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Investition und Finanzierung

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Präsentation zum Thema: "Investition und Finanzierung"—  Präsentation transkript:

1 Investition und Finanzierung
Steuerfachgehilfen Investition und Finanzierung/ Georg Boll

2 Absatz- möglichkeiten vorhanden
Geschäftsidee Marktanalyse Absatz- möglichkeiten vorhanden nein Ende ja Beratung in Anspruch nehmen Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

3 Beratung in Anspruch nehmen
Beratung in Anspruch nehmen Erstellung Businessplan Investitionsplan Finanzierungsplan Ertrags- und Liquiditätsvorschau nein Konzept tragfähig ? Ende ja Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

4 Ende Konzept tragfähig ? Kreditwürdigkeitsprüfung
Konzept tragfähig ? Finanzierungsgespräche mit der Hausbank Kreditwürdigkeitsprüfung Kapitaldienst vorraussichtlich gewährleistet ? nein Ende ja Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

5 Förderungs- voraussetzungen der DtA erfüllt ?
Förderungs- voraussetzungen der DtA erfüllt ? Finanzierung durch die Hausbank nein Beantragung der Fördermittel Restfinanzierung durch die Hausbank Tilgungsphase: regelmäßige Prüfung der Geschäftsentwicklung durch die Hausbank Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

6 Kriterien zur Beurteilung von Existenzgründungsvorhaben
  Unternehmenskonzept: Branche, Marktumfeld, Marketing,  Finanzierungsstruktur: Eigenmittel, Qualität der Investitions- und Finanzierungsrechnung,  Ertragsaussichten und Kapitaldienstfähigkeit: Ergebnis der Ertrags- und Liquiditätsplanung,  Persönliche und fachliche Eignung des Gründungsteams. Investition und Finanzierung/ Georg Boll

7 Notwendige Informationen zur Beurteilung des Unternehmenskonzeptes
 Business-Plan für die Gesellschaft  Gesellschaftsvertrag  Pachtvertrag (ggf. Entwurf) über Büroräume  Investitions- und Finanzierungsplan sowie die Plan-Bilanz  Liquiditäts- und Ertragsvorschau und Plan-GuV  Lebensläufe und Selbstauskünfte einschließlich Vermögensübersichten der drei Gesellschafter  Investition und Finanzierung/ Georg Boll

8 Businessplan (1)  welche Produkte wird das Unternehmen anbieten ?
Die Beurteilung des Unternehmenskonzeptes  welche Produkte wird das Unternehmen anbieten ?  worin liegen die Besonderheiten gegenüber der potenziellen Konkurrenz ?  Ergebnisse der zugrunde liegenden Marktanalyse :  Branche  Standort  Marktpotenzial  Wettbewerbssituation Investition und Finanzierung/ Georg Boll

9 Businessplan (2)  welches Marketingkonzept ist geplant ?
 Marktauftritt  Werbemaßnahmen  Preisgestaltung  Wachstumsstrategie Investition und Finanzierung/ Georg Boll

10 Businessplan (3)  welche Unternehmensstrategie verfolgen die jungen Unternehmer bei ihrem Markteintritt ?  Ziele  Rechtsform  Standort  welche Aufgabenverteilung ist für die Mitglieder des Gründungsteams geplant ?  Investition und Finanzierung/ Georg Boll

11 Businessplan (4)  welcher Zeitplan wird von den Gründern verfolgt ?
 Gesellschaftsvertrag  Mietvertrag  Investitionen  Start von Marketing-Aktivitäten  Beginn des operativen Geschäftes Investition und Finanzierung/ Georg Boll

12 Gesellschaftsvertrag
 Geschäftsführungsbefugnisse im Innenverhältnis ?  Vertretung der Gesellschaft nach außen ?  Bieten die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse einen hinreichenden Handlungsspielraum für die gesetzten Ziele ?  Die Ausübung der Geschäftsführungstätigkeit ist Voraussetzung für die Gewährung öffentlicher Förderdarlehen an die Gesellschafter  ggf. aktueller Handelsregister-Auszug Investition und Finanzierung/ Georg Boll

13 Pachtvertrag (1) wenn möglich, Vorvertrag abschließen oder
schriftliche Option zum Abschluss eines Pachtvertrages geben lassen Bei sofortigem Abschluss eines Pachtvertrages : aufschiebende Bedingung („Escape-Klausel") für den Fall eines Scheiterns des Gründungsvorhabens vereinbaren Investition und Finanzierung/ Georg Boll

14 Pachtvertrag (2)  Der Erfolg eines jungen Unternehmens ist meistens vom gewählten Standort abhängig.  Bietet die Vertragsgestaltung die Möglichkeit sich über die Laufzeit am Standort zu etablieren ? (ggf.über Verlängerungsoptionen)  Kann bei einem Scheitern frühzeitig wieder gekündigt werden ?  Ist der meistens relativ hohe Pachtanteil an den Fixkosten dem Vorhaben angemessen ?  Wurde die Pachthöhe in der Ertragsvorschau richtig kalkuliert ? Investition und Finanzierung/ Georg Boll

15 Investitions- und Finanzierungsplan
Der Investitionsplan ist eine Aufstellung über das benötigte Anlage- und Umlaufvermögen. Der Finanzierungsplan gibt Auskunft darüber, wie die gesamte Investitionssumme finanziert werden soll Investition und Finanzierung/ Georg Boll

16 Liquiditäts- und Ertragsvorschau (1)
 sind ständig genug liquide Zahlungsmittel vorhanden und ist damit die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu jedem Zeitpunkt gesichert ?  Zahlungsunfähigkeit ist ein häufiger Insolvenzgrund auch bei Unternehmen, die in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung einen Gewinn ausweisen konnten und augenscheinlich rentabel arbeiteten.  Sie wird in der Regel für die ersten drei Geschäftsjahre des Unternehmens gefordert. Investition und Finanzierung/ Georg Boll

17 Liquiditäts- und Ertragsvorschau (2)
 Wurden Investitionen und Folgeinvestitionen in ausreichendem Maße berücksichtigt?  Ist die geplante Betriebsmittellinie (Materialeinkauf, etc.) angemessen dimensioniert?  Wurden potenzielle Risiken aus Zahlungsverzögerungen der Kunden berücksichtigt? Investition und Finanzierung/ Georg Boll

18 Ertragsvorschau :  in welcher Höhe und aus welchen Produkten werden Umsätze erzielt ?  aus welchen Positionen setzen sich die Kosten des Unternehmens zusammen ?  ob und in welcher Höhe wird mit dem Unternehmen ein Gewinn erzielt ? Alternativ oder in Ergänzung zur Ertragsvorschau sollte auch eine Plan-GuV eingereicht werden Investition und Finanzierung/ Georg Boll

19 Beurteilung der persönlichen und fachlichen Eignung (1)
Die Lebensläufe der Gesellschafter und die Zeugnisunterlagen geben Auskunft über die Ausbildung und den bisherigen beruflichen Werdegang des Gründungsteams. Investition und Finanzierung/ Georg Boll

20 Beurteilung der persönlichen und fachlichen Eignung (2)
Die Selbstauskünfte geben einen Überblick über  die persönliche Vermögens- und Schuldensituation,  Grundvermögen und dessen Belastung sowie  die Lebenshaltungskosten der jeweiligen Privathaushalte. Damit lassen sich erste Informationen über eine mögliche Besicherung der Kredite erzielen, sofern diese nicht bereits im Finanzierungsplan mit aufgeführt sind. Investition und Finanzierung/ Georg Boll

21 B i l a n z Aktiva Passiva Anlagevermögen : Eigenkapital :
Begriffe : Investition und Finanzierung B i l a n z Aktiva Passiva Anlagevermögen : Eigenkapital : ....dauernd dem Geschäftsbetrieb dienend ....dauernd dem Geschäftsbetrieb dienend Umlaufvermögen : Fremdkapital : ....langfristig dem Geschäftsbetrieb dienend ....langfristig zur Verfügung gestellt ....mittelfristig dem Geschäftsbetrieb dienend ....mittelfristig zur Verfügung gestellt ....kurzfristig dem Geschäftsbetrieb dienend ....kurzfristig zur Verfügung gestellt Investition und Finanzierung/ Georg Boll

22 Begriffe : Investition und Finanzierung
Kapital ...als zu verwendendes, zu beschaffendes oder zu verwaltendes....  Kapital ist die abstrakte Wertsumme in der Bilanz  Kapital ist Geld für Investitionszwecke  Kapital ist gleich Geld Investition und Finanzierung/ Georg Boll Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.19 ff.

23 Kasse Vorräte Forderungen Produktionszyklus - Vermögensumschichtung 1)
Investition/ Desinvestition 2) Kasse Vorräte Forderungen 1) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München S.147 2) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München 1999 S. 458ff. Investition und Finanzierung/ Georg Boll

24 B i l a n z Aktiva Passiva Vermögen Kapital Mittelverwendung
Begriffe : Investition und Finanzierung B i l a n z Aktiva Passiva Vermögen Kapital Mittelverwendung Mittelherkunft Investition Finanzierung Flexibilität Dispositionsfreiheit Problem der Anschlussinvestition Problem der Anschlussfinanzierung Investition und Finanzierung/ Georg Boll

25 sonstige Investitionen
Investitionsanlässe Sachinvestitionen Finanzinvestitionen sonstige Investitionen  Anlagevermögen  Rohstoffe  Halbfabrikate  Fertigerzeugnisse  Beteiligungen an anderen Unternehmen  Forderungen an Kunden  Forschung und Entwicklung  Marketing/ Werbung  Ausbildung  Sozialinvestitionen Investition und Finanzierung/ Georg Boll

26 Investitionsbegriff :
Aspekte des Investitionsbegriffs Perridon / Steiner : Investitionsbegriff : Zielgerichteter Einsatz finanzieller Mittel zur Beschaffung von Gütern des Strukturvermögens Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.28 f. Investition und Finanzierung/ Georg Boll

27 Sicherheit Rentabilität Liquidität
Ziele im Investitionsbereich Sicherheit Rentabilität Liquidität Beachte : Zielharmonie ./. Zielkonflikt Investition und Finanzierung/ Georg Boll

28 Finanzierungsanlässe
Erst- oder Gründungsfinanzierung Folgefinanzierung  Ersatzinvestitionen  Erweiterungsinvestitionen  Beteiligungen  Umfinanzierungen Investition und Finanzierung/ Georg Boll

