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Fachbereichskonferenz „Stationäre Pflege“

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Präsentation zum Thema: "Fachbereichskonferenz „Stationäre Pflege“"—  Präsentation transkript:

1 Fachbereichskonferenz „Stationäre Pflege“
Aula des Berufsförderungswerkes Dresden Hellerhofstr. 35, Dresden 9.30 Uhr Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

2 Tagesordnung 1. Rahmenvertragsverhandlungen für die vollstationäre Pflege und die Tagespflege - Sachstand 2. Aktuelles vom Verhandlungsgeschehen, aus der Schiedsstelle und der Pflegesatzkommission 3. Sachstand bei der weiteren Umsetzung des Pflege- Weiterentwicklungsgesetzes 4. Sachstand der angekündigten rechtlichen Neuregelungen in Sachsen 5. Überblick zum Einsatz ausländischer Pflegekräfte 6. Weitere aktuelle Informationen Fachvortrag „Kriterienkatalog Demenzfreundliche Architektur“ Sonstiges Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

3 1. Rahmenvertragsverhandlungen für die vollstationäre Pflege und die Tagespflege - Sachstand
Ziel der im Februar 2010 aufgenommenen Verhandlung war die Aufnahme der neuen Regelungen aus dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz in den Rahmenvertrag: Maßstäbe und Grundsätze für eine wirtschaftliche und leistungsbezogene, am Versorgungsauftrag orientierte sächliche Ausstattung der Pflegeeinrichtung Möglichkeiten, unter denen sich Mitglieder von Selbsthilfegruppen, ehrenamtliche Pflegepersonen und sonstige zum bürgerschaftlichen Engagement bereite Personen und Organisationen in stationären Pflegeeinrichtungen an der Betreuung Pflegebedürftiger beteiligen können Durchführung des Personalabgleichs Abwesenheitsregelung redaktionelle Anpassungen

4 1. Rahmenvertragsverhandlungen für die vollstationäre Pflege und die Tagespflege - Sachstand
aktueller Stand letzte Verhandlung war am geeint ist Ehrenamt offen sind je ein Unterpunkt bei der sächlichen Ausstattung und beim Personalabgleich nicht geeint ist die Höhe der Abwesenheitsvergütung es wurde seitens der Leistungserbringer abgelehnt, einen neuen Termin zu vereinbaren, stattdessen erfolgte schriftliche Positionierung zu den aktuellen Forderungen, das sind vor allem: Abwesenheitsvergütung ab dem 4. Tag 75 % Personalnachweis ohne Vorlage von Lohnlisten Aufforderung zur schriftlichen Rückäußerungen an die Leistungsträger

5 1. Rahmenvertragsverhandlungen für die vollstationäre Pflege und die Tagespflege - Sachstand
letzte Verhandlung war am offen ist vor allem die Regelung zur Personalausstattung offen sind außerdem die Unterlagen für den Personalnachweis, die Leistungsträger wollen Lohnlisten die Leistungsträger haben angekündigt, dass im Rahmen eines Gesamtkompromisses ein Entgegenkommen und eine Einigung beim Personal möglich sei konkretisiert wurde dies zunächst nicht und deshalb von den Leistungserbringern in Vorbereitung der nächsten Verhandlung angefordert die nächste Verhandlung wird am sein

6 2. Aktuelles vom Verhandlungsgeschehen, aus der Schiedsstelle und der Pflegesatzkommission
Verhandlungen Verhandlungsgeschehen hat sich auf Grund der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts vom grundlegend gewandelt im 1. Verhandlungsschritt sind die kalkulierten prospektiven Gestehungskosten den Kostenträgern plausibel darzustellen die Kostenträger verlangen dafür detaillierte Ist-Kosten (vor allem zu den Personalkosten!), andernfalls gibt es keine Verhandlungstermine dieses Vorgehen der Kostenträger wurde in Schiedsstellenverfahren von der Mehrheit der Mitglieder der Schiedsstelle bestätigt im 2. Verhandlungsschritt erfolgt die Prüfung der Angemessenheit und der Wirtschaftlichkeit sämtlicher einzelner Kostenansätze wirtschaftlich ist, wer sich mit seinen Forderungen im Unteren Drittel vergleichbarer Einrichtungen bewegt eine Tarifanwendung wird grundsätzlich als wirtschaftlich anerkannt im Vorteil ist, wer einen Tarif anwendet oder sich an einen Tarif anlehnt vor geplanten Verhandlungen ist eine Beratung mit dem Referat Altenhilfe/Entgelte grundsätzlich zu empfehlen

