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Das 6. Forschungsrahmenprogramm

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Präsentation zum Thema: "Das 6. Forschungsrahmenprogramm"—  Präsentation transkript:

1 Das 6. Forschungsrahmenprogramm
- Mobilität und Humanressourcen Marie Curie Aktionen Frank Jäger Bergische Universität Wuppertal Dezernat 1.1 Forschungsförderung und Drittmittelabwicklung Tel.: 0202 /

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3 Drei Schwerpunkte 1. Bündelung u. Integration
Mio. € 1. Bündelung u. Integration der Forschung (mit GFS) 2. Ausgestaltung des EFR Marie Curie Aktionen 3. Stärkung der Grundpfeiler des EFR Gesamt (ohne Euratom)

4 Rechtliche Grundlagen
Vertrag von Amsterdam - Artikel 163: Die Gemeinschaft hat zum Ziel, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie der Gemeinschaft zu stärken und die Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern sowie alle Forschungsmaßnahmen zu unterstützen, die aufgrund anderer Kapitel dieses Vertrags für erforderlich gehalten werden.

5 Rechtliche Grundlagen
Vertrag von Amsterdam - Artikel 164: Zur Erreichung dieser Ziele trifft die Gemeinschaft folgende Maßnahmen, welche die in den Mitgliedstaaten durchgeführten Aktionen ergänzen: a) Durchführung von Programmen f. FTE u. Demonstration unter Förderung der Zusammenarbeit mit und zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen b) Förderung der Zusammenarbeit mit Drittländern ... c) Verbreitung und Auswertung der Ergebnisse ... d) Förderung der Ausbildung und Mobilität der Forscher aus der Gemeinschaft

6 Rechtliche Grundlagen
Vertrag von Amsterdam - Artikel 166: Der Rat stellt ... ein mehrjähriges Rahmenprogramm auf, in dem alle Aktionen der Gemeinschaft zusammengefaßt werden. In dem Rahmenprogramm werden - die wissenschaftlichen und technologischen Ziele sowie die jeweiligen Prioritäten festgelegt - die Grundzüge dieser Maßnahmen angegeben - der Gesamthöchstbetrag und die Einzelheiten der finanziellen Beteiligung ... festgelegt - das Rahmenprogramm wird je nach Entwicklung der Lage angepasst oder ergänzt

7 Europäischer Forschungsraum
Schwerpunkte: Bündelung von Ressourcen und Infrastrukturen Koordinierung nationaler Programme Ankurbelung privater Investitionen Gemeinsames wiss.-technisches Referenzsystem Stärkung der Humanressourcen und Mobilität Attraktivität des Forschungsstandorts Europa Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft Gemeinschaftspatent Gemeinsame ethische Kriterien

8 Europäischer Forschungsraum
Übergeordnete Ziele : Rahmenprogramm als Instrument zur Implementierung des Forschungsraums Mehr Komplementarität zwischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Union Initiative von Forschungskommissar Busquin: „Hin zu einem Europäischen Forschungsraum“aus dem Januar 2000

9 6. Forschungsrahmenprogramm
Wichtige Prinzipien: Stärkere Konzentration auf ausgewählte Themen von strategischer Bedeutung für EU Wissenschaftliche Exzellenz Vereinfachung der Teilnahmebedingungen durch größere Autonomie und Flexibilität Weiterentwicklung des „Peer Review“ Verfahrens Bessere Verwertung der Ergebnisse Volle Teilnahmeberechtigung der Kandidatenstaaten Erhöhung des Anteils weiblicher Forscher

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11 1. Bündelung der Forschung
1.1. Thematische Prioritäten Mio. € 1. Genomik und Biotechnologie für Gesundheit 2. Technologien für die Informationsgesellschaft 3. Nanotechnologien, Materialien, neue Produktionsverfahren 4. Luft- und Raumfahrt 5. Lebensmittelqualität und -sicherheit 6. Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme 7. Bürger u. modernes Regieren in der Wissensgesellschaft Gesamt

12 1.1.1 Genomik und Biotechnologie (1)
Zum Beispiel: 1.1.1 Genomik und Biotechnologie (1) i) Fortgeschrittene Genomik und Anwendungen für die Gesundheit - Grundlagen der funktionellen Genomik aller Organismen (Genexpression, Proteomik, strukturelle Genomik, Populationsgenetik, Bioinformatik, multidisziplinäre Konzepte) - Anwendungen in Genomik u. Biotechnologie (Technologieplattformen zur Diagnose, Prävention und Therapie)

