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HSU Herkunftssprachlicher Unterricht
Schulleiterdienstbesprechung Schulamt für den Kreis Siegen-Wittgenstein Dagmar Speckmann (Schulrätin) 18. Januar 2012
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Inhalt zum Thema „Herkunftssprachlicher Unterricht“
Grundlegende Bedeutung des HSU Anmeldeverfahren zum HSU Einrichtung des HSU Lehrkräfte im HSU Leistungsbewertung im HSU Sprachprüfungen im HSU Sprachprüfungen ohne HSU Konsulatsunterricht Angebote im HSU im Schulamt Siegen 2011/2012
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Grundlegende Bedeutung des HSU
§ 1 Schulgesetz (SchulG - BASS 1-1) Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung Ziel: Sprachförderung in Deutsch Kinder ab dem 4. Lebensjahr (Delfin4) Kinder mit Zuwanderungsgeschichte: Unterricht in der Herkunftssprache
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Anmeldeverfahren zum HSU
Schule informiert die Erziehungsberechtigten bei der Aufnahme in die Primarstufe Schriftliche Anmeldung – Weiterleitung an das Schulamt Verpflichtende Anmeldung für ein Jahr Möglichkeit für Seiteneinsteiger
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Fortsetzung des HSU Formular wird den HSU - Lehrkräften zur Verfügung gestellt Formulare werden von den HSU - Lehrkräften an das Schulamt geschickt Möglichkeit für Seiteneinsteiger!!!
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Einrichtung des HSU Schriftliche Anmeldungen - Voraussetzung für die Einrichtung der Gruppen mindestens 15 (Prim) / 18 (Sek) Schülerinnen und Schüler gleicher Herkunftssprache Schulamt entscheidet über: jahrgangs- oder schulübergreifende Einrichtung der Gruppen (Ausnahmeentscheidungen) Stundenumfang (Ergänzung des Unterrichts bis zu 5 Wochenstunden) Wartelisten – Information der Eltern
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Lehrkräfte im HSU Erweiterung der herkunftssprachliche Fähigkeiten in Wort und Schrift auf der Grundlage der entsprechenden Lehrpläne Elternberatung zu Beginn des Schuljahres / Wahl einer Sprecherin / eines Sprechers Führen von Teilnehmerverzeichnis, Versäumnisliste, Arbeitsplänen und Lehrberichte / Meldung über Unterrichtsversäumnis an der jeweiligen Stammschule Durchführung der Sprachprüfungen
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Leistungsbewertung im HSU
Die Note wird im Zeugnis unter Bemerkungen aufgenommen: ___ hat am Unterricht in der Herkunftssprache in ___ teilgenommen. Ihre/Seine Leistungen werden mit ___ bewertet. Schuleingangsphase: Aussagen über Lernentwicklung (Hinweise zu den Lernbereichen / Fächern) Bescheinigung über Teilnahme am HSU (Formular)
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Sprachprüfungen im HSU
Sprachprüfungen am Ende des Bildungsganges nach regelmäßiger Teilnahme am HSU – Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses HS / HS nach Kl. 10 / mittlerer Schulabschluss (FOS) mindestens gute Leistung: Ausgleich für mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache Fortführung als Fremdsprache in der gymnasialen Oberstufe nicht ausreichende Leistung: Bescheinigung über Teilnahme am HSU ohne Note
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Sprachprüfung ohne HSU
Anmeldung: Schule - Bezirksreg. – Schulamt Durchführung: schulamtsübergreifend Sprache des Herkunftslandes als 1. oder 2. Pflichtfremdsprache oder Wahlpflichtfremdsprache Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Sekundarabschluss I - HS nach Klasse 10 Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife Gymnasiale Oberstufe - Klasse 11- fortgeführte Fremdsprache Fachhochschulreife – Abschluss an Berufskollegs
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Konsulatsunterricht Konsulatsunterricht als außerschulisches Angebot - keine Genehmigungspflicht durch Schulaufsicht Bescheinigung der Konsulate über lehrplangemäßen Unterricht – Möglichkeit der Sprachprüfung: Abschluss nach Klasse 10 Fortsetzung der Fremdsprache in gymn. Oberstufe Zertifikat GeR (europ. Referenzr. für Sprachen) Niveau auf dem Zeugnis
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Angebote im HSU Siegen-Wittgenstein 2011/12
Albanisch Arabisch Russisch Serbe./Kroat. Spanisch Türkisch
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