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Verfassunggebung und Verfassungsentwicklung

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Präsentation zum Thema: "Verfassunggebung und Verfassungsentwicklung"—  Präsentation transkript:

1 Verfassunggebung und Verfassungsentwicklung
PD Dr. Silvia von Steinsdorff Vorlesung: Demokratien, Autokratien, Grauzonenregime. Die politischen Systeme in Ost- und Südosteuropa 24. Mai 2007 (Ersatztermin)

2 Resümee zur Vorlesung Grundlagen des Vergleichs (1)
Wandel politischer Systeme empirisch nachweisbar  3-4 „Demokratisierungswellen“ seit 1828 Verschiedene Erklärungsansätze für den Wandel System- und Strukturtheoretische Modelle Systemstabilität als oberstes Ziel  Modernisierungstheorie  Strukturtheorien (Machtressourcen etc.) Kulturtheoretische Erklärungsmodelle kulturelles Erbe, nationale Traditionen, Religion etc. begründen einem bestimmten „Entwicklungspfad“  Samuel Huntington: Clash of Civilizations Akteurszentrierte Erklärungsmodelle Interessenmaximierung der Akteure als oberste Maxime; Institutionen als Handlungskorridor für die Akteure PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime

3 Resümee zur Vorlesung Grundlagen des Vergleichs (2)
Grundfragen der Transformationsforschung: Explizit oder implizit: (liberale) Demokratie als Ziel des Wandels? Minimale versus maximale Definitionen: Wie viele Kriterien erforderlich?  Wahldemokratie, Polyarchie, „embedded democracy“ Quantitative versus qualitative Messverfahren zur Bestimmung der „Demokratiequalität“?  Sinnfrage! PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime

4 Nachtrag: Verfahren des Demokratiemessung (1)
Beispiel 1: Quantitative Demokratiemessung Vanhanen-Index  174 Länder verglichen (1997)  Polyarchie-Messung (nach Dahl), zwei Faktoren: Partizipation P (Anteil der Wähler Z an der Gesamtbevölkerung B bei der letzten Wahl): P = Z : B x 100 Wettbewerb W (Stimmenanteil S der größten Partei, abstrahiert von 100): W = 100 – S Demokratie = (P x W) : 100 PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime

5 Nachtrag: Verfahren des Demokratiemessung (2)
 je größer die Zahl (zwischen 0 und 100), desto demokratischer!  wenn ein Faktor 0, dann alles 0 Ergebnis: - alle Werte ab 30 = etablierte Demokratie - Italien (48,3) und Belgien (47,1) Tschechien (40,3) auf Platz 1 bis 3 - Deutschland: 37,3 - Russland: 27,0 - Schweiz: 23,7 - USA: 20,7 PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime

6 Nachtrag: Verfahren des Demokratiemessung (3)
Beispiel 2: Qualitative Demokratiemessung Freedom-House-Index Seit 1972 jährlich für alle Staaten der Erde erhoben Kombinationsindex aus 8 politischen und 13 individuellen Freiheitsrechten Skala von 1 = frei bis 7 = unfrei; Summe beider Bereiche ergibt Gesamtergebnis drei Kategorien: frei (1-2,5) halbfrei (3-5,5) und unfrei (6-7) Fragebogen wird von Experten ausgefüllt anfangs: Auslandskorrespondenten US-amerikanischer Zeitungen heute: Regionalexperten, NGO’s PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime

7 Schwellenwerte und Konsolidierungskriterien
Gibt es ein klares Kriterium, „ab wann“ ein politisches Regime als Demokratie bezeichnet werden kann?  „Demokratie mit Adjektiven“  Hybride Regime oder Grauzonen regime als eigener Systemtyp? Grundantwort: Konsolidierung als mehrstufiger Prozess PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime

8 Vier Ebenen der demokratischen Konsolidierung (nach W. Merkel)
Institutionelle Konsolidierung (Verfassung, Regierungssystem) Repräsentative Konsolidierung (Parteien, Interessenverbände) Verhaltenskonsolidierung (z.B. Oligarchen) Konsolidierung der demo- kratischen politischen Kultur Stabilität Zeit PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime

9 Gliederung Verfassunggebung und -entwicklung
1. „Institutitons do matter“ 1.1 Zusammenhang von Institutionalisierung und demokratischer Konsolidierung 1.2 Zeitpunkt und Voraussetzungen der Verfassunggebung 1.3 Verfassung als Rahmen des neuen Regierungssystems 2. Beispiele der Verfassunggebung in MOE 2.1 Ungarn: Schrittweise Revision statt Neubeginn 2.2 Lettland: Vorwärts in die Vergangenheit 2.3 Russland: Verfassungskrieg PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime

10 „Institutions do matter“
MOE als Beweis der These Überall dort, wo die Institutionalisierung (vorübergehend) gestört war, verzögerte sich bzw. scheiterte die Konsolidierung der Demokratie Ex-Jugoslawien, Russland, Ukraine, (Polen), (Slowakei) PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime

11 Zusammenhang Institutionalisierung / Demokratie
Definition von Institutionalisierung: „investment of personalized power into impersonal institutions“ (J. Elster) Definition von institutioneller Konsolidierung: „Existenz sicherer Verfahren, innerhalb derer unsichere politische Entscheidungen produziert werden können, um erfolgreich auf unsichere Umwelten zu reagieren (F. Rüb) PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime

12 Zeitpunkt und Voraussetzungen der Verfassunggebung
„revolutionäres Zeitfenster“? Legitimitätsvoraussetzungen: - Elitenkompromiss - Inklusives Verfahren der Ausarbeitung - Akzeptanz durch das Volk (Referendum?) PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime

13 Verfassung als Rahmen des Regierungssystems
Aufbau/Teile einer Verfassung: Präambel, Grundrechtskatalog, Staatsorganisationsbestimmungen, Föderale Ordnung, Finanzverfassung… Institutionelle Grundentscheidungen zur Staatsorganisation: - Parlamentarisch/Präsidentiell - Konsens-/Konkurrenzmodell (- Verhältnis-/Mehrheitswahl) PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime

14 PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime
Beispiel 1: Ungarn (1) Alte Staatlichkeit, aber keine Verfassungstradition Wesentliche Rechtsstaats-Errungenschaften seit 1850 de facto verankert Recht als Schlüsselbegriff des paktierten Systemwandels PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime

15 PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime
Beispiel 1: Ungarn (2) Mehrere Wellen der Verfassungsrevision anstatt einer (ursprünglich geplanten) Verfassunggebung Bedeutung des Verfassungsgerichts in der Transformationsphase („Unsichtbare Verfassung“) „Revolution der Juristen“ (Paradox??) Elitenkonsens und Inklusion wichtiger als die „Form“ des institutionellen Wandels PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime

16 PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime
Beispiel 2: Lettland (2) Mai 1990 Unabhängigkeitserklärung, Parlamentsbeschluss zur Wiedereinsetzung der Verfassung von 1922 (satversme) ABER: Die dort verankerten Staatsorgane z.T. gar nicht (mehr) vorhanden Grundrechtsteil fehlt PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime

17 PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime
Beispiel 2: Lettland (2) Wirrwarr zwischen Unabhängigkeit (Dez. 1991) und ersten freien Wahlen (Juni 1993) - sozialist. Verfassung gilt weiter, sofern sie der satversme nicht widerspricht - „Verfassungsgesetz“ zur Ergänzung Staatsbürgerschaftsfrage ungelöst (Gesetz von 1937 wieder eingesetzt) Einheitliches Verfassungsdokument erst seit 1998 Fehlender Elitenkonsens, unklare „Spielregeln“ Hypothek für die demokratische Konsolidierung PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime

18 PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime
Beispiel 3: Russland (1) Ab 1990: Überlagerung des Systemwandels durch den Staatszerfall Übernahme der sowjetischen „Halbdemokratisierung“ auf die Ebene der RSFSR : sozialistische Verfassung von 1978 gilt weiter, einzelne Verfassungsänderungen und Verfassunggebungsprozess laufen parallel  über 150 Änderungen, großer Wirrwarr  Beispiel: Art. 3 (neu) Gewaltenteilung, Art. 104 (alt): „Parlament“ als „oberstes Verfassungsorgan“ mit Generalkompetenz PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime

19 PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime
Beispiel 3: Russland (2) Doppelherrschaft zwischen Staatspräsident Jelzin (1991 direkt vom Volk gewählt = demokratische Legitimität) und Parlament (nach geltender Verfassung allein für die Verfassunggebung zuständig = formale Legalität) wechselseitige Blockade, Diskreditierung der neuen demokratischen Ordnung bereits vor ihrer Institutionalisierung Okt. 1993: Verfassungsrechtlicher Neuanfang nach gewaltsamer Auflösung des Parlaments als Sieg der MACHT über das RECHT PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime

20 PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime
Beispiel 3: Russland (3) Fehlender Elitenkonsens Exklusion statt Inklusion wichtiger gesellschaftlicher Kräfte bei der Verfassunggebung Akzeptanz durch das Volk fragwürdig (Referendum mit niedriger Beteiligung und äußerst knapper Zustimmung) PD Dr. Silvia von Steinsdorff Demokratie, Autokratien, Grauzonenregime


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