29 Merkmale von Finanzierungsarten
Eigenfinanzierung Fremdfinanzierung  Kapitalgeber haben Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung des Kapitals  Kapitalgeber haben keinen Einfluss auf die Geschäftsführung  Kapitalgeber haften nicht für die Verluste  Kapital steht dem Unternehmen nur begrenzte Zeit zur Verfügung  Kapitalgeber sind am Gewinn beteiligt  Kapitalgeber haben i.d.R. Einfluss auf die Geschäftsführung  Kapital steht der Unternehmung i.d.R. auf Dauer zur Verfügung Investition und Finanzierung/ Georg Boll

30 F i n a n z i e r u n g (Kriterium der Kapitalhaftung)
Eigenfinanzierung Fremdfinanzierung Beteiligungs-finanzierung (Einlagen-finanzierung) Selbst-finanzierung =Finanzierung aus Gewinnen Finanzierung aus Kapital-freisetzung Finanzierung aus Rück-stellungen Kredit-finan-zierung Innenfinanzierung Aussenfinanzierung Investition und Finanzierung/ Georg Boll

31 Beteiligungs-finanzierung
Finanzierung mit Eigenkapital (Kapitalarten 1) Beteiligungs-finanzierung Zuführung von EK in ein Unternehmen von außen in Form von Geldeinlagen, Sacheinlagen, Rechten Selbst-finanzierung erzielte Gewinne des Unternehmens in Form von Bilanzgewinnen und/oder stillen Reserven, werden nicht an die EK-Geber ausgeschüttet Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.34 ff. Investition und Finanzierung/ Georg Boll

32 Finanzierung aus Rückstellungs-gegenwerten
Finanzierung mit Fremdkapital (Kapitalarten 2) Fremd-finanzierung Zuführung von FK in ein Unternehmen von außen in Form von Geldeinlagen und Sacheinlagen Finanzierung aus Rückstellungs-gegenwerten Im Unternehmen gebildete Rückstellungen werden zur Finanzierung verwendet, soweit sie über den Verkauf der Absatzgüter als Einnahmen zugeflossen sind Investition und Finanzierung/ Georg Boll Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.34 ff.

33 Finanzierung mit (Eigen- / Fremdkapital ?)
Finanzierung aus Abschreibungs-gegenwerten die über den Verkauf von Absatzgütern zurückfließenden Anteile von Abschreibungen werden unmittelbar wieder für Investitionszwecke verwendet Finanzierung aus sonstigen Kapitalfrei-setzungen erfolgt als Folge der Maßnahmen zur Rationalisierung oder den Verkauf von Vermögensteilen, die keine Absatzgüter sind Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.34 ff. Investition und Finanzierung/ Georg Boll

34 B i l a n z Aktiva Passiva Mittelverwendung Mittelherkunft
Begriffe : Investition und Finanzierung B i l a n z Aktiva Passiva Mittelverwendung Mittelherkunft Probleme der Investition : Probleme der Finanzierung : Kapitaleinsatz : - Rentabilität - Liquidität - Sicherheit der Kapitalanlage - Sicherheit der Produktion - Flexibilität der Beschaffung - Flexibilität der Produktion - Flexibilität des Absatzes Fremdkapital : - Kapitalstruktur - Finanzierungsarten und deren Kombination - Kapitalvolumen - Kapitalbedarf - Kapitalkosten - kostenoptimale Finanzierung Investition und Finanzierung/ Georg Boll

35 Liquidität : Begriffe (1)
 als positiver Zahlungsmittelbestand  als Deckungsverhältnis von Vermögensobjekten zur Rückverwandlung in Geld ( Liquidierbarkeit )  als Deckungsverhältnis von Vermögensobjekten zu Verbindlichkeiten (Liquiditätsgrade)  als Eigenschaft von Wirtschaftssubjekten, ihren Zahlungsverpflichtungen bei Aufforderung in jedem Zeitpunkt nachkommen zu können. Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.6 f. Investition und Finanzierung/ Georg Boll

36 Zahlungs-unfähigkeit
Liquidität : Begriffe (2) Liquidität Fähigkeit der Unternehmung, die zwingend fälligen Verbindlichkeiten jederzeit uneingechränkt erfüllen zu können. Liquiditäts-engpass kurzzeitige (nicht dauerhafte!) Liquiditätsprobleme, die im Falle der Wiederholung durchaus zu einer Beeinträchtigung der Bonität führen können. Zahlungs-unfähigkeit (Illiquidität) ... auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende dauerhafte Unvermögen des Unternehmens, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im wesentlichen begleichen zu können Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.6 f. Investition und Finanzierung/ Georg Boll

37 Liquidität : Begriffe (3)
aktuelle Liquidität ...gegenwärtige und in absehbarer Zukunft liegende Liquidität... absolute Liquidität ...Eigenschaften von Vermögensteilen, als Zahlungsmittel verwendet oder in Zahlungsmittel umgewandelt werden zu können... - Liquidierbarkeit - Liquidierungsdauer - Liquidierungsbetrag relative Liquidität ...betrachtet die Größen der Aktivseite und der Passivseite der Bilanz... - statisch - dynamisch Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.45 ff. Investition und Finanzierung/ Georg Boll

38 Liquiditätserhaltung
...Daueraufgabe, absolute Nebenbedingung für die Sicherung der Existenz... ...Kernaufgabe des Finanzmanagements... situative Liquiditätssicherung ...tägliche Abstimmung der Zahlungsströme und Bestimmung, Bildung und Auflösung der Liquiditätsreserve... kurzfristige Finanzierung ...Ausrichtung an betrieblichen Leistungsprozessen Disponierung des Innenfinanzierungsvolumens strukturelle Liquiditätssicherung ...fristen- und konditionenkongruente Finanzierung von Investitionsvorhaben Problem Anschlussfinanzierung ./. Rentabilität Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.6 f. Investition und Finanzierung/ Georg Boll

39 Finanzielles Gleichgewicht
dispositive Liquidität strukturelle Liquidität Rentabilität Sicherung jederzeitiger Zahlungsfähigkeit Sicherung einer gleichgewichtigen Kapitalstruktur Sicherung der hinreichenden Ertragskraft zu jedem Zeitpunkt gelte : „anerkannte“ Finanzierungsregeln werden eingehalten ( Fristenstruktur, Verschuldungsgrad ) die leistungswirtschaft-lichen Ergebnisse reichen aus, die (risikoab-hängigen) Kosten von Fremd- und Eigenkapital mindestens zu decken Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.521 ZM-Anfangsbestand + ZM-Einzahlungen - ZM-Auszahlungen = 0 ! Investition und Finanzierung/ Georg Boll

40 Kreditgeschäfte (grundsätzliches) 01.10.2008
Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

41 D a r l e h e n Sachdarlehen, § 607 Gelddarlehen, §§ 488-506
D a r l e h e n Sachdarlehen, § 607 Gelddarlehen, §§  Allgemeine Vorschriften §§  Spezielle Vorschriften für Verbraucherverträge §§ (früher: Verbraucherkreditgesetz) Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

42 Darlehensvertrag (ab Ende 2002)
Darlehensvertrag (ab Ende 2002)  Das verzinsliche Darlehen Regeltypus  Verbesserung der Kündigungsbefugnisse - Kündigungsrecht wegen Vermögensverschlechterung, § 490 Abs. 1 BGB - Sonderkündigungsrecht bei grundpfandgesicherten Darlehen, § 490 Abs. 2 BGB Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

43 Darlehen § 488 BGB Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
Darlehen § 488 BGB Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag (1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuerstatten. Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

44 Die Arten von Kredit - Linien
Die Arten von Kredit - Linien H e r k u n f t Banken Kapitalmarkt Immobilien Synthetische Linien Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

45 Banken Kapitalmarkt  Gesamt - Linie  Kontokorrent  Wechsel
Banken  Gesamt - Linie  Kontokorrent  Wechsel  Darlehen / Kredite  Avale (Bankbürgschaften)  Leasing  Factoring Kapitalmarkt  Anleihen  Commercial - Paper - Programme  Medium Term Notes  Kredit - Fazilitäten Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

46 Immobilien Synthetische Linien
Immobilien  Hypotheken/  Grundschulden  Einzel-Rahmen  Gleichrangrahmen Synthetische Linien  Auflösung von Arbitrage - Geschäften  Verkauf von Wertpapieren im Bestand  Wertpapier- Pensionsgeschäfte Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

47 Kredit- vertrag Bearbeitungsstufen eines Kreditvertrages
Bearbeitungsstufen eines Kreditvertrages Kreditüberwachung Kreditbereitstellung Annahme der Kreditzusage Kredit- vertrag Kreditzusage Kreditprüfung Kreditantrag Vorverhandlung Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

48 Systematik für Kennzahlen der Finanzanalyse
bestandsorientiert stromgrößenorientiert orientieren sich nur an den Größen der Bilanz orientieren sich an den Größen der Gewinn- und Verlustrechnung  Vermögensstruktur  Kapitalstruktur  horizontale Bilanzstruktur  Finanzierungsregeln  Liquiditätsregeln und  Liquiditätskennzahlen  Erfolgskennzahlen  absolute  relative  Aktivitätskennzahlen Investition und Finanzierung/ Georg Boll Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.524

49 Systematik für Kennzahlen der Finanzanalyse
stromgrößenorientiert  absolute Erfolgskennzahlen  Bilanzgewinn  Jahresüberschuss  geschätzter Steuerbilanzgewinn  Cash - Flow da sie keine Beziehung zum Mitteleinsatz herstellen, sind sie zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit nur bedingt geeignet Investition und Finanzierung/ Georg Boll Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.524

50 Systematik für Kennzahlen der Finanzanalyse
stromgrößenorientiert  relative Erfolgskennzahlen sie stellen eine Beziehung zum Mitteleinsatz her, daher sind sie zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit geeignet Die Messung der Wirtschaftlichkeit des Kapitaleinsatzes erfolgt durch Rentabilitätskennzahlen Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.547 f. Investition und Finanzierung/ Georg Boll

51 Systematik für Kennzahlen der Finanzanalyse
stromgrößenorientiert  Aktivitätskennzahlen dienen der Charakterisierung und Kontrolle der Finanzpolitik  Umschlagshäufigkeiten  Personalwirtschaftliche Kennzahlen  Zahlungsziele  Investitions- und Abschreibungstätigkeiten Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.552 f. Investition und Finanzierung/ Georg Boll

