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Handeloher Bürger-Solar GbR

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Präsentation zum Thema: "Handeloher Bürger-Solar GbR"—  Präsentation transkript:

1 Handeloher Bürger-Solar GbR
Tagesordnung für den

2 TOP 1 Begrüßung TOP 2 Informationen zu:
Entstehungsgeschichte Technik der Photovoltaikanlage GbR-Modell Finanzierung Entwurf für eine Geschäftsergebnisplanung Vertragliche Verknüpfung der zukünftigen GbR mit der Kommunalen Agenda 21 in der Samtgemeinde Tostedt e.V TOP 3 Vorstellung des Gesellschaftervertrages TOP 4 Diskussion des Gesellschaftervertrages TOP 5 Weitere Vorgehensweise / Termine

3 Stromeinspeisung Der von der Bürger-Solarstromanlage erzeugte Strom wird direkt in das Stromnetz der EWE eingespeist. Die hierfür zu zahlende Einspeisevergütung wird nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) für 20 Betriebsjahre garantiert und muss vom örtlichen Stromanbieter gezahlt werden. Dieser Satz beträgt bei Anlagen bis 30 kWp (*) , die in 2007 in Betrieb gehen, € 0,4921 (ab 2008: € 0,4675; das sind -5%). Nach der noch vorzulegenden Geschäftsergebnisplanung kann davon ausgegangen werden, dass mit den Ausschüttungen bis zum 13. – 14. Betriebsjahr die eingezahlten Anteile finanziert sind und die danach erfolgten Ausschüttungen den Gewinn darstellen. Am Rande: - Mit dem für die Anlage in Handeloh zugrunde gelegten jährlichen Ertrag von rd. KWp kann der jährliche Stromverbrauch von 6 Familien (p.a. rd KWp bei einer vierköpfigen Familie in einem freistehenden Einfamilienhaus neuerer Bauart ) erzeugt werden!. - (*) Was bedeutet KWp? Peak heißt Spitze und ist das Maß - gemessen in kW - für die elektrische Leistung, die eine PV-Anlage bei optimalen Bedingungen maximal liefert.

4 GbR-Modell Der Aufwand für eine GbR ist der geringstmögliche gegenüber allen anderen Gesellschaftsformen oder dem Gründen eines separaten Vereins. Die GbR formuliert ihren eigenen Vertrag, der bei keiner offiziellen Stelle eingereicht werden muss, sondern nur das interne Geschäft regelt. Es werden nur zwei Menschen zur Gründung benötigt. Alle Gesellschafter der GbR müssen Anteile zeichnen. Der oder die Geschäftsführer müssen ebenfalls Anteilszeichner sein (prinzipiell kann aber auch ein Geschäftsführer bestellt werden, der anstelle eines Anteils seine Arbeitsleistung einbringt). Der einzig notwendige administrative Akt ist, die GbR beim Finanzamt anzumelden.

5 Verbindlichkeiten der GbR.
Haftung in der GbR Grundsätzlich haften alle Gesellschafter einer GbR einzeln mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GbR. Um die Risiken aus der Handeloher Bürger-Solar GbR zu minimieren, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:: Für die Errichtung und den Betrieb der Anlage werden entsprechende Versicherungen abgeschlossen Der Bau und der Betrieb der Anlage wird der Kommunalen Agenda 21 übertragen. - Alle daraus resultierenden Verträge mit Dritten, z.B. den Pachtnutzungsvertrag mit der Samtgemeinde, schließt die Kommunale Agenda ab. - Die Einspeisevergütung fließt direkt der GbR zu, welche für die Buchführung und die Abrechnung mit den Gesellschaftern sowie die Bedienung etwaiger Darlehen verantwortlich ist. - Für Die Rollenverteilung zwischen der GbR und der Kommunale Agenda 21 wird ein Betreibervertrag abgeschlossen. - Für nicht versicherbare Risiken gegenüber Dritten, die aus dem Bau und dem Betrieb der Anlage entstehen könnten, haftet die Kommunale Agenda 21 im Rahmen ihres Vereinsvermögens, also nicht die Gesellschafter der GbR.

6 Folgende Versicherungen sollen abgeschlossen
werden: Die Betriebshaftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten abdeckt. - Die Elektronikversicherung, die Ertragsausfälle abdeckt, die aufgrund technischer Probleme, Sturm, Hagel oder Vandalismus entstehen. Die Kosten für beide Versicherungen betragen bei einer 30-KWp-Anlage ca. € 550 pro Jahr.