13 1.1.1 Genomik und Biotechnologie (2)
Zum Beispiel: 1.1.1 Genomik und Biotechnologie (2) ii) Bekämpfung schwerer Krankheiten - Anwendung der Genomik in der Medizin (Diabetes, Nervensystem, Herz-Kreislauf, seltene Krankheiten, Arzneimittelresistenz, menschl. Entwicklung, Alterungsprozess) - Krebsbekämpfung (patientenorientierte Strategien) - Armutsbedingte Infektionskrankheiten ( Aids, Malaria und Tuberkulose)

14 Zum Beispiel: 1. 1. 7. Bürger und modernes Regieren
Zum Beispiel: Bürger und modernes Regieren in der Wissensgesellschaft i) Wissensgesellschaft und sozialer Zusammenhalt (z. B. Wissenserzeugung u. Nutzung, Auswirkungen auf soziale u. wirtschaftliche Entwicklung, lebenslanges Lernen) ii) Bürgerschaft, Demokratie und neue Formen des Regierens (Europ. Integration u. Erweiterung, neue Formen des Regierens, Sicherheitsfragen, Konfliktbewältigung, kulturelle Vielfalt)

15 Instrumente im 6. RP Exzellenznetze (NoE) Integrierte Projekte (IP)
Spezielle gezielte Forschungsprojekte Koordinierungsmaßnahmen Maßnahmen zur gezielten Unterstützung (Begleitmaßnahmen) KMU-Spezifische Forschungsprojekte Mobilitätsmaßnahmen (Marie-Curie) Integrierte Infrastrukturmaßnahmen Artikel 169 EG-Vertrag

16 Thematische Klassifikation für die Marie Curie Aktionen
Einrichtung von 7 Panels zur Antragsbewertung: Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften; Ingenieurwissenschaften; Umwelt- und Geowissenschaften; Lebenswissenschaften; Mathematik und Informatik; Physik; Chemie Multidisziplinäre Forschungsansätze werden befürwortet!

17 Marie Curie Aktionen Vier grundsätzliche Formen:
Institutsstipendien: Antragsteller ist eine Institution Es gibt vier Varianten; ausgerichtet nach Art und Anzahl der teilnehmenden Institutionen Individualstipendien: Antragsteller sind Nachwuchswissen-schaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler Auch hier gibt es vier Varianten; ausgerichtet nach dem geographischen Ansatz der Herkunft oder des Ziels der Stipendiatin/Stipendiaten Exzellenzmaßnahmen: Rückkehrmechanismen:

18 Marie Curie Aktionen Begriffserklärungen
Wissenschaftler (researcher) eine Person die nach der Graduierung in der Forschung tätig ist; Nachwuchswissenschaftler (early stage researcher) Wissenschaftler mit bis zu vier Jahren Forschungserfahrung nach Graduierung; Erfahrene Forscher (experienced researcher) Wissenschaftler mit abgeschlossener Promotion und/oder mehr als 4 Jahren Forschungserfahrung; Sehr erfahrene Forscher (more experienced researcher) Wissenschaftler mit mehr als zehn Jahren Forschungserfahrung; Assoziierte Staaten/Beitrittskandidatenstaaten: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern; Island, Liechtenstein, Norwegen, Israel; Schweiz; Drittstaaten: Staaten die nicht EU-Mitgliedstaaten (MS) oder Assoziierte Staaten (AS) sind.

19 Institutsstipendien Marie Curie Aktionen
Marie Curie Ausbildungsnetze - Ausbildungsaufenthalte in internationalen Konsortien - Doktoranden- und Post-Doks - Dauer bis zu 4 Jahren Marie Curie Stipendien für Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern Hauptziel: Doktorandenausbildung bis 36 Monate Marie Curie Beihilfen für den Wissenstransfer Unterstützung für europ. Einrichtungen zum Aufbau neuer Kompetenzbereiche oder deren Entwicklung Marie Curie Konferenzen u. Ausbildungskurse

20 Ausbildungsnetze RTN Research Training Networks
Antragsteller: Konsortium aus Universitäten, Forschungsein-richtungen, Unternehmen: Leitung hat Koordinator; Konsortialgröße: Mind. 3 Institutionen aus mind. 3 MS bzw. AS. Durchschnittliche Größe liegt zwischen 6 und 10 teilnehmenden Institutionen; Zweck: Ausbildung im Rahmen eines klar definierten Forschungsprojektes. Komplementarität der Partnerinstitutionen wichtig. Sowohl Doktoranden als auch Post-Dok-Förderung; Laufzeit des Netzwerkes: bis zu 4 Jahren (bei kürzerer Dauer Erläterung notwendig; Laufzeit der individuellen Wissenschaftlerförderung: min. 3 Monate max. 36 Monate; Fördersumme: min EURO bis mehrere Millionen EURO abhängig von der Anzahl der beantragten Fördermonate und der teilnehmenden Institutionen.