7 2. Aktuelles vom Verhandlungsgeschehen, aus der Schiedsstelle und der Pflegesatzkommission
aktuelle Schiedsstellenverfahren haben folgende Schwerpunkte Prüfung der Wirtschaftlichkeit von tariflichen Eingruppierungen - wurde der Tarif richtig angewendet Prüfung der Wirtschaftlichkeit tariflicher Personalkosten – tatsächliche Personalkosten liegen auf Grund der Berufsbiographie der Beschäftigten über den Personalkosten einer theoretischen Eingruppierung Wirtschaftlichkeit von Fremdleistungen und zentraler Verwaltung Notwendigkeit der Vorlage detaillierter Unterlagen und Ist-Kosten für die Prüfung der Plausibilität als Voraussetzung für einen Verhandlungstermin Ergebnisse bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit einzelner Kostenpositionen gibt es in der Regel Vertagungen der Schiedsstellensitzungen mit der Aufforderung an die Einrichtungen, weitere detaillierte Nachweise zu erbringen und der Aufforderung an die Kostenträger, die Nachweise zu prüfen, zu bestätigen oder zu bestreiten drei Einrichtungen wollten Verhandlungstermine ohne Vorlage detaillierter Unterlagen, die Anträge wurden von der Schiedsstelle mehrheitlich abgewiesen

8 2. Aktuelles vom Verhandlungsgeschehen, aus der Schiedsstelle und der Pflegesatzkommission
aktuelle Beschlüsse Kriterien für den externen Vergleich im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit von Kostenansätzen Berechnung des Unteren Drittels Ergänzungen und Änderungen zum Verhandlungsprotokoll sowie zur Pflegesatzvereinbarung mit dem Ziel der Entbürokratisierung (Details werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben Dauerthema in der Pflegesatzkommission und Arbeitsgruppen ist die Auseinandersetzung über die Detailliertheit vorzulegender Ist-Kosten im Rahmen der Verhandlungen

9 2. Aktuelles vom Verhandlungsgeschehen, aus der Schiedsstelle und der Pflegesatzkommission
Berechnung des Unteren Drittels (Rechenweg nach Rechtssprechung des Bundessozialgerichts) Theorie für die Berechnung werden die neuen Landkreise/ kreisfreien Städte entsprechend der aktuellen Gebietsreform zugrunde gelegt die Entgelte der Pflegestufen I – III und die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung werden für alle Einrichtungen wie folgt addiert: Einrichtung X: PST I + PST II + PST III + U + V = Gesamtentgelt (Achtung bei teilstationären Einrichtungen: inklusive Fahrkosten) zunächst erfolgt die Ermittlung der Pflegeeinrichtungen mit dem Minimalwert und dem Maximalwert des Gesamtentgelts die Differenz aus diesen Werten wird gedrittelt und auf den Minimalwert addiert - das Ergebnis ist der Wert, der die Obergrenze des unteren Drittels abbildet

10 2. Aktuelles vom Verhandlungsgeschehen, aus der Schiedsstelle und der Pflegesatzkommission
Berechnung des Unteren Drittels Praxis – Beispiel Landkreis Zwickau 48 Pflegeheime Minimalwert für Berechnung des Unteren Drittels 126,01 € Maximalwert für Berechnung des Unteren Drittels 167,01 € Differenz zwischen Minimal- und Maximalwert ,00 € davon 1/ ,67 € Obergrenze Unteres Drittel ergibt sich aus Minimalwert + 1/3 der Differenz (126, ,67) 139,68 € von den 48 Pflegeheimen liegen nur 4 Einrichtungen unter dem errechneten Wert – das Untere „Drittel“ besteht also nur aus 4 von 48 Einrichtungen

11 3. Sachstand bei der weiteren Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes
Aktuelle Prüfergebnisse - DCS-Statistik (Stand ) Durchschnittsnoten für bundesweit 5330 geprüfte ambulante Pflegedienste: Sachsen (563) Pflegerische Leistungen , ,8 Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen 1, ,7 Dienstleistung und Organisation 1, ,7 Gesamtergebnis , ,2 Kundenbefragung , ,0 Durchschnittsnoten f. bundesweit 6223 geprüfte station. Pflegeinrichtungen: Sachsen (486) Pflege und medizinische Versorgung 2,0 2,1 Umgang mit demenzkranken Bewohnern 1, ,4 Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung 1, ,5 Wohnen Verpflegung Hauswirtschaft Hygiene 1, ,2 Gesamtergebnis , ,6 Bewohnerbefragung ,2 1,1 Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

12 3. Sachstand bei der weiteren Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes
Überarbeitung der Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTV) (1) Verhandlungsstand auf Bundesebene (Verhandlungspartner, MDS, BMG) Ende Oktober: AG: Ausfüllanleitung zur PTVS weiter konkretisiert (von insges. 35 Kriterien bisher erst 7 abschließend geeint; fachliche Diskussionen sollen bis Ende 2010 abgeschlossen sein) Kein Konsens zu Anzahl Kernkriterien und zur Bewertungssystematik: GKV will 6 Kernkriterien und verändertes Bewertungssystem (Doppelzählung dieser Noten führt zu relativ geringen Veränderungen in der Abwertung der Bereichsnote und der Gesamtnote) Leistungserbinger wollen 3 Kernkriterien und keine doppelte Abwertung GKV sieht Inkrafttreten einer überarbeiteten PTVS erst zum vor (Verhandlungsbeginn für Überarbeitung der PTVA erst ab Februar 2011) falls kein Kompromiss in „letzten“ Gesprächsrunden der Verhandlungspartner Anfang November erzielbar, müsse Scheitern festgestellt werden BMG hält Einigung für sehr wünschenswert, da ansonsten die Aufgaben der Selbstverwaltung in anderer Form geregelt und bereits jetzt entsprechende Änderungen für eine Reform des SGB XI ausgearbeitet werden müssten Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

