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Veröffentlicht von:Maya Bach Geändert vor über 8 Jahren
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4. Konferenz Zivilgesellschaft 14. Juni 2008 Bedingungsloses Grundeinkommen
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1.Definition des BGE 2.Finanzierungsmodell 3.Was spricht für ein BGE 4.Unsere Antworten auf mögliche Einwände 5.Nächste Schritte
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Was ist Grundeinkommen? Definition nach Philippe Van Parijs (1995, Real Freedom For All): Grundeinkommen ist ein Einkommen, das 1. an alle Mitglieder einer Gesellschaft, 2. bedingungslos (ohne Bedürfnisfeststellung, ohne Arbeitsnachweis, ohne Arbeitsverpflichtung, ohne Arbeitsverbot), 3. auf individueller Basis, 4. in zumindest existenzsichernder Höhe 5. kombiniert mit einer Krankenversicherung ausbezahlt wird und 6. eine umverteilende Wirkung von Oben nach Unten hat. Es ersetzt nicht den Sozialstaat, es erweitert ihn. Die Finanzierung einer öffentlichen Infrastruktur – in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Pflege, Kinderbetreuung, Verkehr, Energie, Wohnen – muss weiter eine wichtige Staatsaufgabe sein.
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Bedingungsloses Grundeinkommen 1.Definition des BGE 2.Finanzierungsmodell (Vortrag von Wolfgang Willner) 3.Was spricht für ein BGE 4.Unsere Antworten auf mögliche Einwände 5.Nächste Schritte
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Bedingungsloses Grundeinkommen 1.Definition des BGE 2.Finanzierungsmodell 3.Was spricht für ein BGE 4.Unsere Antworten auf mögliche Einwände 5.Nächste Schritte
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Argumentationsunterstützung für die Frage Was spricht für ein „Bedingungsloses Grundeinkommen“ und „Unsere Antworten auf mögliche Einwände“ Grundlage dieses Entwurfes bildet der „8. Entwurf“ einer Arbeitsgrundlage der ATTAC Inhaltsgruppe Grundeinkommen. Diese Arbeitsgrundlage basiert ursprünglich auf den Ergebnissen der VISION Attac Gruppe (vom Jahr 2004). Weitere Quellenangaben werden im Text gekennzeichnet oder mit Fußnoten angegeben. Es wird die Definition des „Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE)“ des Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt bzw. des „Runden Tisch – Grundeinkommen“ vorausgesetzt.
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Was spricht für ein BGE 1.1 Freiheit und Selbstbestimmung für alle 1.2 Recht auf Selbstbestimmung und soziale Sicherheit
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1.3 Ein Weg der Kompensation für die Nutzung unverdienter und kollektiver Ressourcen 1.4 Kompensation für die Folgen der Automation
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1.5 Größere Unabhängigkeit der Reproduktionsarbeit 1.6 Förderung der Selbstentwicklung, eine Vorraussetzung moderner Produktion
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1.7 Sicherung gefährdeter Aktivitäten 1.8 Ökonomische Vorteile
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1.9 Anerkennung der Vernetzung der Arbeit 1.10 Armutsbekämpfung und Reduktion ökonomischer Risken
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1.11 Demokratisierung und Stärkung der gesellschaftlichen Reflexionsfähigkeit 1.12 Förderung einer alternativen Ökonomie
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1.13 Stärkung der abhängigen Beschäftigten 1.14 Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung
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1.15 Ermöglicht eine Vielfalt an Lebensformen 1.16 Sichert den sozialen Frieden
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Bedingungsloses Grundeinkommen 1.Definition des BGE 2.Finanzierungsmodell 3.Was spricht für ein BGE 4.Unsere Antworten auf mögliche Einwände 5.Nächste Schritte
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Unsere Antworten auf mögliche Einwände 2.1 Wir können uns das BGE nicht leisten 2.2 Wer trotz Arbeitsfähigkeit nicht arbeitet, braucht auch nicht zu essen