21 Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern EST Early Stage Research Training
Antragsteller: Einzelinstitution oder Gruppe von Institutionen aus einem Land; Zweck: Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern im Rahmen eines strukturierten Ausbildungsprogramms. Nur Doktorandenförderung; Laufzeit des Netzwerkes: bis zu 4 Jahren (bei kürzerer Dauer Erläuterung notwendig; Laufzeit der individuellen Wissenschaftlerförderung: min. 3 Monate max. 36 Monate; Fördersumme: min EURO bis zu 2 Millionen EURO abhängig von der Anzahl der beantragten Fördermonate und der teilnehmenden Institutionen.

22 Individualstipendien
Marie Curie Aktionen Individualstipendien MC Intra-europäische Stipendien - Individualstipendien für besonders vielversprechende Wissenschaftler für 1-2 Jahre MC Stipendien für europ. Wissenschaftler für Forschungstätigkeiten außerhalb Europas - Wissenschaftler aus EU and Kandidatenstaaten - Ausbildung im Ausland und Pflichtabschnitt in EU MC Stipendien für Wissenschaftler aus Drittstaaten MC Wiedereingliederungsbeihilfen (Rückkehrstipendien) - Wissenschaftler aus EU und AS im Anschluss an mind. 2 J. MC Stipendium oder 5 J. Forschung

23 Intra-europäische Stipendien EIF Intra-European fellowships
Antragsteller: der erfahrene Wissenschaftler > 4 Jahre Forschungserfahrung oder Promotion; Zweck: Transnationale Mobilität innerhalb MS und AS um auf dem jeweiligen Forschungsgebiet unabhängig zu werden; Laufzeit der Maßnahme: min. 12 Monate und max. 24 Monate; Fördersumme: monatliches „Stipendium“ für den Wissenschaftler, Verwaltungs- und Overheadkosten für die aufnehmende Institution; Wissenschaftlerförderung: entweder Arbeitsvertrag nach BGB oder Stipendium; Erfahrener Wissenschaftler: EURO pro Jahr (plus 500 bzw. 800 EURO); Sehr erfahrener Wissenschaftler: EURO pro Jahr (plus 500 bzw. 800 EURO); Aufnehmende Institution: max. 3% der Fördersumme als Managementkosten und 10% Overhead.

24 Betätigung außerhalb Europas EIF Outgoing-International fellowships
Antragsteller: Erfahrener Wissenschaftler > 4 Jahre Forschungserfahrung und Rückkehrinstitution. Vertragspartner für den Gesamtzeitraum ist die Rückkehrinstitution; Zweck: Ausbildung in 2 Phasen. Phase 1: außereuropäisch Erfahrungserwerb. Phase 2: Rückkehrinstitution Erfahrungsanwendung; Laufzeit der Maßnahme: max. 36 Monate; Fördersumme: monatliches „Stipendium“ für den Wissenschaftler, Verwaltungs- und Overheadkosten für die aufnehmende Institution; Wissenschaftlerförderung: entweder Arbeitsvertrag nach BGB oder Stipendium; Erfahrener Wissenschaftler: Phase 1: außereuropäisch EURO pro Jahr mal Länderfaktor, z.B. USA 132,5 plus Zuschüsse; Phase 2: Rückkehrinstitution EURO pro Jahr plus Zuschüsse Aufnehmende Institution: max. 3% der Fördersumme als Managementkosten und 10% Overhead.

25 Finanzierung [Jahres- Beträge] Vertrag Stipendium Basic Living Allowance 29.000 14.500 47.500 23.500 67.000 33.500 Mobility Allowance [monatl.] 500 / 800 Travel Allowance Career Exploratory Award 2.000 Participation Expenses 250/500 250 / 500 500/750 Wissenschaftler < 4 Jahre Wissenschaftler 4 – 10 Jahre Wissenschaftler > 10 Jahre Für Anreise aus einem anderen Land: < 500 km – 250 EURO ; > km – EURO

26 6. RP - Informationsadressen
Rahmenprogrammseite des BMBF Homepage des EU-Büros des BMBF Nationale Kontaktstelle für die Marie Curie Aktionen Koordinierungsstelle EG der Wissenschaftsorganisationen Offizielle Homepage der EU-Kommission zu den Forschungsrahmenprogrammen

27 Förderung und Anerkennung der Exzellenz
Marie Curie Aktionen Förderung und Anerkennung der Exzellenz MC Beihilfen für exzellente Forscherteams - Unterstützung zur Gründung/Erweiterung von Teams mit großem Potenzial bis zu 4 Jahren MC Preise für Spitzenleistungen - öffentliche Anerkennung in Form einer Zuwendung MC Lehrstühle - Lehraufträge für Spitzenforscher bis zu 3 Jahren - Anreiz für herausragende Wissenschaftler von Weltruf

