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Beschluss des Akademischen Senats vom 14. 7

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Präsentation zum Thema: "Beschluss des Akademischen Senats vom 14. 7"—  Präsentation transkript:

1 Beschluss des Akademischen Senats vom 14. 7
Beschluss des Akademischen Senats vom Eckwerte zur Modularisierung und zur gestuften Studienstruktur an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

2 Beschluss des Akademischen Senats vom 17.12.2003
Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen, Einführung von konsekutiven, nicht-konsekutiven und weiterbildenden/berufsbezogenen Masterstudiengängen, Schaffung von Zentren für z.B. Medien-, Schreib-, Sprech- und Sprachkompetenz mit entsprechender Ausstattung für die geforderten berufsfeldbezogenen Qualifikationen in gestuften Studiengängen, Miteinbeziehung der staatlich geregelten Studiengänge in das zweistufige System, sobald dafür die entsprechenden Regelungen vorliegen, volle Akkreditierungsfähigkeit der neuen Studiengänge auf Grundlage der KMK-Beschlüsse, Erarbeitung verbindlicher Rahmenvorgaben für die Einführung gestufter Studiengänge (= Eckwertepapier), Einrichtung einer Koordinierungsstelle.

3 Zeitplan zur Einführung von Bachelor und Master an der Universität Halle-Wittenberg I
Akademischer Senat: Grundsatzbeschluss zur Einführung von gestuften Studiengängen an der Universität ( ) Prorektorat für Studium und Lehre und HoF Wittenberg: Information über BAMA-Projekte anderer Universitäten Vorträge auswärtiger Experten, Materialsammlung, Modellvergleich (1/2004 – 4/2004) Prorektorat und HoF Wittenberg: Universitätsweite Öffentlichkeitsarbeit zu Senatsbeschluss und weiterem Vorgehen: Artikel in Universitätszeitung, Veranstaltung von Expertenvorträgen, Internetauftritt des Prorektorats ... (ab 2/2004)

4 Zeitplan zur Einführung von Bachelor und Master an der Universität Halle-Wittenberg II
Prorektorat, HoF Wittenberg, Arbeitsgruppe Bachelor-Master: Entwicklung des Eckwertekonzeptes zur Modularisierung und gestuften Studienstruktur (2/2004 – 7/2004) Akademischer Senat: Beschluss über Eckwerte zur Modularisierung und gestuften Studienstruktur ( ) Fachbereiche und Institute: Entwurf eines Gesamtstudienangebots, Abstimmung mit anderen Fächern (7/2004 – 2/2005) Prorektorat und ASQ-Bereich: Konzeption und Planung des Bereichs Allgemeiner Schlüsselqualifikationen: ASQ-Modulangebot und Organisationsstruktur des ASQ-Bereichs (7/2004 – 12/2004)

5 Zeitplan zur Einführung von Bachelor und Master an der Universität Halle-Wittenberg III
Prorektorat, Arbeitskreis Studienstruktur und Koordinierungsstelle: Entwicklung der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnungen für Bachelor- und Masterstudiengänge, der Muster für die Fachspezifischen Bestimmungen und der Schemata für die Modulbeschreibungen auf Basis der Eckwerte (12/2004 – 2/2005) Fachbereiche und Institute: 1.) Modulaufbau der einzelnen Studiengänge festlegen, 2.) einzelne Module und Prüfungsmodalitäten definieren, 3.) Fachspezifische Bestimmungen und allgemeine Modulbeschreibungen formulieren Beratung, Moderation und fachliche Unterstützung durch Koordinierungsstelle (12/2004 – 12/2005) Fachbereichräte, Akademischer Senat und Rektorat: Beschlüsse in akademischen Gremien (4/2005 – 7/2005)

6 Fachbereiche und Institute:
Zeitplan zur Einführung von Bachelor und Master an der Universität Halle-Wittenberg IV Zentrale Universitätsverwaltung, Immatrikulationsamt, zentrale Prüfungsämter – Arbeitskreis Studienstruktur: verwaltungstechnische Umsetzung der neuen Studienstruktur: Arbeitsorganisation, Software und Formularentwicklung etc. (1/2005 – 9/2006) Rektorat, Akademischer Senat und ASQ-Bereich: Einrichtung des ASQ-Bereichs als zentraler Einrichtung der Universität und Vorbereitung des ASQ-Studienprogramms (4/2005 – 7/2006) Fachbereiche und Institute: Konkrete Modulbeschreibungen für das erste Semester in der neuen Studienstruktur formulieren (bis 6/2006)