13 3. Sachstand bei der weiteren Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes
Überarbeitung der Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTV) (2) Verhandlungspositionen für weitere Gespräche auf Bundesebene A) Konsens der Verhandlungspartner: für die Qualitätsprüfungen soll ein Qualitätssicherungsverfahren entwickelt werden (→ entsprechende Richtlinien des GKV unter Einbeziehung der Leistungserbinger) neben Pflegedokumentation sollen ergänzende Informationsquellen / Nachweise zur Überprüfung und Bewertung der Kriterien herangezogen werden (sog. „Triangulation“ lt. Empfehlungen des. wiss. Gutachtens) Nachweise : Inaugenscheinnahme des in die Stichprobe einbezogenen Pflegebedürftigen Auskunft des Personals Befragung der Bewohner die PTV werden hinsichtlich Erfüllung der wissenschaftlicher Gütekriterien (Objektivität, Reliabilität, Validität) geprüft → wissenschaftliche Studie durch unabhängiges wiss. Instituts wird i. A. gegeben in Anlehnung an die Empfehlungen des Beirates sollen die kurz-, mittel- und langfristigen Überarbeitungsbedarfe der PTV‘s einvernehmlich ergänzt werden Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

14 3. Sachstand bei der weiteren Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes
Überarbeitung der Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTV) (3) Verhandlungspositionen für weitere Gespräche auf Bundesebene B) Leistungsträger: 6 Kernkriterien: T 7 Dekubitusprophylaxe T15 Ernährungszustand‘ T18 Flüssigkeitsversorgung T 20 Schmerzeinschätzung T 23 Inkontinenz T 26 Sturzprophylaxe Bewertungssystematik: Bewertungsregeln mit Auswirkungen auf die Note für Qualitätsbereich „Pflege und medizinische Versorgung“ und auf das rechnerische Gesamtergebnis - durch: - doppelte Wertung der Kernkriterien oder - Abwertung um 0,4 Notenpunkte je mangelhaftem Kernkriterium Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

15 3. Sachstand bei der weiteren Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes
Überarbeitung der Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTV) (4) Verhandlungspositionen für weitere Gespräche auf Bundesebene C) Leistungserbringer : PTV in Richtung transparenter Darstellung von Ergebnis- u. Lebensqualität (lt. SGB XI) weiterentwickeln, d.h.: → Kriterien T 15 (Ernährungszustand) und T 18 (Flüssigkeitsversorgung) als Kernkriterien verwenden → Kriterien T 7 (Dekubitusprophylaxe) und T 26 (Sturzprophylaxe) entsprechend überarbeiten, so dass Ergebnisqualität abgebildet wird → T 20 (Schmerz) und T 23 (Inkontinenz) sind als Kernkriterien der Ergebnis- u. Lebensqualität nicht geeignet und auch nicht kurzfristig in Ergebniskriterien der Pflege umwandelbar Möglichkeiten zur Bewertungsveränderungen (auf der Bereichsnotenebene): doppelte Wertung/mehrfache Gewichtung von Kernkriterien der Ergebnis- u. Lebensqualität oder Auf- und Abwertung um den Notenpunktwert 0,2 Gewichtung der Kriterien muss nachvollziehbar sein → Skalenwerte veröffentlichen bisherigen Qualitäsbereich 1 aufteilen in : 1 „pflegerische Leistungen“ (22 Krit.) und 2 „ärztlich verordnete pflegerische Leistungen“ (12 Krit.) Verzicht auf Gesamtnote, um Kritik der „Verrechnung“ unterschiedlich relevanter Kriterien zu begegnen Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

16 3. Sachstand bei der weiteren Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes
Überarbeitung der Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTV) (5) Zeitplan für erforderliche Arbeitsschritte: Datum Maßnahme Bis Verständigung der Vertragspartner zu Änderungen bei Kernkriterien, Bewertungssystematik und rechnerischem Gesamtergebnis Beginn Nov Definition eines Auftrages zur Vergabe der Evaluation der Gütekriterien Mitte Januar Konsentierung/Beschluss der neuen PTVS im Plenum der Vertragspartner nach § 113 SGB XI Mitte Februar 2011 Abschluss des Beteiligungsverfahrens zur PTVS inkl. Beschluss des Plenums der Vertragspartner Mitte Februar 2011 Beginn der Verhandlungen zur PTVA Ende März 2011 Abschluss der Überarbeitung der QPR (PTVS) Ende Mai 2011 Abschluss des Beteiligungsverfahrens zur QPR (PTVS) inkl. Verabschiedung der Richtlinien und Genehmigung durch das BMG Ende Mai 2011 Verabschiedung einer Richtlinie nach § 53a Satz Nr. 4 SGB XI zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfung am Inkrafttreten der überarbeiteten PTVS/QPR mit Umstellung des praktischen Verfahrens (nachdem alle Einrichtungen einmal nach der derzeit gültigen PTVS geprüft wurden) Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

