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Buchführung und Bilanzierung Teil 1

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Präsentation zum Thema: "Buchführung und Bilanzierung Teil 1"—  Präsentation transkript:

1 Buchführung und Bilanzierung Teil 1
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Vorbemerkung: Die Vorlesungsfolien geben den prüfungsrelevanten Stoff lediglich in Stichworten wieder. Sie verdeutlichen die Struktur der Veranstaltung und reduzieren den Um-fang der Mitschriften in der Vorlesung, sie sind kein Ersatz für den Besuch der Veranstaltungen und das Studium der Literatur. Der prüfungsrelevante Stoff ergibt sich aus der angegebenen Literatur (ins-besondere Basisliteratur) sowie den Erläuterungen in der Vorlesung. Die Folien wurden im September 2009 erstellt. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Inhaltsverzeichnis: I. GRUNDLAGEN DER BUCHFÜHRUNG 1. Der betriebliche Wertumsatzprozess Einordnung der Buchführung in die organisatorische Struktur eines Unternehmens Das betriebliche Rechnungswesen Gesetzliche Bestimmungen über die Buch- führungspflicht Grundsätzliches zur Buchführung II. INVENTUR, INVENTAR UND BILANZ 1. Die Inventur Das Inventar Die Bilanz III. SYSTEMATIK DER FINANZBUCHFÜHRUNG 1. Bilanzveränderungen Erfassung der Bilanzveränderungen Bestandskonten Der Buchungssatz Erfolgskonten Hauptabschlussübersicht Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

4 I. GRUNDLAGEN DER BUCHFÜHRUNG 1. Der betriebliche Wertumsatzprozess
Leistungserstellung Beschaffung Absatz Auszahlungen Einzahlungen Umwandlung von Geldka-pital in Arbeitskraft, Be-triebsmittel, Waren, Dienstleistungen usw. Umwandlung von Werk-stoffen unter Einsatz von Arbeitskraft, Betriebsmit-tel usw. in neue Produkte und Dienstleistungen Umwandlung der neuen Produkte und Dienst-leistungen in Geldkapital Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

5 2. Einordnung der Buchführung in die
organisatorische Struktur eines Unternehmens Geschäftsleitung Operative Bereiche Nicht operative / administrative Bereiche Vor- be- reitung Ferti- gung Ver- sand Marke- ting Perso- nal Betriebl. Rechnungs- wesen Ein- kauf Tech- nik Externes ReWe Internes ReWe Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

6 3. Das betriebliche Rechnungswesen
Externes Rechnungswesen Internes Rechnungswesen Finanzbuchhaltung: - Bilanz - GuV-Rechnung - Anhang Kosten- und Leistungsrechnung Planungsrechnung: - Produktionsplanung - Absatzplanung - Investitionsplanung - Finanzplanung Gläubiger: „Wie sicher ist der Kredit in der Zukunft?“ Anteilseigner: „Wie hoch sind aktuelle und künftige Erfolge?“ Finanzamt: „Wie hoch sind die zu zahlenden Steuern?“ Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

7 Funktion der Buchführung
Die Buchführung ist das Fundament des betrieblichen Rechnungswesens. Sie ermöglicht Informationen über die Ertragslage und die finanzielle Situation des Unternehmens. Rechnungswesen Steuerberechnung Kostenrechnung Controlling Planung Kreditwürdigkeit BUCHFÜHRUNG Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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4. Gesetzliche Bestimmungen über die Buch- führungspflicht Warum Buchführung? 1. Handelsrechtliche Bestimmungen für alle Kaufleute HGB drittes Buch Rechnungslegungsvorschriften  §§ 238 – 341o  § 238 Abs. 1 HGB Buchführungspflicht, Ausnahme: § 241a HGB 2. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Keine gesetzliche Definition → unbestimmter Rechtsbegriff  Beschaffenheit der Buchführung § 238 Abs. 1 S. 2 HGB  Lebende Sprache, Zeichendefinition § 239 Abs. 1 HGB  Vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung § Abs. 2 HGB  Korrekturen § 239 Abs. 3 HGB (nicht:Tippex, Bleistift)  Keine Buchung ohne Beleg  Aufbewahrungsfristen § 257 Abs. 1 HGB (10 bzw. 6 Jahre) § 238 Jeder Kfm. Ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den GOBersichtlich zu machen. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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3. Steuerrechtliche Vorschriften Grundsätzlich: → Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Buchführung § 140 AO + Erweiterung auf alle gewerblichen Unternehmer, bei Überschreitung be- stimmter Umsatz-, oder Gewinngrenzen § 141 Abs.1 AO 4. Verletzung der Buchführungspflichten ● Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren ● In der Insolvenz bis zu 5 Jahren § 283 StGB ● Schätzung der Besteuerungsgrundlagen Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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5. Grundsätzliches zur Buchführung 1. Staffelrechnung und Kontendarstellung Der Unternehmer Anton Maier hat am Morgen EUR in seiner Geldbörse (Geldbeutel). Von einem Kunden erhält er um 09:00 Uhr 250 EUR. Eine Stunde später bezahlt er an einen Lieferanten 310 EUR. Nach dem Mittagessen bezahlt er 85 EUR für Büromaterial. Schließlich muss er noch um 17:00 Uhr die Friseurkosten für seine Ehefrau in Höhe von 120 EUR bezahlen. Wie viel Geld hat Anton Maier am Abend noch in der Geldbörse? Darstellung sowohl in Staffelform als auch in Kontenform. Merke: Vorgang zwischen dem Unternehmen und der Umwelt = Geschäftsvorfall Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Kontenform: Soll Kassenkonto Haben Grundsätzlich gilt: 1. Anfangsbestand und Mehrungen stehen auf der gleichen Kontenseite 2. Minderungen stehen auf der anderen Kontenseite 3. Abschluss des Kontos durch saldieren: → Unterschiedsbetrag zwischen beiden Kontenseiten wird auf der kleineren Seite eingetragen → Der Saldo (Unterschiedsbetrag) wird nach der größeren Kontenseite benannt! Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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2. Vereinfachte Aufzeichnungspflichten (einfache Buchführung) Nur Einzahlungen und Auszahlungen werden berücksichtigt. Dabei werden die gängigen Einzahlungen (z.B. Verkaufserlöse, Provisionen, etc.) und die laufenden Auszahlungen (z.B. Löhne, Material, Telefon, Porto, etc.) in zeitlicher Reihenfolge festgehalten (i.d.R. auf Konten). Die Geldbewegungen werden in einem Kassenbuch sowie durch Bankauszüge erfasst. Beachte: Nicht erfasst werden somit Forderungen und Verbindlichkeiten. Da langfristig genutztes Anlagevermögen (z.B. Firmen-Kfz) nicht sofort in voller Höhe als Ausgabe abgezogen werden darf, ist eine Korrekturrechnung (Abschreibungen) erforderlich. Die einfachen Aufzeichnungen sind nur für Unternehmen zulässig, die nicht buchführungspflichtig sind. Sie ist aber nur dann sinnvoll, wenn die meisten Geschäfte des Unternehmens bar abgewickelt werden.  doppelte Buchführung Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Beispiel: Der Arzt Dr. A. Quacksalber hat folgende Geschäftsvorfälle aufgezeichnet: Behandlung von Patienten EUR. Betriebsausgaben für: Löhne, Sozialversicherung, Heizung usw EUR, Medikamente, Verbandsmaterial EUR, Darlehenszinsen für die Anschaffung eines Röntgengeräts EUR, Abschreibung für das Röntgengerät EUR (Anschaffungskosten ursprünglich EUR). Der Bestand an Medikamenten, Verbandsmaterial etc. am EUR und am EUR. Für den privaten Haushalt hat Dr. Q EUR aus der Kasse entnommen. Ermitteln Sie den Gewinn durch eine Überschussrechnung. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

14 II. INVENTUR, INVENTAR UND BILANZ
1. Die Inventur 1.1. Gesetzliche Grundlagen Nach § 240 HGB bzw. § 140 f. AO hat jeder Kaufmann bei ● Gründung seines Unternehmens ● zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres ● bei Auflösung oder Verkauf des Unternehmens seine Vermögensteile und Schulden festzustellen. → Inventur Inventur ist die mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden einer Unternehmung zu einem be- stimmten Zeitpunkt. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Inventurverfahren: ● Körperliche Bestandsaufnahme durch Zählen, Messen oder Wiegen in den Lägern, Verkaufsräumen bzw. Fabrikräumen; ● Buch-, belegmäßige Aufnahme bei Führung eines Bestandsverzeich- nisses (bei bewegl. Anlagevermögen) bzw. bei Forderungen und Verbind- lichkeiten. Inventurgrundsätze: ● Vollständigkeit der Bestandsaufnahme ● Richtigkeit der Bestandsaufnahme ● Grundsatz der Einzelerfassung der Bestände ● Nachprüfbarkeit der Bestandsaufnahme, d.h. Dokumentation und Aufbewahrung Merke: Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden ist in den §§ 252 ff HGB geregelt und wird im 2. Semester behandelt. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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2. Das Inventar § 240 HGB = Ergebnis der Inventur (Lückenlose) Einzelauflistung aller Vermögensgegenstände (= wirtschaftlicher Wert, der selbständig bewertbar und einzelveräußerbar ist) und Schulden. 3 Bestandteile: A. Vermögen (2 Gruppen: Anlage- und Umlaufvermögen) B. Schulden C. Reinvermögen bzw. Eigenkapital (= A. – B.) Ordnungssystematik: ● Vermögenswerte nach zunehmender Liquidität ● Schulden nach Fälligkeit (von langfristig zu kurzfristig) Vorstufe der eigentlichen Bilanzierung Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Beispiel: Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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3. Die Bilanz 3.1. Inhalt und Form  Bilanz = verkürztes Inventar Formaler Unterschied: Kontoform inhaltlicher Unterschied: komprimierte Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden Grundstruktur einer Bilanz nach § 247 Abs. 1 HGB (ohne RAP): Aktiva Bilanz zum Passiva In welche Vermögenswerte wurde das zur Verfügung ge-stellte Kapital investiert? Anlagevermögen Eigenkapital Wer hat das Kapital zur Verfügung gestellt? Umlaufvermögen Fremdkapital Vermögen Kapital Mittelverwendung Mittelherkunft Investitionen Finanzierungsmittel Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Bilanzgleichung Aktiva = Passiva Vermögen = Kapital Begründung: Eigenkapital = Vermögen abzüglich Schulden, d.h. rechnerische Größe Bilanzgliederung Neben der Mindestgliederung in § 247 Abs. 1 HGB haben Kapitalgesell-schaften die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB zu beachten. Aus dieser Gliederungsvorschrift kann folgendes Bild einer Bilanz entwickelt werden: Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Gliederung der Bilanz gem. § 266 Abs. 2 HGB: Aktivseite A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen III. Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere IV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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§ 266 Abs. 3 HGB: Passivseite A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen IV. Gewinnvortrag / Verlustvortrag V. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten D. Rechnungsabgrenzungsposten Diskussion anhand eines Beispiels: Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Aktiva Bilanz der Occhiali AG zum Passiva A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen III. Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Rohstoffe 2. Unfertige Erzeugnisse 3. Fertige Erzeugnisse II. Forderungen und sonstige Vermögens- gegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leis- tungen 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 3. Sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere Sonstige Wertpapiere IV. Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiro- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten in T-EUR 2.633 98.699 19.146 33.700 50.550 44.479 19.883 16.749 14.608 6.035 876 A. Eigenkapital I. Grundkapital II. Kapitalrücklagen III. Gewinnrücklagen IV. Gewinnvortrag V. Jahresüberschuss / -fehlbetrag B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen 2. Steuerrückstellungen 3. Sonstige Rückstellungen C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kredit- instituten 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbun- denen Unternehmen 6. Sonstige Verbindlichkeiten D. Rechnungsabgrenzungsposten in T-EUR 60.000 35.000 48.450 2.642 80 49.984 87.286 1.162 15.459 10.426 14.820 9.923 2 Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Rückstellungen = eine Verbind-lichkeit, die aber dem Grunde nach und/oder der Höhe nach noch nicht eindeutig feststehen, wirtschaftlich aber im abgelaufenen Geschäfts-jahr verursacht sind. Rückstellungen dürfen nicht mit Rücklagen verwechselt werden, die gewöhnlich aus dem Eigenkapital gebildet werden!! Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

