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Agenda – Einführung in die Filmförderung

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Präsentation zum Thema: "Agenda – Einführung in die Filmförderung"—  Präsentation transkript:

0 Einführung in die Filmförderung
BVA VMS2-v6-he Vorstellung Meine Arbeitsbereiche bei der Filmförderung sind..... die Referenzförderung Kurzfilmförderung z.t. Filmtheaterförderung.... Einführung in die Filmförderung Bremen, den 8. Juli 2008

1 Agenda – Einführung in die Filmförderung
BVA VMS2-v6-he Agenda – Einführung in die Filmförderung Länderförderungen Die Filmförderungsanstalt FFA-Projektfilmförderung Bundesförderungen Allgemeine Informationen zum DFFF BVA VMS2-v6-he

2 Bundesförderungen Bundesförderungen Filmförderungsanstalt (FFA)
BVA VMS2-v6-he Bundesförderungen Bundesförderungen Filmförderungsanstalt (FFA) Deutscher Filmförderfonds (DFFF) Filmförderung des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) Kuratorium junger deutscher Film Budget gesamt 170 Mio. EUR Besonderheiten Regionale Unabhängigkeit BVA VMS2-v6-he

3 Agenda – Einführung in die Filmförderung
BVA VMS2-v6-he Agenda – Einführung in die Filmförderung Bundesförderungen Länderförderungen Die Filmförderungsanstalt FFA-Projektfilmförderung Allgemeine Informationen zum DFFF BVA VMS2-v6-he

4 Länderförderungen Länderförderungen u.a.
BVA VMS2-v6-he Länderförderungen Länderförderungen u.a. Mitteldeutsche Medienförderung Medienboard Berlin-Brandenburg FilmFernsehFonds Bayern Filmstiftung NRW Budget gesamt 123 Mio. EUR Besonderheiten Regionale Abhängigkeit BVA VMS2-v6-he

5 Agenda – Einführung in die Filmförderung
BVA VMS2-v6-he Agenda – Einführung in die Filmförderung Bundesförderungen Länderförderungen Die Filmförderungsanstalt FFA-Projektfilmförderung Allgemeine Informationen zum DFFF BVA VMS2-v6-he

6 Die Filmförderungsanstalt – FFA vs. Länderförderung
BVA VMS2-v6-he Die Filmförderungsanstalt – FFA vs. Länderförderung FFA Länderförderung Anstalt des öffentlichen Rechts Keine Steuergelder Gesetzesbindung (FFG) Keine regionale Bindung Die Erbringung eines Regionaleffektes ist nicht erforderlich Privatrechtliche GmbH U.a. finanziert durch Steuer- gelder Keine Bindung an das FFG Kein Mindestanteil bei euro- päischen Koproduktionen Es werden auch Fernseh- produktionen gefördert Regionale Bindung Es wird die Erbringung eines Regionaleffektes zur Stär- kung der regionalen Filmwirt- schaft gefordert BVA VMS2-v6-he

7 Die Filmförderungsanstalt – Förderbereiche und -instrumente der FFA
BVA VMS2-v6-he Die Filmförderungsanstalt – Förderbereiche und -instrumente der FFA Förderbereiche Förderinstrumente Filmförderung Produktionsförderung Drehbuchförderung Verleih-/Vertriebsförderung Strukturförderung Filmtheaterförderung Videothekenförderung Weiterbildungsförderung Forschung/Innovation/ Rationalisierung Darlehen Bedingt rückzahlbare Darlehen Zuschüsse Eigene Tätigkeit und Beteiligung BVA VMS2-v6-he

8 Agenda – Einführung in die Filmförderung
BVA VMS2-v6-he Agenda – Einführung in die Filmförderung Bundesförderungen Länderförderungen Die Filmförderungsanstalt FFA-Projektfilmförderung Allgemeine Informationen zum DFFF BVA VMS2-v6-he

9 FFA-Projektfilmförderung – Allgemeine Informationen
BVA VMS2-v6-he FFA-Projektfilmförderung – Allgemeine Informationen Projektfilmförderung Budget im Jahr 2008 rund 15,7 Mio. EUR (inkl. dt.-franz. Förderung) Projektfilmförderung erfolgt in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens Es können Darlehen bis zu ,00 EUR beantragt werden Entscheidung über Förderanträge obliegt den 11 weisungsgebundenen Mitgliedern der Vergabekommission, die sachkundig auf dem Gebiet des Filmwesens maßgebliche und aktuelle Praxiserfahrung sachverständig in Finanzierungsfragen sein müssen Das Kommission entscheidet fünf mal im Jahr über Förderanträge Der Antrag muss zu dem jeweiligen Einreichtermin vollständig einge- gangen sein Die aktuellen Einreichtermine sind im Internet unter aufgeführt BVA VMS2-v6-he