28 Humanressourcen und Mobilität
6. RP RP Institutsstipendien MC Ausbildungsnetze - Forschernetzwerke (RTN) MC Stip. für Nachwuchswiss. - Training Sites MC Beihilfen für Wissenstransfer - Regionalstip. (modifiziert) MC Konferenzen und Kurse - Konferenzen und Kurse Individualstipendien MC Intraeuropäische Stipendien MC Individualstipendien MC Stip. für europ. Wissenschaftler - NEU! MC Stip. für Wiss. aus Drittstaaten - NEU! Förderung/Anerkennung v. Exzellenz MC Beihilfen für Forscherteams NEU! MC Preise für Spitzenleistungen NEU! MC Lehrstühle - NEU! MC Rückkehrstipendien alle Länder nur benachteiligte Regionen

29 Allgemeine Bedingungen
• Die inhaltlichen Ausrichtungen der mit den Mobilitätsmaßnahmen verbundenen Forschungsprojekte sind unabhängig von den Thematischen Prioritäten. • Wenn von den spezifischen Bedingungen einer Maßnahme nicht anders geregelt, werden nur Aufenthalte im Ausland gefördert, d.h. nicht im Heimatland und nicht in einem Land, in dem der Wissenschaftler mehr als 12 Monate in den letzten 3 Jahren verbracht hat. • Beteiligung von Wissenschaftlerinnen mit einer Zielmarke von 40%. • Entwicklung der Forschungskapazitäten in den benachteiligten Regionen der EU und in den assoziierten Kandidatenstaaten. • Verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem akademischen und industriellen Forschungsbereich und interdisziplinärer Ansatz. • Vertragspartner der EU ist immer die Institution als Teilnehmer (Ausnahme: M-C-Preise). • 100% Kostenerstattung Definitionen Forscher - researcher Ein Forscher ist definiert als eine in der Forschung aktive Person nach der Graduierung. Nachwuchswissenschaftler - early stage researcher Wissenschaftler mit bis zu 4 Jahren Forschungserfahrung nach der Graduierung (z.B. Doktoranden) (ohne Altersbeschränkung) Erfahrene Forscher - experienced researchers Wissenschaftler mit mehr als 4 Jahren Forschungserfahrung oder abgeschlossener Promotion Sehr erfahrene Forscher – more experienced researchers Mehr als 10 Jahre Forschungserfahrung (nicht teilnahmeberechtigt an Institutsmaßnahmen) Mitgliedstaat Staat der Europäischen Union Assoziiertes Beitrittskandidatenland Land, das die gleiche Stellung im Rahmenprogramm hat wie ein Mitgliedstaat. Assoziierter Staat Staat, der mit der Gemeinschaft ein Abkommen geschlossen hat, auf dessen Grundlage er sich an allen oder zu einigen Teilen des Rahmenprogramms beteiligen kann. Europa Staaten, die Mitgliedstaaten und am Rahmenprogramm assoziierte Staaten sind. Drittstaat Staat, der weder Mitgliedstaat noch am Rahmenprogramm assoziierter Staat ist. 3 Partner 3 Partner (z.B. Universitäten, Forschungseinrichtungen, Unternehmen oder Internationale Einrichtungen) aus drei unterschiedlichen Mitglieds- oder assoziierten Staaten, wobei mindestens zwei Partner aus Mitglieds- oder assoziierten Beitrittsländer kommen müssen.

30 Finanzierung – Kostenerstattung
Lebenserhaltung Wissenschaftler Anstellung (Grundgehalt)– employment contract Brutto Stipendium – fixed amount stipend Netto Nachwuchs-wissenschaftler €/Jahr €/ Jahr Erfahrene Forscher €/ Jahr €/ Jahr sehr erfahrene Forscher €/ Jahr €/ Jahr Bemerkung 1: Netto bedeutet ohne Taxes/MwSt und Sozialabgaben. Bemerkung 2: Die Bezüge werden mit dem Correction Coefficients, Annex II versehen; für Deutschland (Dt) beträgt er 103,8. Bemerkung 3: Stipendien sollten nur dann vergeben werden, wenn dies die nationale Gesetzgebung vorsieht. I.d.R. sollten Arbeitsverträge/Anstellungen gegenüber Stipendien bevorzugt werden. Reisekosten - Travel Allowance < 500 km 250 € 1 500 – km 1 000 € Für je ein Jahr Aufenthalt im Gastinstitut erhält der Wissenschaftler eine Travel Allowance bis zu 12 Monaten ―> 1 mal den Festbetrag von 13 Monaten bis zu 24 Monaten ―> 2mal den Festbetrag von 25 Monaten bis zu 36 Monaten ―> 3mal den Festbetrag km 500 € 2 500 – km 1 500 € km 750 € km 2 000 € > km 2 500 € Außeruniversitäre Informationsquellen und Anlaufstellen


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