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3. Dezember 2008 Osnabrücker Gespräche zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht Die kritische Hauptversammlung Dr. Wolfgang Grobecker, LL.M.

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1 3. Dezember 2008 Osnabrücker Gespräche zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht Die kritische Hauptversammlung Dr. Wolfgang Grobecker, LL.M.

2 2 Die kritische Hauptversammlung Gliederung I.Einführung 1.Wann ist eine Hauptversammlung potentiell kritisch? 2.Ordentliche und außerordentliche Hauptversammlungen 3.Kritische Hauptversammlungsbeschlüsse 4.Kritische Aktionäre / Berufskläger 5.Das System der Registersperre 5.1Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen 5.2Die Überwindung der Registersperre 5.3Bewertungsrügen und Spruchverfahren

3 3 Die kritische Hauptversammlung Gliederung II.Die Vorbereitung der Hauptversammlung 1.Fehlervermeidung 1.1Nichtigkeitsgründe 1.2Anfechtungsgründe 1.3Bewertungsrügen 2.HV-Einladung, HV-Dokumentation 3.HV-Leitfäden / Sonderleitfäden

4 4 Die kritische Hauptversammlung Gliederung III.Die Durchführung der Hauptversammlung 1.Organisatorische Vorkehrungen 2.Ablauf der Versammlung 2.1Formalien – Vorstandsrede – Generaldebatte – Abstimmungen 2.2Typische Störszenarien 2.3Typische Verfahrensanträge 2.4Anträge auf: Sonderprüfung, Bestellung besonderer Vertreter 2.5Fragenkataloge – Bewertungsfragen 3.Zeitmanagement: Begrenzung des Rede- und Fragerechts 4.Abstimmungen: 2-Block-System 5.Fragen- und Antwortenprotokollierung / Widersprüche zu Protokoll / Schließung der Hauptversammlung

5 5 Die kritische Hauptversammlung Gliederung IV.Klageverfahren 1.Anfechtungsklagen 2.(Nachgeschobene) Nichtigkeitsklagen 3.Zustellung (Klagen und Freigabeantrag) 4.Klageerwiderung – Freigabeantrag – Freigabebeschluss 5.Anmeldung und Eintragung 6.Spruchverfahren 7.Reform des Anfechtungsrechts: ARUG

6 6 Die kritische Hauptversammlung Einführung 1.Wann ist eine Hauptversammlung potentiell kritisch? -Wenn bestimmte Aktionäre die Hauptversammlung nicht als rationale Investoren besuchen, sondern nach Angriffspunkten für spätere Klagen suchen -Wenn Beschlüsse auf der Tagesordnung stehen, deren Umsetzung mit einer Anfechtungsklage blockiert werden kann -Wenn Strukturmaßnahmen auf einer der nächsten Hauptversammlungen erwartet werden (typischerweise nach öffentlicher Übernahme) -Wenn die Gesellschaft aus sonstigen Gründen im öffentlichen Blickpunkt steht 2.Ordentliche und außerordentliche Hauptversammlungen -§ 119 Abs. 1 Nr. 1 – 8, Abs. 2 AktG / Art. 52 SEVO -§ 175 Abs. 1 Satz 2 AktG / Art. 54 Abs. 1 Satz 1 SEVO

7 7 Die kritische Hauptversammlung Einführung 3.Kritische Hauptversammlungsbeschlüsse -Entlastungsbeschlüsse? Wahlen zum Aufsichtsrat? -Kapitalmaßnahmen: Kapitalerhöhung, insbesondere Sanierungskapitalerhöhung (Bezugsrechtsemission) und (Direkt-)Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage oder anderweitig unter Ausschluss des Bezugsrechts -Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (§§ 293 ff AktG) -Squeeze-out (§§ 327a ff AktG) / Eingliederung (§§ 319 ff AktG) -Verschmelzung (§§ 13 ff UmwG; §§ 122a ff UmwG) / Spaltung (§§ 123 ff UmwG) -Holzmüller -SE-Gründung, insbesondere durch Formwechsel (Art. 37 ff SEVO) -SE-Sitzverlegung ins Ausland (Art. 8 SEVO, §§ 12 ff SEAG) -Bestätigungsbeschluss (§ 244 AktG)

8 8 Die kritische Hauptversammlung Einführung 4.Kritische Aktionäre / Berufskläger -Metropol, Köln (K-W Freitag) -Protagon, OCP Obay, VzfK, Berlin (Weimann) -Gruppe Köln / Düsseldorf (Eck, Sartingen, Scheunert; Dreier / Riedel) -Gruppe Würzburg (Wenger, Steeg, Knoll, Knoesel) -Moritz, Trippel, Kind, Helfrich, R. Mayer, M. Klein, Deininger, Zapf, A. Menzel 5.Das System der Registersperre 5.1Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen -Gesetzliche Registersperre: § 16 Abs. 2 UmwG, § 319 Abs. 5 AktG, § 327e Abs. 2 AktG, Art. 8 Abs. 8 SEVO, § 14 SEAG -Faktische Registersperre: § 127 FGG

