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Auftragsvergaben/Vergaberecht (1) Einführung

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Präsentation zum Thema: "Auftragsvergaben/Vergaberecht (1) Einführung"—  Präsentation transkript:

1 Auftragsvergaben/Vergaberecht (1) Einführung
SS 2015 Kurt Reindl 1

2 Drei Studienrichtungen
Diplomstudium Rechtswissenschaften (ReWi) Studienschwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht: Auftragsvergaben LVA-Nr Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (WiRe) Vertiefung Unternehmensjurist/in: Vergaberecht LVA-Nr Masterstudium Recht und Wirtschaft für Techniker/innen (ReWiTech) Allgemeines Technikrecht: Vergaberecht LVA-Nr

3 Diplomstudium Rechtswissenschaften
Studienschwerpunkt „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ § 7 Abs 1 Curriculum für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften: Folgende Studienschwerpunkte stehen im zweiten Studienabschnitt zur Wahl: Code Bezeichnung ECTS […] […] […] 101OEWR12 Öffentliches Wirtschaftsrecht 27 § 7 Abs 2 iVm § 4 Abs 2: Ziele, Inhalte und Methoden des Studienschwerpunkts einschließlich der LV-Klasse, der Bezeichnung, des Stundenausmaßes und der Anzahl der ECTS-Punkte der diesem Studienschwerpunkt zugeordneten Lehrveranstaltungen sind dem von der Studienkommission zu beschließenden Studienhandbuch [ zu entnehmen.

4 Diplomstudium Rechtswissenschaften
Lehrinhalte: Österreichische und europäische Wirtschaftsordnung a) VL Strukturen der Wirtschaftsordnung (öko-soziale Marktwirtschaft) (3 ECTS/2 SSt) b) VL Geld und Währung (1,5 ECTS/1 SSt) c) VL Wirtschaftsförderung (Beihilfen) (1,5 ECTS/1 SSt) d) VL Auftragsvergaben (1,5 ECTS/1 SSt) e) VL Gebietskörperschaften als Unternehmer (1,5 ECTS/1 SSt)

5 Bachelorstudium Wirtschaftsrecht
Unternehmensjuristische Lehrveranstaltungen Curriculum 2013 § 5 Wahlfächer/-module (1) Eines der folgenden Wahlfächer ist zu absolvieren: Studienfachkennung Bezeichnung ECTS 500VUNJ13 Vertiefung Unternehmensjurist/in 38 Untergeordnete Lehrveranstaltungen: VL Subventionsrecht (1,5 ECTS), VL Vergaberecht (1,5 ECTS) § 11 Übergangsbestimmungen (1) Auf Studierende, die Prüfungen im Rahmen des Curriculums 2006 in der jeweils geltenden Fassung absolviert haben, bleiben die in § 32 des Curriculums für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht in der Fassung des Mitteilungsblattes der Johannes Kepler Universität Linz vom , 26. Stk., Pkt. 225 festgelegten Übergangsbestimmung weiterhin anwendbar. Curriculum 2006 § 20 Unternehmensjuristische Lehrveranstaltungen […] 7. VL Vergaberecht (1 Semesterstunde = 1,5 ECTS) (Schwerpkt. Öff. Recht, DT Legal Gender Studies) 8. VL Subventionsrecht (1 Semesterstunde = 1,5 ECTS) (Schwerpkt. Öff. Recht, DT Legal Gender Studies)

6 Masterstudium Recht und Wirtschaft für Techniker/innen
Allgemeines Technikrecht Curriculum für das Masterstudium Recht und Wirtschaft für Techniker/innen § 4 Abs 1 Pflichtfächer Studienfachkennung Bezeichnung ECTS 901WWSF13 Wirtschaftswissenschaftliche Fächer 40 901ALTR13 Allgemeines Technikrecht 40,5 § 4 Abs 3 Studienfach Allgemeines Technikrecht Das Studienfach Allgemeines Technikrecht gliedert sich in folgende Studienfächer: […] 901VGSR13 Vergabe- und Subventionsrecht 4 Studienhandbuch: VL Vergaberecht 2 ECTS Voraussetzung ist die positive Absolvierung folgender Lehrveranstaltungsprüfungen: VO Öffentliches Recht, VU Privatrecht und VL Grundzüge des Gesellschafts- und Vereinsrechts (

7 Ziele Die Studierenden erlangen einen Überblick über das Vergaberecht, verstehen die rechtlichen Zusammenhänge und Probleme und sind unter Heranziehung von Unterlagen (Gesetzestexte, Literatur, Judikatur) zu einem Fachgespräch über Themen des Vergaberechts befähigt. z.B. Wer sind die Nutznießer des Vergaberecht? Worauf müssen Auftraggeber achten? Worauf müssen Bewerber/Bieter achten? Welche Verfahrensart darf/soll gewählt werden? Wie läuft ein ein Vergabeverfahren ab? Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es im laufenden Vergabaverfahren und nach Beendigung des Vergabaverfahrens?

