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Boden Boden, Grund Bodenordnung Systeme der Bodenaufteilung

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Präsentation zum Thema: "Boden Boden, Grund Bodenordnung Systeme der Bodenaufteilung"—  Präsentation transkript:

1 Boden Boden, Grund Bodenordnung Systeme der Bodenaufteilung
Kontinuität, Diskontinuität der Bodennutzung Bodennutzungsplanung – Ressourcenplanung Literaturliste zur Veranstaltung: Folien 47 ff 1 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

2 log PnN = (1,66 +/- 0,27) log AE - (1,66 x 0,07)
Boden, Grund Boden ist... ...wo Land ist ...Lebensraum für Tiere und Pflanzen Handvoll Walderde: mehr Lebewesen als Menschen auf der Erde Breitenkreis-/äquatorparallele Klima- und Vegetationszonen (Gebirge azonale Verformungen) in Mio. km² Anteil in % Eis, Tundra, Hochgebirge 37, außertropische Wälder 31,3 21 tropische/subtrop. Wälder 19,4 13 Halbwüsten und Wüsten 22,4 15 Steppen und Savannen 23,8 16 Ackerland, Siedlungsfläche 14,9 10 Vegetationsperiode, Vegetationsstufen Licht, Temperatur, Wasser (Regen, GW, LF), Gestein, Boden Kälte-, Wärme-, Trockengrenze Schneegrenze, Baumgrenze, Waldgrenze, Anbaugrenze Gunstgebiete: Stockwerkausprägung, cultura mista Quelle: Peter Fischer, Erdkunde, Pocket Teacher Abi. Cornelson-Verlag 2000, Schülerduden, Die Geographie, Mannheim 1978 Klima-/Vegetationszonen äquatorparallel verlaufend: Polar, Tundra, borealer Nadelwaldgürtel Taiga, Mischwaldgürtel, Steppengürtel, Gürtel der subtropischen Halbwüsten und Wüsten, Savannen, tropischer Regenwald Grenzüberschreitung: Überschreiten der Grenzen beim Anbau von Kulturpflanzen z.B. Grasland in Getreideflächen, Regenwald in Plantagen: Nordamerika, Kasachstan, Neulandbewegung, Rodung des tropischen Regenwaldes: irreversible ökologische Schäden Regenwald seit 1900 auf 30 % seiner Fläche zurückgegangen. In der Regel ist die Wachstumsrate bei Pflanzen zur Transpirationsrate direkt proportional; d.h., daß Transpiration und Primärproduktion miteinander gekoppelt sein müssen. M. L. ROSENZWEIG (University of Pennsylvania, 1968) hat diese Beziehung in die Gleichung log PnN = (1,66 +/- 0,27) log AE - (1,66 x 0,07) gefaßt. In ihr ist Pn die Nettoproduktionsrate über dem Erdboden (in g) je Quadratmeter und AE die jährliche Transpiration in mm. Bei Kenntnis des Breitengrades, der mittleren monatlichen Temperaturen und der Niederschläge kann AE aus - mittlerweile vorhandenen - Tabellenwerken entnommen werden, folglich hat man damit auch die Nettoprimärproduktion ermittelt. Die Formel ist für jedes sich im Gleichgewicht befindende Ökosystem anwendbar; sie eignet sich aber weniger, um sich entwickelnde Ökosysteme zu beschreiben. Eine Faustformel besagt: 1 % weniger Licht = 1% geringere Ertragsbildung. Sie findet sicher hier ihre Bestätigung: Voll belichtet ergaben nachstehende Gemüsearten jeweils 100% Ertrag, auf den Parallelflächen unter Obstbäumen dagegen nur 52,9 % bei Buschbohnen 54,3 % beim Sellerie 46,7 % beim Weißkohl 32,4 % bei Zwiebeln. Die Temperatur übt bekanntlich ebenfalls erheblichen Einfluss auf das Wachstum und die Entwicklung der Pflanzen aus. Ist sie zu tief oder zu hoch, findet keine oder ungenügende Fotosynthese (Wachstum, Ertragsbildung) statt. In einem bestimmten Bereich erfolgt sie „optimal". Für den Freizeitgärtner gibt es bei ihr „greifbarere" Grenzwerte als bei der Lichtmenge. So spricht man vom (Lufttemperatur) Temperaturminimum und meint die niedrigste Temperatur, bei der ein Wachstum noch erfolgt (etwa 1° - 10°C. Ab 5°C beginnt die „Vegetationsperiode", ab 10°C die „große Vegetationsperiode") Temperaturoptimum: diejenige Temperatur, bei der die Substanzzunahme der Pflanzen am größten ist (etwa 25° - 35°C) Temperaturmaximum als der höchsten Temperatur, bei der ein Gedeihen noch stattfindet (40° - 45°C). Stockwerke: „Waldpflanzen bilden „Stockwerke", in der Regel Kraut-, Strauch- und Kronenstockwerk. Sogar Wiesen lassen zwei bis drei Stockwerke erkennen.“ Cultura Mista: „Wo es eben klimatisch oder vom Boden her möglich ist, sollten Pflanzenstockwerke angestrebt werden („cultura mista" der südlichen Länder, doch auch schon in der Oberrheinischen Tiefebene und in der Köln-Bonner Bucht), also Pflanzbeete mit Sträuchern, Obstbäumen oder Hecken kombiniert werden.“ Stockwerkskulturen (ital. cultura mista): Gemüse, Rebe, Fruchtbaum 2 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

3 Boden, Grund Boden ist... ...Lebensraum für Menschen
Kolonisation: von den Küsten entlang d. Flüsse (Schwemmböden) ins Landesinnere ...Produktionsgrundlage für Nahrungs-/Futtermittel Bodenarten Feinboden: Ton, Schluff, Sand (<0,002 mm/0,063/2 mm) Skelettboden: Kies, Steine (> 2 mm) Bodenfruchtbarkeit: Vorzugsräume Biomasseproduktion (Temperatur und Wasser) und Wind- und Wassersedimentation (Löss-/Schwemmboden) Ackerzahl/Bodenwertzahl = Dezitonnen/ha Hufe 7-10 ha, Königshufe im Osten doppelt so groß Bevölkerungskonzentration (gemäßigt und subtropisch) Bördegebiete (Löss) Schwemmböden (Nil, Zweistromland, Ganges, Delta, Po, Oder) Bodenarten: Lockererde über Gestein: Bindig: Ton, Schluff Nicht-bindig: Sand, Kies Lehm: Mischung aus Ton, Schluff, Sand Bodenart entscheidet über: Nähr- und Schadstoffspeichervermögen, Wasserhaushalt und Wasserspeichervermögen sowie Filter- und Puffervermögen von Schadstoffen. Quelle Graphik: Je höher der Anteil des Grobbodens ist, um so durchlässiger ist ein Boden aufgrund der großen Poren, während Bindungsvermögen und Nährstoffsituation von der Art der Feinerde abhängen. hoher Sandanteil positiv: Wasserführung, Durchlüftung und Bearbeitbarkeit Negativ: geringer Nährstoffgehalt, geringes Wasserspeichervermögen. hoher Tonanteil: besser: Nährstoff- und Wasserspeichervermögen Schlechter: Wasserführung, Durchlüftung und Durchwurzelbarkeit Bodenbestandteile: Humus, Tonminerale, freie Oxide von Eisen, Aluminium, Quarz, Kalk, Gips, Natriumsalze, Bodenluft, Bodenwasser) Glaziale Serie: Grundmoräne, Endmoräne, Sander, Urstromtal, Löss-Staub (Auswehung aus Moränen, Sander- und Schotterflächen) bis 10 m mächtig, Kaiserstuhl m, in Ostchina „entlang des Huang He (= Gelber Fluss) steht Löss in Decken von bis zu 400 m an“. Drei-vier Eisrandlagen in Brandenburg (Urstromtäler) Bodenfruchtbarkeit: Wichtige Determinante für Bevölkerungsverteilung und –konzentration Größte Dichte in gemäßigtem und subtropischem Klima entlang von Flüssen und Küsten Löss: „ist gewöhnlich ungeschichtet, unverfestigt und sehr porös, kann jedoch bei späterer Umlagerung durch Wasser eine Schichtung erhalten (Schwemmlöss). Die poröse Struktur wird durch die Grasstängel erklärt, zwischen denen sich der Löss absetzte... Löss ist ein terrestrisches äolisches Sediment, dass entsteht, wenn Schluff bei fehlender Vegetationsdecke ausgeblasen wird und sich nach einem längeren Transport (einige zehner bis mehrere hundert Kilometer) in Bereichen mit dichterer Vegetation wieder ablagert. Aufgeweht wurde der Löss in Mitteleuropa vor allem auf den Höhepunkten der Kaltzeiten, als auf Grund der Kälte kaum Vegetation existierte. Die Vorlandgebiete der Gletscher sowie die Flussauen waren sogar weitgehend frei von Bewuchs. Für die Entstehung des Lösses sind in Mitteleuropa sowohl die vorherrschenden Westwinde als auch die in den Kaltzeiten existierenden kalten und trockenen Fallwinde verantwortlich. Letztere wehten von den fast vollstänig vergletscherten Alpen oder vom skandinavischen Inlandeis herab. Sie nahmen im Vorland feinkörniges Material auf. Während der Sand nur relativ kurze Transportstrecken zurücklegte und in Form von Binnendünen abgelagert wurde, wurde der Löß deutlich weiter verblasen und eher großflächig als Lössdecke abgelagert... Die gute Durchlüftung, die guten Eigenschaften als Wasserspeicher und der Porenreichtum des Lösses erleichtern die Bodenbildung. Auf Löss entstehen tiefgründige, leicht bearbeitbare und enorm leistungsfähige Braunerden, Parabraunerden und Schwarzerden... In der Natur-Medizin wird Löss als Heilerde zur inneren und äußeren Anwendung verwendet. Gründe dafür sind die seiner geringen Korngröße zu verdankende hohe innere Oberfläche und sein hoher Gehalt an Mineralien...“ „Löss in China: Der Löss war wichtig für die Entstehung der chinesischen Zivilisation. Der verfestigte Flugstaub aus innerasiatischen Steppen ist gelbbraun und äußerst nährstoffreich. Nirgendwo auf der Welt hat er sich in größeren Mengen abgelagert. Die Lössschichten im Bergland der Provinzen Henan, Shaanxi, Shanxi und Gansu sind bis zu 300 m mächtig. Dies hat für die Landwirtschaft große Vorteile, denn Löss ist sehr fruchtbar und mit einfachem Werkzeug zu bearbeiten. Andererseits waschen die wenigen, aber heftigen Regenfälle den Löss von den Hängen und erodieren das Bergland. Dieser Vorgang wird insbesondere durch die Tatsache begünstigt, dass auch in Gelände mit starkem Gefälle Ackerbau betrieben wird. Zusammen mit der durch landwirtschaftliche Nutzung verursachten Verdichtung wird die Erosion so maßgeblich verstärkt. Die erodierten Materialien gelangen in den Gelben Fluss (chinesisch: Huangho), der seinen Namen von den mitgeführten Sedimenten hat. Kein Fluss führt mehr Sedimente mit sich: Es sind fast 40 Kilogramm pro Kubikmeter Wasser. Der mitgeführte Schlamm lagert sich im Flussbett ab. Auf Grund dieser Sedimentation erhöht der Gelbe Fluss sein Flussbett und muss durch Deiche eingedämmt werden. Bei Kaifeng und Zhengzhou liegt der Wasserspiegel des Gelben Flusses schon zehn Meter über dem Umland.“ 3 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

4 Städte-Rangfolge 2015 - 15 Seehafenstädte - 3 im Deltagebiet eines großen Stromes - 3 küstennahe Lage Von den 20 größten Städten nur 4 ohne Küstenbezug Quelle: United Nations Population Division, World Urbanization Prospects: The 2001 Revision S. 255 In der Regel die wichtigsten Hafenstädte des jeweiligen Landes („Tor zur Welt“, vgl. Hamburg) 4 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

5 Bevölkerungsdichte 1931 Quelle: Der Große Herder 1931 5 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

6 Bevölkerungsdichte 1995 6 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

7 Boden, Grund Boden ist... ...Rohstofflager
Bodenschätze werden bestimmend für Siedlungsentwicklung (Kohle, Erz, Salz, Kali) ...Untergrund für Infrastruktur Verkehrsgunst als Standortfaktor Kali: 95 % für Düngemittel, 5 % chemische Industrie (Justus von Liebig 1840„Die Chemie in ihrer Anwendung auf Agrikultur und Physiologie“ : Kalium, Stickstoff, Phosphorsäure Hauptnährstoffe für Pflanzen) 7 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

8 Boden, Grund Grund ist... ...worauf etwas steht (Baugrund)
Vgl. Grundflächenzahl § 19 Abs. 2 BauNVO Grundstücksfläche Tragfähigkeit des Grundes Grundflächenzahl § 19 Abs. 2 BauNVO: „Der Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf.“ Grundstücksfläche Nichtbindiger Boden bzw. rolliger Boden: besteht aus Körnern unterschiedlicher Größe, die sich gegenseitig berühren. Der Boden hält kein Wasser und die Reibung zwischen den Körnern wird beim Vorhandensein von Wasser kaum beeinflußt. Da diese Böden nicht aufweichen, ist ihre Tragfähigkeit nicht vom Feuchtigkeitsgehalt, sondern nur von der Dichte der Lagerung abhängig. Nichtbindige Böden bestehen aus Kiesen und Sanden sowie Gemischen aus Kiesen und Sanden, auch mit einem bindigen Anteil von bis zu 15%. Kies- und Sandkorn sind mit bloßem Auge erkennbar. Bindiger Boden: unterscheidet sich vom rolligen Boden durch seinen plättchenartigen Aufbau. Durch die Beschaffenheit der Plättchen kann bindiger Boden Wasser aufnehmen und halten. Dabei weicht die Oberfläche der Plättchen auf, wodurch sich die Reibung zwischen den Plättchen verringert. Dadurch ändert sich die Konsistenz und die Tragfähigkeit des Bodens verschlechtert sich. Bei abnehmendem Wassergehalt verbessert sich die Tragfähigkeit des Bodens wieder. Bindige Böden sind Schluffe und Tone sowie Gemische aus Schluffen und Tonen. Sie können auch einen nichtbindigen Anteil von bis zu 15% enthalten. Die einzelnen Körner bindiger Böden sind mit dem bloßen Auge nicht mehr zu erkennen. Organischer Boden: beispielsweise Humus oder Torf. Torf entsteht durch die Zersetzung von Pflanzen und Tieren. Aus Torf wird irgendwann einmal Braunkohle. Man findet ihn in Mooren. Humus nennt man die organischen Stoffe im und auf dem Boden, die von abgestorbenen Pflanzen und Tieren herrühren. Er fällt durch sein typisch dunkles Aussehen auf. Durch die Arbeit vielfältiger Bodenlebewesen verändert er sich ständig. Humus findet sich in der obersten Schicht des Bodens, dem Oberboden. Besser bekannt ist der Oberboden jedoch als Mutterboden. Der Humusgehalt von Böden ist sehr unterschiedlich, die Spanne reicht von etwa 3% bei Ackerböden bis über 20% bei manchen Grünland und Gartenböden. Humus verbessert die Bodenstruktur, den Wasser- und Lufthaushalt des Bodens, er erhöht durch seine dunkle Farbe, die Sonnenstrahlen gut aufnimmt, die Bodentemperatur und er speichert Nährstoffe. Nur tragfähig ist er nicht. Deshalb und wegen seiner positiven Eigenschaften wird der Mutterboden bei einem Bauvorhaben auch sorgfältig abgetragen. Wenn Sie nicht aufpassen, hat das Bauunternehmen den wertvollen Mutterboden abtransportiert und weiterverkauft. Eventuell müssen Sie ihren eigenen Boden sogar zurückkaufen. Denn ohne Mutterboden wächst in Ihrem Garten nichts oder fast gar nichts. 8 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

9 Bodenordnung Bodenordnung im weiteren Sinne
Boden, Grund Bodenordnung Systeme der Bodenaufteilung Kontinuität, Diskontinuität der Bodennutzung Bodennutzungsplanung - Ressourcenplanung Bodenordnung im weiteren Sinne Verhaltensbiologie Historie Gegenwart Bodenordnung im engeren Sinne Ländliche Bodenordnung Städtische Bodenordnung (Teil IV BauGB) Bodenordnung im engeren Sinne für den Stadtplaner: Vierter Teil des BauGB (Umlegung und Grenzlegung) und fünfter Teil (Enteignung) Instrumente der städtebaulichen Bodenordnung -          Privatrechtliche Bodenordnung (Kauf, Tausch, Private Umlegung) -          Hoheitliche Bodenordnung (Umlegung, Grenzregelung) -          Enteignung (städtebaulich und fachplanerisch) -          Städtebauliche Sanierungsmaßnahme -          Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme -          Städtebaulicher Erschließungsbeitrag Instrumente der ländlichen Bodenordnung -          Regelflurbereinigung -          Vereinfachte Flurbereinigung -          Unternehmensflurbereinigung -          Beschleunigte Zusammenlegung -          Freiwilliger Landtausch -          Besondere gesetzliche Gestaltungsmöglichkeiten 9 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

