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Veröffentlicht von:Matilde Seidel Geändert vor über 5 Jahren
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Überblick zu Heben von „schweren“ Lasten
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Heben von „schweren“ Lasten
Krankopfstand und Hakenwahnsinn Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen bei Kranarbeiten. Die Hauptunfallschwerpunkte sind: Fehlbedienung des Krans, Quetschung von Personen aufgrund von Alleinarbeit, fehlender Sicherheitsabstände sowie pendelnder Lasten, Mangelnde Kommunikation/Koordination zwischen Anschläger, Lastenführer und Kranführer, Absturz von Leitern beim Anschlagen von hohen Lasten, Lastabsturz durch ungeeignete Anschlagmittel, Stromschlag durch Annäherung bzw. Berühren einer Hochspannungsleitung.
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Beispielfotos für Einsatz von mechanischen/schweren Hebegeräten
Tankeinlagerung Klimaanlagen auf Dächer heben Dächer Portalwaschanlagen Abscheider Zapfsäulen Fertigbetonteile Preisanzeigen Pylone
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Kran Kategorien Zur Kategorie A, Fahrzeugkrane, gehören Fahrzeugkrane wie Autokrane Mobilkrane Raupenkrane Anhängerkrane mit Seilwinde ausgerüstete Schienenkrane und Teleskopstapler Lastwagenladekrane mit einem Lastmoment von mehr als Nm oder einer Auslegerlänge von mehr als 22 m Zur Kategorie B, Turmdrehkrane, gehören: Obendreherkrane Untendreherkrane Wippkrane
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Kran Kategorien Zur Kategorie C, Industriekrane und Übrige, gehören:
Portalkrane Brückenkrane Auslegerkrane Drehkrane Schienenkrane ohne Seilwinde Teleskopstapler ohne Seilwinde Lastwagenkrane bis Nm und bis 22 m Auslegerlänge Die Kranverordnung (Suva 1420.d) sagt aus, dass Hebearbeiten mit Kranen nur von Personen durchgeführt werden dürfen, die: Auf Grund ihrer körperlichen und geistigen Verfassung eine sichere Bedienung des Kranes gewährleisten Sich am Arbeitsplatz verständigen können Zur Bedienung des benützten Kranes angeleitet sind. Zudem muss eine Instruktion für Lastenanschläger erfolgen.
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Heben von „schweren“ Lasten (Hintergrund und Unfallzahlen)
Krane sind technisch anspruchsvolle und überaus leistungsstarke Hilfsmittel für den Transport schwerer Lasten. Sie nehmen dem Menschen schwere körperliche Arbeit ab, doch ungefährlich ist der Umgang mit ihnen nicht. Schwingende, kippende, anstoßende und abstürzende Lasten können schlimme Unfälle verursachen sind der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Unfälle, davon neun tödliche, gemeldet worden, die durch von Kranen und anderen Hebezeugen herabhängende Lasten verursacht wurden. Verbauplatte Gleitschienen
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Aber, was sind eigentlich „schwere“ Lasten?
oder Und was gilt es bei Sondersituationen zu beachten?
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„Schwere“ Lasten im Sinne der BBS Tätigkeitstabelle sind:
PTW-pflichtig (plus WCF und JHA) WCF und JHA Beispielhafte Tätigkeiten sind: De- und Montage von Autowaschanlagen, Transport von Kühlmöbeln, Fliesenpaletten oder Trockenbauplatten, Betonfertigteilen Ergänzung des Textes in der Tätigkeitstabelle:
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Heben von „schweren“ Lasten
Definition der Mineralölgesellschaften: Heben oder Befördern von Ausrüstung oder Materialien mit mechanischen Hebevorrichtungen Beispiele: Hebevorrichtungen: Mobile Krane, Selbstlader, Bagger, Gabelstapler, auf Fahrzeug montierter Kran, Hebevorrichtung am Bohrgerät, etc. Last: Zapfsäulen, Dachstützen, Behälter, Baumaterial, Verbau-Elemente, Gebäudekomponenten/Dachteile, Säulen für Schutzdächer, Schilder, Materialien, etc.
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Was gilt es beim Heben von „schweren“ Lasten immer zu berücksichtigen?
GRUNDSÄTZLICHES Lasten müssen sicher an- und abgeschlagen werden. Hier ist eine eindeutige Kommunikation und Koordination zwischen Anschläger und Kranführer wichtig. Nicht immer ist dem Kranführer der direkte Blick auf die Last möglich. Das macht Kranarbeiten besonders gefährlich, wenn sich andere Mitarbeiter in diesem Bewegungsradius aufhalten.
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Was gilt es beim Heben von „schweren“ Lasten zu berücksichtigen?
