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Schwerin, November 2010 Künftiges Rundfunkbeitragsmodell | Staatskanzlei.

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Präsentation zum Thema: "Schwerin, November 2010 Künftiges Rundfunkbeitragsmodell | Staatskanzlei."—  Präsentation transkript:

1 Schwerin, November 2010 Künftiges Rundfunkbeitragsmodell | Staatskanzlei

2 Status Quo – Privater Bereich Grundgebühr 5,76 (z.B. nur Radio) Fernsehgebühr 17,98 Umfassende Zweitgerätefreiheit Unterscheidung zwischen neuartigen und herkömmlichen Geräten Für PC ist nur zu zahlen, wenn keine anderen Geräte bereitgehalten werden und nur Grundgebühr von 5,76 Schwerin, November 20102

3 Status Quo – nicht privater Bereich Grundgebühr 5,76 (z.B. Radio auch in jedem Pkw) Fernsehgebühr 17,98 Jedes Gerät ist gebührenpflichtig; Privilegierung z.B. für Hotels, gewerbliche Ferienwohnungen von 50 % (bis zum 50. Zimmer) bzw. 25 % (ab dem 51. Zimmer) Unterscheidung zwischen neuartigen und herkömmlichen Geräten Für PC ist nur zu zahlen, wenn keine anderen Geräte bereitgehalten werden und dann nur Grundgebühr von 5,76 Schwerin, November 20103

4 Bedenken gegen Fortführung des bisherigen Modells 1. Unterscheidung zwischen neuartigen und herkömmlichen Rundfunk- empfangsgeräten lässt sich nicht mehr halten (Geräte können alles) 2. Kompromiss, für neuartige Rundfunkempfangsgeräte nur Grundgebühr (5,76 ) zu nehmen, lässt sich ab 2013 nicht begründen (Fernsehprogramme über Internet empfangbar) 3. Akzeptanz und Aufkommen der Rundfunkgebühr sinken drastisch: Erhöhung der Kontrolle (Beauftragtendienst) beschleunigt Akzeptanzverlust Prognostizierte Mindererträge im Vergleich 2007 und 2020: zwischen 570 Mio und 1,3 Mrd (1,52 - 4,04 Rundfunkgebühr) Belastung einzelner Bereiche (z.B. Hotels) kritisch Kritische Gebührensachverhalte (PC-Gebühr) Schwerin, November 20104

5 5 Beschluss der Ministerpräsidenten Oktober 2008 Modifizierte Rundfunkgebühr und geräteunabhängiges Modell sollen soweit konkretisiert werden, dass auf der Jahreskonferenz 2009 eine Entscheidung über das künftige Finanzierungsmodell getroffen werden kann.

6 Gutachten Kirchhof Dringender Reformbedarf bestätigt: Empfangsgerät angesichts technischer Entwicklung ungeeigneter Anknüpfungspunkt Gebühr erreicht Empfänger nicht mehr: Unangemeldete Nutzung u.a. durch Jugendliche => Ungleichheit unter den Nutzern Rundfunkteilnehmer einfach, vollziehbar und grundrechtsschonend zu erfassen durch Beitragstatbestand, der sich auf Haushalt/Betriebsstätte bezieht. Ergebnis: Geräteunabhängiges Haushalts- /Betriebsstättenmodell verfasssungs-, europa- und abgabenrechtlich zulässig und wünschenswert Schwerin, November 20106

7 Ziele des Modellwechsels Entkoppelung von Beitragspflicht und Geräteentwicklung (Konvergenz). Für den typischen Privatnutzer erhöht sich die bisherige Belastung in Höhe von 17,98 nicht. Eine verlässliche zeitgemäße Basis für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird geschaffen (AG Beitragsstabilität). Vereinfachte Erhebung, weil nicht mehr überprüft werden muss, ob und wo ein Gerät bereitgehalten wird. Schwerin, November 20107

8 Grundstruktur des Modells Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag mit Beitragspflicht für jeden Haushalt und jede Betriebsstätte (nur noch ein Beitrag pro Haushalt / bei Betriebsstätte gestaffelt nach Mitarbeitern). Anknüpfungspunkt ist die Haushaltsgemeinschaft in einer Wohnung / eine Betriebsstätte (typische Nutzungsmöglichkeit der Angebote des öffentlich- rechtlichen Rundfunks sowohl im privaten als auch im nicht privaten Bereich). Die Höhe des Beitrags ist einheitlich berechnet auf Grundlage der bisherigen vollen Rundfunkgebühr (derzeit monatlich 17,98 ). Die Differenzierung zwischen Grund- und Fernsehgebühr und damit zwischen TV, Radio, Handy und PC wird aufgegeben. Schwerin, November 20108

9 Privater Bereich Es muss nur ein Beitrag für alle in einer Wohnung wohnenden Personen geleistet werden. Keine Unterscheidung zwischen Ehegatte und Lebenspartnern. Es besteht Gesamtschuldnerschaft aller volljährigen Bewohner. Die Beitragspflicht für Minderjährige mit eigenem Einkommen entfällt. Wie bisher voller Beitrag für ausschließlich privat genutzte Zweit- und Ferienwohnungen Schwerin, November 20109

10 Nicht privater Bereich Grundlagen Anknüpfung an die Betriebsstätte Staffelung nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zählung nach sozialversicherungspflichtigen Personen Keine Berücksichtigung von 400-Euro-Jobs Schwerin, Juni 201010

