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Beteiligte Parteien beim Maut-System

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Präsentation zum Thema: "Beteiligte Parteien beim Maut-System"—  Präsentation transkript:

1 Beteiligte Parteien beim Maut-System
Verkehrsministerium ASFINAG (Autobahnen und Schnellstraßen Finanzierung AG) plant, finanziert, baut, erhält, betreibt das österreichische Autobahnennetz, Fruchtgenussvertrag Autostrade SpA gewann die Ausschreibung der ASFINAG Europpass Planung, Errichtung, Finanzierung und Betrieb des Mautsystems

2 Was ist Road Pricing? Road Pricing ist eine Strecken- und achsabhängige Benützungsgebühr für Autobahnen und Schnellstraßen für Kraftfahrzeuge über 3,5 t hzG gilt sowohl für Lastkraftwagen als auch Busse unter 3,5 t hzG bleibt die Vignette eingeführt mit gilt für alle Straßenbenützer (Inländer und Ausländer) Sondermauten bleiben bestehen (Brenner, Phyrn ...) Strafen für Mautpreller € 300,-- bis € 3.000,-- (Ersatzmaut € 300,--)

3 Maut-Tarife

4 Begriffsabgrenzung Werksverkehr – gewerblicher Güterverkehr
Unter Werksverkehr versteht man die Beförderung von Gütern mit betriebseigenen Fahrzeugen für betriebliche Zwecke. Für die Durchführung des Werksverkehrs ist auch kein Gewerbeschein für das Transportgewerbe notwendig. Bsp.: Stahlverarbeitendes Unternehmen liefert seine Produkte an seine Kunden mit eigenen Fahrzeugen. Zum gewerblichen Güterverkehr zählen sämtliche durch Frachtführer durchgeführte Transporte für Dritte im Güterverkehr. Der gewerbliche Güterverkehr unterliegt somit eigenen Gesetzen und Vorschriften. Zur Durchführung des gewerblichen Güterverkehrs ist die Konzession für ein Transportunternehmen notwendig.

5 Definition Frachtführer
Es ist darauf hinzuweisen, dass es entsprechend dem österreichischen Handelsgesetz eine genaue Definitionsabgrenzung und eine rechtliche Unterscheidung zwischen Spediteur und Frachtführer gibt.  Frachtführer sind zumeist die Eigentümer und Betreiber der Beförderungsmittel. Rechtlich gesehen ist derjenige Frachtführer, der einem anderen die Durchführung einer Beförderung verspricht. Zur Erfüllung seiner Pflichten kann er sich anderer Frachtführer bedienen. Frachtführer sind somit Eigentümer von Schiffen (Reedereien), Fluglinien und Oberflächentransporteure (LKW-Frächter oder Eisenbahngesellschaften).  Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind im § § 439 des HGB geregelt.

6 Definition Spediteur Der Spediteur übernimmt die Organisation des Beförderungs-ablaufs für den Kunden. Zu seinen Aufgabengebieten gehört es den Transportmodus auszuwählen, den geeigneten Frachtführer zu suchen, im eigenen Namen den Beförderungsvertrag abzuschließen, über Versicherungsmöglichkeiten zu informieren und Verzollungen durchzuführen.  Der Spediteur rechnet an seinen Auftraggeber nur nach Auslage zuzüglich einer Provision für seine Tätigkeit ab. In der Praxis wurde die rechtliche Unterscheidung zwischen Spediteur und Frachtführer weitgehend bedeutungslos, da die Spediteure vor dem Gesetz als Frachtführer gelten, wenn sie den Transport zu fixen Kosten anbieten, die Ware des Auftraggebers mit Waren anderer Auftraggeber zusammen befördern oder den Transport mit eigenen Beförderungs-mitteln durchführen. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind im § § 415 des HGB geregelt.

