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Autonomie der Schulen in Italien und Südtirol

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Präsentation zum Thema: "Autonomie der Schulen in Italien und Südtirol"—  Präsentation transkript:

1 Autonomie der Schulen in Italien und Südtirol
Dr. Arthur Pernstich Dresden, 28. Juni 2014

2 Autonomie der Schule in Italien und in Südtirol
I Südtirols Bildungswesen allgemein II Autonomie der Schulen Die Autonomie der Schulen in Italien Die Autonomie der Schulen in Südtirol III Ausblick IV Integration /Inklusion an Südtirols Schulen

3 Südtirols Bildungswesen allgemein Einwohner Südtirols: 515
Südtirols Bildungswesen allgemein Einwohner Südtirols: (Mai 2014) Deutsche Sprachgruppe  69,41 % Italienische Sprachgruppe  26,06 % ladinische Sprachgruppe  4,53 % Migrationshintergrund (42.522)  8,3 %

4 Das Bildungssystem in Südtirol

5 Geschichte des Bildungswesens in Südtirol (1/2)
1586: Erste Schulordnung – Erzherzog Ferdinand II. 1774: Allgemeine Schulordnung von Kaiserin Maria Theresia 1919: Italienisches Schulsystem 1923: Verbot der deutschen Schulen - Katakombenschulen 1948: Erstes Autonomiestatut - Errichtung deutscher Schulen 1972: Zweites Autonomiestatut – Errichtung der Landesschulämter, Ausbau der Schulfürsorge und des Kindergarten- und Berufsschulwesens, Proporz 1977: Integration von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung

6 Geschichte des Bildungswesens in Südtirol (2/2)
1987–1990: Gründung der Pädagogischen Institute 1996: „Schule zum Land“ 1997: Gründung der Freien Universität Bozen 2000: Landesgesetz zur Autonomie der Schulen 2001: Bildung der schulstufenübergreifenden Schulsprengel (1.–8. Jahrgangsstufe) 2008: Landesgesetz Nr. 5 – Bildungsziele Unterstufe 2009: Beschluss Landesregierung: Rahmenrichtlinien Unterstufe 2010: Landesgesetz Nr. 11 – Schulordnung Oberstufe und Schaffung des Deutschen Bildungsressorts

7 Südtirols Bildungswesen allgemein
Rechtliche Eigenständigkeit der Südtiroler Schule: Grundlage: 2. Autonomiestatut DPR 670/72 Primäre Gesetzgebungskompetenz: Kindergarten, Berufsbildung, Schulverwaltung, Schulbauten, Schulfürsorge (Sicherung des Rechts auf Bildung) Sekundäre Gesetzgebungskompetenz: Schulordnung der Grund- und Sekundarschule (Allgemeine Grundsätze des staatlichen Bildungssystems bindend)

8 Südtirols Bildungswesen allgemein
Begriffsklärung Schulautonomie bezeichnet die besonderen Befugnisse des Landes Südtirol im Bildungsbereich (Artikel 8, 9 und 19 des Autonomiestatuts) Autonomie der Schulen bezeichnet den Gestaltungsfreiraum der Schulen innerhalb bestimmter Vorgaben (Landesgesetz vom 29. Juni 2000, Nr. 12)

9 Autonomie der Schulen - Italien
Die Autonomie der Schule in Italien Ab ca Diskussion über Verwaltungsreform in Italien: - Deregulierung: Lichtung des Gesetzesdschungels regelten Gesetze + Bestimmungen Schulbereich - Dezentralisierung: Entscheidungen vor Ort Teil der Reform der gesamten Staatsverwaltung ist die „Autonomie der Schulen“: Übertragung der bislang zentralstaatlich ausgeübten Verwaltung auf die einzelnen Schulen