17 3. Sachstand bei der weiteren Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes
Überarbeitung der Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTV) (6) zum Zeitplan: Übergangszeitraum: vorauss. erst nach einem Jahr werden Qualitätssprüfungen auf Basis der neuen QPR erfolgen bis dahin werden Transparenzberichte auf Grundlage der „alten“ und der „neuen“ PTVS zeitgleich veröffentlicht wegen notwendiger Erkennbarkeit für Verbraucher müssen die auf Basis der aktualisierten PTVS veröffentlichten Transparenzberichte auffällig gekennzeichnet werden Überarbeitung der PTVA Aktualisierung der PTVA soll im Anschluss an die Überarbeitung der PTVS erfolgen – vorauss. 6 Monate nach Inkrafttreten der neuen PTVS (einschl. QPR) Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

18 3. Sachstand bei der weiteren Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes
Überarbeitung der Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTV) (7) Weiteres Vorgehen der Leistungserbringer (mehrheitlich) erarbeiten weitere Vorschläge für sog. Kernkriterien und deren Gewichtung: - zur Umformulierung der Kriterien „Dekubitus“ und „Sturzprophylaxe“ im Sinne von Ergebnis- und Lebensqualität - ggf. Suche nach Kriterien aus anderen Bereichen zum Thema Lebensqualität unterschiedliche Positionen der LE hinsichtlich Anzahl von Kernkriterien (Paritätischer wollte maximal 3 Kernkriterien: Ernährung, Flüssigkeit, Dekubitus - i. S. von Ergebnisqualität formuliert und Gewichtung nur auf einer Ebene) Positionen des PARITÄTISCHEN GV Verhandlungsposition erfolgt in Abstimmung mit den Landesverbänden Berechnung zum zusätzlich benötigten Zeit- und Personalbedarf bei Erfüllung der Transparenzkriterien „Ernährung“ und „Flüssigkeitsversorgung“ mit den LV erarbeitet und in Verhandlungen eingebracht GFK-Beschluss, derzeit nicht aus Verhandlungen auszusteigen (wegen bestehender Vereinbarung zur Überarbeitung der PTV gem. Evaluationsbericht, wonach es auch kurzfristig Änderungsbedarfe gibt) Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

19 3. Sachstand bei der weiteren Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes
Überarbeitung der Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTV) (8) Weitere Aktivitäten der Leistungserbringer Offener Brief der Saarländische Pflegegesellschaft e. V. vom an die Vertragspartner der Pflegetransparenzvereinbarung : Verweis auf Notwendigkeit, bei der Formulierung neuer Anforderungen auch die Frage nach den Konsequenzen diskutieren und zu kommunizieren 3 Aspekte: Formulierte Anforderungen sind mit dem vorhandenen Personal nicht umsetzbar (Verweis auf Berechnungen zum Zeitaufwand) Verstärkte Pflegedokumentation geht zu Lasten der direkten Pflege Anforderungen, die nicht erfüllt werden können, führen zur Berufsflucht → Liga Sachsen hat sich diesem Brief mit Schreiben an die Vertragspartner auf Bundesebene angeschlossen: PTV legen das „Maß des Notwendigen“ auf wesentlich höherem Niveau fest als dies eine „wirksame und wirtschaftliche Leistungserbringung“ nach § 4 (3) SGB XI in der Praxis bisher ermöglicht Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

20 3. Sachstand bei der weiteren Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes
„AG § 115 SGB XI Tagespflege“ → ausgesetzt Neuauftrag zur Erarbeitung der PTVT bis Ergebnis zu MuG (teilstationär) der AG „ § 113 SGB XI Teilstationäre Pflege“ vorliegt „AG Geschäftsordnung für das Plenum nach § 113 SGB XI“ und „AG § 115 Kurzzeitpflege“→ Beratungstermine Erarbeitung von Expertenstandards bisher keine Einigung mit dem DNQP; GKV nimmt rechtliche Prüfung vor, Gegenprüfung durch die Leistungserbringerseite Schiedsstelle Qualitätssicherung nach § 113b SGB XI - noch keine Einigung zur Nachbesetzung - Wechsel der Geschäftsführung nach Abschluss des lfd. Schiedsverfahrens - MuG nach § 113 SGB XI Widerspruchs-/Rückmeldefrist zum Protokoll war bis , danach Verwaltungsakt mit Beschluss der Schiedsstelle (mit 4wöchiger Widerspruchsfrist), dann Veröffentlichung im Bundesanzeiger; bisher noch unklar, ob Beschluss der Schiedsstelle auch den geeinten Teil der MuG (mit oder ohne Anlage 1) umfasst Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

