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Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena.

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1 Strafgesetzbuch der Hanse Hinweis zur Nutzung: Die Aufgaben sollten kopiert und zur Lesbarkeit in ein Word-Dokument eingefügt werden. Referenten: Arlena Döring, Dennis Rothe, Vanessa Schwope

2 Strafgesetzbuch 1.Aufruhr-Statuten 2.Verfestigung und Acht 3.Strafgesetze zur See 4.Arbeitsphase

3 Aufruhr-Statuten Vanessa

4 §1 S chlichtungsregelung Bei aufkommenden Unruhen und Streitigkeiten zwischen Bürgern und Mitgliedern des Raths, sind diese von den Nachbarstädten zu schlichten. Wird dem nicht nachgekommen, ist die betreffende Stadt unverzüglich aus der Hanse auszuschließen.

5 § 2 A uslieferung (1)Keine hansische Stadt darf einen Aufrührer beherbergen. Jeder Unruhestifter ist unverzüglich auszuliefern. (2)Wird (1) nicht nachgekommen, ist die betreffende Stadt aus der Hanse auszuschließen. HR: 1,6; Nr. 329

6 §3 Verwehrung freien Geleits (1)Aufrührer und Aufständische sollen in keiner hansischen Stadt freies Geleit erhalten. (2)Fremden Kaufleuten, welche Handel mit Unruhestiftern betreiben, wird das Geleit in hansischen Städten verwehrt. HR: 1,6; Nr.64.

7 §4 Handelsauflagen (1)Werden Aufruhr und Unruhen in einer hansischen Stadt nicht beigelegt, geht ein sofortiger Abbruch des Handelsverkehrs einher. HR: 1,2; Nr. 80

8 § 5 Aufrührerische Handlungen (1)Die Entscheidungen des Raths sind unantastbar. Gewaltsame Widersetzung wird mit dem Tode bestraft. (2)Aufrührerische Handlungen mit Todesfolge gegen Mitglieder des Raths werden wie in (1) mit dem Tode bestraft. HR: 1,2; Nr. 71

9 Verfestigung und Acht Dennis Quellen Verfestung: Schels, Peter Carl August, http://u01151612502.user.hosting- agency.de/malexwiki/index.php/Verfestung, Zugriff: 09.12.2014.http://u01151612502.user.hosting- agency.de/malexwiki/index.php/Verfestung Acht: Schels, Peter Carl August, http://u01151612502.user.hosting- agency.de/malexwiki/index.php/Acht, Zugriff: 09.12.2014.

10 §6 V erfestung und Acht (1) Der Verfestete gilt nach dreimaligen Ladungsungehorsam als vorläufig geächtet (im ladenen Gerichtsbezirk) und wird folglich als rechtlos erklärt und zur Festnahme ausgeschrieben. (2) Durch freiwilliges Erscheinen kann der Verfestete sich aus der Verfestung lösen. (3) Der Verfestete hat binnen Jahr und Tag diese Möglichkeit, kommt er dieser nicht nach, verfällt er in Reichsacht.

11 §7 S ofortiger Ausschluss aus der Gemeinschaft Wer sich schweren und ehrlosen Delikten, wie Raub, Mord, Vergewaltigung und Brandstiftung, schuldig macht, wird aus der Gemeinschaft ausgestoßen und fortan geächtet. Der Geächtete gilt dann als recht- und ehrlos und wird für vogelfrei erklärt.

12 §8 S tellung der Geächteten (1) Dem Geächteten wird sein Vermögen genommen, sein Haus und Brunnen gelten fortan als unrein. (2) Die Frau eines Geächteten gilt als Witwe, sein Kinder als Waisen. (3) Wer sich schuldig macht und einen Geächteten aufnimmt und/oder in irgendeiner Art und Weise unterstützt, verfällt in Acht.

13 §9 A chtschatz (1)Eine Ächtung kann nicht gesühnt werden. Die Ächtung ist nur dann aufgehoben, wenn der Geächtete eine Ablöse in Form einer Geldhingabe darbringt. (2) Dies gilt nicht für Friedlose, was eine Verschärfung der Ächtung darstellt (siehe Friedloslegung).

14 §10 V erfestung in Lübeck und Hamburg Wer sich schuldig macht und in der einen Stadt gegen das Gesetz verstößt, ist nicht nur in derselben Stadt schuldig und wird verfestet, sondern auch in der anderen Stadt.

