Präsentation herunterladen
Die Präsentation wird geladen. Bitte warten
Veröffentlicht von:Helmine Weissenborn Geändert vor über 11 Jahren
1
Wettbewerbsrecht im Online- Handel Vortrag im Mittelstandszentrum Maximilianshütte am 04.02.2009
2
Fernabsatzrecht Begriff: Geschäft mit Verbrauchern unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, also über: Telefonvertrieb Eigener Online-shop eBay Yatego, amazon u.a.
3
UWG Neufassung zum 01.01.: Begriff der geschäftlichen Handlung (statt Wettbewerbshandlung), erfasst auch Vertragsdurchführung Geht über RiLi hinaus, weil keine Unterscheidung zwischen Verbrauchern und Unternehmern erfolgt (AGB!)
4
Marktverhaltensregelnde Vorschrift Textilkennzeichnungsgesetz Verbraucherbelehrungsvorschriften VerpackungsVO AMG, Heilmittelwerbegesetz LFGB
5
Widerrufsbelehrung Rechtslage bis Frühjahr 2008: Falsches / unvollständiges Muster Neuregelung 2008: Umständliches Muster Kernproblem der mangelnden Verbindlichkeit nicht gelöst (§ 14 BGB-InfoV) Neuregelung 2009: Neuregelung der BGB- Vorschriften, Belehrungsinhalt jetzt in Gesetzesform statt Rechtsverordnung
6
Neuregelung Belehrungspflichten Belehrung in Textform unverzüglich nach Vertragsschluss genügt, wenn vor Vertragsschluss Hinweis in üblicher Form erfolgte -> eBay-Problem gelöst Zusätzliche Belehrungspflichten: Vertragsbestimmungen, AGB, …
7
Neuregelung Wertersatz Neufassung des § 357 Abs. 3 BGB: analoge Regelung, d.h., Textform unverzüglich nach Vertragsschluss reicht bei vorherigem Hinweis Nicht neu geregelt: Versandkostenproblematik (§ 346 BGB) – Fall liegt beim EuGH, neue RiLi in Bearbeitung
8
Verkaufs-AGB Grundsätzliche Abmahnfähigkeit, weil von der Neufassung des UWG erfasst Typische Probleme: – Versandkostenklauseln – Freibleibensklauseln – Rügepflichten
9
Preisangabenrecht PAngV, BGB-InfoV (zuk.: Art. 246 EGBGB) Umsatzsteuer und Hinweis auf Enthalt Versandkosten (einschl. Auslandsversandkosten!) Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts (LG Berlin)
10
Produktbilder Auch simple Produktbilder sind nach dem UrhG mindestens für 50 Jahre geschützt Belieferung durch Großhändler enthält grds. kein Nutzungsrecht an den Produktbildern
11
Verpackung Lizenzierung bei einem Dualen System grds. Pflicht Vorlieferant oder eigene Lizenzierung Verpflichtung zum Hinweis Abmahnfähigkeit kraft Gesetzes (§ 1 Abs. 1 S. 2 VerpackV)
12
Prozessrecht Der fliegende Gerichtsstand: ZPO, UWG, Rom- II-VO – grundsätzlich immer gegeben Ausnahmen: Wettbewerbsverbände, Kammern usw. Missbrauchsfälle (Entscheidung der LG Hamburg und Berlin: Entfernung zum Geschäftssitz)
13
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. jur. Christian Stahl Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz www.blts.de
Ähnliche Präsentationen
© 2024 SlidePlayer.org Inc.
All rights reserved.