10 Rahmenbedingungen der Südtiroler Schulen
Schüler – und Lehrerzahlen: Ca Schüler/innen Ca Lehrpersonen Davon ca. 600 Integrationslehrpersonen Zusätzlich 350 Erzieher + Betreuer für Integration Verhältnis Schüler/innen pro Klasse: - Grundschule deutsch = 14,50 - Mittelschule deutsch = 18,50 - Oberschule deutsch = 20,00 Verhältnis Schüler/innen pro Lehrer: ca. 8,5 - 1 Kinder mit Migrationshintergrund = 9,0 % Sehr großes und stark genutztes Fortbildungsangebot Optimale Schulraumsituation, gutes Unterstützungssystem

11 Autonomie der Schulen - Italien
Staatsgesetz vom 15. März 1997, Nr. 59 Bestimmungen zur Dezentralisierung, Deregulierung und Subsidiarität im Rahmen der Verwaltung Steigerung der Effizienz der Verwaltung Abbau der Regelungsdichte Vereinfachung der Verwaltungsverfahren Reform des Zentralstaates Reduzierung der Ausgaben des Staates Schlanker Staat: Reorganisation der Ministerien, privatwirtschaftliche Dienstverhältnisse in der öffentlichen Verwaltung Verwaltungsföderalismus Koordinierungsfunktion des Zentralstaates

12 Autonomie der Schulen - Italien
Artikel 21 des Gesetzes vom 15. März 1997, Nr. 59 („Bassanini - Gesetz I“). Die Schulen erhalten Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen: Organisation, Didaktik, Forschung, Schulversuche und -entwicklung, Verwaltung, Finanzen. DPR 18. Juni 1998, Nr. 233 – Regelung optimale Schulgrößen DPR vom 8. März 1999, Nr. 275: Durchführungsverordnung zur Umsetzung von Artikel 21 des Gesetzes Nr. 15/1997 (didaktische und organisatorische Autonomie)

13 Autonomie der Schulen - Italien
Verfassungsgesetz vom 18. Oktober 2001, Nr. 3 Umverteilung der Zuständigkeiten zwischen Staat, Regionen, Provinzen und Gemeinden: Dezentralisierung – Föderalismus Reformierter Artikel 117 Absatz 3 (Neuverteilung der Kompetenzen zwischen Staat und Lokalkörperschaften im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis): „Der Staat hat die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis bei den Grundsätzen des Bildungsbereichs und konkurrierende Befugnis im Schulbereich, unbeschadet der Autonomie der Schulen und unter Ausschluss der theoretischen und praktischen Berufsausbildung …“ -> Der Grundsatz der Autonomie der Schulen erhält Verfassungsrang – schwerwiegende Auswirkungen!

14 Autonomie der Schulen - Südtirol
Autonomie der Schulen ist ein Grundsatz der staatlichen Schulgesetzgebung und gilt somit auch für Südtirol Pilotprojekt „Autonomie der Schulen“ Landesgesetz vom 29. Juni 2000, Nr. 12, „Autonomie der Schulen“ Das Gesetz gilt für die Grund-, Mittel-, Ober- und Kunstschulen staatlicher Art gesetzlich gleichgestellten und anerkannten Schulen. Landeskindergärten orientieren sich an den Grundsätzen der Autonomie der Schulen

15 Autonomie der Schulen - Südtirol
Die Schulen erhalten Rechtspersönlichkeit Mindestgröße Direktoren im Führungsrang (Führungskräfteschulung) -> Träger von eigenen Rechten und Pflichten -> juristische Person des öffentlichen Rechts Sie besitzen Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung und Schulversuche Verwaltung, Finanzen

16 Autonomie der Schulen - Südtirol
Artikel 2 Ziel und Zweck der Autonomie der Schulen: „deren (der Schüler/innen) Bildungserfolg […] zu garantieren und die Wirksamkeit des Lehrens und Lernens zu erhöhen“ Die Autonomie kommt „im Wesentlichen in der Planung und Durchführung von Erziehungs-, Bildungs- und Unterrichtsmaßnahmen zum Ausdruck“

