Geistige Monopolrechte: Das virtuelle Öl des 21. Jahrhunderts Ein Thema beim G8 – Gipfel in Heiligendamm.

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Präsentation zum Thema: "1 Geistige Monopolrechte: Das virtuelle Öl des 21. Jahrhunderts Ein Thema beim G8 – Gipfel in Heiligendamm."—  Präsentation transkript:

1 1 Geistige Monopolrechte: Das virtuelle Öl des 21. Jahrhunderts Ein Thema beim G8 – Gipfel in Heiligendamm

2 2 Geistige Monopolrechte ein aktuelles Thema zum G8 Gipfel in Heiligendamm ! Ankündigung der Bundesregierung im Rahmen der G8 – Präsidentschaft: Initiative gegen Produktpiraterie und der Ausdehnung des internationalen Regimes zur Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums Quasi zur Verteidigung des Wohlstands wissensbasierter Gesellschaften Ist auf dem Hintergrund des Anwachsen einer Konkurrenz zu den BRIC-Staaten (Brasilien, Rußland, Indien und insbesondere China) zu sehen Außerdem erfolgt von Bundeskanzlerin Frau Merkel handelspolitisch wie militärisch eine Propagierung eines Transatlantischen Partnerschafts-Abkommens (EU – USA), dass sich gegen Entwicklungsländer richtet und der Abschottung vor den BRIC- Staaten dienen soll.

3 3 Zunehmende Bedeutung des Wissenssektors Quellen: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 1993; BMWi: Info 2000. Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft. Bonn 1996; S.17, Dostal 1995; www.heise.de/ct/01/17/170/

4 4 Beispiele geistiger Monopolrechte Patente Urheberrecht (US: Copyright, ©) Industriedesign & Gebrauchsmuster Marken (, ®) Geographische Herkunftsbezeichnungen Betriebsgeheimnisse Pflanzen-Sortenschutz Layout v. integrierten Schaltkreisen (ICs)

5 5 Internationale Verträge zu geistigem Eigentum Die Befürworter des Freihandels im 19. Jhts : Im Gegensatz zu heute noch negative Beurteilung des Patentrechts als Handelshemnis wie bei den Schutzzöllen Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) 1878 mit legislative Autonomie der Mitgliedsländer, Pflicht zur Offenlegung der Erfindung und zur lokalen Ausübung im Ursprungsland Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst 1886 UPOV von 1961 (Das intern. Sortenschutzabkommen schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen) EPÜ (Europäisches Patentübereinkommen) TRIPS (WTO-Abkommen zu Trade-related Aspects of Intellectual Property Rights) von 1995 CBD (Convention on biological diversity) auch Übereinkommen über die biologische Vielfalt von 1992 mit u.a. Regelungen der gerechten Verteilung der Nutzen und Profite durch Biotechnologische Inwertsetzung der genetischen Ressourcen

6 6 Geistige Eigentumsrechte – grundsätzliche Nachteile Geistige Eigentumsrechte bei Konzernen des Nordens (97% der Patente!): ständig steigender Netto-Transfer von Geldern aus dem Süden. Die vorrangige Konzentration dieser Eigentumsrechte auf den Norden führt zu einer massiven Behinderung des dringend notwendigen Technologie- und Wissenstransfers in den Süden. Verhindert nachholende Entwicklung wie früher bei D, Japan, Korea Am Ende des 19.Jhts waren Nachahmen, Kopieren, Fälschen die wichtigsten Eckpfeiler für den wirtschaftlichen Aufstieg Deutschlands. Erst danach eigene Erfindungen. Innovationshemmnis dieser Eigentumsrechte (insbesondere durch Ausdehnung bis in Bereiche von Entdeckung / nicht Erfindung) Schafft Monopole in der Verfügbarkeit und treibt Kosten dieser Produkte (insbesondere für die Entwicklungsländer) in die Höhe Hohe Transaktionskosten: Viele Systeme geistigen Eigentums führen zu immensen Kosten für Anwälte, Gerichte, Patentämter, Kriminalisierung großer Bevölkerungsgruppen etc. Der Produktionsfaktor Wissen differenziert die (internationale) Gesellschaft zunehmend zwischen know und know nots gegenüber der klassischen Trennung in have und have nots aus.

