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Kirchengeschichte der Frühen Neuzeit

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Präsentation zum Thema: "Kirchengeschichte der Frühen Neuzeit"—  Präsentation transkript:

1 Kirchengeschichte der Frühen Neuzeit
Hintergrundsbild wird später detailliert erläutert Einführung Universität Duisburg-Essen, Winter-Semester 2006/07

2 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung
Index Hinweise zum Studium der Ev. Theologie in Essen Die Themen der einzelnen Vorlesungen Hinweise zum Studium die Essener Universitätsbibliothek Material zu den Lehrveranstaltungen im Netz PC Pool im HRZ Ideen, Obsessionen, Entwicklungen in der frühen Neuzeit KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

3 1.1 Prüfungs- und Studienordnung
Prüfungsordnung: staatlich vorgegebener Katalog von Anforderungen, die für einen Studienabschluss zu erbringen sind Studienordnung: von der Universität erlassene Regelung, die Reihenfolge und Umfang der gemäß der Prüfungsordnung zu erbringenden Leistungen umschreibt. KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

4 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung
1.1 Bereiche und Module Lehramtsprüfungsordnung - LPO vom , gültig seit 1. Oktober 2003 Einteilung des Studiums in Module Lehramtsprüfungsordnung - LPO vom , zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. September 2000 Einteilung des Studiums in Bereiche (AT-NT / KG / ST / RP) KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

5 1.2 die Module (GHR – Ev. Theologie, Essen)
§ 2 (4) Im Verlauf der gesamten Studiendauer sind fünf Module zu absolvieren: Grundstudium Modul 1: Prinzipien und Methoden – Das Christentum als Gegenstand der theologischen Wissenschaft Modul 2: Quellen und Entwicklungen – Das Christentum in seiner Geschichte Hauptstudium Modul 3: Kernthemen und Probleme – Gott, Mensch und Welt im Verständnis des Christentums Modul 4: Anwendungen und Erprobungen – Das Christentum in der religionspädagogischen Praxis Modul 5: Kontexte und Vermittlungen – Das Christentum im interkonfessionellen und interreligiösen Dialog KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

6 1.3 Bereiche in der neuen Studienordnung
Studienordnung Evangelische Theologie für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule (LGHRGe) §2 (2) Das ordnungsgemäße Studium der Ev. Theologie umfasst vier Bereiche: Bereich A: Altes Testament und Neues Testament Bereich B: Kirchen- und Religionsgeschichte Bereich C: Systematische Theologie Bereich D: Religionspädagogik und Didaktik des Evangelischen Religionsunterrichts KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

7 1.4 Neue Studienordnung, § 2 (3)
Ev. Theologie für Grund-, Haupt- und Realschulen Studienvolumen 42 SWS Grundstudium 3 Semester (18 SWS) - Zwischenprüfung - Hauptstudium 3 Semester (24 SWS) - Staatsexamen - KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

8 1.5 Grundstudium: Pflichtveranstaltungen und Leistungsnachweise
Grundstudium: 18 SWS = 9 Pflichtveranstaltungen vier Pflichtveranstaltungen in allen 4 Bereichen ein Leistungsnachweis (LW), bestehend aus 2 Qualifizierten Studiennachweisen (QS) Modul 1: Einführung in die methodische Fertigkeiten Bereiche: Kirchen- und Religions-geschichte Religions-pädagogik Biblische Theo-logie (AT/NT) Systematische Theologie fünf Pflichtveranstaltungen in allen 4 Bereichen, zus. Bibelkunde ein Leistungsnachweis (LW), bestehend aus 2 Qualifizierten Studiennachweisen (QS) Modul 2: Grundwissen KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

9 1.6 Leistungsnachweise und Qualifizierte Studiennachweise
Beispiel für die Verteilung der Qualifizierten Studiennachweise auf die Bereiche im Grund: Modul 1: Einführung in die methodische Fertigkeiten 1 Leistungsnachweis (LW) = 2 Qualifizierte Studiennachweise (QS): 1 Leistungsnachweis (LW) = 2 Qualifizierte Studiennachweise (QS): Modul 2: Grundwissen KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

10 1.7 Veranstaltungen Stöve in der Kirchengeschichte im Grundstudium
Proseminar: Kirchengeschichte der Antike und des Mittelalters. Einführung in die methodische Fertigkeiten Techniken der Bildbeschreibung, Erstellung einer Präsentation Pflichtveranstaltung im Modul 1, Do Uhr Vorlesung: Kirchengeschichte der Antike und des Mittelalters. Grundwissen. Überblick über die Entwicklung des Christentums in den ersten 1500 Jahren anhand von 10 Schwerpunktthemen Pflichtveranstaltung im Modul 2, Do 8-10 Uhr KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

11 2.1 Überblick über den Ablauf der Vorlesung (1)
Amt und Gemeinde. Die traditionelle Form christlichen Lebens Frömmigkeitseliten. Alternative Formen christlichen Lebens Frömmigkeit und Kult. Formen der Gottesverehrung und sakrale Kommunikation Dogma und Bekenntnis. Was ist orthodox? Theologie oder die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

12 2.2 Überblick über den Ablauf der Vorlesung (2)
Ethik oder die Lehre vom richtigen Handeln Kirche und Staat. Rechtliche und moralische Aspekte einer privilegierten Beziehung Christentum und Kultur. Über die soziale Akzeptanz des Christentums Reform zwischen Machtanspruch und Nachfolge Toleranz und Intoleranz. Humanismus versus Fundamentalismus und Dämonenglaube Abschlusstest, KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

