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Formalerschließung AV-Medien Musik

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Präsentation zum Thema: "Formalerschließung AV-Medien Musik"—  Präsentation transkript:

1 Formalerschließung AV-Medien Musik
Workshop am 21. Sept. 2011

2 Formalerschließung AV-Medien Musik
Wolfgang Neuwirth, UB Mozarteum Salzburg Mag. Thomas Pöltl, Büchereien Wien AV-MEDIEN 9:00 – ca. 12:30 Theorie, Neuwirth, Pöltl - BVÖ Schulungsraum, Museumstr. 3/B/12 13:30 – 17:00 Praxis Aleph: Neuwirth – ÖNB Schulungsraum, Josefspl. 1 Bibliotheca: Pöltl – BVÖ Schulungsraum, Museumstr. 3/B/12

3 Agenda Einführung Regelwerke + Arbeitshilfen AV-Materialien RAK-Musik
Katalogisierungsvorlage, MAB2 Einheitssachtitel (RAK-Musik §§ 501 – 515)

4 Vorbemerkung Im Block „Formalerschließung Musikdrucke“ wird RAK Musik incl. der Ermittlung des Einheitssachtitels bereits erörtert. Dazu auch die Skripten von Hr. Mag. Ellensohn und Hr. Friederici Der Block „Formalerschließung AV-Medien“ soll sowohl theoretisch als auch praktisch darüber hinaus nützliche Informationen vermitteln! Anhand einer vom Vortragenden erstellten Katalogisierungsvorlage zur FE von Musik-CDs werden MAB2-Felder (Kategorien) erörtert. Einige „Segmente“ (z. B. „Sekundärausgaben“) werden nur am Rande erwähnt. Der lokale Geschäftsgang sowie Elemente der Sacherschließung sind nicht Thema des Workshops. Dieses Handout ist nicht der vollständige Vortrag für den theoretischen Teil! Fragen und Diskussionsbeiträge sind selbstverständlich willkommen! Für den praktischen Teil sind auch Beispiele der Teilnehmer willkommen!

5 Regelwerke RAK-WB - mit den aktualisierten Ergänzungen (bis 2007)
RAK-Musik (2003) + Anlage M9 (letzte Aktualisierung Nov. 2010) RAK-NBM ( Präzisierungen; Aktualisierung 2006) RAK-UW - Diskussionsentwurf 1986 Weiterentwicklung

6 Nützliche Internetressourcen zur FE (DNB)
Standardisierungsausschuss der DNB RAK-Datenbank, RAK-WB mit den aktualisierten Ergänzungen (bis 2007) MAB 2 RAK-NBM ( Präzisierungen; Aktualisierung 2006) RAK-Musik (2003) Anlage M9 (2010) Katalog des DMA für die Recherche nach Einheitssachtiteln

7 Allgemeine Materialbenennung, Materialarten
Die Allgemeine Materialbenennung ist in RAK-Musik § M 131a, die Materialarten sind in RAK-Musik § M3a bzw. RAK-NBM § 3a definiert. Allgemeine Materialbenennung - § M 131a a) Musikdruck b) Tonträger c) Bildtonträger d) Medienkombination (vgl. § M 13a) e) Mikroform f) Elektronische Ressource Bei Sekundärausgaben wird nicht die allgemeine Materialbenennung der Primärausgabe, sondern diejenige der Sekundärausgabe verwendet. Die Liste der Materialarten auf der folgenden Folie ist nicht vollständig!

8 Musiktonträger: a) Schallplatten; b) Tonbänder; c) Tonkassetten; d) CDs (= Compact Discs); e) DAT-Kassetten (= Digital-Audio-Tapes-Kassetten); f) DVD-Audios (= Digital-Versatile-Discs-Audios); g) MDs (= Mini Discs); h) DCCs (= Digital Compact Cassettes); Bildtonträger: a) Filme; b) Filmkassetten und Filmschleifen; c) Videobänder; d) Videokassetten; e) Bildplatten; f) DVD-Videos (= Digital-Versatile-Discs-Videos); Elektronische Ressourcen (mit Werken der Musik): a) Disketten; b) CD-Is, CD-Rs, CD-ROMs, CD-WORMs, Photo-CDs, Video-CDs und dgl.; c) Magnetbandkassetten; d) Magnetbänder; e) DVDs (= Digital Versatile Discs), DVD-Rs; f) diverse Datenträger, z. B. Chipkarten, USB-Sticks, etc. Elektronische Ressourcen im Fernzugriff mit Werken der Musik.

