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Veröffentlicht von:Krimhilde Gerig Geändert vor über 10 Jahren
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Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Inline-Skaterhockey Deutschland Spielregeln Inline- Skaterhockey 2009 Arbeitstagung ISHD 10. Januar 2009 in Gemünd
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Überblick Warum neue Regeln in Deutschland? Vorteile der neuen Regeln Änderungen in 2009
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Warum neue Regeln in Deutschland? Die „alten“ Spielregeln waren nicht schlecht, aber die Sportart hat sich entwickelt Grundsätzliche Verpflichtung nach den int. Spielregeln zu spielen Ziel: ein Regelwerk für Inline-Skaterhockey egal ob in der Schweiz, in Polen oder in Deutschland Bestrebungen der IISHF das Regelwerk zu reformieren waren für uns eine gute Gelegenheit
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Vorteile der neuen Regeln 1:1 Übereinstimmung zwischen deutschen und internationalen Spielregeln Spielbetriebsspezifische Besonderheiten für Deutschland (keine schwarze Karte) bleiben erhalten Keine Umstellung mehr für Spieler und Schiedsrichter, die international tätig sind
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) ÄNDERUNGEN IN 2009 Spielregeln Kapitel 1 bis 4
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Rauchverbot (1.10) und Musik (1.11) Generelles Rauchverbot an Orten, an denen sich Spieler aufhalten könnten Grundsätzlich Rauchverbot in Hallen Keine Musik während des Spiels und in Auszeiten Verbot von Pfeifen und ähnlichen Tonquellen auf der Tribüne
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Mannschaftszusammensetzung (4.2.1) Eine Mannschaft besteht grundsätzlich aus – 4 bis 16 Feldspielern –1 bis 2 Torhütern Insgesamt maximal 18 Spieler
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) ÄNDERUNGEN IN 2009 Spielregeln Kapitel 5 Spielerbekleidung und Ausrüstung
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) 5 Spielerbekleidung und Ausrüstung Komplette Neugestaltung Kaum gravierenden Änderungen bei zugelassener Ausrüstung Einführung Vollvisierpflicht! Übernahme der TW-Ausrüstungs-Maße aus dem IIHF Regelwerk 2002 – 2006
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Gesichtsschutz Feldspieler (5.6) Spieler, die nach dem 31. Dezember 1992 geboren wurden, müssen einen Vollgesichtsschutz tragen. Getönte oder kolorierte Voll- oder Halbvisiere sind nicht erlaubt, es sei denn, das Spiel findet auf einem Außenplatz statt. Ein Vollgeschichtsschutz muss so gestaltet sein, dass kein Ball oder Schlägerblatt durch die Öffnungen des Gitters passt.
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Torhüter Helm und Maske (5.15) Der Vollgesichtsschutz muss so beschaffen sein, dass kein Ball und kein Schlägerblatt durch die Öffnungen des Gitters hindurch passen. Sollte ein Torhüter während des laufenden Spiels seinen Helm oder seine Torhütermaske verlieren, unterbrechen die Schiedsrichter das Spiel. Spezielle Regelungen bei absichtlichem Abnehmen der Maske
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Schuss gegen den Kopf (5.15.5) Sollte der Torhüter von einem harten Schuss am Kopf getroffen werden und das Spiel weiterlaufen, so müssen die Schiedsrichter das Spiel unterbrechen, wenn der Torhüter durch den Schuss beeinträchtigt wurde.
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Torhüterschienen (5.16.1) Die Torhüterschienen dürfen nicht breiter als 30,5 cm sein, wenn sie an den Beinen des Torhüters angebracht sind. Es dürfen keine Vorrichtungen an den Torhüterschienen angebracht werden, die den Raum zwischen der Unterseite der Torhüterschiene und dem Spielfeld verkleinern oder verdecken.
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Stockhand (5.17.1) Die Außenabmessungen der Polsterung auf dem formgebenden Teil der Stockhand dürfen die folgenden Maße nicht überschreiten: –41 cm in der Länge –21 cm in der Breite
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Fanghand (5.18) 41 cm in der Länge Am Handgelenkpolster maximal 23 cm x 11,5 cm Die Länge der Strecke von der Ferse bis zur Spitze des Fangkorbs entlang des Fangkorbs darf maximal 48 cm betragen. Der Umfang der Fanghand darf maximal 122 cm betragen.
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Weitere Änderungen Zulassung der sog. „Girdle“ Helmpflicht auch während der Aufwärmphase Empfehlung zum Tragen eines Mundschutzes Empfehlung zum Tragen eines Voll- oder mindestens Halbvisiers Zulassung von TW-Inlinern Zulassung von z.B. Mission Thorax für Senioren-Aks (nicht aber für Nachwuchs)
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) ÄNDERUNGEN IN 2009 Spielregeln Kapitel 6 und 7
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Strafen – gestoppte Zeit Alle Zeitstrafen werden mit gestoppter Zeit abgesessen Läuft mindestens eine kleine oder große Zeitstrafe, muss die Spielzeituhr angehalten werden, wenn die Schiedsrichter das Spiel mit einem Pfiff unterbrechen. Laufen keine Zeitstrafen, oder laufen nur Disziplinarstrafen, wird die Spielzeituhr wie bekannt bedient.