8 Inhalte Rechtliche Grundlagen und Ziele des Vergaberechts, persönlicher und sachlicher Geltungsbereich, Verfahrensarten und Ablauf des Vergabeverfahrens sowie Rechtsschutzmöglichkeiten. 1. UE Einführung 2. UE rechtliche Grundlagen 3. UE Persönlicher Geltungsbereich 4. UE Sachlicher Geltungsbereich 5. UE Quasi-in-house-Vergaben und andere Ausnahmen 6. UE Verfahrensarten im Überblick 7. UE Ablauf Vergabeverfahren I 8. UE Ablauf Vergabeverfahren II 9. UE Rechtsschutz I 10. UE Rechtsschutz II 11. UE Diskussionen, Stoffwiederholungen und Beispiele aus der Praxis I bzw Genderfragen im Vergaberecht I 12. UE Diskussionen, Stoffwiederholungen und Beispiele aus der Praxis II bzw Genderfragen im Vergaberecht II 13. UE Lehrveranstaltungsprüfung (schriftliche Klausur)

9 Methode Cyber-Lehrveranstaltung
Video-Aufzeichnung samt Unterlagen im Internet unter Fragen per an kombiniert mit Diskussionen, Stoffwiederholungen und schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfungen im Hörsaal Präsenztermine :00 Uhr bis 19:45 Uhr Diskussion und Stoffwiederholung :15 Uhr bis 19:00 Uhr Diskussion und Stoffwiederholung :15 Uhr bis 19:00 Uhr Klausur - LVA-Prüfung t.b.a. Nachklausur

10 Beurteilungskriterien
Überblick über Grundstrukturen und zentrale Rechtsprobleme des Vergaberechts. Vorrang für das Verständnis der juristischen Fragestellungen vor Detailwissen. Beurteilung praktischer Fallkonstellationen nach Inhalt und Verfahren. 10

11 Lehrveranstaltungsprüfung
Beurteilung auf der Grundlage einer Klausurarbeit am Ende des Semesters; Nachklausur zu Beginn des Folgesemesters Schriftliche Klausur mit kurzen Fällen und Theoriefragen (offene Fragen und/oder Multiple Choice) Dauer 45 Minuten Sie dürfen zur Klausur (unkommentierte) Normtexte bzw relevante Auszüge daraus mitbringen und verwenden

12 Normtexte http://www.ris.bka.gv.at http://eurlex.europa.eu
Bundes‑Verfassungsgesetz (B‑VG) BGBl 1930/1 idgF: zumindest Art 14b Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006) BGBl I 2006/17 idgF: zumindest §§ , 311 – 344, Anhang III, Anhang IV und Anhang V Publikationsmedienverordnung 2006 BGBl II 2006/300 idgF: gesamte Rechtsvorschrift Oö. Vergaberechtsschutzgesetz 2006 (Oö. VergRSG 2006) LGBl 2006/130 idgF : gesamte Rechtsvorschrift Oö. Publikationsmedienverordnung 2012 LGBl 2012/114 idgF: gesamte Rechtsvorschrift Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EAUV), in der konsolidierte Fassung ABl C 2012/326, 47: zumindest Artikel 18, 34, 45, 49, 56 AEUV Verordnung 2013/1336/EU der Kommission im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren: gesamte Rechtsvorschrift, ABl L 2013/335, 17: gesamte Rechtsvorschrift Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht, das für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen, ABl C 2006/179, 2: gesamte Rechtsvorschrift

13 Literatur Werschitz/Ragoßnig, Österreichisches Vergaberecht3 (2013)
Wimmer/Müller, Wirtschaftsrecht International - europäisch – National2 (2012) Kapitel „Recht der öffentlichen Auftragsvergabe“

14 Links WTO: http://www.wto.org/english/tratop_e/gproc_e/gp_gpa_e.htm
EU: Ö:


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