13 2.3 der Abschlusstest zur Vorlesung (Modul 2)
der Test besteht aus: 10 Fragen mit multiple-choice Antworten (30 Punkte) 5 Begriffserläuterungen in Stichworten (20 Punkte) 5 Analysen von Zitaten (25 Punkte) 5 Bildanalysen (25 Punkte) erfolgreiche Teilnahme: mindestens 30 Punkte qualifizierter Studiennachweis: mindestens 70 Punkte KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

14 2.3.1 Multiple Choice (max. 3 Punkte je Frage)
Was bedeutet der Begriff „Säkularisation“ im übertragenen Sinne? (2 Antworten sind richtig) Die Erhebung eines Ereignisses zum Jahrhundertereignis Die Kanonisierung eines Heiligen Die Einteilung der Geschichte nach Jahrhunderten den Verlust der religiösen Prägung des gesellschaftlichen Lebens die Verdrängung des religiösen Naturverständnisses durch eine wissenschaftlich technische Sicht KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

15 2.3.2 Antwort in Stichworten (max. 4 Punkte je Frage)
Hostienfrevel: Wem wird er unterstellt, in welcher Epoche, was besagt der Frevel, welche dogmatische Vorstellung ist vorausgesetzt? erwartete Antwort: den Juden / im späten Mittelalter / Misshandlung der geweihten Hostie / die Transsubstantiation bzw. Wesensverwandlung von Brot und Wein in Fleisch und Blut Christi (Sakramentsrealismus) KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

16 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung
Beantworten Sie die Fragen zu den folgenden Zitaten (in Stichworten)! - Wenn Sie genaue Namen und Daten nicht wissen, versuchen Sie, Kontext und Zusammenhang zu erschließen (max. 5 Punkte pro Zitat). „In eine Kirche kann jemand gehen, ohne es zu wollen [d.h. gezwungenermaßen], zum Altar treten, ohne es zu wollen, das Sakrament empfangen, ohne es zu wollen: Glauben kann jemand nur, wenn er will (credere non potest nisi volens)“ 1) Um welche Textsorte handelt es sich? Traktat, Abhandlung, Kommentar 2) Welcher Epoche ordnen Sie dem Text zu? Antike, Alte Kirche 3) Wer könnte den Text verfasst haben? Aurelius Augustinus 4) Welche Haltung in Glaubensdingen legitimiert der Text? Toleranz 5) Welche Mittel in Glaubensdingen schließt der Text aus? Glaubenszwang KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

17 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung
2.3.4 Bildkommentare und Bildanalyse in Stichworten (bitte Pfeile benutzen) (max. 5 Punkte) 1) Identifizieren Sie die drei dargestellten Figuren! Gottvater, Christus, Heiliger Geist (Taube) 2) Geben die der Darstellung einen Namen Gnadenstuhl, Trinität ) 3) Was ist das Besondere dieser Darstellungen gegenüber anderen Darstellungen zum gleichen Thema? Gottvater trägt einen Kreuzes-nimbus und die Züge des leidenden Christus 4) Wie lautet der dogmatische Begriff für die Einheit dieser Dreiergruppe? Trinität, dreieiniger Gott 5) Welche Häresie könnte man der Darstellung vorwerfen? Holzskulptur: nördliche Nebenkrypta, St. Peter, Fritzlar, c.1300 dass Gott selbst leidet (Patripassianismus) KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

18 3.1 Materialien zur Vorlesung im Netz
Arbeitsplan (Gliederung der Vorlesung) Begriffserläuterungen Textauszüge Bildmaterialien alle für den Test relevanten Begriffe, Zitate und Bilder werden hier veröffentlicht KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

19 3.2 Bibliothek und Rechenzentrum
ein Streifzug durch die theologisch relevanten Abteilungen in der UB der Weg ins Rechenzentrum KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

20 4 Ideen, Obsessionen, Entwicklungen
Missstandsklage und Reformsehnsucht Engel, Dämonen und Teufel Hexenangst und Türkenfurcht Weltherrschaft oder Gleichgewicht vom Religionskrieg zum Absolutismus von der Gewissensfreiheit zur Religionsfreiheit 1. Missstände in Kirche und Gesellschaft zu beklagen war anfangs des 16. Jh. ebenso selbstverständlich und evident wir heute die Klage über die Umweltverschmutzung, Klimaveränderung, Knappheit der Ressourcen. 2. Selbstverständlich war die Realität von Engeln und Teufeln sowie deren helfender bzw. zerstörerischer Einfluß. 3. Die Vorstellung vom Schadenszauber, magische Kräfte, die in der Umwelt zerstörerisch wirken (Hagelschlag, Schlaganfall, plötzlicher Tod, Krankheit etc.) war weit verbreitet, vor allem, weil sie recht gut bezeugt ist: Heilige Schrift, römisches Recht (Codex Iustinianus), kaiserliches Recht (Carolina, 1532). Auf Schadenszauber stand die Todesstrafe; verbreitet war – etwa wie heute die Furcht vor Terroranschlägen von Al-Qaida – die Furcht, von den türkischen Truppen überrollt zu werden, die 1529 sogar Wien belagerten. 4. Die Herrschaftsgebiete, die der neue deutsche Kaiser Karl V. in seiner Hand vereinigte, verführte die politisch Verantwortlichen zu der destruktiven Idee, ein dominium mundi zur Friedenssicherung zu erstreben; vergleich ist das heutige Selbstverständnis von Teilen der amerikanischen Politik. (5. Religionskriege sind Bürgerkriege; ihre Überwindung ist nur durch ein staatlichen Machtmonopol zu erreichen) 6. moderne Religionsfreiheit ist der Endpunkt einer Entwicklung, die die ganze frühe Neuzeit durchzieht. KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