25 III. SYSTEMATIK DER FINANZBUCHFÜHRUNG
1. Bilanzveränderungen Ausgangspunkt ist folgende vereinfachte Bilanz: Aktiva Passiva Bilanz Rohstoffe Forderungen Kasse Eigenkapital Bankschulden Lieferanten- verbindlichkeiten 25.000 15.000 3.000 EUR 21.000 2.000 20.000 43.000 Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Es ereignen sich nun folgende Geschäftsvorfälle: 1. Kunden zahlen bar EUR 2. Kauf von Rohstoffen auf Ziel EUR 3. Barzahlung zum Ausgleich fälliger Lieferantenverbindlichkeiten EUR 4. Die Bank gibt einen weiteren Kredit, mit dem Lieferantenschulden in Höhe von EUR beglichen werden. Wie wirken sich diese einfachen Geschäftsvorfälle auf die Bilanzposten und auf die Bilanzsumme aus? Hinweis: Erstellen Sie nach jedem Geschäftsvorfall eine neue Bilanz! Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Es ergeben sich somit insgesamt nur 4 mögliche Veränderungstypen: Aktivtausch Passivtausch Bilanzverlängerung (Aktiv-Passiv-Mehrung) Bilanzverkürzung (Aktiv-Passiv-Minderung) 2. Erfassung der Bilanzveränderungen 2.1. Bestandskonten Jede Bilanzposition erhält eigenes Konto (linke Seite = Soll; rechte Seite = Haben) Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Buchungsregeln: Die Anfangsbestände (AB) befinden sich auf den Konten auf derselben Seite, wo sie in der Bilanz stehen Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Die Bestandsmehrungen (Zugänge) stehen in den Konten auf der Seite, wo sich die Anfangsbestände befinden, die Bestandsminderungen (Abgänge) auf der anderen Seite Jeder Geschäftsvorfall ist doppelt zu buchen, zuerst im Soll und dann im Haben. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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4. Ermittlung des Endbestandes durch Saldieren, d.h. Subtraktion der kleineren Kontenseite von der größeren; Differenz = Saldo, der auf kleinere Seite geschrieben wird und auf dem Schlussbilanzkonto gebucht wird. SBK 28.000 SBK 21.000 21.000 21.000 28.000 28.000 SBK 7.000 SBK 11.000 15.000 15.000 7.000 7.000 SBK 5.000 7.000 7.000 SBK 16.000 23.000 23.000 Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Somit ergibt sich folgendes Schlussbilanzkonto: Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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2.2. Der Buchungssatz Vorgehensweise: Welche Konten sind betroffen? Wie ändern sich die Bestände? Auf welcher Seite muss gebucht werden? Sollbuchung links, Habenbuchung (Gegenbuchung) rechts, verbunden mit dem Wort „an“ Beispiel: Barabhebung vom Bankkonto in Höhe von 200 EUR und Einzahlung in die Kasse: Buchungssatz: „Kasse an Bank 200 EUR“ Buchung: Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Werden mehrere Konten berührt, spricht man von einem zusammengesetzten Buchungssatz. Beispiel: Rohstoffeinkauf auf Ziel EUR und gegen bar EUR. Buchungssatz: „Rohstoffe EUR an Verbindlichkeiten EUR und Kasse EUR Auch die Anfangsbestände werden doppelt gebucht! Gegenkonto ist das „Eröffnungsbilanzkonto“ (EBK), dass das Spiegelbild der Eröffnungsbilanz ist und somit nur eine Hilfsfunktion übernimmt!! Beispiel der Buchung der Anfangsbestände zu oben: 1. Rohstoffe an EBK EUR 2. Forderungen an EBK EUR 3. Kasse an EBK EUR 4. EBK an Eigenkapital EUR 5. EBK an Bankschulden EUR 6. EBK an Lieferantensch EUR Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Aktiva Bilanz der Schering AG zum Passiva A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen III. Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I.. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögens- gegenstände III. Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiro- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten in Mio-EUR 79 435 .894 1.408 509 5.370 1.462 8.749 A. Eigenkapital B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten in Mio-EUR 5.108 1.740 1.901 8.749 Wie kommen die Daten aus dieser Schlussbilanz in die Buchhaltung des Jahres 2008? Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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2.3. Erfolgskonten 2.3.1 Eigenkapitalveränderungen Bilden Sie die Buchungssätze für folgende Geschäftsvorfälle für die Firma Anton Maier „Fahrradproduktion“: 1. Eine Rechnung für eine Maschinenreparatur über EUR geht ein. 2. Auf dem betriebl. Bankkonto werden EUR Zinsen gutgeschrieben. 3. Der Unternehmer entnimmt EUR aus der Kasse für den Besuch der Spielbank. 4. Der Unternehmer legt aus seinem Privatvermögen EUR in die Kasse Welche Konten sind betroffen? Wie wirken sich die Buchungen auf die Konten aus? Alle Buchungen betreffen das Eigenkapitalkonto! Geschäftsvorfall 1 und 2 wirken sich auf den Unternehmenserfolg (Gewinn) aus, Geschäftsvorfall 3 und 4 dagegen sind privat veranlasst und berühren den Unternehmenserfolg nicht!! Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Merke: Aufwendungen (betrieblicher Wertverzehr) mindern das Eigenkapital und werden deshalb im Soll gebucht. Erträge (betrieblicher Wertzufluss) erhöhen das Eigenkapital und werden im Haben gebucht. Aufwendungen und Erträge wirken sich auf den Betriebserfolg (Gewinn oder Verlust aus. Privatentnahmen mindern das Eigenkapital und werden im Soll gebucht, Privat- einlagen erhöhen das Eigenkapital und werden deshalb im Haben gebucht. Privatentnahmen und –einlagen haben keine Auswirkungen auf den Betriebs- erfolg! Somit ergibt sich bei einem Anfangsbestand von EUR folgendes Eigenkapitalkonto: Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Soll Eigenkapitalkonto Haben Aufwendungen 30.000,00 Anfangsbestand 50.000,00 Privatentnahmen 6.000,00 Erträge 40.000,00 Schlussbestand 64.000,00 Privateinlagen 10.000,00 ,00 ,00 Ermitteln Sie den Gewinn oder Verlust (Betriebserfolg)! Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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2.3.2 Erfolgskonten Zur Vermeidung eines „unübersichtlichen“ Eigenkapitalkontos werden folgende Unterkonten gebildet: ● Aufwandskonten (Miete, Telefon, Löhne/Gehälter, etc) ● Ertragskonten (Umsatzerlöse, Mieterträge, Zinserträge, etc) ● Privatentnahmen ● Privateinlagen 2.3.3 Buchungen auf Erfolgskonten Für diese Konten gelten dieselben Buchungsregeln wie für das Eigenkapitalkonto, d.h. Aufwendungen mindern das EK, Buchung im Soll, Erträge erhöhen das EK, Buchung im Haben. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Eigenkapital Aufwandskonten: Ertragskonten: S H Löhne S H Umsatzerlöse S H Miete S H Zinserträge S H Telefon S H Mieterträge Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Das Abschreibungskonto Gebäude, Maschinen und die Betriebs- und Geschäftsausstattung dienen dem Unternehmen länger als eine Abrechnungsperiode. Die Ausgaben hierfür können deshalb nicht sofort als Aufwand gewinn mindernd geltend gemacht werden, sondern sind auf den Zeitraum der Nutzung durch Abschreibung (Absetzung für Abnutzung AfA) zu verteilen und auf dem Aufwandskonto ‚Abschreibungen‘ im Soll zu buchen. Beispiel: Anschaffungskosten eines am 8.1. gekauften Computer incl. Zubehör EUR. Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 3 Jahre. Abschreibungssatz: % / Nutzungsdauer = 100% / 3 Jahre = 33,33 % Abschreibungsbetrag: Anschaffungskosten / Nutzungsdauer = EUR / 3 = 500 EUR Buchungssatz: Bilden Sie den Vorgang auf T-Konten ab! Welchen Wert weist der Computer am Ende des Geschäftsjahrs auf? Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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2.3.4 Abschluss der Erfolgskonten S H Löhne S H Umsatzerlöse Saldo Saldo S H Abschreibungen S H Zinserträge Saldo Saldo S H Telefon S H Mieterträge Saldo Saldo GuV-Konto S H Löhne Umsatzerlöse Abschreibungen Zinserträge S H Eigenkapitalkonto Telefon Mieterträge Gewinn Saldo = Gewinn Summe Sollseite Summe Habenseite Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Die Aufwands- und Ertragskonten werden über das GuV-Konto abgeschlossen. Der Saldo des GuV-Kontos (= Gewinn oder Verlust) wird dann gegen das Eigenkapitalkonto gebucht. Beachte aber: In der EDV-Buchführung gibt es weder ein GuV-Konto noch ein Schlussbilanzkonto!! Die Salden der Konten werden hier programmgesteuert zusammengefasst und direkt in der Bilanz bzw. GuV ausgewiesen. Das GuV-Konto ist wie das Schlussbilanzkonto ein Element des betrieblichen Buchführungssystems. Die eigentliche Gewinn- und Verlustrechnung wie auch die Schlussbilanz stehen als Teile des Jahresabschlusses außerhalb der Buch-führung!! Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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2.3.5 Das Privatkonto als Unterkonto des Eigenkapitalkontos Auf dem Privatkonto werden alle privat verursachten Kapitalveränderungen festgehalten. Das Privatkonto unterliegt denselben Buchungsregeln wie das Eigenkapitalkonto. Beachte: Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, eG) gibt es kein Privatkonto!! S H Eigenkapital Entnahmen Einlagen S H Privatentnahmen S H Privateinlagen Chronologische Buchung aller Einzelbeträge Chronologische Buchung aller Einzelbeträge Saldo Saldo Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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2.3.6 Die Besonderheit der „gemischten Konten“ Werden Zu- und Abgänge auf einem Konto mit unterschiedlichen Werten gebucht, spricht man von einem gemischten Konto. Als Beispiel für ein gemischtes Konto dient das ‚Warenkonto‘, auf dem die Zugänge zu Einkaufspreisen, die Verkäufe aber zu Verkaufspreisen gebucht werden. Beachte: Der Saldo des Kontos entspricht nicht dem Schlussbestand. Dieser wird durch Inventur ermittelt. Beispiel: Zu Beginn des Geschäftsjahres sind bei dem Fahrradhändler Kurt Schnell 10 Pedale zum Preis von je 10 EUR pro Pedal vorhanden. Während des Jahres werden weitere 40 Pedale zum Preis von 10 EUR/Pedal dazu gekauft. Insgesamt konnten 20 Pedale zum Preis von 15 EUR/Pedal verkauft werden. Stellen Sie das dazugehörende Warenkonto dar. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Warenkonto Anfangsbestand 10 Pedale Abgänge 20 Pedale zu VK 100 300 Zukäufe 40 Pedale 400 Saldo ? 30 Pedale ? 200 Jetzt mit Berücksichtigung der Inventur: S H Warenkonto Anfangsbestand 10 Pedale Abgänge 20 Pedale zu VK 100 300 Zukäufe 40 Pedale 1. 400 2. Schlussbestand 30 Pedale zu EK GuV-Konto Schlussbilanz- konto Ertrag (Restsaldo) 100 300 600 600 Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Zur Erfolgsermittlung des Warenverkehrs dient in der Praxis der sog. Bruttoab-schluss. Dazu werden die beim Verkauf erzielten Erlöse auf dem Erfolgskonto ‚Umsatzerlöse für Waren‘ gebucht. Das Bestandskonto Waren übernimmt im Soll den Anfangsbestand und sämtliche Zugänge während der Abrechnungsperiode zu Einstands (Einkaufs-) preisen. Zur Erfolgsermittlung sind folgende Schritte notwendig: 1. Der Schlussbestand wird durch Inventur ermittelt und gegen das Schlussbilanzkonto gebucht. 2. Der verbleibende Saldo wird als ‚Wareneinsatz‘ auf dem Aufwandskonto ‚Aufwendungen für Waren‘ umgebucht. 