11 Nicht privater Bereich Stand Eckpunkte Juni 2010 Schwerin, November 201011

12 Nicht privater Bereich Stand MPK 21.10.2010 Schwerin, November 201012

13 Nicht privater Bereich Sonstiges Beitragsfreiheit von einem Kraftfahrzeug pro beitragspflichtiger Betriebsstätte Ab dem zweiten Kraftfahrzeug ein ermäßigter Beitrag in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrages Kein Beitrag für Betriebsstätte in privater Wohnung (Arbeitszimmer) Weiterhin beitragspflichtig bleibt die öffentliche Hand; für bestimmte Einrichtungen (z.B. Schulen, Universitäten, Feuerwehr, Polizei) Begrenzung auf höchstens einen Beitrag / Betriebsstätte Schwerin, November 201013

14 Tourismusgewerbe Hotel- und Gästezimmer und jede Ferienwohnung zur entgeltlichen Beherbergung Dritter unterliegen einer zusätzlichen Beitragspflicht in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrages ab der zweiten Raumeinheit. Schwerin, November 201014

15 Auswirkungen für Tourismusgewerbe Basis: Fernsehgerät/ EinheitsgebührIstEntwurf 1 FeWo vermietet (mit halbjähriger Abmeldung) < 8 Mitarbeiter 17,98 / gemeldeter Monat 107,88 /Jahr 5,99 /Monat 35,94 /Jahr Hotel/Ferienwohnungs-Anlage 9 Einheiten89,90 /Monat47,92 /Monat (8 x 5,99) 9 Mitarbeiter+17,98 /Monat (1 Beitrag) Gesamt 89,90 /Monat 1078,80 /Jahr 65,9 /Monat 790,80 /Jahr 49 Zimmer431,52 /Monat287,52 /Monat (48 x 5,99 ) < 50 Mitarbeiter+ 35,96 /Monat (2 Beiträge) Gesamt 431,52 /Monat 5178,24 /Jahr 323,84 /Monat 3881,76 /Jahr 75 Zimmer1015,87 /Monat443,26 /Monat (74 x 5,99 ) 75 Mitarbeiter+89,90 /Monat (5 Beiträge) Gesamt 1015,87 /Monat 12190,44 /Jahr 533,16 /Monat 6497,92 /Jahr 300 Zimmer4050,- /Monat1791,01 /Monat (299 x 5,99 ) 300 Mitarbeiter+179,80 /Monat (10 Beiträge) Gesamt4050,- /Monat 48600,- /Jahr 1970,81 /Monat 23649,72 /Jahr Schwerin, November 201015

16 Befreiungsrecht (1) Landtagsbeschluss Ende 2006: Rückkehr zur individuellen Befreiung auf Basis des 1 ½ -fachen Sozialhilfesatzes Verwaltungsaufwand ca. 80 Mio. /Jahr im Länderkreis nicht konsensfähig Kompromiss für erweiterte Befreiung: Personen, die Zuschlag unterhalb der Höhe des Rundfunkbeitrags erhalten Personen, deren Einkünfte – durch einen Sozialbescheid nachgewiesen- die Sozialleistungen um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten. Schwerin, November 201016

17 Befreiungsrecht (2) Die Befreiung wirkt für den Beitragspflichtigen und seinen Ehegatten oder Lebenspartner sowie die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Eine rückwirkende Befreiung ist bei entsprechendem Sozialbescheid möglich (Antragstellung innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungsdatum des Bescheides). Schwerin, November 201017

18 Befreiungsrecht (3) Urteil Bundessozialgericht vom 28.06.2000: Befreiung behinderter Menschen unabhängig von Bedürftigkeit verstößt gegen Gleichheitssatz aus Art. 3 GG Umsetzung: Finanziell leistungsfähige Menschen mit Behinderungen haben einen ermäßigten Beitrag in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrages zu entrichten, sofern sie nicht einen Befreiungsgrund geltend machen können. Schwerin, November 201018

19 Datenerhebung Grundzüge der bisherigen Erhebungsvorschriften bestehen fort. Möglichkeit der Datenkorrektur für Beitragspflichtige ab 2012 Pflicht zur Datenanmeldung von Betrieben ab 2012 Ein einmaliger stichtagsbezogener Meldedatenabgleich zur Überprüfung des Datenbestandes wird durchgeführt Schwerin, November 201019

20 Bewertung Negative Effekte der Umstellung ergeben sich: für Menschen, die tatsächlich z.Z. nur ein Hörfunkgerät haben und künftig statt knapp 6 knapp 18 zahlen müssen. für Behinderte, die keiner Befreiung aus sozialen Gründen unterliegen, da sie bisher befreit waren und künftig knapp 6 zahlen müssen. Schwerin, November 201020

21 Bewertung Positive Effekte sind: Keine Gerätenachforschung durch GEZ. Weniger Bürokratie / transparentes System. Bei Staffelung 1/3 Beitrag/Zimmer werden Hotels und vermietete Ferienwohnungen entlastet, temporäre Abmeldungen sind entbehrlich. Im Bereich der sozialen Befreiungen sollen Grenzfälle (u.a. Zuschlag zu ALG II kleiner als Rundfunkgebühr) beitragsfrei gestellt werden. Beitrag soll durch Modellwechsel nicht erhöht werden. Privater und nicht privater Bereich tragen langfristig im bisherigen Verhältnis zur Finanzierung bei. Schwerin, November 201021

22 Weiteres Verfahren Unterzeichnung am 15. Dezember 2010 Ratifizierung in den Landtagen 2011 Überprüfung der künftig beitragspflichtigen Betriebsstätten im Jahr 2012 Inkrafttreten des Gesamtstaatsvertrags 01.01.2013 Schwerin, November 201022

23 Schwerin, November 201023 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!


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