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Armut durch Erwerbslosigkeit

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Präsentation zum Thema: "Armut durch Erwerbslosigkeit"—  Präsentation transkript:

1 Armut durch Erwerbslosigkeit
Armut durch Erwerbslosigkeit Was tut der Staat dagegen? Muss der Staat überhaupt was machen?

2 Muss der Staat was machen?
Muss der Staat was machen? Heutige Debatten in der Ökonomie, Publizistik und Wirtschaftspolitik lassen am Konsens zweifeln Könnten in unserem Staat Arme nicht einfach sich selbst überlassen werden? Ist ein Nachtwächterstaat BRD möglich? Der liberale Rechtsstaat

3 Der liberale Rechtsstaat
Der liberale Rechtsstaat Modell des liberalen Rechtsstaates setzt auf Freiheitsrechte, Schutz des Eigentums und formelle Rechtsgleichheit Tatsächliche Gleichheit und tatsächliche Vorraussetzungen für die Nutzung von Freiheitsrechten werden nicht garantiert Konsequenz: Für Teile der Gesellschaft können die Freiheitsrechte zur Farce werden, weil sie nicht die Chance haben, sie zu nutzen. Die BRD ist ein sozialer Rechtsstaat

4 Die BRD ist ein sozialer Rechtsstaat!
Die BRD ist ein sozialer Rechtsstaat! Art. 20 I GG: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat” Art. 1 I GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt” Ergibt in Kombination das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes Als solches unabänderlich, da geschützt durch Art. 79 III S. 2 GG, wonach die Änderung der Grundsätze dieser Artikel unzulässig ist. Die BRD MUSS was machen

5 Die BRD muss was machen! Aus diesem Sozialstaatsprinzip lässt sich nach hL kein direkter Anspruch auf eine bestimmte Leistung in bestimmter Höhe ableiten. Allerdings ergibt sich aus ihm ein Gebot, prinzipielle Sicherungen gegen soziale Risiken vorzunehmen. Die BRD muss soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit garantieren. Wie diese Sozialstaatlichkeit umgesetzt werden sollen, bleibt weitgehend dem Gesetzgeber überlassen. (Degenhart, S. 174 – 179) Armenfürsorge hat in Deutschland Tradition

6 Tradition der Armenfürsorge in Deutschland
Tradition der Armenfürsorge in Deutschland Seit dem Mittelalter sorgten hauptsächlich kirchliche Einrichtungen über Almosen für Arme (christliche Armenfürsorge) Im 16. Jahrhundert begannen Kommunen, kommunale Unterstützungspflicht für Arme einzuführen, damit Säkularisierung der Armenfürsorge Schon damals galten noch heute bedeutsame Prinzipien: die Pflicht zur selbständigen Arbeit, das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe, Lohnabstandsgebot, Ortsprinzip Bis ins 19. Jahrhundert hinein war Sozialpolitik praktisch identisch mit Armenfürsorge Sozialversicherung

7 Sozialgesetzgebung Bismarcks
Sozialgesetzgebung Bismarcks Ende des 19. Jh. Sozialgesetze: Sozialversicherung gegen Armutsrisiken: Krankheit, Arbeitsunfälle, Invalidität und Alter Sie waren beitragsfinanziert und galten nur für Beitragszahler, also für Arbeitnehmer Arbeitslosigkeit war nicht versichert, da weitgehend unbekannt (Huster, S. 75) Weimarer Republik

8 Neuerungen in der Weimarer Republik
Neuerungen in der Weimarer Republik Mit „Verordnung über die Fürsorgepflicht” (RFV) 1924 erstmals reichseinheitliche Regelung der Armenfürsorge 1927 „Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung” (AVAVG) Unterteilung in Arbeitslosenversicherung und Krisenfürsorge, später Arbeitslosenfürsorge BRD

