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Gefahrenbereiche und Gasmessung

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Präsentation zum Thema: "Gefahrenbereiche und Gasmessung"—  Präsentation transkript:

1 Gefahrenbereiche und Gasmessung
BBS-Sicherheitsschulung 2015

2 Einführung: Heißarbeiten / Arbeiten mit Zünd- und Brandgefährdung
Verhalten von Produktgasen Gefahrenbereiche bei Heißarbeiten und Grenzen Werkzeuge „Schutzgut“ bei Gasschutzwänden Gasschutzwände Gasmessung und Gasmessprotokoll BBS-Sicherheitsschulung 2015

3 Heißarbeiten bzw. Arbeiten mit Zünd- & Brandgefahr
in Gefahrenbereichen sind immer gefährlich! Das Potential für schwerste Verletzungen und Todesfälle ist leider ein ständiger Begleiter dieser Arbeiten! Damit aus der grundsätzlichen Gefahr keine Explosion oder Verpuffung wird, sind einige Punkte im wahrsten Sinn des Wortes lebenswichtig: Bewusstsein für die Zünd- und Brandgefahr Kenntnisse über die Hintergründe und technischen Sachverhalte Gute Schulung und Unterweisung aller beteiligten Personen Vollständige und richtige Ausrüstung der Mitarbeiter mit Geräten und PSA Volle Rückendeckung für jeden, der aus Sicherheitsgründen eine Arbeit einstellt BBS-Sicherheitsschulung 2015

4 Gefahren im Umgang mit Gasen
Quelle: Leitfaden zu EU RL 1999/45/EG Hauptunfallursache für Verpuffungen: Umfüllarbeiten und Undichtigkeiten „Normales“ Tanken gehört dazu! BBS-Sicherheitsschulung 2015

5 Verhalten von Gasen, die schwerer sind als Luft
Sie Fließen immer zur tiefsten Stelle, und bleiben dort! Beseitigung kann nur durch Be- oder Entlüftung erfolgen. Es muss immer mit einer gefährlichen, explosionsfähigen Atmosphäre gerechnet werden. Beispiele: Dämpfe von Benzin, Butan (LPG = Autogas), Propan, Spiritus, Lösemittel, Alkohol Bild: Leitfaden zu EU RL 1999/92/EG (ATEX 137) BBS-Sicherheitsschulung 2015

6 Man kann nie 100% sicher sein, außer man beseitigt die Quelle oder die Möglichkeit für das Zuströmen von Gasen! BBS-Sicherheitsschulung 2015

7 Gefahrenbereiche BBS und TRBS auf einer Tankstelle
OHNE technische Störungen und OHNE Bau- oder Montagetätigkeiten NEU 2015 TONSPUR: Hinweis auf Gefahrenzonierung – gut und richtig, diese zu kennen. Für die Tankstellen - Baustelle arbeiten wir mit den vergröberten Gefahrenbereichen! Gefahrenbereiche haben keine definierte Höhe! Finden Arbeiten oberhalb statt, liegt die Gefährdung in den Zündquellen, die ggf. herabfallen können (Funken / Werkzeuge / Akkus) BBS-Sicherheitsschulung 2015

8 Zapfsäulen = Gefahrenbereich!
Nicht nur die angeschlossene Zapfsäule gilt als Gefahrenbereich! Auch demontierte Zapfsäulen stellen einen Gefahrenbereich dar! BBS-Sicherheitsschulung 2015

9 Gasanlagen = Gefahrenbereich
Flüssiggas (LPG) verhält sich wie Benzingas: Die Gase „fließen“ nach unten! Erdgas (CNG) und Wasserstoff (H²) verhalten sich anders als Benzingase! Sie sind leichter als Luft, steigen auf bzw. sind flüchtig. Tonspur: Daher sind für die Messung andere Voraussetzungen notwendig. Man muss an anderer Stelle nach der möglichen Quelle und dem ausgetretenen Gas suchen! BBS-Sicherheitsschulung 2015

10 Flüssigkeitsdichte Fahrbahn / Einläufe = Gefahrenbereich
BBS-Sicherheitsschulung 2015

11 Fernfüllschächte = Gefahrenbereich
BBS-Sicherheitsschulung 2015

12 Abscheider = Gefahrenbereich
Kennen alle Mitarbeiter den Unterschied zu „normalen“ Kanaldeckeln? Tonspur: Wenn Unsicher / keine Kenntnis: dann Alle Kanaldeckel auf der Tankstelle als Abscheider behandeln! BBS-Sicherheitsschulung 2015