9 9 Die kritische Hauptversammlung Einführung 5.2Die Überwindung der Registersperre -Freigabeverfahren: § 16 Abs. 3 UmwG, § 319 Abs. 6 AktG, § 327e Abs. 2 AktG, § 246a AktG -Verfahrensablauf: Freigabeantrag (Klageerwiderung), mündliche Verhandlung, Freigabebeschluss des Landgerichts, sofortige Beschwerde zum OLG, Rechtskraftvermerk durch Geschäftsstelle beim LG, nachgeschobene Nichtigkeitsklagen; Koordination mit Registergericht -Prozessvergleich und Veröffentlichung (§§ 248a, 149 Abs. 2, Abs. 3 AktG) 5.3Bewertungsrügen und Spruchverfahren -§§ 304 Abs. 3 S. 2, 305 Abs. 5 S. 1 und 2, 327f AktG, §§ 14 Abs. 2, 15 UmwG -Art. 25 Abs. 3 SEVO, §§ 6 ff SEAG; § 122h UmwG (Gegenseitigkeitsprinzip) -§ 243 Abs. 4 S. 2 AktG (UMAG)

10 10 Die kritische Hauptversammlung Vorbereitung der HV II.Die Vorbereitung der Hauptversammlung 1.Fehlervermeidung 1.1Nichtigkeitsgründe (insbesondere §§ 241 Nr. 1 – 3 AktG) -Verstoß gegen Einberufungsvorschriften, insbesondere Teilnahme- und Stimmrechtsausübungsbedingungen (z.B. keine Sonderfrist für Bevollmächtigte, keine Verlängerung / Verkürzung der Anmeldefrist, korrektes Proxy Voting-System) -Verstoß gegen Beurkundungsvorschriften (insbesondere im Zusammenhang mit Versammlungsleiter, LG Frankfurt a. M., LG Köln) -Verstoß gegen das Wesen der AG oder Vorschriften des öffentlichen Interesses (Bsp: Verstoß gegen § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG bei Mindestausgabebetrag) 1.2Anfechtungsgründe (§ 243 Abs. 1- 4 AktG) -Verstoß gegen Gesetz oder Satzung (objektiver Verstoß reicht) -Sondervorteil -Anfechtungsausschluss (reine Bewertungsrügen / §§ 243 Abs. 3, Abs. 4 AktG)

11 11 Die kritische Hauptversammlung Vorbereitung der HV 2.HV-Einladung, HV-Dokumentation (Beispiele) -Berichte etc. rechtzeitig auslegen (15h des Bekanntmachungstages) – Versand auf Verlangen / Einstellung ins Internet? -Auf vollständige lesbare Unterschriften und Funktion des Unterzeichners achten (Unterschriften aller Vorstandsmitglieder?) -Korrekte Anteilsbesitzlisten (§§ 285 Nr. 11, 11a, 313 Abs. 2 HGB), Bericht des AR muss Bestätigungsvermerk zu etwaigem Abhängigkeitsbericht wörtlich wiedergeben (OLG Dresden), separater erläuternder Bericht gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB? -§ 124 Abs. 2 Satz 2 AktG: vollständiger Abdruck des Vertrags, aller Anlagen sowie sämtliche weiterer Dokumente (Rahmenvereinbarungen u.ä.), mit denen die Transaktion steht und fällt oder die zu ihrem vollständigen Verständnis erforderlich sind, in der HV-Einladung -§§ 125, 126 AktG: insbesondere Berufsbezeichnung bei Aufsichtsratsmitgliedern; (großzügige) Veröffentlichung von Gegenanträgen

12 12 Die kritische Hauptversammlung Vorbereitung der HV 3.HV-Leitfäden / Sonderleitfäden -Abstimmung mit HV-Dienstleister (Computershare) insbesondere im Hinblick auf Wahlverfahren (Additionsverfahren vorzugswürdig), Stimmkarten, Beschlussfeststellung und -verkündung

13 13 Die kritische Hauptversammlung Durchführung der HV III.Die Durchführung der Hauptversammlung 1.Organisatorische Vorkehrungen -Bühne / Backoffice / Eingangskontrollen (OLG FFM) / Simultanübersetzung 2.Ablauf der Versammlung 2.1Vier Hauptblöcke: -Formalien / Vorstandsrede / Generaldebatte / Abstimmungen 2.2Typische Störszenarien -Störungen zu Beginn der Versammlung -Reden zu sachfremden Themen -Fragelawinen -Verwickeln in Dialoge / Beleidigungen -Eskalationsmechanismus / Abkühlenlassen / Saalverweis / Vollstreckung