10 Kampf um Boden Verhaltensbiologie: Revier, Territorium,
Boden-/Raumnutzung als Recht des Stärkeren zuerst eine Frage physischer Macht: Verhaltensbiologie: Revier, Territorium, Bedeutung (Sicherung Nahrungs- und Reproduktionsquellen ohne Kampf) Größe (benötigte Nahrungsmenge und –art, Produktivität d. Reviers) Entstehung (1. Kampf mit Verfolgung, 2. Droh- und Imponierrituale - „Kalter Krieg“, 3. Grenzmarkierungen) Grenzverlauf, Markierungen (Gleichgewichtsmoment von Kampfbereitschaft und Fluchttendenz bildet Reviersaum) Ökologische Bedeutung (gleichmäßige Verteilung der Population, Sicherung der Raumbedingungen für Arterhaltung) Heimvorteil: „Starke Aggressionsbereitschaft nahe am Heim sinkt mit zunehmender Entfernung“ dtv-Atlas zur Biologie Bd. 2, S. 405 Testosteronspiegel deutlich höher bei Heimspielen als bei Auswärtsspielen „Was die Mannschaft zu Hause auszeichnet, geht ihr in fremden Stadien weitgehend ab: ‚dieser absolute Biss‘, wie Manager Dieter Hoeneß es ausdrückt.“ Hertha fremdelt, Tsp Verhaltensbiologisch - Kampf um Boden Das Revier (Nutzungsanspruch, Besitzanspruch) Sinn des Reviers: Sicherung der Nahrungs- und Reproduktionsquellen (z.B. Rohstoffe) Größe des Reviers: benötigte Nahrungsmenge Art der Nahrung (pflanzlich, tierisch) Produktivität des Reviers: Nahrungsangebot, Klima, Boden, Pflanzen-, Tierangebot Beispiel: Savannenlöwe und Sibirischer Tiger Entstehung der Reviere: 1.     Kampf mit Verfolgung, 2.     Droh- und Imponierrituale, 3.     Grenzmarkierungen (Prozess fortschreitender Vermeidung von Aggression und Kampf) starke Aggressionsbereitschaft am Heim (vgl. Heimvorteil), sinkend mit zunehmender Entfernung, steigende Fluchttendenz bis zum Gleichgewicht beider Tendenzen. (Gleichgewichtspunkt: nicht Grenzlinie, sondern Saum/Zone/Landstreifen/Rand) Grenzverlauf bestimmt durch Kämpfe mit Verfolgung (keine innerartlich schadhafte Aggression, vgl. Giftschlange, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus) Droh- und Imponierrituale reichen dann zur Revierverteidigung (Vermeidung von Kämpfen.) Grenzmarkierungen zur Festlegung: Vermeidung von Kämpfen und Ritualen -          Duftmarken, -          Geräuschmarken (Vogelgesang: es singen nur die Männchen, besonders abends und morgens vor und nach dem Schlafen), Pfeifen der Männer (Frauen singen), das Pfeifen im Walde als Übersprungshandlung (von großer Angst ablenken, stattdessen Revieranspruch signalisieren). Das Pfeifen dient dabei verhaltensbiologisch als Geräuschmarkierung, wie es bei der Revierabgrenzung üblich ist, und hält Raubtiere, die dem Menschen gefährlich werden könnten, auf Distanz. So wird von großer eigener Unterlegenheitsangst klug abgelenkt, indem man den Revieranspruch signalisiert. -          optische Marken o      Scheuermarken an Bäumen; Bären (Höhe der Marke signalisiert Größe des Tieres), Kratzspuren der Katzen o      Grenzpfähle beim Menschen Schöpfungsordnung die bei Instinktsteuerung und Verhalten zum Ausdruck kommt (keine innerartliche Tötung) Tötung nur zur Nahrungsaufnahme (kein Kannibalismus) Menschliche Degeneration: Krieg als Mittel der Reviervergrößerung: Volk ohne Raum Schüler-Duden S. 132 Ernährungsatlas der Erde: ökologische Bedeutung der Reviere: gleichmäßige Verteilung der Individuen einer Art über den Raum und Sicherung für die Arterhaltung notwendiger Raumbedingungen -          artgleiche Territorien überlappen sich i.d.R. nicht, -          artfremde überschneiden sich häufig und mehrfach: Artenreichtum Naturhaushalt (ökologische Nischen, keine Nahrungs- und Raumkonkurrenten). dtv-Atlas zur Biologie 1974 Bd. 2 S. 405 () „Außerdem steigt, wie der britische Evolutionspsychologe Nick Neave belegt hat, vor Heimspielen die Konzentration des männlichen Sexualhormons Testosteron im Blut der Spieler deutlich an, und zwar wesentlich mehr als bei Auswärtsspielen. Testosteron ist verantwortlich für gesteigertes Revierverhalten und soll unter anderem die Reaktionsschnelle und das räumliche Vorstellungsvermögen steigern.“ 10 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

11 Kampf um Boden Familie/Sippe - Stamm - Reich/Königtum - Territorialstaat „Der Patriarch macht es sich in der Hotellobby bequem. Um ihn herum scheint sofort ein anderer Raum zu entstehen: Ein Gebiet. Es ist ganz klar, dass der Patriarch ein Gebieter ist.“ Caroline Fetscher, Auf dem Zauberberg, Beobachtungen bei der Bonner Afghanistan-Konferenz 2001, Tagesspiegel v Kampf und Krieg als Versuch, (Revier-)Grenzen zu verschieben und Gebiete in eigene Gewalt zu bringen Es fängt in der Buddelkiste an, setzt sich in der Schule auf dem Pausenhof fort und findet eine Entsprechung bei den gesellschaftlich legitimierten Machtausübungen (Monarchien, Diktaturen, Parteiendemokratien): der Stärkere bestimmt die Regeln der Raumnutzung. Territorialstaat aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Als Territorialstaat bezeichnet man allgemein einen Staat, der ein klar definiertes Gebiet (Territorium) umfasst. Der neuzeitliche Territorialstaat ging aus dem Personenverbandsstaat des Früh- und Hochmittelalters hervor und ist insofern das Ergebnis der Versachlichung eines persönlichen Abhängigkeitsverhältnisses. Im Gegensatz zu den alten Stammesherzogtümern ist das Territorium und nicht die Stammeszugehörigkeit Grundlage der Herrschaft. Durch die Verleihung wichtiger Königsrechte erhielten die zeitweise über dreihundert Einzelterritorien des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nach und nach die Landeshoheit, die den jeweiligen Territorialfürsten eine weitgehend eigenständige und unbeschränkte Herrschaftsausübung ermöglichte. Durch dynastische Erbteilungen ergab sich eine im Südwesten des Alten Reichs besonders ausgeprägte territoriale Zersplitterung. Dies betraf vor allem die wirtschaftlich leistungsfähigeren Gebiete und gräfliche Territorien, während sich bei den meisten fürstlichen Familien im 14. Jahrhundert das Prinzip der Primogenitur durchsetzte. Die Unteilbarkeit des Territoriums und die Primogenitur wurden den Kurfürstentümern in der Goldenen Bulle von 1356 garantiert. Auch andere Territorialherrscher versuchten die Unteilbarkeit ihrer Ländereien zu erreichen, so zum Beispiel das Erzherzogtum Österreich durch das gefälschte Privilegium Maius aus dem Jahre Die mächtigeren deutschen Territorialstaaten verfolgten eine strikte Hausmachtpolitik, was zu zahlreichen, oftmals kriegerischen Konflikten innerhalb des Reiches führte. Der Westfälische Friede bestätigte den Reichsständen die freie Ausübung der Landesherrschaft (des ius territoriale) und das Recht, Bündnisse untereinander und mit ausländischen Mächten einzugehen. Die völlige staatliche Souveränität erreichten die deutschen Territorialstaaten erst mit der Gründung des Rheinbunds und der Auflösung des Alten Reiches 1806. Sigurd Klatt: „Das Territorialitätsprinzip ist der Grundsatz einer Regionalisierung des politischen Machtanspruchs ... Der Staat ist auf die Elemente des Staatsraumes (= Territorium), des Staatsvolkes (= Nation) und der Staatsmacht (= Souveränität) zurückzuführen.“ Die Durchsetzung des T. erfolgt regelmäßig durch Grenzziehung um das beanspruchte bzw. beherrschte Gebiet; das Recht der Machtausübung endet an den Grenzen eines Staates (Völkerrecht). Grenzen sind Hindernisse für Wirtschafts- und Verkehrsbeziehungen. Gewaltenteilung, Souveränitätsverzicht durch Übertragung von Souveränitätsrechten nach unten (Förderalismus und kommunale Selbstverwaltung) und nach oben (EU, UNO) mildern die Barrierewirkung der Grenzen. Handwörterbuch der Raumordnung, ARL 1995, Samy Molcho (Pantomime), Körpersprache: Körpersprache ist unsere Primärsprache. Unser Territorialverhalten ist durch vier Territorialzonen bestimmt. Eigener Körper (Eindringen nur mit Einverständnis: Zahnarzt, Arzt (Spritze), Füttern) Entfernung (Armlänge), die zum Schutz vor Angriffen nötig ist, gesellschaftliche Zone beim Gespräch („Fassen Sie mich nicht an“) Raum zum Schutz des Heimes (Einfriedung, Zaun-) Gebiet, das zur Sicherung von Nahrung und Unterhalt beansprucht wird (Lebensraum). Signale zur Behauptung des Territoriums Kampfsignale und Imponiergehabe Gebietsmarkierungen 11 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

12 Vom Recht des Stärkeren zur Bodenordnung
Familie/Sippe - Stamm - Reich/Königtum - Territorialstaat Gewaltmonopol des Staates (Polizeirevier) „Statt Gewalt beginnen nun Moral und Recht zu herrschen“ Walter Reese-Schäfer, Antike politische Philosophie zur Einführung, Hamburg 1998, S. 147 ff, zitiert nach Informationen zur politischen Bildung 3/2004, Heft 284 Demokratie Ausnahme: Der Krieg als Mittel zur territorialen Machtausdehnung von Staaten folgt nicht dem Rechtsstaatsprinzip, sondern dem Revier-/Territoralverhalten der Stämme. Rückfälle in archaisches Revierverhalten („Recht des Stärkeren“) und Infragestellung des staatlichen Gewaltmonopols „No-Go-Areas“; Drogen-, Rotlicht-, Schutzgeld-, Türsteherszene; Rockergruppen Gewaltkriminalität von jugendlichen Migranten Fehlende gesellschaftliche Integration und Aufstiegsmöglichkeiten (Gestaltungsspielraum), soziale Deklassierung (Arbeitslosigkeit) oder Abstiegsangst wie auch eine subjektiv gefühlte fehlende Vorrangstellung des Staatsvolkes und adäquate politische Mitwirkung (Macht) führen in der Regel zur Infragestellung des staatlichen Gewaltmonopols und zur Wiederauslebung des Revierverhaltens, d. h. zur Ausübung physischer Gewalt („Recht des Stärkeren“), zu informellen Regeln der Raumnutzung, zu illegitimer Gewalt. Beispiele dafür sind - „No-Go-Areas“ in Ostdeutschland, wo Deutsche Ausländern gegenüber zum Revierverhalten neigen, sie bekämpfen (Kampf mit Verfolgung) und Droh- und Imponierrituale zeigen. Gewaltkriminalität von jugendlichen Migranten Taliban in Afghanistan Überfall in Kreuzberg, Momper von Jugendlichen bedroht Parlamentspräsident Walter Momper (SPD) ist am Sonntag in einem Lebensmittelgeschäft von drei Jugendlichen beleidigt und bedroht worden. Der frühere Regierende Bürgermeister rief die Polizei. Die Jugendlichen entkamen unerkannt. Nach Darstellung der Polizei war es zu der Bedrohung gegen 16 Uhr in einem Geschäft an der Kreuzberger Urbanstraße gekommen. Momper stand an der Kasse an, als die Jugendlichen sich offenbar vordrängelten. Der 62-Jährige sprach sie an. Es folgte ein Streitgespräch, in dessen Verlauf auch die Worte gefallen sein sollen: "Pass auf, sonst geht es Dir so wie dem Rentner in München." sz MAZ vom : Revierkämpfe in Brandenburg - Die Polizei hat 16 Rockergruppen im Land im Visier – die Biker lächeln darüber Auf einer der beliebtesten Touristenmeilen Berlins ist die Polizei mittlerweile täglich mit Spezialeinheiten unterwegs. Denn rund um die Oranienburger Strasse liefern sich Zuhälter einen gnadenlosen Kampf um die Vorherrschafft auf dem Straßenstrich. Dahinter soll auch ein bekannter Box-Promotor stecken. Mopo : Rivalisierende Rocker stecken Reviere neu ab Reviere Türsteherszene Drogenmilieu Waffenhandel Schutzgelderpressung Zuhälterei Versöhnung Rockerbanden schließen Frieden in Brandenburg – behaupten sie Kriminelle Rockerclubs in Berlin und Brandenburg geraten immer stärker unter Druck. Nun reagieren die beiden rivalisierenden Gruppen "Bandidos" und "Hells Angels" offenbar mit einem Waffenstillstand auf das konsequente Einschreiten der Polizei, wie es aus Ermittlerkreisen heißt. Von Alexander Fröhlich :00 Uhr Potsdam -   Bereits im Herbst sollen bundesweit führende Mitglieder beider Motorradclubs (MC) Friedensgespräche begonnen haben. Diese sind den Angaben zufolge im Vergleich zu früheren Verhandlungen so weit gediehen wie nie zuvor, bestätigten Beamte des Landeskriminalamtes (LKA). In der Region hatte es in den vergangenen Jahren heftige Auseinandersetzungen mit Messerangriffen und Schusswechseln zwischen den rivalisierenden Gangs gegeben. Die verfeindeten MCs tragen dabei eine Fehde um Gebietsansprüche und die Vorherrschaft in der Türsteherszene und im Drogenmilieu aus. Auch Waffenhandel, Schutzgelderpressung und Zuhälterei gelten als Einnahmequellen. Cottbus gilt als umkämpft Den Waffenstillstand führt die Polizei auf den Verfolgungsdruck und vermehrte Festnahmen zurück. Allerdings traut sie dem Frieden nicht recht, schließlich gingen die Verteilungskämpfe im Stillen weiter, heißt es. Zudem sei die Zahl der Mitglieder der kriminellen Rockerclubs von ehemals wenigen hundert auf nunmehr tausend in Berlin und Brandenburg gestiegen: Zunehmend würden gewaltbereite Türken und Araber aufgenommen. In Brandenburg gilt Cottbus als umkämpft. In Potsdam hatten die „Hells Angels“ im Dezember 2008 eine Gruppe gegründet, als Treffpunkt wird laut LKA ein Tattoostudio genutzt. „Dies könnte in der Phase der ,Friedensgespräche‘ möglicherweise problematisch werden“, so ein Sprecher. Die „Bandidos“ haben vier Niederlassungen in Brandenburg . Im Januar hatten Mitglieder einer dritten Gruppe, dem „Gremium MC“ aus Potsdam, mit Baseballschlägern und Schlagringen eine Party in der Gemeinde Seddin überfallen – aus Furcht, ein neuer Rockerclub könnte sich dort gründen. Unter den elf Verletzten waren Rocker aus Schweden.  (Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom ) Nicht aus Geldmangel bei der Taliban, sondern wg. fehlender Macht (keinen politischen Posten) Fausia Kufi "Der Plan wäre quasi wirkungslos" Fausia Kufi, 35, ist eine unabhängige Abgeordnete im afghanischen Parlament. Im Interview spricht sie über Taliban, Aufständische und Mitläufer. :00 Uhr ... Ehemaligen Kämpfern soll Geld bezahlt werden, um sich von den Taliban zu lösen. Es gibt zwar eine geringe Anzahl von Mitläufern, die nicht aus ideologischen Gründen bei den Taliban sind, aber sie sind für die Sicherheitslage insgesamt unwichtig. Außerdem ist Geldmangel nicht das primäre Motiv, sich den Taliban anzuschließen, sondern zum Beispiel, dass man keinen politischen Posten bekommen hat und es Machtrivalitäten gibt. 12 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

