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Veröffentlicht von:Sven Kopp Geändert vor über 10 Jahren
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Das neue Berufsbildungsgesetz: Aufwertung der beruflichen Bildung
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Inhalt der Präsentation
1. Das Berufsbildungswesen Schweiz 2. Schwerpunkte und Ziele des nBBG 3. Steuerung des Berufsbildungssystems 4. Finanzierung 5. Aktueller Stand der Reform 2
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1. Das Berufsbildungswesen Schweiz
Zentrale Aufgaben der Berufsbildung Triebkräfte der Reform nBBG Entwicklung der Berufsbildungsplätze Erwerbstätigkeit im Strukturwandel Neue Qualifikationsbedürfnisse Historische Rückblende
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Zentrale Aufgaben der Berufsbildung
Berufs- und Arbeitsmarktfähigkeit Berufsbildung als Element des gesamten Bildungssystems Durchlässigkeiten zwischen allen Berufen und Bildungszweigen Verbundaufgabe zwischen Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt
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Entwicklung der Berufsbildungsplätze
Triebkräfte der Reform nBBG Entwicklung der Berufsbildungsplätze Bildungsplätze total 241 240 236 231 221 209 200 194 191 193 196 204 243 190 189 186 182 178 170 162 155 150 149 151 166 Lehrverhältnisse BBG Tausend 50 100 150 200 250 300 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 16-Jährige Eintritte in Maturitätsschule
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Triebkräfte der Reform nBBG
Quelle: BFS Triebkräfte der Reform nBBG Erwerbstätigkeit im Strukturwandel 80 90 100 110 1991 2Q92 2Q93 2Q94 2Q95 2Q96 2Q97 2Q98 2Q99 2000 Dienstleistungen Männer Frauen Total Index 100: 2. Quartal 1991 Industrie
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Triebkräfte der Reform nBBG Neue Qualifikationsbedürfnisse
Veränderte Anforderungen ... neue Kommunikations- und Informations technologien Schaffung neuer Berufe und Berufsfelder neue Formen des Lernens Übergang zum lebenslangen Lernen
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Historische Rückblende
1997: Ja zum Bericht über die Berufsbildung 1999: Bundeskompetenz für gesamte Berufsbildung (BV, Art. 63. Abs. 1) 2000: Botschaft zum nBBG 2001: Beratungen WBK NR, 200 Änderungsanträge 27./28.Nov.2001: Detailberatung nBBG NR 6.Dezember 2001: 118:0 Ja zum nBBG
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2. Schwerpunkte und Ziele des nBBG
Bildungsgesetz löst Subventionsgesetz ab Berufsbildung als Element des Gesamt-bildungssystems Flexibilisierung und Dynamisierung der Berufsbildung
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Bildungsgesetz: Allianz für berufliche Grundbildung
Integration der Berufe für Gesundheit, Soziales, Kunst Integration schulisch orientierter Berufs- bildungen > Angemessene praktische Bildung als Bedingung Keine Hierarchisierung der beruflichen Grundbildung Konsens unter den beteiligten Verbänden, Gewerkschaften, Kantonen
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Das Berufsbildungssystem
Berufsleben Berufliche Weiterbildung Berufsleben Berufliche Weiterbildung Berufsleben Berufliche Weiterbildung Berufsleben Berufliche Weiterbildung Berufsleben Berufliche Weiterbildung Berufsleben Berufliche Weiterbild. Uni ETH FH Höhere Berufsbild. Fähigkeits- zeugnis 3-4 Jahre Fähigkeits- zeugnis 3-4 Jahre Berufs- Maturität 3-4 Jahre Gymnasiale Maturität Allg. bild. Schulen Attest 2 Jahre Berufliche Grundbildung 15% 67% 18% Obligatorische Schulzeit
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Höhere Berufsbildung/Diplomstufe
Organisation der Berufsbildung Höhere Berufsbildung/Diplomstufe Hochschulstufe Tertiärstufe Eidg. Berufs- und höhere Fach-prüfungen Höhere Fachschulen Fachhochschulen Universitäten und ETH Weiterbildung Berufsmaturität Praktikum Berufsfachschulen Lehrwerkstätten u.ä. Betriebe, Lehrwerkstätten u.ä. Gymnasiale Maturität Allgemein-bildende Schulen Sekundarstufe II Obligatorische Schulzeit
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Das neue Berufsbildungsgesetz ist :
Modern Innovativ Systematisch
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Modern heisst : Offenheit auf künftige Entwicklungen
Anpassungsfähigkeit an den technologischen Wandel Trennung von Bildungsgängen und Qualifikationsverfahren (Abschlüsse) Vermehrt dienstleistungsbezogen 14
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Innovativ heisst : Neue Bildungsformen
Steuerung durch Qualitätsentwicklung Mehr stufengerechte Verantwortung Grundlage zum lebenslangen Lernen 15
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Systematisch bedeutet :
Festlegen von Qualitätsniveaus berufspraktisches Attest Fähigkeitszeugnis (EFZ) Prüfungen der Tertiärstufe (BP - HFP) Vergleichbarkeit, Qualität und Aktualität 16
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3. Steuerung des Berufsbildungssystems
Klare Kompetenzenordnung Berufsfelder verbreitern über Reduktion der Zahl der Bildungsverordnungen Qualitätsentwicklung, Qualitätsstandards, Indikatoren Entwicklung neuer Qualifikationsverfahren
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Wirtschaft: Kantone: Bund: Klare Kompetenzordnung