13 Domschächte = Gefahrenbereich
NEU Tonspur: Die Schächte sind meist voll mit Produktgas! Dieselschächte sind ebenfalls betroffen. Grund: Rohrverbindungen zu Schächten mit Ottokraftstoff Die Wahrscheinlichkeit für die Anwesenheit von Produktgas ist extrem hoch !!! (Auch bei Dieselschächten) BBS-Sicherheitsschulung 2015

14 Entgasungsmasten = Gefahrenbereich
BBS-Sicherheitsschulung 2015

15 Waschhalle / Vorwaschplatz / SB - Waschplätze = Gefahrenbereich
BBS-Sicherheitsschulung 2015

16 Gruben und (E-)Schächte = Gefahrenbereich
BBS-Sicherheitsschulung 2015

17 generell ausgeschlossen werden!
Heißarbeiten bzw. Arbeiten mit Zünd- & Brandgefahr in Gefahrbereichen sind notwendig und können daher nicht generell ausgeschlossen werden! Für die Durchführung gibt es klare Regeln: * Vermeidbare Heißarbeiten müssen unterlassen werden * Heißarbeiten in Gefahrenbereichen sind PTW pflichtig (Arbeitserlaubnis – 4 Augen Prinzip) * Vor Arbeitsbeginn erfolgt zwingend die Gasmessung durch eine kompetente Person * Wenn eine Ex-Atmosphäre festgestellt wird, wird nicht mit der Heißarbeit begonnen * Es erfolgt die technische Belüftung, bis Sicherheit hergestellt ist * Es muss verhindert werden, dass Gas nachströmt (Gasschutzzaun, Gasdichte Abdeckung / Verpackung, Verschließen aller Rohre und Flansche …) * Dauermessung an der gefährdetsten Stelle (i.d.R. Tiefpunkt und / oder Richtung der Gasquelle) * Regelmäßige aktive Prüfung der Werte und Dokumentation der Gasmessung im BBS- Gasmessprotokoll während der Arbeiten * Sofortige Einstellung der Arbeit, falls sich die Werte in Richtung UEG verschieben oder wenn Unsicherheit bezüglich der Sicherheit aufkommt BBS-Sicherheitsschulung 2015

18 Definition von Heißarbeiten bzw. Arbeiten mit Zünd- & Brandgefahr
in Gefahrenbereichen: Schweißen, Hartlöten, Löten, Brennschneiden Sämtliche Arbeiten mit offener Flamme Sämtliche Elektrowerkzeuge/-geräte (Kabel- oder Akkubetrieben) Stemmen von Beton / harten Werkstoffen mit Presslufthämmern und / oder von Hand Betonsägen, Trennen, Bohren, maschinelles Schleifen, Sägen Einsatz mobiler Elektroheizer und Heißluftpistolen Elektrisch betriebene Geräte / Maschinen (Akku- und Netzbetrieb ) Sandstrahlarbeiten, sämtliche Arbeiten die statische Aufladungen erzeugen können Betrieb von Verbrennungsmotoren Sämtliche Werkzeuge die nicht vollständig explosionsgeschützt und eigensicher sind (sämtliche Komponenten nach ATEX Richtlinie zertifiziert) Sämtliche sonstigen Arbeiten, die eine Zündquelle darstellen können BBS-Sicherheitsschulung 2015

19 Beispiele von Zündquellen
Offene Flammen oder Glut Schweißen, Löten, Isolieren, Brände Heiße Oberflächen elektrische Betriebsmittel, Katalysatoren Mechanisch erzeugte Funken Trennen, Schruppen, Schlagen, Reiben, Elektrische erzeugte Funken Schaltfunken, Motoren, Kurzschluss Elektrostatische Entladung Personen, Gegenstände, Flüssigkeiten (insbesondere Benzin) BBS-Sicherheitsschulung 2015

20 Die genannten Vorgaben sind allgemeingültig und basieren auf grundlegenden Vorschriften. Zum Beispiel: Auszug aus den Güte und Prüfbestimmungen Montage, Instandsetzung und Instandhaltung von Tankstellen (GP 111) Hinweis auf Regelwerke – es ist keine „Erfindung“ der Mineralölgesellschaften! BBS-Sicherheitsschulung 2015

