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Part-M & Co – was geht ? Wie geht es weiter mit den europäischen Instandhaltungsregelungen im Segelflug? 69. Deutscher Segelfliegertag 2010 in Ulm von.

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1 Part-M & Co – was geht ? Wie geht es weiter mit den europäischen Instandhaltungsregelungen im Segelflug? Deutscher Segelfliegertag 2010 in Ulm von Werner „micro“ Scholz, Akaflieg Stuttgart

2 Part-M & Co – im Überblick
Part-M für Otto-Normal-Segelflieger die 10 Gebote betreffs Part-M Änderungen betreffs Part-66 (ELA-Prüfer) Änderungen betreffs Instandhaltungsprogramme Änderungen im deutschen Luftrecht Veröffentlichungen zum Part-M

3 EU-Luftfahrtgesetzgebung
Kommission Ministerrat (Council) EU-Parlament EASA

4 Basic Regulation Die EU-Kommission, Parlament und Ministerrat haben definiert, für welche Bereiche die Autorität für Luftfahrt auf die EU übertragen werden. Basic Regulation zunächst: (EC) 1592/2002 of 15 July 2002 inzwischen: (EC) 216/2008 of 20 Feb. 2008 Annex I : Essential Requirements for Airworthiness Annex II : Excluded Aircraft Regelungswerke z.B. die EU Verordnung 2042/2003 enthält: Part M (Instandhaltung) Part 66 (Technisches Personal) Part 147 (Ausbildung v. Techn. Personal) Ausgenommen durch Annex II sind: Oldtimer Einzelstücke Ultraleichtflugzeuge …hier gelten nationale Verfahren

5 Es gibt nunmehr Flugzeuge in der „EASA Welt“ und im Annex II…
Basic Regulation Die EU-Kommission, Parlament und Ministerrat haben definiert, für welche Bereiche die Autorität für Luftfahrt auf die EU übertragen werden. Es gibt nunmehr Flugzeuge in der „EASA Welt“ und im Annex II… …im Annex II bleibt alles beim Alten betreffs Wartung! (LuftGerPV) geändert? Basic Regulation Regulation (EC) 1592/2002 of 15 July 2002 Annex I : Essential Requirements for Airworthiness Annex II : Excluded Aircraft Regelungswerke z.B. die EU Verordnung 2042/2003 enthält: Part M (Instandhaltung) Part 66 (Technisches Personal) Part 147 (Ausbildung v. Techn. Personal) Ausgenommen durch Annex II sind: Oldtimer Einzelstücke Ultraleichtflugzeuge …hier gelten nationale Verfahren

6 Endgültige Einführung des Part M erfolgte zum 01.April 2009
Part M – Neu Endgültige Einführung des Part M erfolgte zum 01.April 2009 gültig nunmehr auch für die gesamte nichtgewerbliche Luftfahrt Ergänzungen & Erleichterungen im Part-M speziell für kleine, einfache Luftfahrtzeuge, wie z.B. Segelflugzeuge & Motorsegler (ELA1)

7 Was hat sich nun gegenüber den bisherigen Regelungen geändert?
Part M – Neu Endgültige Einführung des Part M erfolgte zum 01.April 2009 Was hat sich nun gegenüber den bisherigen Regelungen geändert?

8 ELA 1 ‚ELA1-Luftfahrzeug’ … …eines der folgenden europäischen leichten Luftfahrzeuge (European Light Aircraft): ein Flugzeug, Segelflugzeug oder Motorsegler mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 1000 kg, das/der nicht als technisch kompliziertes motorgetriebenes Luftfahrzeug einzustufen ist ein Ballon mit einem bauartbedingt höchstzulässigen Traggas- oder Heissluftvolumen von nicht mehr als m³ für Heissluftballone, 1050 m³ für Gasballone, 300 m³ für gefesselte Gasballone.

