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EBM 2008± Viel hat sich nicht geändert – zumindest nicht für die Augenärzte.

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Präsentation zum Thema: "EBM 2008± Viel hat sich nicht geändert – zumindest nicht für die Augenärzte."—  Präsentation transkript:

1 EBM 2008± Viel hat sich nicht geändert – zumindest nicht für die Augenärzte.

2 EBM 2008 Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:
„Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen.“ Und ich lächelte Und ich war froh Und es kam schlimmer Der EBM2008 ist kein Selbstzweck. Er war als Voraussetzung für die Vergütungsreform ab 2009 erforderlich. Deshalb finden sich viel mehr Veränderungen im hausärztlichen Bereich.

3 Kritik an der bisherigen Bewertung
Floatender Punktwert Fachgruppentöpfe Länderunterschiede Budgets Vorher definierter PW Fachgruppengleicher PW Einheitlicher Orientierungs-PW 2009 Die Haupt-Kritikpunkte und der Versuch, sie zu lösen. Wegfall der Budgets bis 2011

4 Etappen auf dem Weg zur Vergütungsreform (1)
Fachärzte HVM Hausärzte Beschluss des EBM im BW Bis 2008 2009 2010 2011 In Krafttreten EBM2008 Zum Die Zeitachse

5 Etappen auf dem Weg zur Vergütungsreform (2)
Beschluss bundesein. OW im BW Bis Vorgabe Morbi-RLV im BW Beschluss des EBM im BW Bis 2008 2009 2010 2011 Vereinb. region. PW KV/Kassen Bis Regionale Morbi-RLV KV/Kassen Vereinb. Morbi-GV KV/Kassen In Krafttreten EBM2008 Zum Für Genießer: Wir bekommen jedes Jahr einen neuen EBM. Dieser EBM wird nicht nur fortwährend überarbeitet, sondern auch jetzt jedes Jahr neu veröffentlicht. 2008 dieser EBM 2009 dieser EBM mit Euro-Preisen statt Punkten 2010 dto aber mit (etwas) höheren Preisen 2011 ein neuer EBM

6 Etappen auf dem Weg zur Vergütungsreform (3)
Beschluss bundesein. OW im BW Bis Vorgabe Morbi-RLV im BW Beschluss des EBM im BW Bis In Krafttreten EURO-EBM Zum 2008 2009 2010 2011 Vereinb. region. PW KV/Kassen Bis Regionale Morbi-RLV KV/Kassen Vereinb. Morbi-GV KV/Kassen In Krafttreten EBM2008 Zum

7 Etappen auf dem Weg zur Vergütungsreform (4)
Beschluss bundesein. OW im BW Bis Vorgabe Morbi-RLV im BW Beschluss des EBM im BW Bis In Krafttreten EURO-EBM Zum Arztgrupp.-spezifische diagn. FP Zum 2008 2009 2010 2011 Vereinb. region. PW KV/Kassen Bis Regionale Morbi-RLV KV/Kassen Vereinb. Morbi-GV KV/Kassen Bis Beschluss bundesein. OW im BW Vereinb. region. PW KV/Kassen Zum Regionale Morbi-RLV KV/Kassen Vereinb. Morbi-GV KV/Kassen In Krafttreten EBM2008 Zum

8 Hausärztliches Kapitel
Versorgungspauschale Morbiditätszuschlag Qualitätszuschläge erst ab bis dahin Einzelleistungen In Vertretungsfällen: halbierte Versorgungspauschale Das hausärztliche Kapitel birgt echten politischen Sprengstoff. Da wird ein völlig neues Berufsbild.

9 Fachärztliches Kapitel
Grundpauschalen + weitgehend Einzelleistungen wie bisher (bis 2011), bundesweit gleiche RLV Diagnosebezogene Zusatzpauschalen (ab 2011), dann keine RLV mehr (ähnlich dem System Ophdo, Uro) Onkologiezuschlag Chirurgie, Gynäkologie, HNO, Dermatologie, MKG, Urologie, Onkologie, Pneumologie Das soll ab 2011 kommen

10 Grundkomplex 06210 Grundkomplex bis zum vollendeten 5. Lj. 620 Punkte
06211 Grundkomplex vom 6. bis vollendeten 59. Lj. 515 Punkte 06212 Grundkomplex ab 60. Lj Punkte (Ordinationskomplex + Konsultationskomplex + Gespräch + Briefe) Der Grundkomplex beinhaltet Ordinationskomplex + Konsultationskomplex + Gespräch + Briefe

11 GP-Zuschläge Wegfall der GP-Zuschläge im EBM
Jedoch: In den ab 2009 bundesweit gültigen RLV werden die GP-Zuschläge berücksichtigt werden (gesetzliche Vorgabe) Konsequenz: gegenüber früher ist eine größere Leistungsmenge notwendig, um das gleiche (gegenüber der EP höhere) GP-Honorar wie früher zu erhalten