21 Werkzeuge: ATEX – VS – “ NORMAL“
Grundsatz: Auf unseren Baustellen darf nicht innerhalb einer Ex-fähigen Atmosphäre gearbeitet werden! Ziel ist immer: Gasfreiheit herstellen, erhalten, kontrollieren und dokumentieren „Problem“ ATEX Werkzeuge: Für viele Arbeiten stehen keine vollständig Ex-geschützten Werkzeuge zur Verfügung – viele Arbeiten sind per se niemals Ex-sicher. Bsp. Schweißen, Trennen, Bohren, Schruppen und Stemmen Trotzdem: Grundsätzlich muss mit dem sichersten Werkzeug gearbeitet werden, um das Restrisiko so weit wie möglich zu minimieren! So weit möglich: ATEX, Funkenfrei, Funkenarm, mit wenig Hitzeentwicklung Handwerkszeuge erwähnen!! BBS-Sicherheitsschulung 2015

22 P- Persönlich / Personell
Es gilt hier wie über all das T-O-P Prinzip: T- Technisch: Technische Belüftung, Werkzeuge: ATEX, Funkenfrei, Funkenarm, mit wenig Hitzeentwicklung O- Organisatorisch: Weiträumig absperren, Gasschutz-Wände, Heißarbeiten im Gefahrenbereich vermeiden (soweit möglich), Gasmessung, P- Persönlich / Personell Ausbildung / Unterweisung der Monteure Schwer entflammbare, antistatische Kleidung BBS-Sicherheitsschulung 2015

23 „Schutzgut“ bei Gasschutzwänden und gasdichter „Verpackung“
Was wird wogegen geschützt? Arbeiter gegen Produktgas / sonstige Gase (Giftigkeit) Arbeiter bei Heißarbeit gegen Produktgas (Explosionsgefahr) Kunden / Personal / Unbeteiligte / Umgebung gegen Produktgas Grundsatz: Das Gas darf nicht „eingesperrt“ werden! Der Mitarbeiter darf nicht in der Ex- fähigen und gesundheitsschädlichen Atmosphäre „gefangen“ sein! Natürliche Ventilation (Wind !) ist hilfreich und darf nicht unnötig unterbrochen werden. Gasschutzwände sollen eine „gerichtete“ Wirkung haben – sie sperren Gas aus einer bestimmten Richtung aus, so dass es nicht zu den Arbeitsplätzen vordringen kann. Oder sie sperren den Arbeitsbereich, in dem Gas frei gesetzt werden muss, von angrenzenden öffentlichen Bereichen ab, um Unbeteiligte zu schützen. BBS-Sicherheitsschulung 2015

24 Gasschutzwände - Gasdicht oder nicht ???
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25 Gasschutzwände Wer Gasschutzwände aufbauen und zum Schutz nutzen soll, muss dafür geschult und sensibilisiert sein! Falsch montiert und/oder falsch verstanden wird die Gasschutzwand zu einer trügerischen Schein-Sicherheit, oder sogar zu einer direkten Bedrohung! BBS-Sicherheitsschulung 2015

26 Grenzfälle am Gefahrenbereich:
Produktgas darf nicht aus dem Gefahrenbereich in den angrenzenden Bereich gelangen (ggf. Gasschutzwand). Werden Heißarbeiten im Grenzbereich eines Gefahrenbereiches ausgeführt, muss immer unterbunden werden, dass Funken und andere Zündquellen in die Gefahrenbereiche gelangen, oder dass Gas in den Arbeitsbereich gelangt. Gefahrenbereiche sind in der BBS Grafik schematisch dargestellt. Die Flächen selbst sind eindeutig zu identifizieren. Muss direkt am Rand eines Gefahrenbereiches gearbeitet werden, ist mindestens eine Abgrenzung (Gasschutzwand) notwendig. Gruben und Schächte im Grenzbereich sind in jedem Fall auf Gase zu überprüfen. BBS-Sicherheitsschulung 2015