7 Zeitplan zur Einführung von Bachelor und Master an der Universität Halle-Wittenberg V
Prorektorat und Koordinierungsstelle: Vorgespräche mit Akkreditierungsagenturen, Anmeldung zur Akkreditierung der neuen Studiengänge und Vorbereitung der Akkreditierungen (4/2006 – 7/2007) Studienberatung und Öffentlichkeitsabteilung: Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für die neuen Studiengänge (ab 10/2005) Aufnahme des Studienbetriebs (WiSe 2006/07)

8 Gesetzliche Vorgaben Hochschulrahmengesetz (2002): Die Hochschulen können BA/MA anbieten (§ 19 I). Landeshochschulgesetz LSA (2004): Die Hochschulen sollen BA/MA anbieten (§ 9 VI).

9 Vorgaben durch Kultusministerkonferenz und Akkreditierungsrat
Beschluss der KMK vom : Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktesystemen und die Modularisierung von Studiengängen. Beschluss der KMK vom : Ländergemeinsame Strukturvorgaben der KMK gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen. Akkreditierungsrat 1999: Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen und Akkreditierung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister – Mindeststandards und Kriterien Akkreditierungsrat 2001: Referenzrahmen für Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magister-Studiengänge

10 Das Neue am BA-MA-Studienmodell
Kompetenzorientierung der Studiengänge Stufung und Abfolge: erst Bachelor, dann Master. ECTS: Arbeitsaufwand der Studierenden, verrechnet in Leistungspunkten (30 Stunden = 1 LP) statt Lehrleistung Modularisierung: Lehr- und Lerneinheiten (Kontakt- + Selbststudium), definiert über Lernziele Studienbegleitende Prüfungen statt Abschlussprüfungen Explizite Vermittlung von Schlüsselqualifikationen Akkreditierung: Studiums-TÜV prüft KMK-Kriterien (und mehr) ab.

11 Gegenstand der Eckwerte
Gesamtstudienstruktur Modularisierung Leistungspunktevergabe (ECTS) Prüfungs- und Notensystem Schlüsselqualifikationen Akkreditierungsgesichtspunkte

12 Grundsätze der Eckwerte
Universitärer Anspruch und Universitätsverträglichkeit Nutzen aller Chancen der Studienreform bei gleichzeitiger Wahrung von Kontinuität und Bewährtem Größtmögliche Flexibilität bei der Studienganggestaltung und bei der Fächerwahl durch die Studierenden

13 Grundsatzstruktur - Regelstudienzeit
Der Bachelor-Studiengang umfasst insgesamt 180 LP; dies entspricht 6 Semestern Regelstudienzeit (5400 Stunden). Der Master-Studiengang weist insgesamt 120 LP auf; dies entspricht 4 Semestern Regelstudienzeit (3600 Stunden). Der weiterbildende, berufsbezogene Master kann auch nur 60 LP, also zwei Semester umfassen (1800 Stunden).

14 Modulgestaltung I - Definition
Module bilden die Bausteine eines Studienprogramms. Module sind inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten. Sie bestehen nicht nur aus den Lehrveranstaltungen (Kontaktstudium), sondern umfassen auch die zu erbringenden Studienleistungen im Kontext dieser Lehrveranstaltungen (Selbststudium). Module können aus verschiedenen Lehr- und Lernformen bestehen (Vorlesung, Übung, Seminar, Projektseminar, Selbststudium, Projektarbeit etc.). Abschlussarbeiten und (externe) Praktika bilden eigene Module. Der Zweck der Modularisierung: die Lern- und Lehrziele für jedes einzelne Modul explizit zu definieren.

15 Modulgestaltung II – Modulformen
Pflichtmodule: diese haben alle Studierenden zu belegen. Wahlpflichtmodule: die Studierenden können innerhalb eines thematisch eingegrenzten Bereichs auswählen. Wahlmodule: die Studierenden haben die freie Auswahl innerhalb des Modulangebots des Fachs.

16 Modulgestaltung III – Modulgrößen
Es gibt zwei Standardgrößen für Module: 5 LP (dies entspricht 150 Arbeitsstunden, knapp 4 Wochen) und 10 LP (dies entspricht 300 Arbeitsstunden, knapp 8 Wochen). Größere Module weisen immer ein Vielfaches von 5 LP auf. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Modul zwischen 5 und 10 LP aufweisen, um so unterschiedlichen Leistungsanforderungen der Fächer gerecht zu werden.