Zuständig für Inhalte, ständige Anpassung Angebot von Ausbildungsplätzen Kantone: Umsetzung vor Ort – Schulen, Aufsicht, Coaching Bund: Rahmenverordnungen für Berufsbilder, höhere BB Vorgaben für Qualitätsentwicklung Förderung von Innovationen Eidg. Berufsbildungsrat
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Berufsfelder verbreitern Reduktion Anzahl Bildungsverordnungen
30 Lehrberufe = ‘000 Lehrlinge (76,5 %) 209 Lehrberufe = ‘000 Lehrlinge (23,5 %)
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Qualitätsentwicklung
Input Prozesse Output Anreizsysteme Führung/Management Drop-Out-Rate Gebräulichkeiten, Infrastruktur Aufsicht Prüfungsergebnisse Bildungsziele Organisation/Administration Gesamtqualifikation Kompetenzen Ausbildende Information Zufriedenheit Kompetenzen Lernende Finanzmanagement Transferwirkungen Lehr- und Lernprozesse Quelle: Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über die Berufsbildung vom , S. 5732
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Entwicklung moderner Qualifikationsverfahren
Abschlussprüfungen sind ein wesentliches Steuerungselement der Berufsbildung Abschlussprüfungen sind ein wesentliches Steuerungselement der Berufsbildung Veränderte Anforderungen wie ... ... Förderung von Methoden- und Sozial- kompetenz ... Selbstgesteuertes Lernen ... Problemlösen und selbständiges Urteilen verlangen nach neuen Verfahren Ziel: Erhöhung der System-Flexibilisierung
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4. Finanzierung Die heutige Finanzierung ist kompliziert
häufig undurchschaubar aufwandorientiert administrativ aufwändig
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Aufwendungen für die Lehrlingsausbildung (geschätzt, ohne GSK)
Lernende 2.1 Mia. 31% Öffentliche Hand 2.9 Mia. 43% 6.7 Mia. Lehrbetriebe 1.7 Mia. 26% Quelle: Siegfried Hanhart/Hans-Rudolf Schulz, Lehrlingsausbildung in der Schweiz, Kosten und Finanzierung. Grundlage: Kostenteiler 1994
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Neu: Pauschalfinanzierung
Ergebnisorientierte Finanzierung Neu: Pauschalfinanzierung Mitteleinsatz nach Prioritäten der Empfänger Bedürfnisbezogener und effizienter Einsatz der Ressourcen Erhöhtes Bundesengagement Bund soll 27,5 % der Bildungskosten der öffentlichen Hand übernehmen 10% des Bundesanteils reserviert für Innovationen und besondere Aufgaben im öffentlichen Interesse
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Bundesanteil an der Finanzierung der Berufsbildung – Systemwechsel
Vorschlag NR Pauschalen an die Kantone Kantone 72,5% Bund 27,5% 10% Beiträge für Innovationen und besondere Leistungen 9
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5. Entwicklung der Reform
BBG 1978 Bundesrat 2000 durch Nationalrat 2001 Eidgenössisches BBG nur für gewerblich-industrielle Berufe und Handel. Rahmengesetz für sämtliche nicht-hochschulischen Berufe Weitgehende Regelungen der Berufe auf Grund ausgedehnter Konsulta-tionsverfahren Vereinfachte Organisationsvorschriften mit Zielangaben Neuerungen oft nur mittels notrechtlichen Pilotver-fahren. Reformmechanismen: • Qualitätsentwicklung • Verpflichtung zu Anpassungen
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5. Entwicklung der Reform
BBG 1978 Bundesrat 2000 durch Nationalrat 2001 Aufzählung bestehender Berufsbildungsangebote Systematisierung innerhalb der Grundbildung: • berufspraktische Bildung • Berufslehre (EFZ) • Berufsfachschule Tertiärstufe mit Berufs-/ höheren Fachprüfungen, höheren Fachschulen Berufliche Grundbildung institutionell nicht unter- teilt ( keine Hierarchi- sierung): 2-bis 4-jährige Bildung, aber (wie BR) Attest für 2- jährige Bildung, Fähigkeits- zeugnis für 3-jährige und mehr Verzicht auf Mindestdauer für praktischen Berufsbildungsteil Einheitliche Bezeichnung für alle beruflichen Schulen: Berufsfachschule
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5. Entwicklung der Reform
BBG 1978 Bundesrat 2000 durch Nationalrat 2001 Auf Grundbildung folgt Weiterbildung Weiterbildung für alle Stufen Aufwandorientierte Subventionen ( Intransparenz) Leistungsorientierte Pauschalen, ergänzt durch gezielte Fördermassnah-men Bundesanteil der Gesamtkosten der öffentlichen Hand 25% Bundesanteil der Gesamtkosten der öffentlichen Hand 27,5% Eidgenössische Berufs-bildungskommission Berufsbildungskommission und kleiner Berufsbildungsrat Berufsbildungsrat mit 15 Mitgliedern
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5. Entwicklung der Reform
BBG 1978 Bundesrat 2000 NR 2001 Aus- und Fortbildung der Lehrer an den Berufsschulen, soweit nicht an Hochschulen ist Sache des Bundes Bund fördert die Berufs-pädagogik. Er kann zu diesem Zweck allein oder mit den Kantonen zusam-men ein Institut führen Der Bund selbst führt ein Institut als wissen-schaftliches Kompetenz-zentrum für Berufspädago-gik und Entwicklungsfragen in der Berufsbildung (SIBP) Bundesregelung für Berufsberatung Berufsberatung Aufgabe der Kantone Bundesregelung für Berufs- und Laufbahnberatung Besondere Bestimmungen für Behinderte Obligatorische Fremdsprache
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Gemeinsam in die Zukunft!
Das nBBG verstärkt das duale Berufsbildungssystem. Das duale System ist ein echter Standortvorteil. Im Dienste des Werkplatzes Schweiz und im Interesse der Menschen, die hier leben, wollen wir die Berufsbildung pflegen.
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