7 - Mindestens einmal jährlich - Die Anteilswerte der
Vertragliche Verknüpfung der zukünftigen GbR mit der Kommunalen Agenda 21 Für die Rechtsbeziehung zwischen der GbR und der Kommunalen Agenda 21 ist ein sog. Photovoltaikanlagenerrichtungs- und Betreibungsvertrag erforderlich. In ihm werden u.a. geregelt: -Beauftragung der Kommunalen Agenda 21 für die Errichtung der Anlage und die Gewährleistung des laufenden Betriebes dieser Anlage. - Freistellung der GbR durch die Kommunale Agenda 21 „von jeglicher Haftung, insbesondere für die als Eigentümer einen gewerblichen Energieanlage mögliche Haftung“… Der Vertrag wird in Kürze erstellt sein und dann den Gesellschaftern der GbR zur Zustimmung vorgelegt (dasselbe erfolgt auf Seiten der Kommunalen Agenda 21). - Mindestens einmal jährlich - Die Anteilswerte der

8 Verwaltungsaufwand bei der GbR
- Den Eingang der Stromeinspeisevergütung (einschl. der Abschlagszahlungen) kontrollieren. eine Gesellschafterversammlung einberufen, in der das Jahresergebnis - Die Überweisung der Ausschüttungen an die Gesellschafter vornehmen. - Die Steuererklärung (ggfs. durch einen Steuerberater) erstellen und dem Finanzamt zustellen Steuererklärung den Gesellschaftern mitteilen. Zusätzlicher Aufwand Im 1. Betriebsjahr: (zum größten Teil durch ehrenamtliche Arbeit von Mitgliedern der Kommunalen Agenda 21 geleistet): Werbung von Anteilseignern, Durchführung von Veranstaltungen - Gespräche mit anderen Solaranlagenbetreibern, der Verwaltung der Samtgemeinde, einer Steuerberaterin und einer Rechtsanwältin, Gespräche mit Banken für evtl. Fremdfinanzierung - diverse Verträge ausarbeiten, GbR-Gründung betreiben, Gesellschafterversammlung einberufen und durchführen, GbR beim Finanzamt anmelden

9 Steuerliche Behandlung der Ausschüttungen
Die GbR ist – wie auch die übrigen Personengesellschaften – nicht selbst einkommensteuerpflichtig. Die im Rahmen der Gesellschaft erzielten Einkünfte werden vielmehr den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet und bei deren Veranlagung zur Einkommensteuer erfasst. Hierfür muss die GbR dem zuständigen Finanzamt jährlich den auf jeden einzelnen Gesellschafter entfallenden Gewinn bzw. Verlust aufschlüsseln. Hierin sind sämtliche Betriebskosten (einschl. Afa) und sämtliche Einnahmen enthalten. Die Gesellschafter der GbR sind gehalten, die für sie geltenden Steuernummern der Geschäftsführung der GbR mitteilen.

10 Als Zinssatz ist zur Zeit an 3,8% p.a. gedacht.
Handhabung von Darlehen anstelle der Zeichnung von Gesellschafter-Anteilen Diese Möglichkeit wird angeboten, damit sich auch solche Bürgerinnen und Bürger an der Solaranlage beteiligen können, die ihr eingezahltes Kapital nach einer Anzahl von Jahren wieder zurück erhalten möchten. Je nach Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung können Darlehen mit jährlicher Ausschüttung oder mit Kumulierung der Zinsen (Zinszinseffekt!) vereinbart werden. . Als Zinssatz ist zur Zeit an 3,8% p.a. gedacht. Allerdings: - Diese Darlehensgeber nehmen außer den vereinbarten Zinsen nicht an den Erträgen der GbR - Sie haben auch kein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung.

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12 Resumee zur vorgelegten Geschäftsergebnisplanung
Je nach der Art der Gesamtfinanzierung geben sich unterschiedliche Überschusserwartungen. Fazit: Beim vorgelegten Modell ergeben sich über einen Zeitraum von angenommenen 20 Betriebsjahren Gesamtausschüttungen von insgesamt € Bezogen auf die eingezahlten Anteile von € ergibt sich jein rechnerischer Ertrag von 2,504% (ohne Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen bei den einzelnen GbR-Gesellschaftern, z.B. durch Geltendmachung von Sonder-Afa und normaler Afa und sonstiger Betriebskosten) und ohne Berücksichtigung einer nach 20 Betriebsjahren vorhandenen Rücklage bei der GbR).

13 Weitere Vorgehensweise / Termine
Mit der heutigen Versammlung werden die Zeichner der bisherigen Absichtserklärungen aufgefordert, die Zeichnung von Anteilen an der Handeloher Bürger-Solar GbR verbindlich zu erklären. Der Gegenwert der gezeichneten Anteile muss bis 25. Oktober 2007 auf ein Treuhandkonto bei der Volksbank Nordheide eingezahlt werden. Am 31. Oktober 2007 findet dann eine Gesellschafterversammlung statt, auf der insbesondere die folgenden Punkte zu beschließen sind: Zutritt der weiteren Anteilseigner in die GbR Die Bestätigung der Bestellung der Geschäftsführer - Die Beauftragung zur Errichtung der Anlage - Der Abschluss des Photovoltaikerrichtungs- und Betreibungsvertrages mit der Kommunalen Agenda 21. Nach der bisherigen Planung soll am 10. Dezember 2007 die Anlage von der EWE abgenommen werden Für den 14. Dezember 2007 ist die Einweihung der Anlage vorgesehen.


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