17 Autonomie der Schulen - Südtirol
Didaktische Autonomie (Art. 6) Absatz 1: „Unter Beachtung der Lehrfreiheit, der Erziehungsfreiheit der Familien und der allgemeinen Zielsetzungen des Schulsystems setzen die Schulen im Sinne von Artikel 5 die allgemeinen und die spezifischen Ziele in Lernwege um, die das Recht aller Schüler und Schülerinnen auf Bildung und Erziehung zu gewährleisten. Sie erkennen und nutzen die Unterschiede, fördern die Fähigkeiten jedes Einzelnen, indem sie alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen, um den Bildungs-erfolg zu erreichen.“

18 Autonomie der Schulen - Südtirol
Organisatorische Autonomie (Art. 7) Flexibilität und Vielfalt nutzen, Effizienz und Wirksamkeit der Schulen sichern, Ressourcen bestmöglich nutzen, neue Technologien einführen und das örtliche Umfeld der Schule einbeziehen Funktionales Plansoll (Lehrer/innenkontingent der Schule) Flexible Gestaltung des Stundenplans Anpassung des Schulkalenders Erarbeitung und Genehmigung einer internen Schulordnung und der Dienstleistungsgrundsätze.

19 Autonomie der Schulen - Südtirol
Forschung, Schulentwicklung und -versuche (Art. 8) Untersuchungen im Bereich Planung und Bewertung Interne berufliche Fortbildung des Personals Methodische und fachliche Innovation Vertiefung der Informations- und Kommunikationstechnologien und deren Verwendung im Bildungsprozess Pädagogische Dokumentation und deren Verbreitung innerhalb der Schule Austausch von Informationen, Erfahrungen und Unterrichtsmaterialien

20 Autonomie der Schulen - Südtirol
Schulverbünde (Art. 9) Zusammenschluss von Schulen, um institutionelle Zielsetzungen auf Grund vereinbarter Projekte gemeinsam zu verwirklichen: Unterrichtstätigkeiten, Untersuchungen, Schulentwicklung, interne Fortbildungen … Möglichkeit zum Abschluss von Verträgen mit Universitäten, Körperschaften, Unternehmen, Vereinigungen oder Fachleuten Internationale Zusammenarbeit Bildung von Konsortien

21 Autonomie der Schulen - Südtirol
Verwaltungsautonomie (Art. 11) Zuständigkeiten der autonomen Schulen im Bereich der Verwaltung der Schülerlaufbahn Befugnisse der Schulen im Bereich der Verwaltung der Haushaltsmittel und des Vermögens, Befugnisse der Schulen im Bereich der Verwaltung des Lehrpersonals - Abgrenzung zu den Befugnissen der Schulämter Maßnahmen der Schule - werden 15 Tage nach Veröffentlichung definitiv  keine Aufsichtsbeschwerde möglich

22 Autonomie der Schulen - Südtirol
Finanzautonomie (Art. 12) Einnahmen der Schulen Arten der Zuweisungen Ordentliche Zuweisungen haben keine Zweckbindung Einführung der Kontrollorgane vom Land vorgegebene Buchhaltungsverordnung einzelne Ausgaben für den Schulbetrieb werden weiterhin direkt durch das Land getätigt

23 Autonomie der Schulen in Südtirol
Finanzautonomie – Ressourcenzuteilung Gehälter der Kindergärtnerinnen und Lehrpersonen werden vom Land – der Autonomen Provinz Bozen - bezahlt Finanzierung des Lehr- und Verwaltungsbetriebes an Grund- und Mittelschulen aufgeteilt zwischen Gemeinden und Land Kindergärten werden voll von Gemeinden finanziert – Ausnahme Gehälter Oberschulen und Berufsschulen werden voll vom Land finanziert Zuweisungen in der Regel nach Schülerzahlen: - Betrag je Direktion, Außenstelle, Klasse, Schüler/in, Lehrperson (Vollzeit), Turnhalle, Aula Magna, Abendschule - Zusatzbeträge praxisbezogener Unterricht, Integration Ausländer - Zusatzbeträge für Oberschulen mit besonderen Schwerpunkten