7 Neue Begriffe der Logistik!
3PL – Third Party Logistics Providers Darunter versteht man ein Dienstleistungsnehmen, das von der klassischen Transportabwicklung über Lagerhaltung bis hin zu „value added services“ (Verpackung, Belabelung usw.) sämtliche Logistik-bedürfnisse eines Unternehmens abdecken kann. 4PL – Fourth Party Logistics Providers Als „4PL“ bezeichnen sich Unternehmen, die auf dem Gebiet des Logistik-Consulting tätig sind und ihre Auftraggeber beraten, wie sie ihre Supply-Chain organisieren sollen.

8 Verkehrsrecht Straßengüterverkehr
Wochenendfahrverbot Generelles Fahrverbot an Samstagen von 15 – 24 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0 – 22 Uhr. Nachtfahrverbot Generelles Nachfahrverbot gilt für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t von 22 – 5 Uhr. Ausgenommen von diesem Fahrverbot sind lärmarme Fahrzeuge mit grüner („L-Tafel“) und Lebensmitteltransporte. Gesamtgewicht und Gesamtlänge der Fahrzeuge Gesamtgewicht Kraftwagen und Anhänger maximal kg, Lastkraftwagen mit Container und Wechselaufbauten kg. Die maximale Länge von Kraftwagen mit Anhängern darf 18,75 Meter, von Sattelkraftfahrzeugen jedoch 16,5 Meter nicht überschreiten.

9 Fragen des Fracht- und Speditionsrechts I
Angebot und Annahme Spediteure und Frachtführer sind gemäß HGB Geschäftsbesorgungs-kaufleute. Das bedeutet, dass sie einem Kundenauftrag widersprechen müssen, andernfalls gilt er als angenommen und der Vertrag als geschlossen. Frachtpapiere Jede Beförderungsart sieht die Ausstellung unterschiedlicher Frachtdokumente vor. Genannt sei der Airwaybill (Luftfracht), der CMR- bzw. CIM-Frachtbrief (LKW- und Bahntransport sowie das Konnossement im Seefrachtgeschäft. Die Frachtpapiere dienen als Nachweis für den Abschluss und den Inhalt des Beförderungsvertrages bzw. die Übernahme des Gutes durch den Frachtführer in äußerlich einwandfreiem Zustand.

10 Fragen des Fracht- und Speditionsrechts II
Absenderpflichten Der Absender haftet für alle Kosten und Schäden, die Frachtführer dadurch entstehen, dass die Angaben über den Ablieferungsort, die Bezeichnung des Gutes sowie die angegebene Anzahl der Frachtstücke nicht zutreffen. Ebenso haftet der Absender für unrichtige Angaben über die zollrechtliche Behandlung. Somit ist der Absender für die das Gut betreffenden Angaben verantwortlich, selbst wenn ihn kein Verschulden an etwaigen unrichtigen Angaben trifft. Anzeigepflichten Im Fall einer Beschädigung der Ware muss der Empfänger unverzüglich nach Entdeckung des Schadens dem Frachtführer Anzeige erstatten. Wird die Anzeigefrist versäumt, so ist jede Klage gegen den Frachtführer ausgeschlossen. Luftfracht: binnen 14 Tagen Reklamationsfrist Straßentransport: 7 Tage für äußerlich nicht erkennbare Schäden Seetransport: 3 Tage für äußerlich nicht erkennbare Schäden Stempelaufdrucke „mit Vorbehalt übernommen“ auf den Lieferpapieren sind unwirksam.

11 Definition Kauffuhrpark
Um einen Kauffuhrpark handelt es sich, wenn der Fuhrpark aus Eigenkapital, laufender Liquidität (Cash Flow) oder aus Fremdfinanzierung finanziert wird. Die Vorteile des Kauffuhrparks sind ausgesprochen vielfältig: Uneingeschränktes Eigentum Keine zwingende Abhängigkeit von Nutzungsdauer und Laufleistung Generelle Verwertungsfreiheit und uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit


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