9 Kontinuität und Weiterentwicklung in der BRD
Kontinuität und Weiterentwicklung in der BRD Systematik wurde im wesentlichen beibehalten, Leistungen ergänzt und ausgeweitet: - Sozialversicherungen (hier Arbeitslosenversicherung) - Arbeitslosenhilfe (immer noch AVAVG) - Armenfürsorge 1961 Bundessozialhilfegesetz (BSHG); erstmals gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Unterstützung 1969 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) als Ersatz für AVAVG Das SGB

10 Das Sozialgesetzbuch Ab den siebziger Jahren: Bestrebungen, sozialrechtliche Regelungen zusammenzufassen, führt zum SGB Das SGB umfasst seit die Hauptregelungen zu Sozialversicherungen, Kinder/Jugendhilfe sowie: Arbeitsförderung (SGB III, Arbeitslosengeld) Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II, ehem. Arbeitslosenhilfe, ALG II) Sozialhilfe (SGB XII) Aktuelle Systematik

11 Veränderungen durch Hartz IV
Veränderungen durch Hartz IV Veränderungen

12 Systematik Schutz und Versorgung bei Arbeitslosigkeit
Systematik Schutz und Versorgung bei Arbeitslosigkeit Pflichtversicherung, beitragsfinanziert, SGB III Max. 12 Monate, ab 55 Jahren bei 36 Monaten Beschäftigung 18 Monate § 127 SGB III Allgemeiner Leistungssatz 60 % des letzten Gehaltes § 129 SGB III Kostenträger: BafA Grundsicherung für Arbeitssuchende, steuerfinanziert, SGB II Bezugsdauer entsprechend Bedürftigkeit, Pflicht zur Wiedererlangung v. Arbeit, § 19 SGB II Monatliche Regelleistung v. aktuell 345 bzw. 331 Euro; jährliche Anpassung anhand Rentenwert durch BmfWA § 20 SGB II Kostenträger: AfA am Wohnsitz oder Kommunen Existenzsicherung, steuerfinanziert, nachrangig nach allen anderen Leistungen, SGB XII Leistungsträger Kommune

13 ALG II – Entwicklung und Ziele
ALG II – Entwicklung und Ziele Einführung im Rahmen von Hartz IV durch das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt”, seit 2005 in Kraft, es geht allerdings kaum um Dienstleistungen, sondern um Geldleistungen Zusammenlegung der früheren Arbeitslosenhilfe (im alten SGB III) und der häufig als Ergänzung notwendigen Sozialhilfe für Arbeitsfähige (Hilfe zum Lebensunterhalt) Ziel: Leistungsempfänger sollen sich nicht an zwei Sozialbehörden wenden müssen, Vereinfachung, Kosteneinsparung, Kostenverlagerung

14 ALG II - Grundregeln Anspruchsberechtigt sind alle erwerbsfähigen Arbeitssuchenden zwischen 15 und 65 Jahren Nicht erwerbsfähige Angehörige erhalten Sozialgeld (60 – 80 %) Erwerbsfähig ist jeder, der mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann und darf Zusätzlich sind diejenigen hilfebedürftig, die durch Arbeit und Vermögen den Lebensunterhalt nicht ausreichend decken können. Bezieher sind in Sozialversicherungen pflichtversichert, Beitragszahlung durch den Bund

15 ALG II im Vergleich zu ALH und SH
ALG II im Vergleich zu ALH und SH Gegenüber der ehem. Arbeitslosenhilfe wesentlich strengere Zumutbarkeitsregeln, pauschalierte Leistung ALG II gemindert und entzogen werden, wenn zumutbare Arbeit abgelehnt wird Bedürftigkeitsprüfung: Einkommen und Vermögen werden anders als früher in weiten Grenzen angerechnet Freibeträge sind großzügiger als bei Sozialhilfe, bspw. sind angemessener Hausrat, ein Auto, Altersvorsorge, Hausgrundstück, Bausparvermögen etc. erlaubt. Bei eigenem Einkommen wird ein Teil nicht berücksichtigt (anders als bei SH) Zuschlag nach ALG I-Erhalt

