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Veröffentlicht von:Achmad Gergel Geändert vor über 9 Jahren
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Schülerbeförderung im Landkreis Miesbach
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Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges
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Zuständigkeiten Gemeinden im Landkreis Landratsamt Miesbach
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Gemeinden Grundschulen Hauptschulen
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Landratsamt Miesbach Beförderungsanspruch
Grundsätzlich Jahrgansstufe Kostenrückerstattungsanspruch Grundsätzlich ab Jahrgangsstufe 11
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Beförderungsanspruch
Zu öffentl. oder staatl. anerkannten privaten Realschulen Gymnasien Berufsfachschulen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgansstufe 10
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Beförderungsanspruch
Berufsschulen (Vollzeitunterricht) z.B. BGJ, BVJ
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Kostenrückerstattungsanspruch
Zu öffentl. und staatl. anerkannten privaten Gymnasien Berufsfachschulen (ohne BFS Teilzeit) Wirtschaftsschulen ab Jahrgansstufe 11
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Kostenrückerstattungsanspruch
Zu öffentl. und staatl. anerkannten privaten Fachoberschulen Berufsoberschulen Berufsschulen (Teilzeitunterricht)
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Beförderungspflicht Schule mit Beförderungsanspruch
Gewöhnlicher Aufenthalt des Schülers Schulort Schulweg länger als 3 km (ab 5. Klasse) Pflicht- und Wahlpflichtunterricht Beförderung mit Linienbussen und Zügen
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Nächstgelegene Schule
Pflichtschule z.B. Volksschule, Realschule, Gymnasium Die mit dem geringsten Beförderungs-aufwand erreichbar ist
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Nächstgelegene Schule
Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung Die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist
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Geringster Beförderungsaufwand
Fahrtkosten gewöhnlicher Aufenthalt bis Schulort Nächstgelegene öffentliche Haltestelle Günstigstes öffentliches Verkehrsmittel Nur Berücksichtigung der Fahrtkosten nicht der geographischen Entfernung
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Beantragung der Fahrkarte
Ausfüllen des Erfassungsbogens bei Einschreibung in der Schule Schule reicht Erfassungsbögen an Landratsamt weiter Landratsamt prüft Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges Bei Ablehnung schriftliche Mitteilung an Erziehungsberechtigte
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Aushändigung der Fahrkarte
Landratsamt bestellt Fahrkarten bei Verkehrsunternehmern und verteilt diese anschließend an die Schulen Schüler erhält innerhalb der ersten Schulwoche die Schülerjahresfahrkarte in der Schule
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Lichtbild für Fahrkarte
BOB Schüler müssen mit Erfassungsbogen Lichtbild abgeben Schüler aller anderen Verkehrsmittel werden gebeten zu Schuljahresbeginn ein Lichtbild bereitzuhalten, dieses muss selbst in den Fahrausweis eingeklebt werden
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Schulaustritt / Umzug Fahrkarte ist unverzüglich zurückzugeben Schule
Landratsamt
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Verlust / Diebstahl / Beschädigung
Formular „Verlustanzeige“ Vorläufige Fahrtberechtigung Neue Fahrkarte
19
für Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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