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Veröffentlicht von:Heinz Wesling Geändert vor über 11 Jahren
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Kartengestützer (elektronischer) Zahlungsverkehr
Georg Boll (OSR) Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Debitcard als Funktionsträger
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Debitcard als Funktionsträger
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Debitcard als Funktionsträger
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Elektronischer Zahlungsverkehr
Wesen des Electronic-Cash-Verfahrens Electronic-Cash-System Im Electronic-Cash-System können Kunden an automatisierten Kassen von Einzelhandels- und anderen Dienstleistungsunternehmen (Electronic-Cash-Terminals) unter Einsatz bestimmter Karten und Eingabe ihrer PIN bargeldlos zu Lasten ihres Girokontos zahlen POS-Zahlung Zahlung an der Ladenkasse = POS-Zahlung: Zahlen am Point of Sale (Ort des Verkaufs/ Barcode/ Warenwirtschaftssysteme..) POZ-Zahlung Elektronisches Zahlen am Point of Sale ohne Zahlungsgarantie Internationalität Das nationale Electronic-Cash-System ist um das grenzüberschreitende edc/Maestro-Verfahren erweitert worden. Deutsche Karteninhaber können dadurch an automatisierten Kassen im Ausland bezahlen Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Kartengestützter Zahlungsverkehr
Zahlungsverfahren, bei denen eine an das Kundenkonto gebundene Karte als Zahlungsinstrument (Funktionsträger) eingesetzt wird, werden als kartengestützt oder kartengesteuert bezeichnet. Zahlungen mit der Girocard Zahlungen mit der Geldkarte (elektronische Geldbörse) Zahlungen mit Kundenkarten, die von Kreditinstituten ausgegeben werden Zahlungen mit Kreditkarten Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Einsatz der Girocard mit PIN:
zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten, die mit dem Girocard - Zeichen gekennzeichnet sind zum bargeldlosen Bezahlen an automatisierten Kassen im Rahmen des Electronic-Cash-Systems und des internationalen edc-/Maestro-Systems (SEPA) zum Aufladen der Geldkarte an Ladeterminals Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Ablauf von Electronic-Cash-Zahlungen
Vor einer Transaktion erfolgt eine Autorisierungsanfrage Autorisierung ist das Verfahren zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Zahlung. Bei der im (EC-) Girocard-System betriebenen Online-Autorisierung werden die Daten nach Erfassung in der Kasse an die Autorisierungszentralen der Kreditinstitutsgruppen übermittelt Die Autorisierung umfasst Kontrolle der eingegebenen PIN Prüfung der Echtheit der Karte Kontrolle einer möglichen Sperre Prüfung der Einhaltung des Verfügungsrahmens Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Ablauf von Electronic-Cash-Zahlungen
Zahlungsgarantie Bei positiver Autorisierung erscheint die Antwort „Zahlung erfolgt“ im Display des Electronic-Cash-Terminals. Damit gibt das Kartenausgebende Kreditinstitut eine Zahlungsgarantie gegenüber dem Unternehmen ab Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Grundschema der Electronic-Cash-Zahlungen
1. Leistung 5. Lastschrift Kunden (Karteninhaber) Unternehmen GZS 2. Zahlung 6. Gutschrift Kreditinstitut des Unternehmens 3. Autorisierungs- anfrage Electronic-Cash-Terminal Netz-betreiber 7. Lastschrift- einzug 4. positive Antwort Autorisierungs-zentralen Kreditinstitute der Karteninhaber 8. Belastungen Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Cash & Go Eingabe der SparkassenCard in den Geldautomaten
Wahl der Funktion "Handy laden" Mobilfunkbetreiber auswählen PIN – Nummer eingeben vollständige Rufnummer des Handys eingeben Wiederholung der Eingabe der Rufnummer Auswahl des gewünschten Aufladebetrages aus (15, 30 oder 50 Euro) Bestätigung der Eingabe Der ausgewählte Betrag wird dem Girokonto belastet und dem "Prepaid-Handy-Konto" sofort gutgeschrieben. Nach der Bestätigungsmeldung ist Ihr Guthaben sofort verfügbar Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Die elektronische Geldbörse
