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Zugang zum FH-Studium „Eine mögliche Vorgehensweise“

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Präsentation zum Thema: "Zugang zum FH-Studium „Eine mögliche Vorgehensweise“"—  Präsentation transkript:

1 Zugang zum FH-Studium „Eine mögliche Vorgehensweise“
Arbeitstagung der Ombudsstelle für Studierende, 27. April 2015 Arbeitskreis A (14:-16:00)

2 Zahlen, Daten, Fakten Im Studienjahr 2013/14 haben Studierende im Rahmen eines Mobilitätsprogramms an einer österreichischen FHs studiert. Dies entsprach einem Anteil von 8%. 2013/14 kamen Studierende (3%) aus Ländern, die laut DAC (Development Assistance Committee der OECD)-Liste als Entwicklungsländer eingestuft werden. Anstieg bei Studierenden aus Krisengebieten spürbar. Im Sommersemester 2014 wurden 49 von insgesamt 406 FH Studiengängen zur Gänze in englischer Sprache angeboten. Dies entspricht einem Anteil von 12%. 5 Fachhochschulen bieten Vorstudienlehrgänge an (Wien, Villach, Linz, in Graz in Kooperation mit dem OeAD), die ua dem Erwerb von Deutschkenntnissen dienen.

3 Recruiting Teilnahme an internationalen Messen (EU und außerhalb)
Kontakte über Alumni und Partnerhochschulen Keine Kooperation mit Recruiting Agenturen oder sonstigen Personen!

4 1. Bewerbung: zentrale Erfassung
Zentrale Sammlung und Aufbereitung (idR online-Bewerbung) Formale Zulassungskriterien werden zentral geprüft und die Akten für die Studiengangsleitungen zur Entscheidung aufbereitet. Frühe Bewerbungsfristen für Drittstaatstudierende (Visum/Aufenthaltstitel!) Ist die Gleichwertigkeit der vorgelegten Zeugnisse im Vergleich zur österreichischen Reifeprüfung nicht gegeben, kann die Studiengangsleitung Ergänzungsprüfungen vorschreiben. Grundsätzlich: Ergänzungsprüfungen sind gem. § 4 Abs 6 FHStG vor der Zulassung abzulegen (Aufnahme in einen Vorstudienlehrgang). Praxis: Sind nur geringfügige Ergänzungen notwendig, wird mit den Studierenden vereinbart, dass diese iRv „Intensivkursen“ während des 1. Semesters erbracht werden.

5 1. Bewerbungen: Beglaubigung
Zeugnisse (Urkunden) müssen im Original vorgelegt werden. Beglaubigungen ja, so erforderlich (vgl. Link-Sammlung der ENIC NARIC Austria). Fälschungen treten leider immer wieder auf. Absehen von Beglaubigungen liegt im Ermessen der Hochschule (materielle Beweiskraft ersetzt formelle) wenn z.B. Gute Kontakte zur ausstellenden Institution bestehen. Informelle Kontaktaufnahme mit der ausstellenden Stelle per Telefon, zur Klärung beigetragen hat. BewerberIn in Stichprobentest oder Fachgespräch von FachvertreterIn der FH über bisherige Lernergebnisse befragt wurde. Zentrale Frage: Sind die Angaben plausibel und schlüssig?

6 1. Bewerbungen: Urkunden fehlen
Fehlende Urkunden: Von der Vorlage einzelner Urkunden kann abgesehen werden, wenn deren Beibringung innerhalb angemessenere Frist unmöglich oder mit großen Schwierigkeiten verbunden ist (§ 60 Abs 3 UG analog). Bachelorzeugnis kann fehlendes Reifezeugnis ersetzen. Ersatzzeugnis für fehlendes Reifezeugnis nach Schulorganisationsgesetz beim BMBF beantragen. Kontaktaufnahme mit der Asylbehörde im Falle von AsylwerberInnen. Fachgespräch mit Fachleuten der FH zur Feststellung der vorliegenden Lernergebnisse. Zentrale Frage: Sind die Angaben plausibel und schlüssig?

