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Willkommen zur GLK vom 18.11.2014. Innere Differenzierung Das Volksschulgesetz und der Lehrplan gehen davon aus, dass für die Förderung von Kindern mit.

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Präsentation zum Thema: "Willkommen zur GLK vom 18.11.2014. Innere Differenzierung Das Volksschulgesetz und der Lehrplan gehen davon aus, dass für die Förderung von Kindern mit."—  Präsentation transkript:

1 Willkommen zur GLK vom 18.11.2014

2 Innere Differenzierung Das Volksschulgesetz und der Lehrplan gehen davon aus, dass für die Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten in erster Linie die Regelklassenlehrkraft verantwortlich ist und diese Kinder durch innere Differenzierung bezüglich Leistungsanforderungen, Methodik und Beurteilung unterrichtet werden.

3 Innere Differenzierung Bei der inneren Differenzierung wird im Normalfall im Beurteilungsbericht keine Bemerkung gemacht.

4 Anpassung der Rahmenbedingungen Angepasste Rahmenbedingungen ko ̈ nnen gestu ̈ tzt auf Art. 27 DVBS bei Schu ̈ lerinnen und Schülern eingesetzt werden, welche das Potenzial aufweisen, die durch die Lehrkraft festgelegten Lernziele zu erreichen, jedoch bezüglich ihrer Leistungsfa ̈ higkeit partiell beeinträchtigt sind.

5 Beispiele für Anpassungen  Es steht mehr Zeit zur Verfu ̈ gung zum Lösen der Aufgaben im Unterricht, bei einer Lernkontrolle.  Die Lösungen können am PC anstatt von Hand geschrieben werden.  Es kann eine Rechtschreibehilfe benu ̈ tzt werden, wie z. B. PC, (elektronisches) Wo ̈ rterbuch, usw.

6 Beispiele für Anpassungen  (Ha ̈ ufigere) Pausen werden gewa ̈ hrt.  Lernkontrollen, Lernzielu ̈ berpru ̈ fungen ko ̈ nnen in einem separaten Raum abgelegt werden.  Schriftliche Lernkontrollen ko ̈ nnen mu ̈ ndlich absolviert werden oder umgekehrt.

7 Abweichen von der DVBS Wenn „wichtige Gründe“ vorliegen, kann die Schulleitung bei einzelnen Schülerinnen und Schülern von den Vorschriften zur Beurteilung (Art. 27 DVBS), zum Übertrittsverfahren (Art. 32 DVBS) und zum Promotionsverfahren (Art. 50 bzw. 58 DVBS) abweichen. (Es gibt ein Merkblatt)

8 Beispiel wichtiger Gründe  Neuzuzug aus einem Gebiet mit einem Schulsystem, das wesentlich vom bernischen abweicht  la ̈ ngeres Fernbleiben von der Schule, z. B. wegen Krankheit oder Unfall  Chronische Krankheiten

9 Beispiel wichtiger Gründe  Aufmerksamkeits- oder Hyperaktivita ̈ tssto ̈ rungen (ADS oder ADHS)  Noch unzureichende Kenntnisse der Unterrichtssprache bei Neuzuzug aus einem anderen Sprachgebiet

10 Abweichen von der DVBS Frage: Ist das Abweichen von den Vorschriften zur Beurteilung in jedem Fall im Beurteilungsbericht zu vermerken?

11 Abweichen von der DVBS Nein. Ein Vermerk oder Eintrag im Beur- teilungsbericht ist nur dann zula ̈ ssig, wenn das durch die SL bewilligte Abweichen von den Vorschriften zur Beurteilung explizit die im Beurteilungsbericht vorgesehenen Ein- tra ̈ ge betrifft (z.B. Beurteilung der Sach- kompetenz ohne Noten, oder keine Beur- teilung der Teilbereiche mit Kreuzen, usw.).

12 Abweichen von der DVBS Frage: Wie ist der Beurteilungsbericht bei Abweichen von den Vorschriften zur Beurteilung wegen schwerer Legasthenie auszufu ̈ llen?