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Strafen – Ersatzspieler Einige Regeln sehen es vor, dass der Mannschaftskapitän einen Spieler benennt, der die Strafzeit absitzen muss. Falls der Mannschaftskapitän sich weigert, einen Spieler zu benennen, sprechen die Schiedsrichter die Strafe gegen den Mannschaftskapitän aus.
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Spieldauerdisziplinarstrafe (7.6) Eine Spieldauerdisziplinarstrafe kann nach Ermessen des Schiedsrichters direkt gegen einen Spieler oder Mannschaftsoffiziellen verhängt werden.
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Torhüterstrafen (7.9) Grundsatz: Ein Torhüter geht nie auf die Strafbank. 7.9.1 –Erhält ein Torhüter eine kleine Zeitstrafe oder die erste große Zeitstrafe oder die erste Disziplinarstrafe, so geht der Torhüter nicht auf die Strafbank. Seine Strafe wird von einem anderen Spieler seines Teams abgesessen, der sich zum Zeitpunkt des Vergehens auf dem Spielfeld befunden hat. Dieser Spieler wird vom Mannschaftskapitän bestimmt.
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Verhalten auf der Strafbank (7.11.6) Spieler, die eine Strafzeit absitzen, müssen zu jeder Zeit ihren Helm und ihr Trikot anbehalten und müssen rechtzeitig vor Ende ihrer Strafzeit die komplette Ausrüstung wieder anlegen.
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) ÄNDERUNGEN IN 2009 Spielregeln Regel 8.12 Foulspiel
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) 8.12 Foulspiel Ausgangspunkt für die Neugestaltung der Spielregeln Anpassung an die Entwicklung der Sportart Einteilung der Gefährlichkeit eines Fouls in 5 Stufen (0 – 4) und Anpassung der Strafzumessung Keine völlige Freiheit mehr bei der Strafzumessung Genauere Spezifizierung der einzelnen Fouls Einführung neuer Fouls, die bisher nicht explizit behandelt wurden Die Frage „Was ist passiert?“ ist entscheidend
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Behinderung (8.12.1) Früher: „Unerlaubter Körpereinsatz“ Jetzt: Fokussierung auf Fouls ohne Ball Foul der „Stufe 0“: immer 2‘ Kein Spieler darf die Fortbewegung eines Gegenspielers, der sich nicht in Ballbesitz befindet, behindern oder verhindern.
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Unerlaubter Körperangriff (8.12.2) Foul auf Grundlage des vor dem Check zurückgelegten Wegs, des Krafteinsatzes und des Tatbestands des „Abspringens“ Hüftchecks Check nach Abpfiff Foul der „Stufe 1“, d.h. –2‘ oder 5‘ nach Ermessen der Schiedsrichter –5‘, 5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter bei Verletzung durch das Fouls
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Stockstich (8.12.6) Früher: „Stockstich/Stockendenstoß“ Stockendstoß jetzt 8.12.14 Foul der „Stufe 3“, d.h. –5‘ bei Versuch –5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter bei Ausführung –MP bei Verletzung durch das Fouls
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Stockschlag (8.12.7) Wie bisher, aber Erklärung erweitert: Jeder kräftige Schlag mit dem Schläger auf den Körper des Gegenspielers, auf dessen Schläger oder auf bzw. in die Nähe seiner Hände wird nicht als Versuch betrachtet, den Ball zu spielen und wird entsprechend nach Ermessen der Schiedsrichter als Stockschlag bestraft. Foul der „Stufe 1“, d.h. –2‘ oder 5‘ nach Ermessen der Schiedsrichter –5‘, 5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter bei Verletzung durch das Fouls Stockschlag während einer Auseinandersetzung –5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Check von Hinten (8.12.12) Als „Check von Hinten“ wird ein Check bezeichnet, der in den Rücken eines Spielers ausgeführt wird, der den bevorstehenden Körperkontakt nicht vorhersehen kann und keine Möglichkeit hat, sich vor dem Angriff zu schützen. Ein harter Stoß in den Rücken eines Spielers wird ebenso als „Check von Hinten“ angesehen. Dreht sich der Gegenspieler jedoch absichtlich so, dass der Angriff in den Rücken erfolgt, so liegt kein „Check von Hinten“ vor. „Stoß“ in den Rücken: –2‘ oder 5‘ nach Ermessen der Schiedsrichter Sonst: Foul der „Stufe 2“, d.h. –5‘ grundsätzlich –5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter bei Verletzung durch das Fouls
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Bandencheck (8.12.13) Ein „Bandencheck“ liegt dann vor, wenn ein Spieler einen Gegenspieler derart checkt, dass der Gegenspieler dadurch heftig in die Bande geworfen wird oder in die Bande stürzt. Foul der „Stufe 1“, d.h. –2‘ oder 5‘ nach Ermessen der Schiedsrichter –5‘, 5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter bei Verletzung durch das Fouls
