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Qualifizierung von Schülerinnen und Schülern

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Präsentation zum Thema: "Qualifizierung von Schülerinnen und Schülern"—  Präsentation transkript:

1 Qualifizierung von Schülerinnen und Schülern
zu Sporthelferinnen und Sporthelfern Sportjugend NRW Lehmann FV Februar 2006 Sporthelfer

2 Einordnung und Bedeutung
Sporthelferausbildung Gruppenhelferausbildung I Zielgruppe: 13 – 17 jährige Schülerinnen und Schüler Bedeutung der Ausbildung für: die Schülerinnen und Schüler Persönlichkeitsbildung, Partizipation, berufliche Bildung die Schule und den Schulsport „bewegte Schule“, Ganztag für den gemeinnützigen Sport Kooperation Sportverein – Schule, Mitarbeitergewinnung SH Ausbildung 13 – 17 Keine zwingende Vereinsmitgliedschaft Die Bedeutung der Sporthelferausbildung: Bedeutung für die Schüler: Heranführung an erste „ehrenamtliche“ Tätigkeiten im Sport, aktive Mitwirkung am Sport der Schule, Partizipation, gewinnen erster eigenverantwortlicher Erfahrungen, Dokumentation im Zeugnis, bessere Berufsaussichten Bedeutung für die Schule: bewegte Schule, Ganztagsschulen, Übermittagsbetreuung, Profilierung, Ernstnehmen der Schülermitwirkung, den Interessen der Schüler im Sport näher kommen Bedeutung für die Sportorganisationen: Hinführung zu sportlicher Jugendarbeit auch im Vereinssport, aktive Schüler einbinden in Vereinen, neue Schüler für Vereinssport gewinnen, Weiterbildung in GH II Ausbildungen Kontaktanbahnung zwischen Schulen und Vereinen im Wohnumfeld Sportjugend NRW Lehmann FV Februar 2006 Sporthelfer

3 Zielsetzung und Tätigkeitsbereiche
auch fachsportartbezogen Sportangebote mit planen Sportangebote leiten Sportinteressen vertreten Pausensportaktivitäten Schulsportfeste Wettkämpfe Bewegungs-Projekte Schulfahrten, Mitwirkung am Schulprofil Zielsetzung Ziel der Ausbildung ist es, interessierte Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im außerunterrichtlichen Schulsport und im Vereinssport Verantwortung zu übernehmen. Das Spektrum reicht von helfenden, unterstützenden Tätigkeiten über die Mitgestaltung von Angeboten bis hin zu klar eingegrenzten Leitungsfunktionen bei der Planung und Durchführung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten in Schulen und Sportvereinen. Sportjugend NRW Lehmann FV Februar 2006 Sporthelfer

4 Lernbereiche der Ausbildung
Sich als Sporthelferinnen und Sporthelfer finden Person und Gruppe (mind. 6 LE) Lernbereich 2 Bewegungs- und Sportangebote erleben und sich damit auseinandersetzen (mind. 10 LE) Lernbereich 3 Beteiligung bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Angeboten (mind. 10 LE) Lernbereich 4 Schule und Sportverein organisierter Sport (mind. 4 LE Lernbereiche der Ausbildung Die folgenden Lernbereiche beschreiben den gesamten Ausbildungsumfang. In der Ausbildungspraxis ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, Lernbereiche zu verbinden. Dabei ist eine möglichst häufige Praxis- Theorie-Verzahnung anzustreben. Sportjugend NRW Lehmann FV Februar 2006 Sporthelfer

5 Durchführung der Ausbildung
In der Schule Durch hierfür qualifizierte Lehrkräfte Organisationsformen: Schulsportgemeinschaft Ergänzungsstunden zur individuellen Förderung AG im Rahmen des Ganztagsdeputats Kompakt-/Internatsformen Ausbildungen im Kooperationsverbund Organisationsformen: schulintern oder schulübergreifend Dauer SH Mindestens 30 LE, GH I 30 – 40 UE In der Schule: Projektwochen , - oder Fahrten, AGs, Wahlpflichtunterricht… Kooperationspartner der Schulen bei der Organisation von Ausbildungsmaßnahmen sind die Ausschüsse für den Schulsport in den Kreisen und kreisfreien Städten und die Jugenden derQuZ örtlichen Stadt- und Kreissportbünde. Sportjugend NRW Lehmann FV Februar 2006 Sporthelfer