16 Sozialhilfe - Prinzipien
Sozialhilfe - Prinzipien Gilt im wesentlichen nur noch für Kinder und Jugendliche, die nicht in Haushaltsgemeinschaften leben für nicht erwerbsfähige und ältere Menschen (Grundsicherung im Alter) Nachrangigkeit/Subsidiarität: Keine Sozialhilfe, wenn Unterhalt anders gewährleistet werden kann Wenn das nicht der Fall ist gilt der Amtsgrundsatz, es braucht keinen Antrag auf Sozialhilfe! Individualisierte Bedarfsdeckung: SH soll sich am konkreten individuellen Bedarf orientieren Ortsprinzip: Es ist der Sozialhilfeträger (Kommune) zuständig, in dessen Bereich sich der Bedürftige aufhält

17 Sozialhilfe - Regeln Systematisch verschieden zum alten BSHG, Leistungen aber gleich geblieben Leistungen sind ähnlich zu denen des ALG II Der notwendige Lebensunterhalt umfasst neben Grundbedürfnissen auch Beziehungen zur Umwelt und Teilnahme am kulturellen Leben (soziokulturelles Existenzminimum) Er wird anhand von statistischen Daten durch das Statistische Bundesamt ermittelt Dabei muss das Lohnabstandsgebot berücksichtigt werden Auf Basis dieser Daten setzen die Landesregierungen durch Rechtsverordnungen Regelsätze fest, die durch die Kommunen regional variiert werden können Bedarfsleistungen für Unterkunft und Heizung, Erstausstattungen einer Wohnung, Bekleidung Auch Sozialhilfeempfänger sind inzwischen sozialversichert Die Leistung kann bei unwirtschaftlichem oder vorsätzlichem Verhalten eingeschränkt werden

18 Soziale Ungleichheit in Deutschland
Sozialhilfe und Erwerbstätigkeit Daten stellen die Rechtslage bis HLU ,76 Mio. HBL ,56 Mio. Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, 49 % in Einrichtungen Regelsatz liegt im Schnitt in Deutschland bei 340 Euro pro Monat vom

19 Kosten der Sozialhilfe
2002: Gesamt: 21,9 Mrd. Euro HLU: 8,8 Mrd. HbL: 13,2 Mrd.

20 Zahlen der Sozialhilfeempfänger
Seit 2001 wieder anstieg der Sozialhilfeempfänger. 2002: 2,776 Mio. 2003: 2,828 Mio. Der Anteil der Personen die Sozialhilfe beziehen hat sich seit 1962 (Einführung) verdreifacht Die Sozialhilfequote betrug 2002: 3,3 2003 3,4 % Sozialhilfequote: Anteil der Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt an der Bevölkerung bzw. Bevölkerungsgruppe 2002: Im Osten 3,0 im westen 3,2

21 Sozialhilfequote nach Alter
Kinder 2003: ,2 % Unter 3 Jahre: ,1 % 15-17 Jahre 5,0 % Junge Erwachsene (18-24 Jahre) 4,5 % Ältere Menschen (ab 65 Jahren) 0,7 % Damit sind 37 % der Empfänger Kinder 55 % der Kinder mit Sozialhilfebezug leben in Haushalten von allein erziehenden Frauen

22 Sozialhilfe nach Alter
Altersklassen der Sozialhilfeempfänger 2002 18 bis 49 J. 44% 50 bis 64 J. 12% 65 J. und älter 7% unter 18 J. 37%

23 Sozialhilfe nach Haushaltstyp
Anteil der Bezieherhaushalte an den jeweiligen Privathaushalten 2003

24 Sozialhilfe nach Nationalität
Sozialhilfequote Ausländer 8,4 % Deutsche 2,9 % Vergleich der Anteilswerte an der Sozialhilfe Ursachen: Höherer Anteil Minderjähriger Stärker durch Arbeitslosigkeit betroffen Schlechtere Schulbildung bzw. Berufsausbildung

