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Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW

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Präsentation zum Thema: "Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW"—  Präsentation transkript:

1 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW
Grundlagen der Wirtschafts- und Finanzwissenschaften   Kapitel 2: Öffentliche Haushalte in Konjunktur- und Wachstumsprozessen 2.1a Die öffentlichen Haushalte Studienabschnitt S 1   Prof. Dr. Michael D. Mroß

2 Träger der öffentlichen Finanzwirtschaft
Internationale und supranationale Einrichtungen (z.B. Weltbank) Nationale Organisationen Öffentliche Haushalte Parafiskalische Institutionen (z.B. Sozialversicher-ungen., Kirchen, Rundfunkanstalten) Bund: Bundeshaushalt Länder: Länderhaushalte Gemeinden: Gemeindehaushalte Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

3 Parafiskalische Institutionen
Gegenstand: a) Sozialversicherungen, b) Kirchen, c) berufsständische Kammern sowie auch teils Institutionen wie Parteien, Gewerkschaften, TÜV etc. Zuordnungsproblematik: In volkswirtschaftlichen Rechenwerken werden Parafiski teils dem Staat zugerechnet, teils nicht. (z.B. SV rechnet in der volkswirtschl. Gesamtrechnung zum Staat, nicht aber in der staatl. Finanzstatistik) Parafiski können dem staatlichen Bereich geordnen werden, da sie zumindest teilweise die Merkmale der öffentlichen Finanzwirtschaft erfüllen. Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

4 Merkmale der öffentlichen Finanzwirtschaft und Parafiski
Öffentlich-rechtliches Kooperationsrecht, insbes. Rechtsform der öff.-rechtl. Körperschaften und Anstalten (z.B. Rundfunk) Übernahme von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen. (z.B. Jugendarbeit, Altenpflege) teils werden solche Aufgaben auch vollständig insbes. von den Parafiski übernommen. Autonomie- und Kompetenzbereiche, um Entscheidungen selbständig treffen zu können, Selbstverwaltungs-Prinzip Recht, über eigene Einnahmen (Gebühren) verfügen zu können. (Gebühren, Umlagen, Zwangsbeiträge (Rundfunk), Steuern (Kirchen)) Prinzip der Bedarfsdeckung. Keine erwerbswirtschaftliche Ausrichtung Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

5 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt
Zur Übung: Parafiskale Organisationen arbeiten nach dem Bedarfsdeckungs-Prinzip, d.h. sie sind nicht erwerbswirtschaftlich ausgerichtet. Folgt aus diesem Prinzip, dass diese Einrichtungen keine Gewinne erzielen dürfen? Begründen Sie Ihre Ansicht. Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

6 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt
2.1.2 Öffentliche Ausgaben Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

7 Öffentliche Ausgaben - Funktionen
Allokationsfunktion: Die Beeinflussung des gesamtwirtschaftlichen Faktoreinsatzes zur Bestimmung von Umfang und Struktur der Produktion öffentlich bereitgestellter Güter. Distributionsfunktion: Die Beeinflussung der Einkommens- und Vermögensverteilung durch finanzpolitische Maßnahmen Stabilisierungsfunktion: Maßnahmen, die der Erreichung der gesamtwirtschaftlichen Ziele Preisstabilität, Vollbeschäftigung, außenwirtschaftliches Gleichgewicht, angemessenes Wirtschaftswachstum dienen. Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

8 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt
Zur Übung: Finden Sie Beispiele, bzw. exemplarische Instrumente oder Aufgaben, die verdeutlichen, wie bzw. auf welche Weise die öffentliche Hand die Allokations-, Distributions- und der Stabilisierungsfunktion erfüllt. Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

9 Klassifizierung öffentlicher Ausgaben, 1.
Verschiedene Gliederungen sind möglich: Gliederung nach Haushaltsträgern (Bund-Land-Gemeinde). Gliederung nach dem Ministerialprinzip (Ressortprinzip: Ordnung der Haushalte nach dem Kriterium der verwaltungsmäßigen Zuständigkeit. Klarheit von Verantwortungsbereichen) (Vgl. hierzu und folgend Ebnet 1988) Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

10 Klassifizierung öffentlicher Ausgaben, 2.
Gliederung nach Aufgabenbereichen (Ressortübergreifende Gliederung nach sachlichen Gesichtspunkten) Gliederung nach ökonomischen Ausgabearten (Gegliedert nach Ausgaben der laufenden Rechnung, der Kapitalrechnung und besondere Finanzvorgänge, vgl. auch unten) Gliederung in ordentliche und außerordentliche Ausgaben (Deckungsregel: regelmäßige Ausgaben aus Steuern finanzieren, einmalige aus Krediten. Nur noch im kommunalem Bereich von Bedeutung.) Gliederung nach der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, (vgl. auch unten) Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