52 Bestimmung des Eigenkapitals ( § 268 Abs.1 HGB)
gezeichnetes Kapital ./. ausstehende Einlagen + Kapital- und Gewinnrücklagen + Bilanzgewinn (./. Bilanzverlust) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.528 + Eigenkapitalanteil des Sonderpostens mit Rücklagenanteil (hilfsweise 50%) ./. aktiviertes Disagio = bilanzielles oder rechnerisches Eigenkapital Investition und Finanzierung/ Georg Boll

53 Bestimmung des Fremdkapitals
Fristigkeit des Kapitals als wichtiges Kriterium für die Kapitalstruktur  langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren  mittelfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bis zu fünf Jahren  kurzfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.528 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

54 Bestimmung des langfristigen Fremdkapitals
langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren + Stiftungen und Darlehen von betriebszugehörigen Pensions- und Unterstützungskassen + langfristige Rückstellungen (insbesondere Pensionsrückstellungen) = langfristiges Fremdkapital Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.528 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

55 Bestimmung des kurz- und mittelfristigen Fremdkapitals
Verbindlichkeiten ./. langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu fünf Jahren + Fremdkapitalanteil des Sonderpostens mit Rücklagenanteil (hilfsweise 50%) + kurzfristige Rückstellungen (sonstige Rückstellungen + Steuerrückstellungen) + passive Rechnungsabgrenzung = kurz- und mittelfristiges Fremdkapital Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.528 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

56 Bestimmung des kurzfristigen Fremdkapitals
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr + kurzfristige Rückstellungen + passive Rechnungsabgrenzung = kurzfristiges Fremdkapital Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.529 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

57 Analysekennziffern = Anlagen- quote
Kennziffern zur Vermögensstruktur Anlagen- quote Anlagevermögen * 100 = Bilanzsumme Aussagen über die Anlagenintensität und über den Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen. Aussagen über die Fixkostenintensität des Unternehmens Investition und Finanzierung/ Georg Boll

58 Analysekennziffern = = Eigen-finanzierungs- grad Eigenkapital * 100
Kennziffern zur Kapitalstruktur Eigen-finanzierungs- grad Eigenkapital * 100 = Bilanzsumme Fremd- finanzierungs- grad Fremdkapital * 100 = Bilanzsumme Aussagen über die Unabhängigkeit der Unternehmensleitung von Fremdkapitalgebern (=Gläubigern) Investition und Finanzierung/ Georg Boll

59 Analysekennziffern = = * (Börsenkurs in % ./. Bilanzkurs in %)
Kennziffern zur Kapitalstruktur/ Wertpapieranalyse Bilanz- kurs Eigenkapital * 100 = gezeichnetes (Grund-) Kapital stille Reserven incl. good-will gezeichnetes Kapital * (Börsenkurs in % ./. Bilanzkurs in %) = 100 % Investition und Finanzierung/ Georg Boll

60 Analysekennziffern = = = Eigenkapital * 100 Anlagen- deckung I
Kennziffern zur Anlagendeckung Anlagendeckung ( Lit.:auch: „Deckungsgrade A,B,C“ ) Anlagen- deckung I Eigenkapital * 100 = Anlagevermögen Anlagen- deckung II ( Eigenkapital + lfr. Fremdkapital) * 100 = Olfert, Klaus: Finanzierung, 11. Aufl.,Ludwigshafen S.410 f. Anlagevermögen Anlagen- deckung III ( Eigenkapital + lfr. Fremdkapital) * 100 = Anlageverm. + lfr.geb.Umlaufvermögen Investition und Finanzierung/ Georg Boll

61 <= 1 <= 1 Analysekennziffern = = langfristiges Vermögen
„ goldene Finanzierungsregel “ = Grundsatz der Fristenkongruenz langfristiges Vermögen <= 1 = langfristiges Kapital kurzfristiges Vermögen <= 1 = kurzfristiges Kapital Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.530 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

62 >= 1 >= 1 Analysekennziffern = =
„ goldene Bilanzregel “ Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital >= 1 = Anlagevermögen Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital >= 1 = Anlagevermögen + langfristig gebundene Teile des Umlaufvermögens Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.531 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

63 Analysekennziffern Barliquidität = sofort verfügbare Mittel * 100
Kennziffern zur Liquidität (Zahlungsfähigkeit) Barliquidität Liquidität 1. Grades sofort verfügbare Mittel * 100 = kurzfristige Verbindlichkeiten Deckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten durch sofort verfügbare Mittel : Kasse + Bankguthaben + Schecks + notenbank-fähige Wechsel Investition und Finanzierung/ Georg Boll

64 Analysekennziffern Einzugsbedingte Liquidität =
Kennziffern zur Liquidität (Zahlungsfähigkeit) Einzugsbedingte Liquidität Liquidität 2. Grades (Liquidität 1.Grades + Debitoren) * 100 = kurzfristige Verbindlichkeiten Deckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten durch sofort verfügbare Mittel : Kasse + Bankguthaben + Schecks + notenbank-fähige Wechsel + durch Debitoreneinzug beschaffbare Mittel Investition und Finanzierung/ Georg Boll

65 Analysekennziffern Umsatzbedingte Liquidität =
Kennziffern zur Liquidität (Zahlungsfähigkeit) Umsatzbedingte Liquidität Liquidität 3. Grades (Liquidität 2.Grades + Vorräte) * 100 = kurzfristige Verbindlichkeiten Deckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten durch sofort verfügbare Mittel : Kasse + Bankguthaben + Schecks + notenbank-fähige Wechsel + durch Debitoreneinzug beschaffbare Mittel + veräußerbare Vorräte (R+H+B; UE+FE) Investition und Finanzierung/ Georg Boll

66 Analysekennziffern Effektivverschuldung Gesamte Verbindlichkeiten ( lang-, mittel-, kurzfristig) ./. monetäres Umlaufvermögen ( soweit es innerhalb eines Jahres liquidierbar ist) = Effektivverschuldung Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.535 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

67 Bilanzgewinn / Jahresüberschuss
Jahresüberschuss (bzw. Jahresfehlbetrag) + Gewinnvortrag ( ./. Verlustvortrag a.d. Vorjahr ) + Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen ./. Einstellungen aus dem Jahresüberschuss in Gewinnrücklagen , gesetzliche Rücklagen, Rücklagen für eigene Anteile, satzungsmäßige Rücklage, andere Gewinnrücklagen) = Bilanzgewinn (bzw. Bilanzverlust) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.537 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

68 Bestimmung des Cash - Flow
Bilanzgewinn ( bzw. Bilanzverlust ) + Zuführung zu den Rücklagen (./. Auflösung von Rücklagen) ./. Gewinnvortrag aus der Vorperiode ( + Verlustvortrag aus der Vorperiode ) = Jahresüberschuss Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.542 ff. + Abschreibungen ( ./. Zuschreibungen ) + Erhöhung der langfristigen Rückstellungen (./. Verminderung der langfristigen Rückstellungen = Cash Flow ( aus externer Sicht) Investition und Finanzierung/ Georg Boll

69 Bestimmung des Cash - Flow im weiteren Sinne
Jahresgewinn ( bzw. Jahresverlust ) ./. Gewinnvortrag + Verlustvortrag + Erhöhung der Rücklagen zu Lasten des Ergebnisses ./. Auflösung der Rücklagen zugunsten des Ergebnisses + Erhöhung der langfristigen Rückstellungen ./. Auflösung langfristiger Rückstellungen zug. d. Ergebnisses + Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und Beteiligungen Olfert, Klaus: Finanzierung, 11. Aufl.,Ludwigshafen S.413 + außerordentliche, betriebs- u. periodenfremde Aufwendungen ./. außerordentliche, betriebs- u. periodenfremde Erträge = Cash Flow im weiteren Sinne Investition und Finanzierung/ Georg Boll

70 Analysekennziffern = = Kapitalrentabilität
Kennziffern zur Rentabilität Kapitalrentabilität Eigenkapital- rentabilität Jahresüberschuss * 100 = Eigenkapital Gesamtkapital- rentabilität (Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen ) * 100 = Gesamtkapital Verzinsung des eingesetzten Kapitals Investition und Finanzierung/ Georg Boll

71 Analysekennziffern = =
Kennziffern zur Rentabilität Kapitalrentabilität auf der Basis des Cash - Flow Eigenkapital- rentabilität Cash - Flow * 100 = Eigenkapital Gesamtkapital- rentabilität (Cash - Flow + Fremdkapitalzinsen ) * 100 = Gesamtkapital Verzinsung des eingesetzten Kapitals Investition und Finanzierung/ Georg Boll

72 Jahresumsatz (Gesamtergebnis)
Analysekennziffern Kennziffern zur Rentabilität Umsatzrentabilität Umsatz- rentabilität Betriebsergebnis * 100 = Jahresumsatz (Gesamtergebnis) Verhältnis Betriebsgewinn zu Umsatz - Gesamtunternehmen / Filialen / Abteilungen Investition und Finanzierung/ Georg Boll

73 D a r l e h e n s a r t e n (aus Sicht der Bank)
D a r l e h e n s a r t e n (aus Sicht der Bank) Überlassung von Liquidität 1) Überlassung von Bonität 2)  kurzfristige Darlehen  Akzeptkredit  Avalkredit  Kontokorrentkredit  Diskontkredit  mittel- bis langfristige Darlehen  Realkredite  Kommunaldarlehen  Schuldscheindarlehen  Sonderformen der Finanzierung  Factoring  Leasing 1) oft falsch als „Geldleihe“ bezeichnet 2) oft falsch als „Kreditleihe“ bezeichnet Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

74 § 355 HGB (Kontokorrent) (1) Steht jemand mit einem Kaufmanne derart in Geschäfts-verbindung, dass die aus der Verbindung entspringenden beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten durch Verrechnung und Feststellung des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Überschusses ausgeglichen werden (laufende Rechnung, Kontokorrent), so kann derjenige, welchem bei dem Rechnungsabschluß ein Überschuß gebührt, von dem Tage des Abschlusses an Zinsen von dem Überschusse verlangen, auch soweit in der Rechnung Zinsen enthalten sind. (2) Der Rechnungsabschluß geschieht jährlich einmal, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. (3) Die laufende Rechnung kann im Zweifel auch während der Dauer einer Rechnungsperiode jederzeit mit der Wirkung gekündigt werden, dass derjenige, welchem nach der Rechnung ein Überschuß gebührt, dessen Zahlung beanspruchen kann. Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