10 FFA-Projektfilmförderung – Förderkriterien
BVA VMS2-v6-he FFA-Projektfilmförderung – Förderkriterien Welche Filme werden gefördert Die vorgelegten Unterlagen lassen ein Filmvorhaben erwarten, das geeignet erscheint, die Qualität und die Wirtschaftlichkeit des deutschen Filmes zu verbessern Inhaltliche Bewertung u.a. anhand des Drehbuches und der Stab- und Besetzungsliste Präsentation eines Verleihers für die Auswertung auf dem deutschen Kinomarkt ist notwendig Auch internationalen Verwertungschancen (Weltvertrieb) können in die die Beurteilung mit einfließen BVA VMS2-v6-he

11 FFA-Projektfilmförderung – Formale Kriterien
BVA VMS2-v6-he FFA-Projektfilmförderung – Formale Kriterien Es muss sich um einen programmfüllenden Kinofilm handeln Drehbeginn nicht vor Antragstellung Erbringung eines Eigenanteils von 15% der anerkannten Herstellungskosten BVA VMS2-v6-he

12 FFA-Projektfilmförderung – Formale Kriterien
BVA VMS2-v6-he FFA-Projektfilmförderung – Formale Kriterien Ein Projekt ist förderungsberechtigt wenn Der Produzent eine Niederlassung in Deutschland hat Der Regisseur Deutscher ist oder Staatsangehöriger eines EU-Staates (es gibt Ausnahmen) Eine Endfassung des Filmes in deutscher Sprache hergestellt wird Die Uraufführung des Filmes in deutscher Sprache im Inland erfolgt oder der Film als deutscher Beitrag auf einem A-Festival uraufgeführt wird Bei einer internationalen Koproduktion gemäß eines zwei- oder mehr- seitigen Abkommens die Finanzierungsbeteiligung des deutschen Pro- duzenten mindestens 20% beträgt Bei einer internationalen Koproduktion, für die kein Abkommen vorliegt, die Finanzierungsbeteiligung des deutschen Produzenten mindestens 30% beträgt Bei Erfüllung der vorgenannten Vorraussetzungen wird der Film als deutscher Film anerkannt und erhält eine Bescheinung der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) BVA VMS2-v6-he

13 FFA-Projektfilmförderung – Änderungen nach neuem FFG
BVA VMS2-v6-he FFA-Projektfilmförderung – Änderungen nach neuem FFG Anhebung der Produktionsförderung Bei gleich geeigneten Projekten werden bei der Vergabe der Mittel geleistete Rück- zahlungen und der Zugang zu Referenzmitteln berücksichtigt Förderung des Verleihs im Stadium der Filmherstellung mit EUR möglich Aufhebung der Regelförderung von EUR Aufhebung eines gegenüber den Vorschriften des Aktien- und GmbH-Gesetzes erhöhten Grund- oder Stammkapitals von EUR (Mindestkapitalsumme von EUR für Firmen mit Sitz im Ausland erforderlich) Absenkung des erforderlichen Eigenanteils von 15% auf 5% der anerkannten Herstellungskosten Verlängerung der Rückzahlungsfrist von fünf auf zehn Jahre, Anpassung an Tilgungsbedingungen beteiligter Länderförderer möglich Förderung von internationalen Koproduktionen mit 10%igen Finanzierungsanteil möglich, wenn ein entsprechendes Filmabkommen eine solche Beteiligung vorsieht BVA VMS2-v6-he

14 Agenda – Einführung in die Filmförderung
BVA VMS2-v6-he Agenda – Einführung in die Filmförderung Bundesförderungen Länderförderungen Die Filmförderungsanstalt FFA-Projektfilmförderung Allgemeine Informationen zum DFFF BVA VMS2-v6-he

15 Allgemeine Informationen zum DFFF
BVA VMS2-v6-he Allgemeine Informationen zum DFFF Förderung durch BKM  Durchführung FFA Fördersumme jährlich 60 Mio. EUR Für 3 Jahre Produktionsförderung für deutsche Kinofilme Automatische Förderung – kein Gremium Zuschuss Fördersumme: 20% auf deutsche anerkannte Herstellungskosten (German Spend) BVA VMS2-v6-he


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