24 Autonomie der Schulen in Südtirol
Finanzautonomie – Finanzierung Privatschulen Geringe Bedeutung Privatschulen – nur ca.3% Gleichgestellte und anerkannte Privatschulen Bei gleichgestellten Privatschulen bezahlt Land 80% der Gehälter und zusätzlich für den Lehr- und Verwaltungsbetrieb Bei anerkannten Privatschulen ungefähr die Hälfte Mindestanzahl pro Klasse – 15 Schüler/innen/ auch Integration Gleichgestellte Privatschulen müssen im Wesentlichen staatliche Schulordnung übernehmen Für Privatschulen bezahlen Schüler/Eltern unterschiedliche Aufnahmegebühren von Euro pro Jahr Privatschulen größtenteils in kirchlicher Trägerschaft

25 Autonomie der Schulen - Südtirol
Das Schulprogramm (Art. 4) „Jede Schule erstellt unter Einbeziehung aller Komponenten der Schulgemeinschaft ihr Schulprogramm, das als grundlegendes Dokument die kulturelle Identität und das Profil der Schule widerspiegelt. Das Programm umfasst die curriculare, außercurriculare, erzieherische und unterrichtsorganisatorische Planung, die von den einzelnen Schulen im Rahmen ihrer autonomen Befugnisse beschlossen wird.

26 Autonomie der Schulen - Südtirol

27 Autonomie der Schulen - Südtirol
Interne und externe Evaluation (Art. 16, 17) Interne (Selbst-)Evaluation - Schulen erheben ihre Leistungsfähigkeit und evaluieren sich selbst. Sie vergleichen die festgestellten Ergebnisse mit den Zielen des eigenen Schulprogramms und mit den allgemeinen Bildungs- und Lernzielen Externe (Fremd-)Evaluation - erhebt die Wirksamkeit und Effizienz des gesamten Schulwesens, seiner Teilsysteme und der einzelnen Schulen, überprüft die Wirkungen von schulpolitischen Entscheidungen und Gesetzen im Schulbereich; Teilnahme an nationalen und internationalen Erhebungen

28 Externe Evaluation

29 Autonomie der Schulen - Südtirol
Aufgaben der Schulführungskraft (Art. 13) sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist deren gesetzliche/r Vertreter/in ist Vorgesetzte/r des Personals Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse weist die Dienstobliegenheiten zu organisiert die Tätigkeiten der Schule, (…), vergibt die Räumlichkeiten der Schule (…) Überprüfung der Zielerreichung (Zielvereinbarung) und Bewertung durch Schulamtsleiter

30 Autonomie der Schulen - Südtirol
Die Rolle der Schulinspektor/innen Koordinierung- und Beratung Begleitung von Schulentwicklung Konzeptarbeit im Bereich der Schulentwicklung Studien und Forschungsprojekte, Vorschläge für Lehrpläne und Prüfungsprogramme, Unterstützung bei der Erarbeitung von Schulprogrammen und bei der Selbstevaluation Bewertung der Arbeit der Schulführungskräfte (Auftrag Schulamtsleiter) Inspektionen (Auftrag Schulamtsleiter)

31 Autonomie der Schulen - Südtirol
Dienstrechtliche Begleitmaßnahmen mehrjährige Erprobung (Pilotprojekt PI) Anpassung des Landeskollektivvertrages bis zu 220 Stunden zusätzliche Tätigkeiten Koordinatoren Umsetzung Schulprogramm weitere Anpassungen notwendig (zu) wenig Personalautonomie größere Flexibilität Arbeitszeit Lehrpersonal

32 Entwicklungen in Italien und in Südtirol
Bilanz durchwachsen ungleiche Bedingungen/Voraussetzungen zwischen den Regionen Reduzierung der Ressourcen: Personal, Geld fehlende Infrastrukturen (Schulbauten, Ausstattungen) Qualitätsmanagement im Aufbau Unvollständige oder fehlende Anpassung der Schulordnung Knackpunkt Personalmanagement