75 Einstellen der beiderseitigen Forderungen in das Kontokorrent
Kontokorrentvertrag Kreditinstitut Kunde Einstellen der beiderseitigen Forderungen in das Kontokorrent Soll Kunden - KK Haben Forderung a.d. Kunden Forderung a.d. Bank Stundung der Einzel- ansprüche Stundung der Einzel- ansprüche Saldofeststellung am Ende der Verrechnungs-periode Saldoforderung Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

76 Kreditlinie Das Kontokorrentkonto 13 % 4% + 13 % = 17% Guthaben
Das Kontokorrentkonto Haben (Euro) 40.000 Guthaben 20.000 Guthaben Beanspruchung des eingeräumten Kredits 31.03. 10.04. 20.04. 30.04. 13 % Kreditlinie geduldete Überziehung Soll (Euro) 4% + 13 % = 17% Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

77 Der Kontokorrentkredit (1)
Der Kontokorrentkredit (1) Der Kontokorrentkredit ist die geeignete Kreditart für den sich täglich verändernden Bedarf von Unternehmen an Fremdkapital Kreditinstitut Kontokorrentkredit zeitliche Überbrückung Unternehmen Summe der Zahlungseingänge Summe der Zahlungsausgänge Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

78 Der Kontokorrentkredit (2)
Der Kontokorrentkredit (2)  Betriebsmittelkredit zur Finanzierung von  Betriebsmitteln  Beständen an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen  Halbfabrikaten und Fertigerzeugnissen  Zwischenkredit  zur Vor- und Zwischenfinanzierung von erwarteten langfristigen Darlehen  Saisonkredit  Betriebsmittelkredit zur Abdeckung saisonabhängiger Finanzbedarfe Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

79 Der Kontokorrentkredit (3)
Der Kontokorrentkredit (3) Vorteile für das Unternehmen :  Dispositionsfreiheit im Rahmen des vertraglichen Limits  Zinsaufwand nur für den beanspruchten Kreditbetrag  Liquiditätsreserve bis zur noch nicht ausgenutzten Kreditlinie  Keine Zweckbindung der aufgenommenen Mittel  Sofortige Tilgung durch Zahlungseingänge  Kredit steht durch Prolongation meist mehrere Jahre zur Verfügung Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

80 Der Kontokorrentkredit (4)
Der Kontokorrentkredit (4) Vorteile für die Bank :  Anlagemöglichkeit für liquide Mittel, insbesondere auch für kurzfristige Einlagen  Erwirtschaftung von Erträgen durch variable Verzinsung und Einnahme von weiteren Entgelten  Einblick in die Geschäftstätigkeit und Wirtschaftslage des Kunden Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

81 Realkredite Mittel- bis langfristige Kredite
Realkredite Mittel- bis langfristige Kredite Realkredite sind durch Grundpfandrechte, zweck- und objektgebundene Kredite an  Personen und  Unternehmen „ 1 a - Darlehen“ : abgesichert durch eine erstrangige Grundschuld „1 b - Darlehen“ : abgesichert durch eine zweitrangige Grundschuld oder sonstige Sicherheiten Kreditgeber : Banken und Sparkassen, Bausparkassen Lebensversicherungen Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

82 Schuldscheindarlehen
Schuldscheindarlehen mittel- und langfristige Großdarlehen, die Unternehmen und der öffentlichen Hand gewährt werden. Zum Beweis der Darlehensschuld kann ein Schuldschein ausgestellt werden. Kreditgeber : Kreditinstitute refinanzieren sich im Schuldscheingeschäft, indem sie Teilbeträge der dem Schuldscheindarlehen zugrundeliegenden Forderungen an Großanleger abtreten oder in Pension geben („Pensionsgeschäft“) Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

83 Leasing/ Factoring Leasing ist die Vermietung und Verpachtung beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter durch die Produzenten dieser Güter oder durch eigens dafür geschaffene Leasinggesellschaften. „…werden Vertragsgestaltungen subsummiert, die vom normalen Mietvertrag bis zum verdeckten Raten-Kaufvertrag reichen.“ 2) Factoring ist der „…vertraglich festgelegte, laufende Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (meist vor Fälligkeit) durch einen Factor (spezielles Finanzierungsinstitut oder Kreditinstitut) unter Übernahme bestimmter Service-Funktionen und häufig auch des Ausfallrisikos.“1) 1) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.432ff. 2) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.436ff. Investition und Finanzierung/ Georg Boll

84 Leasing direktes Leasing
Das Wirtschaftsgut wird durch den Hersteller selbst oder einer Leasinggesellschaft vermietet oder verpachtet indirektes Leasing Eine herstellerunabhängige Leasinggesellschaft z.B. Tochtergesellschaft einer Bank ( GEFA-Leasing als Tochter der Deutschen Bank) vermietet oder verpachtet Die Leasinggesellschaft trägt das Kreditrisiko wie eine herkömmliche Bank. Das Leasing hat somit einen „kreditähnlichen“ Charakter Investition und Finanzierung/ Georg Boll

85 Leasing : Leasinggegenstand
Mobilienleasing Kfz, DV-Anlagen, Werkzeugmaschinen, Ladeneinrichtungen, Baumaschinen…. Immobilienleasing Verwaltungsgebäude, Geschäftshäuser, Einkaufszentren…. Sale-lease-back Der Leasingnehmer verkauft ein ihm gehörendes Wirtschaftsgut an die Leasinggesellschaft, die es anschließend an den Leasingnehmer verleast. Investition und Finanzierung/ Georg Boll

86 Leasing : Serviceleistungen
Full-Service-Leasing Teil-Service-Leasing Der Leasinggeber übernimmt (teilweise) Leistungen wie Wartung, Reparaturen, Versicherungen des Leasinggegenstandes („Dienstleistungsleasing“) Net-Leasing Der Leasingnehmer trägt alle Leistungen selbst Investition und Finanzierung/ Georg Boll

87 Operate/ Financial Leasing
Merkmale Operate - Leasing Financial - Leasing Laufzeit i.d.R. nicht mehr als ein Jahr Mittel- bis langfristig beträgt zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungs-dauer des Leasinggegenstandes Kündigung des Leasing-vertrages i.d.R. jederzeit kündbar, oft jedoch Kündigungsfrist Während der Laufzeit (Grundmietzeit) keine Kündigung möglich Verfahren am Laufzeitende Rückgabe; Leasinggegenstand wird oft an weitere Leasingnehmer verleast - Rückgabe - Anschluss-Leasingvertrag mit neuen Bedingungen - Kauf zum vereinbarten Restwert oder zum Marktpreis Investition und Finanzierung/ Georg Boll

88 Operate/ Financial Leasing
Merkmale Operate - Leasing Financial - Leasing Leasing-objekt Standardprodukt (z.B. Kfz) Kauf durch die Leasinggesellschaft nach individuellen Vorstellungen des Leasingnehmers (z.B. Maschinen) Investitions-risiko Leasinggeber, Leasingraten reichen nicht zur Amortisation des Leasingobjektes Leasingnehmer, Vollamortisationsvertrag: Anschaffungswert des geleasten Gegenstandes wird voll zurückgezahlt Teilamortisationsvertrag: Anschaffungswert des geleasten Gegenstandes wird teilweise zurückgezahlt Investition und Finanzierung/ Georg Boll

89 Leasing: Bedeutung für das Firmenkundengeschäft
Vorteile Nachteile Kein Einsatz von Eigen- oder Fremdkapital Verwendung der eingesparten Mittel für andere/ weitere Investitionen Ggf. Absetzbarkeit der Leasingrate als Aufwand (Grundmietzeit/ Werteverzehr) Vermeidung der Überalterung der Anlagen durch Rückgabe des Leasinggegenstandes Bilanzkennzahlen – „Window-Dressing“ Kein Eigentumserwerb Fehlendes Anlagevermögen : Minderung evtl. später notwendiger Kreditsicherheiten Vollamortisation : Verlagerung des Investitionsrisikos auf den Leasingnehmer Kein Kündigungsrecht während der Grundmietzeit Verlagerung der Gefahrtragung auf den Leasingnehmer (Untergang, Zerstörung, mangelnde Funktionsfähigkeit). Investition und Finanzierung/ Georg Boll

90 Leasing : Steuerrechtliche Behandlung
Zuordnung zum ohne Kaufoption mit Kaufoption Mit Miet- verlängerungsoption Leasingeber: Wenn GMZ 40% - 90% der ND Wenn GMZ 40% - 90% der ND + Optionskaufpreis ist größer als der Restbuchwert des WG + Anschlussmiete ist größer als der Wertverzehr des WG Leasingnehmer: Wenn GMZ: Weniger als 40% oder mehr als 90% der ND Wenn GMZ: Weniger als 40% oder mehr als 90% der ND oder : wenn bei einer GMZ von mind.40% und höchstens 90% der Optionspreis kleiner als der Restbuchwert ist oder : wenn bei einer GMZ von mind.40% und höchstens 90% die Anschlussmiete kleiner als der Wertverzehr des WG ist GMD = Grundmietzeit WG = Wirtschaftsgut ND = Nutzungsdauer Investition und Finanzierung/ Georg Boll

91 Factoring (1) Factoring ist der „…vertraglich festgelegte, laufende Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (meist vor Fälligkeit) durch einen Factor (spezielles Finanzierungsinstitut oder Kreditinstitut) unter Übernahme bestimmter Service-Funktionen und häufig auch des Ausfallrisikos.“1) 1) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.432ff. Factor Klient = Verkäufer 2 Verkauf der Forderung 3 Bereitstellung des Kaufpreises 4 Forderung 1 Forderung Kunde = Käufer Investition und Finanzierung/ Georg Boll

92 = + = + Unechtes Factoring echtes Factoring Factoring (2)
Factoring-Institute sind häufig Tochtergesellschaften von Kreditinstituten oder Gesellschaften, die weitere Finanzgeschäfte betreiben. Sie verpflichten sich, für den Klienten verschiedene Funktionen zu übernehmen: Dienstleistungsfunktion - Debitorenbuchhaltung - Mahnwesen - Inkassowesen - Beratungswesen + Finanzierungsfunktion Hier erfolgt die Bevorschussung der angekauften Forderungen = Unechtes Factoring + Delkrederefunktion Mit ihr wird das Risiko einer möglichen Zahlungsunfähigkeit übernommen = echtes Factoring Investition und Finanzierung/ Georg Boll

