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Haar-Raubwild Fuchs Dachs Waschbär Marderhund.

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Präsentation zum Thema: "Haar-Raubwild Fuchs Dachs Waschbär Marderhund."—  Präsentation transkript:

1 Haar-Raubwild Fuchs Dachs Waschbär Marderhund

2 Systematik Klasse Säugetiere (Mammalia)
Ordnung Raubtiere (Carnivora) ca. 200 Arten Familie Hunde (Canidae) Marder (Mustelidae) Kleinbären (Procyonidae) Gattung Füchse (Vulpes) Dachse (Meles) Waschbären (Procyon) Marderhunde (Nyctereutes)

3 Systematik Fuchs Klasse Säugetiere (Mammalia)
Ordnung Raubtiere (Carnivora) Familie Hunde (Canidae) Gattung Füchse (Vulpes) Art Rotfuchs (Vulpes vulpes)

4 Der Fuchs Verbreitung: Körperbau: Ernährung: Sinnesleistung:
ganz Europa (außer Island und einigen Mittelmeerinseln) Körperbau: bis 40 cm Schulterhöhe, 9 kg Gewicht, bis 130 cm lang Ernährung: Allesfresser (Kleinnager, Insekten, Aas, Obst und Beeren) Sinnesleistung: Sehvermögen gut, Geruchs- und Hörsinn sehr gut Lebensweise: dämmerungs- und nachtaktiv; meist außerhalb des Baues!

5 Verbreitung des Rotfuchses

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7 Katzenartiges Anschleichen, Lauern und
Springen nach Mäusen

8 Die Pupille des Fuchses
steht senkrecht („Spaltpupille“ wie bei Katzen)

9 Gebiss des Fuchses 3 Incisivi (Schneidezähne) 1 Caninus (Reißzahn)
4 Prämolaren (vordere Backenzähne) 2-3 Molaren (hintere Backenzähne) max. 42 Zähne M1 unten und P4 oben bilden das Brechscherenpaar Typisches Fleischfressergebiss

10 Das typische „Brechscherengebiss“ des Fuchses

11 I = Incisivi (Schneidezahn)
C = Caninus (Eckzahn) P = Prämolar (vorderer Backenzahn) M = Molar (hinterer Backenzahn)

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15 Der Dachs (Meles meles)
Verbreitung: ganz Europa (außer Island, Mittelmeerinseln, Nordskandinavien) Körperbau: bis 30 cm Schulterhöhe, bis 23 kg Gewicht, bis 100 cm lang Ernährung: Allesfresser (Insekten, Weichtiere, Kleinnager, Wurzeln, Früchte) Sinnesleistung: Sehvermögen sehr mäßig, Geruchssinn sehr gut, Hörsinn gut Lebensweise: dämmerungs- und nachtaktiv; Winterruhe!

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17 Schädel des Dachses

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24 Systematik Waschbär Klasse Säugetiere (Mammalia)
Ordnung Raubtiere (Carnivora) Familie Kleinbären (Procyonidae) Gattung Waschbären (Procyon) Art Waschbär (Procyon lotor)

25 Der Waschbär (Procyon lotor)
Verbreitung: Mitteldeutschland (mit starker Ausbreitungstendenz) Körperbau: bis 35 cm Schulterhöhe, bis 7 kg Gewicht, bis 100 cm lang Ernährung: Allesfresser (Kleinnager, Weichtiere, Insekten, Obst und Beeren) Sinnesleistung: Sehvermögen gut, Geruchs- und Hörsinn gut;Tastsinn sehr gut Lebensweise: dämmerungs- und nachtaktiv; Familienverbände

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27 Zugang für Waschbär am Hausdach

28 Waschbären haben ganze Arbeit geleistet

29 Wochenstube im Dachboden

30 Verzweifelte Maßnahmen gegen die Kletterkünste des Waschbären

31 Manchmal hilft nur noch Hochspannung

32 Sicherung der Biotonnen vor Waschbärzugriff

33 Systematik Marderhund
Klasse Säugetiere (Mammalia) Ordnung Raubtiere (Carnivora) Familie Hunde (Canidae) Gattung Marderhunde (Nyctereutes) Art Marderhund (Nyctereutes procyonoides)

34 Der Marderhund (Nyctereutes procyonoides)
Verbreitung: Deutschland und Österreich; starke Ausbreitungstendenz Körperbau: bis 22 cm Schulterhöhe, bis 10 kg Gewicht, bis 100 cm lang Ernährung: Allesfresser (Insekten, Kleinnager, Obst und Beeren) Sinnesleistung: Sehvermögen mäßig, Geruchssinn sehr gut; Hörsinn mäßig Lebensweise: dämmerungs- und nachtaktiv; Winterruhe!

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38 Tollwut und Fuchsbandwurm
Fuchs als Hauptträger der Tollwut Übertragung durch Kontakt (Beißerei) Ängste der Bevölkerung Übertragbarkeit auf alle Säugetiere Fuchsbandwurm schon immer vorhanden sehr kleine, leichte Eier können überall vorkommen Befall beim Menschen kaum heilbar Vorbeugung Hygiene (Waschen von Händen, Beeren, Pilzen) Impfung von Haustieren Entwurmung von haustieren

39 hier: Bekämpfung der Gefahr der Einschleppung von Tollwut
Vollzug des Tierseuchengesetzes (TierSG) und der Tollwutverordnung ( ) hier: Bekämpfung der Gefahr der Einschleppung von Tollwut A L L G E M E I N V E R F Ü G U N G: Eine verstärkte Bejagung von Füchsen wird gem. § 12 Abs. 1 der Tollwutverordnung mit sofortiger Wirkung angeordnet. Dies gilt nicht für die zur Aufzucht notwendigen Elterntiere in den Setzzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere, gem. § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes. Gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird der sofortige Vollzug dieser Verfügung angeordnet. Zuwiderhandlungen werden nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 der Tollwutverordnung in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Nr. 1 b und Abs. 3 des Tierseuchengesetzes geahndet. Sie können eine Geldbuße bis zu ,- Euro nach sich ziehen.

40 Fuchsangel (links) und
Tellereisen (unten)

41 Folgen einer starken Bejagung:
Erhöhung der Reproduktionsrate Versprengen von Tieren Neuordnung der Reviere Neustruktur der Sozialordnung Höhere Kontaktrate

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