13 Bodenordnung Land - Historie
AT: Gott als Eigentümer, Mensch als Nutzer NT: Urkommunismus Lehnsrecht im Mittelalter (Deutschland) Lehen (vgl. Darlehen) des Königs nicht erblich mit Erblichkeit Herausbildung Territorialstaaten Grundherrschaft Schutz und Heeresfolge gegen Eigentum und Fron nur mit Bauern veräußerbar Bäuerliches Eigentum (Heeresfolgepflicht) Allmende Altes Testament: Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir und ihr seid nur Fremde und Halbbürger bei mir, denen das Land nur zur Nutzung überlassen ist. Bei jedem Landkauf müsst ihr ein Rückkaufrecht einräumen. Lev 25,23; Erlassjahr alle 49 Jahre: allgemeine Wiederherstellung: erblicher Landbesitz, der verpfändet wurde, geht zurück, alle Bewohner werden in ursprüngliche Rechte eingesetzt. Lev 25,8; Armenzehnt in jedem 3. Jahr in den Stadtbereichen abliefern Dt 14,28 ; Sabbatjahr/Brachjahr alle 7 Jahre (das Land muss ruhen, alles von der Hand in den Mund essen, die Armen sollen davon essen Ex 23,10; was von selbst wächst, kein Feld bestellen, Weinberg pflegen, keine Ernte oder Lese) Lev 25, 1; Mundraubrechte (Früchte am Weg ohne Gefäß und Sichel direkt in den Mund Dt 23,25; Nachleseverbot nicht bis zum äußersten Rand abernten, Verbot der Nachlese, Fallobst- und beeren für Arme und Fremde Lev 19,9, Dt 24,20; vergessene Garbe für die Fremden und Armen Dt 24,19; Ochse beim Dreschen: keinen Maulkorb anlegen Dt 25,4 Neues Testament: Die erste Gemeinde 2,42 Sie blieben aber beständig in der Lehre der Apostel und in der Gemeinschaft und im Brotbrechen und im Gebet. 2,43 Es kam aber Furcht über alle Seelen, und es geschahen auch viele Wunder und Zeichen durch die Apostel. 2,44 Alle aber, die gläubig geworden waren, waren beieinander und hatten alle Dinge gemeinsam.2,45 Sie verkauften Güter und Habe und teilten sie aus unter alle, je nach dem es einer nötig hatte. 2,46 Und sie waren täglich einmütig beieinander im Tempel und brachen das Brot hier und dort in den Häusern, hielten die Mahlzeiten mit Freude und lauterem Herzen 2,47 und lobten Gott und fanden Wohlwollen beim ganzen Volk. Der Herr aber fügte täglich zur Gemeinde hinzu, die gerettet wurden. Die Gütergemeinschaft der ersten Christen 4,32 Die Menge der Gläubigen aber war ein Herz und eine Seele; auch nicht einer sagte von seinen Gütern, daß sie sein wären, sondern es war ihnen alles gemeinsam. 4,33 Und mit großer Kraft bezeugten die Apostel die Auferstehung des Herrn Jesus, und große Gnade war bei ihnen allen. 4,34 Es war auch keiner unter ihnen, der Mangel hatte; denn wer von ihnen Äcker oder Häuser besaß, verkaufte sie und brachte das Geld für das Verkaufte 4,35 und legte es den Aposteln zu Füßen; und man gab einem jeden, was er nötig hatte. 4,36 Josef aber, der von den Aposteln Barnabas genannt wurde - das heißt übersetzt: Sohn des Trostes -, ein Levit, aus Zypern gebürtig, 4,37 der hatte einen Acker und verkaufte ihn und brachte das Geld und legte es den Aposteln zu Füßen. Agrarreformen (Agrarverfassung: absolutes bäuerl. Besitzrecht am Boden; Abschaffung personaler Abhängigkeit; Abschaffung der Gewannverbände mit ihren Elementen der kollektiven Nutzung u. Verkoppelung des Streubesitzes; Teilung des Gemeindelandes [Allmenden/Marken]; 13 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

14 Bodenordnung Stadt - Historie
Aneignung von Boden über Geld und Recht: Mobilisierung des Bodens: umfassendes privates Verfügungsrecht Materialismus, Kapitalismus, Industrialisierung Bodenreformdiskussion (Damaschke) Leistungslose Wertsteigerung „dem Volksganzen zuführen“ Kollektiv-/Gemeineigentum an Boden und Produktionsgütern (Sozialismus, Kommunismus) Sozialdemokratie: Genossenschaft, Erbbaurecht Damaschke, Gründer des »Bundes deutscher Bodenreformer«. Nicht verstaatlichen, sondern Wertzuwachs der Allgemeinheit nutzbar machen (dritter Weg zwischen Kapitalismus und Sozialismus) Erbbaurecht: Die traditionellen Erbbaurechtsgeber (=Grundstückseigentümer) sind Kirchen, Versicherungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, staatliche Eigentümer, Stiftungen und in Bayern häufig Brauereien. Dies sind Institutionen und Firmen, die historisch bedingt über großen Grundbesitz verfügen und in langen Zeiträumen planen. Durch die langfristige „Verpachtung“ der Grundstücke erzielt der Erbbaurechtsgeber solide, dauerhafte Einnahmen, ohne die Eigentumsrechte am Grundstück abgeben zu müssen. Ursprünglich England (lease). Zu Beginn des 20. Jahrdt. auch Deutschland 14 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

15 Zusammenprall von Bodenordnungen
Nordamerika: Siedler (Rechtssicherheit) treffen auf Nomaden (Revierbildung nach alter Art) Rede des Häuptlings Seattle (Duwamish) s. Notizen Wir sind ein Teil der Erde Rede des indianischen Häuptlings Seattle an den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika im Jahre 1855. Anmerkung: Der Staat Washington, im Nordwesten der USA, war die Heimat der Duwamish, eines Volkes, das sich, wie alle Indianer- als einen Teil der Natur betrachtete, ihr Respekt und Ehrerbietung erwies und seit Generationen mit ihr in Harmonie lebte. Im Jahre 1855 machte der 14. Präsident der Vereinigten Staaten, der Demokrat Franklin Pierce, den Duwamish das Angebot, ihr Land weißen Siedlern zu verkaufen; sie selbst sollten in ein Reservat ziehen. Die Indianer verstanden das nicht. Wie kann man Land kaufen und verkaufen? Nach Ihrer Vorstellung kann der Mensch die Erde nicht besitzen, so wenig, wie er den Himmel, die Frische der Luft oder das Glitzern des Wassers besitzen kann. Chief Seattle, der Häuptling der Duwamish, antwortete dem - großen Häuptling der Weißen - auf dessen Angebot mit folgender Rede: Die Rede Wie kann man den Himmel kaufen oder verkaufen oder die Wärme der Erde? Diese Vorstellung ist uns fremd. Wir besitzen ja nicht die Frische der Luft und das Glitzern des Wassers; wie könnt Ihr sie dann von uns kaufen? Jeder Teil dieser Erde ist meinem Volk heilig, jede glänzende Tannennadel, jeder Nebel in den dunklen Wäldern, jede Lichtung, jedes summende Insekt ist heilig in der Erinnerung und Erfahrung meines Volkes. Der Saft, der in den Bäumen steigt, trägt die Erinnerung des roten Volkes. Die Weißen vergessen das Land ihrer Geburt, wenn sie fortgehen, um in der Fremde zu leben und zu sterben. Wir vergessen diese wunderbare Erde nie, denn sie ist des roten Mannes Mutter. Wir sind ein Teil der Erde und sie ist ein Teil von uns. Die duftenden Blumen sind unsere Schwestern, das Reh, das Pferd, der große Adler - sind unsere Brüder. Die felsigen Höhen, die saftigen Wiesen, die Körperwärme des Ponys - und der Mensch -, all das gehört zur gleichen Familie. Wenn also der große Häuptling in Washington uns Nachricht sendet, daß er unser Land kaufen will, so verlangt er viel von uns. Der große Häuptling teilt uns mit, daß er uns einen Platz gibt, wo wir angenehm und für uns leben können. Er will, daß er unser Vater sei und wir seine Kinder, aber kann das jemals sein? Gott liebt Euer Volk und hat seine roten Kinder verlassen. Er schickt Maschinen, um dem weißen Mann bei seiner Arbeit zu helfen und baut große Dörfer für ihn. Er macht Euer Volk stärker, Tag für Tag. Bald werdet Ihr das Land überfluten, wie Flüsse Schluchten hinabstürzen nach einem unerwarteten Regen. Mein Volk ist wie eine ebbende Gezeit - aber ohne Wiederkehr. Nein, wir sind verschiedene Völker. Unsere Kinder spielen nicht zusammen und unsere Alten erzählen andere Geschichten. Gott ist Euch gut gesinnt und wir sind Waisen. Wir werden Euer Angebot, unser Land zu kaufen, bedenken. Aber es wird für uns nicht leicht sein, denn dieses Land ist uns heilig. Wir erfreuen uns an diesen Wäldern. Ich weiß nicht, unsere Art ist anders als Eure. Glänzendes Wasser, das sich in Bächen und Flüssen bewegt, ist nicht nur Wasser, sondern das Blut unserer Vorfahren. Wenn wir Euch das Land verkaufen, müßt Ihr wissen, daß es heilig ist und Ihr müßt Eure Kinder lehren, daß es heilig ist und das jede flüchtige Spiegelung im klaren Wasser der Seen von Ereignissen und Erinnerungen aus dem Leben meines Volkes erzählt. Das Murmeln des Wassers ist die Stimme meiner Vorväter. Die Flüsse sind unsere Brüder - sie stillen unseren Durst. Die Flüsse tragen unsere Kanus und nähren unsere Kinder. Wenn wir unser Land verkaufen, so müßt Ihr Euch daran erinnern und Ihr müßt es Euren Kindern lehren: Die Flüsse sind unsere Brüder - und Eure -; und von da an müßt Ihr den Flüssen die Freundlichkeit zukommen lassen, die Ihr jedem Bruder gewährt. Der rote Mann hat sich immer zurückgezogen vor dem eindringenden weißen Mann - so wie der Nebel in den Bergen vor der Morgensonne weicht. Die Asche unserer Väter ist heilig, ihre Gräber sind geweihter Boden und so sind diese Hügel, diese Bäume, dieser Teil der Erde ist uns geweiht. Wir wissen, das der weiße Mann unsere Art nicht versteht. Ein Teil des Landes ist ihm gleich jedem andern, denn er ist ein Fremder, der in der Nacht kommt und von dem Land nimmt, was er braucht. Die Erde ist nicht sein Bruder, sondern sein Feind und wenn er sie erobert hat, schreitet er weiter. Er läßt die Gräber seiner Väter hinter sich - und kümmert sich nicht. Er stiehlt die Erde von seinen Kindern - und kümmert sich nicht. Die Gräber seiner Väter und das Geburtsrecht seiner Kinder sind vergessen. Er behandelt seine Mutter, die Erde, und seinen Bruder, den Himmel, wie Dinge, die man kaufen kann, plündern kann, verkaufen kann, wie Schafe und glänzende Perlen. Sein Hunger wird die Erde verzehren und nichts zurücklassen als eine Wüste. Ich weiß nicht, unsere Art ist anders als Eure. Der Anblick Eurer Städte tut den Augen des roten Mannes weh. Vielleicht ist das so, weil der rote Mann ein Wilder ist und nicht versteht. Es gibt keine Stille in den Städten der Weißen, keinen Platz, zu hören, wie sich die Blätter im Frühling entfalten oder das Summen der Insekten zu belauschen. Aber vielleicht ist das so, weil ich ein Wilder bin und nicht verstehe. Das Plappern und Lärmen beleidigt unsere Ohren. Aber was ist das für ein Leben, wenn ein Mensch nicht den einsamen Schrei des Ziegenmelkervogels hören kann oder die Argumente der Frösche am Teich in der Nacht? Ich bin ein roter Mann und verstehe dies nicht. Der Indianer zieht den sanften Klang des Windes vor, wie er über das Gesicht eines Teiches streicht und den Geruch des Windes, gereinigt vom Mittagsregen oder schwer von Duft der Föhren. Die Luft ist dem roten Mann wertvoll, denn alles teilt den selben Atem - das Tier, der Baum, der Mensch - sie alle teilen den selben Atem. Der weiße Mann scheint die Luft, die er atmet, nicht wahrzunehmen. Wie jemand der lange stirbt, ist er starr vor Gestank. Aber wenn wir Euch unser Land verkaufen, müßt Ihr daran denken, daß die Luft uns kostbar ist, daß die Luft ihren Geist mit all dem Leben teilt, das es unterstützt. Der Wind, der unserem Großvater seinen ersten Atem gab, empfängt auch seinen letzten Seufzer. Und der Wind muß auch unseren Kindern den Geist des Lebens geben. Wenn wir Euch unser Land verkaufen, so müßt Ihr es als ein besonderes und geweihtes schätzen, als einen Ort, wo auch der weiße Mann spürt, wie der Wind süß duftet von den Wiesenblumen. Euer Ansinnen unser Land zu kaufen, werden wir bedenken, und wenn wir uns entschließen anzunehmen, so nur unter einer Bedingung: der weiße Mann muß die Tiere des Landes behandeln wie seine Brüder. Ich bin ein Wilder, und kenne es nicht anders. In der Prärie habe ich tausende verrottende Büffel gesehen, zurückgelassen vom weißen Mann, erschossen aus einem vorüberfahrenden Zug. Ich bin ein Wilder und kann nicht verstehen, wie das qualmende Eisenpferd wichtiger sein soll als der Büffel, den wir nur töten, um am Leben zu bleiben. Was ist der Mensch ohne Tiere? Wären alle Tiere fort, so stürbe der Mensch an großer Einsamkeit des Geistes. Denn was immer den Tieren geschieht, bald wird es auch den Menschen geschehen. Alle Dinge sind miteinander verknüpft. Ihr müßt Eure Kinder lehren, daß der Boden unter ihren Füßen die Asche unserer Großväter ist. Damit sie das Land achten, erzählt ihnen, daß die Erde erfüllt ist vom Leben unserer Vorfahren. Lehrt Eure Kinder, was wir unsere Kinder lehren: Die Erde ist unsere Mutter. Was immer der Erde widerfährt, widerfährt den Söhnen der Erde. Wenn Menschen auf den Boden spucken, spucken sie auf sich selbst. Eines wissen wir: Die Erde gehört nicht den Menschen; der Mensch gehört zur Erde. Eines wissen wir: Alle Dinge sind miteinander verknüpft, wie das Blut, das eine Familie eint. Alle Dinge sind miteinander verknüpft. Was immer der Erde widerfährt, widerfährt den Söhnen der Erde. Der Mensch hat das Netz des Lebens nicht geknüpft, er ist kaum ein Faden darin. Was immer er dem Netz antut, er tut es sich selbst an. Aber mein Volk fragt, was will denn der weiße Mann? Wie kann man den Himmel oder die Wärme der Erde kaufen - oder die Schnelligkeit der Antilope? Wie können wir Euch diese Dinge verkaufen - und wie könnt Ihr sie kaufen? Könnt Ihr denn mit der Erde tun, was Ihr wollt - nur weil der rote Mann ein Stück Papier unterzeichnet und es dem weißen Manne gibt? Wir werden Euer Angebot bedenken. Wir wissen, wenn wir nicht verkaufen, kommt wahrscheinlich der weiße Mann mit Waffen und nimmt sich unser Land. Aber wir sind Wilde. Der weiße Mann, vorübergehend im Besitz der Macht, glaubt er sei schon Gott, dem die Erde gehört. Tag und Nacht können nicht zusammen leben. Wir werden Euer Angebot bedenken in die Reservation zu gehen. Wir werden abgetrennt leben und in Frieden. Es bedeutet wenig, wo wir den Rest unserer Tage verbringen. Unsere Kinder haben ihre Väter gedemütigt gesehen und besiegt. Unsere Krieger haben Scham gefühlt und nach der Niederlage verbringen sie ihre Tage in Müßigkeit und vergiften ihre Körper mit süßen Speisen und starken Getränken. Es macht wenig aus, wo wir den Rest unserer Tage verbringen. Es sind nicht mehr viele. Ein paar Stunden mehr, ein paar Winter mehr, und kein Kind der großen Stämme, die einst in diesem Land lebten und die jetzt in kleinen Gruppen in den Wäldern hausen, wird übrig sein, um die Gräber eines Volkes zu betrauern, das einst so mächtig und so hoffnungsvoll war wie das Eure. Aber warum sollte ich den Untergang meines Volkes beklagen? Völker bestehen aus Menschen, sonst nichts. Menschen kommen und gehen wie die Wellen des Meeres. Auch der weiße Mann, dessen Gott mit ihm geht und mit ihm spricht wie ein Freund zu einem Freund, kann der gemeinsamen Bestimmung nicht entgehen. Vielleicht sind wir ja doch Brüder Wir werden sehen. Eines wissen wir, was der weiße Mann vielleicht eines Tages entdecken wird - unser Gott ist derselbe Gott. Ihr denkt vielleicht, daß Ihr ihn besitzt - so wie Ihr unser Land zu besitzen trachtet -, aber das könnt Ihr nicht. Er ist der Gott der Menschen - gleichermaßen der Gott der Roten und der Weißen. Dieses Land ist ihm kostbar und die Erde verletzen, heißt ihren Schöpfer verachten. Auch die Weißen werden vergehen, schneller vielleicht als alle andern Stämme. Fahrt fort, Euer Bett zu vergiften und eines Nachts werdet Ihr in Eurem eigene Abfall ersticken. Aber in Eurem Untergang werdet Ihr hell strahlen, angefeuert von der Stärke des Gottes, der Euch in dieses Land brachte und Euch bestimmte, über dieses Land und den roten Mann zu herrschen. Diese Bestimmung ist uns ein Rätsel. Wenn die Büffel alle geschlachtet sind, die wilden Pferde gezähmt, die heimlichen Winkel des Waldes schwer vom Geruch vieler Menschen und der Anblick reifer Hügel geschändet von redenden Drähten, - wo ist das Dickicht - fort, wo der Adler - fort und was bedeutet es, Lebewohl zu sagen dem schnellen Pony und der Jagd: Das Ende des Lebens und den Beginn des Überlebens. Gott gab Euch Herrschaft über die Tiere, die Wälder und den roten Mann, aus einem besonderen Grund - doch dieser Grund ist uns ein Rätsel: Vielleicht könnten wir es verstehen, wenn wir wüßten, wovon der weiße Mann träumt, welche Hoffnungen er seinen Kindern an langen Winterabenden schildert und welche Visionen er in ihre Vorstellungen brennt, so daß sie sich nach einem Morgen sehnen. Aber wir sind Wilde - die Träume des weißen Mannes sind uns verborgen und weil sie uns verborgen sind, werden wir unsere eigenen Wege gehen. Denn vor allem schätzen wir das Recht eines jeden Menschen, so zu leben, wie er selber es wünscht - gleich wie verschieden er von seinen Brüdern ist. Das ist nicht viel, was uns verbindet. So werden wir Euer Angebot, unser Land zu kaufen, bedenken. Wenn wir zustimmen, dann um der Reservation sicher zu sein, die Ihr versprochen habt. Dort vielleicht können wir unsere letzten Tage auf unsere Weise verbringen. Wenn der letzte rote Mann von dieser Erde verschwunden ist und sein Gedächtnis ist nur noch der Schatten einer Wolke über der Prärie, dann wird immer noch der Geist meines Volkes in diesen Küsten und Wäldern lebendig sein. Denn wir lieben diese Erde wie das Neugeborene den Herzschlag seiner Mutter liebt. Wenn wir Euch also unser Land verkaufen, seid darum besorgt, wie wir darum besorgt waren. Haltet in Eurem Gedächtnis das Land fest, wenn Ihr es nehmt. Und mit all Eurer Kraft, mit Eurem Verstand, mit Eurem Herzen, bewahrt es für Eure Kinder und liebt es, so wie Gott uns liebt. Eines wissen wir: Unser Gott ist derselbe Gott, diese Erde ist ihm heilig. Auch der weiße Mann kann der gemeinsamen Bestimmung nicht entgehen. Vielleicht sind wir ja doch Brüder. Wir werden sehen. 15 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