25 Sozialhilfe nach Nationalität
Vergleich der Anteilswerte an der Sozialhilfe Ursachen: Höherer Anteil Minderjähriger Stärker durch Arbeitslosigkeit betroffen Schlechtere Schulbildung bzw. Berufsausbildung

26 Wege in die Sozialhilfe
Arbeitslosigkeit bzw. unzureichendes Erwerbseinkommen Bildung Kinder Sonstiges 61 % der Sozialhilfebezieher sind erwerbsfähig 44 % dieser waren arbeitslos gemeldet 34 % dieser erhielten auch Leistungen nach dem Arbeitsförderungsrecht

27 Wege in die Sozialhilfe
Maßnahme: Hilfe zur Arbeit: 1995 – 540,6 Mio. 2003 – 1060,6 Mio. Mit der Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für Erwerbsfähige ab bündelt die Bundesregierung die Anstrengungen in diesem Bereich und richtet sie zielgenauer aus. B Kap V. 61 % der Sozialhilfebezieher sind erwerbsfähig 44 % dieser waren arbeitslos gemeldet 34 % dieser erhielten auch Leistungen nach dem Arbeitsförderungsrecht

28 Sozialhilfe nach Bildung
Schulabschluss Anteil Kumuliert Kein Schulabschluss 13,90% Volks-/Hauptschule 48,70% 62,60% Realschule 21,20% 83,80% (Fach-) Hochschulreife 9,20% 93,00% Sonstiger Abschluss 7,00% 100,00%

29 Dauer des Sozialhilfebezuges
2001 verließen 43 % die Sozialhilfe während 48 % dazugekommen sind

30 Wege aus der Sozialhilfe
Erwerbsaufnahme Erstmaliger oder höherer staatlicher Transfer Veränderung der Haushaltsstruktur Wohnortwechsel ins Ausland Erwerbsaufnahme bzw. besser bezahlte Arbeit 60 % Mehr als die Hälfte der Befragten hat sich selbst um Arbeit gekümmert Ein Viertel ABM Transfer 37% hier: Erwerb 37 % Zuzug eines neuen Partners oder Auszug eines erwachsenen Kindes

31 Nichtinanspruchnahme
Informationsdefizite Stigmatisierungsängste Fehlendes Bewusstsein über eigene Lage Obdachlose und Straßenkinder Auf 3 Empfänger kommen 1,5 bis 3 weitere Berechtigte

32 Verdeckte Armut

33 Kommunale Betrachtung
Sozialhilfe und Erwerbslosigkeit in Gießen Ich mache jetzt weiter mit der komm. Betrachtung und werde einen Überblick über den Stand von SH u EL in Gießen geben

34 Konzept des Gießener Armutsberichts 2002
Detaillierte Berücksichtigung der sozialräumlichen Struktur von Problem- und Bedarfslagen Analyse von haushaltsbezogenen Daten über Armutslagen Ausbau des Lebenslagensansatzes, d.h.Berücksichtigung der Bereiche Einkommen, Erwerbsarbeit, Wohnen, Gesundheit und Bildung Oktober 2000, Kooperation zwischen Magistrat der Stadt Gießen und dem Institut für Wirtschaftslehre des Haushalts und Verbraucherforschung JLU-Gießen, Ziel dieses Berichts war die im Armutsbericht von 93 enthaltenen Daten zu aktualisieren und um sozialräumliche und haushaltsbezogene Daten zu erweitern, so bezieht der Gießener Armutsbericht von 2002 neben dem Einkommen auch andere Lebenslagendimensionen wie Wohnen, Einkommen, Gesundheit ,soziale Infrastruktur und Bildung mit ein und wird damit dem Anspruch gerecht ds Armut nicht als eine universelle, zeit-und raumunabhängige Größe zu betrachten, sondern im Kontext gesellschaftlicher Entwicklung zu sehen.. Damit sollen Handlungsbedarf und Handlungsperspektiven für die Stadt, aber auch vorhanden Ressourcenpotentiale in den einzelnen Stadtquartieren aufzeigen werden. Im folgenden möchte ich mich aber im Rahmen unseres Referates nur die Themen Sozialhilfe und Erwerbstätigkeit in Gießen beschränken und kurz die im Gießener Armutsbericht erörterten Handlungsperspektiven vorstellen. Die Erhebung fand im Jahr 2000 statt, dh die Daten sind nicht ganz aktuell, geben jedoch als Tendenzaussagen einen guten Überblick über die äußerst missliche soziale Lage in Gießn

