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Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie in den Kommunen Brandenburgs

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Präsentation zum Thema: "Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie in den Kommunen Brandenburgs"—  Präsentation transkript:

1 Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie in den Kommunen Brandenburgs

2 gegründet 1988 mit der Forderung nach bundesweiten Volksentscheiden
Unser Verein gegründet 1988 mit der Forderung nach bundesweiten Volksentscheiden Landesverbände in allen Bundesländern Gemeinsamer Landesverband Berlin/Brandenburg Themen Verbesserung und Ausbau direktdemokratischer Verfahren Ausweitung des Wahlrechts, Demokratisierung der Wahlsysteme Transparenz Demokratisierung der Europäischen Union Unsere Arbeit Wissenschaftliche Dokumentation von Bürgerbegehren/Volksbegehren Vorschläge zum Ausbau der demokratischen Mitbestimmung Eigene Volksbegehren zu Demokratiethemen Aufklärungsarbeit/Beratung

3 Gründe für den Ausbau der Bürgerbeteiligung
Vertrauensverlust in die politischen Organisationen/Institutionen

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5 Gründe für den Ausbau der Bürgerbeteiligung
Vertrauensverlust in die politischen Organisationen/Institutionen Mitgliederschwund in den Parteien Sinkende Wahlbeteiligung Ruf nach mehr Mitbestimmung Stärkung der (repräsentativen) Demokratie → Ergänzung repräsentativer, konsultativer und direktdemokratischer Verfahren Befriedende Wirkung bei konfliktreichen Entscheidungen (Stuttgart 21)

6 Begriffsklärung 1. Bürgerbeteiligung 2. Direkte Demokratie
Konsultativ, meistens „von oben“ ausgelöst unverbindlich, Entscheidung verbleibt bei den Repräsentativorganen eher dialogorientiert formell oder informell, zahlreiche Verfahrensmöglichkeiten 2. Direkte Demokratie gesetzlich geregelt, Landes- und Kommunalverfassungen verbindlich, oftmals „von unten“ ausgelöst Verfahrensablauf in allen Bundesländern gleich, allerdings unterschiedliche Hürden Bürger/innen entscheiden selbst über Sachfragen

7 Formen der Bürgerbeteiligung
Formale Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung/ Planfeststellungsverfahren (v.a. BauGB, VwVfG) Beteiligung der Einwohnerschaft im Rahmen der BbgKVerf/Satzungen Einwohnerantrag, Einwohnerfragestunden und -versammlungen (§ 13, 14 BbgKVerf) Spielraum der Kommunen bei weiteren Beteiligungsformen Informelle Beteiligungsverfahren Planungszelle, Bürgergutachten, Zukunftswerkstatt, Mediation, Online- Dialog, Bürgerhaushalt… Institutionalisierung von Bürgerbeteiligung durch Büros und Leitfäden 7

8 Praxisbeispiele Werkstattverfahren und Bürgerbefragung zum Potsdamer Schwimmbad Beteiligungsleitfaden in Heidelberg 8

9 Aus der Praxis I: Werkstattverfahren und Befragung zum Schwimmbadstandort in Potsdam
acht öffentliche Veranstaltungen im Januar/Februar 2012 Workshops und Arbeitsgruppen zu verschiedenen Standorten, Umbau vs. Neubau Diskussion und Gewichtung der Einflussfaktoren: Erreichbarkeit des Bades, Wirtschaftlichkeit, Vielfalt der Nutzergruppen… von 3 auf zwischenzeitlich 10 Varianten, Einigung in den AG‘s auf 4 Varianten

10 Aus der Praxis I: Werkstattverfahren und Befragung zum Schwimmbadstandort in Potsdam
Neubau eines Sport- und Familienbades im Volkspark Neubau eines Sport- und Familienbades Am Brauhausberg Sanierung und Erweiterung der Schwimmhalle Am Brauhausberg Sanierung der Schwimmhalle Am Brauhausberg und Neubau eines Bades am Volkspark → Variante wurden von der Stadtverordnetenversammlung aus Kostengründen gestrichen

11 Aus der Praxis I: Werkstattverfahren und Befragung zum Schwimmbadstandort in Potsdam
Neubau eines Sport- und Familienbades im Volkspark Neubau eines Sport- und Familienbades Am Brauhausberg

12 Aus der Praxis I: Werkstattverfahren und Befragung zum Schwimmbadstandort in Potsdam
– Ablauf – Vollbefragung der Kommunalwahlberechtigten April/Mai 2012 Brief- und Onlinebefragung (mit pers. Kennwort) innerhalb von 14 Tagen inkl. Informationen zu den Varianten Rücklauf: 52,8 Prozent (17 Prozent online) Formaler Beschluss der SVV am 6. Juni 2012