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Stockendstoß (8.12.14) Früher: „Stockstich/Stockendenstoß“ Stockstich wie bisher 8.12.6 Foul der „Stufe 3“, d.h. –5‘ bei Versuch –5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter bei Ausführung –MP bei Verletzung durch das Fouls
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Kniecheck (8.12.15) Als „Kniecheck“ wird ein Angriff eines Spielers auf einen Gegenspieler bezeichnet, bei dem mit dem Knie zuerst oder ausschließlich mit Knie ein Körperkontakt zum Gegenspieler herbeigeführt wird oder versucht wird einen dementsprechenden Körperkontakt herbeizuführen. Foul der „Stufe 2“, d.h. –5‘ grundsätzlich –5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter bei Verletzung durch das Fouls
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Kopfstoß (8.12.16) Als Kopfstoß wird ein Angriff eines Spielers auf einen Gegenspieler bezeichnet, bei dem der Spieler absichtlich einen Gegenspieler mit dem Kopf oder dem Helm stößt oder zu stoßen versucht. Foul der „Stufe 4“ –MP grundsätzlich
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Check gegen den Kopf und Nackenbereich (8.12.17) Check oder Körperangriff jeglicher Art gezielt gegen den Kopf oder den Hals/Nacken eines Gegenspielers Foul der „Stufe 2“, d.h. –5‘ grundsätzlich –5‘+GM oder MP nach Ermessen der Schiedsrichter bei Verletzung durch das Fouls
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Fußtritt (8.12.18) War bisher in 8.12.13 „versteckt“ Jetzt mit eigener Regel und Erweiterung um das „Wegkicken des gegnerischen Beins “ Foul der „Stufe 4“ –MP grundsätzlich
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Schwalbe (8.12.19) War bisher nicht durch die Spielregeln gedeckt Schiedsrichter konnten auf Grundlage von 8.21.6 (Verstoß gegen den Sportsgeist) 10‘ verhängen Ein Spieler, der versucht, eine Strafzeit herbeizuführen, indem er sich absichtlich fallen lässt oder eine strafwürdige Aktion übertreibt, oder der eine Verletzung vortäuscht, um eine Strafzeit gegen einen Gegenspieler zu provozieren, […]
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) FOULS UND IHRE AHNDUNG Zusammenfassung
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Fouls des „Stufe 0“ Einfache Fouls ohne Verletzungsrisiko Grundsätzlich kleine Zeitstrafe Fouls –8.12.1 Behinderung –8.12.5 Halten
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Fouls des „Stufe 1“ „Normale“ Fouls ohne inhärentes Verletzungsrisiko Kleine oder Große Zeitstrafe nach Ermessen der Schiedsrichter Große Zeitstrafe plus Spieldauerdisziplinarstrafe oder Matchstrafe bei Verletzung durch das Foul Fouls –8.12.2 Unerlaubter Körperangriff –8.12.4 Cross-Check –8.12.7 Stockschlag –8.12.8 Beinstellen –8.12.9 Haken –8.12.10 Hoher Stock –8.12.11 Ellbogencheck –8.12.13 Bandencheck
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Fouls des „Stufe 2“ Fouls mit inhärentem Verletzungsrisiko Grundsätzlich Große Zeitstrafe Große Zeitstrafe, Große Zeitstrafe plus Spieldauerdisziplinarstrafe oder Matchstrafe bei Verletzung durch das Foul Fouls –8.12.12 Check von Hinten (mit Ausnahme „Stoß“) –8.12.15 Kniecheck –8.12.17 Check gegen den Kopf und Nackenbereich
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Fouls des „Stufe 3“ Foul mit hohem Verletzungsrisiko Große Zeitstrafe bei Versuch Große Zeitstrafe plus Spieldauerdisziplinarstrafe oder Matchstrafe bei Ausführung Fouls –8.12.6 Stockstich –8.12.14 Stockendstoß
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Fouls des „Stufe 4“ Tätlichkeit mit höchstem Verletzungsrisiko Grundsätzlich Matchstrafe Fouls –8.12.16 Kopfstoß –8.12.18 Fußtritt
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) ÄNDERUNGEN IN 2009 Spielregeln Kapitel 8 Spielregeln (ab 8.12)
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Inline-Skaterhockey Deutschland Mitglied im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. (DRIV) Torhüter über Mittellinie (8.15.4) Ein Torhüter, der in irgendeiner Form aktiv am Spielgeschehen hinter der Mittellinie, d.h. auf der gegnerischen Spielfeldhälfte, beteiligt, erhält eine: Kleine Zeitstrafe (2‘) Torhüter darf nicht mehr am Spielgeschehen teilnehmen, wenn er die Mittellinie überquert hat
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