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Veröffentlicht von:Angelika Fischer Geändert vor über 8 Jahren
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Grundzüge der Strukturierung von Familienunternehmen
- nationale und internationale Aspekte -
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Inhalte Bedeutung und Ziele von Familienunternehmen
Erreichen der Ziele durch Strukturierung - Zivilrecht Testamentsvollstreckung bei Familienunternehmen Erreichen der Ziele durch Strukturierung - Steuerrecht Auslandsbezug im expandierenden Mittelstand
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Definition von Familienunternehmen
keine einheitliche Definition mögliche Definition: ein (max. zwei) Stämme halten absolute Mehrheit Unternehmenspolitik bestimmt durch Familie oder Familienmitglied Unternehmenspolitik geprägt von Erhalt der Mehrheits- und Einflussverhältnisse
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Bedeutung in Deutschland
80 % aller Unternehmen = Familienunternehmen 53 % der Bruttowertschöpfung 68 % der Arbeitsplätze von 100 Top-Firmen sind 38 „Clan“-gesteuert
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Bedeutung in Europa im restlichen Europa vergleichsweise unbedeutend
Ausnahme: Schweiz (88 % = Familienunternehmen) Studie: von 50 größten Privatunternehmen Europas sind 26 deutsche Unternehmen Plätze 1 – 3: deutsche + schweizerische Unternehmen Glencore International (Schweiz) Rewe-Gruppe (Deutschland) Bosch (Deutschland) Frankreich: Platz 6 Großbritannien: Platz 27
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Ziele von Familienunternehmen*
Unternehmen = Existenzgrundlage der Familie Interessengruppen: familiäre Anteilseigner (mit + ohne Einfluss), Fremdmanager, Lieferanten, Banken etc. Interessen der Anteilseigner: Sicherung der Unternehmensexistenz Erhalt der Eigentümerstruktur Erhalt des Familienvermögens Führungsnachfolge aus der Familie Materielle Absicherung der Familie (Mindestausschüttung) * in Anlehnung an Dr. Alfred Oetker „Stakeholderkonflikte in Familienkonzernen“, 1999
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Erreichen der Ziele durch Strukturierung - Zivilrecht
Inhalt: Familiengesellschaft „Pool“ Pflichtteilsregelungen Ehegattenregelungen Nachfolgeklauseln Abfindungsklauseln
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Familiengesellschaften „Pool“
Ziele Wahrung des Familienfriedens Vermögensabsicherung zentrale Lenkung Nutzung steuerlicher Vorteile Kostenminimierung Rechtsformen grds. alle Rechtsformen möglich Einheits-GmbH & Co. KG KGaA Stiftung
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Einheits-GmbH & Co. KG KG nat. Person Vorteile:
- Vorteile der KG bleiben erhalten - Kostenersparnis (z. B. Notarkosten bei Gesellschafterwechsel) - Synchronklauseln entfallen - kein Quotelungsproblem bei GmbH- Anteilen (z. Z. in Änderung) Vorteile: - Durchgriffshaftung des Komplementärs auf GmbH abgeleitet nur noch eine Person zur Gründung erforderlich Trennung von Kapital und Macht (disquotale Ausgestaltung von Stimmrecht und Vermögensanteil) Einheits- Normal- GmbH & Co.KG Gesellschafter 100 % Gesellschafter (Kommanditist) Einlage GmbH-Anteile KG Gesellschafterin 100 % Gesellschafterin (Komplementärin) GmbH
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KGaA Beteiligung einflussloser Familienmitglieder
Rechtsgrundlagen Komplementäre wie KG (AktG HGB) Kommanditaktionären (AktG) Unternehmensführung durch Komplementär Nutzung des Kommanditaktionärsanteils: Beteiligung einflussloser Familienmitglieder stimmrechtslose Vorzugsaktien für strategische Investoren (z. B. gg. Bevorzugung bei Ausschüttung) going public langsame Heranführung von Nachfolgekandidaten Besteuerung: Komplementär wie bei KG Kommanditaktionär = Einkünfte aus Kapitalvermögen KGaA = KSt-Subjekt
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KGaA KG natürliche Person KGaA Komplementärin (Einheits-)
Kommanditist Kommanditaktionär KG KGaA Komplementärin (Einheits-) GmbH & Co. KG Komplementärin ODER 100 % Komplementärin GmbH
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Stiftung Entstehung = Stiftungsgeschäft + Anerkennung Stiftungszweck
Leitfaden der Stiftung Achtung: spätere Anpassung nahezu unmöglich Stiftungsvermögen ab TEUR 500 sinnvoll (Zweckerreichung) Organe mindestens: Vorstand sinnvoll: Kuratorium, Aufsichtsrat, Beirat Begünstigte (Destinatäre) statt Gesellschafter Stiftungsaufsicht (s. nächste Folie) Auflösung durch Beschluss + Genehmigung der Landesbehörde Aufhebung durch Stiftungsaufsicht wegen Unmöglichwerden des Stiftungszwecks Allgemeinwohlgefährdung
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Rechtsaufsicht durch Landesbehörden Zweck:
Stiftungsaufsicht Rechtsaufsicht durch Landesbehörden Zweck: Kontrollfunktion Disziplinierung der Stiftungsorgane Schutzfunktion Beraterfunktion Schiedsrichterfunktion Koordinierungsfunktion Reduzierung staatlicher Kontrolle auf Minimum durch Einrichtung stiftungsinterner Kontrollgremien => nur Kontrolle, ob interne Kontrollmechanismen greifen
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gemeinnützige Stiftung
Stiftungsarten gemeinnützige Stiftung grds.: jede Stiftung = steuerpflichtig Ausnahme: Anerkennung der Gemeinnützigkeit = Befreiung von bestimmten Steuern abhängig von Stiftungssatzung Unternehmensstiftung Unternehmensträgerstiftung Beteiligungsträgerstiftung Führungsstiftung (Stiftung & Co. KG) Doppelstiftung (siehe nächste Folie)
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Doppelstiftungen KG Familienstiftung gemeinnützige Stiftung 10 % 90 %
100 % GmbH / AG 90 % 100 % Komplementär KG 0 %
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Hinweis Einzelfallberatung kann sich an folgenden Kriterien orientieren: Wirtschaftliches Risiko der unternehmerischen Tätigkeit Steuerliche Folge Haftungsfolgen Anpassungsfähigkeit und Flexibilität Regelung zu Lebzeiten oder auf den Todesfall Disquotale Gewinnverteilung gewünscht? Ausschluss von Personen / Gruppen bei der Nachfolge? Sonstige Wünsche des Mandanten => Wahl der Rechtsform
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Pflichtteilsrecht §§ 2303 ff BGB Absicherung von Abkömmlingen, Eltern und Ehegatten Höhe = Hälfte des gesetzlichen Erbteils Auch bei Erbeinsetzung: Pflichtteil = Mindestzuwendung Verjährungsfrist: 3 Jahre ab Kenntnis
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Pflichtteilsüberwindung / -begrenzung
Zuwendung unter Anrechnung auf den Pflichtteil Schenkung > 10 Jahre vor Tod des Erblassers Einbringung von Vermögen in Personengesellschaft Güterstandswahl Strafklauseln in Ehegattentestament Umschichtung von Vermögen ins Ausland Pflichtteilsverzicht „taktische“ Ausschlagung
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Ehegattenregelungen Güterstände modifizierte Zugewinngemeinschaft steuerliche Vor- + Nachteile der Güterstände Güterstandsklauseln Ehegattentestament
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Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand)
Güterstände Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand) Grundsatz: „Gütertrennung“ = jeder verwaltet sein eigenes Vermögen Verfügungsbeschränkung Ausgleich bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft Gütertrennung Gütergemeinschaft modifizierte Zugewinngemeinschaft
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Ehegattentestament Abgrenzung zum Erbvertrag Widerruf
zu Lebzeiten: Form beachten + Zugang erforderlich nach Todesfall: kaum möglich, (aber Ausschlagung) Voll- + Schlusserbe ODER (befreiter) Vor- + Nacherbe? gesetzliche Vermutung: Voll- + Schlusserbe beachte: steuerliche Behandlung Pflichtteile der Abkömmlinge Pflichtteilsverzicht Strafklauseln
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Nachfolgeklauseln Grundsatz: Gesellschaftsanteil bei Tod wächst den anderen Gesellschaftern an Arten Fortsetzungsklausel einfache Nachfolgeklausel qualifizierte Nachfolgeklausel Eintrittsklausel
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Unternehmensbewertung Klauselgestaltung
Abfindungsklauseln Unternehmensbewertung Klauselgestaltung Buchwertklausel + Ertragswertklausel Ertragswertsberechnungsklausel
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Grundlagen der Testamentsvollstreckung
Beginn + Ende Beginn: Tod des Erblassers + Annahmeerklärung Ende (≠ Ende der Testamentsvollstreckung): Tod, Geschäftsunfähigkeit des Testamentsvollstreckers / angeordnete Betreuung Fristablauf (Testament) Kündigung durch Testamentsvollstrecker Arten Abwicklungsvollstreckung Verwaltungs- / Dauervollstreckung Nacherbentestamentsvollstreckung Vermächtnisvollstreckung
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Grundlagen der Testamentsvollstreckung
Berufene Person: Geschäftsfähigkeit Aufgaben + Pflichten Erfüllung der zulässigen letztwilligen Verfügungen Ordnungsgemäße Verwaltung (Erstellung eines Nachlassverzeichnisses) Auskunftspflicht Anordnung Anpassung an: Testamentsvollstreckerordnung Testament Gesellschaftsverträge Form: nur durch Testament / Erbvertrag Möglichkeit der Befugnisbeschränkung Möglichkeit der Befugniserweiterung
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Rechtsträgerschaft bleibt beim Erben
Nachlass Inbesitznahme Rechtsträgerschaft bleibt beim Erben Übergang tatsächliche Sachherrschaft auf Testamentsvollstrecker Erstellung + Vorlage des Nachlassverzeichnisses Vermögenswerte Verbindlichkeiten Schenkungen!
