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Die mündige selbstbewusste Patientin

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Präsentation zum Thema: "Die mündige selbstbewusste Patientin"—  Präsentation transkript:

1 Die mündige selbstbewusste Patientin
AKF Jahrestagung November Prävention und Gesundheitsförderung Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

2 Gliederung des Vortrages:
Kurze Vorstellung meiner Einrichtung Voraussetzungen für Mündigkeit und Selbstbestimmung Willen(-Bekundungen) und Realität aktuelle Situation, Stellungnahmen der PatientInnenvertretung (Gesundheitsreform 2004/2007) aktuelle Beispiele aus der PatientInnenberatung Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

3 BAGP Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen
erste Patientenstelle in München vor 25 Jahren gegründet entstanden aus der Gesundheitsbewegung 1980 anfänglich als Initiative, ehrenamtlich, später professionell heute Zusammenschluß in der BAGP 13 Patientenstellen Mischfinanzierung Teilnehmer im Modellprojekt nach § 65b UPD unabhängige Patientenberatung Deutschland Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

4 Angebote einer unabhängigen PatientInnen- beratung
Information Beratung Beschwerdemöglichkeit Orientierungshilfe im Gesundheitswesen Information zu finanziellen Aspekten der Gesundheitsversorgung Rechte der Bürger/innen, Versicherten, Patient/innen Übersicht über Diagnose/Therapieverfahren Handlungsmöglichkeiten bei Beschwerden über Kostenträger, Leistungserbringer, Behörden u.ä. Aufklärung und Unterstützung bei dem Verdacht auf Behandlungsfehler Übersicht über Methoden/Kosten der Komplementärmedizin Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

5 Wunsch nach Mündigkeit und Mitgestaltung
Der Wunsch nach Mündigkeit und Mitgestaltung der eigenen Gesundheit hat bei PatientInnen eine gewisse Tradition Er war eine zentrale Forderung der Gesundheitsbewegung, und der Frauenbewegung der 80`Jahre Er ist erklärtes Ziel der Selbsthilfe und der unabhängigen Patientenberatung, Frauenberatungzentren Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

6 Willen der PatientInnen:
Sie bestimmen ihre Gesunderhaltung aktiv mit, verhalten sich gesundheitsförderlich Sie beratschlagen im Krankheitsfall unter Anleitung ihrer ÄrztInnen über beste individuelle med. Behandlungen Sie nutzen die eigenen Anteile zur Gesundung Sie beugen einer Chronifizierung ihrer Erkrankung vor Sie beteiligen sich bei chron. Erkrankung aktiv an der Erstellung und Durchführung des Behandlungskonzeptes Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

7 Willensbekundung der politisch Verantwortlichen
Politisch Verantwortliche sehen die Vorteile mündiger PatientInnen: Weniger Erkrankungen durch gesundheitsförderliches Verhalten Motivierte Teilnahme an Therapiegestaltung und Durchführung Schnellere Heilungsprozesse Weniger Chronifizierungen weniger Gesundheitsverschlechterung mehr Lebensqualität Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

8 Aufgaben des Gesetzgebers:
Er schafft Voraussetzungen für die verbesserte Transparenz in der Gesundheitsversorgung Er schafft die Plattform für Verbreitung unabhängiger Patienteninfos und Beratungsstellen Er schafft Voraussetzungen für den Aufbau gleichberechtigter Patientenvertretungen Er unterstützt die PatientInnen in ihrer Rolle als selbstbestimmte PatientInnen Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

9 Aufgaben des Gesetzgebers:
Er schafft Voraussetzungen für ein vertrauensvolles Arzt/Patientverhältnis und fördert das Arzt/Patient Gespräch Er fördert individuelle, patientengenaue Versorgung Er schafft Grundlagen für die Chancengleichheit aller Versicherten Er schafft die Voraussetzung für eine solidargetragene med.Versorgung Er unterstützt die Stärkung der Patientenrechte Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