7 1. Bewerbungen: Bewertung von Zeugnissen
Erhebung von Fakten (welcher Abschluss, wo gemacht, wie viele Schuljahre etc.) Konsultation von ANABIN Sonstige Recherche – Referenz auf eventuell bereits vorhandene ähnliche Fälle (interne Dokumentation) Unterstützung durch die ENIC NARIC und die FHK Problematische Fälle: „Patchwork-Abschlüsse“ für die Zulassung zum Master Große Teile des Studiums wurden vom außerhochschulischen Bereich anerkannt. Ausstellende Institution ist selbst keine Hochschule (z.B. dt. Berufsakademien). Folge: Gleichwertigkeit ist nicht gegeben

8 2. Aufnahmeverfahren via Skype
Durchführung von Bewerbungsgesprächen via Skype hat sich in der Praxis sehr bewehrt. Vorteile: Bei positivem Verlauf kann auf Basis einer „unbedingten Zulassung“ der Aufenthaltstitel im Ausland beantragt werden. Fremdenrechtliches Verfahren wird mit der Sicherheit durchlaufen, dass in Österreich ein Studienplatz bereit steht. Guidelines für Skype-Interviews sind im sog. „Aufnahmemanual“ festgelegt. Skype Interviews werden von 2 Personen geführt. Dauer mind. 30 Minuten. Abweichungen von den Anforderungen, die an inländische BewerberInnen gestellt werden sind zulässig, soweit sachlich gerechtfertigt.

9 3. Fremdenrechtliches Verfahren
Unterstützung endet nicht bei der Zulassung. Achtung: Verfahrensdauer in die Gesamtplanung einberechnen (Zulassung sollte spätestens 3 Monat vor Studienbeginn vorliegen), damit der Aufenthaltstitel rechtzeitig ausgestellt wird. Verfahrensbeschleunigung erreicht, da gute Vernetzung der Behörden mit dem OeAD und uniko/FHK bzw. den einzelnen Hochschulen Information an die Studierenden über die notwendigen Unterlagen: OeAD-Broschüre „Leitfaden zu den Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für ausländische Studierende“ Sobald Verfahrensverzögerungen drohen, Kontakt mit FHK oder direkt dem OeAD aufnehmen.

10 4. Sonderfragen: Auslandssemester
Mit „Aufenthaltstitel Studierende“ bis 3 Monate visumfrei möglich bis 6 Monate ist ein Visum bzw. für manche Länder sogar ein Aufenthaltstitel erforderlich Antragstellung: Bei der Vertretungsbehörde des Ziellandes in Österreich Achtung: 6 Monatsfrist sollte nicht überschritten werden! Versicherungsschutz: Zusätzlich Auslandskrankenversicherung abschließen, damit auch im Ausland volles Leistungsspektrum abgedeckt ist.

11 4. Sonderfragen: Erwerbstätigkeit
Beschäftigungsbewilligung erforderlich (vom Arbeitgeber beim AMS mindestens 6 Wochen vor Arbeitsbeginn zu beatragen). Ausstellung für maximal 10 Wochenstunden (Bachelor-Studium) oder 20 Stunden (Master-Studium). Berufspraktikum im Rahmen des FH-Studiums: Erfordert Anzeigebestätigung des Arbeitgebers beim AMS. Ohne Beschäftigungsbewilligung oder Anzeigebestätigung: Wissenschaftliche Tätigkeit in Lehre und Forschung (z.B. als StudienassistentIn)

12 Kontakt Mag. Heidi Esca-Scheuringer, M.B.L.
Fachhochschul-Konferenz (FHK) Generalsekretariat Bösendorferstraße 4/11 1010 Wien Tel: +43 (0) 1/ Fax: +43 (0) 1/ Mobil: /


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