21 3. Sachstand bei der weiteren Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes
Vorstellungen der Freien Wohlfahrtspflege auf Bundesebene hinsichtlich künftiger Entwicklung von Qualitätssicherung und Qualitätsprüfung BAGFW-Fachtagung „Pflege-Qualitätsberichterstattung der Zukunft“ am Ziele: Erarbeitung von Eckpunkten zur Weiterentwicklung des derzeitigen Systems der externen Qualitätssicherung durch den MDK durch ein Indikatoren-gestütztes System, darunter: wissenschaftliche Entwicklung von Ergebnisqualitätsindikatoren aus den Bereichen Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft, Lebensqualität, Zufriedenheit Verknüpfung von internem QM und externer Qualitätssicherung Sektorenübergreifende Qualitätsentwicklung und –sicherung fördern durch Herstellung der Anschlussfähigkeit externer Qualitätssicherung des SGB XI an die des SGB V (mit vergleichbaren Instrumenten) Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

22 6. Sachstand der angekündigten rechtlichen Neuregelungen in Sachsen
Betreuungsangeboteverordnung („BAVO“) neue BAVO seit 2008 vom SMS angekündigt; „alte“ BAVO galt nur bis , seitdem keine Regelung zur Förderung von Projekten nach § 45d SGB XI in Sachsen Projekte 2009 und 2010 auf Grundlage der FörderzuständigkeitsVO des SMS gefördert Referentenentwurf der neuen BAVO liegt vor, wurde am zur Anhörung freigegeben neues Antragsformular (basiert auf BAVO-Entwurf) - ist zwingend zu verwenden! Einvernehmen mit Landkreis/kreisfreier Stadt zur Kofinanzierung nachzuweisen Antragsfrist für Projekte 2011: (nachträgliche Antragstellung möglich) für Förderung nach §§ 45 c, d SGB XI stehen für € Landesmittel z. V.  Unterlagen und Hinweise zur Beantragung der Förderung für Projekte nach §§ 45 c, d SGB XI - siehe Fachinformation vom und separate Präsentation Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

23 4. Sachstand der angekündigten rechtlichen Neuregelungen in Sachsen
Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz: Zeitpunkt des Inkrafttretens ist offen im Dezember 2008 wurde der erste Entwurf vorgelegt, der bisher letzte im Frühjahr 2010 im SMS wird Anhörung ausgewertet, dann soll das parlamentarische Verfahren beginnen Referat Altenhilfe hat sich angeboten, im parlamentarischen Verfahren beratend zur Verfügung zu stehen insbesondere ist noch einmal die Zuordnung der Heimaufsicht in die Zuständigkeit des KSV anzusprechen Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

24 4. Sachstand der angekündigten rechtlichen Neuregelungen in Sachsen
Pflegeeinrichtungsverordnung zur Berechnung der Investkosten: Anhörung ist abgeschlossen Rückäußerungen werden vom SMS bewertet Inkrafttreten offen ausgewählte Inhalte des Entwurfs Pflegeeinrichtungsverordnung: keine Deckelung mehr der betriebsnotwendigen Investitionskosten auf die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten – Grundlage bilden die wirtschaftlich angemessenen Betriebsnotwendigen Investitionskosten Anrechnung auch von Schenkungen, Spenden Erbschaften Eigenkapitalverzinsung von 2 % Instandhaltungspauschalen von 0,5 % bis 5 Jahr, 0,75 % bis 10 Jahre, 1,5 % bis 15 Jahr und 2 % ab dem 16. Jahr ohne Fortschreibung nach dem Baukostenindex Nutzungsdauer für AfA – Gebäude 40 Jahre im Übrigen entsprechend der nach steuerrechtlichen Bestimmungen zugrunde zu legenden Nutzungsdauer

25 4. Sachstand der angekündigten rechtlichen Neuregelungen in Sachsen
aus der Liga-Stellungnahme zur Pflegeeinrichtungsverordnung: keine Anrechnung von Spenden Schenkungen und Erbschaften, § 82 Abs. 3 SGB XI bezieht sich nur auf die Anrechnung öffentlicher Förderungen Eigenkapitalverzinsung 4 % Instandhaltungspauschale bis 10 Jahr 1 %, bis 15 Jahre 1,5 % ab dem 16. Jahr 2 % Klärung, ob Grundstück betriebsnotwendig

26 5. Überblick zum Einsatz ausländischer Pflegekräfte
EU-Ausland – „alte“ EU-Länder für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer gilt die Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für ausländische Arbeitnehmer (Arbeitsgenehmigungsverordnung - ArbGV) EU-Angehörige aus den 15 alten EU-Ländern, einschließlich ihrer Familienangehörigen mit einer Drittstaatsangehörigkeit (= Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Landes), haben einen unbeschränkten Zugang zu Beschäftigung und selbstständiger Erwerbstätigkeit - sie benötigen dafür keine Erlaubnis EU-Angehörige erhalten bei der Meldebehörde die Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht EU die Familienangehörigen aus Drittstaaten haben Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für die EU Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

