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Gesetzesentwurf zur Förderung der Bergbahnen im Kanton Wallis

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Präsentation zum Thema: "Gesetzesentwurf zur Förderung der Bergbahnen im Kanton Wallis"—  Präsentation transkript:

1 Gesetzesentwurf zur Förderung der Bergbahnen im Kanton Wallis
April 2015

2 Programm 1. Einführung 2. Die Situation der Bergbahnen im Kanton Wallis 3. Die Unterstützung im Kanton Wallis und in den Nachbarregionen 4. Neue Unterstützungsmodelle 5. Die finanziellen Konsequenzen 6. Die nächsten Schritte

3 1. Einführung

4 Die Motion Rieder-Bregy

5 Die ausserparlamentarische Kommission
Präsident Berno Stoffel 2 Vertreter der WBB Arthur Clivaz, Valentin König 2 Vertreter der WTK Ralph Schmidhalter, Luc Fellay 2 Vertreter der Wirtschaftsregionen Roger Michlig, Jasmine Fragnière 1 Vertreter der Gemeinden William Besse Dienststelle für Wirtschaft Eric Bianco Dienststelle für Raumplanung Damian Jerjen Koordinationsstelle Bergbahnen Kt VS Gilles Délèze Vertreter CCF AG Irene Rieder

6 Unser Arbeitsplan Analyse –Gemäss Hauptthemen 15. September2014
Grundsatz des Gesetzes Warum – Wer – Was – Wie? Oktober 2014 Gesetzesvorschlag Dezember 2014 Sitzung mit Jean-Michel Cina Februar 2015

7 Die Analysephase – die Hauptthemen
Thema 1: Situationsanalyse Bergbahnen Wallis Thema 2 : Wirtschaftliche Bedeutung – öffentliche Mission Thema 3 : Finanzierungsmöglichkeiten Theme 4 : Allgemeine Rahmenbedingungen

8 2. Situation der Bergbahnen im Kanton Wallis

9 Grosse Unterschiede innerhalb der Branche

10 Eine Schlüsselbranche für das Wallis
BIP Wallis 17 Milliarden Umsatz Tourismus 3 Milliarden Umsatz Schneesport 1,9 Milliarden Jahresumsatz Bergbahnen (2013) 308 Mio. Jahresarbeitsstellen 1’500 Winterarbeitsstellen 5’000

11 Steuereinnahmen der Bergbahnunternehmen
im Wallis im Jahre 2012 Direkte Steuereinnahmen der Unternehmen Ansatz Betrag in CHF Gewinnsteuer Stufe 1 3% 23'138 Gewinnsteuer Stufe 2 9.5% 386'783 Kapitalsteuer Stufe 1 1 %o 20'732 Kapitalsteuer Stufe 2 2.5 %o 831'789 Grundstücksteuer 0.8 %o 1'085'438 Totalbetrag 2'347'881 Kantonale Einkommenssteuer der Mitarbeiter der Bergbahnen Branche 6’000’000 TOTAL 8’347’881

12 Anlagenbestand der Bergbahnen
Anzahl Unternehmen 42 Anzahl Anlagen 457 Durchschnittliches Alter der Anlagen 22 Jahre Zu ersetzende Anlagen 102

13 Beschneiungsanlagen Total Pistenkilometer 2‘000 km Beschneite Pistenkilometer 30 % In Kilometer 600 km Ziel 50%

14 Investitionen Bergbahnen Beschneiungsanlagen Total 1‘060 Mio
Altersgrenzen: Gondelbahn: Jahre Luftseilbahn: Jahre Sesselbahn fixe Klemmen: Jahre Sesselbahn kuppelbar: Jahre Schlepplifte: Jahre 660 Mio Beschneiungsanlagen 50% beschneite Pisten 1 Mio./km 400 Mio Total 1‘060 Mio

15 Finanzkennzahlen (durschnitt 10-13)

16 Schlussfolgerung 1 Milliarde im Verhältnis zu 91 Millionen
Der Rückstand kann nicht durch den erwirtschafteten Cash Flow aufgefangen werden Die Situation der Unternehmungen ist unausgeglichen zwischen den baufälligen Installationen und den zur Verfügung stehenden Mitteln Die Unternehmungen können das Fremdkapital kaum amortisieren

17 3. Die Unterstützung im Wallis und in den Nachbarregionen

18 Unterstützung des Kanton Wallis
Max. 1/3 des Investitionsbetrages Darlehen rückzahlbar innert 15 Jahren (zinslos) Max. 4 Mio. CHF (50% Kanton / 50% Bund)

19 Kanton Freiburg 5 Gesellschaften Umsatz 15-17 Mio
Investitionen zwischen >100 Mio Finanzierung: 1. Kanton Fribourg % Fond für touristische Infrastruktur > 50 Mio 2. Gemeinden % 3. Private Aktionäre %

