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Der Bayerische Landtag
Die Gesetzgebung als Hauptaufgabe Maximilianeum* * 1949 wählte der Bayerische Landtag das Gebäude „Maximilianeum“ zu seinem Sitz
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Artikel 23 Beschlussfassung
Staatsminister Staatssekretäre Ausschüsse im Landtag bereiten Gesetz vor bereiten Gesetz vor Landtag Artikel 23 Beschlussfassung (1) Der Landtag beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern die Verfassung kein anderes Stimmverhältnis vorschreibt. verabschiedet Gesetz Ministerpräsident unterschreibt Gesetz und macht es im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt
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§ bereiten Gesetz vor bereiten Gesetz vor verabschiedet Gesetz
Teilzielkontrolle bereiten Gesetz vor bereiten Gesetz vor verabschiedet Gesetz
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macht es im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt
Staatsminister Staatssekretäre Ausschüsse im Landtag bereiten Gesetz vor bereiten Gesetz vor Landtag verabschiedet Gesetz Ministerpräsident unterschreibt Gesetz und macht es im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt
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Schul-/Hochschulwesen
Innere Sicherheit Schul-/Hochschulwesen Energieversorgung Medien
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Die Gesetzgebungsbereiche des Freistaates Bayern
Arbeitsauftrag: Ordne die Begriffe in vier Bereiche und den Bildern richtig zu! Energieversorgung Innere Sicherheit Medien Gesundheitswesen Theater Denkmalschutz Museen Schul-/Hochschulwesen Umweltschutz
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Die Gesetzgebungsbereiche des Freistaates Bayern
Schul-/Hoch-schulwesen Innere Sicherheit Energie-versorgung Medien Theater Denkmalschutz Museen Gesundheits- wesen Umwelt- schutz
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Arbeitsblatt
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Die Gesetzgebungsbereiche des Freistaates Bayern
Arbeitsauftrag: Ordne die Begriffe in vier Bereiche und den Bildern richtig zu! Schul-/Hochschulwesen Medien Innere Sicherheit Theater Denkmalschutz Museen Energieversorgung Gesundheitswesen Umweltschutz
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macht es im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt
bereiten Gesetz vor bereiten Gesetz vor Landtag verabschiedet Gesetz Ministerpräsident unterschreibt Gesetz und macht es im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt
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macht es im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt
Ausschüsse im Landtag Petitionsrecht bereiten Gesetz vor Landtag verabschiedet Gesetz Ministerpräsident unterschreibt Gesetz und macht es im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt
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