33 Entwicklungen in Italien und in Südtirol
Gezielte Sicherung/Schaffung der Rahmenbedingungen Ressourcensicherheit Qualitätsmanagement Externe Evaluation Interne Evaluation Bewertung Arbeit Schulführungskräfte Beratungs- und Unterstützungssystem Schulreformen umgesetzt Ausständige Bereiche sind im Koalitionsprogramm verankert Ergebnisse – Bestätigung und Ansporn

34 Autonomie der Schulen in Südtirol
Konkrete Ergebnisse nach 14 Jahren Autonomie: Erweiterung Bildungsangebote: Wahlfächer, Schwerpunkte Verstärkung Unterstützung Schüler/innen: Nachhilfe, Stützkurse, individueller Unterricht, Sondermaßnahmen Migrantenkinder Mehr Spielräume interne Organisation: Klassenbildung, Unterrichtseinheiten, Schulkalender, Einbezug Eltern Stärkere Profilbildung des Schulen – Konkurrenz zu anderen Stärkung Position Schulführungskräfte Schulverteilungsplan - größere Schuldirektionen Unbefriedigend: Nur ein Bildungssegment in Autonomie Rolle Mitbestimmungsgremien Keine Personalhoheit Zunehmende Ressourcenknappheit

35

36 Integration/Inklusion an Schulen Südtirols
Seit ca.40 Jahren wird in Italiens die Integration aller Bürgerinnen und Bürger in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens umgesetzt Ausgangspunkt ist das Gesetz des damaligen Gesundheitsministers F. Basaglia aus dem Jahre 1972 Die Integration wurde ab dem Schuljahr 1977/78 in allen Kindergärten und Schulen Italiens eingeführt.

37 »Vor mehr als 30 Jahren hat Italien die Förderschulen und Sonderklassen abgeschafft, ohne Ausnahme. Seitdem muss jede Schule jedes Kind aufnehmen, egal, unter welcher Beeinträchtigung es leidet. Umgekehrt heißt das auch: Jedes behinderte Kind muss in eine Regelschule; eine Wahlfreiheit gibt es nicht.«

38 Zeitleiste - Schulische Inklusion in Südtirol
1962 Einheitsmittelschule für die Klassen 6 bis 8 1977 Alle Sonderklassen werden abgeschafft, in der Pflichtschule gibt es nur mehr integrierende Klassen 1987 Integration von Schülern/Schülerinnen mit Behinderung auch in der Oberschule 1992 Rahmengesetz über die Betreuung, die soziale Integration und die Rechte der Menschen mit Behinderung 2008 UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung 2010 Neue Bestimmungen im Bereich der spezifischen Lernstörungen 2012 Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bildungsbedürfnissen und Umsetzung der schulischen Inklusion vor Ort

39 […] Dabei hat man auch in Südtirol das gemeinsame Lernen keineswegs erfunden. Der Druck, den heute in Deutschland die UN-Konvention erzeugt, kam in Südtirol 1977 aus Rom. Ein linker Zeitgeist führte damals in Italien unter anderem dazu, dass die geschlossenen psychiatrischen Anstalten geöffnet wurden. In diesem Zuge verordnete die Regierung auch kurzerhand den inklusiven Unterricht – was im konservativen Südtirol auf wenig Begeisterung stieß. Behinderte Schüler und Schülerinnen wurden damals in Sonderklassen betreut; andere blieben einfach bis zum Jugendalter im Kindergarten oder lebten in Heimen jenseits der Grenze in Österreich. Am Ende waren es fortschrittliche Ärzte und Lehrer, vor allem aber Eltern, die das Integrationskonzept durchsetzten. […]

40 QUELLE:.INFO März 2014 – Deutsches Bildungsressort Bozen

41 Integration - Inklusion
Inklusion = das Recht auf gemeinsamen Unterricht in einer Regelschule Nicht der/die Lernende muss sich in ein bestehendes System integrieren, sondern das Bildungssystem muss die Bedürfnisse aller Lernenden berücksichtigen und sich an sie anpassen.