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2.3 Es soll kein Recht auf etwas ohne Gegenleistung geben 2.4 Das GE schadet dem Ziel der Vollbeschäftigung
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2.5 Der Mensch ist von Natur aus faul. Es wird nicht mehr genug gearbeitet werden 2.6 Ich habe mich auch ein ganzes Leben lang plagen müssen, die Anderen sollens auch nicht leichter haben
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2.7 Die Ziele des BGE sind besser mit allgemeiner Arbeitszeitverkürzung zu erreichen 2.8 Ein nachhaltiger Lebensstil bzw. der Umstieg auf eine nachhaltige Entwicklung sind so arbeitsintensiv, dass ein BGE als Maßnahme gegen negative Folgen der Arbeitslosigkeit unnötig ist
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2.9 Das BGE ist bedarfsungerecht 2.10 Es droht eine 2-Klassen-Gesellschaft, in der die BGE -Empfänger als Subkultur existieren
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2.11 Die Gewerkschaften werden weiter an Bedeutung verlieren 2.12 Der Mensch ist von Natur aus egoistisch („BGE-Schmarotzer“)
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2.13 Unattraktive Arbeiten werden unerledigt bleiben 2.14 Das BGE wirkt als Rollenfalle. Kinderkriegen und Haushaltsarbeit werden bezahlt
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2.15 Das BGE birgt viele Risiken. Vollbeschäftigungspolitik durch Wachstum ist erprobt und sicher 2.16 Das BGE wird den Migrationsdruck erhöhen
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2.17 Das BGE kann nicht im nationalen Alleingang eingeführt werden 2.18 Es stärkt den Niedriglohnsektor
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2.19 Wir brauchen kein BGE, sondern mehr Wirtschaftswachstum für mehr Arbeitsplätze 2.20 Wenn ein BGE eingeführt ist, werden zusätzliche Einkünfte durch Schwarzarbeit erzielt werden
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Bedingungsloses Grundeinkommen 1.Definition des BGE 2.Finanzierungsmodell 3.Was spricht für ein BGE 4.Unsere Antworten auf mögliche Einwände 5.Nächste Schritte
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6. Nächste Schritte Grundeinkommen-Forschungsprojekt Forschungsfrage: Wie verändern sich Volkswirtschaft, ökonomisches Verhalten, Demokratie, Bildung, Kultur und Lebenswelt durch die Einführung eines Grundeinkommens? Methoden: Volkswirtschaftliche Simulation (Agent-Based Modelling) Empirische Sozialforschung (Umfrage)
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Economic submodel Demographic submodel Scenarios of Basic Income Parameters Theoretical Analysis Empirical Social Research
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Partizipierende Organisationen: TU Wien - Institut für Gestaltungs- und Wirkungsforschung (Univ.-Prof. Dr. Peter Fleissner) Univ. Salzburg - ICT&S Center for Advanced Studies and Research in Information and Communication Technologies & Society (ao. Univ.-Prof. Dr. Christian Fuchs, Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Hofkirchner) Univ. Wien - Institut für Philosophie (Univ.-Doz. Dr. Manfred Füllsack) Attac Inhaltsgruppe Grundeinkommen Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt (Mag.a. Margit Appel) Transform AT
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Bereits geplante Termine 20. Juni 2008: Grundeinkommen – Ein Menschenrecht 16. – 20. Juli 2008: Attac Sommerakademie 15. – 21. Sept. 2008: Grundeinkommens-Woche (A, CH, D) 24. – 26. Okt. 2008: Grundeinkommenskongress in Berlin 21. Nov. 2008: Umwelt und Nachhaltigkeit 28. – 30. Nov. 2008: „5. Konferenz Zivilgesellschaft“ in Innsbruck xx. Febr. 2009: „Intern. RTG“ Treffen in Karlsruhe (A, CH, D) 24. – 25. April 2009: Abschließendes Symposium (Grundeinkommen – Nachhaltigkeit – Direkte Demokratie) 16. – 17. Mai 2009: Europa bezogenes wissenschaftliches Symposium zum BGE (Herzogenburg / Aachen)
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