93 Factoring (3) offenes Factoring halboffenes Factoring stilles
Hinweis in der Rechnung an den Kunden des Klienten, dass die Forderung abgetreten und nur noch an den Factor zu zahlen ist. Hinweis in der Rechnung an den Kunden des Klienten, dass mit einem Factor zusammen-gearbeitet wird, ohne zu sagen, dass die Forderung abgetreten ist. Der Kunden kann dann an beide Partner leisten. Kein Hinweis in der Rechnung an den Kunden des Klienten, dass die Forderung abgetreten ist. Der Kunde zahlt ausschließlich an den Klienten, der die Zahlung weiterleiten muss. Investition und Finanzierung/ Georg Boll

94 Darlehensarten nach ihrer Zins- und Tilgungsvereinbarung (1) Festdarlehen jährliche oder halbjährliche Zinszahlung Tilgung des Darlehens am Ende der Laufzeit in einer Summe (z.B. durch fällige Kapitallebensversicherung oder ein Bauspardarlehen) Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

95 Tilgung Z i n s e n Festdarlehen 1 2 3 4 5 6 7
Festdarlehen Tilgung Euro Gesamt- leistung des 7. Jahres 1 2 3 4 5 6 7 Laufzeit (Jahre) Z i n s e n Leistung des ersten Jahres Leistung des letzten ( 7.) Jahres Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

96 Darlehensarten nach ihrer Zins- und Tilgungsvereinbarung (2) Abzahlungsdarlehen fallende Jahresleistung bestehend aus Zins- und Tilgungsanteil Tilgungsbeträge bleiben gleich, die Jahresleistung sinkt um die eingesparten Zinsen Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

97 Z i n s e n Abzahlungsdarlehen 7 6 5 4 3 2 1 Tilgungsanteil
Abzahlungsdarlehen Euro Laufzeit (Jahre) 1 Z i n s e n 2 3 4 5 6 7 Leistung des ersten Jahres Leistung des letzten (7.) Jahres Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

98 Tilgungsdarlehen (Annuitätendarlehen)
Darlehensarten nach ihrer Zins- und Tilgungsvereinbarung (3) Tilgungsdarlehen (Annuitätendarlehen) gleichbleibende Annuität (jährliche Belastung aus Zins- und Tilgungsleistung) Tilgungsbeträge steigen im Umfang der eingesparten Zinsen; die verstärkte Tilgung führt zu einer Laufzeitverkürzung Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

99 Annuitätendarlehen 1 2 3 4 5 6 7 T i l g u n g s a n t e i l
Annuitätendarlehen Euro Perioden 1 2 3 4 5 6 Z i n s e n 7 Leistung der ersten Periode Leistung der letzten ( 7.) Periode Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

100 Die Kreditsicherung (aus der Sicht der Bank)
Die Kreditsicherung (aus der Sicht der Bank) Kreditrisiko Gefahr des Ausfalls von Kreditforderungen (Zinszahlungen, Tilgungen), falls der Kreditnehmer seine Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht, nicht termingerecht oder nicht im vollen Umfang erfüllt. Kreditsicherung Alle Maßnahmen der Vorsorge gegen die Gefahr einer vorübergehenden oder dauerhaften Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit eines Kreditnehmers. Kreditsicherheit Schuldrechtlicher oder dinglicher Anspruch des Kreditgebers (Sicherungsrecht) für den Fall, dass der Kreditnehmer seine Verpflich-tungen aus dem Kreditvertrag nicht erfüllt. Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

101 Kredit-sicherungs-vertrag
Die Kreditsicherung (aus der Sicht der Bank) Sicherungsmittel Vermögenswerte eines Kreditnehmers, durch die der Kreditgeber seine Ansprüche aus dem Kreditvertrag in dem Fall abdecken kann, in dem der Kreditnehmer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht vertragsgemäß erfüllt Kredit-sicherungs-vertrag Die Besicherung eines Kredits kann im Darlehensvertrag selbst oder in einem selbständigen Sicherungsvertrag vereinbart werden. Der Sicherungsvertrag regelt Rechte und Pflichten des Kreditgebers ( = Sicherungsnehmer ) und des Kreditnehmers ( = Sicherungsgeber ) hinsichtlich der im Vertrag bestellten Sicherheiten Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

102 Zweck-bestimungs-klausel
Die Kreditsicherung (aus der Sicht der Bank) Zweck-bestimungs-klausel Bei jeder Kreditbesicherung ist eine Vereinbarung über den Sicherungszweck erforderlich. Sie stellt die Verbindung zwischen der Sicherheit und der zu besichernden Forderung dar. Rating nach Basel II Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls des Unternehmens in der Zukunft Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

103 Kreditprüfung (aus der Sicht der Bank)
Maßnahmen der Kreditsicherung : Kreditprüfung (aus der Sicht der Bank) Prüfung des antragstellenden Kreditnehmers :  Kreditfähigkeit  Kreditwürdigkeit  angebotenen Sicherheiten Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

104 Prüfung der Kreditfähigkeit (aus der Sicht der Bank)
Prüfung der Kreditfähigkeit (aus der Sicht der Bank) bei Privatkunden Firmenkunden  ledige, natürliche Personen  Einzelunternehmungen  Ehepartner  Personenhandels- gesellschaften  (nicht) rechtsfähige Personenvereinigungen  juristische Personen Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

105 Kreditwürdigkeit (aus der Sicht der Bank)
Kreditwürdigkeit (aus der Sicht der Bank) persönliche Kreditwürdigkeit materielle Kreditwürdigkeit (wirtschaftliche Kreditwürdigkeit) Privatkunden Firmenkunden - Zuverlässigkeit - berufliche Qualifikation - unternehmerische Fähigkeiten - Erfahrung, Fleiß, Tüchtigkeit - Einkommens- verhältnisse - Vermögens- verhältnisse - Ertragslage - Vermögenslage - Kapitalstruktur - Liquiditätslage - Auftragslage Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

106 Firmenkunden (aus der Sicht der Bank)
Unterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung (3) Firmenkunden (aus der Sicht der Bank)  Jahresabschlüsse im Zeit- und Branchenvergleich - Finanzierung ? - Investierung ? - Liquidität ? - Vermögensaufbau ? - Kapitalstruktur ?  Geschäftsbücher / Lageberichte - Rentabilität ? - Auftragsbestand ? - Beschäftigungssituation ? - Debitoren- / Kreditorenziele ? - stille Reserven ? - Umsatzentwicklung ? Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

107 Firmenkunden (aus der Sicht der Bank)
Unterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung (3) Firmenkunden (aus der Sicht der Bank)  Auskunft der Kontoführung  Externe Auskünfte  Registerauszüge  Gesellschaftsverträge  Grundbuchauszüge  Betriebsbesichtigungen  Aktennotizen/ Besprechungsprotokolle Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

108 Marktposition des Unternehmens
Ratingbausteine (1) (aus der Sicht der Bank) Branchenentwicklung Marktposition des Unternehmens Managementqualität spezielle Risiken Finanzkennzahlen Ratingsystem gem.Basel II R a t i n g (aus der Sicht der Bank) Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

109 Ratingbausteine (2) (aus der Sicht der Bank)
Ratingbausteine (2) (aus der Sicht der Bank) Branchenentwicklung  Umsatzentwicklung  durchschnittliche Ertragsstärke  Insolvenzquote ... Marktposition des Unternehmens  Entwicklung im Vergleich zur Branche  Besonderheiten des Leistungsangebotes  Gefährdungspotentiale durch Wettbewerber ... Managementqualität  Erfahrung und Kompetenz  Mitarbeiterführung  Organisationsstruktur  strategisches Konzept  Controlling ... Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

110 Ratingbausteine (3) (aus der Sicht der Bank)
Ratingbausteine (3) (aus der Sicht der Bank) Spezielle Risiken  Personenrisiken  Kundenrisiken  Kundenabhängigkeit  technische Risiken ...  Veränderung der Eigenkapitalquote  Deckungsgrad des Anlagevermögens  Cash-Flow in Relationen ... Finanzkennzahlen Analyse, Bewertung und Gewichtung durch das Rating-System für zum Rating, einer Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls des Unternehmens in der Zukunft Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

111 „ Personalsicherheit ”
Kreditgewährung ohne Bestellung von Sicherheiten gegen Verpflichtung einer zusätzlichen Person gegen Bestellung dinglicher Rechte für den Kreditgeber „ Blanko” „ Personalsicherheit ” „ Realsicherheit ” Rechte des Kreditgebers bei Zahlungsverzug des Kreditnehmers Zugriff auf das Vermögen des Kreditnehmers, jedoch ohne ein Vorrecht gegenüber anderen Gläubigern - Zahlungsanspruch gegen die dritte Person - evtl. Zugriff auf das Vermögen des Kredit- nehmers oder des Dritten, jedoch ohne Vorrecht gegenüber anderen Gläubigern - Bevorrechtigter Zugriff auf bestellte Sicherheit - evtl. Zugriff auf weiteres Vermögen des Kredit- nehmers, jedoch ohne Vorrecht gegenüber anderen Gläubigern Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

112 AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe
AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe Nr. 21 – Pfandrecht, Sicherungsabtretung (1) Umfang Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen. Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel, Konnossemente, Lager- und Ladescheine). Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z.B. aus Guthaben). Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen.   Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

113 Nr. 22 – Nachsicherung und Freigabe (1) Nachsicherungsrecht
Nr. 22 – Nachsicherung und Freigabe (1) Nachsicherungsrecht Die Sparkasse kann vom Kunden die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten für seine Verbindlichkeiten verlangen, wenn sich aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände, z.B. aufgrund einer Verschlechterung oder drohenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, eines Mithaftenden oder Bürgen oder des Werts bestehender Sicherheiten, eine Veränderung der Risikolage ergibt. (2) Freigabe-Verpflichtung Die Sparkasse ist auf Verlangen zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet, soweit der realisierbare Wert aller Sicherheiten den Gesamtbetrag aller Forderungen der Sparkasse nicht nur vorübergehend um mehr als 10 v. H. übersteigt. Diese Deckungsgrenze erhöht sich um den jeweils aktuellen Umsatzsteuersatz, soweit die Sparkasse im Verwertungsfall mit der Abführung der Umsatzsteuer aus Verwertungserlösen belastet ist. Die Sparkasse wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