17 Modulgestaltung IV – Beispiel A
Vorlesung 2 SWS 30 Stunden Vor- und Nachbereitung der Vorlesung 15 Stunden Übung zur Vorlesung 2 SWS Vor- und Nachbereitung der Übung Klausur einschließlich Vorbereitung 45 Stunden 150 Stunden = 5 Leistungspunkte

18 Modulgestaltung V – Beispiel B
Projektseminar 3 SWS 45 Stunden Vor- und Nachbereitung des Seminars, Lektüre der Texte 20 Stunden Anfertigen von zwei Sitzungsprotokollen 10 Stunden Vorbereitung des Projektarbeit 55 Stunden Vorbereitung der Projektpräsentation 150 Stunden = 5 Leistungspunkte

19 Modulgestaltung VI – Beispiel C
Vorlesung 2 SWS 30 Stunden Vor- und Nachbereitung der Vorlesung 15 Stunden Übung zur Vorlesung 2 SWS Vor- und Nachbereitung der Übung Lektüre der Veranstaltungstexte Tutorium Vorbereitung auf Referat 40 Stunden Anfertigen der Hausarbeit 80 Stunden Klausurvorbereitung 300 Stunden = 10 Leistungspunkte

20 Modulgestaltung VII Elemente der Modulbeschreibung gemäß KMK
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls (Zielgruppen und Zielbegründung), Ziele der Einzelelemente/ Veranstaltungen, Lehr- und Lernformen, Voraussetzungen für die Teilnahme, Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten, Verwendbarkeit des Moduls in welchen Studiengängen, Zeitlicher Arbeitsaufwand des Teilnehmers, Anzahl der zugelassenen Teilnehmer, Leistungspunkte und Noten, Formen und Umfang der Prüfungen, Häufigkeit des Angebots von Modulen (Angebotsturnus), Dauer der Module.

21 Studiengangssatzungen
Anhand der Eckwerte wird eine „Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelor-Master-Studium“ entwickelt. Diese bildet den Rahmen für die einzelnen „fachspezifischen Bestimmungen“.

22 Fachspezifische Bestimmungen
Jedes Studienfach regelt in seinen fachspezifischen Bestimmungen insbesondere, welche Bachelor- und Master-Studienvarianten angeboten werden, welche Module (Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule) in welcher Reihenfolge mit wie viel Leistungspunkten zu belegen sind, wie viele Leistungspunkte das Praktikum aufweisen soll, welche Modulnoten in die Studienfachnote eingehen und welche Zugangsvoraussetzungen für den Master-Studiengang des Fachs zu erfüllen sind.

23 Gesamtstudienstruktur
Das Bachelor-Studium umfasst insgesamt 180 LP; dies entspricht 6 Semestern Regelstudienzeit (5400 Arbeitstunden). Das Master-Studium weist insgesamt 120 LP auf; dies entspricht 4 Semestern Regelstudienzeit (3600 Arbeitsstunden). Der weiterbildende, berufsbezogene Master kann auch nur 60 LP, also 2 Semester umfassen (1800 Arbeitsstunden).

24 Schlüsselqualifikationen
Die Definition von Schlüsselqualifikationen orientiert sich an den Empfehlungen des Wissenschaftsrates (2000). An der Universität Halle-Wittenberg wird zwischen zentral angebotenen allgemeinen Schlüsselqualifikationen (ASQ) und in den Fächern angebotenen Schlüsselqualifikationen (FSQ) unterschieden.

25 Allgemeine Schlüsselqualifikationen
Die „Allgemeinen Schlüsselqualifikationen“(ASQ) werden zentral angeboten (Medien- und Sprachzentrum, Sprechwissenschaft). Dazu zählen: Fremdsprachen, Techniken der Präsentation und Argumentation, des Schreibens und Redens, Medienkompetenzen. Die Fächer geben Empfehlungen, welche ASQ-Module zu dem Fachstudium „passen“.

26 Fachspezifische Schlüsselqualifikationen
Die FSQ werden von den Fächern angeboten. Welche FSQ benötigt werden, wird in den fachspezifischen Bestimmungen entschieden. Formen: eigene Module, ausschließlich zur Vermittlung von FSQ im Rahmen eines anderen themenzentrierten Moduls.

27 Struktur des Bachelor-Studiengangs
Der Bachelor-Studiengang besteht aus einem oder zwei Studienfächern. Im Leistungspunktevolumen des Studienfachs bzw. der Studienfächer sind enthalten: das Fachstudium, die Abschlussarbeit, das Praktikum/die Praktika, der allgemeine SQ-Bereich (ASQ) und der fachspezifische SQ-Bereich (FSQ).