21 4.1 Missstandsklage und Reformsehnsucht – die Gravamina der Fürsten
So wir betrachten vnd zu hertzen nemmen, wie gar hertenclich [und] manigfeltenclich die dutsche landte beswert vndt angefachten worden sind... die prelaturen, digniteten vnd prunde den vntogelichen, vnwissenden vnd vßlendern dießer nacion verlichen, der dan etwan viel vß denselben prelaturen, digniteten vnd prunden [herausziehen], nit residieren, auch ire schefflin vnd vnderdain nit erkennen ...; darzu so werden auch gemeynlich alle sache, geistlich vnd weltlich, in den bebstlichen hofe vß dutschen landen gezogen,... Ein fester Tagesordnungspunkt auf den Reichstagen (Vollversammlung der Reichsfürsten und Reichsstädte, den Reichsständen) war die Klage darüber, dass Deutschland von der Kurie in Rom ausgeplündert werde. Zitat. Das Zitat enthält mehrere Vorwürfe: kirchliche Pfründe gehen an untaugliche Personen kirchliche Pfründe gehen an Nicht-Deutsche kirchliche Pfründe werden ausgebeutet die Amtsinhaber residieren nicht in ihrem Amtsbezirk (Bischöfe nicht im Bistum, Pfarrherrn nicht in der Gemeinde etc.) die Seelsorge wird nicht wahrgenommen Rom zieht alle Gerichtsverfahren an sich, um von überhöhten Gerichtskosten zu profitieren die Gravamina nationis Germaniae war noch auf dem RT zu Worms 1521 eine über 100 Punkte umfassender Anklageschrift. Gravamina nationis Germaniae (Frankfurter Avisamenta) (1456) KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

22 4.1 Missstandsklage und Reformsehnsucht – die vergessenen Ursprünge
Passional Christi und Antichristi Die Wucherer Christus ußtreibt vom Tempel sein - Mit Bullen, Bannbriefen zwingt sy der Papst wied - hinein. 4.1 Missstandsklage und Reformsehnsucht – die vergessenen Ursprünge 2 Thess 2,3-4 Er hat funden im Tempel Verkaufer, Schaf, Ochsen und Tauben und Wechsler sitzen, und hat gleich ein Geißel gemacht von Stricken, alle Schäf, Ochsen, Tauben und Wechsler ausem Tempel trieben, das Geld verschütt, die Zahlbrett umbkahrt und zu den, die Tauben vorkaufen, gesprochen: Hebt euch hin mit diesen, aus meins Vatern Haus sollt ihr nicht ein Kaufhaus machen, (Joh. 2,14-16). Ihr habts umbsunst, darumb gebts umbsonst, (Matth 10, 8) dein Geld sei mit dir in Vordammnuß (Act. 8,20) Hie sitzt der Antichrist im Tempel Gotts, und erzeigt sich als Gott, wie Paulus vorkundet (2. Thessal 2,4), vorander alle gottlich Ordnung, wie Daniel sagt, und unterdruckt die heilig Schrift, vorkäuft Dispensation, Ablaß, Pallia, Bisthum, Lehen, erhebt die Schätz der Erden, lost uf die Ehe, beschwert die Gewissen mit seinen Gesetzen, macht Recht, und um Geld zerreißt er das. Erhebt Heiligen, benedeiet und maledeiet ins vierte Geschlecht, und gebeut sein Stimm zu horen, gleich wie Gotts Stimm c.sic omnis Dist. 19 und Niemands sall ihm einreden 17.q.4.c. Nemini Seit Laien anfingen, die Bibel zu lesen, in den entwickelten Gebieten Europas (Norditalien, Südfrankreich/Katalonien, Flandern) seit dem 11./12. Jh. (vgl. den mittelalterlichen Armutsstreit) wurde das Gebaren der Kirchenfürsten immer wieder gemessen am Verhalten Jesu und seiner Jünger, wie es in den Evangelien überliefert ist. Mit dem humanistischen Bestreben, die Ursprünge zum Kriterium einer umfassenden Reform zu erheben („ad fontes“, zu den Quellen), bekam diese Kritik der Armutsbewegung neuen Aufschwung. Die Holzschnitt –Serie von Lucas Cranach d.Ä. von 1520 ist ein Beispiel. KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

23 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung
4.1 Missstandsklage und Reformsehnsucht – Erneuerung aus der Hlg. Schrift Der ist mir ein wahrer Theologe, der nicht mit künstlich zusammengedrechselten Syllogismen, sondern mit Herzens-wärme,... durch sein persönliches Leben lehrt, dass man den Reichtum verachten müsse, dass der Christ nicht auf den Schutz dieser Welt vertrauen solle; dass man kein Unrecht vergelten dürfe,... Wenn einer dieses und ähnliches, vom Geiste Christi angetrieben, predigt,... dazu ermahnt, einlädt und ermuntert, der ist letzten Endes ein wahrer Theologe, und sei er auch ein Ackersmann oder Tuchweber. Der Humanismus wollte eine Erneuerung der Gesellschaft durch eine Wiederanknüpfung an die Ursprünge erreichen. Ad fontes, zu den Quellen war das Motto ihrer Bemühungen. Weg von den Sophismen der Scholastik, weg von den gekünstelten Syllogismen, weg von der barbarischen Sprache der Universitätskatheder, zurück zur klassischen Antike, zur klassischen Sprache Ciceros, zur Klassischen Philosophie. Die Quellen des christlichen Humanismus war die Heilige Schrift und ihre Auslegung durch die Kirchenväter (Augustin, Hieronymus). Der berühmteste Humanist nördlich der Alpen war Erasmus von Rotterdam. Er brachte nach 1000 Jahren zum ersten mal wieder das NT in der griechischen Originalsprache heraus. Im Vorwort zu dieser Edition richtet er eine Ermunterung oder Aufmunterung (paraclesis) an den frommen Leser, der das Zitat entnommen ist. Kriterium der wahren Frömmigkeit ist nach Erasmus die Praxis Pietatis, nicht die genaue Kenntnis der Dogmen und Glaubensüberzeugungen Ad fontes Zu den Quellen Desiderius Erasmus von Rotterdam, Paraclesis ad lectorem pium (1516) , (Einl.z.NT) KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