16 Bodenordnung - Gegenwart
BGB § 903 Eigentümer kann mit Sache nach Belieben verfahren andere von Einwirkung ausschließen BGB § 905 Eigentumsrecht auch auf Raum darüber und darunter Art. 14 GG Recht auf Eigentum und Erbrecht, Schranken durch Gesetze zu bestimmen Eigentumspflicht: Allgemeinwohl dienen BGB § 903: Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Ausnahme Notstand (§ 904) § 905 Das Recht des Eigentümers erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche Bestandsgarantie: Eigentum und Erbrecht, zumindest Wertgarantie durch Entschädigung) Artikel 14 Grundgesetz (Grundrechte): (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der All­gemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfal­le der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen. (Anm.: Der Bestandsschutz beruht auf Art. 14) 16 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

17 Eigentum: Schranken u. Allgemeinwohl
Bauer will Ferienhäuser bauen (§ 35 BauGB) Amerikafan (§ 34 BauGB) Schatzsucher (Berggesetz, bergfrei, grundfrei) Windmüller (LuftVG, Bauschutzbereich) Antennenbetreiber (NatSchG, Abgabe Euro je Meter) Gartenbesitzer (BaumschutzVO) Sohn: „Feuer machen“ (AbfallVO, Gartenabf.) Autoeigentümer (BImSchG, Fahrverbot) Waldeigentümer mit Großauftrag (Waldgesetz) Verbrennungsverbot für Gartenabfälle: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg oder Niedersachsen wohnen. Landes- oder kommunalrechtliche Regelung. Berlin: § 1 der "Verordnung über die Entsorgung von Abfällen (sog. Gartenabfälle) außerhalb dafür zugelassener Anlagen ..." 1975/1993 Kompostieren ja, verbrennen nein seit 1993, Ordnungswidrigkeit, Bußgeld bis 1000,- EUR Schranken der Gestaltungsfreiheit: Denkmalschutz, Baudenkmal, Gartendenkmal, Bodendenkmal, Gestaltungssatzung (rote Dachziegel); Änderungen abstimmungspflichtig, Eigentum über Bodenschätze beschränkt: Silvesterverordnung 1942: Berggesetz: § 3 Abs. 3 BbergG, nationale Rohstoffinteressen gehen vor Privatinteressen bergfreie Bodenschätze: Aluminium, Arsen, Beryllium, Blei, Bor, Caesium, Chrom, Eisen, Germanium, Gold, Kupfer, Mangan, Molybdän, Nickel, Niob, Osmium, Palladium, Phosphor, Platin, Polonium, Quecksilber, Radium, Rhenium, Rhodium, Rubidium, Ruthenium, Scandium, Schwefel, Selen, Silber, Strontium, Tantal, Tellur, Thallium, Titan, Vanadium, Wismut, Wolfram, Yttrium, Zink, Zinn, Zirkonium – gediegen; Kohlenwasserstoffe nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen; Stein- und Braunkohle Graphit; Stein-, Kali-, Magnesia- und Borsalze grundeigene Bodenschätze: Sand und Kies Basaltlava, Bauxit; Dachschiefer; Feldspat, Kaolin, Glimmer; Kieselgur; Quarz und Quarzit, Speckstein, Talkum, Ton, 17 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

18 Vor dem Grundstückskauf...
2 Register für Eigentumsbeschränkungen anschauen (wertmindernde Lasten): Grundbuch (privat-rechtlich) bei Amtsgericht Abt. II zulasten des eigenen Grundstücks (Miteigentum, Erbbaur.) zugunsten des Nachbargrundstücks (Wege-, Leitungsrecht) Zugunsten einer Person (Nießbrauch, Dienstbarkeit (Antenne, Altenteiler), Reallasten (Kies, Rente) Abt. III Hypothek, Grundschuld (ohne Forderung) Baulastenverzeichnis (öffentlich-rechtlich) Zuwegungsbaulast, Anbaubaulast, Abstandsbaulast, Stellplatzbaulast, Baulast für Gemeinschaftsanlage Öffentliche Lasten (Erschließungskosten; Eingriffausgleich gem. § 135a BauGB) Wertmindernde Lasten/werterhöhende Rechte anderer am Grundstück (gesetzlich, öffentlich-rechtlich, privat-rechtlich/vertraglich, Gewohnheitsrecht) (vgl. Wertermittlungsrichtlinie 2002) Ansprüche gegen den Eigentümer: Miet- und Pachtrechte Grundbuch: beim Amtsgericht/Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis mit Grundstücken und die an ihnen bestehenden Rechte Dingliche Rechte können nur durch Eintragung in das Grundbuch erworben werden (sogenannter Eintragungsgrundsatz), jedermann kann grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs vertrauen (sogenannter Vertrauensgrundsatz). Rangordnung, Reihenfolge der Eintragung, Rangänderung bei Einigung der Betroffenen Begünstigten Bestandsverzeichnis: Lage, Größe, Art und Nutzung Abt. I: Eigentümer Abt II: ab § 1008 BGB Lasten auf das eigene Grundstück bezogen ·        Miteigentum/Wohnungseigentum Deutschland: 3,5 Millionen Eigentumswohnungen ·        Erbbaurecht (veräußerliches und vererbliches Recht zu Bauen) Lasten zugunsten eines anderen Grundstücks ·        Grunddienstbarkeiten: dienendes und herrschendes Grundstück, Nachbarrechte: Wege-, Überfahrt- und Durchgangs-, Leitungs-, Überbaurechte, Notwegerechte, Traufrechte, Fenster­ und Lichtrechte, Wasser­ und Wassernutzungsrechte, Ernterechte Lasten zugunsten einer bestimmten Person (nicht vererbbar oder veräußerbar): ·        Nießbrauch (personenbezogen: Eltern schenken Kinder Immobilie, bleiben aber Besitzer, Umgehung der Erbschaftssteuer, umfassendeste Nutzungsrecht an fremden Eigentum) ·        persönliche Dienstbarkeiten (Mobilfunkantenne, Altenteiler/Wohnungsrecht § 1093 BauGB) ·        Reallasten (wiederkehrende Leistungen; Lieferung von Kies vom Grundstück, monatliche Rente an Eltern) ·        Vorkaufsrechte ·        Vormerkungen Abt. III: Grundpfandrechte: Hypothek (mit Forderung Bsp. Baufinanzierung), Grundschuld (ohne Forderung. z.B. Vermächtnis, Kreditfinanzierung), Rentenschuld (ohne Forderung regelmäßig, Altersrente) Weitere amtliche Register Liegenschaftskataster Das Liegenschaftskataster bildet das amtliche Verzeichnis für die Benennung der Grundstücke und wird von den Vermessungsämtern geführt. Während das Grundbuch ein Rechtsregister ist, stellt das Liegenschaftskataster als Flurstücksregister für das Grundbuch die Verbindung zwischen dem technisch umschriebenen Flurstück (Parzelle, Plannummer) als vermessenem Teil der Erdoberfläche und dem Grundstück als Buchungseinheit des Grundbuchs her. Baulastenverzeichnis (öffentlich-rechtliche Verpflichtungen § 83 Musterbauordnung 2002) Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die nur im Einvernehmen mit der Baugenehmigungsbehörde aufgehoben, geändert oder neu begründet werden können. Das Baulastenverzeichnis wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde geführt. Einsicht in das Baulastenverzeichnis und Abschriften aus ihm werden bei Darlegung des berechtigten Interesses gewährt, ebenso bei Grundbuch und Liegenschaftskataster. Die wichtigsten Baulastenarten Vereinigungsbaulast nach § 4 Abs. 1 Nds. Bauordnung Wirkung: 2 Grundstücke werden zu einem Baugrundstück vereinigt mit der Folge, dass die bauordnungsrechtlichen Vorschriften grundsätzlich auf das Gesamtbaugrundstück anzuwenden sind. Zuwegungsbaulast nach § 5 Abs. 2 Nds. Bauordnung Wirkung: Die Fläche eines Grundstücks wird als notwendige Zuwegung zu einem anderen Grundstück gesichert. Anbaubaulast nach § 8 Abs. 2 Nds. Bauordnung Wirkung: Verpflichtung, zum entsprechenden Anbau an ein Grenzgebäude, falls gebaut wird. Abstandsbaulast nach § 9 Abs. 2 Nds. Bauordnung Wirkung: Verpflichtung mit künftigen baulichen Anlagen zusätzlich Grenzabstand zu halten. Einstellplatzbaulast nach § 47 Abs. 7 Nds. Bauordnung Wirkung: Sichert notwendige Kfz-Einstellplätze zugunsten eines in der nähe liegenden Grundstücks. Baulast für Gemeinschaftsanlage nach § 52 Abs. 1 und 2 Nds. Bauordnung: Wirkung: Sichert die gemeinsam genutzten Nebenanlagen und die beteiligten Grundstücke. Eingriffausgleich auf Kosten der Vorhabenträger: BauGB § 135a Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung (1) Festgesetzte Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 sind vom Vorhabenträger durchzuführen. (2) 1Soweit Maßnahmen zum Ausgleich an anderer Stelle den Grundstücken nach § 9 Abs. 1a zugeordnet sind, soll die Gemeinde diese an Stelle und auf Kosten der Vorhabenträger oder der Eigentümer der Grundstücke durchführen und auch die hierfür erforderlichen Flächen bereitstellen, sofern dies nicht auf andere Weise gesichert ist. 2Die Maßnahmen zum Ausgleich können bereits vor den Baumaßnahmen und der Zuordnung durchgeführt werden. (3) 1Die Kosten können geltend gemacht werden, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen. 2Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwands für Maßnahmen zum Ausgleich einschließlich der Bereitstellung hierfür erforderlicher Flächen einen Kostenerstattungsbetrag. 3Die Erstattungspflicht entsteht mit der Herstellung der Maßnahmen zum Ausgleich durch die Gemeinde. 4Der Betrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück. (4) Die landesrechtlichen Vorschriften über kommunale Beiträge einschließlich der Billigkeitsregelungen sind entsprechend anzuwenden. BauGB § 9 Abs. (1a) 1Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 können auf den Grundstücken, auf denen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind, oder an anderer Stelle sowohl im sonstigen Geltungsbereich des Bebauungsplans als auch in einem anderen Bebauungsplan festgesetzt werden. 2Die Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich an anderer Stelle können den Grundstücken, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, ganz oder teilweise zugeordnet werden; dies gilt auch für Maßnahmen auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen. BGB § 436 Öffentliche Lasten von Grundstücken (1) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Verkäufer eines Grundstücks verpflichtet, Erschließungsbeiträge und sonstige Anliegerbeiträge für die Maßnahmen zu tragen, die bis zum Tage des Vertragsschlusses bautechnisch begonnen sind, unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. (2) Der Verkäufer eines Grundstücks haftet nicht für die Freiheit des Grundstücks von anderen öffentlichen Abgaben und von anderen öffentlichen Lasten, die zur Eintragung in das Grundbuch nicht geeignet sind. „Öffentliche Lasten werden nicht in das Grundbuch eingetragen. Beispiele für öffentliche Lasten sind grundbezogene kommunale Abgaben wie Erschließungs- und Anliegerbeiträge. Ob und in welchem Umfang die Kommune diese erhebt, regelt sie in Satzungen, zu deren Erlass sie durch Abgabengesetze des jeweiligen Bundeslandes ermächtigt wird. Beim Grundstücksverkauf ist der Verkäufer gemäß § 436 BGB verpflichtet, den Erwerber von der Zahlung öffentlicher Lasten für Maßnahmen freizuhalten, die bis zum Vertragsschluss bautechnisch begonnen sind. Die Vertragsparteien können aber auch eine abweichende Regelung treffen.“ BVerwG, B 7.06 Flächennutzungsplan; Windenergieanlage; Konzentrationszone; Eingriff in Natur und Landschaft; Eingriffsregelung; Ausgleich; Abwägung. Weist ein Flächennutzungsplan Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aus, ist es im Allgemeinen mit dem Gebot gerechter Abwägung vereinbar, die Regelung des Ausgleichs der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft dem Verfahren der Vorhabengenehmigung und, wenn die Bereitstellung der für den Ausgleich erforderlichen Flächen nicht auf andere Weise gesichert ist, der Aufstellung eines Bebauungsplans vorzubehalten. 18 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

19 Bodenaufteilung - Land
Boden, Grund Bodenordnung Systeme der Bodenaufteilung Kontinuität, Diskontinuität der Bodennutzung Bodennutzungsplanung - Ressourcenplanung Einödflur (Altsiedelgebiete: Allgäu, Norddt, Westfalen) Blockflur Streifenflur Gewannflur (verschiedene Fruchtbarkeit; „gewande“ mhdt.: Stelle, an der der Pflug gewendet wird; Zelgensystem, Flurzwang: gleiche Zeit, gleiche Frucht) Hufe Kolonisationsgebiete: Rodephase Jhrdt. in Mittelgebirgen; Marsch- und Moorbesiedlung Norddeutschlands im 17./18. Jh., absolutistisch gelenkter Landesausbau Allmende: gemeine Mark, Gemeinheit Gemeindegut bis zu einem Drittel der Fläche 1/3 (gemeinsame Weide und Wald der Bauern – nicht unterbäuerlicher Schichten) 19 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