7 7 Wissensallmende versus Ausdehnung geistiger Monopolrechte Allmende ist ein alter Begriff für ein Kollektiveigentum an natürlichen Ressourcen (Felder, Weiden, Fischteiche). Wissensallmende bezeichnet den offen zugänglichen Teil von gemeinsamen Wissensschatz zur Versorgung der Bevölkerung mit den Grundlagen alltäglichen Lebens. (Wissen als öffentliches Gut) Rechtlich auf eine bestimmte Zeit gewährte Monopole werden oft geistige Eigentumsrechte genannt, sind aber besser als geistige Monopolrechte bezeichnet (es gibt ja keine Konkurrenten). Diese geistigen Monopolrechte werden über anfangs Texte und Musik sowie technische Erfindungen immer weiter z.B. mittels Urheberrechte ausgedehnt. Besonders pervers ist z.B. die Patentierung von Gensequenzen, wobei wichtige Grenzen überschritten werden: Entdeckungen sind bisher im Gegensatz zu Erfindungen nicht patentierbar um einen gesellschaftlichen Schaden zu verhindern.

8 8 Verschärfte Ausdehnung geistiger Monopolrechte Verstärkte Ausdehnung, seitdem in den 70 Jahren Patente von Unternehmen an der Börse als Maß für den share-holder value dient. (Je mehr Patente desto wertvoller in Augen der Analysten) Kreuz-Lizenzierung zwischen Großunternehmen mit dem Ergebnis, dass Wettbewerb behindert und Innovationen erschwert werden. Die Wissensallmende wird zusehens verkleinert und im Zuge weiterer Privatisierung bisher öffentlicher Lebensbereiche völlig in Frage gestellt. Während traditionell Wissen seinem Wesen nach kultureller Natur und als Erfahrungswissen kollektiv über Jahrhunderte gewachsen ist erfolgt über die erweiterte Patentierung individuelle Aneignung als Enteignung des traditionellen Wissens

9 9 TRIPS oder Kann man die Sonne patentieren ? Definition/Einordnung -> Trade Related Aspects of Intellectual Property 1994 im Rahmen der GATT-Uruguay-Runde im WTO-Abkommen im Anhang IC beschrieben Als dritte Säule der WTO zu einem universellen Rechtsschutz für geistiges Eigentum; von den WTO-Unterzeichnerstaaten als Paket, d.h. ohne Abstriche zu übernehmen, zur Globalisierung des Schutzes von Rechten an geistigem Eigentum Enthält sowohl materiell-rechtliche Bestimmungen hinsichtl. der Mindeststandards von Schutzrechtsinstrumenten (Patente, copyrights, Markenrechte, geografische Herkunftsbezeich-nungen...) als auch Regelungen zu dessen Ausübung und Durchsetzung Insbesondere die Bestimmungen zur Patentierung und zur Miteinbeziehung lebender Materie sind zwischen Nord und Süd umstritten; Umsetzung von TRIPS -> Mehrzahlungen für Lizenzen von über 60 Mrd. US-Dollar (insb. zu Lasten der Entwicklungsländer) TRIPS steht in Widerspruch zu den Liberalisierungs-Deklarationen der anderen WTO-Abkommen

10 10 Begründungen / Zielsetzungen von TRIPS Argument von Befürwortern: bei niedrigen Imitationskosten (z.B. siehe Software-Kopien) langfristig weniger Anreiz für Investitionen in Forschung und Entwicklung Über TRIPS sind die Entwicklungsländer gezwungen, nach Ablauf von Übergangsfristen geistige Monopolrechte in ihren Staaten einzuführen bzw. zu verschärfen Im TRIPS hinsichtl. des Patentrechtes nunmehr verschärft nationalstaatliche Durchsetzungs- mechanismen incl. Streitschlichtungs- verfahren der WTO in Konfliktfällen TRIPS Artikel 27.3b erlaubt die Patentierung von lebenden Organismen (Pflanzen, Tiere sogar genetische Abschnitte) Erlaubt Patente auf Produkte, die bisher Allgemeingut waren. Im TRIPS kein benefit sharing als angemessener, materieller Ausgleich zwischen NORD und SÜD bei Nutzung von genetischen Ressourcen des Südens Die bisher heftigste Auseinandersetzung fand über AIDS- Medikamente für Afrika statt

11 11 Aktuelle Kämpfe in der Wissensgesellschaft Bio/Agrar Computer, © Internet /(digitale) Medien Pharma

12 12 Gen- und Bio-Kolonialismus / Biopiraterie Der Süden als Hort der Artenvielfalt (nach Schätzungen lagern in den Entwicklungsländern 90 % der biologischen Ressourcen der Welt). Der Norden verfügt hingegen über die wissenschaftl. und technische Infrastruktur, sie zu analysieren und zu nutzen. Über Patentierung der Versuch der multinationalen Konzerne exclusive Rechte auf genetische Ressourcen der Pflanzenwelt und der Artenvielfalt der Dritten Welt zu erhalten (subtiler Kolonialismus mit langfristiger Absicherung) Genetische Ressourcen durch neue Technologien und neue Konsummuster zum Erdöl des Informationszeitalter. Versuch von Unternehmen, sich das grüne Gold der Gene zu sichern und über traditionelle Formen der Nutzung (z.B. indigener Völker) erfolgversprechender voranzukommen als über ein schwierigeres, techn. Verfahren des Screening (Entdecken erblicher Eigenschaften mittels Labor).