10 Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA
...und die Realität: Geringe Koordinierung von Präventionsmassnahmen. Das Präventionsgesetz lässt auf sich warten. Zunehmende Überlegungen zur Sanktionierung "ungesunden Verhaltens". Zunehmende Intransparenz über Gesundheitsangebote und deren Qualität Erste Schritte zur unabhängigen Patientenberatung sind mit dem UPD Modell geschaffen, ohne finanzielle Beteiligung des BMG Patientenvertreter/innen sind in vielen Gremien integriert (G-BA), aber mit unzureichende finanzielle Ausstattung, ohne Stimmrecht Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

11 Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA
...und die Realität: Selbstbestimmung der Patienten wird nicht gefördert, sondern teilweise zusätzlich beschnitten Das Arzt/Patient Gespräch wird wenig gefördert, und durch komplizierte Neuregelungen zusätzlich belastet Das Vertrauensverhältnis Arzt/Patient ist rückgängig, Ursache ist u.a. die Behandlungsverzögerungen/ Verweigerungen (Budget, Igel) Standardisierte Behandlungsprogramme (DMP)und Streichungen von med. Massnahmen erschweren die individuelle Behandlung Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

12 Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA
...und die Realität: Die Grundlage des Solidarprinzips "Gesunde für Kranke" wird ausgehöhlt Zuzahlungen schränken die Teilnahme an med. Versorgung ein, immer mehr gesundheitliche Leistungen werden zudem Privatleistungen Eine lange von Patient/innen gewünschtes Patientenrechts- Gesetz wird nicht gefördert Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

13 Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA
Gesundheitsreform 2004/5 finanzielle Belastung durch Zuzahlungen Zunahme der Privatleistungen (Igel) Intransparenz über Behandlungskosten Vertrauenseinbußen im Arzt/Patientverhältnis Verschlechterung der Behandlungsqualität Weniger Arztbesuche Aushöhlung des Solidarprinzips GKV gestiegene Zuzahlungen Zahnersatz, Intranzparenz Festzuschuss Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

14 GKV-WSG 2007 Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung
Modifizierung der Chronikerregelung Wer nicht an Vorsorgeuntersuchungen oder speziellen Chronikerprogrammen teilnimmt oder sich laut ärztlicher Bescheinigung nicht therapiegerecht verhält, muß mit mehr Zuzahlungen rechnen. Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

15 Teilweise Rücknahme der Chronikerregelung §62 Abs. 1
Vorgesehen war 2004 ursprünglich eine Zuzahlungen in Höhe von 2% des Bruttoeinnahmen für alle PatientInnen PatientInnenvertretung im G-BA macht sich stark für Chroniker- Regelung, 1% des Bruttoeinnahmen Gesundheitsreform 2007 bedeutet eine schrittweise Rücknahme der Erfolge der Patientenvertretung Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

16 Verpflichtende Vorsorge § 62 SGB
Wer nicht an definierten Gesundheitsvorsorgeuntersuchnungen teilnimmt, ist bei späterer Erkrankung ausgenommen von der 1% Chronikerregelung nach § 62 (Nach dem geborenen chronisch kranken Menschen) Wer an Krebs erkrankt, und nicht an einer definierten Früherkennungsmaßnahme teilgenommen hat, ist ausgenommen von der 1% Chronikergegelung ( nach geborene Frauen, nach geborene Männer) Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

17 Argumente gegen Vorsorge-Regelung § 62
Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen sind risikobehaftet Vorsorge/Früherkennunguntersuchungen sind teilweise unzureichend studienbelegt Abnahme der Erkrankungen durch Früherkennung sind unzureichend belegt Selbstbestimmungsrecht und Recht auf Nichtwissen wird untergraben Arzt/Patientverhältnis wird belastet GKV bekommt zunehmend Kontrollfunktion Eigenverantwortung entsteht nicht durch Sanktionierung sondern Aufklärung und Überzeugung Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

18 Vorschlag des gemeinsamen Bundesausschusses G-BA
Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen kann nicht verpflichtend vorgegeben werden. Daher soll es keine Pflicht zur Untersuchung geben Aber: Eine Beratungspflicht für (zunächst) drei Früherkennungsuntersuchungen (Brustkrebs, Darmkrebs, Zervix Karzinom) Beratung durch die ÄrztInnen, welche die Untersuchung durchführen würden (G-BA Merkblatt) Kontrolle durch den „Präventionspass“ Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

