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Energiewende und Klimaschutz
Förderungen des Bundesumweltministeriums für Kommunen Salzgitter, 12. Februar 2015 Informationsveranstaltung der Regionalen EnergieAgentur e. V.
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„Ein Weiter-So gibt es nicht.
Der Klimaschutz ist die größte Herausforderung des 21. Jahrhunderts.“ Angela Merkel, Bundeskanzlerin, 2007 Ziel der Bundesregierung: Deutschland klimaneutral bis 2050 … … und die Kommunen?
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Eigener Verbrauch: 2-4% der Gesamtemissionen;
Kommunaler Klimaschutz: Vielfältige Einflussmöglichkeiten! Direkter Einfluss: Eigener Verbrauch: 2-4% der Gesamtemissionen; ca. 30 € pro EW und Jahr Direkter Einfluss: Indirekter Einfluss: Kommunale Planung (z. B. Bauleitplanung, Verkehrsplanung) Haushalte Konsum Eigene Liegenschaften Fuhrpark Gewerbe, Industrie Verkehr Abfall Abwasser Straßen-beleuchtung Kommunale Klimagasemissionen: 2-4 %
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Die Lösung: Der kommunale Klimaschutz-Kreislauf
Menschen aktivieren Wie gehen wir das komplexe Thema an? Orientierung Kommunale Klimaschutzkonzepte: Bilanzen Potenziale Maßnahmen Strategien Personal bereitstellen Finanzen organisieren Los geht´s! Umsetzung Umsetzung evaluieren Maßnahmen anpassen Controlling
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Für jeden Schritt gibt es Fördermittel:
„Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ Orientierung: Erstberatung Strategien: Klimaschutzkonzepte Umsetzung: Klimaschutzmanager, Investitionszuschüsse Controlling: Konzeptaktualisierung (alle 8 Jahre)
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Fördertatbestand: Erstberatung
„Beratung für Kommunen, die am Beginn ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen“ – mit den Bausteinen: Klärung der Zuständigkeiten Wissensaufbau und -transfer Durchführung eines partizipativen Prozesses Leitbildentwicklung (Ziele, Handlungsfelder, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung) Entscheidungshilfen zum weiteren Vorgehen Förderquote 65 % +
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Fördertatbestand: Konzepte
Förderquote: 65 % + (Integriertes) Klimaschutzkonzept für Gesamtüberblick Klimaschutz-Teilkonzepte für Bereichsüberblick Förderquote: 50 % +
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Klimaschutz-Teilkonzepte:
Klimaanpassung und Klimaschutz innovativ Klimagerechtes Flächenmanagement Anpassung an den Klimawandel Innovative Klimaschutz-Teilkonzepte Liegenschaften und Mobilität Klimaschutz in eigenen Liegenschaften Klimafreundliche Mobilität in Kommunen Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten Energie und Technik Erneuerbare Energien Integrierte Wärmenutzung in Kommunen Green-IT-Konzepte Abfall und Wasser Klimafreundliche Trinkwasserversorgung Klimafreundliche Abwasserbehandlung Klimafreundliche Abfallentsorgung/Potenzialstudie „Siedlungsabfalldeponie“ direkt haushaltswirksam
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Klimaschutzmanager – „Der Kümmerer“
Förderfähige Leistungen (u. a.): Projektmanagement fachliche Unterstützung bei Maßnahmenumsetzung inkl. Untersuchung von Finanzierungsmöglichkeiten Durchführung Informations- und Schulungsveranstaltungen Moderation in der ämterübergreifenden Zusammenarbeit Klimaschutz-Controlling Entwicklungsberatung für Qualitätsziele, Klimaschutzstandards und Leitlinien Vernetzung mit klimaschutzaktiven Kommunen Akteursbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit Einführung von EMAS
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Klimaschutzmanager Voraussetzung: Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept für Liegenschaften / Mobilität / Anpassung / Gewerbe Erstförderung: Förderquote 65 % für: Personal- und Sachausgaben für mind. 50 % -Stelle (mind. 30 %-Stelle beim Teilkonzept Gewerbegebiet) Reise- und Teilnahmekosten für Veranstaltungen Öffentlichkeitsarbeit (bis €) prozessunterstützende Dienstleistungen Förderdauer: 3 Jahre (Klimaschutzkonzept / Teilkonzept Gewerbegebiet) 2 Jahre (Teilkonzept Liegenschaften / Mobilität / Anpassung) Anschlussvorhaben: Förderquote 40 % für: s. o. (Öffentlichkeitsarbeit bis €) Förderdauer: 2 Jahre (Klimaschutzkonzept) 1 Jahr (Teilkonzept)
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Klimaschutzmanager in Schulen / Kitas
Förderquote 65 % für: Realisierung von Energiesparmodellen Personal- und Sachausgaben für eingestelltes Fachpersonal oder fachkundige Dritte Öffentlichkeitsarbeit (bis € pro Schule/Kita) Förderdauer: 3 Jahre Voraussetzung: Beschluss zur Einführung eines Energiesparmodells
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Investitionszuschüsse
Vorauss.: Klimaschutzmanager, CO2-Minderung ≥ 70 % Förderquote: 50 % (Gewerbe: 20 %) , max. 200 T€ Investitionszuschüsse Umsetzung „Ausgewählte Maßnahme“ LED (Sanierung Innen- u. Hallenbeleuchtung) „Raumlufttechnische Geräte“ (Nachrüstung, Austausch) Mobilitätsstationen Wegweisung Radverkehr im Alltag Radverkehrs-Infrastruktur stillgelegte Siedlungsabfalldeponien Vorauss.: kommunales Gebäude, CO2-Minderung ≥ 50 % Förderquote: 30 % Vorauss.: kommunales Gebäude Förderquote: 25 % Vorauss.: Bestandteil eines Klimaschutzkonzepts Förderquote: 50 % , max. 250 T€ Vorauss.: Zustimmung Wegeeigentümer Förderquote: 40 % , max. 250 T€ Vorauss.: Bestandteil eines Radverkehrskonzepts Förderquote: 40 % , max. 250 T€ Vorauss.: Deponiegasnutzung unmöglich Förderquote: 50 % , max. 250 T€
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Allgemeine Regeln – Antragsfristen
Erstberatung: 1. Januar – 31. März 2015/16 Konzepte: 1. Januar – 31. März 2015/16 Klimaschutzmanager: ganzjährig (Grundlage: beschlossenes Konzept) Investitionszuschüsse: Umsetzung „Ausgewählte Maßnahme“: ganzjährig alle anderen: 1. Januar – 31. März 2015/16
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Allgemeine Regeln – Antragsberechtigung
uneingeschränkt: Kommunen und kommunale Verbünde eingeschränkt Kirchen und Religionsgemeinschaften Hochschulen bzw. deren Träger Schulen/Kitas bzw. deren Träger 100 % kommunale Einrichtungen und Unternehmen kommunale Wirtschaftsfördergesellschaften sowie Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüsse kulturelle Einrichtungen sowie Behindertenwerkstätten max. 5 Teilkonzepte pro Kommune
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Allgemeine Regeln – Kooperationen
fast immer möglich teilweise nötig Mindestfördersummen aber pro Konzept und Klimaschutzmanager nur 1 „Ausgewählte Maßnahme“ förderfähig
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Für Fragen und Beratung:
Kontakt: Fon: Kontakt:
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