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Problemfeld Grundbesitz
Testamentsvollstrecker = verfügungsberechtigt keine Eintragung ins Grundbuch Verfügungsberechtigungsnachweis NUR durch Testamentsvollstreckerzeugnis ggf. Nachweis über Übereinstimmung mit Erblasseranordnung / Erbeneinverständnis
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Problemfeld Betriebsvermögen
Kollision von Erbrecht + Handels- bzw. Gesellschaftsrecht (z. B. Haftung) Einzelkaufmann: Treuhandlösung Vollmachtlösung Weisungsgeberlösung beaufsichtigende Testamentsvollstreckung Personenhandelsgesellschaft Abwicklungstestamentsvollstreckung Dauertestamentsvollstreckung Voraussetzungen: Duldung durch Erben (Bedingung / Auflage) Zustimmung / vertragl. Bindung durch Gesellschafter
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Problemfeld Betriebsvermögen
Kapitalgesellschaft GmbH: keine Zustimmung der Mitgesellschafter erforderlich AG: wie GmbH, aber kein Recht zur Gründungsbeteiligung Kommanditbeteiligung erbrechtliche + gesellschaftsrechtliche Regelungen müssen in Einklang stehen
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Problemfeld Vermögensanlage
Leitlinie: ordnungsgemäße Verwaltung Anlagekriterien zu erwartende Rendite Risiko Inflationsanfälligkeit Kosten + Steuern Liquidierbarkeit / Marktfähigkeit Beziehung zur allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung Spannungsfeld zwischen Mündelsicherheit und hoch spekulativem Geschäft
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Steuern des Erblassers
= Nachlassverbindlichkeiten Pflichten: Abgabe von Steuererklärungen, Anzeige + Richtigstellung von steuerlich relevanten Tatbeständen durch Erbfall entstandene Steuern Erbschaftsteuerpflicht Pflichten: Steuererklärungs- bzw. Berichtigungspflicht nach Erbfall entstandene Steuern lfd. Steuern persönliche unbeschränkte Haftung bei Pflichtverletzung!
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Haftung § 2219 BGB § 69 AO Anspruchsberechtigte
Erben Nacherben erst bei Erreichen der Erbenstellung, davor: Auskunftsrecht ggü. Vorerben Vermächtnisnehmer ordnungsgemäße Verwaltung: besondere Gewissenhaftigkeit + Sorgfalt (≠ mündelsicher) Verluste verhindern Nutzungen gewährleisten weit reichendes Ermessen § 69 AO
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Erreichen der Ziele durch Strukturierung - Steuerrecht
Ertragssteuern Kapitalgesellschaft / Personengesellschaft / Mischformen? Ausschüttung / Thesaurierung? mit + ohne Fremdfinanzierung
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Erreichen der Ziele durch Strukturierung - Steuerrecht
Erbschaftsteuer Wertermittlung steuerliche Privilegierung inländisches Betriebsvermögen Anteile an Kapitalgesellschaften > 25 % Bayrisches Modell Belastungsvergleich
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Auslandsbezug im expandierenden Mittelstand
Inhalte: Zivil- + Erbrecht Erbschaft- und Schenkungsteuer Ertragsteuern
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Zivil- + Erbrecht IPR Pflichtteilsrechte Verzichtsmöglichkeiten
Erbstatut = Staatsangehörigkeit des Erblassers Gesamtverweisung / Nachlassspaltung Grundbesitz Rückverweisung (Renvoi) Pflichtteilsrechte Verzichtsmöglichkeiten Strafklauseln Erbvertrag / gemeinschaftliches Testament Form Zulässigkeit Testamentsvollstreckung Dauer Vollmachten
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Erbschaft- / Schenkungssteuerrecht
schenken ≠ erben ? D: schenken = erben GB: potentially exempted transfer USA: incomplete gifts (un)beschränkte / erweiterte Steuerpflicht Gebietsansässigkeit Welteinkommen / Belegenheitsprinzip Schuldenabzug doppelte Besteuerung? DBA § 21 ErbStG
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Ertragssteuern Wegzugsbesteuerung Entstrickung § 6 AStG
fingierte Veräußerung Entstrickung § 21 UmwStG Besteuerung stiller Reserven
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VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
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