14 14 Die kritische Hauptversammlung Durchführung der HV 2.3Typische Verfahrensanträge -Antrag auf Abwahl des Versammlungsleiters -Anträge "zur Geschäftsordnung": insbesondere Antrag auf Unterbrechung der HV, Absetzung eines Tagesordnungspunktes, Antrag auf Beseitigung technischer Mängel, Antrag auf Änderung der Abstimmungsreihenfolge, des Abstimmungsverfahrens etc. -Keine Beschlussvorschläge der Verwaltung zu Verfahrensabstimmungen 2.4Anträge auf: Sonderprüfung, Bestellung besonderer Vertreter -§ 142 AktG (i.d.R. von TOP Entlastung gedeckt) -§ 147 AktG (muss als separater TOP bekannt gemacht sein) -Streng prüfen, ob Antrag zulässig / im Zweifel nicht zur Abstimmung stellen? 2.5Fragenkataloge - Bewertungsfragen

15 15 Die kritische Hauptversammlung Durchführung der HV 3.Zeitmanagement: Begrenzung des Rede- und Fragerechts -Jede Maßnahme vorher ankündigen -Schrittweise Reduzierung des (allgemeinen / individuellen) Rede- und Fragerechts -Schließung der Rednerliste (mit Vorbehalt, später ggf. wieder zu öffnen) -Schluss der Debatte (Beginn Protokollierung angeblich nicht beantworteter Fragen, sowie gegebener Antworten zu Protokoll) 4.Abstimmungen: 2-Block-System -Nur Abstimmung über Abwahl des Versammlungsleiters vor Generaldebatte (vor der ersten Abstimmung: Präsenzbekanntgabe) -Abstimmung über Verfahrensanträge (Vertagung HV, Absetzung von TOP, Bestellung Sonderprüfer, Bestellung besonderer Vertreter) – Verkündung der Beschlüsse -Abstimmung über Tagesordnungspunkte – Verkündung der Beschlüsse 5.Fragen- und Antwortenprotokollierung / Widersprüche zu Protokoll / Schließung der Hauptversammlung

16 16 Die kritische Hauptversammlung Klagen IV.Klageverfahren 1.Anfechtungsklagen -Anmeldung / Eintragung bei nur faktischer Registersperre? 2.(Nachgeschobene) Nichtigkeitsklagen -"Erweiterung" des Freigabeantrags vs neues Freigabeverfahren -Prozessvergleich bei Nichtigkeitsklagen? 3.Zustellung (Klagen und Freigabeantrag) -Zustellung Freigabeantrag im Ausland? - § 82 ZPO analog (ARUG) Prozesskostensicherheit (§§ 110 - 113 ZPO) 4.Klageerwiderung – Freigabeantrag – Freigabebeschluss 5.Anmeldung und Eintragung 6.Spruchverfahren nach Eintragung

17 17 Die kritische Hauptversammlung ARUG 7.Reform des Anfechtungsrechts: ARUG Online-Teilnahme nach § 118 Abs. 1 AktG ARUG -Satzung kann Ausübung sämtlicher oder einzelner Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation vorsehen oder Vorstand dazu ermächtigen Briefwahl nach § 118 Abs. 2 AktG ARUG -Briefwahl: schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation -Satzung kann Briefwahl vorsehen oder Vorstand dazu ermächtigen Nach ARUG müssen zukünftig bei börsennotierten Gesellschaften in die Niederschrift nach § 130 AktG aufgenommen werden -Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben werden -Anteil des durch gültige Stimmen vertretenen Grundkapitals -Zahl der Pro-Stimmen, Gegenstimmen und ggf. Enthaltungen

18 18 Börsennotierte Gesellschaften müssen Abstimmungsergebnisse innerhalb von sieben Tagen auf der Internetseite veröffentlichen Interessenabwägung bei Vollzugsinteresse -Bisher: Wirksamwerden [...] zur Abwendung wesentlicher Nachteile [...] vorrangig erscheint -Neufassung: Wirksamwerden vorrangig erscheint, weil die [...] wesentlichen [...] Nachteile überwiegen, es sei denn, [...] besondere Schwere des Rechtsverstoßes Bagatellquorum für Freigabeverfahren seit Bekanntmachung der Einberufung Mindestanteil von 100 Nennbetrag § 82 ZPO entsprechend im Freigabeverfahren (Klarstellung) Einschränkung der sofortigen Beschwerde: nur bei Rechtsfrage von grundsätz- licher Bedeutung Die kritische HauptversammlungARUG


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