20 Veränderung der Bodenordnung
Pest und Krieg (Wüstungen) (1347 „Schwarzer Tod“ europaweit: 25 Mio. Tote, 1/3 der Einwohner und Siedlungen, 10-Jahrespestwellen , Pestende 1722) Umfang Eigenwirtschaft Grundherr (Fronhöfe, Gutshöfe, Vorwerke) Landesherr (Steuern, Abgaben für stehendes Heer) Erbrecht (Südwestdeutsche Realteilung) Säkularisation: Herausdrängung der Kirche aus Grundherrschaft und Territorialgewalt Reformation (Auflösung Klöster, Stifte, Bistümer in prot. Ländern) Reichsdeputationshauptschluss 1803: km² geistl. Fürstentümer („napoleonische Flurbereinigung“, Ende der Kleinstaaterei) Allmendezustand Flurbereinigung Bauernbefreiung (Franz. Revolution, Rev. v oben Preußen, Separation Guts- Bauernland) Pest-Geschichte: Die Pest wurde bereits im antiken Griechenland um 430 v. Chr. von Thukydides erwähnt. Später gab es die "Antoninische Pest" zur Zeit des Kaiser Antoninus Pius ( ) und die "Justinianische Pest" zur Zeit Kaiser Justinians ( ). Die "Justinianische Pest" hat wohl zum Misserfolg der Recuperatio Imperii beigetragen. Von da an gab es im Jahrhundert mehrere Pestausbrüche in Europa. Im Frühmittelalter scheint die Pest in Europa bis zum "Schwarzen Tod" ausgestorben gewesen zu sein brach die Pest in China aus, forderte dort ungefähr 65% der Bevolkerung und wanderte von dort aus Richtung Europa oder 1339 erreichte sie die christliche Gemeinschaft der Nestorianer von Issykkul am Balkaschsee erreichte Sarai an der unteren Wolga auf der Krim, 1346 trifft in Astrachan ein. 1346 begann die als "Schwarzer Tod" in die Geschichte eingegangenen größte Pest-Pandemie seit der Antike in Europa auf der Halbinsel Krim. Die Tartaren hatten die Stadt Kaffa belagert, als unter ihnen plötzlich die Pest ausbrach. Daraufhin schleuderten sie die Pesttoten mit Wurfmaschinen in die belagerte Stadt. Die Einwohner flohen mit Schiffen und brachten die Seuche 1347 nach Messina in Sizilien. Von dort aus breitete sie sich in den folgenden 5 Jahren erst über den See- , dann über den Landweg über ganz Europa aus. Pestschiffe gelangen von Genua her nach Marseille, von wo aus die Pest in Richtung Norden der Rhone folgte. Nach kurzer Zeit war sie in Languedoo und Montpellier, im August 1348 in Carcassonne und Bordeaux, in Aix und Avignon (wo sie sich sieben Monate hielt), welches zu dieser Zeit eine der wichtigsten Städte Europas war. Schon im März 1348 hatte sie Toulouse erreicht, und im Mai Paris. Von Venedig her gelangte die Pest über den Brenner nach Österreich. Zuerst war der schwarze Tod in Kärnten, dann in der Steiermark, spät erst in Wien, (welches übrigens die einzige Stadt war, in der jeder Sterbende das letzte Sakrament erhielt). Nach Deutschland gelangte die Pest erst 1349. Man schätzt, dass etwa 25 Millionen Menschen, rund ein Drittel der damaligen Bevölkerung Europas, durch die Pest umkamen. Im Abstand von neun bis zwölf Jahren kehrte die Pest in immer neuen Wellen wieder zurück, (Die zweitschlimmste Epidemie dieses Zyklus erreichte Europa im Jahr 1400), und verschwand erst 1722 ganz. Das Erlöschen der Pest in Europa hat sicherlich einen Zusammenhang damit, dass im 16. Jahrhundert die Hausratte allmählich von der Wanderratte verdrängt wurde. Der "Schwarze Tod" (Schwarzer Tod ist nicht gleich Pest, sondern wird in der Historik auf die Pestwelle des 14. Jahrhunderts beschränkt.) wütete nicht gleichmäßig, sondern ließ einige wenige Gebiet fast unberührt (große Teile Polens und Belgiens, Mailand, Prag), während er in anderen so stark zuschlug, das ganze Landstriche entvölkert wurden. Durch den plötzlichen Menschen- und Arbeitskräftemangel löste er soziale und kulturelle Veränderungen aus (Höhere Löhne, Landflucht, Wüstung, Religiöse Bewegungen, Geißlerzüge, Judenverfolgungen, "Sittenverfall"). Er wurde zum Sinnbild der Seuche schlechthin. Das Decamerone ist auf dem Hintergrund des "Schwarzen Todes" geschrieben worden. Der "Schwarze Tod" war einer der Gründe der Krise des 14. Jahrhunderts. Um die Ansteckungsgefahr zu vermindern, wurden einlaufende Schiffe, auf denen man die Pest vermutete, für 40 Tage isoliert (Quarantäne, vom italienischen quaranta giorni = 40 Tage). 20 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

21 Nachteile ländlicher Bodenordnung
Gemengelage  Flurzwang Weide-/Hütungsrechte (auf den Brachen) Allmende (Problem Gemeingut: Degradierung, Landverschönerungsbewegung) Flurbereinigung: Auflösung der Allmende („Gemeinheitsteilung“) Steigerung der Erträge (Produktivitätsgewinn) stärkste Behinderung für Landwirtschaft: -          Flurzwang -          Weiderechte (auf den Brachen) -          Allmende -          Gemengelage Anreiz für Ackerbau geringer als für Viehwirtschaft Ø     1550 Vereinödung (Allgäu, Schwaben) Auflösung der Allmende, Ablösung der Nutzungs- und Überfahrtsrechte, Bildung von vollarrondierten Einzelhöfen auf den ehemaligen Allmende: freiwillige Vereinbarungen mit Genehmigung des Landesherrn, Höhepunkt der Arrondierungsbewegung (abrunden, zusammenlegen), Vereinödungsbewegung: zweite Hälfte des 18. Jh. verbesserte Bewirtschaftungsmöglichkeit, Steigerung der Erträge, der Produktivität 1800: Landesverschönerungsbewegung (Vorherr, von Hazzi, Fürst, Voit oder von Nagel) Vorherr 1808: "Fingerzeig über die Verschönerung Deutschlands". 1817: Aufruf: "Erst sind die Dörfer und die Teile des platten Landes zu verschönern, dann muss die Reihe an die Städte und zuletzt an die Residenzen der Großen kommen." -          Gemeinnützigkeit Merkmal der Landesverschönerung, Gegensatz zu Landschaftsgärtnerei der Fürsten und Adel: Franz von Anhalt-Dessau (Wörlitzer Park) Lenné für Preußen oder Pückler-Muskau. Nicht frei von herrschaftlichem Eigennutz. Ursache für Bewegung: -          Verbreitete Degradierung der Gemeinheit (Allmende), harsche Kritik aufgeklärter Beamten/ Schriftsteller -          ca. 1/3 der Nutzfläche in Nordwestdeutschland -          Problem des öffentl. Gutes: Jeder will maximal nutzen, niemand zum Unterhalt beisteuern Lösung im Rahmen der „Flurbereinigungsbewegung“: Privatisierung der Allmende durch Aufteilung Ø     1807 Aufhebung der Erbuntertänigkeit Ø     1811 Regelungen zur Entschädigung für die Aufhebung der Erbuntertänigkeit und Erwerb von landwirtschaftlichen Gütern Ø     1821 Gemeinheitsteilungsordnung Regelung der Separation oder Trennung von Guts- und Bauernland in der Feldflur, Aufteilung der gemeinschaftlichen Grundstücke sowie Neueinteilung der Feldmark und Anlage eines Wegenetzes Beseitigung der Gemengelage, Aufhebung der gegenseitigen Hütungsrechte. In den 1880er Jahren kann die Gemeinheitsteilung und Zusammenlegung der Grundstücke als abgeschlossen betrachtet werden. Flurbereinigung aus der Sicht des Naturschutzes: Ernst Rudorff 1880 (Begründer der Naturschutzbewegung im 19. Jhrdt): Flurbereinigung ist „gewaltsame Aufzwingung einer abstrakten Theorie auf das bunte anmuthige Land“. „Jede vorspringende Waldspitze wird dem Gedanken der bequemen geraden Linie zuliebe rasiert, keine Lichtung, auf die das Wild heraustreten könnte mehr geduldet. Die Bäche müssen sich bequemen, geradeaus zu fließen. Bei der rechtwinkligen Einteilung der Grundstücke fallen dann auch alle Hecken und einzelnen Bäume oder Büsche der Axt zum Opfer.“ Rudorff gibt große Summen aus, um Waldränder und Wiesen vor der preußischen Flurbereinigung zu retten. (taz ) 21 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

22 Bodenordnung in Ostelbien: „Junkerland“
Ursprünglich starke Bauern (Kolonisationsgebiet; Bauernkrieg ohne sie) Erbuntertänige und Leibeigene innerhalb 100 Jahren Steigende Getreidepreise machen Eigenwirtschaft der Grundherrn rentabel Einzug wüster Bauernstellen „Bauernlegen“ in Gebieten ohne Bauernschutz (Mecklenburg-Vorpommern, nicht in Brandenburg-Preußen) Schaffung neuer Bauernstellen für Fronarbeit Erhöhung der Fronen, mehr Fronen durch steigende EW-Zahl Preußische Reformen 1807 (Bauernbefreiung) u (Regulierungsedikt): Rittergüter dehnen Flächen um 18 % aus. Bauern müssen Grundeigentümer durch Landabtretung statt Geld – ein Drittel bis Hälfte des Bodens – für volle Verfügbarkeit über Bodeneigentum entschädigen, frei von Diensten und Leistungen (Allodifikation); viele Kleinbauern verlieren Existenzgrundlage, werden Landarbeiter auf Gutshöfen; Zahl der Kleinbauern mit handwerklichem Nebenerwerb (Kätner) verdreifacht sich. Entwicklung des Großgrundbesitzes / Gutsbesitzes in ostelbischen Gebieten: keine Beteiligung der ostelbischen Bauern am Bauernkrieg 1525 in Mittel- und Südwestdeutschland, ursprünglich starke Rechtsstellung „Angeworbene“ freie Bauern, die mäßige Abgaben und Fronen an Grundherrn zu leisten hatten; Umwandlung alter bäuerliche Rechte in weniger als 100 Jahren. Aus freien Bauern Erbuntertänige und Leibeigene verlorener Bauernkrieg, Vergrößerung der gutsherrlichen Eigenwirtschaften (Vorphase ab 1540/80; forcierter Ausbau Jahre danach) o       Einzug wüster Bauernstellen o       Schaffung neuer Bauernstellen zur Rekrutierung von Fronarbeit o       „Bauernlegen“ zunächst von geringer Bedeutung o       Erhöhung der Fronen vor 30-jährigem Krieg (Maximum wird erreicht) Quelle u. a.: Bauernlegen: Einziehung dienstpflichtiger Bauernstellen in den Gutsbesitz (Eigenwirtschaft) des Grundherrn  Erklärung: steigende Getreidepreise machen Eigenwirtschaft (besonders in den Gunstgebieten höherer Bodenfruchtbarkeit - Mecklenburg) rentabel, steigende Bevölkerungszahlen erlauben mehr Frondienste o       Im 18 Jhrhdt. nach Ausgleich der Bevölkerungsverluste des 30-jährigen Krieges ähnliche Preis- und Bevölkerungskonstellation wie vor In Gebieten ohne Bauernschutzpolitik (insbesondere Mecklenburg) besonderes aktives „Bauernlegen“ (Einziehung dienstpflichtiger Bauernstellen in den Gutsbesitz zur Vergrößerung der Eigenwirtschaft; Übergang zu Eigenbetrieben mit Lohnarbeit Um 1850 bestehen in Ostelbien je Rittergüter (meist über 200 ha) u. großbäuerl. Betriebe ( ha) sowie ca. 250'000 mittelbäuerl. ( ha) u. gut 530'000 kleinbäuerl. Betriebe (unter 10 ha). Deutsche Teilung Osten: Bodenreform 1945 (Neubauern), Kollektivierung, LPG günstige Ausgangsposition nach der Wende (Großbetriebsstruktur, statt bäuerlicher Landwirtschaft) LPG im Schnitt ha groß Westen: Leitbild bäuerliche Landwirtschaft, Flurbereinigungen unter Beibehaltung der Betriebsgrößen, allmähliche Vergrößerung der Betriebe durch Ausscheiden der Kleinbauern, Nebenerwerbslandwirtschaft. Vollerwerbsbetrieb im Schnitt 35 ha. Nach der Wende Anpassung im Osten, Neuordnung der Eigentumsverhältnisse Landwirtschaftsanpassungsgesetz 1990 Bauernkrieg 1525: Die 12 Artikel gehören zu den bekanntesten Forderungen, die die Bauern im deutschen Bauernkrieg 1525 in Memmingen gegenüber dem Schwäbischen Bund erhoben hatten. Die 12 Artikel 1.      Jede Gemeinde soll das Recht haben ihren Pfarrer zu wählen und ihn zu entsetzen [abzusetzen], wenn er sich ungebührlich verhält. Der Pfarrer soll das Evangelium lauter und klar ohne allen menschlichen Zusatz predigen, da in der Schrift steht, daß wir allein durch den wahren Glauben zu Gott kommen können. 2.      Von dem großen Zehnten sollen die Pfarrer besoldet werden. Ein etwatiger Überschuß soll für die Dorfarmut und die Entrichtung der Kriegssteuer verwandt werden. Der kleine Zehnt soll abgetan [aufgegeben] werden, da er von Menschen erdichtet ist, denn Gott der Herr hat das Vieh dem Menschen frei erschaffen. 3.      Ist der Brauch bisher gewesen, daß man uns für Eigenleute [Leibeigene] gehalten hat, welches zu Erbarmen ist, angesehen das uns Christus alle mit seinen kostbarlichen Blutvergießen erlöst und erkauft hat, den Hirten gleich wie den Höchsten, keinen ausgenommen. Darum erfindet sich mit der Schrift, das wir frei sind und sein wollen. 4.      Ist es unbrüderlich und dem Wort Gottes nicht gemäß, daß der arme Mann nicht Gewalt hat, Wildbrett, Geflügel und Fische zu fangen. Denn als Gott der Herr den Menschen erschuf, hat er ihm Gewalt über alle Tiere, den Vogel in der Luft und den Fisch im Wasser gegeben. 5.      Haben sich die Herrschaften die Hölzer [Wälder] alleine angeeignet. Wenn der arme Mann etwas bedarf, muß er es um das doppelte Geld kaufen. Es sollen daher alle Hölzer, die nicht erkauft sind [Gemeint sind ehemalige Gemeindewälder, die sich viele Herrscher angeeignet hatten] der Gemeinde wieder heimfallen [zurückgegeben werden], damit jeder seinen Bedarf an Bau und Brennholz daraus decken kann. 6.      Soll man der Dienste [Frondienste] wegen, welche von Tag zu Tag gemehrt werden und täglich zunehmen ein ziemliches Einsehen haben [sie ziemlich reduzieren], wie unsere Eltern gedient haben, allein nach Laut des Wort Gottes. 7.      Soll die Herrschaft den Bauern die Dienste nicht über das bei der Verleihung festgesetzte Maß hinaus erhöhen [Eine Anhebung der Fron ohne Vereinbarung war nicht unüblich]. 8.      Können viele Güter die Gült [Pachtabgabe] nicht ertragen. Ehrbare Leute sollen diese Güter besichtigen und die Gült nach Billigkeit neu festsetzen, damit der Bauer seine Arbeit nicht umsonst tue, denn ein jeglicher Tagwerker ist seines Lohnes würdig. 9.      Werden der große Frevel (Gerichtsbußen) wegen stets neuen Satzungen gemacht. Man straft nicht nach Gestalt der Sache, sondern nach belieben [Erhöhungen von Strafen und Willkür bei der Verurteilung waren üblich]. Ist unsere Meinung, uns bei alter geschriebener Strafe zu strafen, darnach die Sache gehandelt ist, und nicht nach Gunst. 10.  Haben etliche sich Wiesen und Äcker, die einer Gemeinde zugehören [Gemeindeland, das ursprünglich allen Mitgliedern zur Verfügung stand], angeeignet. Die wollen wir wieder zu unseren gemeinen Händen nehmen. 11.  Soll der Todfall [eine Art Erbschaftssteuer] ganz und gar abgetan werden, und nimmermehr sollen Witwen und Waisen also schändlich wieder Gott und Ehre beraubt werden. 12.  Ist unser Beschluß und endliche Meinung, wenn einer oder mehr der hier gestellten Artikel dem Worte Gottes nicht gemäß wären ..., von denen wollen wir abstehen, wenn man es uns auf Grund der Schrift erklärt. Wenn man uns schon etliche Artikel jetzt zuließe und es befände sich hernach, daß sie Unrecht wären, so sollen sie von Stund an tot und absein. Desgleichen wollen wir uns aber auch vorbehalten haben, wenn man in der Schrift noch mehr Artikel fände, die wieder Gott und eine Beschwernis des Nächsten wären. Luther und die 12 Artikel Die Bauern trugen schwer unter den vielen ihnen auferlegten Lasten und sahen in den Standpunkten Luthers und der Reformation die Bestätigung, dass die meisten davon nach Gottes Willen nicht vorgesehen waren. Luther war aber nicht erbaut über die Aufstände der Bauern und deren Berufung auf ihn. Möglicherweise sah er darin schädliche Folgen für die Sache der Reformation. Er wandte sich an die Bauernschaft und ermahnte sie zum Frieden. Auch an die Herren schrieb er: Sie haben zwölf Artikel aufgestellt, unter denen einige so gerecht sind, daß sie euch vor Gott und der Welt zur Schande gereichen. Doch sie sind fast alle auf ihren Nutzen und ihnen zugut abgestellt und nicht aufs beste ausgearbeitet. [...] Nun ist's ja auf die Dauer unerträglich, die Leute so zu besteuern und zu schinden. Im Mai 1525 erscheint seine Schrift Wider die mörderischen und räuberischen Rotten der Bauern mit der er sich auf die Seite der Obrigkeit schlägt und diese zur Vernichtung der Bauern aus Sorge um die gottgefügte Ordnung aufruft. Großgrundbesitz 1850: Rittergüter (>200 ha) und Großbauern ( ha) Bauern: mittelbäuerl. ( ha), kleinbäuerl. Betriebe (< 10 ha) 22 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