13 Abweichen von der DVBS a) Kein Eintrag Abweichungen, welche die Rahmen- bedingungen von Beurteilungsanla ̈ ssen im Unterricht, nicht jedoch die ordentlichen Einträge (Noten, Kreuze) im Beurteilungs- bericht betreffen, werden im Beurteilungs- bericht nicht vermerkt (beispielsweise die Verwendung von Rechtschreibehilfen).

14 Anpassung der Rahmenbedingungen b) Eintrag erforderlich Wird hingegen durch die SL z.B. genehmigt, dass die Teilgebiete Schreiben und Lesen nicht durch ankreuzen im Beurteilungsbericht beurteilt werden, ist im Feld Bemerkungen auf die Abweichung hinzuweisen und die Leistungen, Lernziele usw. in den Teilgebieten Schreiben und Lesen in einem zusa ̈ tzlichen Bericht zu beschreiben.

15 Abweichen von der DVBS In einem solchen Fall lautet der Eintrag im Beurteilungsbericht: „Keine Beurteilung der Teilgebiete Schreiben und Lesen im Fach Deutsch nach Art. 27 DVBS. Bericht liegt bei.“

16 Nachteilsausgleich Heute wird oft vom Nachteilsausgleich gesprochen. Insbesondere auf der Sekundarstufe 2 ist dieser schon länger ein Thema. In der Volksschule wird je länger je mehr diese Terminologie für die „Abweichungen von der DVBS“ gebraucht.

17 DaZ Wie ist im Beurteilungsbericht bei mangelnden Kenntnissen der Unterrichtssprache das Abweichen von den Vorschriften zur Beurteilung im Fach Deutsch zu vermerken?

18 DaZ Bei SuS, die z.B. infolge Zuzugs aus dem Ausland noch u ̈ ber unzureichende Kenntnisse der Unterrichtssprache verfu ̈ gen, kann die SL bewilligen, im Fach Deutsch keine Note zu setzen und ggf. bei den differenzierenden Angaben auf die Beurteilung der Teilbereiche mit Kreuzen zu verzichten.

19 DaZ Der zusa ̈ tzliche Bericht entha ̈ lt kurze Aussagen zur Ausgangssituation, zur Entwicklung des Kindes, zu Leistung und Entwicklung im Fach Deutsch und ggf. zur Leistung der Schülerin in denjenigen Fa ̈ - chern, die durch die noch unzureichenden Kenntnisse der Unterrichtssprache (teilweise) noch eingeschra ̈ nkt sind.

20 rILZ Reduzierte individuelle Lernziele (rILZ) sind dann anzuwenden, wenn Schu ̈ lerinnen und Schu ̈ ler die Lernziele trotz ergriffener Massnahmen (zur inneren Differenzierung oder gestu ̈ tzt auf Art. 27 DVBS) fortgesetzt und in erheblichem Mass nicht erreichen.

21 ILZ Beurteilung von Schu ̈ lerinnen und Schu ̈ lern mit ILZ Gema ̈ ss Art.13 und Art.15 DVBS ist fu ̈ r Schu ̈ lerinnen und Schüler, die mit ILZ unterrichtet werden, ein zusätzlicher Bericht erforderlich. Dieser soll Auskunft geben u ̈ ber

22 ILZ individuelle Lernfortschritte Grad der Lernzielerreichung den individuellen Lernstand die vorhandenen Ressourcen und Entwicklungsmo ̈ glichkeiten

23 ILZ Frage: Wie werden nun Noten mit * angewendet?

24 ILZ * bedeutet: Die Schu ̈ lerin/der Schu ̈ ler arbeitet mit rILZ oder eILZ. Bericht liegt bei (dieser Hinweis wird direkt unter „Be- merkungen“ im Beurteilungsbericht notiert).

25 Abmachungen In verschiedenen Bereichen sollte die Schule eine einheitliche Handhabung haben und Abmachungen treffen. Dies war auch der Grund dafür, dass wir uns heute diesem Thema widmen.

26 Abmachungen Die Lehrpersonen der 3./4. Klasse haben sich zur Handhabung der DaZ- Beurteilung geeinigt. Vielleicht braucht es nun noch Anpassungen? Für rILZ-Beurteilungen bestehet kaum eine einheitliche Handhabung.


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