12 Überweisung Bei Überweisung von Facharzt zum fachgleichen Facharzt bei Auftragsleistungen oder für Maßnahmen nach 31.2, 31.4 und gibt es nur die Konsiliarpauschale (50 Punkte). Nur wenn bei fachgleicher Ü. die Auftragsleistung selbst ein Teil der Grundpauschale ist, dann ist diese abrechnungsfähig, jedoch nur zu 50% Problemkonstellationen: - Operateur - Nachsorge - Ringüberweisungen Die Regelung zur 01436

13 EXKURS: Konsultationspauschale 01436 (1)
Obligater Leistungsinhalt - Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, - Diagnostik und/oder Behandlung einer/von Erkrankung(en) eines Patienten im Rahmen einer Überweisung zur Durchführung von Auftragsleistungen (Indikations- oder Definitionsauftrag gemäß § 24 Abs. 7 Nr. 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) bzw. § 27 Abs. 7 Nr. 1 Arzt- /Ersatzkassenvertrag (EKV)) an nicht ausschließlich auf Überweisung tätige Ärzte gemäß § 13 Abs. 4 BMV-Ä bzw. § 7 Abs. 4 EKV und/oder - Diagnostik einer/von Erkrankungen eines Patienten im Rahmen einer Überweisung zur Konsiliaruntersuchung, Mitbehandlung oder Weiterbehandlung gemäß § 24 Abs. 7 Nrn. 2, 3 oder 4 Bundesmantelvertrag- Ärzte (BMV-Ä) bzw. § 27 Abs. 7 Nrn. 2, 3 oder 4 Arzt- /Ersatzkassenvertrag (EKV) zur Erbringung von Leistungen entsprechend der Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 31.1, ggf. in mehreren Sitzungen ... 50 Punkte 1 Präoperative Leistungen durch Hausärzte 2

14 EXKURS: Konsultationspauschale 01436 (2)
... - Diagnostik und/oder Behandlung einer/von Erkrankung(en) eines Patienten im Rahmen einer Überweisung zur Konsiliaruntersuchung, Mitbehandlung oder Weiterbehandlung gemäß § 24 Abs. 7 Nrn. 2, 3 oder 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) bzw. § 27 Abs. 7 Nrn. 2, 3 oder 4 Arzt- /Ersatzkassenvertrag (EKV) innerhalb derselben Arztgruppe gemäß § 24 Abs. 4 BMV-Ä, bzw. § 27 Abs. 4 EKV zur Durchführung von Leistungen entsprechend der Gebührenordnungspositionen der Abschnitte und/oder 31.5, ggf in mehreren Sitzungen und/oder Diagnostik und/oder Behandlung einer/von Erkrankung(en) eines Patienten im Rahmen einer Überweisung zur Konsiliaruntersuchung, Mitbehandlung oder Weiterbehandlung gemäß § 24 Abs. 7 Nrn. 2, 3 oder 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) bzw. § 27 Abs. 7 Nrn. 2, 3 oder 4 Arzt- /Ersatzkassenvertrag (EKV) innerhalb derselben Arztgruppe gemäß § 24 Abs. 4 BMV-Ä, bzw. § 27 Abs. 4 EKV zur Durchführung von Leistungen entsprechend der Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 31.4 50 Punkte 3 Operative u. Anästhesie- Leistungen 4 Postoperative Leistungen

15 EXKURS: Konsultationspauschale 01436 (3)
... Die Gebührenordnungsposition kann nicht neben Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschalen berechnet werden. Neben der Gebührenordnungsposition ist für die Berechnung der jeweiligen arztgruppenspezifischen Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale in demselben Behandlungsfall mindestens ein weiterer persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt notwendig. Die Gebührenordnungsposition ist im Zusammenhang mit Leistungen des Abschnitts nur berechnungsfähig, wenn diese als Auftragsleistung(en) erbracht werden. Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben der Gebührenordnungsposition berechnungsfähig. 50 Punkte CAVE !

16 EXKURS: Telefonische Beratung
01435 Telefonische Beratung des Patienten im Zusammenhang mit einer Erkrankung durch den Arzt Die Gebührenordnungsposition ist nur bei telefonischer Kontaktaufnahme durch den Patienten berechnungsfähig. Kommt in demselben Arztfall eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsilarpauschale zur Abrechnung, ist die Gebührenordnungsposition nicht berechnungsfähig. Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben anderen Gebührenordnungspositionen berechnungsfähig. 60 Punkte Sie dürfen nicht anrufen! Lassen Sie den Patienten durchrufen. CAVE !

17 EXKURS: Verwaltungskomplex
01430 Verwaltungskomplex Ausstellung von Wiederholungsrezepten ohne persönlichen Arzt- Patienten-Kontakt und/oder Ausstellung von Überweisungsscheinen ohne persönlichen Arzt- Patienten-Kontakt Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen an den Patienten im Auftrag des Arztes durch das Praxispersonal 35 Punkte

18 wie gehabt Unzeitengebühr 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme
nachts, an Feiertagen tagsüber Punkte 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme -spätnachts, Wochenenden nachts, mit Unterbrechung Punkte 01102 Inanspruchnahme Wochenenden vormittags Punkte wie gehabt

19 wie gehabt Besuche 01410 Besuch eines Kranken 440 Punkte
01411 Dringender Besuch abends oder am Wochenende -und/oder Besuch im organisierten Notdienst Punkte 01412 Dringender Besuch, -nachts Punkte 01413 Besuch eines weiteren Kranken derselben sozialen Gemeinschaft Punkte wie gehabt

20 Besuche neu!! 01415 Dringender Besuch eines Patienten in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal wegen der Erkrankung, noch am Tag der Bestellung ausgeführt 1545 Punkte Das ist der Besuch am gleichen Tag. Dafür muss nicht die Sprechstunde unterbrochen werden. Vielmehr geht es um mittags oder abends.