28 Drei Varianten des Bachelor-Studiums
Studiengänge mit einem Fach (180 LP), Studiengänge mit zwei gleichgewichtigen Fächern (90 LP pro Fach), Studiengänge mit einem großen und einem kleinen Fach (120 LP und 60 LP).

29 BA-Studiengänge mit einem Fach (180 LP)
davon LP Module des Studienfachs, 10 LP Abschlussarbeit (in einem Fach), 5, 10, 15 oder 20 LP Praktikum/Praktika, 10 LP Allgemeine Schlüsselqualifikationen (ASQ), 10 LP Fachspezifische Schlüsselqualifikationen (FSQ)

30 BA-Studiengänge mit einem Fach (180 LP)
10 LP Abschlussarbeit 10 LP ASQ 10 LP FSQ 5, 10,15 oder 20 LP Praktikum/Praktika LP Module des Studienfachs

31 BA-Studiengänge mit zwei gleich-gewichtigen Fächern (90 LP pro Fach)
60-65 LP Module des Studienfachs, 10 LP Abschlussarbeit, 5 oder 10 LP Praktikum/Praktika, 5 LP Allgemeine Schlüsselqualifikationen (ASQ), 5 LP Fachspezifische Schlüsselqualifikationen (FSQ)

32 BA-Studiengänge mit zwei gleich-gewichtigen Fächern (90 LP pro Fach)
10 LP Abschlussarbeit 5 LP ASQ 5 LP FSQ 5 oder 10 LP Praktikum/Praktika 60-65 LP Module des Studienfachs 1 10 LP Module des Studienfachs 2 5 LP ASQ 5 LP FSQ 5 oder 10 LP Praktikum/Praktika 60-65 LP Module des Studienfachs 2

33 BA-Studiengänge mit einem großen und einem kleinen Fach (120 LP und 60 LP)
im 120er Fach: 75-85 LP Module des Studienfachs, 10 LP Abschlussarbeit, 5, 10 oder 15 LP Praktikum/Praktika, 10 LP Allgemeine Schlüsselqualifikationen (ASQ), 10 LP Fachspezifische Schlüsselqualifikationen (FSQ) im 60er-Fach: 60 LP Module des Studienfachs, keine Abschlussarbeit, kein Praktikum, keine ASQ und FSQ.

34 5, 10 oder 15 LP Praktikum/Praktika
BA-Studiengänge mit einem großen und einem kleinen Fach (120 LP und 60 LP) 10 LP Abschlussarbeit 10 LP ASQ 10 LP FSQ 5, 10 oder 15 LP Praktikum/Praktika 75-85 LP Module des Studienfachs 1 60 LP Module des Studienfachs 1

35 Struktur des Master-Studiengangs I
Nötige Festlegungen gemäß KMK-Rahmenvorgaben: konsekutiver, nicht-konsekutiver oder weiterbildender/berufsbezogener Master-Studiengang? „stärker anwendungsorientiert“ oder „stärker forschungsorientiert“?

36 Struktur des Master-Studiengangs II
Der Master-Studiengang besteht aus einem Studienfach oder zwei Studienfächern und der Abschlussarbeit: 1-Fach-Studiengänge: von den 120 LP sind 30 oder 15 LP Abschlussarbeit vorgesehen, 2-Fach-Studiengänge: im ersten Fach 75 LP (davon 30 oder 15 LP für die Abschlussarbeit), im zweiten 45 LP. Der weiterbildende/berufsbezogene Master kann auch zweisemestrig mit insgesamt 60 LP angelegt sein.

37 Struktur des Master-Studiengangs
1-Fach-Master (120 LP) 2-Fach-Master ( LP) Abschlussarbeit 15, 20, 25 oder 30 LP Module des Studienfachs 90 oder 105 LP Abschlussarbeit 15, 20, 25 oder 30 LP Module des Studienfachs 1 45, 50, 55 oder 60 LP Module des Studienfachs 2 45 LP

38 Master-Abschlussarbeit
Eine Abschlussarbeit ist im Masterstudiengang obligatorisch. Sie bildet ein eigenes Modul, das zusätzlich zum Studienfach bzw. den beiden Studienfächern besteht. Die Abschlussarbeit im viersemestrigen Master umfasst 15 oder 30 LP. Das entspricht etwa drei bzw. sechs Monaten Bearbeitungszeit. Die Abschlussarbeit im zweisemestrigen weiterbildenden/ berufsbezogenen Master umfasst 15 oder 20 LP.