3. Die Konten ‚Aufwendungen für Waren‘ und ‚Umsatzerlöse‘ werden über das GuV Konto abgeschlossen. Im Ergebnis stehen sich auf dem GuV-Konto der Wareneinsatz zu Einstands-preisen und die erzielten Umsatzerlöse zu Verkaufspreisen gegenüber. Der Rohgewinn (= der aus dem Warenverkehr resultierende Teil des Jahreserfolgs) kann wie folgt berechnet werden: Rohgewinn = Umsatzerlöse - Wareneinsatz Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Waren(bestand) S H Umsatzerlöse Anfangsbestand 100 3. GuV-Konto 300 2. Saldo (Auf.f.W.) 200 300 Verkäufe Zugänge 400 1. Schlussbestand 300 Schlussbilanzkonto S H Aufwendungen für Waren S H GuV-Konto 2. Waren 200 3. GuV-Konto 200 3. Aufwendungen für Waren 3. Umsatzerlöse 300 200 Saldo = Gewinn 100 Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Zusammenfassendes Beispiel: Doris Doller betreibt in Wuppertal eine Boutique. In ihrer Eröffnungsbilanz zum weist sie folgende Werte in EUR aus: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 820; Warenvorräte ; Verbind- lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.000; Geschäftsausstattung 8.000; Bank- guthaben 4.200; Darlehensschulden ; Kassenbestand 430. Folgende Geschäftsvorfälle haben sich ereignet: EUR 1. Gehaltszahlung für die Angestellte Barbara Barbie durch Bank- überweisung 840 2. Stromkosten f. Licht und Heizung werden bar bezahlt 200 3. Für eine ausgeführte Vermittlungstätigkeit wurde Provision auf dem Bankkonto gutgeschrieben 2.000 4. Auf dem betr. Bankkonto wurden Zinsen gutgeschrieben 1.260 5. Büromaterial wird bar bezahlt 100 6. Kosten für eine Geschäftsreise werden bar bezahlt 70 7. Ein Kunde bezahlt eine Rechnung bar 240 8. Lieferantenschulden wurden durch Banküberweisung bezahlt 4.000 9. Für das gewährte Darlehen wurden 600 EUR durch Banküberweisung bezahlt; davon Anteil Tilgung 500, Anteil Zinsen Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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1. Erstellen Sie die Eröffnungsbilanz 2. Buchen Sie die Geschäftsvorfälle auf T-Konten unter Angabe des Buchungssatzes 3. Schließen Sie die Erfolgs- und Bestandskonten ab. 4. Welches Ergebnis hat Doris Doller erwirtschaftet? Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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3. Die Hauptabschlussübersicht (HAÜ) HAÜ = Tabelle, in der alle Sachkonten mit ihren Ständen zusammengestellt sind, Abschlussbuchungen durchgeführt werden und eine Zuordnung zu dem Guv-Konto sowie dem Schlussbilanzkonto erfolgt. Zweck der HAÜ ist - neben der Aufdeckung von Buchungsfehlern und Durch-führung von Abschlussbuchungen – die Fertigung eines „Probeabschlusses“. Aufbau: ● Summenbilanz Enthält Soll- und Habensummen jedes Kontos ● Saldenbilanz I Subtraktion der Soll- und Habensalden aus der Summenbilanz. Sollüberschuss = Sollseite, Habenüberschuss = Habenseite ● Umbuchungen Vorbereitende Abschlussbuchungen Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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● Saldenbilanz II Berechnung der Kontenendbestände unter Berücksichtigung der Umbu- chungen ● Bilanz Übertragung der Endbestände der Bestandskonten. Beachte: Sofern Gewinn oder Verlust erwirtschaftet wurde, geht Bilanzglei-chung zunächst noch nicht auf, erst bei Übertrag des Gewinns/Verlusts von der GuV in der letzten Zeile!! ● GuV Übertragung der Salden der Erfolgskonten Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Beispiel: Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Abschlussangaben: EUR Abschreibungen: Maschinen Büromaschinen 1.500 Inventurbestand Rohstoffe Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Ergebnis: Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Aufgabe: 1. Schließen Sie die Hauptabschlussübersicht ab. 2. Welches Ergebnis hat der Unternehmer erwirtschaftet? Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Abschlussangaben: EUR Abschreibungen: Maschinen Büromaschinen 2.000 Inventurbestand Rohstoffe Im Übrigen stimmen Buch- und Inventurbestände überein! Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB

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Literaturverzeichnis: Bornhofen/Busch, Buchführung 1, Gabler Verlag ISBN Zschenderlein, Kompakt-Training Buchführung, Kiel Verlag ISBN Bähr/Fischer-Winkelmann, Buchführung und Jahresabschluss, Gabler Verlag ISBN Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB


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