6 Themen der Lehrerfortbildung
Auswahl der Schüler/innen Dauer Gruppengröße Schulrechtl. Rahmen Finanzierung Auswahl der Schüler/innen: Sportinteressiert, Sozialkompetenz, sportliche Fähigkeiten, schulischer Leistungsstand… kommen in Betracht: Projektwochen, Arbeitsgemeinschaften, freiwillige Schulsportgemeinschaften, Wahlpflichtunterricht "Sport", Schulfahrten (z. B. in Schullandheime oder Sportschulen), schulübergreifende Lehrgänge der Ausschüsse für den Schulsport bzw. der Jugenden der Stadt- und Kreissportbünde sowie Kombinationen schulinterner und außerschulischer Ausbildungsteile. Dauer SH Mindestens 30 LE, GH I 30 – 40 UE Gruppengröße durchschnittlich 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmern Schulrechtliche Regelungen Den schulrechtlichen Rahmen für die Ausbildung und den Einsatz der Sporthelferinnen und Sporthelfer bildet das Schulmitwirkungsgesetz (BASS 1-3, § 12 Schülervertretung), die Allgemeine Schulordnung (BASS Nr.2, u. a. § 12 Aufsicht, § 46 Unfallverhütung und Schülerunfallversicherung) sowie der so genannte SV-Erlass (BASS Nr. 1, insbesondere Ziffern und 6). Weitergehende fachliche Orientierungshilfen bieten die Rahmenvorgaben und Lehrpläne für den Schulsport, der Erlass zur "Sicherheitsförderung im Schulsport" und die Richtlinien für die Förderung Schulsportgemeinschaften (BASS Nr. 14). Ganztagserlasse Das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur Ausbildung sowie zum Einsatz der Schülerinnen und Schüler als Sporthelferin bzw. Sporthelfer ist einzuholen. Finanzierung Schulsportgemeinschaften, Förderverein, Ganztagsdeputat… Informationen und Modelle lernen die Lehrkräfte auf den Lehrerfortbildungen kennen. Sportjugend NRW Lehmann FV Februar 2006 Sporthelfer

7 Qualifizierung und Unterstützung von Lehrkräften
Regulär über die Fortbildungen „Sport“ durch die Bezirksregierungen Erstellung von Materialien für Lehrkräfte durch die Sportjugend NRW Regionale Beratung/Begleitung für die Lehrkräfte in Erfahrungsaustauschen über die Regionalkoordinatoren in den Regierungsbezirken Leitung Lehrkräfte, die Sporthelferinnen und Sporthelfer im Rahmen schulischer Maßnahmen ausbilden möchten, müssen im Zuge der Lehreraus-, -fort- oder -weiterbildung die Befähigung für das Erteilen von Sportunterricht erworben haben. Sie müssen darüber hinaus an einer Fortbildungsmaßnahme für die Ausbildung von Sporthelferinnen bzw. Sporthelfern teilgenommen haben, die in der Regel von der entsprechenden Bezirksregierung und der Sportjugend NRW gemeinsam angeboten und durchgeführt wird. Mitarbeiter der Sportorganisationen, die Ausbildungsmaßnahmen leiten wollen, müssen über die Grundqualifikation für Lehrgangsleitungen von LandesSportBund/Sportjugend NRW verfügen. Lehrerfortbildung über die Bezirksregierungen in Zusammenarbeit von Bez.-Reg und Sportjugenden; Regionalkoordination Sportjugend NRW Lehmann FV Februar 2006 Sporthelfer

8 Sporthelfer im Einsatz
1. SH müssen durch ihre Lehrkräfte im Einsatz weiter begleitet werden. 2. Sporthelfer/innen weiterqualifizieren GHII/III mit Erster Hilfe Ausbildung kann in der Kommune die Jugendleitercard (Juleica) beantragt werden Übungsleitern, Jugendleitern Fortbildungen in Zusammenarbeit mit den Ausschüssen für den Schulsport Weiteraufbauende Qualifizierungen fachverbandsspezifisch Jugendliche nach ihren Fägigkeiten einsetzen. In Konfliktfällen und bei Problemen begleiten und beraten. Regelmäßiger Austausch der Sporthelfer ermöglichen… Aktive Unterstützung der Qualifizierungswünsche der Schülerinnen und Schüler. Die GH Ausbildungen liegen immer in der Verantwortung der jeweiligen Sportjugenden! Wege zur Sicherstellung der Weiterqualifizierung: Sportjugend NRW Lehmann FV Februar 2006 Sporthelfer

9 Spätere Rückfragen an:
Beate Lehmann, Elke Fröse Tel /877 Sportjugend Themen und Zielgruppen Schule und Sportverein Materialien Sportjugend NRW Lehmann FV Februar 2006 Sporthelfer


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