Quelle: Sparkassen-Finanzgruppe Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Wesen und Arten der elektronischen Geldbörse
Elektronische Geldbörse Elektronische Geldbörsen sind vorausbezahlte Zahlungskarten. In einem elektronischen Chip sind Werteinheiten gespeichert, mit denen an entsprechend ausgerüsteten Terminals vor allem kleinere Geldbeträge bargeldlos bezahlt werden können Geldkarten Karte ist nicht kontogebunden Wiederaufladung erfolgt an ungebundenen Terminals Girocards Kreditkarten und Kundenkarten von Kreditinstituten Karte ist kontogebunden Wiederaufladung an den Terminals der vertraglich gebundenen Institute (s.a. Cash-Pools) andere Wertkarten z.B. Telefonkarten Karte ist an den Dienstleister gebunden Wiederaufladung ist unüblich Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Zahlungen mit der elektronischen Geldbörse
Definition Das bargeldlose Bezahlen aus der elektronischen Geldbörse erfolgt im Verhältnis Karteninhaber zur Akzeptanzstelle anonym wie eine Barzahlung. Weder die Eingabe der Geheimzahl noch die Unterschrift des Karteninhabers ist erforderlich Bei jeder Zahlung wird der Betrag über ein Chipkarten lesendes Terminal vom gespeicherten Guthaben abgebucht Gegenüber dem Kartenakzeptanten übernimmt das Karten ausgebende Kreditinstitut die Zahlungsgarantie Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Verrechnung von Zahlungen mit elektronischen Geldbörsen
Der Händler reicht alle Umsätze aus elektronischen Geldbörsen bei seinem Kreditinstitut oder einer von diesem benannten Stelle (Börsenevidenzzentrale / Übergangsstelle) ein. Hier werden nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit die Umsätze zum Einzug freigegeben. Die Einzeltransaktionen werden zu Aggregaten zusammengefasst und in den Zahlungsverkehr zur Verrechnung der Geldbörsenumsätze eingeleitet Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Aufladungen von elektronischen Geldbörsen
Wieder aufladbare elektronische Geldbörsen können jederzeit erneut bis zum Höchstbetrag innerhalb des individuellen Verfügungsrahmens des Kontoinhabers aufgeladen werden. Für Aufladungen gegen Kontobelastung ist die Eingabe der PIN des Karteninhabers und eine positive Online-Autorisierung des Ladebetrags erforderlich. Gleichzeitig mit dem Ladevorgang wird das Girokonto des Kontoinhabers belastet Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Börsenevidenzzentrale
Geladene Beträge werden einem Börsenverrechnungskonto des Karten ausgebenden Kreditinstituts gutgeschrieben und einer Börsenevidenzzentrale gemeldet. Aufgabe dieser Evidenzzentrale ist es unter anderem, für jede Karte einen sog. „Schattensaldo“ zu führen, der durch Ladevorgänge betragsmäßig erhöht und durch Verfügungen entsprechend vermindert wird Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Vorteile der Zahlung mit der elektronischen Geldbörse
für den Käufer : Verminderung der Bargeldhaltung Unabhängigkeit von abgezahlten Kleingeld Schnelligkeit des Zahlungsvorganges Wieder Auflademöglichkeit jederzeit Überprüfbarkeit des aktuellen Guthabensaldos Möglichkeit der Verwendung der ec-Karte als elektronische Geldbörse Risiko: Bei Verlust werden die enthaltenen Beträge nicht erstattet Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Vorteile der Zahlung mit der elektronischen Geldbörse
für den Verkäufer Verminderung des Beraubungsrisikos Vermeidung von Fehlern bei der Wechselgeldausgabe Schnelligkeit des Zahlungsvorganges Vermeidung von Geldbearbeitungskosten Kostengünstigkeit des Systems Zahlungsgarantie des Kreditinstitutes Gleichtägige Gutschrift d. Umsätze Risiko: Bei Verlust werden die enthaltenen Beträge nicht erstattet Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Einsatz der Girocard (bislang : ec-Karte)
