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Dr. Sebastian Grabmaier Vorstandsvorsitzender Mannheim, den

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Präsentation zum Thema: "Dr. Sebastian Grabmaier Vorstandsvorsitzender Mannheim, den"—  Präsentation transkript:

1 Dr. Sebastian Grabmaier Vorstandsvorsitzender Mannheim, den 31.01.07
Beratermarkt 2007 Chance oder Gefahr? Was sich durch die MiFID und die VersVermRichtlinie geändert hat bzw. ändern wird! Dr. Sebastian Grabmaier Vorstandsvorsitzender Mannheim, den

2 Jung, DMS & Cie. AG: Maklerpool unter einem starken Dach
100% 59% 74% 100% 60% 100% 100% 100% 95%

3 Die starke Schwester: ALTIRA AG
ca. 7% 100% 70% 100%

4 Jung, DMS & Cie. AG Vorläufige Zahlen (ohne DMS, Finanzplan Dezember-Absatz)
Produktabsatz 2006: ca. 850 Mio. € ca % Davon Neugeschäft: ca Mio. € ca % Davon Investmentfonds: ca Mio. € ca % Davon Lebensversicherungen: ca Mio. € ca % Davon Krankenversicherungen: ca TMB € ca % Davon geschlossene Fonds: ca Mio. € ca % Davon Zertifikate ca Mio. € ca % Investmentbestand : ca. 3,4 Mrd. € Endkunden Ende 2006: ca Anträge/Konto-/Depoteröffnungen 2006: ca Abrechnungspositionen pro Monat ca

5 Jung, DMS & Cie. AG im Überblick

6 VersicherungsvermittlungsRL

7 Versicherungsvermittlerrichtlinie Zeitplan
Verkündet am 22. Dez. 2006 Durchführungsverordnung liegt inzwischen vor Verabschiedung Dez. 2006 In-Kraft-Treten am

8 Versicherungsvermittlerrichtlinie Inhalte
Zukünftig Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO erforderlich - geordnete Vermögensverhältnisse (unproblematisch) - guter Leumund (unproblematisch) - Vermögensschadenshaftpflichtverletzung (ggf. Anpassung Versicherungssummen nötig) - QUALIFIZIERUNG (Hauptproblem!!!) Informationspflicht Dokumentationspflicht Registrierungspflicht (unproblematisch)

9 Versicherungsvermittlerrichtlinie Das Wichtigste: Qualifikation oder „Alter Hase“
Nach Übergangsfrist (bis /09) benötigen alle Versicherungsvermittler den Qualifikationsnachweis der IHK (entspricht BWV-Prüfung, ohne Pflichtstundenanforderungen), außer sie waren vor bereits im Markt tätig!!! ACHTUNG für Alte-Hasen-Regelung: § 34c allein REICHT NICHT! - zusätzlich AVAD - ob Bestätigung VU reicht, ist derzeit fraglich - stetige Vermittlung erforderlich, Nebenberuf reicht  ÜBERPRÜFEN SIE IHRE GEWERBEANMELDUNG UND MELDEN SIE ggf. VERSICHERUNGSGESCHÄFT NACH, um auf jeden Fall in den Genuss der Übergangsregelung zu kommen!  Überprüfen Sie Ihren Handlungsbedarf anhand unseres Qualifizierungs-Checks in der World of Finance!

10 Versicherungsvermittlerrichtlinie Informations- und Dokumentationspflicht
Klarstellung des Status Makler – Mehrfachagent – Ausschließlichkeitsvermittler  Chance für unabhängige Vermittler Vorteil Jung, DMS & Cie.: Keine Beteiligung eines VU > 10% Klarstellung welche Versicherungsprodukte: Liste nach § 6 VO über VersVerm und gem. § 42b VVG: LV...., KV...., Sach.....  Chance für unabhängige Vermittler mit breitem Produktspektrum Informationen bei Vertragsschluss: Wünsche & Bedürfnisse des Kunden (ähnlich WpHG) oder Dokumentation eines Verzichts auf ganzheitliche Beratung (inkl. Hinweis, dass dann SEA reduziert sein können – ähnlich WpHG) Begründung des erteilten Rates (ähnlich Auswertung Jung, DMS & Cie. Beratungstechnologie World of Finance) Dokumentation einer abweichenden Kundenentscheidung

11 Markets in Financial Instruments Directive – MiFID (Richtlinie über Märkte in Finanzinstrumenten) Vom Schreckgespest zum Papiertiger?

12 MiFID (Markets in Financial Instruments Directive)
In Kraft seit Umsetzung der MiFiD nun zwingend spätestens am Finanzmarkt-RL-Umsetzungsgesetz müsste spätestens am (das ist HEUTE!) erlassen sein,... ... aber unser Gesetzgeber kennt sich besser: Verabschiedung ist auf Mai verschoben  die Umsetzungszeit Mai bis 1. November ist absolut zu kurz, das Bundesfinanzministerium will trotzdem nicht verschieben Anwendungsüberprüfung spätestens