42 Von der Gleichstellung zur Chancengerechtigkeit

43 Pädagogisch-didaktische Grundsätze
Jede/r Schüler/in hat Fähigkeiten (ressourcenorientiertes Menschenbild) Alle Lehrpersonen einer Klasse sind für alle Schüler/innen verantwortlich Die Angebote und Anforderungen müssen an die unterschiedlichen Voraussetzungen angepasst werden Individualisierung und Personalisierung als Unterrichtsprinzipien Zielgleiche Förderung mit Kompensations- und/oder Befreiungsmaßnahmen, angepassten Bewertungskriterien sowie - falls nötig - zieldifferente Bildungspläne

44 Differenzierung der Lernzeiten, der Lernrhythmen
Förderung des autonomen Lernens auch bei Schülern/Schülerinnen mit Beeinträchtigung Die Klasse als soziale Gruppe und als Lerngemeinschaft

45 Berufsbilder in der Schule
Klassenlehrpersonen/Fachlehrpersonen Integrationslehrperson Mitarbeiter/in für Integration Sozialpädagoge/Sozialpädagogin Schulpsychologen/innen

46 Von einer standardisierten zu einer inklusiven Didaktik
Umgang mit Heterogenität darf nicht an spezialisierte Lehrkräfte delegiert werden Inklusion fängt beim alltäglichen Unterricht an, der das Lernen am gleichen Gegenstand auf verschiedenen Niveaus fördert/ermöglicht: Vielfalt der Lernmaterialien Peers als Mediatoren von Lernprozessen Werkstattunterricht, Projektunterricht, Offener Unterricht

47 Inklusionsorientierte Ausbildung und Fortbildung aller Pädagogen/Pädagoginnen
Inklusionsorientierte Ausbildung aller pädagogischen Fachkräfte des Kindergartens und aller Lehrpersonen Kontinuierliche inklusionsspezifische Fortbildungsmaßnahmen des gesamten Personals Spezialisierungslehrgängen (z. B. Master »Lernstörungen«, Master »Inklusionsexperte/ -expertin«

48 Unterstützung der Schulen und Lehrpersonen durch die Pädagogischen Beratungszentren
Brixen Meran Bruneck Schlanders Bozen

49 Weitere Unterstützungssysteme
Arbeitsgruppe zur institutionsübergreifenden Koordinierung Arbeitsgruppen auf Bezirksebene Arbeitsgruppen für Inklusion auf Schuldirektionsebene Fachstelle für Inklusion an den Schulämtern Arbeitsgruppe an den Schulämtern

50 Eines hört man aber so gut wie nie in Südtirol: den Ruf nach einer Sonderschule. Vor die Wahl gestellt, was wichtiger sei, die optimale Förderung oder die Integration ihres Kindes, würden sich 95 Prozent der Eltern für das Zusammenlernen entscheiden, schätzt Hansjörg Elsler vom Arbeitskreis Eltern Behinderter, der Betroffenenvereinigung in der Provinz. Der Vater eines schwer mehrfachbehinderten Sohnes hält zu viel Expertise mittlerweile sogar für schädlich. »Zu viel spezielles Personal verleitet die Regellehrer dazu, die Verantwortung für die Inklusion abzuschieben«, sagt Elsler.

51 Schule in Südtirol Eingliederung von Kindern mit Migrationshintergrund
Derzeit größte Herausforderung der Schule in Südtirol 9% Migranten , 6,5% in deutschen KG + Schule ,21% in italienischen, Trend dreht sich drastisch Relativ junges Phänomen, nimmt sehr stark zu Detailliertes Unterstützungssystem seit 7/8 Jahren: - Sprachgruppenübergreifendes Kompetenzzentrum - Pädagogische Beratungszentren im ganzen Land - Viele Ressourcen: Geld und Stellen, neue Berufsbilder Derzeit größte Probleme: - Migrantenkinder und Kinder italienischer Muttersprache drängen in deutsche Kindergärten und Schulen - kaum Kenntnisse in der Unterrichtssprache - Proteste deutschsprachiger Eltern – sehr niedriges Niveau - Herausnehmen der Kinder, Einschreibung in Privatschulen


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