35 Sozialhilfequote Gießen 2000: 12,1 % Sozialhilfequote BRD 2000: 3,8 %
Sozialhilfe in Gießen Sozialhilfequote Gießen 2000: ,1 % Sozialhilfequote BRD 2000: ,8 % Anteil LangzeitbezieherInnen Gießen 2000: 30,0 % Anteil LangzeitbezieherInnen BRD 2000: 13,0 % Fulda: 6,6 % Marburg: 4,8 % Wetzlar: 4,6 % Das etwa jeder 8. Einwohner SH bezieht,

36 In Gießen variieren die SH-Quoten sehr stark mit dem Stadtteil, besonders betroffen ist Gi-.
West: mehr jeder 5., Nord 5. Alle anderen unter durchschnittlicher Gießener SH- Quote. Im Kernstadtbereich Kernstadtbereich insgesamt gesehen höhere SH-Dichten als in eher ländlich geprägten Bezirken.die Sopzialhilfedichten sind also sehr ungleich verteilt Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt

37 Entspricht Geschlechterverhältnis der Gießener Bevölkerung, es zeigt sich also insgesamt kein höheres Sozialhilferisiko für Frauen, erst bei den über 80jährigen hlu-Empfängern ist die quote der Frauen deutlich höher als die der Männer, was wohl damit zusammenhängt dass viel über 80jährige Kriegswitwen oder Trümmerfrauen waren die keinerlei Ausbildung genossen haben, da sie mit u.a. Kindererziehung beschäftigt waren * EmpfängerInnen laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen

38 Kinder und Judgendlioche wachsen besonders häufig mit SH auf
Kinder und Judgendlioche wachsen besonders häufig mit SH auf. Fast jeder vierte 0-19 Jährige ist auf Sozialhilfe angewiesen. Ältere Personen haben ein vergleichsweise geringeres Armutsrisiko, was Sozialhilfebezug betrifft, die Sozialhilfequoten nehmen mit zunehmdem Alter kontinuierlich ab. Im Gießener Armutsbericht wird ein Grund hierfür im Mangel an einem effizienten Betreungssystem für Kinder im Grundschulalter gesehen. Für Mütter, die nicht über ein privates Netzwerk zur Betreuung ihrer Kinder verfügen, ist es äußerst schwierig einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Deshalb wären eine Investitionen in deutlich erweiterte, qualitativ hochwertige sowie quartiersnahe Kinderbetreungsangebote sinnvoll.

39 Insgesamt wird deutlich dass sich das Sozialhilferisiko durch das vorhandensein von Kindern erhöht und zudem ansteigt je mehr Kinder im HH leben, was auch dafür spricht dass in Gießen ein immenser Mangel an Kinderbetreuung herscht.

40 Besonders ungleich zeigt sich auch die Verteilung wenn man die SH-Quoten nach Nationalität betrachtet, Jeder 2. Türkische Migrant, und jeder 4. Migrant anderer Nationalitäten…86,5 % Deutsche, 13,5% Migranten. Sprachprobleme erweisen sich als das größte Hemmnis bei der Integration von Migratnen,