24 4.2 Engel, Dämonen und Teufel
Wie ein Hausvater sein Gesinde soll lehren, morgens und abends sich segenen Auf das Bekreuzigen und den trinitarischen Anruf folgt ein knappes Dank- und Bittgebet für den beginnenden Tag beziehungsweise die beginnende Nacht. Das Gebet endigt mit den Worten: denn ich befehle mich, meinen Leib und Seele und alles in Deine Hände. Dein heiliger Engel sei mit mir, dass der böse Feind keine Macht an mir finde, Amen. Entscheidender Unterschied in der Wirklichkeitserfahrung zwischen dem 16. Jh. und heute ist die Grundeinstellung, der Mensch sei von guten und bösen Geistern umgeben. Daraus folgt eine ständige Bedrohung (durch die bösen Geister, Dämonen und Teufel), aber auch eine ständige Chance, durch ein Wunder bzw. durch den Arm des Schutzengels gerettet zu werden. Martin Luther, Kleiner Katechismus, 1529 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

25 4.2 Engel, Dämonen und Teufel
Ein' feste Burg ist unser Gott, Ein gute Wehr und Waffen; Er hilft uns frei aus aller Not, Die uns jetzt hat betroffen. Der alt' böse Feind, Mit Ernst er's jetzt meint, Groß' Macht und viel List Sein' grausam' Rüstung ist, Auf Erd' ist nicht seinsgleichen. Und wenn die Welt voll Teufel wär Und wollt uns gar verschlingen, So fürchten wir uns nicht so sehr, Es soll uns doch gelingen. Der Fürst dieser Welt, Wie sau'r er sich stellt, Tut er uns doch nichts, Das macht, er ist gericht', Ein Wörtlein kann ihn fällen. Nach dem besinnlichen Beispiel des Morgen- bzw. Nachtgebets nun ein trotziges Beispiel, ein Lied, das im Alltag, wie auch am Sonntag im Gottesdienst gesungen wurde. Des markanten Charakters wegen nannte Heinrich Heine (Zur Religion und Philosophie in Deutschland) dieses Lied etwas spöttisch auch die „Marseillaise“ (die französische Nationalhymne »Allons, enfants de la patrie, le jour de gloire est arrivé!«; von C.-J. Rouget de Lisle gedichtet und vertont; von einem Marseiller Freiwilligenbataillon beim Sturm auf die Tuilerien am gesungen) der Reformation. Martin Luther, 1529 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

26 4.2 Engel, Dämonen und Teufel
Auf diese Weise ist der menschliche Wille mitten zwischen beide gestellt, ganz wie ein Reittier, wenn Gott darauf sitzt, will er und geht, wohin Gott will, wie der Psalm sagt: «Ich bin wie ein Zugtier geworden und ich bin immer mit dir» [Ps 73,22f]. Wenn der Satan darauf sitzt, will er und geht wie der Satan will. Und er hat nicht die Entscheidungsfreiheit [in eius arbitrio], zu einem der Reiter zu laufen oder ihn zu suchen, sondern die Reiter selbst streiten darum, ihn festzuhalten und zu besitzen. Der Mensch als Spielball zwischen Engel und Teufel wird von Luther in De servo arbitrio, Vom unfreien Willen, besonders krass formuliert. Diese Schrift ist gegen ein humanistische Verständnis des Christentums, so wie Erasmus es vertritt, gerichtet. Die daraus sich ergebende Idee der Prädestination (Vorherbestimmun) mag aus seelsorgerlichen Gründen willkommen sein (mag ich auch ein noch so großer Versager sein, Gottes Gnade erreicht mich trotzdem); sie ist jedoch zugleich eine extreme und theologisch bedenkliche Formulierung, da die beiden Attribute Gottes, seine Allmacht und seine Güte, auf der Strecke bleiben. Die harte Opposition von deus absconditus (verborgener Gott) und deus relevatus (geoffenbarter Gott) ist zugleich Beispiel für die antischolastische Einstellung der Theologie Luthers. Martin Luther, De servo arbitrio (1525) , WA KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

27 4.2 Engel, Dämonen und Teufel – Volksfrömmigkeit im 17. Jh.
Arme-Seelen-Chörle, fünfgeschossiger Altar an der Nordseite des Münsters St. Nikolaus in Überlingen, Werkstatt des Jörg Zürn, vor 1634 Die Volksfrömmigkeit bevorzugt im allgemeinen die Engel und konzentriert den Teufel auf die Außenseiter: die Hexen. Bild: Arme-Seelen-Chörle, fünfgeschossiger Altar an der Nordseite des Münsters St. Nikolaus in Überlingen, Werkstatt des Jörg Zürn, vor 1634, gestiftet von Christophorus und Ursula Betz Ganz oben Michael. Darunter links Raphael, rechts Gabriel. Darunter außen Christopherus (links) und Ursula (rechts). Untere Zone: Engel als Fürst der Unterwelt (links), als Fürst der Lebenden (rechts), in der Mitte als Fürsten des Fegefeuers. > Mittelpartie: Engel als Helfer der Seelen im Fegefeuer, die sich Hilfe suchend an ihn wenden KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