114 Kreditsicherheiten Personal-sicherheiten Realsicherheiten
Kreditsicherheiten Personal-sicherheiten Realsicherheiten Rechte an Sachen Rechte an Rechten bewegliche Sachen (Mobilien) unbewegliche Sachen (Immobilien) - Abtretung (Zession) - Pfandrecht an Forderungen - Pfandrecht an sonstigen Rechten, z.B. Lizenzen - Bürgschaft - Garantie - Schuldbeitritt - Pfandrecht - Sicherungs- übereignung - Hypothek - Grundschuld - Rentenschuld Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

115 Rechtlicher Zusammenhang zwischen Sicherheit und Forderung
Rechtlicher Zusammenhang zwischen Sicherheit und Forderung Akzessorische Sicherheiten  Bürgschaft  Pfandrecht an beweglichen Sachen und Forderungen  Hypothek Abstrakte Sicherheiten  Sicherungsübereignung  Sicherungsabtretung  Sicherungsgrundschuld Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

116 Akzessorische Sicherheiten
Akzessorische Sicherheiten Merkmale: Es besteht ein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu sichernden Forderung. Die Sicherheit ist vom Umfang der gesicherten Forderung abhängig. Besteht die zu sichernde Forderung noch nicht oder nicht mehr, so entfällt auch die Sicherheit. Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

117 Abstrakte Sicherheiten
Abstrakte Sicherheiten Merkmale: Es besteht kein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu sichernden Forderung. Die Sicherheit ist vom Umfang der gesicherten Forderung unabhängig. = Fiduziarische ( treuhänderische) Sicherheiten Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

118 Bürgschaften 01.10.2008 Investition und Finanzierung 01.10.2008
Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

119 § 765 BGB . ( Wesen der Bürgschaft )
§ 765 BGB . ( Wesen der Bürgschaft ) (1) Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. (2) Die Bürgschaft kann auch für eine künftige oder eine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden. Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

120 Formvorschriften bei Bürgschaften
Formvorschriften bei Bürgschaften § 766 BGB. ( Schriftform der Bürgschaftserklärung ) Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags ist schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich. Soweit der Bürge die Hauptverbindlichkeit erfüllt, wird der Mangel der Form geheilt. Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

121 Formvorschriften bei Bürgschaften
Formvorschriften bei Bürgschaften § HGB ( Formfreiheit ) Auf eine Bürgschaft, ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis finden, sofern die Bürgschaft auf der Seite des Bürgen, das Versprechen oder das Anerkenntnis auf der Seite des Schuldners ein Handelsgeschäft ist, die Formvorschriften des § 766 Satz 1, des § 780 und des § 781 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Anwendung. Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

122 Die Akzessorietät der Bürgschaft
Die Akzessorietät der Bürgschaft Die Bürgschaft ist abhängig von dem jeweiligen Bestand der zu sichernden Hauptschuld Haupt- schuld Bürgschafts- schuld Erhöhung nur durch die Kosten der Rechtsverfolgung möglich „Schicksalsgemeinschaft“ § 767 BGB Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

123 Abhängigkeit der Bürgschaft :
in der Entstehung Die Verpflichtung des Bürgen entsteht erst mit dem Bestehen der Hauptschuld im Umfang verringert sich die Hauptschuld, verringert sich die die Bürgschaftsschuld erhöht sich die Hauptschuld durch Zinsen und andere Nebenkosten, erhöht sich die Bürgschaftsschuld im Erlöschen erlischt die Hauptschuld, erlischt die Bürgschaftsschuld in den Einreden der Bürge kann alle dem Hauptschuldner zustehenden Einreden (z.B. Stundung, Verjährung, Aufrechnung) geltend machen, selbst wenn der Hauptschuldner darauf verzichtet hat Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

124 Dritter (Hauptschuldner)
D i e B ü r g s c h a f t Kreditvertrag Dritter (Hauptschuldner) + Kreditauszahlung Gläubiger (Kreditinstitut ) = Hauptforderung + Nebenforderung Bürge Bürgschaftsvertrag Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

125 modifizierte Ausfallbürgschaft
Arten der Bürgschaft gewöhnliche Bürgschaft Ausfallbürgschaft selbstschuldnerische Bürgschaft modifizierte Ausfallbürgschaft Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

126 Dritter (Hauptschuldner)
Die Bürgschaft Gewöhnliche Bürgschaft Zwangsvollstreckung Dritter (Hauptschuldner) Gläubiger (Kreditinstitut ) 2 erfolglos Inanspruchnahme 1 Einrede der Vorausklage Bürge 3 Inanspruchnahme Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

127 Dritter (Hauptschuldner)
Die Bürgschaft Selbstschuldnerische Bürgschaft Fälligkeit 1) Dritter (Hauptschuldner) Gläubiger (Kreditinstitut ) 1 2 Inanspruchnahme Bürge 1) Bürgschaftsvertrag : ... wird fällig, wenn der Hauptschuldner mit insgesamt zwei Raten im Verzug ist..... Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

128 Dritter (Hauptschuldner)
Die Bürgschaft Ausfallbürgschaft Zwangsvollstreckung Dritter (Hauptschuldner) Gläubiger (Kreditinstitut ) 1 erfolglos (=Ausfall) 2 Inanspruchnahme Bürge Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

129 Dritter (Hauptschuldner)
Die Bürgschaft Modifizierte Ausfallbürgschaft 3. Mahnung 1) Dritter (Hauptschuldner) Gläubiger (Kreditinstitut ) 1 2 Inanspruchnahme Bürge 1) Bürgschaftsvertrag : ... bei der dritten erfolglosen Mahnung gilt der Ausfall als erwiesen.... Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

130 Kreditsicherheiten (Wh)
Kreditsicherheiten (Wh) Personal-sicherheiten Realsicherheiten Rechte an Sachen Rechte an Rechten bewegliche Sachen (Mobilien) unbewegliche Sachen (Immobilien) - Abtretung (Zession) - Pfandrecht an Forderungen - Pfandrecht an sonstigen Rechten, z.B. Lizenzen - Bürgschaft - Garantie - Schuldbeitritt - Pfandrecht - Sicherungs- übereignung - Hypothek - Grundschuld - Rentenschuld Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

131 Pfandrechte Das Pfandrecht ist ein zur Sicherung einer Forderung bestelltes, dingliches Recht, das dem Pfandgläubiger die Befugnis einräumt, unter bestimmten Voraussetzungen Befriedigung aus dem verpfändeten Gegenstand zu suchen (§§ 1204ff. BGB). Die verschiedenen Pfandrechte gewähren dem jeweiligen Pfandgläubiger die gleichen Rechte. (§§ 804 ZPO, 1257 BGB) Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

132 Vertragliches Pfandrecht
Pfandrechte Vertragliches Pfandrecht Gesetzliches Pfandrecht Pfändungs- pfandrecht Investition und Finanzierung/ Georg Boll

133 Arten (1) Entstehung Vertragliches Pfandrecht
Arten (1) Entstehung Vertragliches Pfandrecht Das Pfandrecht entsteht durch Vertrag zwischen dem Verpfänder und dem Pfandgläubiger. Beispiele: - AGB-Pfandrecht Banken - Pfandvertrag zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber Gesetzliches Pfandrecht Das Pfandrecht besteht kraft Gesetzes, ohne dass die beteiligten Parteien vertraglich eine Verpfändung vereinbart haben. Beispiele: - Pfandrecht des Kommissionärs (§ 397 HGB) - Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) - Verpächterpfandrecht (§ 592 BGB) Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

134 Arten (2) Entstehung Pfändungs- pfandrecht
Arten (2) Entstehung Pfändungs- pfandrecht Das Pfandrecht entsteht im Wege der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen eines säumigen Schuldners (§§ 803, 804 ZPO). Die Pfändung der im Eigentum des Schuldners befindlichen beweglichen Sachen erfolgt dadurch, dass der Gerichtsvollzieher diese Sachen in Besitz nimmt oder durch Anbringung des Pfandsiegels die Pfändung des Gegenstandes deutlich macht (§ 808 ZPO). Die Pfändung von Forderungen erfolgt durch Zustellung eines gerichtlichen Pfändungsbeschlusses (§ 829 ZPO). Im Überweisungsbeschluss wird der Drittschuldner zur Zahlung an den Gläubiger aufgefordert. Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

135 Bedingtes Verwertungsrecht:
Pfandrecht an beweglichen Sachen (Mobiliarpfandrecht) Eine bewegliche Sache kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befriedigung aus der Sache zu suchen. „Faustpfandprinzip": Die Bestellung erfolgt durch Einigung über die Entstehung des Pfandrechtes und Übergabe der Sache (§ 1205 BGB). Bedingtes Verwertungsrecht: Der Pfandgläubiger kann das Pfand nur bei Nichterfüllung des Kreditvertrages verwerten (§ 1228 BGB). Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

136 Pfandrecht an beweglichen Sachen (Mobiliarpfandrecht)
Pfandrecht an beweglichen Sachen (Mobiliarpfandrecht) Bedingtes Verwertungsrecht: Der Pfandgläubiger kann das Pfand bei Nichterfüllung des Kreditvertrages verwerten (§ 1228 BGB). Akzessorietät: Das Pfand haftet für die Forderung in ihrem jeweiligem Bestand (§ 1210 BGB). Rückgabepflicht des Pfandes bei Beendigung des Kreditverhältnisses (§ 1223 BGB). Rückgabepflicht Pflicht zur Rückgabe des Pfandes bei Beendigung des Kreditverhältnisses (§ 1223 BGB). Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

137 Verwertung des Pfandes
Verwertung des Pfandes Voraussetzungen 1. Pfandreife Die pfandgesicherte Forderung muss fällig sein (§ 1228 BGB). 2. Androhung der Pfandverwertung (§ 1234 BGB) 3. Verwertung nach Ablauf einer Wartefrist: - bei Privatleuten: ein Monat nach Androhung der Pfandverwertung (§ 1234 BGB) - bei Kaufleuten: eine Woche nach Androhung der Pfandverwertung (§ 368 HGB) Ein erzielter Verwertungsüberschuss steht dem Kreditnehmer zu. Ein Fehlbetrag bleibt als Forderung zu Gunsten des Gläubigers bestehen. Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