9 Instandhaltungsprogramm (IHP)
Beschreibung wie die Wartung / Instandhaltung durchgeführt wird Standard IHP oder Individuelles IHP Zusammenstellung aller Wartungshandbücher (für Zelle und Komponenten) Entweder als Kopie oder als Querverweis oder Dokumente der zuständigen Behörde oder eigene Dokumente muss anerkannt werden, von der zuständigen Behörde, also dem LBA

10 Instandhaltungsprogramm
Für jedes Luftfahrzeug muss ein Instandhaltungsprogramm (IHP) genehmigt sein sog. Standard-IHP (SIHP) gibt es beim LBA (kostenfrei, nur eine Seite) Achtung – mit SIHP: => nur Überholungsfristen, wie im Handbuch => komplexe Instandhaltung nur im F-Betrieb

11 Instandhaltungsprogramm
Für jedes Luftfahrzeug muss ein Instandhaltungsprogramm (IHP) genehmigt sein sog. Standard-IHP (SIHP) gibt es beim LBA (kostenfrei, nur eine Seite) Achtung – mit SIHP: => nur Überholungsfristen, wie im Handbuch => komplexe Instandhaltung nur im F-Betrieb Checken… …gibt es für das Flugzeug ein passendes & genehmigtes IHP?

12 Instandhaltungsprogramm
Für jedes Luftfahrzeug muss ein Instandhaltungsprogramm (IHP) genehmigt sein sog. Standard-IHP (SIHP) gibt es beim LBA (kostenfrei, nur eine Seite) Achtung – mit SIHP: => nur Überholungsfristen, wie im Handbuch => komplexe Instandhaltung nur im F-Betrieb Checken… …gibt es für das Flugzeug ein passendes & genehmigtes IHP? ACHTUNG! Änderungen betreffs IHP Genehmigung in Sicht!!!

13 CAMO – was ist das? Eine Organisation zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO) – auch Part G Betrieb genannt - ist für „das Mangement“ zuständig… …es ist quasi der Prüfbetrieb Ein Instandhaltungsbetrieb – auch Part F Betrieb genannt – führt Instandhaltungsarbeiten aus… …es ist quasi der „Schrauber“-betrieb Instandhaltung ist weiterhin auch außerhalb solcher Betriebe möglich und erlaubt

14 Subpart G – CAMO plus CAMO plus
hat das Privileg, die Lufttüchtigkeit zu managen, die Prüfung vorzunehmen und zu bescheinigen fast jede CAMO wird eine CAMO plus sein CAMO plus heißt nicht automatisch überwachte Umgebung!

15 CAMO – überwachte Umgebung?
Der Halter kann die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit an eine Organisation zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO) abgeben… …dann spricht man von überwachter Umgebung Vertrag Pilot-Eigentümer Instandhaltung bleibt erlaubt Informationspflicht

16 CAMO s – Stand heute „angeboten“ wird unüberwachte Umgebung Verfahren sind dann vergleichbar wie bisher, Verantwortung weiterhin beim Halter oder überwachte Umgebung i.d.R. mit Datenbank / Internet-Zugang, Verantwortung dann bei der CAMO weiterhin wird es den LTB geben für Annex II Flugzeuge, Fallschirme

17 überwachte Umgebung mit speziellem Vertrag… Entweder:
CAMO s – Stand heute „angeboten“ wird unüberwachte Umgebung Verfahren sind dann vergleichbar wie bisher, Verantwortung weiterhin beim Halter, keine Datenbank / Internet-Überwachung weiterhin wird es den LTB geben Verfahren für Annex II Flugzeuge, Fallschirme und Winden bleiben also unverändert (Technische Ausweise) überwachte Umgebung mit speziellem Vertrag… Entweder: …oder nicht überwacht (Verfahren fast wie früher)

18 Instandhaltung, Wartung, Reparaturen
Was ist Instandhaltung? Faustregel: alles was im Flughandbuch unter Vorflugkontrolle & Normalverfahren beschrieben ist, gehört zum Flugbetrieb der Rest ist Instandhaltung wie Wartungsaufgaben wie Reparaturen und Überholungen wie Modifikationen