9 RAK-Musik (2003) Gliederung mit den §§ von RAK-Musik, RAK-NBM und RAK-WB Für AV-Medien: Abgrenzung RAK NBM – RAK-Musik; Vorbemerkung § M 3a Medienkombination, Begleitmaterial § M 3b, § M 13a Haupttitelstelle § M 26 B Die Bestandteile der Einheitsaufnahme und ihre Gliederung (§ M 114) Die Informationsquellen § M 115 (1) Einheitssachtitel §§

10 Gliederung der RAK Musik
Vorwort 1. Grundbegriffe (§§ M 3a – M 26, §§ 1 – 36 RAK-WB, §§ NBM 2 – NBM 26) 2. Allgemeine Regeln (§§ M 107 – M 165, §§ 101 – 193, §§ NBM 113 – 162) 3. Allgemeine Ansetzungsregeln (§§ 201 – 208 RAK WB) 4. Ansetzung der Namen von Personen (§§ 301 – 342 RAK-WB) 5. Ansetzung der Namen von Körperschaften (§§ 401 – 486 RAK-WB) 6. Ansetzung von Sachtiteln und Bestimmung des Einheitssachtitels (§§ M 501 – M 515), 7. Haupt- und Nebeneintragungen unter Personen, Körperschaften und Sachtiteln (§§ M 603 – M 697, §§ 601 – 696 RAK-WB) 8. Bestimmung des Sachtitels oder des Titels für Haupt- und Nebeneintragungen (§§ M 701 – M 716, §§ 702 – 715 RAK-WB) 9. Ordnung der Eintragungen (§§ 801 – 828 RAK WB, § NBM 820) Anlagen

11 Abgrenzung RAK NBM – RAK-Musik; Vorbemerkung § M 3a
Katalogisierung nach RAK-Musik Das Musikalische Werk an sich und nicht (nur) seine filmische Umsetzung: - Opern, Operetten, Musicals und Ballette in werknahen Umsetzungen, Bühnenabfilmungen, Studioproduktionen und dgl.); „Werknahe“ = Musik vollständig in Originalfassung - Konzerte aller Musikrichtungen ohne zusätzliche Visualisierung; - Videoclips interpretengebundener Musik (Jazz, Rock, Pop und dgl., enge Verbindung zu zeitgleicher inhaltlich identischer Veröffentlichung); Musikalische Werke überwiegen im Verhältnis zu Moderations- und/oder Dokumentarteilen: Thematische Sammelwerke oder Interpretenporträts - Aneinanderreihung musikalischer Werke. Katalogisierung nach RAK-NBM Musik ist nur ein künstlerisches Gestaltungselement neben gleichwertigen anderen Elementen: - Opern, Operetten, Musicals und Ballette in freien Umsetzungen mit eindeutigem Spielfilmcharakter (z.B. wechselnde Originalschauplätze); - Theater, Tanztheater; - Visualisierte Musik, d.h. nachträgliche Visualisierung von musikalischen Werken, in der Regel ohne Einbeziehung des Komponisten oder Urhebers; Musik wird zum „dargestellten Objekt“: Dokumentationen, Proben, Werkstattberichte, Werkbeschreibungen bzw. Ausgaben, bei denen diese Anteile deutlich überwiegen oder im Vordergrund stehen. Erfassung DVD-Videos Materialien, die nach RAK-Musik (§ M 3a) katalogisiert werden, erhalten die allgemeine Materialbenennung „Bildtonträger“. Alle anderen DVD-Videos werden nach RAK-NBM katalogisiert und erhalten die allgemeine Materialbenennung „Elektronische Ressource“.