13 MiFID (Markets in Financial Instruments Directive)
Fondsvertrieb in Deutschland bleibt bankaufsichtsfrei, aber: aufsichtsrechtliche Regelungen werden durch vertragliche Vereinbarungen mit den Verwahrstellen zivilrechtlich auf § 34c-Vermittler übertragen! Geschlossene Fonds sind nicht betroffen Grundsätzliche Aufsichtspflicht der Anlageberatung, wird in den Katalog der aufsichtspflichtigen Wertpapierdienstleistungen aufgenommen, Achtung: Anlageberater müssen sich dem EdW zuordnen lassen, obwohl sie keine Kundengelder oder –wertpapiere verwalten Problem: Verkaufsempfehlung für Aktien für Fondskäufe für 34c-Vermittler wohl nicht mehr zulässig Alternative: Haftungsdach

14 MiFID: Kernaspekte WpHG Fragen werden erweitert, ebenso Informationspflicht  unproblematisch zu bewältigen Recherchepflichten Zeitrahmen Kundeninformationen – Vertragsschluss  kein Verkauf im Ersttermin mehr  Trend zum „Dritttermin“ (oder eintägiges Widerrufsrecht?) Zunahme der Aushändigung von Papier, da mündliche Informationen oder solche über Website nur eingeschränkt zulässig  unproblematisch

15 MiFID: Kernaspekte Fondsbörsen und „Best execution“  Regierungsentwurf des BMF nimmt das Gebot der Best Execution für Investmentanteile ausdrücklich aus Qualifikationsanforderungen noch völlig unklar, wahrscheinlich überhaupt keine! Zusammenspiel mit Versicherungsvermittlung noch völlig unklar Provisionen: dürfen nur dann vereinnahmt werden, wenn sie vollständig offen gelegt werden  Transparenzgebot  kommt auf Umsetzung an und dass „sie dazu bestimmt sind, die Qualität des Kundenservice zu verbessern“  Problematisch wg. Umsatzsteuerdiskussion

16 MiFID-konforme Kundenberatung z. B
MiFID-konforme Kundenberatung z.B. durch aussagefähigen, persönlichen Vermögensbericht der Jung, DMS & Cie. Gewinn und Verlustrechnung Aufstellung der erzielten Gewinne und Verluste (realisiert und unrealisiert) Haben- und Sollzinsen Sämtliche Gebühren und Spesen incl. Vermittlungsgebühren! Pauschalsteuern saldierter Gewinn und Verlust

17 z.B. Berücksichtigung der Kosten bei der Performanceberechnung Übersichtliche und grafische Darstellung durch Jung, DMS & Cie. Alles auf einen Blick – Teil 1 Übersichtliche Grafik über den Cash Flow und die Depotentwicklung

18 Z.B. Zusammenfassung der Portfolioperformance mit Ausweis sämtlicher Gebühren und Provisionen Alles auf einen Blick Transparenter und nachvollziehbarer Wertentwicklungsausweis Saldo aller realisierten und unrealisierten Gewinne und Verluste unter Berücksichtigung aller Gutschriften und Belastungen, die das Ergebnis beeinflussen. In dieser Berechnung wird die Wertentwicklung in das Verhältnis zum durchschnittlich eingesetzten Kapital gesetzt. Dies ergibt die absolute Wertentwicklung im jeweils gewählten Betrachtungszeitraum. In dieser Darstellung sind bereits sämtliche Gebühren, Spesen und Vermittlungsspesen herausgerechnet

19 Fazit: Keine Angst vor VersVermRL und MiFID
Bestehende Geschäftsmodelle haben Bestand, allerdings unterschiedliche Regelungen für jede einzelne Produktgruppe,  positiver Trend hin zu Haftungsdächern Qualifikationsanforderungen der VersVermRL sind beherrschbar, müssen aber frühzeitig ernst genommen werden Informations- und Dokumentationsprozesse beherrschbar durch den Einsatz modernster Beratungstechnologie (z.B. Portfolio Planer der Jung, DMS & Cie. World-of-Finance) Offenlegung der Provisionen durch Beratungstechnologie machbar Chancen für unabhängige Vermittler: „Mehr für weniger“

20 Fazit: Keine Angst vor VersVermRL und MiFID
Bestehende Geschäftsmodelle haben Bestand, allerdings positiver Trend hin zu Haftungsdächern Qualifikationsanforderungen beherrschbar, müssen aber frühzeitig ernst genommen werden Informations- und Dokumentationsprozesse beherrschbar durch den Einsatz modernster Beratungstechnologie (z.B. Portfolio Planer der Jung, DMS & Cie. World-of-Finance) Offenlegung der Provisionen und „Best Execution“ Pflicht werden im Umsetzungsverfahren sicher noch vernünftig geregelt Chancen für unabhängige Vermittler

21 Ausblick: „Abgeltungssteuer“ wird DAS Thema 2008
Senkung der Zinsfreibeträge ab  schon jetzt Beratung zu Produkten mit steuerbegünstigter Rendite (Tonnagesteuer – Doppelbesteuerungsabkommen) Die Abgeltungssteuer kommt sicher ab : Vorzieheffekt! Denken Sie über Dachfondslösungen nach! Denken Sie über Versicherungsmäntel/ Alternativen nach! Denken Sie über die Portfoliostruktur der Kunden vorher nach! z.B. Pioneer RICs (TGF Inc.?) vorausschauend in EURO Varianten umschichten; Vermögensumschichtung VOR 2009, Überträge von thesaurierenden Fonds Alles vermeiden, was einen späteren Verkauf erfordert Laufzeitfonds! – spekulative Anlagen!  Mittelfristige Anlagen werden unattraktiv, Trend zu Buy & Hold- und zu hochspekulativen Anlagen!

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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