19 Ebenen der Instandhaltung
komplexe Instandhaltung Instandhaltungsbetrieb (gemäß Anlage VII) komplexe Instandhaltung ELA 1 (gemäß Anlage VII) Pilot-Eigentümer darf durchführen Freigabe durch freigabeberechtigtes Personal Komplexität Pilot-Eigentümer darf durchführen und freigeben (gemäß Anlage VIII, nur < 2730 kg)

20 Komplexe Instandhaltungsaufgaben
Anlage VII Komplexe Instandhaltungsaufgaben Die folgenden Arbeiten stellen die in M.A.502(d)3, M.A.801(b)2 und M.A.801(c) aufgeführten komplexen Instandhaltungsaufgaben dar: 1. Die Änderung, die Reparatur oder der Austausch eines der nachfolgend aufgeführten Teile der Zelle durch Nieten, Kleben, Laminieren oder Schweißen: a) eines Kastenholmes, b) eines Teiles des Tragflächenholmes oder des -holmgurtes c) eines Holmes, d) eines Holmgurtes, e) eines Teiles eines Fachwerkholmes, f) des Holmsteges, g) eines Rumpfkiel- oder Kimmteiles eines Flugbootrumpfes oder eines Schwimmers, h) von Druckgliedern aus Wellblech in einem Tragflügel oder einer Leitwerksfläche, i) einer Tragflächen-Hauptrippe, j) einer Tragflächen- oder Leitwerksstützstrebe, k) eines Motorträgers, l) eines Rumpflängsträgers oder -spanten, m) eines Teiles eines seitlichen Trägers, horizontalen Trägers oder Brandschotts, n) einer Sitzbefestigung oder eines -lagerbockes, o) die Erneuerung von Sitzschienen, p) einer Fahrwerksstrebe oder -knickstrebe, q) einer Achse, r) eines Rades und s) einer Schneekufe oder eines Kufengestells, ausgenommen die Erneuerung einer Beschichtung mit niedriger Reibung. 2. Die Änderung oder Reparatur eines der folgenden Teile: a) der Luftfahrzeugbeplankung oder der Beplankung eines Schwimmers, wenn die Arbeiten die Verwendung einer Stütze, eines Bockes oder einer Befestigung erfordern, b) von Luftfahrzeugbeplankungen, die Druckbeaufschlagungs-lasten unterliegen, wenn der Schaden in der Beplankung in irgendeiner Richtung mehr als 15 cm (6 Zoll) umfasst, c) eines lastbeaufschlagten Teils der Steuerungsanlage, einschließlich Steuersäulen, Pedalen, Wellen, Quadranten, Umlenkhebeln, Steuerhörnern und geschmiedeten Lagerböcken oder Lagerböcken aus Guss, ausgenommen ist jedoch i) das Aufhämmern von Reparaturspleißen oder Seilbeschlägen und ii) der Austausch eines Stoßstangen-Endanschlusses, der durch Niete befestigt ist, und d) jedes anderen nicht unter Ziffer 1 aufgeführten Strukturbauteils, das ein Hersteller in seinem Instandhaltungshandbuch, Strukturreparaturhandbuch oder seinen Anweisungen für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit als Primärstrukturbauteil gekennzeichnet hat.

21 Pilot-Eigentümer Instandhaltung
geregelt in Anlage VIII keine entscheidende Auswirkung auf Lufttüchtigkeit kein Ausbau größerer Komponenten / Baugruppen keine LTA-Arbeiten wenn nicht genehmigt keine Spezialwerkzeuge keine speziellen Prüfverfahren keine Sonderprüfungen (z.B. nach harter Landung) Beispiellisten in AMC zu Anlage VIII

22 Unterlagen für Reparaturen, Modifikationen
Reparaturen dürfen nur auf Basis genehmigter Unterlagen durchgeführt werden: Reparaturhandbuch von einem Entwicklungsbetrieb genehmigt Segelflugzeughersteller haben TM herausgegeben: viele bekannten Reparaturunterlagen EASA genehmigt