15 Strafgesetze zur See Arlena Quelle: MonkeyIsland.de, Link: http://www.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fwww.monkeyisland.de%2Fimages%2Fideas%2Ffanwork%2FGMA%2Fmi3%2Fmi3- lechucks%252520schiff%2525202.bmp&imgrefurl=http%3A%2F%2Fwww.monkeyisland.de%2Fimages%2Fideas%2Ffanwork%2FGMA%2Fmi3%2F&h =480&w=640&tbnid=UsUuXsIXFhqplM%3A&zoom=1&docid=g-6o-VUG5S-aPM&ei=rGiFVMOtA8H3Upvvg- AP&tbm=isch&iact=rc&uact=3&dur=569&page=1&start=0&ndsp=16&ved=0CDcQrQMwBw, 08.12.2014.

16 §11 P iraterie (1)Auch: Seeräuberei. (2)Wer sich der staatlichen Gewalt entzieht und zur Bereicherung Gewalttaten und/oder Eigentumsraub zu und per See begeht, der macht sich der Piraterie schuldig und ist mit dem Tod zu bestrafen. (3)Die sogenannten Friedensschiffe sind bemächtigt, ggf. das genannte Urteil sofort zu vollstrecken. HR Bd. 1,2: Nr. 153.

17 §12 J us naufragii (1)Das Bewirken eines Schiffsunglück um Strandgut per Strandrecht einzustreichen ist der Piraterie gleichzusetzen und mit dem Tode zu bestrafen. (2)Das Errichten eigener Seezeichen ist verboten. HR Bd. 1,6: Nr. 56.

18 §13 B egehen durch Unterlassen (1) Hat die Mannschaft oder der Kapitän eines Hanse-Schiffes die Notwendigkeit der Rettung eines anderen erkannt, so ist es ihre Pflicht Hilfe zu leisten. Wird die Hilfe unterlassen, ist dies mit lebenslangem Landgang zu bestrafen. HR Bd. 1,2: Nr. 157.

19 §14 U nterlassen der Mannschaft (1)Gerät das Schiff durch Angriff oder Natur in Bedrängnis und die Mannschaft verweigert die Verteidigung von Schiff und Gut, so ist dies mit Entzug des Lohnes und Landgang zu bestrafen. (2)Wird ein Mitglied der Mannschaft bei Verteidigung verletzt und ihm wird keine Hilfe zu teil, ist dies eine Unterlassung und wird wie in (1) beschrieben bestraft. (3)Gerät ein Mitglied der Mannschaft in Gefangenschaft, so dürfen Hab und Gut eingesetzt werden um diesen freizukaufen. HR Bd. 2,1: Nr. 396.

20 G ruppenarbeitsphase Bearbeitet die vor euch liegende Aufgabe mit den genannten Hilfsmitteln in den nächsten 15 Minuten. Danach werden die Lösungen dem Plenum vorgestellt (5-10 Minuten).

21 G ruppe 1 - Aufgabe Die zu Wismar versammelten Rathssendeboten an Erzbischof Johann von Bremen, welcher die entstandene Zwietracht in Stade verglichen hat  14.04.1420 Post salutacionem. Erwerdigeste in Christo vader unde gnedige here. Jwen breff hebbe wii tuchtliken untfangen unde wol vornomen. Alse gii scriven, dat gi den Unwillen unde twedracht, de in juwer stad Stade geweset synt, vruntliken vor­ scheden unde vleghen hebben etc.: leve gnedige here, dat de vorscreven twedracht vorlecht ys, dat ys uns leff; over myt der twedracht hebben de van Stade gheddn tegen de ordinancien unde eendracht der menen hensestede unde hebben de over- treden. Wan se dat gherechtverdighet unde gherichtet hebben, sundergen in veer personen, de der twedracht hoveüude synt ghewesen unde in anderen steden des ghelikes ok gerne gemaket hadden, [unde]d wan se den hensesteden vor den overtrede na uthwisinghe erer ordinancien noch ghedän hebben, wes wii en denne to gude unde willen keren konen, dar wille wii den gerne vurder an spreken unde uns vrfint- liken bewisen umme juwer bede willen, des besten, des wii konen. Die zu Wismar versammelten Rathssendeboten an Stade  14.04.1420 Post salutacionem. Gaden vrunde. Juwes rades sendeboden hebben by uns gewest, uns hochliken anvallende unde biddende*, dat wii jw wedder to gnaden unde an de hense nemen wolden etc.; dar wii urame sproken hebben. Unde dat steyt uns nynerleye wiis to donde, id en sy zake, datb de yennen, de den uplop uppe juwen rad unde twedracht yn juwer stad gemaket hebben, dat doch steyt uppe dre edder 4 personen, alse wii irvaren hebben, de alsodan twedracht yn anderen steden ok gherne gemaket hadden, nach der stede ordinancie unde inneholde des recessus gerichtet werden. Wan dat gesehen is, so wille wii gerne dar vurder umme spreken unde jw vruntliken under oghen ghaan unde willen bewisen, wor wii dat myd reddelicheid doen moghen. Screven etc.. HR: 1,7; Nr. 190 & 191 Beide Ausschnitte aus dem Hanserecesse behandeln den gleichen Sachverhalt. Entwickelt einen § für das Strafgesetzbuch.