28 4.2 Engel, Dämonen und Teufel – Volksfrömmigkeit im 18. Jh.
Schutzengel-Altar Rokoko-Basilika Ottobeuren In dem Jahrhundert, in dem der zürnende Gott Luthers (deus absconditus, verborgener Gott) verblasst, um das Feld allein dem lieben Gott zu Überlassen (18. Jh.), wird auch das Engelmotiv noch sanfter formuliert. KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

29 4.3 Hexenangst und Türkenfurcht
Nach den Vorstellungen der Hexenverfolger sammelten sich die Hexen mehrmals im Jahr zu groß angelegten Festlichkeiten, bei denen sie dem Teufel ihre Treue schworen. maleficos non patieris vivere, 2. Mose 22,18 Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen Zu diesen gehörte der Pakt mit dem Teufel und die Teufelsbuhlschaft, der sexuelle Umgang mit dem Teufel, ebenso wie der Hexensabbat, Schadenzauber oder schwarze Messen. Die übliche Anklageerhebung aufgrund bloßer Denunziation und der rücksichtslose Einsatz von Folter zur Erpressung von Geständnissen und von Namen vermeintlicher Mitschuldiger ließen die Zahl der Hexenprozesse in die Höhe schnellen. Hexensabbat Gemälde von Frans Francken d. J. (1607) , Öl auf Eichenholz, 56 x 83.5, Kunsthistorisches Museum, Wien die Obsessionen oder Zwangsvorstellungen des Zeitalters: 1) die Hexen Da Bibel, römisches Recht, kaiserliches Recht alle den Straftatbestand des maleficiums (Schadenszauber) kennen, war es nicht verwunderlich, dass selbst seriöse Menschen dem Hexenwahn erlegen waren und warum die Kritiker (Johann Weyer, Friedrich von Spee) so wenig Gehör fanden. die Vorwürfe Darüber hinaus stellte man sich vor, dass die hier versammelte Hexengesellschaft verkehrte Gottesdienste feierte und somit Gotteslästerungen und -verhöhnungen praktizierten, indem sie angeblich z.B. zuvor gestohlene Hostien entweihten. Verderblich war die Vorstellung eines Hexensabbat auch deswegen, weil sie impliziert, dass jede angebliche Hexe ihre Genossinnen kennt. Man braucht nur die Folter anzuwenden, um ihre Namen zu erfahren. Die Folter macht die Hexe zu Hexen (Spee, Cautio criminalis) KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

30 4.3 Hexenangst und Türkenfurcht
Wien, von Sultan Süleyman II. belagert, Lavierte Federzeichnung von Barthel Beham (1529ca), Historisches Museum der Stadt Wien In einem neuen Krieg besetzte der Sultan 1541 den größten Teil Ungarns und machte Siebenbürgen zum Vasallenstaat Die zweite Zwangsvorstellung: die Türkenangst Obwohl Siebenbürgen (Transsilvanien) bis 1688 unter türkischer Oberhoheit stand (nach der Schlacht bei Mohács, 1526, 1541 wurde es Fürstentum) stand, war es neben Polen das einzige Land in Europa, das sich religiöser Toleranz erfreuen konnte. Reformierte und Unitarier, die sonst überall verfolgt und hingerichtet wurden, fanden dort ein freies Wirkungsfeld für ihre Ideen. Gleichwohl galten die Türken als Bedrohung Nr 1 für das Abendland. Vgl. das Lied des alten Luther (1543): Erhalt uns Herr bei deinem Wort / und steur‘ des Papsts und Türken Mord, / die Jesus Christus, deinen Sohn, / wollen stürzen von seinem Thron. Daneben gab es auch Profiteure der Türkenangst: a) die Protestanten: sie genossen Waffenstillstand im Reich, b) das Papsttum: es konnte davon träumen, erneut eine Führungsrolle im Abendland im Kampf gegen die Türken (Kreuzzugsidee) einzunehmen. 1683 Schlacht am Kahlenberg, Wien wird von türkischer Belagerung entsetzt, Ende der türkischen Bedrohung KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

31 4.4 Weltherrschaft oder Gleichgewicht – die monarchia universalis
Bittet Gott ohne Unterlass, ..., dass Er Euch mit seiner Gnade erfüllen und solcher Art erleuchten und lenken möge, dass Ihr das Euch verliehene Amt wohl verwalten und darüber Rechenschaft geben könnt, zum Dienst Seiner Göttlichen Majestät, ..., und zur Förderung der gesamten Christenheit (république chrétienne), auf dass Ihr mit Hilfe und Beistand des Hlg. Apost. Stuhles das Gut des allgemeine Friedens (paix universelle) erlangen möget, der nicht anders als durch die Kaiserl. Herrschaft erreicht werden kann Karte der Gebiete, die Karl V. nach der Kaiserwahl zugefallen waren. Die rote Einfärbung bezeichnet die Gebiete, die dem Haus Habsburg direkt unterstellt sind. Bilder: Mercurio Arboreo di Gattinara, Großkanzler Karls V., seit 1529 Kardinal Kopie nach einem Original von Tizian (?), Ausschnitt Hans Weiditz, Kaiser Karl V., 1919, Holzschnitt, 39,5 x 20,4, Albertina Wien, Übersetzung seines Mottos: Plus ultra, Zitat: das Programm einer monarchia universalis bzw. der dominatio mundi. Mercurino Gattinara, Denkschrift zur Kaiserkrönung (1519) Karte KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