23 Unterlagen für Reparaturen, Modifikationen
Bei Fragen betreffs Verfahren und Ebene der Instandhaltung… Inhaber Technischer Ausweise & Prüfer fragen, Anlage VII und VIII konsultieren Reparaturen dürfen nur auf Basis genehmigter Unterlagen durchgeführt werden: Reparaturhandbuch von einem Entwicklungsbetrieb genehmigt Segelflugzeughersteller haben TM herausgegeben: viele bekannten Reparaturunterlagen EASA genehmigt

24 Freigabebescheinigung
Jede Instandhaltung muss per Freigabebescheinigung abgeschlossen werden in jedem Fall Eintrag, besser direkt die Freigabebescheinigung ins Bordbuch gilt für jede Instandhaltung, d.h. alles außer Vorflugkontrolle oder Normalverfahren des Flughandbuchs

25 Freigabebescheinigung
WAS ist gemacht worden? WANN ist dies geschehen? WER hat das Flugzeug wieder zum Betrieb freigegeben? Frist: Freigabe immer sofort … …aber gemäß Part-M bis zu 30 Tage Zeit für den Eintrag

26 Freigabebescheinigung
Jede Instandhaltung muss per Freigabebescheinigung abgeschlossen werden in jedem Fall Eintrag, besser direkt die Freigabebescheinigung ins Bordbuch gilt für jede Instandhaltung, d.h. alles außer Vorflugkontrolle oder Normalverfahren des Flughandbuchs Also jetzt neu: nach Wartung… …Fliegen erst nach Freigabebescheinigung!!!

27 Freigabeberechtigtes Personal
dieses Personal stellt die Freigabebescheinigungen aus (und prüft und unterschreibt bei der jährlichen Prüfung der Lufttüchtigkeit) Segelflug, Motorsegler, Ballone und Luftschiffe: Verweis auf nationales Recht (also Prüfer Kl. 3)

28 Freigabeberechtigtes Personal
Freigabeberechtigtes Personal ist z.Zt. im Segelflug a) der Prüfer b) der Pilot/Eigentümer bei Vereinen müssen per Liste die Pilot/ Eigentümer festgelegt sein Inhaber technischer Ausweise haben z.Zt. keine Privilegien

29 Pilot - Eigentümer Der Pilot-Eigentümer ist die Person, die das instandgehaltene Luftfahrzeug allein oder gemeinsam mit anderen besitzt und im Besitz einer gültigen Pilotenlizenz in Verbindung mit der entsprechenden Muster- oder Klassenberechtigung ist. Darf Instandhaltungsarbeiten durchführen, ausgenommen komplexe Instandhaltung gemäß Anlage VII . Darf alle Instandhaltungsarbeiten freigeben, die in Anlage VIII aufgeführt sind. Saubere Umgebung, Werkstatt nicht zwingend

30 Freigabe oft durch Pilot-Eigentümer möglich –
Der Pilot-Eigentümer ist die Person, die das instandgehaltene Luftfahrzeug allein oder gemeinsam mit anderen besitzt und im Besitz einer gültigen Pilotenlizenz in Verbindung mit der entsprechenden Muster- oder Klassenberechtigung ist. Darf Instandhaltungsarbeiten durchführen, ausgenommen komplexe Instandhaltung gemäß Anlage VII . Darf alle Instandhaltungsarbeiten freigeben, die in Anlage VIII aufgeführt sind. Saubere Umgebung, Werkstatt nicht zwingend Freigabe oft durch Pilot-Eigentümer möglich – klären, wer dies im Verein ist!

31 Freigabe oft durch Pilot-Eigentümer möglich –
Der Pilot-Eigentümer ist die Person, die das instandgehaltene Luftfahrzeug allein oder gemeinsam mit anderen besitzt und im Besitz einer gültigen Pilotenlizenz in Verbindung mit der entsprechenden Muster- oder Klassenberechtigung ist. Darf Instandhaltungsarbeiten durchführen, ausgenommen komplexe Instandhaltung gemäß Anlage VII . Darf alle Instandhaltungsarbeiten freigeben, die in Anlage VIII aufgeführt sind. Saubere Umgebung, Werkstatt nicht zwingend Freigabe oft durch Pilot-Eigentümer möglich – klären, wer dies im Verein ist! ACHTUNG – Änderungen betreffs Prüfern und Inhabern technischer Ausweise in Sicht!