138 Verwertung des Pfandrechtes
Verwertung des Pfandrechtes Pfandobjekt Formen der Verwertung Rechtsgrundlage bewegliche Sachen und Wertpapiere Grundsatz: öffentliche Versteigerung Zeit und Ort der Versteigerung sind dem Verpfänder mitzuteilen sowie öffentlich bekannt zu machen. Pfandgläubiger und Verpfänder können bei der Versteigerung mitbieten. Ausnahme: freihändiger Verkauf - Voraussetzung: das Pfand hat einen Börsen- oder Marktpreis - Verkauf durch öffentlich ermächtigten Handelsmakler (z.B. Verkauf von Effekten an der Börse) § 1221 BGB § 1235 BGB § 1237 BGB § 1239 BGB § 1293 BGB § 1295 BGB Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

139 Verwertung des Pfandrechtes
Verwertung des Pfandrechtes Pfandobjekt Formen der Verwertung Rechtsgrundlage Forderungen Einziehung der Forderung durch den Pfandgläubiger Nach der Pfandreife kann der Drittschuldner mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an den Pfandgläubiger zahlen. § 1282 BGB Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

140 Erlöschen des Pfandrechts
Erlöschen des Pfandrechts ❍ Der Pfandgegenstand wurde rechtmäßig verwertet (§ 1242 BGB) ❍ Die Forderung, für die das Pfandrecht bestellt wurde, besteht nicht mehr (§ 1252 BGB) ❍ Der Pfandgläubiger gibt das Pfand dem Verpfänder zurück (§ 1253 BGB). ❍ Der Pfandgläubiger verzichtet auf das Pfandrecht (§ 1255 BGB). Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

141 Übergabe „Faustpfandprinzip“
Verpfändung von beweglichen Sachen Grundsatz : Das Pfandrecht setzt stets den Besitz des Pfandgläubigers voraus. Pfand- gegenstand Besitz d. Pfand- gegenstandes vor der Verpfändung Durchführung Edelmetalle Schmuck Inhaberschuld-verschrei-bungen/ Inhaberaktien/ Investment- zertifikate beim Verpfänder Einigung Verpfänder = Kreditnehmer Pfandgläubiger = Kreditgeber Übergabe „Faustpfandprinzip“ Bestellung : 1. Einigung über die Entstehung des Pfandrechts 2. + Übergabe der Sache an den Pfandgläubiger § 1205 (1)S.1, § 1293 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

142 Verpfändung von beweglichen Sachen
Verpfändung von beweglichen Sachen Grundsatz : Das Pfandrecht setzt stets den Besitz des Pfandgläubigers voraus. Pfand- gegenstand Besitz d. Pfand- gegenstandes vor der Verpfän-dung Durchführung Inhaber- wertpapiere bei der Bank beim Pfandgläubiger Einigung Verpfänder = Kreditnehmer Pfandgläubiger = Kreditgeber Bestellung : 1. Einigung über die Entstehung des Pfandrechts § 1205 (1)S.2 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

143 Sicherungs- übereignungen
Sicherungs- übereignungen Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

144 Bei beweglichen Sachen (unbeweglichen Sachen)
E i g e n t u m s e r w e r b Bei beweglichen Sachen Bei Grundstücken (unbeweglichen Sachen) Einigung und Übergabe Einigung Einigung und Abtretung des Herausgabe-anspruchs Einigung und Besitzkonstitut Vermischung Vermengung Verbindung Verarbeitung Auflassung (Einigung) und Eintragung im Grundbuch Verbindung § 929 BGB § 929 BGB § 931 BGB § 930 BGB §§ 947/948 BGB § 950 BGB §§ 873 / 925 BGB § 946 BGB Die Sache ist beim Erwerber Die Sache ist bei einem Dritten Die Sache bleibt im unmittelbaren Besitz des Veräußerers Der Eigentümer der Hauptsache erwirbt Allein-eigentum Herstellung einer neuen, wertvolleren Sache Das Eigentum am Grundstück erstreckt sich auch auf bewegliche Sachen, die mit ihm verbunden und wesentlicher Bestandteil werden. Bisherige Eigentümer werden Miteigentümer Eigentümer wird der Hersteller Investition und Finanzierung/ Georg Boll

145 E i g e n t u m s v o r b e h a l t e Computech GmbH
Fischer Gmbh & Co. KG Multimedia GmbH Hersteller der Bauteile Computergroßhandel Computermontage Forderung aus Kaufvertrag Forderung aus Kaufvertrag Eigentumsvorbehalt Verarbeitungs-vorbehalt Eigentumsvorbehalt verlängert um Verarbeitungs-vorbehalt mit Eigentumsvorbehalt verlängert um Anschlußzession § 455 [Eigentumsvorbehalt] Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, daß die Übertragung des Eigentums unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises erfolgt und daß der Verkäufer zum Rücktritte von dem Vertrage berechtigt ist, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt. § 950. [Verarbeitung] (1) Wer durch Verarbeitung oder Umbildung eines oder mehrerer Stoffe eine neue bewegliche Sache herstellt, erwirbt das Eigentum an der neuen Sache, sofern nicht der Wert der Verarbeitung oder der Umbildung erheblich geringer ist als der Wert des Stoffes...... (2) Mit dem Erwerbe des Eigentums an der neuen Sache erlöschen die an dem Stoffe bestehenden Rechte. § 398. [Abtretung] Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschlusse des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers. Investition und Finanzierung/ Georg Boll

146 Sicherungsübereignung (1)
Gesetzlich ist die Sicherungsübereignung nicht geregelt. Sie wurde als eine Art „besitzloses Pfandrecht“ geschaffen und ist in der Rechtsprechung anerkannt. Die Sicherungsübereignung ist eine Eigentumsübertragung auf die Bank mit der Vereinbarung, dem Kreditnehmer die Nutzung (Besitz) zu überlassen und die zur Sicherung übereignete Sache nur bei Nichterfüllung der gesicherten Forderung zu verwerten. Die Sicherungsübereignung bietet sich insbesondere dann an, wenn der Kreditnehmer die angebotene Sicherheit zur Ausübung seines Berufes oder für Zwecke seines Unternehmens benötigt (Kfz, Maschinen, DV-Anlagen Lagerbestände) Investition und Finanzierung/ Georg Boll

147 1 2 3 Sicherungsübereignung (2) Kredit- nehmer Gläubiger
Die Sicherungsübereignung erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften über die Eigentumsübertragung durch Einigung und Besitzkonstitut (§930 BGB Darlehensvertrag 1 Kredit- nehmer Einigung 2 Gläubiger (Kreditinstitut ) Besitzkonstitut 3 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

148 Sicherungsübereignung (3)
Kreditnehmer Sicherungsgeber 1 Darlehensvertrag (z.B. Betriebsmittelkredit) Kreditinstitut Sicherungsnehmer bleibt unmittelbarer Besitzer des Sicherungsgutes aufgrund eines Besitzmittlungs-verhältnisses darf das Sicherungsgut weiter nutzen Einigung über den Eigentums- wechsel am Sicherungsgut + Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses Wird im Außenverhältnis uneingeschränkter Eigentümer des Sicherungsgutes wird im Innenverhältnis treuhänderischer Eigentümer des Sicherungsgutes 2 Sicherungsabrede zur genauen Spezifizierung des Sicherungsgutes (Bestimmtheitsgebot) 3 Rückübertragung des Eigen-tumsrechts am Sicherungsgut nach Kreditrückzahlung 4 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

149 Sicherungsübereignung von einzelnen Gegenständen
Raumsicherungsübereignung (Übereignung sämtlicher Gegenstände, die sich in einem abgegrenzten Raum befinden)  Kraftfahrzeuge  Maschinen  Praxiseinrichtungen  Warenlager mit festem Bestand  Warenlager mit wechselndem Bestand Investition und Finanzierung/ Georg Boll

150 Erforderliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos
Risiken der Sicherungsübereignung (1) Risiken Erforderliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos - Kreditnehmer ist nicht Eigentümer. - Sache steht unter Eigentumsvorbehalt, - Sache ist gemietet, geliehen oder - Sache ist bereits an Dritte übereignet (Doppelübereignung) - Kontrolle der Bezahlung der Lieferantenrechnungen - Erklärung des Kreditnehmers über die Eigentumsverhältnisse - Prüfung auf Kennzeichnung durch Dritte Den gutgläubigen Erwerb durch Dritte verhindern durch : Markierung der Güter mit Eigentumsvermerk Einbehaltung des KFZ-Briefes - Unerlaubte Veräußerung Investition und Finanzierung/ Georg Boll

151 Erforderliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos
Risiken der Sicherungsübereignung (2) Risiken Erforderliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos - Wertverlust der Sache - Regelmäßige Besichtigung und Bewertung - Schwundmarge einrechnen - Überdeckung - Versicherungen abschließen und abtreten lassen - Gesetzliches Pfandrecht (Vermieter, Verpächter, Spediteur) - Mieten, Pachten per Dauerauftrag ausführen und überwachen lassen - Vertragliche Vereinbarungen mit berechtigten Personen Investition und Finanzierung/ Georg Boll

152 Zessionen 01.10.2008 Investition und Finanzierung 01.10.2008
Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

153 Sicherungsabtretung (Zession)
Sicherungsabtretung (Zession) Die Sicherungsabtretung (Sicherungszession) ist ein Vertrag, - durch den der bisherige Gläubiger (Zedent, Sicherungsgeber) - seine Forderung gegenüber einem Dritten (Drittschuldner) - auf einen anderen (Zessionar, Sicherungsnehmer) - überträgt (§§ 398 ff. BGB). Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

154 Sicherungsgeber (Kreditnehmer) Zedent Kreditinstitut (Kreditgeber)
Sicherungsabtretung : Entstehung Darlehensvertrag + Sicherungsgeber (Kreditnehmer) Zedent Abtretungsvertrag = Vereinbarung über den Forderungsübergang Kreditinstitut (Kreditgeber) Zessionar Forderung Forderung Dritt- schuldner Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