32 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung
4.4 Weltherrschaft oder Gleichgewicht – die Kriege Karls V. gegen Frankreich erster Krieg gegen Frankreich Mailand wird erobert, König Franz I. in Pavia gefangen, im Frieden von Madrid wieder freigelassen zweiter Krieg gegen Frankreich Plünderung Roms (Sacco di Roma 1527), Damenfrieden von Cambrai und Frieden von Barcelona mit Rom 1529, Kaiserkrönung 1530 dritter Krieg gegen Frankreich Waffenstillstand von Nizza, päpstlich vermittelt wegen Konzilsabsicht vierter Krieg gegen Frankreich Friede von Crépy, Karls Herrschaft in Italien endgültig anerkannt fünfter Krieg gegen Frankreich Friede von Cateau-Cambrésis (Philipp II. – Heinrich II.): spanische Herrschaft in Italien und Burgund anerkannt Liste der Kriege, die Karl geführt hat, um den paix universelle (Weltfrieden) herbeizuführen. Auch der letzte Friedensschluss bringt nicht die Monarchia universalis. Das Haus Habsburg, die Casa d‘Austria ist endgültig in zwei Linien auseinander gebrochen KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

33 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung
4.4 Weltherrschaft oder Gleichgewicht – die Kriege Karls V. gegen Ungläubige und Ketzer Feldzug gegen Tunis 1535 erfolgreich, aber die Gefahr der türkischen Flotte ist nicht gebannt Feldzug gegen Algier 1541 gescheitert Krieg gegen die Protestanten 1546/47 (Schmalkaldischer Krieg) erfolgreich (Schlacht bei Mühlberg), doch die zwangsweise verordnete kirchliche Einheit scheitert; im Vertrag von Passau 1552 und auf dem Reichstag zu Augsburg 1555 erkennt der Bruder des Kaisers, König Ferdinand die Lutheraner faktisch an Fazit der überzogenen Idee einer monarchia universalis zur Friedenssicherung: - es gibt zwei voneinander unabhängige Habsburger Linien - die Bedrohung einer türkischen Eroberung Mitteleuropas durch die Türken ist nicht beseitigt, das Mittelmeer ist nach wie vor unsicher - die Kirchenspaltung ist nicht beseitigt KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

34 4.4 Weltherrschaft oder Gleichgewicht – der Westfälische Friede 1648
Die Unterzeichnung des Friedens von Münster 1648, Gemälde von Gerard Terborch (1648ca), The National Gallery, London (Kopie: Stadtmuseum, Münster) die Machtpolitischen Voraussetzungen für den europäischen Gleichgewichtsfrieden, politisch wie konfessionell, schuf Kardinal Richelieu, Erster Minister im Staatsrat Ludwig XIII., auch wenn er den Friedensschluss selbst nicht erlebte † Seine Politik führte sein Nachfolger, Kardinal Mazarin, an dessen Ernennung er wesentlichen Anteil hatte, weiter. Portrait von Philippe de Champaigne 1640, Louvre Unter Ludwig XIV. ist es nun Frankreich, das der Hegemonialsucht nicht widerstehen kann. Hyacinthe RIGAUD, Louis XIV, roi de France, huile sur toile. 1701, Musée du Louvre, Paris. KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

35 4.5 vom Religionskrieg zum Absolutismus – die Bartholomäusnacht
Bartholomäusnacht, Gemälde von François Dubois d'Amiens (1572ca) Musée Cantonal des Beaux-Arts, Lausanne anlässlich der Hochzeit von Margarete von Valois mit dem späteren König Heinrich IV. in der nacht vom Samstag, dem 23., auf Sonntag, den 24. Aug Massaker an den Hugenotten. in Paris 2000 bis 3000 Opfer, im ganzen Land (?) 10 Jahre zuvor war der Religionskrieg zwischen Calvinisten und Katholiken ausgelöst worden durch den Überfall der Truppen von Franz von Guise auf zum Gottesdienst versammelte Protestanten 23./24. August 1572 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

36 4.5 vom Religionskrieg zum Absolutismus – die Souveränität des Staates
Souveränität ist die absolute und dauernde Macht eines Staates, die die Lateiner «majestas» nennen [lat.Ausg.: Majestas est summa in cives ac subditos legibusque soluta potestas»] ... und bedeutet soviel wie «höchste Befehlsgewalt». ... Darin zeigt sich gerade die Größe und Majestät eines wirklich souveränen Herrschers, dass die Stände ...[keine legislative oder exekutive Gewalt haben], sondern was der König nach seinem Gutdünken annimmt oder verwirft, befielt oder verbietet, gilt als Gesetz, Edikt, Befehl „Paris vaut bien une messe“ Jean Bodin, Begründer der Lehre von der «Souveränität», ; frz. Staatsrechtslehrer, Kronanwalt in Laon, während d. Religionskriege Vertreter der «politiques», die im Ggs. zu Huguenotten und intransigenten Altgläubigen (Guise) politische Stabilität konfessionellen Wahrheitsansprüchen übergeordnet haben. Beendet hat den Bürgerkrieg ein eher moderater und zu Kompromissen fähiger Herrscher: „Paris vaut ...“. Mit seiner Konversion hat er die katholischen Stände gewonnen. Den protestantischen Ständen wurde im Edikt von Nantes, 1598, eine, wenn auch regional begrenzte Gleichberechtigung eingeräumt. Zum Bild: Frans II POURBUS dit le Jeune, Henri IV, roi de France, en armure, huile sur bois. Musée du Louvre, Paris. Der König trägt das Emblem des Ordens des Heiligen Geistes, der von seinem Vorgänger, Heinrich III. begründet wurde, und der der klassische Orden des französischen Souveräns geworden ist; er tritt an die Stelle des von Ludwig XI. begründeten Orden des Heiligen Michael. Die Echarpe ist das Symbol des Befehlens, insbesondere des militärischen Oberbefehlshabers Die rote Farbe - Tischtuch und Vorhang - nimmt einen sehr wichtigen Platz in diesem Bild ein. Sie ist nach Tradition des römischen Reiches eines der Symbole der höchsten Gewalt. Heinrich IV ist in der üblichen, traditionellen Haltung des Souveräns dargestellt (vgl. später Hyacinthe Rigaud). Doch insistiert Pourbus hier mehr auf der Eigenschaft des militärischen Oberbefehlshabers als auf die Attribute eines Monarchen. Paris ist eine Messe wert Jean Bodin, Les six livres de la République (1576) Edikt von Nantes, 1598 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