20 Kanton Waadt 9 Gesellschaften Umsatz 33 Mio
Investitionen – Bilan tourimsme Mio Finanzierung: 1. Kanton % Mittels IHG und Infrastrukturfonds Mio 2. Gemeinden und private Aktionäre 50%

21 Kanton Wallis 42 Gesellschaften Umsatz 320 Mio
Investitionen Mio Finanzierung: 1. Kanton % Mittels IHG und Infrastrukturfonds Mio 2. EK 3. Bankfinanzierungen

22 Zusammenfassung Kantonale Unterstützung
Anzahl Unter-nehmen Umsatz in Mio Investitionen in Mio Periode Hilfe vom Kanton Anteil der kantonaler Unterstüt-zung Werkzeug Freiburg 5 15-17 100 50 Mio 50% Société financière Waadt 9 33 146 72 Mio Fond pour l’infrastructure touristique Wallis 42 300 200 27 Mio 15% NPR

23 Unterstützungsinstrumente in der EU
Regionen Unterstützungsprogramme für Bergbahnen (Bayern, Aosta Tal, Südtirol) Fonds für Wirtschaftsförderung (Südtirol), Tourismusbank (Österreich), Finanzierungsgesellschaften (Tirol, Aosta Tal) Hilfsprogramme für kleine Stationen (weniger als 5'000 pers/Std) bis 70% der Investitionen (Südtirol, Tirol) EU - UE Europäische Fonds für regionale Entwicklung – Hilfe für KMU Privilegierte Behandlung für Gebiete mit geografischen Nachteilen

24 Europäische Union – Hilfe für KMU
Hilfe à fonds perdu im Bereich Bergbahnen Privilegierte Behandlung für Regionen mit strukturellen Nachteilen +10%

25 Region Salzburg 1 Milliarde EUR Investitionen der letzten 10 Jahre 125 Mio. EUR Investitionen für die Wintersaison Mio. EUR Jährliche Investitionen seit 2006 in die Beschneiungsanlagen

26 Beispiel Bayern - Bolsterlang
Projekt: Bau einer kuppelbaren 6 Sesselbahn Investitionsbetrag ’415’000 EUR Unterstützungsbeitrag à fonds perdu 2’700’000 EUR somit 32% der Investition Rechtlicher Rahmen Programm Bergbahnen (2009): bis zu 35% Programm Industrie: bis zu 20% Reduzierter Mehrwertsteuersatz Form: Beiträge à fonds perdu

27 Beispiel Tirol Projekt Verbindung Innsbruck Lizum – Schlick
Investitionsbetrag ca. 28 Mio. Euro Gründung einer Gesellschaft für das Projekt Finanzierung: - Eigenkapital z.B. 7 Mio. EUR - Öffentliche Beteiligung max Mio. EUR (< 25% du CP) - Private Beteiligung ca Mio. EUR - Zurückzuzahlende Darlehen ca. 13 Mio. EUR - Öffentliche Beteiligung ca. 13 Mio. EUR - Fremdkapital ca. 8 Mio. EUR TOTAL öffentliche Unterstützung 53%

28 Aostatal Im Juni 2004 wurde ein Dringlichkeitsgesetz für Kapitalzuschüsse an Bergbahnunternehmen verabschiedet; begrenzt auf die Jahre 2004 bis 2006 Die Bergbahnen der Region haben sich im 2013 zu 5 Unternehmungen zusammengeschlossen: Monte Rosa, Cervino, Pila, La Thuile und Courmayeur. Zusammenschluss unter der Finanzunternehmung der Region, Finaosta, mit einem Kapital von 112 Millionen Euro. Die konsolidierte Bilanz der Finaosta weist Darlehen in der Höhe von 893 Millionen Euro aus und Beteiligungen von 18 Millionen Euro.

29 4. Neue Unterstützungsmodelle

30 Grundlage Es müssen Mittel gefunden werden, auf nationaler und internationaler Ebene wettbewerbsfähig zu sein Gefördert werden stark wettbewerbsfähige Unternehmen, kein «Gießkannenprinzip» Die Zusammenarbeit zwischen grossen und kleinen Unternehmungen muss gestärkt werden Die Aktivitäten und Investitionen der Bergbahnen müssen im Masterplan der einzelnen Destination aufgenommen werden