23 Ländl. Bodenordnung: Deutsche Teilung
Osten: Bodenreform, Kollektivierung, LPG Großbetriebe: im Schnitt ha 1989: LPG, 464 volkseigene Güter (VEG) Westen: bäuerliche Landwirtschaft Familienbetriebe, 1990: im Schnitt 18 ha Flurbereinigung unter Beibehaltung Betriebsgrößen Ausscheiden der Kleinbauern Etappen im Osten: Bodenreform : Enteignung Großgrundbesitz (>100 ha, ohne Kirchen, Insitute, Gebietskörperschaften), Nazis, Kriegsverbrecher, Verteilung an Flüchtlinge, Neubauern, Landarbeiter, landarme Bauern, Gründung volkseigene Güter Ab Übergang zur genossenschaftlichen Produktion S. 4f Landwirtschaftsanpassungsgesetz: Umwandlung bis 1991 in Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Genossenschaften Deutsche Teilung Osten: Bodenreform 1945 (Neubauern), Kollektivierung, LPG günstige Ausgangsposition nach der Wende (Großbetriebsstruktur, statt bäuerlicher Landwirtschaft) LPG im Schnitt ha groß Westen: Leitbild bäuerliche Landwirtschaft, Flurbereinigungen unter Beibehaltung der Betriebsgrößen, allmähliche Vergrößerung der Betriebe durch Ausscheiden der Kleinbauern, Nebenerwerbslandwirtschaft. Vollerwerbsbetrieb im Schnitt 35 ha. Nach der Wende Anpassung im Osten, Neuordnung der Eigentumsverhältnisse Landwirtschaftsanpassungsgesetz 1990 23 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

24 Ländl. Bodenordnung: Deutsche Einheit
Osten: Landwirtschaftsanpassungsgesetz: Umwandlung in Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Genossenschaften: 2001: 183 ha (1990: ha), Pachtanteil: 88 % der LNF Westen: bäuerliche Landwirtschaft 2001: 28 ha (1990: 18 ha), Pachtanteil: 64 % der LNF Ausscheiden der Kleinbauern, Flurbereinigung 24 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

25 Ländl. Bodenordnung: Deutsche Einheit
Ostkuh produktiver als Westkuh sächsische Kuh: 21 l/Tag, bayerische Kuh: 16 l/Tag  Deutschlands Kühe geben von Jahr zu Jahr mehr Milch. Im Jahr 2004 stieg die Milchleistung einer Kuh im Schnitt auf 6585 Kilogramm pro Jahr, das waren 48 Kilogramm mehr als 2003, wie die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle (ZMP) am Freitag mitteilte. Verglichen mit 1994 beläuft sich das Plus auf 1321 Kilogramm. Am meisten Milch geben Kühe in den östlichen Bundesländern. Spitzenreiter war 2004 Sachsen mit jährlich 7652 Kilogramm pro Kuh vor Mecklenburg-Vorpommern (7625) und Brandenburg (7602). Am Ende rangierten Kühe in Bayern (5814) und Baden- Württemberg (5809 Kilogramm). dpa, Tsp. vom Zusammenhang von Milchleistung und Betriebsgröße? (Futtermitteleinsatz, Haltungsbedingungen, Freilauf) 25 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

26 Bodenaufteilung Stadt
„Die Stadt, die einem Manne gehört, ist keine Stadt“ „Jedem Kaufmann, der sich hier niederlässt, wird ein Grundstück zum Bau eines eigenen Hauses zu eigen gegeben“ (Freiburger Stadtrecht 1120) Parzelle in Privateigentum bis 1918 (Bauordnung) Abkehr von Parzelle (Bauordnung, BauGB/BauNVO: Umlegung, Grenzlegung, Enteignung, GFZ, GRZ; Wohnungsbau, Stadterweiterung unter öffentlicher Regie: „gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen“) Rückkehr zur Parzelle 1990 Sophokles, Antigone, Dritter Akt: (Haus/Schmidt-Eichstaedt/Schäfer, Städte, Kreise, Gemeinden, Mannheim 1986, S. 10) Andere Übersetzung: HÄMON: „Es ist kein rechter Ort nicht auch, der eines Manns ist.“ Systeme der Bodenaufteilung - Stadt Mobilisierung des Grundbesitzes rechtsschöpferische Leistung. Jedem Kaufmann, der sich hier niederlässt, wird ein Grundstück zum Bau eines eigenen Hauses zu eigen gegeben (Freiburger Stadtrecht 1120) Auf dem Land erst durch Oktoberedikt 1807 in Preußen : Beseitigung ständischer Besitzschranken (Bürgerliche können Rittergüter kaufen), der Schollenbindung u. des Gesindezwangsdiensts (=Erbuntertänigkeit); „Die Stadt, die einem Mann gehört, ist keine Stadt“ Feste Ordnung (Zunftsystem) bis Industrialisierung Bodenaufteilungsmuster Industrialisierung (private Wohnungswirtschaft) o       Parzelle in Privateigentum als kleinste städtische Baueinheit und Anbau entlang der Fluchtlinien führen zu Mietskasernenstädten (Grundstücksbreite m) Vorgaben: Bsp. Hobrechtplan (1862), Fluchtliniengesetz (1875), Bauordnungen von 1853/87/92: 28 m², 60 m², 80 m², max. 5 Vollgeschosse) Bodenreformdiskussion von Amerika und England nach Deutschland o       kommunales Eigentum mit Erbbaurecht auf Grundstücken o       Damaschke: 3 Antworten auf die soziale Not: mammonistisch, kommunistisch, bodenreformerisch, Abschöpfung spekulativer Wertsteigerungen über Grundsteuer, Sozialisierung leistungsloser Gewinne; kein Staatseigentum an Grund und Boden wg. Bürokratiegefahr o       1919 Erbbaurecht, o       1920 Reichsheimstättengesetz: Grundgedanke der Heimstätte: Familien mit niedrigem Einkommen krisensicheres Eigenheim ermöglichen.Der Schutz bestand vor allem in einem beschränkten Vollstreckungsschutz. Im Grundbuch wurde ein Reichsheimstättenvermerk eingetragen wurde das Reichsheimstättengesetz aufgehoben. Die hiervon ausgehenden Schutzwirkungen traten mit Ablauf des Jahres 1998 außer Kraft. Unterscheidung zwischen Wohnheimstätte - Einfamilienhaus mit Nutzgarten - und Wirtschaftsheimstätten, landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Anwesen in Familienbetrieb. o       1925 Bauordnung verbietet Bau von Seitenflügeln und Hinterhäusern  Abkehr von Parzelle o       Blockteile, Blöcke: Genossenschaftsbau ...und Fluchtlinie hin zu immer größeren Baugrundstücken/Baugebieten unter öffentlicher bzw. gemeinnütziger Trägerschaft (staatliche Wohnungspolitik) o       Quartier: Großwohnsiedlungen der Weimarer Zeit in Stadterweiterungsgebieten o       Ortsteil: Trabantensiedlungen (Hamburg Steilshoop, Märkisches Viertel o       Stadtteil: Hohenschönhausen, Mahrzahn o       Parzelle Rückkehr zum historischen Stadtgrundriss (IBA Berlin 1987, Ritterstraße) Rückkehr zur Parzellierung (Hoffmann-Axthelm 1990, Sicherung der Kleinteiligkeit von Architektur und Nutzung) Leitbildzyklus (erst Bauordnungen mit Mindesthofräumen bzw. Freiflächen sowie Abstandflächen auf Grundstück und Straßenland: Bsp. 1 H zur Straßenmitte; dann BauNVO, durchbricht die föderalistische Grundordnung durch Vorgabe von Obergrenzen bzw. Höchstmaßzahlen für die Baugebiete als Synonym für gesunde Lebens- und Arbeitsverhältnisse) Schaffung entsprechender Rechtsinstrumente für die Bodenordnung: o       Umlegung (Neuordnung zur Umgestaltung und Erschließung von Gebieten) o       Grenzlegung (nicht selbständig bebaubare Grundstücksteile) o       Enteignung 26 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

27 Wandel der Bodennutzung
Boden, Grund Bodenordnung Systeme der Bodenaufteilung Kontinuität, Diskontinuität der Bodennutzung Bodennutzungsplanung - Ressourcenplanung Wirtschaftsweise (von der Megatonne zum Megabyte) Bevölkerungsentwicklung Wohlstand (Individualisierung) Verkehrsmittel  27 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

28 Bodennutzung Deutschland 2001
28 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

29 Wandel der Bodennutzung
voragrarisch Agrargesellschaft Städte Industrialisierung Urbanisierung Suburbanisierung Desurbanisierung Naturfläche (Gewässer, Wald, Steppe) Kulturfläche Agrargesellschaft:primärer Sektor Altsiedelland in Offenlandschaften Rodungsphase 10. –12 Jahrhundert Ostkolonisation ab 1157 (Albrecht der Bär) Ende Hochmittelalter größte Kulturlandausdehnung   Jahrdt.: neuzeitliche innere Kolonisation: Trockenlegung von Mooren und Brüchen, Rückgewinnung von Küstenland Stadtgründungsphase, Blütezeit Industrialisierung, Urbanisierung, Verkehrsausbau, Chausseen, Kanäle, Suburbanisierung, Massenmotorisierung/-Wohlstand, Desurbanisierung Impulse: Feudalordnung, Überlegenheit der Grundherrschaft gegenüber der freibäuerlichen Landwirtschaft Durch Ertragssteigerung (von der Viehwirtschaft zur Getreidewirtschaft, von der Zwei-Felder- zur Drei-Felder-Wirtschaft, Düngung mit Kalk, Mergel und Mist, Bodenwendepflug statt Hakenflug, Kummet) wuchs der Reichtum der Grundherren, der Bedarf an Luxuswaren stieg unaufhörlich an. Seit dem 11. Jahrhundert gründeten viele Fürsten planmäßig Städte, um durch Kaufleute und Handwerker in den Genuss fremdländischer Waren und kunstvoller Handwerksproduktionen zu gelangen (Germanen hatten römische Stadtkultur weitgehend verfallen lassen und als Bauern in Dörfern und Weilern gelebt). Warentausch anfänglich auf Jahrmärkten an kirchlichen Feiertagen, bald auf regelmäßigen Wochenmärkten. Handelserweiterungen: Ausbreitung des Islam - Araberreich (Orienthandel), Kreuzzüge (Morgenland-Abendland-Handel), Hanse (Ost-West-Handel, Heringsfang), die Seehafenstädte und Messestädte (Frühjahrs- oder Herbstmesse: Frankfurt, Leipzig, Lyon, Genf, Brügge; ständige Messe: Venedig), Entdeckungen und Kolonisationen, (Kaffee, Tee, Kakao, Kolonialwaren, Gewürze). Siedlung und Verkehrsfl. 29 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

30 Wandel der Bodennutzung
Wasserfläche/Gewässer Abgang: innere Kolonisation: Trockenlegung von Überflutungsflächen, Küstenbereiche Zugang: Kanäle, Kiesgruben, Tagebaurestlöcher 30 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

31 Wandel der Bodennutzung
Wald Rodungskolonisationen Raubbau in Stadtgründungsphase (Lüneburger Heide)   Wüstungsperiode (Sukzession) Raubbau 18. bzw. 19. Jh.: Verfeuerung in Bergwerken, Erzschmelzen, Salinen und Glashütten; Eisenbahnbau Intensivierung der Landwirtschaft, (Kunstdünger ab Ende 19. Jh.), Aufforstung auf unrentablem Land bzw. verödeten Weideflächen (Aufgabe von Schafhaltung in Heidelandschaften) Sozialbrache Flächenstillegung Lüneburger Heide: Als eines der größten Naturschutzgebiete Deutschlands erstreckt sie sich über circa 200 Quadratkilometer und reicht in drei Richtungen fast bis an die Großstädte Hamburg, Bremen und Hannover. Doch die vermeintlich unendliche Weite täuscht: Längst besitzt die Heide nicht mehr ihre ursprüngliche Ausdehnung. Zunehmend musste die violette Landschaft Kartoffel-, Raps- und Getreidefeldern, aber auch Wäldern weichen. Die verstreut liegenden Heidefleckchen machen heute nur noch ein Prozent des Gebiets aus dem 18. Jahrhundert aus. Mit zunehmender Bevölkerungsdichte und neuem Städtewachstum nahm im Mittelalter die Rodung riesige Ausmaße an. Das Holz wurde als Baustoff für Häuser und Schiffe gebraucht, als Brennstoff für die Lüneburger Saline, für Backöfen und Ziegeleien. Heidebauern stellten sich auf die besondere Landschaftsform ein und passten ihre Bewirtschaftung den Gegebenheiten an. Sie hielten Schafe, die Heide "naschten"("schnuckten", wie es auf Plattdeutsch hieß - daher der Name Heidschnucken) sie kurz hielten und von Baumkeimlingen befreiten. Das Heidekraut mähten die Bauern und nutzten es als Einstreu und Futter für das Vieh in den Ställen. Zusätzlich entwickelten sie die Technik des "Plaggens", bei dem die Heide und die oberste Erdschicht mit einer speziellen Hacke abgeschlagen wurde. Durch eine anschließende Zwischenlagerung der Schichten gewannen sie zumindest soviele Nährstoffe, dass karger Ackerbau möglich war. Der Heideboden dagegen wurde durch das Plaggen so nährstoffarm gehalten, dass er weiterhin nur der Calluna vulgaris optimale Lebensbedingungen bot. Erst durch die Erfindung des Mineraldüngers 1870 wurde das Plaggen überflüssig. Steigende Holzpreise bewirkten neue Aufforstungen und durch fallende Woll- und Honigpreise sank die Zahl der Schafherden und Bienenvölker. So gewannen die Wald- und Ackerflächen wieder an Umfang und das Gebiet der Heide wurde stark reduziert. 31 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

32 Wandel der Bodennutzung
Ackerland größte Kulturlandfläche: Hochmittelalter erst Wald, heute Acker am stärksten durch Siedlung und Verkehr beansprucht: geringster natürlicher Widerstand i.d.R. gute Baugrundeigenschaften vierte Fruchtfolge: Sommergetreide, Wintergetreide, Brache, Bauland 32 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

33 Wandel der Bodennutzung
Siedlung Kontinuität: wo einmal gesiedelt wurde ...genius loci (Schutzgeist des Ortes) Ausnahme: Mittelalterliche Wüstungen, Verlassen ungünstiger Siedlungsplätze im 13./14 Jh.: Bodenerschöpfung, Klimaverschlechterung, 30-jähriger Krieg, Pestausbrüchen, aber teilweise Wiederbesiedlung Diskontinuität: Wechsel bei Art und Maß der Nutzung Verdichtung im Stadtkern Randwanderung der Industrie Citybildung, Entmischung, Verdrängung der Wohnnutzung, Tertiärisierung des Stadtkerns (Markt und Planung) Straßenausbau Urbanisierung, Sub-, Des-, Reurbanisierung Siedlung I Kontinuität: Da, wo einmal gesiedelt wurde, stehen in der Regel heute noch Siedlungen oder erstehen von neuem (Merkmal der Sesshaftigkeit im Gegensatz zum Nomadismus) (Genius loci = Schutzgeist eines Ortes: Frauenkirche, Warschau, Wiederaufbau nach Bomben und Stadtbränden) Ausnahme: Mittelalterliche Wüstungen, Verlassen von ungünstigen Siedlungsplätzen im 13./14 Jahrdt. infolge Bodenerschöpfung, Klimaverschlechterung, 30-jährigem Krieg, Pestausbrüchen, aber teilweise Wiederbesiedlung o       gravierendste Zäsur der mitteleuropäischen Siedlungsgeschichte II Diskontinuität: Nutzungswechsel, Wechsel in der Bebauung, Intensität der Nutzung o       Verdichtung im Stadtkern o       Randwanderung der Industrie o       Citybildung, Entmischung, Verdrängung der Wohnnutzung, Tertiärisierung des Stadtkerns (Markt und Planung) o       Straßenausbau Bsp. Wandel eines Stadtkerns am Bsp. Dortmunds Diercke Weltaltas von Ackerbürgerstadt zur City 1) Urbanisierungsphase: starkes Bevölkerungs- und Beschäftigungswachstum in der Kernstadt v.a. durch Zuwanderung bedingt (I-Länder 1-2%/J., E-Länder 3-6%/J.) Im 19. Jh. in Europa aber mit wirt. Wachstum verbunden ! 2) Suburbanisierungsphase: relativ stärkere Bevölkerungs- u. Beschäftigungszunahme im Umland als in der Kernstadt, aufgrund innerregionaler Dekonzentration von Bev. und Arbeitsplätzen. Ursache: Unterschiede bei Zu- u. Fortzügen, Unterschiede in der natürlichen Bevölkerungsentwicklung, Stilllegung und Neugründung von U., Verlagerung, Hälfte 19.Jh., mit Ausbau der Verkehrswegen ® Vororte, Vorstädte 3) Desurbanisierungsphase Absolute Bevölkerungs- und Beschäftigungsabnahme im gesamten Agglomerationsraum, Zunahme im Umland gleicht Verluste in Kernstadt nicht mehr aus. Agglomerationen mit industrieller Monostruktur. Hauptgrund: geringe Erneuerungsfähigkeit strukturschwacher Räume 4) Reurbanisierungsphase relative Bevölkerungs- und Beschäftigungszunahme in der Kernstadt Grund: Erneuerungsinvestitionen in Kernstädten (privat u. öffentlich) Gentrification = aufwendiger Umbau, meist verbunden mit der Verdrängung einkommensschwacher Bevölkerung ® Die vier Phasen müssen nicht aufeinander folgen, können gleichzeitig auftreten (USA). Zuwachs: Wohnflächen Haushaltsverkleinerung, Wohnflächenvergrößerung (Individualisierung) Einzelhandelsflächen Kaufkraftsteigerung, Konsum Freizeitflächen Kaufkraftsteigerung: Sondernutzungen Erholungsflächen Wochenendhausgebiete, Ferienhaus, Camping 33 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