27 5. Überblick zum Einsatz ausländischer Pflegekräfte
EU-Ausland „neue“ EU-Länder 2004 Estland, Lettland, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern sowie 2007 Bulgarien und Rumänien Angehörige dieser Länder erhalten ebenfalls die Bescheinigung über das Bestehen des Aufenthaltsrechts in der EU, wenn sie zu den Nicht-Erwerbstätigen gehören (z.B. Studierende oder Familienangehörige eines EU-Angehörigen) der Zugang zu selbstständiger Tätigkeit ist meist unbeschränkt möglich für Arbeitnehmer der neuen EU-Länder gelten jedoch Übergangsregelungen, die ihr Freizügigkeitsrecht als Arbeitnehmer einschränken können: neu einreisende Angehörige können nach § 39 Abs. 6 AufenthG in Verbindung mit § 284 SGB III für nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt eine Arbeitserlaubnis-EU erhalten sie erhalten dann gemäß § 13 Freizügigkeitsgesetz/EU ebenfalls eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht-EU bei der Arbeitsmarktprüfung vorrangige Behandlung gegenüber anderen Ausländern mit nachrangigem Arbeitsmarktzugang Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

28 5. Überblick zum Einsatz ausländischer Pflegekräfte
EU-Ausland „neue“ EU-Länder bereits in Deutschland lebende Angehörige der neuen EU-Länder, die am 1. Mai 2004 oder später für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 12 Monaten in Deutschland zum Arbeitsmarkt zugelassen waren, erhalten die Arbeitsberechtigung-EU, die ihnen einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang erlaubt Familienangehörige von EU-Arbeitnehmern erhalten die Arbeitsberechtigung für die EU ohne Wartefrist sofort (§ 12a ArbGV). EU-Angehörige, die im In- oder Ausland einen Hochschulabschluss (z.B. einen BA) erworben haben, erhalten seit dem 1. Januar 2009 für eine ihrem Abschluss angemessene Tätigkeit die Arbeitserlaubnis EU ohne Vorrangprüfung (§ 12b Arbeitsgenehmigungsverordnung) die Arbeitserlaubnis bzw. -berechtigung für Angehörige der neuen EU-Länder wird, abweichend von der für andere Ausländer geltenden Regelung, nicht von der Ausländerbehörde, sondern von der Arbeitsagentur erteilt Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

29 5. Überblick zum Einsatz ausländischer Pflegekräfte
Anerkennung von Abschlüssen Kommunaler Sozialverband Sachsen Thomasiusstr. 1, Leipzig Telefon 0341/ bzw Frau Zimmer und Frau Karb, Anerkennung der Abschlüsse Auskunft über erforderliche Unterlagen Dauer des Anerkennungsverfahrens 3 bis 4 Monate Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

30 5. Überblick zum Einsatz ausländischer Pflegekräfte
Sonstiges – Betreuungsleistungen in Privathaushalten Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) Vermittlung von osteuropäischen Pflegekräften in Haushalte der Pflegebedürftige wird zum Arbeitgeber mit allen Pflichten Kosten werden mit ca € bis 2500 €/Monat einschließlich Unterkunft und Verpflegung angegeben Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden/Woche Private Unternehmen mit Dienstleistungen wie z.B. Vermittlung osteuropäischer Betreuungskräfte in Privathaushalte Beratungs- und Serviceleistungen rund um das Thema Betreuung und Pflege Dienstleistungen für Franchisenehmer in der Betreuung rund um die Uhr Unterstützung bei der Vermittlung von Betreuungskräften über die Arbeitsagenturen Arbeitnehmerentsendung durch ausländische Pflegedienste selbständige Tätigkeit durch EU-ausländische Pflegekräfte unter Beachtung der gewerberechtlichen, steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Erfordernisse Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

31 6. Weitere aktuelle Informationen
Aktuelles zum Thema Fachkräftegewinnung in der Pflege Kompetenzzentrum „Fachkräftegewinnung“ beim Gesamtverband eingerichtet: Entscheidung nach GFK zum Thema „Personalentwicklung in der Sozialwirtschaft“  besondere Relevanz: Personalgewinnung und Personalbindung in MO‘s nach Fachkongress „Fachkräfte gewinnen, motivieren, qualifizieren...“ (im April 2010) → Gründung des Kompetenzzentrums „Fachkräftegewinnung im demographischen Wandel“ im Juli 2010 (3jährige Projektlaufzeit) – mit begleitendem „Forum“ zu Schwerpunktsetzungen (Zielgruppen: junge Menschen, vorhandene/ältere Arbeitnehmer, längerfristig arbeitslose Menschen, Migranten, Freiwillige) – bes. in Fachbereichen Altenhilfe/Pflege, Kita‘s Unterstützung der Aktivitäten der Landesverbände zahlreiche Aktivitäten des Kompetenzzentrums für 2010 und 2011 geplant Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

