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Qualifikationsverfahren
Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen . Qualifikationsverfahren Peter Kambli Prüfungsleiter PK
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Sommer 2010 .
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www.lap.so.ch Allgemeine Weisungen Mittel- und Hochschulen
Amt für Berufsbildung, Allgemeine Weisungen PK
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Alle Kandidatinnen und „Allgemeinen Weisungen“
Mittel- und Hochschulen Amt für Berufsbildung, Alle Kandidatinnen und Kandidaten haben bei Prüfungsbeginn die „Allgemeinen Weisungen“ gelesen ! PK
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Prüfungsinformationen
ab 23. März 2010 Mittel- und Hochschulen Amt für Berufsbildung, Prüfungsinformationen PK
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Aufschaltung Internet „Erfolgreiche“
Mittel- und Hochschulen Amt für Berufsbildung, Prüfung Zeitplan Praktische Arbeiten Berufskenntnisse Allgemeinbildung zw. 3. Mai + 1. Juni Freitag, 11. Juni erster Versand Briefe „nicht bestanden“ Mittwoch, 23. Juni Aufschaltung Internet „Erfolgreiche“ Freitag, 25. Juni Prüfungsfeier Donnerstag, 1. Juli PK
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Erfolgreiche unter www.lap.so.ch
Mittel- und Hochschulen Amt für Berufsbildung, Erfolgreiche unter Bestandene Prüfungen Muster Karin Restaurant zur Prüfung, Solothurn LAP 2010: ab Freitag, 25. Juni 2010 laufend neue Resultate PK
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Kosten der Lehrabschlussprüfung
Mittel- und Hochschulen Amt für Berufsbildung, Kosten der Lehrabschlussprüfung B B G Art Gebühren Art. 41.1 Für die Prüfungen zum Erwerb des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses, des eidgenössischen Berufsattests und des eidgenössischen Berufsmaturitäts- zeugnisses dürfen von den Kandida- tinnen und Kandidaten und von den Anbietern der Bildung in beruflicher Praxis keine Prüfungsgebühren erho- ben werden. Art. 41.2 Für unbegründetes Fernbleiben oder Zurücktreten von der Prüfung und für die Wiederholung der Prüfung sind Gebühren zulässig. B B V Art Kostenbeteiligung Art. 39.1 Materialkosten und Raummieten fallen nicht unter die Prüfungsgebühren nach Artikel 41 BBG und dürfen den Anbietern von Bildung in beruflicher Praxis ganz oder teilweise in Rechnung gestellt werden. Art. 39.2 Bei Qualifikationsverfahren von Personen ausserhalb eines Bildungsverhältnisses der beruflichen Grundbildung kann die Be- hörde das erforderliche Material und all- fällige zusätzlich entstehende Kosten den Kandidatinnen und Kandidaten ganz oder teilweise in Rechnung stellen. PK
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Zeit, Material, Werkzeuge, Miete
Mittel- und Hochschulen Amt für Berufsbildung, Prüfungskosten Art. 41 BBG, Art.39 BBV Experten Zeit, Material, Werkzeuge, Miete Reise, Verpflegung, Unterkunft Kanton Lehrbetrieb Lernende/r Repetenten (ohne LV) Kandidaten Art. 32 BBV Experten, Zeit, Material, Werkzeuge, Miete, Reise, Verpflegung, etc. PK
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www.lap.so.ch Fragen und Bemerkungen Mittel- und Hochschulen
Amt für Berufsbildung, Fragen und Bemerkungen PK
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