13 13 Biopiraterie - Beispiele Indischer Neem-Baum (Der Neem-Baum wird bereits seit Jahrhunderten von der Indischen Landbevölkerung gegen Insekten und Pilzbefall eingesetzt. Das daraus gewonnene Patent sollte wiederum für die Herstellung eines Fungizids genutzt werden) südamer. Pflanze Ayahuasca (1986 lässt sich ein Loren Miller die für die Herstellung von Ayahuasca benötigte Lianenart Banisteriopsis caapi patentieren (US-Patentnummer US 5751P). Er behauptet hierzu, der Entdecker der Pflanze zu sein - eine offensichtliche Unwahrheit. 1999 wurde Ayahuasca als geistiges Eigentum indigener Völker anerkannt und das Patent aufgehoben. 2001 trat das Patent wieder in Kraft)Banisteriopsis caapiindigener Völker perverser Erfindungsreichtum: Terminator-Technologien bei Saatgut (in der 2. Generation. steril) Eine halbstaatl. Organisation INBio aus Costa Rica lieferte einem Pharmakonzern für 1,3 Mill. $ Extrakte von 10000 Tieren und Pflanzen aus dem Tropenwald woraus die kanad. Umweltorganisation RAFI schloß, dass danach die gesamten genetischen Ressourcen des Südens zum Schleuderpreis von rd. 10 Mill. $ erworben werden könnten und dies wäre im Gegensatz zu anderen Ressourcen ein einmaliger Kauf mit gleichzeitiger, dauerhafter Abhängigkeit des Klientels

14 14 Urheberrecht im Wandel Im analogen Zeitalter: Traditionelle Medien waren an einen Spezifischen materiellen Träger (Druckerzeugnis, Schallplatten, Videocassetten …)gebunden und benötigten Herstellung, Vertrieb und Verkauf Digitales Zeitalter: Medien benötigen kein spezielles Trägermedium mehr um transportiert zu werden (Netzwerke und Speicherung auf Festplatten, CD, Sticks) ; Kopien von digitalen Inhalten ohne Qualitätsverlust Bisherige teuere Distributionsmechanismus wie bei den analogen Medien nicht mehr erforderlich Interagieren der KünstlerInnen /WissenschaftlerInnen direkt mit dem Publikum möglich; Vermittlungsinstanzen der Unterhaltungsindustrie werden zusehens überflüssig Forderungen nach verschärftem Kopierschutz der monopolisierten Unterhaltungsbranche wirken wie Maschinenstürmerei von Einrichtungen des analogen Zeitalters und lassen sich letztendlich wegen der Kontrolle nur im Totalitarismus realisieren.

15 15 Pauschalgebühren statt Kriminalisierung Legalisierung von Internettauschbörsen für Filme und Musik Keine Kriminalisierung Erhalt von Datenschutzgrundrechten Besserer Zugang Problem: KünstlerInnen, Literaten, Redakteure bekommen weniger Geld Lösungsvorschlag: Vergütung pro Download aus Pauschalgebühren (ca. 5/DSL-Anschluss) Vorteile: größere kulturelle Vielfalt (Musik, Filme, Nachrichten, Literatur …) Weniger Abhängigkeit von den Labels Verlierer: Plattenläden, bislang monopolisierte Medienkonzerne

16 16 Alternativen: Wissensallmende statt Privatisierung Freie Software Da die MIT-Lizenz nicht mit einem Copyright versehen ist, steht es jedem frei, die MIT-Lizenz für den eigenen Gebrauch zu modifizieren Teilweise: Wissenschaftscommunity Wikipedia Freier Saatguttausch unter Bauern Freier Zugang zu Musik und Filmen im Internet Freier Zugang zu öffentlich finanziertem Wissen

17 17 Forderungen TRIPS-Abkommen entschärfen oder abschaffen Keine Gültigkeit von Nord-Patenten in Süd-Ländern Mehr Kontrolle für Monopolisten (z.B. Pharmaindustrie) Verbot von Terminator - Technologien Keine Softwarepatente Geistige Monopolrechte stärker einschränken: Kurze Fristen Ausnahmen für: Bauern Forschung PrivatnutzerInnen Erfinderzertifikate als ein Nachfolgemodell für Patente ; quasi als zu zahlendes öffentliches Eigentum (nicht mehr Monopolrecht des Erfinders)


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