ohne PIN: als elektronische Geldbörse, sofern sie mit dem Geldkarten-Chip ausgerüstet ist zum bargeldlosen Bezahlen ohne Zahlungsgarantie im ELV-Verfahren Nachfolger des bisherigen POZ-Verfahrens der Banken - als Servicekarte für Kundenselbstbedienungseinrichtungen des Kreditinstitutes Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Die InterCard AG übernimmt die früheren Funktionen der Kreditwirtschaft im firmeneigenen POZ-Plus® Verfahren Quelle: intercard.de Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Schnitzgäbele Einsatz der Girocard im POZ-Plus© Verfahren
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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POZ Plus® mit Rücklastschrift-Service
Kunde bezahlt mit seiner Bankkundenkarte und Unterschrift (Lastschrifteinzug). Kontonummer und Bankleitzahl werden überprüft und autorisiert. Bei Rücklastschrift mangels Deckung wird dem Verkäufer der Zahlungsausfall inklusive der angefallenen Bankgebühren erstattet. Im InterCard-Sperrenpool werden Informationen zu vorangegangenen Bezahlvorgängen im System der InterCard abgelegt und permanent aktualisiert. Bei Abfragen im Rahmen von POZ-Plus® werden Kartendaten im Rechenzentrum der InterCard online geprüft. Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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POZ Plus® mit Rücklastschrift-Service
Vorteile von POZ Plus® mit Forderungsankauf: Unterschrift des Kunden genügt schnelle Autorisierung der Zahlung kein Risiko für den Händler, da InterCard Zahlungsausfälle im Rahmen des Forderungsankaufs erstattet Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Quelle: intercard.de ec-/girocard-Zahlungen werden zuerst mit dem unterschriftbasierten POZ Plus®-Verfahren geprüft und auf Wunsch mit dem Forderungsankauf der InterCard kostengünstig abgesichert. In Ausnahmefällen, wenn POZ Plus® eine Risikoübernahme ablehnt, wird der Kunde gebeten, seine PIN einzugeben. Das Karten ausgebende Institut sichert dann die Zahlung durch Electronic-Cash ab. Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Quelle: intercard.de Die Vorteile für den Händler:
kostengünstiger als die ausschließliche Nutzung des Electronic Cash-Verfahren (PIN) größter Teil des Umsatzes über das preiswerte POZ Plus® mit Forderungsankauf optimale Verfügbarkeit, da weitestgehend unabhängig von Banken-Autorisierung Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Einsatz der Girocard mit PIN:
zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten, die mit dem Girocard - Zeichen gekennzeichnet sind zum bargeldlosen Bezahlen an automatisierten Kassen im Rahmen des Electronic-Cash-Systems und des internationalen edc-/Maestro-Systems (SEPA) zum Aufladen der Geldkarte an Ladeterminals Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Bedingungen für Girocards
Die Kunden müssen die Bedingungen für Girocards anerkennen. Diese Bedingungen regeln u.a.: Die Bereitstellung eines Verfügungsrahmens für - Abhebungen an ec-Geldautomaten, - Zahlungen an automatisierten Kassen - Aufladung der GeldKarte Die Haftung für Schäden durch missbräuchliche Verwendung der Girocard sowie für Schäden durch missbräuchliche Aufladevorgänge Das bargeldlose Bezahlen ohne Zahlungsgarantie an automatisierten Kassen mittels Lastschrift (ELV-System ) Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Einsatz der Girocard an Geldautomaten
Unter Eingabe seiner PIN kann sich der Karteninhaber mit der Girocard Bargeld aus Geldautomaten beschaffen. Wird die PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben erfolgt eine Sperrung der Karte Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Einsatz der Girocard an ec-Geldautomaten