27 Ein Gasschutzzaun darf in der Regel nicht komplett geschlossen sein!!!
(Beispiel von bereits falsch gezeichneten Gasschutzzäunen) Die vollständige Umfriedung der Arbeitsbereiche mit Gasschutzwänden führt ggf. zum Stau von Gasen und behindert das Ablüften durch Luftbewegungen. Die technische Belüftung muss hier wesentlich mehr leisten. BBS-Sicherheitsschulung 2015

28 Gasmessung und Gasmessprotokoll
Warum? Um explosionsfähige oder giftige Atmosphäre oder die Abwesenheit von Sauerstoff festzustellen Durch wen? Durch einen geschulten Sachkundigen / Gastester (Nachweis ist zu erbringen) Wann? Vor Beginn der Arbeiten und nach Arbeitsunterbrechungen. Während der Arbeiten Dauermessung Wie? Immer mit einem kalibrierfähigen Gasmessgerät (Multimeter) Wo? Immer in Gefahrenbereichen, in Engen Räumen und ggf. in Baugruben und Schächten. (Nicht nur an einer Stelle messen!) BBS-Sicherheitsschulung 2015

29 Gasspürgerät Was können Gasspürgeräte?
Je nach Fabrikat, Modell und eingebaute Sensoren können bis zu 4 Gase gemessen werden. Wie äußert sich Alarm? Visuell ist eine Veränderung auf dem Display zu erkennen, des weiteren ertönt ein akustischer Signalton und bei modernen Geräten vibriert dieses. Wie oft muss das Gasspürgerät kalibriert werden? Unterschiedlich, hier sind die Herstellerangaben zu beachten! Ein entsprechender Nachweis der Prüfung muss vor Ort nachweisbar sein. (Aufkleber / Hinweis im System / Prüfzertifikat) BBS-Sicherheitsschulung 2015

30 Um Heißarbeiten bzw. Arbeiten mit Zünd- & Brandgefahr in Gefahrbereichen sicher durchführen zu können muss eine kompetente Person Gasmessungen durchführen Folgendes Vorgehen ist unabdingbar: Messung vor Beginn der Arbeiten an allen möglichen Gasquellen im Arbeitsbereich und an Stellen, an denen sich Gase sammeln können Positionierung des Gasmessgerätes für die Dauermessung (aufstellen oder aufhängen) Regelmäßiger Check, ob das Gerät noch funktionstüchtig ist ( ggf. Person im Weg, Material, Sand, Arbeitsfortschritt, Gerät abgedeckt …) Prüfen ob die technische Belüftung noch funktioniert Prüfen, ob sich wg. Arbeitsfortschritt oder anderer Faktoren neue Gasquellen ergeben (Öffnen von Rohren, Flanschen, Tankdomen, Schächten) Prüfung und Dokumentation der Werte im Gasmessprotokoll in regelmäßigen Abständen, angepasst an die Situation Werden Gasmessungen an der falschen Stelle, zum falschen Zeitpunkt oder zu selten durchgeführt, ergibt sich eine gefährliche Scheinsicherheit, die ggf. zur Katastrophe führen kann! Die Kompetenz für Gasmessungen muss nachweisbar sein (z.B. DGMK Sicherheitspass) Regelmäßige Prüfung der Werte : Häufigkeit muss fachlich fundiert festgelegt werden. Je nach Wahrscheinlichkeit der Änderung und Situation BBS-Sicherheitsschulung 2015

31 Untere Explosionsgrenze
UEG = Untere Explosionsgrenze OEG= Obere Explosionsgrenze BBS-Sicherheitsschulung 2015

32 Untere Explosionsgrenze
UEG = Untere Explosionsgrenze BBS-Sicherheitsschulung 2015

33 Zusammensetzung der Atemluft / Frischluft Sauerstoffgehalt / Sauerstoffmangel
Sauerstoff = 21% Stickstoff = 78% Spurengase = 1% Sauerstoffmangel herrscht schon bei einer Konzentration von weniger als 19,5 %! Die Übergänge sind fließend! Die Wahrnehmung eines Menschen ist nicht verlässlich! 19,5 % - 12 % führen zu getrübtem Urteilsvermögen, beschleunigtem Puls und schneller Atmung, Müdigkeit und Koordinationsproblemen! Unterhalb ca % folgen nicht reversible Hirnschäden und der Tod durch Sauerstoffmangel! BBS-Sicherheitsschulung 2015 33

34 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit !
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