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Art. 131 der Bayerischen Verfassung

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Präsentation zum Thema: "Art. 131 der Bayerischen Verfassung"—  Präsentation transkript:

1 Art. 131 der Bayerischen Verfassung
Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden. Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft und Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt. Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen. Die Mädchen und Buben sind außerdem in der Säuglingspflege, Kindererziehung und Hauswirtschaft besonders zu unterweisen. AD W. Wagner, Didaktik der Chemie, Universität Bayreuth

2 AD W. Wagner, Didaktik der Chemie, Universität Bayreuth
Art. 1 BayEUG Art. 1 Bildungs- und Erziehungsauftrag: 1Die Schulen haben den in der Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu verwirklichen. 2Sie sollen Wissen und Können vermitteln sowie Geist und Körper, Herz und Charakter bilden. 30berste Bildungsziele sind ... 4Die Schüler sind im Geist der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinn der Völkerversöhnung zu erziehen. Bei der Erfüllung ihres Auftrags haben die Schulen das verfassungsmäßige Recht ,der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder zu achten. AD W. Wagner, Didaktik der Chemie, Universität Bayreuth

3 AD W. Wagner, Didaktik der Chemie, Universität Bayreuth
Art. 2 BayEUG Art. 2 Aufgaben der Schulen: Die Schulen haben insbesondere die Aufgabe, Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln ... Geschichte, Kultur, Tradition und Brauchtum unter besonderer Berücksichtigung Bayerns ... Liebe zur Heimat zu wecken, im Geist der Völkerverständigung zu erziehen, ... freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat ..., Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu wecken. Die Schulen erschließen den Schülern das überlieferte und bewährte Bildungsgut und machen sie mit neuem vertraut. Bei der Erfüllung der Aufgaben der Schulen sind alle Beteiligten zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. AD W. Wagner, Didaktik der Chemie, Universität Bayreuth

4 Naturwissenschaftliche Arbeitsweise
Naturgesetz Gesetz Theorie Deduktion Experiment Rechtfertigung Induktion Intuition Kreativität Phantasie Hypothese 1 2 Einzelbeobachtungen (Induktionsbasis) Legende: Bestätigung Widerlegung AD W. Wagner, Didaktik der Chemie, Universität Bayreuth

5 Kompetenzbereiche für das Fach Chemie
Fachwissen: chemische Phänomene, Begriffe, Gesetzmäßigkeiten kennen und Basiskonzepten zuordnen. Erkenntnisgewinnung: experimentelle und andere Untersuchungsmethoden sowie Modelle nutzen. Kommunikation: Informationen sach- und fachbezogen erschließen und austauschen. Bewertung: chemische Sachverhalte in verschiedenen Kontexten erkennen und bewerten. AD W. Wagner, Didaktik der Chemie, Universität Bayreuth

6 Standards für den Kompetenzbereich…
Bsp.: Kommunikation (Informationen sach- und fachbezogen erschließen und austauschen.) „Die Schülerinnen und Schüler . . . K1 recherchieren zu einem chemischen Sachverhalt in unterschiedlichen Quellen, K2 wählen themenbezogene und aussagekräftige Informationen aus, K3 prüfen Darstellungen in Medien hinsichtlich ihrer fachlichen Richtigkeit, K4 beschreiben, veranschaulichen oder erklären chemische Sachverhalte unter Verwendung der Fachsprache und/oder mit Hilfe von Modellen und Darstellungen, … K7 dokumentieren und präsentieren den Verlauf und die Ergebnisse ihrer Arbeit situationsgerecht und adressatenbezogen, … K10 planen, strukturieren, reflektieren und präsentieren ihre Arbeit als Team.“ AD W. Wagner, Didaktik der Chemie, Universität Bayreuth

7 Kompetenzstufen nach PISA
Stufe V: Modellierend (Entwickeln und Anwenden einfacher Modelle für Erklärungen) Stufe IV: Konzeptuell und prozedural (Anwendung „elaborierter“ Konzepte für Erklärungen) Stufe III: Funktional (Anwendung von Konzepten für Erklärungen) Stufe II: Funktional (Anwendung von Alltagswissen für Erklärungen) Stufe I: Nominell (Reproduktion einfachen Faktenwissens) AD W. Wagner, Didaktik der Chemie, Universität Bayreuth

8 Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I: wiedergeben, beschreiben von Gelerntem ausüben gelernter Arbeitstechniken Anforderungsbereich II: selbständig (nach vorgegebenen Gesichtspunkten) auswählen, anordnen, darstellen übertragen auf vergleichbare Problemstellungen Anforderungsbereich III: Kreatives Bearbeiten komplexer Fragestellungen, selbständig lösen, deuten, werten, folgern Anpassen gelernter Methoden an neuartige Problemstellungen AD W. Wagner, Didaktik der Chemie, Universität Bayreuth

9 AD W. Wagner, Didaktik der Chemie, Universität Bayreuth

10 AD W. Wagner, Didaktik der Chemie, Universität Bayreuth
Beispiel: Angabe AD W. Wagner, Didaktik der Chemie, Universität Bayreuth

11 AD W. Wagner, Didaktik der Chemie, Universität Bayreuth
Beispiel: Aufgaben AD W. Wagner, Didaktik der Chemie, Universität Bayreuth

12 Beispiel: Lösungen auf unterschiedlichen Niveaus
AD W. Wagner, Didaktik der Chemie, Universität Bayreuth

13 Grundschema bayerisches Bildungswesen
Fachhochschule „Quabi“ Berufliche Erstausbildung „Quali“ Uni-versi-tät Fachgeb. Hochschulreife Jgst. 1 2 3 5 4 6 7 8 9 10 11 12 13 Alter 14 15 16 17 18 19 Allgemeine Hochschulreife Sekundar-bereich I Mittlere Reife Sekundar-bereich II FOS/BAS/BOS Grundschule Kindergarten Gymnasium 32% Haupt-schule 48% Real-schule 20% Wirt-schafts-schule Schule für Behinderte und Kranke Allgem. Schulpflicht Primar-bereich AD W. Wagner, Didaktik der Chemie, Universität Bayreuth


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