Verfügungs- rahmen: Für Abhebungen an Geldautomaten und Zahlungen an automatisierten Kassen im Electronic-Cash-System teilt das Kreditinstitut dem Kontoinhaber einen für einen bestimmten Zeitraum geltenden Verfügungsrahmen mit Besonderheit: Das Institut, das Geldautomaten betreibt, ist berechtigt, von dem Karten ausgebenden Institut zusammen mit dem Verfügungsbetrag ein Entgelt für die Benutzung seines Geldautomaten zu verlangen. Verfügungsbetrag und Entgelt werden durch Lastschrift eingezogen. Eine Rückgabe der Lastschrift wegen Widerspruchs, wegen fehlender Deckung oder aus anderen Gründen ist nicht möglich Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Wichtige Sicherheitshinweise an die Kunden :
Bewahren Sie Karte und PIN niemals zusammen auf. Händigen Sie Karte und PIN nicht an Dritte aus bzw. machen Sie diese Dritten nicht zugänglich. Mitarbeiter der Bank oder beauftragte Dienstleister werden von Ihnen niemals die PIN erfragen – weder mündlich noch schriftlich, telefonisch oder über elektronische Wege ( , SMS). Reagieren Sie niemals auf derartige Anfragen. Notieren Sie die PIN nicht auf der Karte oder in Notizbüchern (auch nicht codiert). Bei der Eingabe der PIN am Geldautomaten, an SB- oder an Bezahlterminals schirmen Sie das Eingabefeld zur Verhinderung der Einsichtnahme Dritter ab. Lassen Sie die Karte nicht unbeaufsichtigt in parkenden Fahrzeugen liegen. Bei Verlust oder Diebstahl der Karte oder Kartendaten lassen Sie sofort die Karte sperren und erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei. Merken Sie sich den bundeseinheitlichen Sperr-Notruf zum Sperren Ihrer Karte oder fertigen Sie sich einen Notfall-Pass an. Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Beispiel für einen Notfall - Pass
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Missbrauch der Debitcard (als Funktionträger : Sparkassencard/ Bankcard / Girocard)
Den Kunden trifft kein Verschulden Das Kreditinstitut trägt den gesamten Schaden Leichte Fahrlässigkeit des Kunden (Verbraucher) je nach Sparkasse/ Bank keine Haftung durch den Kontoinhaber ( sonst grds. max. 150 €) Leichte Fahrlässigkeit des Kunden : kein Verbraucher oder Verfügungen außerhalb Deutschlands / EWR volle Haftung durch den Kontoinhaber Gilt ein Verfügungsrahmen, beschränkt sich die Haftung für Schäden jeweils auf den für die Karte geltenden Verfügungsrahmen. Fahrlässigkeit des Kreditinstituts und des Kunden Aufteilung des Schadens je nach Verschulden Grobe Fahrlässigkeit / Vorsatz des Kunden Kunde haftet im vollem Umfang Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Missbrauch der Debitcard (als Funktionträger : Sparkassencard/ Bankcard / Girocard)
Grobe Fahrlässigkeit des Kunden Der Kunde trägt den gesamten Schaden (evtl. bis Verfügungsrahmen), wenn… Der Kartenverlust schuldhaft nicht unverzüglich dem KI oder dem zentralen Sperrannahmedienst mitgeteilt wurde. Die PIN auf der Girocard vermerkt oder zusammen mit der Girocard verwahrt wurde (BGH-Annahme) Die PIN einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde Der Diebstahl/ Missbrauch der Karte nicht der Polizei angezeigt wurde. Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Tankkarten http://www.total.de
EUROTRAFIC Karte : bequem und sicher an über Stationen in 16 Ländern bargeldlos tanken, weitere Zusatzfunktionen z.B.: - Mautzahlung, - MwSt.-Rückerstattung, - Diesel-Steuer-Rückerstattung - europaweiter 24h Pannenservice Mit mehreren Service-Niveau wird der Bezug von Kraft- und Schmierstoffen, Dienstleistungen rund um das Fahrzeug, sowie Shopwaren bequem und bargeldlos geregelt, z.B. legen die Spediteure fest, welche Leistungen Sie oder Ihre Fahrer in Anspruch nehmen dürfen. Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Kreditkarten nach der Ausstattung:
Arten von Kreditkarten Kreditkarten nach der Ausstattung: Standardkarten (Classic-Karten) Goldkarten (Premium-Karten) Firmenkarten (Businesskarten) Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Rechtsbeziehungen beim Kreditkartengeschäft
Zwischen Kartenherausgeber und Vertragsunternehmen ( Boutique) wird durch ein Vertag ein Dauerschuldverhältnis begründet der Kartenherausgeber ist verpflichtet: die Forderungen der Vertragsunternehmen anzukaufen und sofort zu bezahlen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Karteninhabers zu tragen dafür Sorge zu tragen, dass die Vertragsunternehmen ohne Barzahlung an den Karteninhaber leisten die Forderungen der Vertragsunternehmen gegen den Karteninhaber zu bezahlen Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Rechtsbeziehungen beim Kreditkartengeschäft
Zwischen Kartenherausgeber und Vertragsunternehmen wird durch ein Vertag ein Dauerschuldverhältnis begründet die Vertragsunternehmen sind verpflichtet: den Karteninhaber ihre Leistungen ohne Barzahlung, aber zu Barzahlungsbedingungen zu gewähren bestimmte Kontrollmaßnahmen bei der Akzeptierung der Kreditkarte durchzuführen dem Kartenherausgeber eine Service-Gebühr (Disagio) zu zahlen Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Rechtsbeziehungen beim Kreditkartengeschäft
Zwischen Kartenherausgeber und Vertragsunternehmen wird durch ein Vertag ein Dauerschuldverhältnis begründet Der Karteninhaber ist verpflichtet: den Jahresbeitrag für die Kreditkarte zu zahlen den ihm eingeräumten Verfügungsrahmen zu beachten auf seinem Bankkonto, von dem der monatliche Einzugsbetrag abgebucht wird, bzw. seinem Kreditkartenkonto für ausreichende Deckung zu sorgen Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Prepaid Karten Beispiel :
Die Swing Prepaid ist eine schufafreie MasterCard auf Guthabenbasis der Valovis Bank Der Verfügungsrahmen richtet sich danach, wie viel auf die SwingCard Prepaid aufgeladen wird. Bis zur Höhe des einbezahlten Guthabens kann weltweit bei allen MasterCard Vertragspartnern (Geschäfte, Supermärkte, Restaurants, Tankstellen, …) bargeldlos bezahlt werden. Die SwingCard Prepaid kann jederzeit per Überweisung von einem Girokonto wieder aufgeladen werden. Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Prepaid Karten Vorteile
bargeldlos bezahlen an mehr als 24 Mio. Akzeptanzstellen weltweit jederzeit Bargeld abheben – mit persönlicher PIN, falls gewünscht sicheres Zahlungsmittel z.B. beim Online-Shopping übersichtliche Auflistung der Kartenumsätze Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Kartenzahlungen mit der MasterCard
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber : Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Zustimmung erfolgt mit Einsatz von Unterschrift / PIN oder Nennung der Kartennummer Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Kartenzahlungen mit der MasterCard
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber : Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Es ist entweder ein Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunternehmen die Kartendaten übertragen hat, oder an Geldautomaten und automatisierten Kassen die PIN einzugeben. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber statt den Beleg zu unterzeichnen seine MasterCard-Nummer angeben (Ausnahme) Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Kreditinstitut / Kreditkartengesellschaft / Kartenherausgeber
Grundschema des Kreditkartengeschäfts Kreditinstitut / Kreditkartengesellschaft / Kartenherausgeber 5. Forderung 3. Forderung 6. Belastung 4. Gutschrift Grundgeschäft, z. B. Kauf Käufer Karteninhaber Verkäufer: Nur ! Vertragsunternehmen 1. Leistung 2. Zahlung mit Kreditkarte Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Funktionen der Kreditkarte