39 Zugänge zum BA-MA-Studiengänge
Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen regelt § 27 Hochschulgesetz LSA. Die besonderen Zugangsvoraussetzungen und Auswahlverfahren für die Studienfächer regeln die fachspezifischen Bestimmungen (gemäß § 27 VI HSG LSA). Beim Master ist hierbei auch entscheidend, um welcher Art der Master es sich handelt (konsekutiv, nicht-konsekutiv, weiterbildend/berufsbezogen).

40 Zugang zum Master-Studiengang
Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen regelt § 27 Hochschulgesetz LSA. Grundvoraussetzung ist der Abschluss eines Hochschulstudiums. Die Zugangsvoraussetzungen und Auswahlverfahren für die einzelnen Studienfächer regeln die jeweiligen fachspezifischen Bestimmungen (§ 27 VI HSG LSA). Entscheidend ist hierbei auch, um welcher Art der Master es sich handelt (konsekutiv, nicht-konsekutiv, weiterbildend/berufsbezogen).

41 Prüfungswesen Die Prüfungen werden strikt studienbegleitend durchgeführt und sind modulbezogen. Prüfungen können in allen denkbaren Formen durchgeführt werden: Klausur, mündliche Abfrage, Hausarbeit, Referat, Protokolle etc. Jedes Modul muss mit mindestens einer Prüfung belegt werden.

42 Notensystem Für die Modulprüfungsleistungen und im Studienabschlusszeugnis werden die deutschen Noten vergeben. Jede vergebene Note wird gemäß der Vorgaben von KMK und ECTS umgerechnet: 1,0-1,5 entspricht A („hervorragend“) 1,6-2,0 entspricht B („sehr gut“) 2,1-3,0 entspricht C („gut“) 3,1-3,5 entspricht D („befriedigend“) 3,6-4,0 entspricht E („ausreichend“) 4,1-5,0 entspricht F („nicht bestanden“)

43 Dokumentation der Prüfungsleistung
Abschlusszeugnis (Nennung aller Module und Noten) Zeugnisanhang (Diploma Supplement): Diese zusätzliche Beschreibung des Abschlusszeugnisses informiert umfassend über die erbrachten Leistungen im Studium. Studien-Buch (Transcript of Records): Diese semesterweise Auflistung aller bestandenen Modulprüfungen eines Studierenden fungiert als Statusbericht zur individuellen Studienleistung.

44 Abschlussbezeichnungen
Gemäß der Rahmenvorgaben der KMK 2003: Bachelor of Science, of Arts, of Engineering, of Laws Master of Science, of Arts, of Engineering, of Laws (konsekutiver Master) Master: Unterscheidung von anwendungs- und forschungsorientierten Master. Fachliche Zusätze sind ausgeschlossen.

45 Geltungsbereich der Eckwerte
Die festgelegten Eckwerte gelten für alle gestuften Studiengänge der Universität Die bereits bestehenden gestuften Studiengänge werden – soweit wie möglich – gemäß dieser Eckwerte angepasst. Die Eckwerte zur Modularisierung sind für alle, also auch für die Diplom- und Magister-Studiengänge, ab dem Wintersemester 2006/2007 verpflichtend.

46 Umstellungsmodalitäten
Die Bachelor- und Master-Studiengänge der Studienfächer werden gemeinsam konzipiert. In die Bachelor- und Master-Studiengänge wird gleichzeitig immatrikuliert. Die Immatrikulation beginnt zum Wintersemester 2006/07. In den Fächern, in denen gestufte Studiengänge angeboten werden, werden keine Neueinschreibungen in den alten Studiengängen durchgeführt.

47 Organisation an der Uni Halle
Prorektorat für Studium und Lehre Arbeitskreis Studienstrukturreform (Prorektorat, Hochschullehrer, ZUV, HoF) Koordi-nierungs-stelle HoF BA-MA-Beauftrager Bio Erzwis Med M/S/S Pharma Sp/Lit LW Ma/In Jura G/P/S Physik Ba-Ma-Beauftrager Theo Geo BC/BT Ingwiss. K/O/A Wiwi BA-MA-Beauftrager Chem

48 Linkliste zur Studienstrukturreform
Informationen zur Studienstrukturreform Linkliste zur Studienstrukturreform Martin Winter, Stand


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