13 Aus der Praxis II: Heidelberger Beteiligungsleitfaden
– Entstehungsgeschichte – Auslöser: die im Bürgerentscheid 2010 gekippte Erweiterung der Stadthalle Erarbeitung eines Beteiligungsleitfadens im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens: Verwaltung, Gemeinderat und Bürgerschaft Im Juli 2012 vom Gemeinderat verbindlich beschlossen

14 Aus der Praxis II: Heidelberger Beteiligungsleitfaden
Transparenz: Vorhabenliste über alle wichtigen Vorhaben der Stadt inkl. Informationen zu Beteiligungsschritten Beteiligungsinitiative: Bürger/innen können mit der Sammlung von Unterschriften selbst ein Beteiligungsverfahren einleiten Koordinationsbeirat bestehend aus Verwaltung und Bürgerschaft Rechenschaftspflicht über die Umsetzung eines Beteiligungsprozesses

15 Bewertung Bürgerbeteiligung gibt den Verantwortlichen Orientierung bei stadtpolitischen Projekten und hilft Konflikte aus dem Weg zu räumen Kriterien für gute Beteiligung: gute Kommunikationsstrukturen/Bereitschaft der Verwaltung Transparenz über Vorhaben und den Beteiligungsprozess Klarheit über die Grenzen der Beteiligung: nicht repräsentativ und nicht bindend, Entscheidung verbleibt bei der Gemeindevertretung Rechenschaft über die Umsetzung der Beteiligungsergebnisse Möglichkeit für Bürger/innen, mittels direkter Demokratie einzelne Fragen selbst zu entscheiden

16 Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
– Verfahrensregelungen – Verbindliches Entscheidungsrecht der Bürger/innen grds. gleiche Wirkung wie Beschlüsse der Gemeindevertretung/des Hauptausschusses Themenausschluss: Haushaltssatzung kommunale Abgaben und Umlagen, Tarife kommunaler Unternehmen Bauleitplanung Satzungen mit Anschluss- und Benutzerzwang (Wasser-/Abwasser, Abfallentsorgung)

17 Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
– Verfahrensregelungen – Unterschriften von 10 Prozent der Wahlberechtigten innerhalb von 8 Wochen bei Korrekturbegehren Zulässigkeitsprüfung/-entscheidung Kostendeckungsvorschlag Unterschriftenquorum Themenausschluss Frist

18 Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
– Verfahrensregelungen – bei Zulässigkeit aufschiebende Wirkung Übernahmemöglichkeit durch Gemeindevertretung (Kompromiss nicht möglich) bei Zustandekommen und Nicht-Übernahme des Bürgerbegehrens: Bürgerentscheid innerhalb von zwei Monaten Ja-Mehrheit 25 Prozent Zustimmungsquorum

19 Praxis I – Stand: September 2014 – seit 1993:136 Bürgerbegehren → 52 Bürgerentscheide, 105 Ratsreferenden (Gebietsreformen) in einer Gemeinde statistisch alle 68 Jahre ein Bürgerbegehren Vgl.: in Bayern alle 19 und in Rheinland-Pfalz alle 295 Jahre ein Bürgerbegehren Bundesländer-Ranking Mehr Demokratie: Note 4,1 | 11. Platz

20 Praxis II Scheitern am Unterschriftenquorum: 17 Prozent
– Stand: September 2014 – Scheitern am Unterschriftenquorum: 17 Prozent Unzulässigkeitsquote 33,8 Prozent (Hauptgründe: Formfehler und Kostendeckungsvorschlag) Durchschnittliche Beteiligung am Bürgerentscheid: 46,6 Prozent Wer setzte sich durch? Mehrheit gegen das Begehren: 27 Prozent Mehrheit für das Begehren: 50 Prozent am Zustimmungsquorum gescheitert: 15 Prozent

21 Bewertung Brandenburg eher geringe Verfahrenshäufigkeit
(Bayern: Bürgerentscheide seit 1995) Hauptursache ist restriktive Verfahrensausgestaltung: Themenausschluss, insbesondere Bauleitplanung Frist bei Korrekturbegehren Entscheidungen der Repräsentativorgane bleiben Normallfall Stärkung der Kommunikation zwischen Politik und Bürger/innen durch direkte Demokratie Dialogorientierte Bürgerbeteiligung nur wirksam bei fairer Ausgestaltung direkter Demokratie

22 Vielen Dank!


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