bargeldlose Bezahlung von Waren und Dienstleistungen bei Vertragsunternehmen der Kartenherausgeber (Zahlungsfunktion) Bargeldbeschaffung an Geldautomaten und bei Kreditinstituten Kreditkarten werden vorwiegend zum bargeldlosen Bezahlen bei Vertragsunternehmen eingesetzt. Sie ermöglichen dem Karteninhaber Zahlungsvereinfachung und kurzfristige Kreditanspruchnahme Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Funktionen der Kreditkarte
Emittenten: Emittenten von Kreditkarten sind Kreditkartengesellschaften und Kreditinstituten sowie Nichtbanken im Rahmen von Co-Branding-Verträgen. Co-Branding-Karten werden z. B. von Bahngesellschaften, Autovermietern, Fluglinien etc. häufig mit Zusatzleistungen des Emittenten angeboten Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Karten nach dem Abrechnungssystem
Charge-Creditcards Credit-Karten Debit-Karten Prepaid-Karten Komplette Zahlung der Kartenumsätze Abrechnung und Belastung : einmal im Monat per Lastschrift - bis dahin keine Sollzinsen Komplette oder teil-weise Zahlung der Kartenumsätze ( mit Krediteinräumung evtl. als Revolving-Card) Abrechnung : einmal pro Monat per Lastschrift oder gemäß Tilgungsplan - taggenaue Soll- bzw. Habenzinsen Kartenumsätze werden taggenau zinswirksam belastet. Als Verrech-nungskonto fungiert das Kontokorrent-konto. Das Konto wird einmal im Monat abgerechnet Kartenumsätze nur in Höhe der vorausbezahlten Geldmenge möglich. Das Kartenkonto wird wie ein Depositenkonto geführt. Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Kundenfrage : „Ich habe vor kurzem von Kreditkarten und vielen anderen Karten gelesen? Worin unterscheiden sich diese Karten?“ Credit-Card Dieser Kartentyp räumt dem Besitzer einen Kreditrahmen ein. Der monatlich abgerechnete Betrag kann entweder gleich oder in Raten abbezahlt werden. Der Kunde kann die Rückzahlung steuern, wofür aber Zinsen berechnet werden. Credit-Cards als „Revolving-Cards“ haben einen vereinbarten Kreditrahmen mit festgelegtem Tilgungsplan (Ratenkredit), der immer wieder in Anspruch genommen werden kann und können auch auf Guthabenbasis geführt werden. Charge-Card Der Kunde sammelt seine Umsätze auf einem Kartenkonto und rechnet monatlich ab. Debit-Card Beim Gebrauch einer Debit-Karte wird das Giro-Konto des Inhabers sofort belastet. Die Debit-Card gleicht der (ec-Karte) Girocard eines Girokontos. Prepaid-Card Funktioniert wie eine Handykarte, die aufgeladen werden muss; kommt als Ersatz für Traveller-Cheques in frage. Einsatz für Minderjährige oder bonitätsmäßig schlecht eingestufte Personen vor allem auf Fernreisen. Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Abwicklungen von Kreditkartenzahlungen
Der Karteninhaber legt zur Bezahlung der Ware oder Dienstleistung dem Vertragsunternehmen seine Kreditkarte vor. Er unterzeichnet einen von der Akzeptanzstelle aufgrund der in der Karte gespeicherten Daten erstellten Beleg Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Abwicklungen von Kreditkartenzahlungen
Das Vertragsunternehmen stellt über ein elektronisches Terminal die Verbindung mit dem Rechenzentrum der Kreditkartengesellschaften oder ihrer Autorisierungsstelle her. Mit dem Einlesen der Karte erfolgt die Überprüfung des Verfügungsrahmens und einer eventuellen Sperre der Kreditkarte. Bei positiver Autorisierung erscheint im Display des Terminals eine Autorisierungsnummer und die Angabe „Genehmigung erteilt“. Die Autorisierungsnummer ist für das Vertragsunternehmen die Zahlungsgarantie Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Ist die Karte echt? Schritt 1.
Ist das VISA-Signet auf der Vorderseite vorhanden? (jede Ecke möglich) Unter dem UV-Licht wird ein «V» sichtbar. Ist das Hologramm vorhanden ? (kann sich auf Vorder- oder Rückseite oder im Magnetstreifen befinden) Wechselt das Hologramm durch Neigen seine Farbe, sodass die Taube deutlich sichtbar wird? Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Ist die Karte echt? Schritt 1.