32 6. Weitere aktuelle Informationen
Aktuelle Schwerpunkte aus der Gremienarbeit (1): Landespflegeausschuss - Erarbeitung von Empfehlungen: für ein Sächsisches Gesamtkonzept zur Versorgung und Teilhabe ältere Menschen mit Behinderung zur inhaltlichen und qualitativen Umsetzung des Sächsischen Geriatriekonzeptes im Rahmen des SGB XI (bis März 2011) - Überarbeitung der Empfehlung zur Versorgung von Menschen im Wachkoma - Informationen (aus dem SMS; aus Liga, z.B. über Auswertung der Abfrage zur Thema PflegeNetzSachsen / Vernetzte Pflegeberatung) Landesseniorenbeirat Beschlüsse zur Bearbeitung von Projekten durch AG‘n: „Aktiv nach altersbedingtem Ausscheiden aus dem Beruf“ „Altersgerechte Bildschirmeingabemaske“ - Austausch zu Schwerpunkthemen mit demokr. Fraktionen des Sächsischen Landtages - erforderliche Überarbeitung der LSB-Internetpräsentation - Stellungnahme zum Referentenentwurf der BAVO - Informationen (aus dem SMS; aus Mitgliederkreis) Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

33 6. Weitere aktuelle Informationen
Aktuelle Schwerpunktthemen aus der Gremienarbeit (2): Liga (FA‘s Ambulante sozialpflegerische Dienste und Stationäre Altenhilfe) HKP-Verhandlungen Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI für die ambulante Pflege – nach Entscheidung zu MuG Rahmenvertragsverhandlungen nach § 75 SGB XI (teilstationär) Rahmenvertragsverhandlungen § 75 SGB XI stationär (Abwesenheitsregelung) Gremienarbeit auf Landesebene (LPfA, PSK, LSB u.a. ) Sachstand zu rechtlichen Neuregelungen (BeWoG, u.a. betr. Zuordnung Heimaufsicht zum KSV, PflegeeinrichtungsVO, BAVO) Gesamtversorgungsvertrag Doppelhaushalt 2011/2012 ESF-Förderung für Alltagsbegleitung Einsatz ausländischer Pflegekräfte Veröffentlichung von Prüfergebnissen und Überarbeitung der PTV auf Bundesebene Hospizarbeit u. SAPV Vorbereitung Liga-Fachtag am Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

34 6. Weitere aktuelle Informationen
Unterschiedliche Unterstützungsangebote für SeniorInnen in Sachsen (zu „Begleitung“ keine Definition im Gesetz, in der Praxis oft unterschiedliches Verständnis) Pflegebegleitung bundesweite Initiativen / Netzwerk; in Sachsen angesiedelt bei der PARITÄTISCHEN Freiwilligen gGmbH / Freiwilligendienst aller Generationen (FDAG): Pflegebegleiter/innen (z.T. mit eigenen Erfahrungen als Pflegende) unterstützen und begleiten pflegende Angehörige auf freiwilliger Basis (keine Leistungen für Pflegebedürftige!) Seniorenbegleitung Seniorenbegleiter/innen helfen alten Menschen (unabhängig von Pflegebedarf nach SGB XI) ehrenamtlich oder auf gewerblicher Basis (i. d. R. nach entsprechendem Weiterbildungskurs) – s. Internetangebot von ALTERnativ Dresden e.V. Alltagsbegleitung „Alltagsbegleiter“ gem. Bekanntmachung des SMS (ESF-Förderung) – Start 2011 (gegenüber „Alltagsbegleiter“ in Hausgemeinschaften der vollstationären Pflege/APH der 4. Generation) Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

35 6. Weitere aktuelle Informationen
Zum geplanten Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen Einschätzung des HH-Entwurfs aus Sicht Altenhilfe/Pflege (August 2010) HH-Planentwurf des SMS nicht transparent / Zuordnungen gegenüber Vorjahren z.T. schwer nachvollziehbar Kürzung der Mittel für die Freie Wohlfahrtspflege ... in keinem Kapital explizit die Begriffe „Senioren“, „Altenhilfe“, „Pflege“ zu finden - unklar, was tatsächlich für diesen Bereich vorgesehen ist Kürzungen u. a.: - für Förderung des bürgerschaftlichen Engagements für Freiwilliges Soziales Jahr für Hospizdienste Mittel in Höhe von € geplant zur Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote (unklar, ob mit dieser Summe zur Kofinanzierung die z.V. stehenden Mittel der Pflegeversicherung ausgeschöpft werden können) Zuschüsse für Investitionen - auch für Einrichtungen der Altenhilfe - bisher unklar, für welche Maßnahmen Beschluss zum Haushalt am (möglicherweise noch Änderungen) Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

36 6. Weitere aktuelle Informationen
HKP in der Kurzzeitpflege ist nach Ergänzung der HKP-Richtlinien seit Mitte 2010 für Personen ohne Pflegestufe möglich Zielgruppen sind deshalb Personen mit Anspruch nach §§ 45a ff oder mit Pflegebedarf von weniger als 6 Monaten (also ohne Pflegestufe) bei den Kassen gibt es eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Umsetzung beschäftigt, Ergebnis noch offen zu beachten sind auch die Kriterien für geförderte Einrichtungen (zuständig Landesdirektionen) Hinweis: auch die HKP in Tagespflegen ist in der Diskussion Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