12 Medienkombination, Begleitmaterial § M 3b, § M 13a
Medienkombination ist ein Werk, in dem zwei oder mehr Medien verschiedener physischer Form (Materialarten) unter einem Gesamttitel vereinigt sind. Eine Medienkombination wird stets als mehrteiliges Werk behandelt. Nicht als Medienkombination gelten jedoch: a) Kombinationen einer Materialart mit Begleitmaterialien; b) mehrteilige Werke - einzelne Teile als Sekundärausgaben. c) begrenzte Sammelwerke, wenn die Texte über den Verfasser (z.B. Register, Werkkonkordanzen) in einer anderen Materialart als die Texte des Verfassers vorliegen.

13 Begleitmaterial a) physisch getrennte Bestandteile, z.B. erläuternde Texte, Beilagen, Installationsanleitungen, Installationsdisketten zu CD-ROM-Ausgaben und dgl., b) Stimmen, die gemeinsam mit einer Partitur, …oder einem - Music-minus-one-Musiktonträger in einer Ausgabe vorliegen, c) Werkerläuterungen und Libretti als Beilage zu einem Nichtbuchmaterial. Hauptwerk mit Begleitmaterial auch Musikdrucke mit beigelegten Ton- bzw. Datenträgern in Tasche (z.B. Demo-kassetten zu Instrumentalschulen, Tonbeispiele zu Liederbüchern). Im Zweifelsfall gelten zusammengehörige Medien als Teile einer Medienkombination, Hinweise auf Medienkombination: a) Jeder Teil kann einzeln erworben werden. b) Jeder Teil hat eine eigene ISBN bzw. ISMN. Werbe- und Pressematerialien und dgl. gelten nicht als Bestandteile der Vorlage.

14 Medienkombination, Begleitmaterial Entscheidungshilfe
Medienkombination aus drei oder mehr Materialarten Medienkombination oder Hauptwerk + Beilage

15 Haupttitelstelle § M 26 B Die Bestandteile der Einheitsaufnahme … (§ M 114) Die Informationsquellen § M 115 (1) Haupttitelstelle § M 26 B Stelle mit den zusammenfassenden Angaben zum Inhalt der Vorlage. Die Bestandteile der Einheitsaufnahme und ihre Gliederung (§ M 114) Reihenfolge der bibliographischen Beschreibung Die Informationsquellen § M 115 (1) Die Informationsquellen werden in der hier genannten Reihenfolge herangezogen.

16 Katalogisierungsvorlage für Audio-CD Musik
Die hier abgebildete Katalogisierungsvorlage ist für die Musik-CD-Erfassung im OBV erstellt. Sie ist keine „offizielle“ Vorlage der OBVSG! Die Felder (Kategorien) entsprechen der MAB2-Dokumentation. Eine verkürzte Darstellung der MAB2-Felder findet man unter

17 Maske aus Bibliotheca 2000

18 Maske aus Bibliotheca 2000

19 MAB2 MAB2 („Maschinelles Austauschformat für Bibliotheken“) ist Grundlage für die Bibliothekssoftware, sowohl im ÖBV (Aleph) als auch im BVÖ (Biblioteca 2000) MAB2 ist in folgende „Segmente“ aufgeteilt: Segment 0— Codierte Felder Segment Bandangaben 1-- Segment Personennamen 2-- Segment Körperschaftsnamen 3-- Segment Sachtitel Segment Veröffentlichungsvermerk, Umfang, Beigaben Segment Gesamttitelangaben Segment Fußnoten Segment Herkunft (Quelle) unselbständig erschienener Werke (RAK-UW) Segment Pauschalverweisungen und Siehe-Auch-Hinweise Segment Ausgabevermerk Sekundärformen Segment Ausgabevermerk Computerdateien Segment Ausgabevermerk Nachlässe und Autographen Segment Zusätzliche Suchkriterien 7-- Segment Sacherschließung 8-- Segment Nichtstandardmässige Nebeneintragungen (NE) 9-- Segment RSWK-Schlagwortketten Die Kategorien haben gegebenenfalls unterschiedliche Indikatoren bzw. Unterfelder! Im „Normalfall“ Indikator „blank“ und Unterfeld „a“ „Einleitende Wendungen“ sind im Aleph im Unterfeld „p“