11 Ökonomischen Ausgabearten
Ausgaben der laufenden Rechnung: Alle Ausgaben, die im Rahmen des Verwaltungsvollzuges sowie des Betriebes von Einrichtung und Anstalten anfallen und nicht vermögenswirksam sind (z.B. Personalausgaben, laufender Sachaufwand, Zinsausgaben, Zuweisungen, Zuschüsse für laufende Zwecke) Ausgaben der Kapitalrechnung: Alle Ausgaben, die eine Vermögensveränderung herbeiführen oder der Finanzierung von Investitionen dienen (z.B. Erwerb von Sachvermögen, Darlehensgewährung, Baumaßnahmen) Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

12 Öffentliche Ausgaben nach der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
Staatliche Käufe von Gütern und Dienstleistungen: Inanspruchnahme des Staates von einem Teil des Sozialproduktes für Konsum (z.B. laufende Aufwendungen wie Personalausgaben) und (Brutto-) Investition Übertragungen des Staates an andere Sektoren der Volkswirtschaft: Renten, Subventionen, Soziale Transferzahlungen, Sparprämien etc. D.h. Zufluss an Einkommen und Vermögen an andere Sektoren . Zinsen auf öffentliche Schulden Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

13 Öffentliche Ausgaben in Relationen: Staatsquoten, 1.
Die (allgemeine) Staatsquote drückt den Anteil der gesamten Staatsausgaben am nominalen Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen aus. Emp. Hinweis: Die Einkommenselastizität der Staatsausgaben entwickelte sich seit 1872 regelmäßig um einen Wert von 2,3 bis 2,5. D.h., dass der prozentuale Anstieg der Staatsausgaben weit mehr als doppelt so hoch ist, wie der Anstieg des Volkseinkommens. Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

14 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt
Zur Übung: Wie beurteilen Sie die oben angegebene Entwicklung der Staatsquote? D.h.: Was bedeutet diese Entwicklung für die gesamte Volkswirtschaft? Was bedeutet sie für den Sektor Staat? Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

15 Staatsquoten im Überblick
Gesamte Staatsausgaben 100 Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen Ausgaben für den Staatsbedarf Staatsquote i.e.S. = 100 Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen Gesamte Transferzahlungen Transferquote = 100 Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen Zinsquote = Zinszahlungen des Staates 100 Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen (vgl. Wagenblaß 2001, 188f.) Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

16 Exkurs: Parafiski und öffentlicher Gesamthaushalt
Finanzwirtschaftliche problematische Beurteilung der Parafiski - Relative „Selbständigkeit“ durchbricht z.B. den Haushaltsgrundsatz der Offenlegung von Einnahmen und Ausgaben - Es entstehen „Schattenhaushalte“, so dass der öffentliche Haushalt nicht mehr den tatsächlichen Stand wiedergibt. Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

17 2.1.3 Öffentliche Einnahmen
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18 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt
Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

19 Einzelne Einnahmearten
Analog zu der Einteilung der Finanzstatistik kann unterschieden werden… Einnahmen der laufenden Rechnung Einnahmen, die im Rahmen des Verwaltungsvollzugs sowie im Betrieb von Einrichtungen und Anstalten anfallen und nicht vermögenswirksam sind (z.B. Steuern, SV-Beiträge, Gebühren, Gewinne) Einnahmen der Kapitalrechnung Einnahmen, die eine Vermögensänderung herbeiführen (z. B. Veräußerung von Vermögen, Darlehensrückflüsse) Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

20 Öffentliche Erwerbseinkünfte,1 .
Begriff: All diejenigen Einnahmen, die der Staat durch Teilnahme an der Wertschöpfung einer Volkswirtschaft über den Markt i.d.R. über öffentliche Betriebe/Unternehmen“ erzielt. Im Unterschied zu Steuern, Gebühren, Beiträgen, Sozialversicherungsbeträgen wird der Staat hier nicht hoheitlich tätig. Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

21 Öffentliche Erwerbseinkünfte, 2.
Zur Erzielung von öffentlichen Erwerbseinkünften ist der Besitz von Erwerbsvermögen (≠ Verwaltungsvermögen) erforderlich. Arten von Erwerbsvermögen: Betriebe und Beteiligung (öffentl. Unternehmen) Kapitalvermögen Grundvermögen Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

22 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt
Gebühren Im Gegensatz zu Erwerbseinkünften übt der Staat hier zur Einkommenserzielung hoheitlichen Zwang aus. Gebühren sind Abgaben, die der Staat für bestimmte öff. Dienstleistungen erhebt. Die Zahlungspflicht entsteht nur bei Inanspruchnahme der Leistung. Die Leistung ist individuelle zurechenbar und es liegt eine individuelle Nachfrage nach dieser Leistung(seinheit) vor. Verwaltungsgebühren: Gebühren für die Durchführung einer Amtshandlung (z.B. Ausstellung eines Reisepasses.) Benutzungsgebühren: Gebühren für die Nutzung öff. Einrichtungen (z.B. Wasserversorgung, Müllabfuhr) Gebühren sollen i.d.R. kostendeckend sein. Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