21 entfällt 06215 Konsultationskomplex 50 Punkte
06220 Beratung, Erörterung und/oder Abklärung, mind. 10 Min., je vollendete 10 Minuten Punkte entfällt

22 Briefe 01600 Ärztlicher Bericht 110 Punkte
01601 Arztbrief individuell Punkte Porto ,55 Euro 01602 Zuschlag bei Briefkopie an Hausarzt Punkte 01610 Bescheinigung für Belastungsgrenze Punkte 01620 Kurze Bescheinigung oder Zeugnis nach Muster 41, 50 und Punkte 01621 Krankheitsbericht nach den Mustern 11, 53, 56 und Punkte \ max 510 Punke je / Fall und Quartal Die Briefposition ist noch abrechenbar, aber nur in den Fällen, wo kein Grundkomplex abgerechnet wird. Weiter sind die Position und die Kostenpauschalen abrechenbar. Die ist also auch dann anzusetzen, wenn keine Briefposition abgerechnet werden kann.

23 wie gehabt 06310 Tonometrie fortlaufend 250 Punkte
06312 Elektrophysiologische Untersuchung Punkte wie gehabt

24 wie gehabt Strabologie 06320 Behandlung Störung binokulares Sehen
bis vollendetes 5. Lj Punkte 06321 ab 6. Lj Punkte obligat: Quantitative Untersuchung des Binokularsehens Beurteilung des Fundus mit Fixationsprüfungen und/oder Prüfung auf Trennschwierigkeiten eng gestellten Reihenoptotypen fakulatativ: Zykloplegie, Prismenbrille, Akkommodationsbreite Pleoptik/Orthoptik, Okklusionstherapie wie gehabt Unverändert. Die Berichtspflicht ist geblieben. Allerdings lässt sie sich aus der Abrechnung nicht mehr kontrollieren.

25 06330 Perimetrie o: Schwelle/50 Punkte oder indikationsbezogene
gleichwertige Perimetrie, Punkte f: statistische Trendanalyse 06331 Fluoreszenzangiographie Punkte 06332 Photodynamische Therapie(n) Punkte 06333 Binokulare Untersuchung gesamter Augenhintergrund Punkte wie gehabt Weiterhin kann die ggf zweimal abgerechnet werden.

26 wie gehabt Kontaktlinsen
06340 Anpassung Verbandlinse Punkte o: 3 Arzt/Patientenkontakte 06341 Erstanpassung Kontaktlinse Punkte o: 2 Arzt/Patientenkontakte 06342 Prüfung auf Sitz und Verträglichkeit Punkte wie gehabt

27 Vergrößernde Sehhilfen
06343 Bestimmung und Einweisung in vergrößernde Sehhilfen Punkte - einmal im Behandlungsfall wie gehabt

28 wie gehabt Ultraschall
33000 Ultraschalluntersuchung des Auges Punkte 33001 Ultraschall-Biometrie des Auges Punkte (graphische Dokumentation) 33002 Messung Hornhautdicke mittels Ultraschall- Pachymetrie Punkte wie gehabt

29 wie gehabt Kleine Eingriffe
06350 Kleine OP am Auge I Punkte (Verweilsonde, Papillome) 06351 Kleine OP am Auge II, primäre Wundversorgung 335 Punkte (Hautexcision, Pterygium) aber bringt 355 Punkte 06352 Kleine OP am Auge III, primäre Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern 725 Punkte (Sklerotomie, TW-Spülung bei Kindern, Chalazion) wie gehabt

30 wie gehabt Sonderleistungen
Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände Punkte Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen Punkte Allergologiediagnostik I (Epikutantest) Punkte konj. Provokationstest Punkte wie gehabt

31 wie gehabt Operatives Kapitel
Entfernung eines Fremdkörpers aus Orbita und Augapfel, n.n.bez.: Augapfel, n.n.bez., mit Magnet V3 Intraocularer Eingriff der Kategorie V3 6765 Punkte wie gehabt

32 Pauschalisierung – und doch Dokumentation der Einzelleistungen?
KBV befürwortet eine EDV-Lösung, um den wahren Leistungsbedarf zu dokumentieren (Ziel: spätere Honorar-Nachforderungen). Kritik: Weiterer Bürokratieanstieg, Anreiz zu vermehrter Leistungserbringung. Etwas plastischer ausgedrückt: „klicke Dich reich“ versus „Vmax im Hamsterrad“ Das kommt nicht.

33 Danke für Ihre Aufmerksamkeit


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