34 Wandel der Bodennutzung - histor. Stadtzentren
begünstigend: I Naturereignisse Brand Überschwemmung Erdbeben Vulkanausbruch hemmend: III unsichtbare Stadt leistet Widerstand unterirdischer Städtebau; Stadtgrundriss überdauert Leitbilder IV Denkmalschutz, behutsame Stadterneuerung, Bestandsentwicklung V Traditionsbewusstsein, Konservatismus II Man-made Krieg Bomben Macht (Herrscher, Repräsentationsbedürfnis; Planer: Ordnungsbedürfnis s. Leitbilder) Geld (Bürger, Unternehmen: kapitalistische Stadt, „Der Boden wandert zum besten Wirt“ Leitbilder (verkehrsgerechte Stadt, Kahlschlagsanierung, Moderne, Charta von Athen) Verkehrsmittel Moden (Städtebau, Architektur, entstuckte Fassaden, Fensterauswechselung) 34 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

35 Wandel der Bodennutzung Aufstieg, Niedergang, Konservierung von Städten
Verkehrswege, geänderte Handelswege: Venedig (Niedergang von Konstantinopel 1453 und Entdeckung Amerikas); Aufstieg der Hafenstädte an der europäischen Westküste: Lissabon und Amsterdam Brügge: Versandung des größten europäischen Hafens lenkt Schiffsverkehr nach Antwerpen Verkehrsmittel Schiff (Hanse), Bahn, Auto, Flugzeug, Internet Macht Bürgerstädte (Reichsfreie Städte, Hanse) Residenzstädte, Hauptstädte Repräsentationsbedürfnis in Machtzentren: Paris: Hausmann Berlin: Stadtschloss, Berliner Unwille; Germania Bukarest: 80er Jahre, Palast des Sozialismus Bischofsstädte/Erzbistum Bremen wirbt Hamburg den Bischofssitz im 9. Jh. ab Havelberg „Gegen Ende des Mittelalters war Brügge die reichste Stadt Nordeuropas.“ wikipedia 35 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

36 Wandel der Bodennutzung Aufstieg, Niedergang, Konservierung von Städten
Verfall von Macht: Rom Konstantinopel Aachen Berlin Wien wirtschaftlicher Bedeutungsverlust, neue Produkte, lange Wellen: Werftenstädte Bremen, Wilhelmshav Montanstädte: Ruhrgebiet, Saar Schwermaschinen, E-Technik: Berlin Indigo statt Waid: Erfurt Textilstadt Wuppertal Lüneburg nach 1560 (Ende Heringsschwärme vor Schonen) religiöse Bedeutung Pilgerstädte (Bad Wilsnack, größter Pilgerort Nordeuropas, Zerstörung der Wunderbluthostien durch Reformation) öffentliche Standorte Marine: Kiel Bundeshauptstadt: Bonn US-Stützpunkte: Kaiserslautern, Heidelberg Grenzen, Deutsche Teilung: Abstieg: Leipzig (s. Bahnhof), Berlin; Auftstieg: München, Frankfurt, Hamburg, Rheinland  Konservierung, Rekonstruktion Münster, Rothenburg ob der Tauber (Rekonstruktion nach Bombardierung) Quedlinburg (größtes Fachwerkensemble Deutschlands, Pfalz, Sächsische Kaiser) Goslar (ohne Kriegsschäden) Bamberg (größter erhaltener histor. Stadtkern in Deutschland) Erfurt (nach Handel mit Indigo) Rothenburg ob der Tauber 1945 „Die Stadt wird durch einen Bombenangriff teilweise zerstört. Ihrer völligen Vernichtung entgeht sie durch das entschiedene Eingreifen eines amerikanischen Generals. In den folgenden Jahren wird sie in altem Stil wieder aufgebaut. Finanzielle Unterstützung aus dem In- und Ausland ermöglicht eine völlige Wiederherstellung der zerstörten Wehranlagen.“ Deutsche Teilung wichtiger Dezentralisierungsimpuls für Deutschland, indem das weitere Wachstum Berlins (Prognose 1905: Im Jahr Mio. EW) verhindert wird, dass zwischen 1871 und 1945 zu einer „verspäteten“ europäischen Zentrale unter Preußen und Nationalsozialismus wurde. Vom Bedeutungsverlust Berlins profitieren die westdeutschen Ballungsräume durch die Abwanderung namhafter Betriebe aus der ehemals größten Industriestadt Europas. Nutznießer des Bedeutungsverlustes von Berlin: Köln/Bonn: Politische Funktionen Hamburg: Presse, Verlage Nürnberg/Erlangen: Siemens München: Siemens Düsseldorf: Modebranche Frankfurt: Finanzzentrum (Großbanken, Zentralbank), Börse, Verlage, führender Flughafen, Bundesbehörden Frankfurt wurde 1866 von Preußen annektiert: Bedeutungswandel Frankfurts: Berlin gewinnt gegenüber Frankfurt im 2. Reich unter Preußischer Führung. Deutsche Teilung: Frankfurt „erbt“ wichtige Funktionen, nachdem Berlin und Leipzig aus der Konkurrenz der Großstädte ausgeschieden sind: aus Berlin: Finanzzentrum, Großbanken, Zentralbank, Börse, führender Flughafen, Sitz von Bundesbehörden; aus Leipzig: Messen, Buchhandel, Verlagswesen, Pelzindustrie, Verkehrsknoten 36 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

37 Wandel der Bodennutzung - Gegenwart
Siedlungs- und Verkehrsfläche + Zuwachs Wohnbauflächen (Haushalte, Wohnflächen, Individualisierung) Einzelhandelsflächen (Kaufkraftsteigerung, Konsum) Freizeitflächen (Kaufkraftsteigerung) Sondernutzungen (Windkraft) Erholungsflächen (Wochenendhaus, Ferienhaus, Camping) Straßen, Flughäfen, Wasserstraßen 37 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

38 Wandel der Bodennutzung
Siedlungs- und Verkehrsfläche - Abnahme Industrieflächen Militärflächen Bahnflächen (Rückzug aus der Fläche, Güterbahn) Siedlungsfläche Abnahme: Industrieflächen absterbende Industrien Bergbau, Zechen Stahlhütten Bsp. Thyssen Zeche und Hütte Teil des IBA-Emscher-Parks (Natur frisst Stadt ganz sanft mit Kultur im Bunde (Ganser 1997 Müller S. 543) Militärflächen Kalter Krieg zu Ende Amerikaner und Russen Bundeswehr und NVA Standortschließung alte und neue Länder Bahnflächen Güterverkehrsfläche, Rangierbahnhöfe Streckenstilllegung auf Nebenstrecken Umwandlung in Bauland Flächenstillegung (EU-Prämien aufgrund von Überproduktionen) (vor allem ertragsarme Böden) Nebenerwerbslandwirtschaft Sozialbrachen (seit 1960 Rückgang um 15 % in den Alten Ländern, ROB 2000, S. 158) 38 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

39 Wandel der Bodennutzung
39 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

40 Ressourcenplanung natürliche Ressourcen („Hilfsquellen, Geldmittel“):
Boden, Grund Bodenordnung Systeme der Bodenaufteilung Kontinuität, Diskontinuität der Bodennutzung Bodennutzungsplanung - Ressourcenplanung natürliche Ressourcen („Hilfsquellen, Geldmittel“): Bodenschätze Boden Wasser Luft Naturhaushalt (u.a. Wald) ökologische Kreisläufe 40 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

41 (RUBNER 1986: 52f.; POTT 1997: 14; WALTER 1973: 72-74 u. a.).
Ressourcenplanung Am Anfang war der Raubbau: (Brandrodung/Wanderfeldbau; Kahlschlag Mittelmeer-Waldgürtel: Römisches Reich, Russland) Je knapper Ressource, umso stärker Bewirtschaftung: Älteste Forstwirtschaft: Japan, seit Jahren Dt. Forstwirtschaft: Nachhaltigkeit seit 1700 Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz, Freiberg (Sachsen), Silberbergbau Landwirtschaft: Feld/Gras-Wirtschaft, Dreifelderwirtschaft Außenbereichsschutz: § 35 BauGB, Eingriffsregelung Bodenschätze: Wiederverwertung (Kreislaufwirtschaftsgesetz) „Was eigentlich ist Nachhaltigkeit? Heute sind die Hügel der Mittelmeerländer weitgehend kahl. Ein Resultat des Holzeinschlages von der Antike bis ins 19. Jahrhundert. Holz wurde gebraucht, für die unzähligen Kriegs- und Handelsflotten, die in den letzten 2000 Jahren das Mittelmeer befahren haben. Oder zum Heizen, zum Bau von Häusern. Wie kam es dazu? Einmal des Waldes beraubt und kahlgeschlagen, konnte der Boden dem Wind, der Sonne und dem Regen keinen Widerstand mehr entgegen setzen. Der fruchtbare Waldboden wurde weggeschwemmt. Fels blieb übrig, auf dem heute kein Wald mehr wächst. Mühsam werden die Waldbestände heute vereinzelt wieder aufgeforstet. Ein Prinzip wurde in der Waldwirtschaft des Mittelmeerraumes (und nicht nur dort) mit Füßen getreten: Das der Nachhaltigkeit nämlich. Im 18. Jahrhundert wurde der Begriff der Nachhaltigkeit geprägt. Dort, wo es offensichtlich war, nämlich in der Forstwirtschaft. Schlage nur soviel Holz ein, wie der Wald verkraften kann! Soviel Holz, wie nachwachsen kann! Leben von den "Zinsen" des Kapitals Wald! So, wie es vielen Wäldern im Mittelmeerraum ging, so kann es der industrialisierten Welt ergehen. Das jedenfalls war - auf einen kurzen Nenner gebracht - der Inhalt der Studie "Grenzen des Wachstums", die heute als eine der Ur-Studien zur Nachhaltigen Entwicklung gilt. Die Studie wurde von einem Team damals junger Wissenschaftlern im Auftrag der deutschen Volkswagen-Stiftung  < MIT (Massachusetts Institute of Technologie in den U.S.A.) geschrieben. Dieser erste Bericht an den Club of Rome sagte einen katastrophalen Niedergang des Lebensstandards und der Weltbevölkerung voraus. Gründe dafür waren der ungebremste Raubbau am Kapital des Planeten und die Steigerung der Weltbevölkerung. Das war letztlich die "Geburtsstunde" der nachhaltigen Entwicklung, auch wenn sie diesen Namen erst später mit dem Brundtland-Report  < und hier noch als "dauerhafter Gleichgewichtszustand" bezeichnet wird.“ „Im Zuge der Bevölkerungszunahme in Mittel- und Westeuropa von 12 Millionen um das Jahr 1000 auf 35,5 Millionen Menschen um 1340 und des wachsenden Bedarfs an Nahrungsmitteln, wurden Getreideanbauflächen durch die Dreifelderwirtschaft zu Lasten der Viehwirtschaft ausgeweitet, da eine Dreifelderwirtschaft deutlich produktiver war." Bodennutzungsplanung als Ressourcenplanung  I natürliche Ressourcen („Hilfsquellen, Geldmittel“): Bodenschätze Boden Wasser Luft Naturhaushalt ökologische Kreisläufe II Knappheit der Ressourcen bestimmt die Intensität der Bodennutzungsplanung An Anfang steht der Raubbau o       Wald: o       Mittelmeerwaldgürtel o       Lüneburger Heide o       Russland bis heute (Exportsteigerung; pro Jahr Kahlschlag von km² Urwald, Tsp , Verdienstmöglichkeiten für Akademiker) o       Regenwald (Brandrodung für Wanderfeldbau, Tropenholzexport) o       Landwirtschaft: Wanderfeldbau o       Versiegelung zum Zwecke der Besiedlung Je knapper die Ressource, umso stärker die Bewirtschaftung Vgl. Japan: älteste Forstwirtschaft seit 2000 Jahren o       Forstwirtschaft: seit dem 14. Jhrdt infolge der drohenden Holznot. Erste Saaten und Pflanzungen im Nürnberger Reichswald und Erfurter Stadtwald. Der Begriff der Nachhaltigkeit erstmals um ca vom Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz in der Silberstadt Freiberg (Sachsen) "erfunden". Die sich schnell verschärfende Holzknappheit veranlasste ihn zur Erarbeitung eines Nachhaltigkeitskonzepts zur dauerhaften Bereitstellung ausreichender Holzmengen für den Silberbergbau. Ziel: gleich große jährliche Erträge Anfang 19. Jahrhunderts fast kein Wald mehr in Deutschland: Verstärkung der Aufforstungsmaßnahmen und Zurückdrängen der bäuerlichen Waldnutzung. Zur Ertragssteigerung: Monokulturen mit Nadelhölzern aufgeforstet (RUBNER 1986: 52f.; POTT 1997: 14; WALTER 1973: u. a.). o       (Rassewaldgesetz 1934: Ausmerzung rassisch minderwertiger Bestände) o       Weltruf der deutschen Forstwirtschaft. o       Landwirtschaft/Bodenfruchtbarkeit: Feld/Gras-Wirtschaft, Dreifelderwirtschaft als Nutzungsplanung zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit o       Schutz vor Versiegelung und Natureingriff durch Siedlung und Infrastruktur: o       allgemeiner Schutz der Außenbereiche § 35 BauGB (seit 1960) o       Landes- und Regionalpläne zum Freiraumerhalt insbesondere in Ballungsräumen o       Schutzgebiete (Natur und Landschaft, Wasser/Gewässer, Immissionsschutz) o       Eingriffausgleich o       Umweltbericht (Beschreibung der Auswirkungen) o       UVP (Bewertung der im Umweltbericht beschriebenen Auswirkungen) o       FFH/ Natura 2000-Prüfung o       dagegen aber Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetze /Beschleunigungsdiskussion nach der Wende §        schnelleres Planen durch Vorhaben- und Erschließungsplan, Baurecht gegen Bezahlung der Planung und Erschließung (ganz oder teilweise) o       Schutz vor Raubbau an Bodenschätzen: „Am Anfang war der Müllberg“ Kreislaufwirtschaftsgesetz, Stoffkreisläufe herstellen, restriktive Deponieplanung (Planfeststellungserfordernis) (Ablagerung erst an 3. Stelle nach Vermeidung und Verwertung) Ab 2005 Pflicht zur Restabfallbehandlung. wird zu weiteren Deponieschließungen führen. Brandenburg 1992: 68 Deponien; 2005 ca. 5 Deponien (Sts) Verwertung heute höher als Restabfall: 432 kg/Ew und Jahr: 138 Hausmüll, 49 Biomüll, 162 Recycling (Jahr 2000), Sperrmüll 39, anderer Hausmüll 45 o       Luftreinhalteplanung, Schutzgebiete (Smog) o       Wasserschutzgebiete (Sicherung des Trinkwassers) 41 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

42 Ressourcenplanung „Schützende“ Fachplanungen:
Natur- und Landschaftsschutz Wasser Immissionsschutz Forst Landwirtschaft Abfall (sowohl als auch, s.u.) 42 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

43 Ressourcenplanung „Erschließende“ Fachplanungen: Rohstoffe (Bergrecht)
Abfall nicht direkt ressourcenplanend: Verkehr Energieleitungen Verteidigung 43 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