23 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt
Beiträge Im Gegensatz zu Erwerbseinkünften übt der Staat hier zur Einkommenserzielung hoheitlichen Zwang aus. Im Gegensatz zu den Gebühren ist zur Beitragserhebung keine individuelle Zurechenbarkeit und Nachfrage nötig. Beiträge fallen allen für die Bereitstellung der öffentl. Leistung an. Für das Vorliegen von Beitragspflichtigkeit ist es ausreichend „theoretisch“ einen Vorteil aus der bereitgestellten Leistung zu haben, gleichgültig, ob dieser Vorteil tatsächlich in Anspruch genommen wird. (z.B. Anschluss an Kanalisation, Beiträge zur Sozialversicherung) Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

24 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt
Steuern Die mit Abstand wichtigste Einnahme des Staates stellen die Steuern dar. Begriff: Die Abgabenordnung (AO) definiert Steuern als Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einkünften allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft,…!“ Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

25 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt
Zur Übung: Wodurch unterscheiden sich aufgrund der Steuer-Definition nach der Abgabenordnung die Steuern von öffentlichen Erwerbs-einkünften, Gebühren und Beiträgen? Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

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Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

27 Funktion der Besteuerung
Fiskalischer Zweck: Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs. Problem: Verteilung der Steuerlast soll gerecht sein: - Äquivalenz- vs. Leistungsfähigkeitsprinzip Nichtfiskalistischer Zweck: Sozialpolitische (Einkommens- u. Vermögensverteilung), konjunkturpolitische (Stabile Preise, Beschäftigung und Einkommen) und wachstumspolitische Ziele (hohes und stetiges Wirtschaftswachstum) Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

28 Äquivalenz- vs. Leistungsfähigkeitsprinzip
Äquivalenzprinzip: Die Steuer soll entsprechend dem Vorteil bemessen werden, den eine Person aus öffentlichen Leistungen zieht. Der Preismechanismus des Marktes wird versucht auf die Logik des öffentlichen Sektors zu übertragen. - Individ. Zurechenbarkeit des Vorteils? – Abgrenzung zu Gebühr- u. Beitragsbegriff? Leistungsfähigkeitsprinzip: Die Steuer soll sich auf die Bürger entsprechend deren individueller Leistungsfähigkeit bemessen. Indikatoren für die Leistungsfähigkeit sind Vermögen, Konsum und Einkommen. Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

29 Gesetzgebungskompetenz
Die größte Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund. Bundesgesetze über Steuern, deren Aufkommen ganz oder zum Teil den Ländern oder Gemeinden zufließt sind nach Art. 105 (3) GG von der Zustimmung des Bundesrates abhängig. Alleinige Bundeskompetenz bei Zöllen und Finanzmonopolen Den Ländern obliegt die Kompetenz über die örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern, sofern der Bund nicht selbst gleichartige Steuern gesetzlich geregelt hat. Den Gemeinden verbleibt die Festlegung der Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuern, Gewerbesteuer) im Rahmen der Gesetze. (Wöhe 1989, Sp. 1496) Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

30 Ertragshoheit – exemplarischer Überblick
Bundes-steuern Länder-steuern Gemeinde- steuern Gemein- schaftsSt. -Erträge aus Zölle u. Finanz- monopolen -Verbrauchssteuern (z.B.Mineralöl- TabakSt.) -KapitalverkehrsSt. -VersicherungsSt. -WechselSt. -Einmalige Vermögens- u. Lastenausgleich- Abgabe -… VermögensSt. ErbschaftsSt. KFZ Steuer Sonst. Verkehrs- steuern, wie z.B. LotterieSt., RennwettSt. Gewerbesteuer Grundsteuer EinkommensSt. KörperschaftsSt. UmsatzSt. Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

31 Direkte und indirekte Steuern
Steuern, die vom unmittelbaren Steuerzahler auch getragen werden sollen. Eine Überwälzung auf andere ist nicht möglich (z.B. Einkommenssteuer) Indirekte Steuern: Steuern als Abgaben, die Güter/Dienstl. Als Kosten belasten oder den Gebrauch von dauerhaften Konsumgütern treffen. Überwälzung auf andere ist möglich (z.B. Mineralölsteuer) Anmerkung: Nicht immer ist eine absolut trennscharfe Abgrenzung möglich. Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt

32 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt
Zur Übung: Ordnen Sie die folgenden Steuern den Kategorien „direkte“ und „indirekte“ Steuer zu. Begründen Sie Ihre Entscheidung KFZ-Steuer, Tabaksteuer, Hundesteuer, Mehrwertsteuer, Zölle Prof. Dr. Michael D. Mroß 2.1aEinzelhaushalt_öffGesamthaushalt


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