37 4.5 vom Religionskrieg zum Absolutismus – das rationale Naturrecht
der Naturzustand: der Mensch dem Menschen ein Wolf: Die Menschen, die von Natur aus Freiheit und Herrschaft über andere lieben, führten die Selbstbeschränkung, unter der sie, wie wir wissen, in Staaten leben, letztlich allein mit dem Ziel und der Absicht ein, dadurch für ihre Selbsterhaltung zu sorgen und ein zufriedeneres Leben zu führen, das heißt, dem elenden Kriegszustand zu entkommen, der ... aus den natürlichen Leidenschaften der Menschen notwendig folgt, dann nämlich, wenn es keine sichtbare Gewalt gibt, die sie im Zaum zu halten ... vermag ... KTGQ 4/1, 12f Der englische Bürgerkrieg zwischen Parlament und König war für den Philosophen Thomas Hobbes ( ; engl. Philosoph und Staatstheoretiker; Vertreter einer nominalistisch-empiristischen Philosophie; Naturzustand: Kampf aller gegen alle; Sicherung des Friedens und der Rechtsgüter durch Übertragung aller Gewalt auf den Staat) der Grund, im Exil in Frankreich ein neues rationales Naturrecht zu formulieren. Thomas Hobbes, Leviathan (1651) homo homini lupus KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

38 4.5 vom Religionskrieg zum Absolutismus – der Gesellschaftsvertrag
Der alleinige Weg zur Errichtung einer solchen allgemeinen Gewalt, die in der Lage ist, die Menschen vor dem Angriff Fremder und vor gegenseitigen Übergriffen zu schützen und ihnen dadurch eine solche Sicherheit zu verschaffen, dass sie sich durch eigenen Fleiß und von den Früchten der Erde ernähren ... können, liegt in der Übertragung ihrer gesamten Macht und Stärke auf einen Menschen oder eine Versammlung von Menschen, die ihren Einzelwillen durch Stimmenmehrheit auf einen Willen reduzieren können KTGQ 4/1, 13 Wieder, wie über 50 Jahre zuvor in Frankreich, ist es ein moderater Herrscher, der Frieden stiftet Oliver Crommwell, , Führer der Streitkräfte des Parlaments gegen den König im englischen Bürgerkrieg. Lord protector (Reichsverweser, Reichsregent, Regent) von England, Schottland und Ireland, Als Oliver Cromwell die politischen Verhältnisse zu stabilisieren vermochte, kehrte Hobbes nach England zurück, da Cromwell für ihn die Qualität eines Leviathan, der im Land Frieden durchzusetzen wusste, hatte, was ihm später unter der Restauration der Stuarts schwer verübelt wurde. Thomas Hobbes, Leviathan (1651) KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

39 4.5 vom Religionskrieg zum Absolutismus – der Leviathan
Ich autorisiere diesen Menschen oder diese Versammlung von Menschen und übertrage ihnen mein Recht, mich zu regieren, unter der Bedingung, dass du ihnen ebenso dein Recht überträgst und alle ihre Handlungen autorisierst. Ist dies geschehen, so nennt man diese zu einer Person vereinte Menge Staat, auf lat. civitas. Dies ist die Erzeugung jenes großen Leviathan oder besser, um es ehrerbietiger auszudrücken, jenes sterblichen Gottes, dem wir unter dem unsterblichen Gott unseren Frieden u. Schutz verdanken KTGQ 4/1, 13; Kursive von mir, das „du“ ist mein Nachbar Hobbes vermeidet es, konkretistisch die Souveränität an eine bestimmte Figur, den König etwa, festzumachen und wählt zum Träger der absoluten Macht eine mythologische Figur der, den Leviathan oder die Behemoth Bild: Non est potestas super terram quae comparetur ei, Hiob 41,24 bzw. 25 Behemoth bzw. Leviathan, endzeitliche Ungeheuer der jüdischen Apokalyptik (Jesaja 27,1, Hiob 40,15-24, Psalm 74,14) Leviatan or the Matter, Form and Power of Common Wealth, Ecclesiastical and Civil, written by Tho‘ Hobbs, 1651 Leviathan, das Wesen, zwar weniger mächtig als Gott, jedoch mächtiger als jeder Mensch, vereinigt alle Individuen zu einem Gemeinwesen > Ausschnitt: der Panzer des Leviathan sind die von ihm zusammen gezwungenen einzelnen Bürger Thomas Hobbes, Leviathan (1651) KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

40 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung
4.6 Gewissensfreiheit als christliches Grundrecht – Luther in Worms 1521 ... wenn ich nicht durch das Zeugnis der Heiligen Schrift oder vernünftige Gründe [nisi convictus testimoniis scripturarum aut ratione evidente] überwunden werde - denn weder dem Papst, noch den Konzilien allein vermag ich zu glauben, da es feststeht, dass sie wiederholt geirrt und sich selbst widersprochen haben -, so halte ich mich überwunden durch die Schrift, auf die ich mich gestützt habe, so ist mein Gewissen im Gotteswort gefangen, und darum kann und will ich nichts widerrufen, ... mögliche Überschrift des 6. Abschnittes: Von der Gewissensfreiheit zur Religionsfreiheit Martin Luther vor dem Reichstag, 18.April 1521, RTA.JR II, 555 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