22 G ruppe 1 - Ergebnisse Paragraphen-Entwicklung Stade wurde ausgeschlossen „Soll eine aus der Hanse ausgeschlossene Stadt wieder in die Hanse aufgenommen werden, so muss sie die Aufrüher ausliefern oder zum Tode verurteilen und das Urteil vollstrecken.“

23 G ruppe 2 - Aufgabe V. Eine weitere bei vielen stammfremden Völ- kern, aber nicht überall, auftretende Institution ist die Friedloslegung, die Ausstossung eines Genossen aus einem sozialen Verbande, durch welche er des Schutzes desselben bar wird, und damit, wenn ihn nicht irgend eine sonstige soziale Macht in ihren Schutz nimmt, friedlos und vogelfrei. Eine Friedloslegung findet sich schon bei ge- schlechterrechtlichen Verbänden, den Höhepunkt ihrer Entwicklung aber hat sie bei einer territorialgenossen- schaftlichen Organisation. Die strenge Friedloslegung hat die Folge, dass der Friedlose von jedem erschlagen werden kann, ja Erschlagen werden muss, dass sein Haus und Hof mit Allen Insassen, Weibern, Kindern und Thieren zer- stört wird. Mit dem Aufkommen einer staatlichen Organisation geräth die Friedloslegung in Zerfall und die Zerfallzustände weisen wieder zahlreiche Parallel- erscheinungen auf. Es gehört dahin die Beschrän- kung der Friedloslegung auf die Person des Misse- thäters, die Gewährung einer Frist zur Flucht, die Landesverweisung und Verbannung mit Rückkehr- verbot, die Gewährung der Möglichkeit des Wieder- einkaufs in den Frieden durch Zahlung eines Frie- densgeldes. Als Reste der Friedloslegung erhalten sich auch noch als Nebenstrafen die gänzliche oder theilweise Zerstörung des Hauses, namentlich bei ver- rath, und die Plünderung des Missethäters, bei wel- cher derselbe oft keinen Widerstand leistet. aus: Post, Albert Hermann: Über die Aufgaben einer allgemeinen Rechtswissenschaft, Bremen 1891 (ND Paderborn 2013), S. 63f.

24 G ruppe 2 - Ergebnisse Paragraphenentwicklung Ausschluss einer Person „Die Friedloslegung schließt den Betroffenen aus der Gesellschaft aus und verbietet/verhindert die Rückkehr in diese.“ Verhindert = auch erschlagen werden Gesamter Besitz/Familie durfte „zerstört“ werden

25 G ruppe 3 - Aufgabe Universität Oldenburg Fakultät: GeschichteDatum: 10.12.2014 Dozent: David Weiss Modul: Das Recht der Hanse – ges123 Referat zu „Strafgesetzbuch der Hanse“ Gruppenarbeit – Gruppe 3 Fragestellung: Seht euch den Ausschnitt aus der Dokumentation „Die großen Piraten der Geschichte“ an (Minute 0.00-08.22). Auf welche Tätigkeit geht vermutlich der Name „Stoertebecker“ zurück? Was gestaltete einen Seekampf gegen die Piraten so schwer? Nenne mind. 3 Gründe. Was bedeutet „Likedeeler“ und wer verbirgt sich hinter diesem Ausdruck? Vergleicht die bisherigen Kenntnisse mit der Szene aus „Die Deutsche Hanse - Eine heimliche Supermacht Teil 2“ (Minute 6.23 bis 7.10). Was fällt euch an der Dokumentation auf?

26 G ruppe 3 - Ergebnisse Piraterie Störtebecker = stürzt den Becher (4l Bier in einem Zug) Seekampf: Fast nur Nahkampfwaffen, Hanseschiffe waren unterbemannt, Arti. war relativ schlecht „Likedeeler“ = Gleichteiler (unter Piraten) Teilweise andere Darstellung von Piratenübergriffen & Störtebecker

27 V ielen Dank für die Aufmerksamkeit Habt ihr noch Fragen? Vanessa / Dennis / Arlena


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