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Modellvarianten Photovoltaik
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Einteilung der gängigsten Modelle: A: Beteiligungsmodelle
Kommanditgesellschaft, a-typisch stille Gesellschaft Genossenschaft B: Anlagemodelle Sparbuchmodell Kassenobligationsmodell Nachrangige Darlehen C: Sale and Lease Back SALB mit Tilgung D: Warenmodelle Gutscheinmodell
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E: Netzparitätsmodelle F: Fondsmodelle
Netzparitätscontracting F: Fondsmodelle Überregionale Nachhaltigkeitsfonds
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Worauf muß man aufpassen?
Finanzmarktaufsicht: Bankwesengesetz: Hereinnahme von Geldern ist Bankgeschäft Kapitalmarktgesetz: Prospektpflicht ab € oder 150 Personen Wertpapieraufsichtsgesetz: Transparenz bei Wertpapieren gegenüber dem Anleger Steuer: Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer Sonstiges: Handelsrecht/Gesellschaftsrecht Einmaliger Aufwand <> laufender Aufwand Wirtschaftlichkeitsrechnung
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Kommanditbeteiligung, a-typisch Stille, Genossenschaft
Echte Unternehmensbeteiligung Teilnahme am Gewinn/Verlust Anwendung: große Projekte , Vielzahl von Projekten oder höhere Einzelbeteiligungsvolumina Keine Bankenkonzession Grundsätzlich Prospektpflichtig bei Anbot ans Publikum Projekte: Wind, Wasser, Biomasse, Biogas, fallweise Photovoltaik Beteiligung Gewinn Stromverkauf ÖMAG oder Dritte
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Sparbuchmodell, Kassenobligationsmodell
Nachhaltige Veranlagung für Bürger mit Ökobonus auf Zinsen Anwendung: Sparbuch bei kleineren Projekten, Kassenobligation bei größeren höherwertigen Projekten Keine Bankkonzession da Bank involviert, keine Prospektpflicht Projekte: kleinere PV-Projekte, Windkraft, Kleinwasserkraft
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nachrangige Darlehen Nachhaltige Veranlagung für Bürger mit Ökobonus auf Zinsen, fallweise Bonus auf Energieertrag über Plan Anwendung: bei großen Emissionen Keine Bankkonzession , Prospektpflicht ( nachrangige Darlehen bei richtiger Gestaltung weder BWG noch Prospekt pflichtig) Projekte: größere PV Anlagen,Windkraft, Wasser, Nachrangiges Darlehen Verzinsung Strom an ÖMAG oder Dritte
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SALE and LEASE BACK Errichtung der Anlage durch Gesellschaft
Verkauf Paneele an Bürger Rückmiete der Paneele an Gesellschaft, Miete inkl Zinsen an Bürger Strom an ÖMAG oder Dritte Keine Bankenkonzession, keine Prospektpflicht Projekte: ausschließlich bei PV Projekten anwendbar Lease Back Kaufpreis Miete SALE Strom ÖMAG oder Dritte
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Gutscheinmodell 1. Nachhaltige Ertragspartizipation für Kunden durch Discount und Kundenbindungsprogramm für Unternehmen. Keine BWG und KMG Pflicht Projekte: primär Photovoltaik, Kunde kauft Gut-scheine 2. Investition Kunde tauscht jährlich Gutschein gegen Ware Stromertrag 3. 4.
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Netzparitätscontracting
Investor investiert in PV Anlage Liefert Strom zum Netzparitätstarif ohne ÖMAG Förderung Bürger können sich über verschiedene Modelle beteiligen Nach 20 Jahren kann Stromabnehmer die Anlage zu einem Fixpreis übernehmen. BWG bzw KMG Pflicht je nach Modell Projekte: primär PV Projekte ohne ÖMAG Tarif Anleger Beteiligung Investiert in PV Anlage Strom Netzparitätstarif Stromabnehmer
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Fondsmodelle Fonds investiert in Anlagen
Liefert Strom zum Netzparitätstarif oder an ÖMAG Bürger können sich über verschiedene Modelle beteiligen BWG bzw KMG Pflicht je nach Modell Projekte: Wind, PV, Biomasse, Biogas, Wasser Anleger Beteiligung Investiert in mehrere Anlage Fonds Strom Stromerlöse Stromabnehmer oder ÖMAG
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ARGE Bürgerkraftwerk 5 Gesellschafter
Schwerpunkt : Finazierungsberatung, Bürgerbeteiligungen Beratung + Umsetzung Kontakt: Mag Reinhard Würger
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Reden wir über Bürgerkraft für nachhaltige Energie
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