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Veröffentlicht von:Körbl Zigler Geändert vor über 11 Jahren
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Dualismus zwischen Papsttum und Kaisertum
- Investiturstreit -
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Definitionen Dualismus: Zweiheitslehre
Investitur: Ernennung von Bischöfen und Amtsträgern Laieninvestitur: Besetzung eines kirchlichen Amtes durch Laien
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Anfänge des Investiturstreits
1046: Vorwegnehmen der Wahl des Papstes durch den Kaiser Heinrich III 11.Jahrhundert: Kirchenreformen: Forderung der Päpste nach höherer Stellung und das alleinige Wahlrecht des Bischofs 1075: Eskalation des Investiturstreits unter Papst Gregor VII
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Verlauf des Streites - Heinrich IV. wollte in Mailand einen aus der Kirche verbannten als Erzbischof einsetzen - Widerstand des Ritters Erlembald; dieser ernannte selbst einen Erzbischof - Ermordung Erlembalds - Heinrich setzt selbst Erzbischöfe ein - Papst Gregor VII. droht mit Kirchenbann
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Vorstellungen Kirche/Papst Gregor König Heinrich IV.
Papst= Vertreter Gottes Kirche bestimmt alleine Einsetzung/Absetzung von weltlichen/kirchlichen Herrschern König Heinrich IV. König aus Gottes Gnaden Herrschende ernennen selbst Päpste/Bischöfe usw.
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Heinrich will Gregor absetzen
Grund: keine Anerkennung Gregors als Papst Ernennung eines Gegenpapstes Gregor verbannt Heinrich aus der Kirche Grund: Auflehnung Heinrichs gegen kirchliche Hoheitsrechte und Umgang mit Exkommunizierten Ernennung eines Gegenkönigs
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Gang Heinrichs nach Canossa Kriegerische Phase des Investiturstreites
- Heinrich bittet um Vergebung - Drei Tage später: Auflösung des Kirchenbanns Vorübergehende Einstellung des Streits Kriegerische Phase des Investiturstreites - Gegenkönig verliert Schlacht (1080) und stirbt - Heinrich IV. nimmt Rom ein (1084) - Heinrich lässt sich zum Kaiser krönen - Nach Flucht vor Kaiser Heinrich stirbt Gregor im Exil (1085)
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Der Investiturstreit nach Papst Gregor VII
Heinrich IV wird vom 2.Papst nach Gregor, Paschalis II, ein zweites mal exkommuniziert Wallfahrt nach Jerusalem Heinrich IV wird von Heinrich V gefangen genommen 1111: Heinrich V nimmt Papst Paschalis II gefangen und zwingt ihn ihm das Investiturrecht zu übertragen und ihn zum Kaiser zu krönen ( Vertrag von Mammolo)
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Vertrag von Mammolo - Papst: freie Wahl von Äbten und Bischöfen, ABER mit Genehmigung des Königs u. Investitur durch König mit Ring und Stab - Verpflichtung des Königs: Treue und Gehorsam gegenüber Papst - heftige Kritik : von Befürwortern der Kirchenreform
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Wormser Konkordat Treffen(1119): Papst Kalixt II und Heinrich V wollen Einigung herbeiführen
-Kaiser- - akzeptiert Anspruch der Kirche auf Investitur - Verzicht auf Investitur mit Ring und Stab - Jede Kirche bekommt Recht auf freie Wahl -Papst- - Wahl deutscher Äbte und Bischöfe in Gegenwart kaiserlicher Abgeordneter - Gewählter wird von Kaiser durch Zepter belehnt
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Vergleichbare Vereinbarungen
1107 England( Konkordat von Westminster) und Frankreich 1208 Aragon 1213 England 1268 Frankreich
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by Felix, Stefanie, Nadine & Lydia
ENDE by Felix, Stefanie, Nadine & Lydia
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