20 MAB2, Codierte Felder, Personen, Körperschaften
037 Sprachcode Nur bei „gesungenen“ oder „gesprochen“ Anteilen, nicht bei reinen Instrumentalwerken. Eventuelle Anmerkungen zu Beih. in Fußnote 516 050 Datenträger Hier werden die hierfür vorgesehenen Codes für die unterschiedlichen „NBMs“ eingetragen. 076 Fachgruppe in OBV verbindlich! Für Musikalien 46 100 (ff) Name der 1. (- xx.) Person in Ansetzungsform Indikatoren: blank = Name des 1. Verfassers b = Name der 1. sonstigen beteiligten Person, einteilige Nebeneintragung … e = Name des 1. Interpreten, einteilige Nebeneintragung Im Unterfeld „9“ ID der PND (ab 2012 GND!) in 4-er-Schritten bis Kat. 196 (= 25. Person) 200 (ff) Name der 1. (- xx.) Körperschaft in Ansetzungsform blank = Name des 1. Urhebers - Haupteintragung … e = Name des 1. Interpreten (Ensemble), einteilige Nebeneintragung Im Unterfeld „9“ ID der PND (ab ca. April 2012 GND!) in 4-er-Schritten bis Kat. 296 (= 25. Körperschaft)

21 MAB2, Sachtitel 304 Einheitssachtitel Gem. § M 501 – M 516
331 Hauptsachtitel in Vorlageform oder Mischform (nach den Regeln zur Ansetzung des Sachtitels) 334 Allgemeine Materialbenennung Das Feld enthält die allgemeine Materialbenennung nach RAK-NBM. 335 Zusätze zum Hauptsachtitel 341 Parallelsachtitel inVorlageform oder Mischform 359 Verfasserangabe RAK-Musik § M 136 – M 137 361 Beigefügte Werke RAK WB § 15 Einheitssachtitel des beigef. Werkes in Fußnote Feld 502 369 Verfasserangabe zur gesamten Vorlage 370 Weitere Sachtitel (hier können Einträge zu Fußnoten suchbar gemacht werden)

22 MAB2 Veröffentlichungsvermerk, Umfang, Beigaben. Gesamttitel
403 Ausgabebezeichnung Beispiel: 403 | a Ersteinspielung ( ) Ort des 1. (2.) Verlegers, Name des 1. (2.) Verlegers Hauptsitz und Name der produzierenden Firma. Ist die Ortsangabe nicht zu ermitteln, erfolgt in Kategorie 410 die Eingabe "[S.l.]". 425 Erscheinungsjahr 433 Umfangsangabe Indikator c: Anzahl der physischen Einheiten und der spezifischen Materialbenennung, Art des Behälters Kann bei CDs auch die Gesamtspielzeit enthalten, obwohl gem. § M 151a, c nur für Tonbänder explizit vorgesehen. 434 Technische Angaben zu Tonträgern Indikator: a = Technisches System b = Laufgeschwindigkeit bei Tonträgern c = Umdrehungszahl bei Schallplatten d = Aufnahme- und Wiedergabeverfahren 435 Formatangabe 437 Angabe von Begleitmaterialien Gesamttitel (übergeordnete Reihe, gem. Regelwerke)

23 MAB2, Fußnoten (1) 501 Sammelfeld für unaufgegliederte Fußnoten Achtung! Einträge in diesem Feld nicht suchbar 502 Einheitssachtitel eines beigefügten oder kommentierten Werkes Einheitssacht. zu Titel in Kat. 361 510 Angaben zur Ausgabebezeichnung 511 Angaben zum Erscheinungsvermerk Z. B.: Angaben zum Erstproduktionsjahr, wenn auf Vorlage oder leicht zu ermitteln. 512 Angaben zum Kollationsvermerk bzw. zur physischen Beschreibung Indikator blank = Angaben zum Kollationsvermerk a = Angaben zur physischen Beschreibung Ein eigener selbstständiger Titel für das Begleitmaterial wird zusätzlich angegeben. Da Kat. 512 nicht suchbar ist, kann eine aussagekräftige sachliche Benennung über Kat. 370 suchbar gemacht werden. 516 Angaben über Schrift, Sprache und Vollständigkeit der Vorlage Hier Angaben über „gesungene“ Sprache(n), aber auch Sprache(n) der Textbeilagen (Einführungen, Libretti, etc.)