37 6. Weitere aktuelle Informationen
Agenda des Gesamtverbandes zur Verbesserung der Pflegesituation und Reform der Pflegeausbildung Mehr Zeit in der Pflege Angemessene Vergütungen der Pflegeleistungen Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriff Bessere Arbeitsbedingungen des Personals Personal - Gewinnung und Qualifizierung Sicherstellung der Leitungsqualität und der Managementqualität Reform der Pflegeausbildung Kosten der Pflegeausbildung Regelmäßige und unabhängige Prüfungen/ Qualitätsmanagement Ärztliche Versorgung Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

38 6. Weitere aktuelle Informationen
Qualitätscheck Pflege der PQ GmbH PQ GmbH Paritätische Gesellschaft für Qualität und Management PARITÄTISCHER Sachsen ist neben anderen beteiligt und Lizenznehmer Der Qualitäts-Check ist ein Selbstbewertungsinstrument für die Pflegeeinrichtungen. ebenso können simulierte MDK- Prüfungen durch Pflegefachkräfte mit Auditorenausbildung und Kenntnissen der Prüf- und Bewertungssystematik der PTV und QPR durchgeführt werden Qualitäts-Check Pflege wurde in den Versionen ambulant und stationär komplett überarbeitet Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

39 6. Weitere aktuelle Informationen
Der Qualitäts-Check ist modular aufgebaut und beinhaltet die PTV-Kriterien (Modul 1), QPR-Kriterien (Modul 2) und weitere QM-Kriterien (Modul 3) im Modul 4 können Maßnahmen bei den aufgedeckten Schwächen vereinbart und verfolgt werden technisch ist der Qualitäts-Check als programmierte Excel-Datei aufgebaut, die automatisch entsprechende Werte und Noten errechnet und sie grafisch darstellt, aufgedeckte Schwachstellen werden nach Ampelprinzip farblich gekennzeichnet nach Abschluss über die Verhandlungen zu den PTV wird eine Anpassung des Qualitätschecks erforderlich sein weitere Anpassung und Anerkennung des Q-Checks wird nötig, wenn entschieden ist, was eine „gleichwertige Prüfung“ ist Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

40 6. Weitere aktuelle Informationen
Empfehlung Landespflegeausschuss des Freistaates Sachsen vom 2. Juni 2010 zum Abschluss von Gesamtversorgungsverträgen nach § 72 Abs. 2 SGB XI (veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt vom ) Zielstellungen Regelung von Grundbedingungen für den Abschluss von Gesamtversorgungsverträgen (GVV) Abbau von Bürokratie und Nutzung von Synergieeffekten Anwendungsbereich, z.B. Einrichtungen zu beachtende gesetzliche Regelungen (SGB XI, SGB V, HeimG u.a.) Anforderungen an den Abschluss von Gesamtversorgungsverträgen, z.B. für jede Einrichtung ein IK jede Einrichtung ist weiterhin selbständig wirtschaftend Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

41 6. Weitere aktuelle Informationen
Anforderungen an Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung möglichst einheitliches Qualitätsmanagement und Dokumentationssystem erhält ein Pflegebedürftiger bei mehreren Einrichtungen des GVV Leistungen, ist in jeder Einrichtung getrennt zu dokumentieren Pflege- und Betreuungspersonal, das in verschiedenen Einrichtungen tätig ist, muss in jeder Einrichtung nachweisbar separat eingearbeitet werden Abgrenzung des Personaleinsatzes für jede Einrichtung, z.B. Aufteilung Stellenanteile PDL, stellvertretende PDL, QM-Beauftragte, Leitung und Verwaltung Anforderungen an stellvertretende PDL (je Einrichtung eine stellvertretende PDL, eine davon ständige Stellvertretung mit Abschluss zur PDL)

42 6. Weitere aktuelle Informationen
Anforderungen an den übergreifenden Personaleinsatz, z.B. Einrichtungen in unmittelbarer Nähe mit Einbindung Pflegeheim bis 100 Plätze Einrichtungen auf einem oder benachbarten Grundstück mit Einbindung Pflegeheim bis 120 Plätze Heimleitung/Pflegedienstleitung in Personalunion bis 40 Plätze Einbindung ambulante Pflege möglich, die Voraussetzungen des Vertrages nach §§ 132, 132 a SGB V sind dabei zu erfüllen maximal 4 Pflegeeinrichtungen an drei Standorten unter einer Leitung Definition von örtlicher und organisatorischer Verbund Beschreibung der möglichen Synergieeffekte, z.B. Berücksichtigung von nur einer PDL für mehrerer Einrichtungen in den Vergütungen Antragstellung, Beendigung eines Gesamtversorgungsvertrages, Kündigung Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

43 „Kriterienkatalog Demenzfreundliche Architektur“
7. Fachvortrag „Kriterienkatalog Demenzfreundliche Architektur“ Referentin: Frau Dr.-Ing. Gesine Marquardt, Architektin TU Dresden, Fakultät Architektur, Lehrstuhl für Sozial- und Gesundheitsbauten

44 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 8. Sonstiges
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