Ist das Unterschriftsfeld auf der Kartenrückseite weder korrigiert noch radiert und unbeschädigt? Besteht das Unterschriftsfeld aus einem ultravioletten sich wiederholenden VISA-Markenzeichen ? (Standarddesign analog Abbildung oder individuelle Gestaltung) Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Ist die Karte echt? Schritt 2. Sind die Sicherheitsprägungen korrekt?
Die ersten 4 Ziffern der geprägten Kartennummer müssen mit der direkt darunter aufgedruckten Zahl identisch sein. Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Ist die Karte echt? Schritt 3. Stimmen die Kartennummern überein?
Die letzten vier Ziffern der Nummer, die auf dem Terminalbeleg ausgedruckt wird, müssen zwingend mit den letzten vier Ziffern der Kartennummer übereinstimmen. Diese vier Ziffern entsprechen zudem den ersten vier Ziffern der Nummer, die auf der Rückseite der Karte im Unterschriftsfeld aufgedruckt ist. Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Ist die Karte echt? Schritt 4. Stimmen die Unterschriften überein?
Ist die Karte unterschrieben? Stimmen die Unterschriften auf Karte und Verkaufsbeleg überein? Telekurs Multipay-Notfallzentrale unter der Nummer / anrufen - verweisen auf den Code 10. Geben Sie der Kundin bzw. dem Kunden die Karte erst nach Abschluss der Transaktion und erfolgter Prüfung der Unterschriften zurück. Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Missbrauch der Creditcard (MasterCard / Visacard)
Haftung vor Verlustanzeige („Sperranzeige“) Haftung des Karteninhabers1) bei Fahrlässigkeit : 50 € (oder weniger) Möglichkeit der Quotelung Unbeschränkte Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz Haftung nach Verlustanzeige („Sperranzeige“) Keine Haftung des Karteninhabers 1) keine Unterscheidung Verbraucher / kein Verbraucher Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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girocard ist der übergeordnete und neutrale Rahmen für bargeldlose Zahlungen der deutschen Kreditwirtschaft. Neben der hohen Verbreitung empfiehlt sie sich als Online-Zahlungsmittel auch durch ihre hohe Sicherheit (Chip) beim Zahlungseingang und Datentransfer. Maestro ist die führende internationale Debitkartenmarke mit über 300 Mio. Karteninhabern allein in Europa.Sie bietet ein sicheres Online-Debit-Verfahren, das auf dem weltweit etablierten Debitverfahren von MasterCard basiert. eine von VISA Europe entwickelte Bankkarte, die mit ihrem EMV Chip auf die Anforderungen des europäischen Zahlungsraums (SEPA) zugeschnitten ist. Die Visa-ELECTRON Karte wird in 150 Ländern an 5,2 Mio. Bezahlstellen akzeptiert. Sie gehört zu den weltweit bekanntesten Kreditkartenmarken und wird in Kooperation mit Banken ausgegeben. Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Besonders schätzen ihre Inhaber den offenen Verfügungsrahmen.
Als Chinas bargeldloses Zahlungsmittel ist CUP auch weltweit die seit Jahren am stärksten wachsende Kreditkartenmarke. Besonders schätzen ihre Inhaber den offenen Verfügungsrahmen. Sie erlaubt den Zugriff auf die Gesamteinlage des Kontos und ermöglicht damit maximale Umsätze. JCB ist der größte Kreditkartenaussteller und Kundenakquisiteur in Japan. Die Karte ist vor allem in Japan und den USA, aber auch in Korea, China, Taiwan, Thailand und Singapur weit verbreitet Die exklusive Kreditkartenmarke American Express (Amex) ist durch ihre Sonderleistungen und Zusatzversicherungen besonders bei Reisenden ein beliebtes Zahlungsmittel. Kooperationen in den Branchen Tourismus und Lifestyle machen die Diners Club Karte für Vielreisende, wie auch für Geschäftskunden zu einem gern genutzten Zahlungsmittel. Quelle des Glossars: Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Ausblick : Zahlen ohne Girocard oder Kreditkarte
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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Ausblick : Zahlen ohne Girocard oder Kreditkarte
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll
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