41 4.6 Gewissensfreiheit für die Fürsten
Es haben sich auch churfürsten und stende des reichs ... vereinigt, mit iren underthanen in mitlerzeit des concilii .. also zu leben, zu regiren und zu halten, wie ein ieder solichs gegen gott und irer Mat. hofft und getraut zu verantworten, uf das fried und einigkeit destobaß gehalten und sovil mentschlich und muglich kunftig ufrur und entborung im reich furkommen [vermieden] werde ... nach dem Alptraum des Bauernkrieges, in dem Altgläubige und Fürsten, die mit Luther sympathisierten, zusammen gestanden haben, wird die Religionsfrage dem Gewissen des Fürsten übereignet. Reichstagsabschied von Speyer (1526) KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

42 4.6 in Religions- und Glaubenssachen keine Mehrheitsbeschlüsse
... das in sachen gottes ere und unser selen haile und seligkeit belangend ain jeglicher fur sich selbs vor gott steen und rechenschaft geben mus, also das sich des orts keiner auf ander minders oder merers machen oder beschließen entschuldigen kan ... So protestirn und bezeugen wir hiemit offenlich vor Gott ... das wir ... in alle handlung und vermeint abschied, so wider gott, sein h. wort, unser aller selen hail und gut gewissen ... beschlossen ... nit willigen, sonder ... fur nichtig ... halten Als der Kaiser sich nach dem zunächst so erfolgreichen 2. Krieg gegen Frankreich wieder stärker dem deutschen Reich zuwenden konnte, sollte die Religionsfrage endgültig geklärt werden. Im Vorfeld versuchte der Bruder des Kaisers, Ferdinand, der stellvertretend die Reichsgeschäfte wahrnahm, den Freiraum in Religionsdingen, die sich die Fürsten 1526 zugestanden haben, wieder zurück zuschneiden und das Wormser Edikt von 1521, die Verurteilung Luthers und seiner Anhänger wieder durchzusetzen. Gegen den vom Kaiser durchgesetzten Mehrheitsbeschluss des Reichstages protestierte ein Minderheit (Kursachsen, Hessen u.a.). Daher der Name Protestanten für diese Gruppe. Protestation ev. Reichsstände auf dem Reichstag zu Speyer (1529) KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

43 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung
4.6 der Augsburger Religionsfriede – Religionsfreiheit für die Obrigkeit Und damit sölcher fried auch der spaltigen Religion halben ... angestellt, aufgericht und erhalten werden möchte, so sollen die Kei. Mai., wir, auch churfürsten, fürsten und stende des heil. reichs keinen stand des reichs wegen der Augspurgischen confession und derselbigen lehr, religion und glauben halb mit der tat gewaltiger weiß uberziehen, beschedigen, vergewaltigen oder in andere wege wider sein conscienz, gewissen und willen von diser Augspurgischen confessions religion, glauben, ... tringen ... Bei der Beilegung des Konfessionskonfliktes durch den Reichtagsabschied von Augsburg 1555 wurde wenigstens für die Obrigkeit die Freiheit des Gewissens formuliert. Auch dem Untertan war das Recht, seinem Gewissen folgen zu können, zugestanden; die Auswanderung in ein seiner Überzeugung genehmes Territorium durfte ihm nicht verwehrt werden. Art. 15 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

44 4.6 Westfälischer Friede 1648 – die private Religionsfreiheit
Ferner ist beschlossen worden, dass jene ..., welche nach Verkündigung des Friedens inkünftig eine andere Religion bekennen und annehmen werden als ihr Landesherr, nachsichtig geduldet und nicht gehindert werden sollen, sich mit freiem Gewissen zu Hause ihrer Andacht privat zu widmen, in der Nachbarschaft aber, wo und sooft sie es wollen, am öffentlichen Gottesdienst teilzunehmen oder ihre Kinder auswärtigen Schulen ihrer Religion oder zu Hause Privatlehrern zur Erziehung anzuvertrauen; ... Der Westfälische Frieden, 1648, geht in Sachen Gewissens- und Religionsfreiheit für den Untertan einen entscheidenden Schritt weiter: die Religionsfreiheit im privaten Raum sollte keinem verwehrt werden. Art. V, § 34 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

45 4.6 die bill of rights - die öffentliche Religionsfreiheit
XVI. Dass die Religion oder die Ehrfurcht, die wir unserem Schöpfer schulden, und die Art, wie wir uns dieser Pflicht entledigen, nur durch unsere Vernunft und Überzeugung bestimmt werden kann, nicht durch Machtspruch oder Gewalt; und dass daher alle Menschen zur freien Religionsausübung gleicherweise berechtigt sind, entsprechend der Stimme ihres Gewissens, und dass es die gegenseitige Pflicht aller ist, christliche Milde, Liebe und Barmherzigkeit aneinander zu üben. GiQ IV 109; Vorläufer der Erklärung der Menschenrechte der Französischen Nationalversammlung 1789 es verbleibt als Konsens des christl. Glaubens: Gott als Schöpfer und die Nächstenliebe; weitere Präzisierungen des Glaubensinhaltes sind freigestellt. Nicht nur im privaten Raum, sondern in aller Öffentlichkeit dem Kult anhangen, der seiner Überzeugung am ehesten Entspricht. Virginia Bill of Rights (1776) , Art. 16 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung


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