19 Therapiegerechtes“ Verhalten § 62 SGB
Wenn sich chronisch Erkranke nach Aussage ihres behandelnden Arztes nicht „therapiegerecht“ verhalten, sind sie ausgenommen von der 1% Chronikerregelung nach § 62 Z.B. Teilnahme an einem DMP Näheres regelt der G-BA Ausgenommen sind Pflegebedürftige, Behinderte Grad 60 „Therapiegerechtes“ Verhalten wird durch eine jährliche Bescheinigung des Arzt bestätigt Die GKV kann die Teilnahme prüfen (MDK) Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

20 Argumenten gegen diese Regelung:
PatientInnen können sich nicht für eine individuelle Therapie entscheiden Nicht immer ist eine standardisierte Maßnahme die geeignete Therapie ÄrztInnen bekommen Macht über PatientInnen Chronisch Erkrankte werden „zweimal“ bestraft Sanktionierung ist kein Mittel der Wahl Lässt sich „therapiegerechtes“ Verhalten definieren? Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

21 „Selbstverschuldetes“ Verhalten § 52 SGB
Kosten für Erkrankungen, die durch eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme entstehen, werden nicht oder nur teilweise von den Krankenkassen übernommen, Krankengeld kann versagt werden. (Z.B.) ästhetische Operationen, Piercing, Tätowierungen Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

22 Argumente gegen diese Regelungen:
Definition von ästhetischen Operationen Definition der Folgeerkrankungen schwer definierbar Teilweise Jugendsünden Weniger zahlungskräftige PatientInnen bekommen die notwendigen Behandlungen nicht Überzeugung, Aufklärung statt Sanktionierung „Einfalltor“ für Aushöhlung des Leistungskataloges Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

23 Pflegeversicherungsentwurf § 294 a SGB
Vertragsärzte und Krankenhäuser sind verpflichtet, Daten von PatientInnen mit selbstverschuldeten Folgeerkrankungen (gemäߧ 52 SGB) an die Krankenkassen weiter zureichen. (Gemeint sind: ästhetische Operationen, Piercing, Tätowierungen) So können die Krankenkassen eventuelle Leistungseinschränkungen nach § 52 SGB V prüfen Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

24 Argumente gegen diese Regelung:
Alle unter § 52 (Folie 15) genannten Argumente Das Arzt/Patient Verhältnis wird empfindlich gestört Die PatientInnen werden dem „guten Willen“ der ÄrztInnen ausgeliefert Der Arzt wird zum „Petzen“ angehalten Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

25 Vorläufige Positionierung des G-BA
Zu allen genannten Regelungen haben die „Bänke“ eine eher abweisende Haltung Die Ärztefunktionäre sehen zunehmende Rolle als ausführendes Organ der GKV Aber auch neue „Igel-Kunden“ Die GKV möchte nicht Überbringer schlechter Nachrichten sein Aber gerne mehr Kontrolle und Steuerung ausüben Die Patientenvertretung lehnt die Neuregelungen entschieden ab Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

26 Auszug aus einem Merkblatt der Barmer: Befreiung von Zuzahlungen
Mit dem zum in Kraft getretenen GKV- Wettbewerbsstärkungsgesetz haben sich auch Änderungen hinsichtlich der Befreiung von den Zuzahlungen ergeben. So wurden die Voraussetzungen für die Reduzierung der Belastungsgrenze auf 1% ...an ein „therapiegerechtes Verhalten“ der Versicherten geknüpft. Als solches gilt allgemein die regelmäßige Inanspruchnahme von Vorsorge- bzw. Gesundheitsuntersuchungen oder die Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP). Die Neuregelung wird schrittweise in den nächsten Jahren Wirkung entfalten.“ Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA

28 Aktuelles Angebot unabhängiger Patientenberatung:
Judith Storf Sprecherin der BAGP Patientenvertreterin im G-BA


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