31 Ziele des Gesetzes 1 Finanzielle Unterstützung mit neuen Instrumenten auf der Grundlage klarer Prinzipien mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Bergbahnen zu verbessern Förderung der Entwicklung von Zusammenarbeit und Fusionen innerhalb der Branche oder Destinationen 2 Finanzielle Unterstützung für neue Geschäftsmodelle (von der Entwicklung des Projekts bis zur Realisierung) 3 Statuts «öffentliches Interesse» für die wettbewerbsfähigen Walliser Bergbahnen 4 Verbesserung der Rahmenbedingungen im Bereich der Raumplanung, Umwelt, Förderungen und Unterstützungen, Enteignungsrecht etc. 5 Finanzielle Unterstützung für technische Innovationen Finanzielle Unterstützung für Innovationen in Bezug auf die Marktentwicklung

32 Förderung für Bergbahnunternehmen mit einem Umsatz über 2 Mio
Kriterium 1 Fördermittel EBITDA-Marge Energierabatt Beitrag an der Entwicklung von Innovationen Finanzielle Unterstützung für Investitionen in Bergbahnen, Beschneiung und Infrastruktur (exkl. Gastronomie) Finanzielle Unterstützung für die Entwicklung des Masterplans der Bergbahnen EBIDTA-Marge grösser als 30% Rückerstattung Strom 5 Rappen/kWh Höhe des Beitrages je nach Innovationsgrad und anderer Finanzhilfen (KTI - Innotour) 20% Subvention (à fonds perdus) und 50% Darlehen mit Rangrücktritt oder 50% Bürgschaft 50% des Beitrages (externe Kosten) für die Entwicklung eines Bergbahn-Masterplanes 100% des Beitrages zur Prüfung des Masterplans EBITDA-Marge zwischen 25% und 30% EBITDA-Marge weniger als 25% -- -- 

33 Förderung für Bergbahnunternehmen mit einem Umsatz
unter 2 Mio Fördermittel Energierabatt Anschubfinanzierung für regionale Betriebsgesellschaften Beitrag an der Entwicklung von Innovationen Rückerstattung Strom 5 Rappen/kWh 50% des Beitrages zur Entwicklung von regionalen Betriebsgesellschaften 20% Deckung der Betriebskosten von regionalen Betriebsgesellschaften während den ersten 3 Jahren Höhe des Beitrages je nach Innovationsgrad und anderer Finanzhilfen (KTI - Innotour)

34 5. Die finanziellen Konsequenzen für den Kanton und die Gemeinden

35 Bedeutung der Stromkosten
Total Umsatz Total Betriebskosten Davon Stromkosten 308’000’000 110’000’000 14’100’000 Strom/ Umsatz Strom / Betriebskosten 5% 14%

36 Finanzielle Folgen Rückerstattung Stromkosten
Total Konsumation in KWh Durchschnitts-preis 2013 Stromkosten Rückerstattung 5 Rappen/Jahr 76’000’000 0.2 14.1 Mio. 3.8 Mio.

37 Finanzielle Folgen Anschubfinanzierung für regionale Betriebsgesellschaften
Leistung Preis Anzahl Kosten Ausarbeitung Masterplan – 50% 0.1 3 0.3 Betriebskosten während den ersten 3 Jahre– 20% 1 3.3 Mio

38 Finanzielle Folgen Beitrag an der Entwicklung von Innovationen
Leistung Preis Anzahl Kosten Innovationsprojekte 0.1 10 1 Mio

39 Finanzielle Folgen Investitionshilfen
Total Investitionen Subventionen à fonds perdu Darlehen oder Bürgschaften 20% 50% 1’082 Mio. 203 Mio. 340 Mio. Korrektion 20% 46 Mio. 68 Mio. 157 Mio. 272 Mio.

40 Finanzielle Folgen Masterplan
Leistung Preis Anzahl Kosten Ausarbeitung Masterplan – 50% 0.025 20 0.5 Kontrolle Masterplan 0.01 0.2 0.7 Mio.

41 Finanzielle Folgen für den Kanton Zusamenfassung
Cash Garantie/Bürgschaft Energierabatt 38 Mio. Betriebskostenbeitrag als Anschubfinanzierung von regionalen Betriebsgesellschaften 3.3 Mio. Innovationsförderung 1.0 Mio. A fonds perdus-Beitrag 157 Mio. Darlehen oder Bürgschaften 72 Mio. 200 Mio Erarbeitung und Kontrolle Masterplan Bergbahn 0.7 Mio. TOTAL für 10 Jahre 272 Mio. Pro Jahr 27.2 Mio 20 Mio

42 Finanzielle Folgen für die Gemeinden
Finanzielle Unterstützung in Form von Eigenkapital, besonders für Bahnen mit einem Umsatz unter 2 Mio 2. Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt warmer Betten 3. Förderung der Professionalisierung der touristischen Strukturen

43 5. Die nächsten Schritte

44 Die nächsten Schritte 15.4.-31.08.15 tbd Vernehmlassung
Entscheidung Staatsrat Herbst 15 Anpassung des Gesetzes tbd Grossrat 1.4.15 Freigabe Staatsrat


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