44 Ressourcenplanung „Schützende“ Gesamtplanung: Bauleitplan
„Freiraumschutz“ im Außen- und im Planbereich Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen nur im notwendigen Umfang für andere Nutzungsarten vorsehen...(§ 1 Abs. 5 Nr. 10 BauGB) Landschafts- und Grünordnungspläne bei Bauleitplanung § 1a Umweltschützende Belange in der Abwägung sparsamer Umgang mit Grund und Boden Bodenversiegelungen auf notwendiges Maß begrenzen Umweltberichtspflicht UVP bei größeren Plänen (§ 2a BauGB) BNatSchG: § 16 Landschaftspläne (1) Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind auf der Grundlage des Landschaftsprogramms oder der Landschaftsrahmenpläne in Landschaftsplänen flächendeckend darzustellen. Die Landschaftspläne sind fortzuschreiben, wenn wesentliche Veränderungen der Landschaft vorgesehen oder zu erwarten sind. Die Ziele der Raumordnung sind zu beachten; die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung sind zu berücksichtigen. (2) Die Länder regeln die Verbindlichkeit der Landschaftspläne, insbesondere für die Bauleitplanung. Sie können bestimmen, dass Darstellungen des Landschaftsplans als Darstellungen oder Festsetzungen in die Bauleitpläne aufgenommen werden. Sie können darüber hinaus vorsehen, dass von der Erstellung eines Landschaftsplans in Teilen von Gemeinden abgesehen werden kann, soweit die vorherrschende Nutzung den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege entspricht und dies planungsrechtlich gesichert ist. (3) Werden in den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landschaftsprogramm oder in Landschaftsrahmenplänen dargestellt, so ersetzen diese Pläne die Landschaftspläne. BbgNatSchG § 7 Landschafts- und Grünordnungspläne (1) Die örtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden von den Trägern der Bauleitplanung in Landschafts- und Grünordnungsplänen dargestellt. Ein Grünordnungsplan ist nicht erforderlich, soweit die erforderlichen Maßnahmen in einem Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 bis 3 des Baugesetzbuches oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches festgesetzt werden. (2) Die Darstellungen der Landschaftspläne sind als Darstellungen in die Flächennutzungspläne, die Darstellungen der Grünordnungspläne als Festsetzungen in die Bebauungspläne oder Vorhaben- und Erschließungspläne aufzunehmen. Wenn ein Bauleitplan nicht erforderlich ist, beschließt der Träger der Bauleitplanung den Grünordnungsplan als Satzung. (3) In Landschafts- und Grünordnungsplänen sind für den besiedelten wie für den unbesiedelten Bereich unter besonderer Berücksichtigung der Pflichten nach §§ 12 und 14 die Zweckbestimmung von Flächen sowie Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen darzustellen oder festzusetzen und zwar insbesondere 1. für den Arten- und Biotopschutz unter Berücksichtigung der Ausbreitungslinien von Tieren und Pflanzen wildlebender Arten, insbesondere der besonders geschützten Arten, 2. für Freiflächen, die zur Erhaltung oder Verbesserung des örtlichen Klimas von Bedeutung sind, 3. zur Vermeidung von Bodenerosionen, zur Regeneration von Böden sowie zur Erhaltung und Förderung eines günstigen Bodenzustandes, 4. zur Erhaltung oder Verbesserung der Grundwassersituation, Wasserrückhaltung und Renaturierung von Gewässern, 5. zur Herrichtung von Abgrabungsflächen, Deponien oder anderen geschädigten Grundstücken und deren Begrünung, 6. zur Erhaltung der für Brandenburg typischen Landschafts- und Ortsbilder sowie zur Beseitigung von Anlagen, die das Landschaftsbild beeinträchtigen und auf Dauer nicht mehr genutzt werden, 7. zur Errichtung von Grün- und Erholungsanlagen, Kleingärten, Wander-, Rad- und Reitwegen sowie landschaftsgebundenen Sportanlagen, 8. zur Anlage oder Anpflanzung von Flurgehölzen, Hecken, Büschen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen oder Einzelbäumen, 9. zur Erhaltung und Pflege von Baumbeständen und Grünflächen. (4) Landschafts- und Grünordnungspläne sind vordringlich für Bereiche aufzustellen, die 1. nachhaltige Landschaftsveränderungen aufweisen oder erwarten lassen, 2. der Erholung dienen oder dafür vorgesehen sind, 3. Landschaftsschäden, insbesondere infolge des Bergbaus, aufweisen oder befürchten lassen, 4. an oberirdische Gewässer angrenzen (Ufergebiete), 5. aus Gründen der Wasserversorgung unbeschadet wasserrechtlicher Vorschriften zu schützen und zu pflegen sind, 6. als Grünbestände oder als notwendige Freiflächen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Erholung festzulegen oder zu schützen sind. (5) Die Landschafts- und Grünordnungspläne werden auf der Grundlage des Landschaftsprogramms und der Landschaftsrahmenpläne aufgestellt. Wenn es erforderlich ist, können Landschafts- und Grünordnungspläne aufgestellt werden, bevor das Landschaftsprogramm oder die Landschaftsrahmenpläne aufgestellt sind; sie sind dem Landschaftsprogramm und den Landschaftsrahmenplänen anzupassen, sobald diese aufgestellt oder geändert sind. 44 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

45 UVP-Pflicht und –vorprüfung (lt. Anhang UVPG 18.1-18.8)
Ressourcenplanung UVP-Pflicht und –vorprüfung (lt. Anhang UVPG ) für Bebauungspläne (nicht FNP) im bisherigen Außenbereich für folgende Vorhaben: UVP Vorprüfung „Screening“ Feriendorf, Hotel Betten; Zimmer > 300; > 200 ; 80-200 Campingplatz Stellplätze > 200 50-200 Freizeitpark Grundfläche > 10 ha 4-10 ha Industriefläche 2-10 ha Städtebauprojekt Einkaufszentrum Geschossfläche > m² Parkplatz > 1 ha 0,5-1 ha Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung: Nur Bebauungsplan (building plan, local plan) nicht Flächennutzungsplan (zoning plan) Anhang UVPG: Lange Liste, alles was Lärm macht, stinkt, erschüttert, strahlt. U.a. Bauplanungsrechtliche Vorhaben nur Stufe 1-UVP (Aufstellungsverfahren, UVP nicht in Zulassungsverfahren) Wird die Umweltverträglichkeitsprüfung in einem Aufstellungsverfahren und in einem nachfolgenden Zulassungsverfahren durchgeführt (Stufe 1 und Stufe 2, z.B. VE-Plan für Vorhaben außer 18.1 bis 18.8), soll die UVP im nachfolgenden Zulassungsverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen des Vorhabens beschränkt werden. Vorprüfung: Sofern eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen ist, ist eine UVP durchzuführen, wenn Vorhaben lt. zuständiger Behörde unter Berücksichtigung der Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Städtebauprojekte > Flächenverbrauch (zu schützende Außenbereich) GR-Schwellenwert Grundfläche = nicht die Grundstücksfläche, sondern die Fläche, die von baulichen Anlagen überdeckt ist, (lt. BauNVO in WA-Gebieten GRZ =0,4) Einzelhandelsprojekte > Kaufkraftabzug (Zentrenschädigung) Schwellenwert Geschossfläche (Verkaufsfläche) UVPG Anhang 18.8: Bau eines Vorhabens der in den Nummern 18.1 bis 18.7 genannten Art, soweit der jeweilige Prüfwert für die Vorprüfung erreicht oder überschritten wird und für den in sonstigen Gebieten (d.h. auch in Innenbereichen) ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt wird, nur im Aufstellungsverfahren;  A (allgemeine Vorprüfung) UVPG § 17 Aufstellung von Bebauungsplänen Werden Bebauungspläne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 3 aufgestellt, geändert oder ergänzt, wird die Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 2 Abs. 1 Satz 1 bis 3 sowie den §§ 3 bis 3f im Aufstellungsverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs durchgeführt. Bei Vorhaben nach den Nummern 18.1 bis 18.8 der Anlage 1 wird die Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich der Vorprüfung des Einzelfalls nur im Aufstellungsverfahren durchgeführt. Wird die Umweltverträglichkeitsprüfung in einem Aufstellungsverfahren und in einem nachfolgenden Zulassungsverfahren durchgeführt, soll die Umweltverträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Zulassungsverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen des Vorhabens beschränkt werden. 45 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

46 Ressourcenplanung „Schützende“ Gesamtplanung: Raumordnungsplan
Leitvorstellung der Raumordnung: nachhaltige Raumentwicklung (Gestaltungsmöglichkeiten langfristig offen halten) Grundsätze (in RO-Plänen konkretisieren: durch Ziele) Natur und Landschaft schützen, Biotopverbund Wasser und Boden sparsam in Anspruch nehmen Grundwasservorkommen schützen. Beeinträchtigungen des Naturhaushalts ausgleichen vorbeugender Hochwasserschutz, Rückgewinnung Auen Schutz vor Lärm, Reinhaltung der Luft 46 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

47 Literatur zur Veranstaltung
2. Boden Revierverhalten: dtv-Atlas zur Biologie 1974 Bd. 2 S. 405 () Besitz und Eigentum: Bibel (Ex 23; Dt 14; 23; 24; Lev 19; 25), Rede Häuptling Seattle (internet) Grundgesetz Art. 14 (Eigentum); Bürgerliches Gesetzbuch § 903 ff; §§1008 ff (Eigentum, Grundbuchlasten) Musterbauordnung 2002 § 83 (Baulasten) Bodenaufteilung: Martin Born, Geographie der ländlichen Siedlungen. Die Genese der Siedlungsformen in Mitteleuropa (Teubner Studienbücher Geographie) Stuttgart 1977 Vorlesungsskript Prof. Dr. Ulrich Pfister Franz, Günther (Hg.): Deutsche Agrargeschichte, 6 Bde. (Stuttgart: Ulmer, ); Beck, Rainer: Unterfinning: Ländliche Welt vor Anbruch der Moderne (München: Beck, 1993). Internet 3. Örtliche und regionale Nutzungs- und Standortgefüge Harald Bathelt, Johannes Glückler, Wirtschaftsgeographie, 2. Auflage, Stuttgart 2003 Handwörterbuch der Raumordnung, ARL: v. Böventer, Raumwirtschaftstheorie S. 788 ff; Klaus Wolf, Stadt S ; Edwin von Böventer, Theorie des räumlichen Gleichgewichts, Tübingen 1962 Edwin von Böventer, Standortentscheidung und Raumstruktur, Hannover 1979 Peter Dicken, Peter E. Lloyd: Standort und Raum – theoretische Perspektiven i. d. Wirtschaftsgeographie, Stuttgart 1999 Gunther Maier, Franz Tödtling, Regional- und Stadtökonomik 1, Standorttheorie und Raumstruktur, 2001 (2002/1228) Dieter Bökemann, Theorie der Raumplanung, 2. Auflage, München, 1999 Thünen, Der isolierte Staat in Beziehung auf Landwirtschaft und Nationalökonomie 1826 Weber, Alfred (1909): Über den Standort der Industrien. Heidelberg Lösch, August (1940): Die räumliche Ordnung der Wirtschaft. Jena Walter Christaller, 1933: „Die zentralen Orte in Süddeutschland, eine ökonomisch-geographische Untersuchung über die Gesetzmäßigkeiten der Verbreitung und Entwicklung der Siedlungen mit städtischen Funktionen“ Peter Fischer, Erdkunde, Pocket Teacher Abi, Berlin Cornelsen Scriptor 2000 Müller, Städtebau S. 113 47 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

48 Literatur zur Veranstaltung
Noch 3. Örtliche und regionale Nutzungs- und Standortgefüge Raumordnungsbericht 2000; Erster Flächenbericht zum LEP eV, 2001; Wertermittlungsverordnung 2002; Grundstückswerteatlas Günter Arlt u.a.: Funktionsweise des Bodenmarktes und strukturelle Einflüsse des Bodenpreises im Kontext der Siedlungsentwicklung Karl-Heinz Hüter: Der Siedlungsbau im Land Brandenburg vom Ende des 19. bis Mitte des 20. Jahrhunderts, MSWV, Brandenburg (Hrsg.), Dienstleistungsreport Hessen 1994, Standortanforderungen und Absatzverflechtungen von unternehmensorientierten Dienstleistungsunternehmen Joachim Möller, Spezialisierung und räumliche Konzentration der Wirtschaft in einem Europa der Regionen. Raumforschung und Raumordnung 5/2000 Gerd Enxing 1999 (unternehmensorientierte Dienstleistungen) Franz-Josef Bade, Hans-Jürgen Ewers, Standortpräferenzen und großräumige Veränderungen der Raum- und Siedlungsstruktur, 1989 48 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

49 Literatur zur Veranstaltung
Noch 3. Örtliche und regionale Nutzungs- und Standortgefüge Einzelhandel: Internet Stichwort „Urban Entertainment Center“ (Flächenproduktivität) 4. Regionale Konzepte zur Nutzungs- und Standortverteilung (raumordnerische Leitbilder) 5. Örtliche Konzepte zur Nutzungs- und Standortverteilung (städtebauliche Leitbilder) Thorsten Scheer u.a. Hrsg.: Stadt der Architektur, Architektur der Stadt, Berlin , , Nicolai 2000. Franz Fürst u.a.: Leitbilder der räumlichen Stadtentwicklung im 20. Jahrhundert – Wege zur Nachhaltigkeit? Dortmund 1999, 49 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

50 Literatur zur Veranstaltung
5. Örtliche Konzepte zur Nutzungs- und Standortverteilung (städtebauliche Leitbilder) Thilo Hilpert Hrsg.: Le Corbusiers “Charta von Athen”, Texte und Dokumente, Braunschweig 1988 Jane Jacobs, Tod und Leben großer amerikanischer Städte Thomas Kuder, Städtebauliche Leitbilder - Begriff, Inhalt, Funktion und Entwicklung, gezeigt am Beispiel der Funktionstrennung und –mischung, Stefan Krappweis: Leitbild ökologischer Städtebau?, 1991 (unveröffentlicht) 6. Koordination der sektoralen Nutzungs- und Standortanforderungen I div. Fachgesetze Bielenberg u.a, BauGB-Kommentar, zu § 38: Runkel Lfg. 62, 2000 Mathias Finke: Die Privilegierung von Fachplanungen nach § 38 BauGB, Münster 2001, Sebi: 2002/1463 Andrea Dörries: Das Verhältnis der Bauleitplanung zur raumbeanspruchenden Fachplanung, Sebi: 2000/1819a Steinberg/Berg/Wickel: Fachplanung, 3. Auflage 2000, Sebi: 2000/3896 Müller/Korda: Städtebau, Teubner Stuttgart, 1999 Stüer: Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts Bernhard Stüer, Raumordnung und Fachplanung im Widerstreit Dieter Weiblen, 2001 Willi Vallendar, Rechtsschutz der Gemeinden gegen Fachplanungen, Umwelt- und Planungsrecht 2/2003 Amtsblatt Bbg 1998 Nr 24: F-Plan und Schutzgebiete Spannowsky: Grenzen raumordnerischer Festlegung gegenüber Bundesverkehrswegeplanungen 50 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

51 Literatur zur Veranstaltung
7. Steuerung der Verteilung von Nutzungen und Standorten (Planung) Raumordnungsgesetz Grundriss der Landes- und Regionalplanung, Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Hannover 1999 Methoden und Instrumente räumlicher Planung, ARL, Hannover 1998 Daniela Gorsler: Informelle räumliche Planung, Stand der aktuellen Forschung und Forschungsbedarf, Hannover 2002, ARL-Arbeitsmaterial 286 Jörg Knieling, Dietrich Fürst u.a.: Kooperative Handlungsformen in der Regionalplanung, Dortmund 2003 Regionale Entwicklungskonzepte und Städtenetze – von der Regionalplanung zur Regionalentwicklung, ARL, Hannover 1997 LEP eV Brandenburg-Berlin Flächenbericht LEP eV Hans-Joachim Koppitz u.a., Der Flächennutzungsplan in der kommunalen Praxis, Berlin 2000 Willy Spannowsky: Standortbezogene Steuerung von Unternehmensgründungen Köln 2001 8. Steuerung der Verteilung von Nutzungen und Standorten (Maßnahmen) Friedemann Tetsch, Zum Verhältnis zwischen EU-Regionalpolitik und nationaler Regionalförderung im Rahmen von GA, RuR 3-4/2002, S. 195ff. Oliver von Sachs, Regionale Wirtschaftsförderung und Standortentscheidungen von Unternehmen, 2002 Beate Hollbach-Grömig, Kommunale Wirtschaftsförderung in den 90er Jahren, Ergebnisse einer Umfrage, Difu-Beiträge zur Stadtforschung Klaus-D. Baer u.a.: Erbbaurecht und kommunales Bodenmanagement, Deutscher Städtetag 2000 Flächen- und Projektmanagement in der Kommunalentwicklung, Institut für Städtebau, Berlin, 2000 Baulandbereitstellung – Bodenpolitische Grundsatzbeschlüsse, Fallstudien, Dokumentationen, Anwendungshinweise Gutachten im Auftrag des BMVBW bearbeitet von Forschungsgruppe Stadt und Dorf, 2001 Bodenpolitik, Bodenmanagement und Baulandbereitstellung, ISW, München 6/2002 Flächenmanagement in Brandenburg, Grundlagen, Aufgaben, Instrumente, MSWV 1994, Forschungsgruppe Stadt und Dorf 51 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

52 Literatur zur Veranstaltung
9. öffentliche Fehlallokation in Stadt und Land Zwischennutzung und Nischen im Städtebau als Beitrag für eine nachhaltige Stadtentwicklung, Werkstatt: Praxis, Heft 57 10. Dynamik des Freiflächenverbrauchs Entfernungspauschale und Raumordnung, Gestaltung von Mobilitätskosten und ihre Wirkung auf die Siedlungsstruktur, ISR Projektbericht Nr. 31, 2003 11. Fallstudie Landesentwicklungsplan (LEPeV) LEP eV Berlin-Brandenburg Erster Flächenbericht zum LEP eV, 2001 Gemeinsamer Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) Berlin-Brandenburg 12. Fallstudie Regionalplan Regionaler Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung" Uckermark-Barnim 13. Fallstudie F-Plan 52 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“


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