24 MAB2, Fußnoten (2) 517 Angaben zum Inhalt Indikator a = beigefügte Werke b = enthaltene Werke c = Inhaltsverzeichnis Wird auch verwendet, um enthaltenes Bonusmaterial zu verzeichnen. 518 Angabe der Namen von Interpreten bzw. weitere Angaben zur Interpretation Indikator a = Interpreten b = weitere Angaben zur Interpretation (Aufnahmedaten, etc.) 540 - Internationale Standardbuchnummer (ISBN), Internationale Standardnummer für Musikalien (ISMN), Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke (ISSN), falls vorhanden! 551 Verlags-, Produktions- und Bestellnummer von Musikalien und Tonträgern Indikator blank = nicht spezifiziert a = Verlags- und Firmenbestellnummer b = Druckplattennummer bei Musikalien c = Plattennummer d = Setnummer e = Produktionsnummer f = Kompaktkassettennummer Bestellnummer in Vorlageform 553 Artikelnummer Indikator blank = nicht aufgegliedert a = Internationale Artikelnummer (EAN) b = Universal Product Code (UPC)

25 MAB2, Herkunft (Quelle) unselbständig erschienener Werke, Elektronische Ressourcen
Herkunft (Quelle) unselbständig erschienener Werke nur wenn beigefügte oder enthaltene Werke nach RAK-UW erfasst werden Ausgabevermerk Sekundärformen z. B. Mikroformen. 651 – 659 Ausgabevermerk Computerdateien bei Verwendung dieser Felder werden die Kat‘s 433 ff nicht verwendet! 651 Fußnote zur Computerdatei hier können „Systemvoraussetzungen“ ohne genaue Präzisierung eingetragen werden! 652 Spezifische Materialbenennung und Dateityp Im OBV wird auch für Musik-DVDs (gem RAK-Musik „Bildtonträger“!) „DVD-Video“ eingetragen. In diesem Fall werden auch die Kat‘s 433 ff benützt 653 Physische Beschreibung der Computerdatei auf Datenträger 654 Systemvoraussetzungen für die Computerdatei durch Unterfelder präzisiert! 655 Elektronische Adresse und Zugriffsart für eine Computerdatei im Fernzugriff Es besteht keine Verpflichtung lizensierte „Online-Zugriffe“ im Bibliothekskatalog zu erfassen

26 MAB2 Nichtstandardmäßige Nebeneintragungen (NE)
800 Person der 1. NE 801 Verweisungsform zur Person der 1. NE 802 Körperschaft der 1. NE 803 Verweisungsform zur Körperschaft der 1. NE 804 Einheitssachtitel der 1. NE 805 Sachtitel der 1. NE Indikator: a = Ansetzungsform b = Mischform Bis zu 5 Nebeneintragungen sind in 6-er-Schritten möglich (Feld )

27 Bestimmung des Einheitssachtitels, Nachschlagewerke
Reihenfolge der Nachschlagewerke für die individuelle Benennung zum EST (gem. § M 505 (1): a) das maßgebliche Werkverzeichnis (s. Anlage M 9, aktualisiert Nov. 2010), b) The New Grove Dictionary of Music and Musicians (2. ed.), c) Die Musik in Geschichte und Gegenwart (2., neubearb. Aufl.), d) andere geeignete Nachschlagewerke. DMA: Ist eine individuelle Benennung in diesen Nachschlagewerken nicht nachweisbar, wird der Titel der ersten Ausgabe verwendet.

28 Ansetzung von Sachtiteln und Bestimmung des Einheitssachtitels - §§ 504 - 515
Allgemeines - § M 504 Individuelle Benennungen als Einheitssachtitel - § M 505 Formalsachtitel als Einheitssachtitel - Allgemeines - § M 507 Formalsachtitel bei Einzelwerken - § M 508 Formalsachtitel bei Sammlungen - § M 509 (EST = „Werke“) Einheitssachtitel für Bearbeitungen musikalischer Werke Bearbeitungen von fremder Hand - § M 510 Bearbeitungen von eigener Hand (Fassungen). Entwürfe - § M 511 Einheitssachtitel für Teile musikalischer Werke - § M 512 Einheitssachtitel bei Zyklen - § M 513 Werke, für die kein Einheitssachtitel bestimmt wird - § M 515


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