32 Prüfung der Lufttüchtigkeit
ersetzt die frühere Jahresnachprüfung aus dem Nachprüfschein wird nun die Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (ARC - Airworthiness Review Certificate) Abstand alle 12 Monate – kann bis zu 90 Tagen vor dem Fälligkeitstermin durchgeführt werden

33 Prüfung der Lufttüchtigkeit
spezielle Verfahren in überwachter Umgebung keine „große Nachprüfung“ bei Fristüberschreitung mehr gefordert, d.h. „normale ARC Prüfung“ keine Fristen für Wägung gefordert (siehe NFL II)

34 Prüfung der Lufttüchtigkeit
spezielle Verfahren in überwachter Umgebung keine „große Nachprüfung“ bei Fristüberschreitung mehr gefordert, d.h. „normale ARC Prüfung“ keine Fristen für Wägung gefordert (siehe NFL II) jetzt „ARC statt Nachprüfschein“ – ansonsten vergleichbar Jahresnachprüfung

35 Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
Kläre, ob Dein Flugzeug in die „EASA Welt“ oder zum Annex II gehört – nur für EASA Flugzeuge gilt der Part-M

36 Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
EASA / Annex II ? Wenn Dein Flugzeug zur EASA Welt gehört, benötigt es ein Instandhaltungsprogramm – solch ein IHP kann ein Standard-IHP sein, das im Wesentlichen auf die Handbücher und auf Technische Mitteilungen und Luftfahrttechnische Anweisungen verweist. Beachte Sonderverfahren für Dein Flugzeug.

37 Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
EASA / Annex II ? IHP ? Falls Dein Flugzeug so betrieben werden soll, dass die Verantwortung für die Wartung nicht beim Halter liegt, sondern an eine CAMO delegiert werden soll, dann spricht man von Betrieb in einer überwachten Umgebung – hier gelten spezielle Regelungen, die vertraglich vereinbart sein müssen.

38 Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
EASA / Annex II ? IHP ? überwachte Umgebung ? Sieh nach, ob Wartung am Flugzeug durchgeführt wurde – alles was über Flughandbuchverfahren hinausgeht ist Wartung und bedingt eine Freigabe zum Betrieb.

39 Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
EASA / Annex II ? IHP ? überwachte Umgebung ? Freigabe nach Wartung ! Der Part-M regelt ausführlich die Freigaberegelungen, nicht so sehr die Durchführung der Wartungsaufgaben – schaue in die Handbücher, frage Deine Experten, wie die Inhaber Technischer Ausweise und den Prüfer.

40 Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
EASA / Annex II ? IHP ? überwachte Umgebung ? Freigabe nach Wartung ! Wartungsverfahren? Überlege, wer die Freigabebescheinigung ausstellen darf – bei einfachen Arbeiten gemäß Anlage VIII darf dies der Pilot-Eigentümer, sonst ein Prüfer Klasse 3.

41 Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
EASA / Annex II ? IHP ? überwachte Umgebung ? Freigabe nach Wartung ! Wartungsverfahren? Wer gibt frei ? Vergewissere Dich, ob Du als Pilot-Eigentümer bei Deinem Flugzeug freigeben darfst – …gültige Fluglizenz, …Eigentum am Flugzeug, …gegebenenfalls Regelungen im Verein.

42 Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
EASA / Annex II ? IHP ? überwachte Umgebung ? Freigabe nach Wartung ! Wartungsverfahren? Wer gibt frei ? Pilot – Eigentümer zutreffend? Die Freigabebescheinigung gehört ins Bordbuch – Was / Wann / Wer muss immer darin angegeben werden. Für Vorlagen oder separate Formulare für eine Freigabebescheinigung konsultiere die BWLV Informationen.