155 Arten der Abtretung offene Zession stille Zession
Arten der Abtretung offene Zession stille Zession der Drittschuldner wird von der Zession benachrichtigt der Drittschuldner zahlt mit schuldbefreiender Wirkung an den Zessionar der Drittschuldner wird von der Zession nicht benachrichtigt Der Drittschuldner zahlt mit schuldbefreiender Wirkung an den Zedenten (§407 BGB) Eine stille Zession kann jederzeit durch die Zessionsanzeige an den Drittschuldner zu einer offenen Zession umgewandelt werden. Das Kreditinstitut lässt sich für den Fall einer späteren Offenlegung der Zession vom Kreditnehmer blanko unterzeichnete Benachrichtigungsschreiben aushändigen. Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

156 laufende Abtretung von Forderungen bis zu einer festgesetzten Höhe
Sicherungsabtretungen von Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen Einzel-abtretungen Rahmenabtretungen laufende Abtretung von Forderungen bis zu einer festgesetzten Höhe Mantelzession Abtretung existierender Forderungen gemäß Debitorenlisten Globalzession Abtretung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gemäß Debitorenliste Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

157 Vergleich Mantelzession und Globalzession
Vergleich Mantelzession und Globalzession Mantelzession Globalzession Grundlage Rahmenvertrag Zweck laufende Abtretung von Forderungen Übergang der Forderungen Einreichung der Debitorenlisten bzw. der Rechnungsduplikate mit Entstehen der Forderungen Einzureichende Unterlagen Debitorenaufstellungen Rechnungsduplikate, - Blankobenachrichtigungs- schreiben - monatliche Bestandsmeldungen, - Blankobenachrichtigungs- schreiben Wirkung der Einreichung konstitutiv deklaratorisch Bestimm- barmachung der Forderungen - Debitorenaufstellungen - Rechnungsduplikate durch genaue Kennzeichnung der Forderungsgruppen Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

158 Vergleich Mantelzession und Globalzession
Vergleich Mantelzession und Globalzession Mantelzession Globalzession Einzelabtretungen (Abtretung von Forderungen gegenüber einem Drittschuldner) Rahmenabtretungen (Globalzession) (Abtretung von Forderungen gegenüber mehreren Drittschuldnern) stille Zession Lohn- und Gehaltsabtretung Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen offene Zession Lebensversicherungs-ansprüche Ansprüche aus sonstigen Versicherungen (z.B. Feuerversicherung, Kaskoversicherung) Ansprüche aus Bausparverträgen Kontoguthaben bei anderen Kreditinstituten Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

159 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

160 Das Grundstückseigentum
Das Grundstück ist ein im Grundbuch eingetragener, abgegrenzter Teil der Erdoberfläche § 93. Wesentliche Bestandteile Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein. § 94. Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks (1) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Investition und Finanzierung/ Georg Boll

161 Das Grundstückseigentum
§ 95. Scheinbestandteile (1) Zu den Bestandteilen eines Grundstücks gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zwecke mit dem Grund und Boden verbunden sind. Das gleiche gilt von einem Gebäude oder anderen Werke, das in Ausübung eines Rechtes an einem fremden Grundstücke von dem Berechtigten mit dem Grundstücke verbunden worden ist. (2) Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zwecke in ein Gebäude eingefügt sind, gehören nicht zu den Bestandteilen des Gebäudes. § 96. Rechte als Bestandteile eines Grundstücks Rechte, die mit dem Eigentum an einem Grundstücke verbunden sind, gelten als Bestandteile des Grundstücks. Investition und Finanzierung/ Georg Boll

162 Das Grundstückseigentum
§ 97. Zubehör (1) Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnisse stehen. Eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehre nicht als Zubehör angesehen wird. (2) Die vorübergehende Benutzung einer Sache für den wirtschaftlichen Zweck einer anderen begründet nicht die Zubehöreigenschaft. Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf. Investition und Finanzierung/ Georg Boll

163 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

164 Gliederung des Grundbuchs
Abteilung III: Grundpfandrechte Abteilung II : Lasten und Beschränkungen Abteilung I : Eigentümer Bestandsverzeichnis Verzeichnis der Grundstücke Amtsgerichtsbezirk Tübingen Grundbuchamt Mössingen Band/ Blatt bzw. Heft Nr. 2094 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

165 Grundbucheintragungen
Grundbucheintragungen erfolgen auf : Antrag eines Beteiligten (§13 GBO) und Eintragungsbewilligung desjenigen, dessen Recht durch die Eintragung betroffen wird (§ 19 GBO) Der Antrag ist formfrei Bewilligungen müssen notariell beurkundet werden Investition und Finanzierung/ Georg Boll

166 Grundbucheintragungen
§ 13. GBO: Antragsgrundsatz (1) Eine Eintragung soll, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt, nur auf Antrag erfolgen. Der Zeitpunkt in welchem ein Antrag bei dem Grundbuchamt eingeht soll auf dem Antrage genau vermerkt werden. Der Antrag ist bei dem Grundbuchamt eingegangen, wenn er einem zur Entgegennahme zuständigen Beamten vorgelegt ist. Wird er zur Niederschrift eines solchen Beamten gestellt, so ist er mit Abschluß der Niederschrift eingegangen. (2) Antragsberechtigt ist jeder dessen Recht von der Eintragung betroffen wird oder zu dessen Gunsten die Eintragung erfolgen soll. § 19. GBO: Bewilligungsgrundsatz Eine Eintragung erfolgt, wenn derjenige sie bewilligt, dessen Recht von ihr betroffen wird. Investition und Finanzierung/ Georg Boll

167 Grundbucheintragungen
Rangordnungen : Für Rechte in derselben Abteilung ist die räumliche Reihenfolge der Eintragungen maßgeblich Für Rechte in verschiedenen Abteilungen gilt die zeitliche Reihenfolge der Eintragungen Investition und Finanzierung/ Georg Boll

168 Grundbucheintragungen
Abweichende Rangverhältnisse : Sollen mehrere Rechte eingetragen werden, können die Beteiligten bestimmen, dass diese Rechte bei der Eintragung einen abweichenden Rang erhalten  Rangänderung : - Rangtausch - Einräumung eines Gleichrangs -Einräumung eines Vorrangs  Rangvorbehalt : - Der Eigentümer behält sich einen bestimmten Rangplatz vor Investition und Finanzierung/ Georg Boll

169 Grundbucheintragungen
Löschung von Eintragungen Die Löschung von Eintragungen erfolgt durch  Unterstreichen (rot) der Eintragung,  Vermerk der Löschung in besonderer Rubrik. Sie erfordert die Löschungsbewilligung desjenigen, der aus der Eintragung berechtigt war. Investition und Finanzierung/ Georg Boll

170 Verfügungs-beschränkungen Vormerkungen und Widersprüche
Die dinglichen Rechte in Abteilung II des Grundbuches Lasten Verfügungs-beschränkungen Vormerkungen und Widersprüche Investition und Finanzierung/ Georg Boll

171 Die beschränkt dinglichen Rechte in Abteilung 2 des Grundbuches
L a s t e n  Grunddienstbarkeit  Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, z. B. Wohnrecht  Nießbrauch  Vorkaufsrecht  Erbbaurecht ... Investition und Finanzierung/ Georg Boll

172 Die beschränkt dinglichen Rechte in Abteilung 2 des Grundbuches
Verfügungsbeschränkungen  Zwangsversteigerungs - und Zwangsverwaltungsvermerk  Insolvenz-/ Konkursvermerk  Testamentsvollstreckervermerk  Umlegungs -, Sanierungs- und Entwicklungsvermerk .... Investition und Finanzierung/ Georg Boll

173 Die beschränkt dinglichen Rechte in Abteilung 2 des Grundbuches
Vormerkungen und Widersprüche  Auflassungsvormerkungen  Widerspruch wegen Abweichens der Eintragung von der Rechtslage Investition und Finanzierung/ Georg Boll

174 D i e n s t b a r k e i t e n Der Berechtigte erhält ein Nutzungsrecht am Grundstück, der Eigentümer des belasteten Grundstücks hat das zu dulden Der Berechtigte erhält ein Nutzungsrecht an der Sache, der Eigentümer der Sache hat das zu dulden Beschränkt persönliche Dienstbarkeit § (Begriff) (1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, das Grundstück in einzelnen Beziehungen zu benutzen, oder dass ihm eine sonstige Befugnis zusteht, die den Inhalt einer Grunddienstbarkeit bilden kann (beschränkte persönliche Dienstbarkeit). Nießbrauch § (Begriff) (1) Eine Sache kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen (Nießbrauch). (2) Der Nießbrauch kann durch den Ausschluß einzelner Nutzungen beschränkt werden. Grunddienstbarkeit § (Begriff) Ein Grundstück kann zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise belastet werden, dass dieser das Grundstück in einzelnen Beziehungen benutzen darf oder dass auf dem Grundstücke gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen oder dass die Ausübung eines Rechtes ausgeschlossen ist, das sich aus dem Eigentum an dem belasteten Grundstücke dem anderen Grundstücke gegenüber ergibt (Grunddienstbarkeit). Investition und Finanzierung/ Georg Boll

175 Gegenstände des Pfandrechts
P f a n d r e c h t e Gegenstände des Pfandrechts Rechte Sachen Unbewegliche Sachen G r u n d p f a n d r e c h t Pfandrechte an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (Wohnungseigentum , Erbbaurecht Bewegliche Sachen Mobiliarpfandrecht H y p o t h e k G r u n d s c h u l d Investition und Finanzierung/ Georg Boll

176 Umfang des dinglichen Anspruchs
Im Rahmen des Grundpfandrechtes haften : Das Grundstück die wesentlichen Bestandteile die getrennten Erzeugnisse und sonstigen Bestandteile Zubehör, soweit im Eigentum des Grundstückseigentümers Miet- und Pachtzinsforderungen Ansprüche aus wiederkehrenden Leistungen zugunsten des Grundstückseigentümers die Versicherungsforderungen Investition und Finanzierung/ Georg Boll

177 Grundpfandrechte : Überblick / Arten
Hypothek Grundschuld § [Begriff] (1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstücke zu zahlen ist (Hypothek). (2) Die Hypothek kann auch für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt werden. § [Begriff] (1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstücke zu zahlen ist (Grundschuld). (2) Die Belastung kann auch in der Weise erfolgen, dass Zinsen von der Geldsumme sowie andere Nebenleistungen aus dem Grundstücke zu entrichten sind. § [Zulässige Umwandlungen] Eine Hypothek kann in eine Grundschuld, eine Grundschuld kann in eine Hypothek umgewandelt werden. Die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden Berechtigten ist nicht erforderlich. Investition und Finanzierung/ Georg Boll


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