41 Gießen ist mit einem Erwerbslosenanteil von 15% im Jahr 2001 eine Stadt mit überdurchschnittlich hoher Erwerbslosigkeit im Vergleich zum Landes- und Bundesdurchschnitt. Dies weißt auf einen akuten Handlungsbedarf hin, denn die Integration in das Erwerbsleben beeinflußt in Abhängigkeit vom erreichten Bildungsniveau nicht nur die Lebenschancen der jew. Erwerbsperson, sondern auch die Lebenschancen derer, die mit dieser Person im HH leben und wirtschaften. Außerdem hat Erwerbslosigkeit zugleich erhebliche Auswirkungen auf andere Lebenslagen wie wohnen, Gesnundheit und Bildung und ist zudem die Hauptursache für Sozialhilfebedürfitgkeit. Deshalb sind kommunale Strategien, die auf die Schaffung von existenzsichernden Einfacharbeitsplätzen u entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen gerichtet sind und zugleich die damit verbundenen Probleme der Alltagsversorgung in den blich nehmen (Kinderbetreuung) unerlässlich.

42 Erwerbslosigkeit in Gießen
Gießen hat eine überdurchschnittlich hohe Erwerbslosigkeit im Vergleich zum Landes- und Bundesdurchschnitt Der stärkste Zuwachs der von Erwerbslosigkeit betroffenen Personen in Gießen war unter den FacharbeiterInnen, gefolgt von Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung Seit Mitte der 90er Jahre blieb jeweils ein drittel aller Erwerbslosen in Gießen länger als ein Jahr ohne Erwerbsarbeit Jeder 5. sogar länger als 2 Jahre

43 Erwerbslosigkeit in Gießen
MigrantInnen sind anteilig wesentlich stärker von Erwerbslosigkeit betroffen als Deutsche Sozialräumlich betrachtet lebt der größte Anteil erwerbslos gemeldeter Personen in der Nordstadt, gefolgt von der Weststadt und der Innenstadt Im Jahr 2000 kam auf sieben erwerbslos gemeldete Personen eine offene Stelle

44 Kommunale Handlungsperspektiven
Verstärkte Investitionen in qualitativ hochwertiger, quartiersnahe Kinderbetreungsangebote Verstärkte Investitionen in migrationspolitische Maßnahmen Initiierung neuer Arbeitsformen im Bereich Sozialhilfe (z.B. individuelle Hilfeplanung) Personelle und finanzielle Stärkung von Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, sowie von Beschäftigungshilfen Ganztagsbetreuung Schulkinder, Kindertagesstätten mit prof. Betreung, die besonders in Armutsgebieten nicht nur auf Erwerbsleben vorbereiten sondern auch auf kritische Phasen, Alltagsbewältigung u interkulturelle Kompetenz vorbereiten. So wird im G.A. beispielsweise die Entwicklung einer Neukonzeption für zuziehende Familien ausländischer Herkunft, der Ausbau kostenloser Sprachkurse sowie die Einrichtung eines Migrationszentrums, Förderung u Initiierung von Integrationsangeboten wie Projekt „Integrationslotsen“ , unter dem Motto Aussiedler helfen Aussiedlern steht und wesentlich zur Unterstützung u Erstbegleitung neu ankommender Aussiedlerfamilien beiträgt und gleichzeitig die Verwaltung entlastet Hilfeplanung zusammen mit Sachbearbeitern und Sozialarbeitern um besondere Umstände des Einzelfalls berücksichtigen (Fallmanagement) betreiben, dadurch bessere Ausschöpfung von vorhandenen Ressourcen und Angebote, Anstieg der Akzeptanz der Betroffenen. Es wird auch darauf hingewiesen das das Potenzial an Hilfe auch innerhalb des Kreises der Sozialhilfeempfänger nicht unterschätzt werden sollte, auch hier finden sich qualifizierte Personen, die die Aufgabe übernehmen könnten, nicht Qualifizierte unter den SH-Empfängern im Rahmen geförderter Selbsthilfegruppen zu qualifizieren. Zentrum für Arbeit und Umwelt Zaug e.v. oder Arbeitslosenhilfe e.v.die spezifische Beratungs-, Qualifizierungs- und Vermittlungsmaßnahmen anbieten, bietet Langzeitarbeitslosen und SozialhilfeempfängerInnen sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse an, in denen sie individuell gefördert und qualifiziert werden


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