43 Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
EASA / Annex II ? IHP ? überwachte Umgebung ? Freigabe nach Wartung ! Wartungsverfahren? Wer gibt frei ? Pilot – Eigentümer zutreffend? Angaben in der Freigabe-bescheinigung ! Die Jahresnachprüfung heißt nun „Prüfung der Lufttüchtigkeit“ und erfolgt weiterhin alle 12 Monate – beim Landesverband oder einer anderen CAMO Plus Deiner Wahl wird sie durchgeführt. Sie führt zur Ausstellung des ARC, der Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit.

44 Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
EASA / Annex II ? IHP ? überwachte Umgebung ? Freigabe nach Wartung ! Wartungsverfahren? Wer gibt frei ? Pilot – Eigentümer zutreffend? Angaben in der Freigabe-bescheinigung ! ARC nach jährlicher (Nach-)Prüfung ! Es wird sicher noch Änderungen einiger Regelungen geben, z.B. betreffs freigabeberechtigtem Personal oder auch der nationalen Regelungen – informiere Dich über die DAeC / Landesverbands-Homepage.

45 Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
EASA / Annex II ? IHP ? überwachte Umgebung ? Freigabe nach Wartung ! Wartungsverfahren? Wer gibt frei ? Pilot – Eigentümer zutreffend? Angaben in der Freigabebescheinigung ! ARC nach jährlicher (Nach-)Prüfung ! Informationen der Verbände !

46 Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger
EASA / Annex II ? IHP ? überwachte Umgebung ? Freigabe nach Wartung ! Wartungsverfahren? Wer gibt frei ? Pilot – Eigentümer zutreffend? Angaben in der Freigabebescheinigung ! ARC nach jährlicher (Nach-)Prüfung ! Informationen der Verbände ! … eigentlich gar nicht so schwierig, oder ?

47 Änderung im Part-66 bislang nationale Regelungen (z.B. für Segelflug) betreffs freigabeberechtigtem Personal EASA Opinion vom Dezember 2009 Kommission wird Ergänzung Part-66 veröffentlichen L-Lizenz für ELA1 Luftfahrzeuge Full-L vergleichbar Prüfer Klasse 3 Limited-L vergleichbar Werkstattleiter / Zellen/Motor-Wart Einträge für Bauweisen, Motoren etc. Übergangsregelungen für heutige Ausweisinhaber

48 Änderung Instandhaltungsprogramm ?
„Standard-IHP“ in D / A / CH / CZ EASA hat dies bei Audits kritisiert („Finding“) LBA diskutiert geändertes IHP mehr Angaben zu jedem Flugzeug würde ca neue IHP bewirken weiterhin standardisierte oder individuelle IHP Diskussion mit Verbänden Anfrage bei EASA betreffs Harmonisierung in EU

49 Änderungen im deutschen Luftrecht
Einführung des Part-21 auch national Änderung der LuftGerPV im Januar 2010 etabliert Part-21 (Anhang zur 1702/2003) auch für Annex II LBA kann Ausnahmen gewähren Einführung des Part-M auch national Änderung der LuftVZO – etwa zum Frühjahr 2011 ?? LuftGerPV würde durch Part-M ersetzt werden Subpart-F und Subpart-G (CAMO) Betriebe anstatt LTB „10 Gebote für Part-M“ dann auch für Annex II

50 Veröffentlichungen des Part-M
Originaler Verordnungstext von EUR-Lex

51 Veröffentlichungen des Part-M
Originaler Verordnungstext von EUR-Lex

52 Veröffentlichungen des Part-M
Originaler Verordnungstext von EUR-Lex EASA Fassung konsolidiert

53 Veröffentlichungen des Part-M
Originaler Verordnungstext von EUR-Lex EASA Fassung konsolidiert

54 Veröffentlichungen des Part-M
Originaler Verordnungstext von EUR-Lex EASA Fassung konsolidiert zweisprachige Fassung der Verbände

55 Veröffentlichungen des Part-M
Originaler Verordnungstext von EUR-Lex EASA Fassung konsolidiert zweisprachige Fassung der Verbände

56 .... aber dann gehen wir fliegen !
Part-M …… .... aber dann gehen wir fliegen !


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