Je nach Gefährdung, sollte ein Plan zur Koordination der Positionen, Posten und Arbeits-/Gefahrenbereichen erstellt werden. Für große, komplizierte sowie besonders gefährliche Hübe muss ein Plan auf Grundlage der Gegebenheiten erstellt werden. Für „kleinere“, wenig komplizierte Hübe ist eine Skizze ausreichend. Bagatell-Hübe können auch ohne Skizze getätigt werden Die Umgebung der Station ist einzubeziehen (Gehwege, angrenzende Gebäude und Flächen). Ohne ausreichende Vorbereitung darf kein Hub durchgeführt werden. Der Plan und die vorbeugenden Maßnahmen sind mit allen Beteiligten durchzusprechen
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Beispiele für Darstellungen
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Sicherheitsbereich r = 4 m
Ziehen Sie zur Dimensionierung des Sicherheitsbereichs die Abmessungen der Last heran. Eine längliche Last fällt anders als eine kompakte Last. Ist eine Last z.B. an zwei Punkten angeschlagen und nur ein Punkt versagt, dann kann die Last in eine Richtung schwingen. Bedenken Sie die Fallrichtung von Einzelteilen wie z.B. Ziegelsteinen oder mehreren Säcken auf einer Palette. Eine gute Faustregel ist, den Sicherheitsbereich mit mindestens der doppelten Länge der längsten Seite einer Last zu bemessen. Im Zweifel ist zu groß besser als zu klein! r = 4 m gebrochene Lastöse 4 m Lastlänge, sowohl horizontal wie auch vertikal Die Last schlägt um den Drehpunkt ggf. 2 x Länge des Bauteils ist 8 m Radius des Gefahrenbereichs
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Einzelne Aufgaben beim Heben von „schweren“ Lasten
Verantwortlich qualifizierte Person Geräteführer Anschläger Einweiser
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Einzelne Aufgaben beim Heben von „schweren“ Lasten
Die verantwortlich qualifizierte Person (Projektleiter/ Planer der Aktion): prüft und genehmigt das Verfahren der Hubarbeiten bzgl. der einzusetzenden Maschinen und Art der Hebezeuge, der Gewichte und der vorgesehenen Transportwege sowie Abladestellen; muss geeignete Hebevorrichtungen nach Stand der Technik vorsehen (z.B. TOKHEIM- oder Gillbarco-Hebehilfe für Zapfsäulen). Je nach Anzahl der Mitarbeiter kann ein Mitarbeiter auch mehrere Aufgaben übernehmen (z.B. gleichzeitig die qualifizierte Person und auch der Geräteführer sein). Nur sinnvolle Kombinationen sind zulässig – der Einweiser kann nicht gleichzeitig auch der Geräteführer sein.
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Einzelne Aufgaben beim Heben von „schweren“ Lasten
Der Geräteführer: (gem. SR , Kranverordnung Schweiz) führt die Funktionsprüfung der sicherheitstechnischen Einrichtungen (z. B. Überlast- sicherungen) durch. muss die Betriebsanleitung des Gerätes kennen. darf Sicherheitseinrichtungen an den Maschinen nicht überbrücken. darf Geräte nur auf tragfähigem Untergrund unter Berücksichtigung unterirdischer Bau- werke (z.B. Abscheider, Kanalbauwerke, etc.) und Leitungen aufstellen und bewegen. muss den notwendigen Mindestabstand zu Oberleitungen / Freileitungen einhalten (vgl. mit landesspezifischen Regelungen). ggf. muss ein Management of Change (MoC) beantragt werden, um allen Anforderungen gerecht zu werden.
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Einzelne Aufgaben beim Heben von „schweren“ Lasten
Der Anschläger: (gem. SR , Kranverordnung Schweiz) führt die Funktionsprüfung der Anschlagmittel vor jedem Hubvorgang durch. ist für das vorschriftsmäßige Anschlagen der Last sowie das spätere Entfernen der Anschlagmittel verantwortlich. sichert Verbindungsmittel (z.B. Schäkel, Schraubbolzen) gegen unbeabsichtigtes Lösen und Herabfallen. setzt sekundäre Sicherungsketten ein, wenn dies gefahrlos möglich ist. stellt sicher, dass Geräte und Lastaufnahmeeinrichtungen nicht überlastet werden.
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Einzelne Aufgaben beim Heben von schweren Lasten
Der Einweiser: (Bestandteil der Geräteführerschulung) ist verantwortlich für die Ausweisung und Beräumung des Sicherheitsbereichs vor Beginn der Arbeiten und muss Sichtkontakt mit allen vor Ort Beteiligten haben. muss die Hubarbeiten abbrechen, wenn die Last bei Windeinwirkung nicht sicher gehalten und abgenommen werden kann, oder wenn Mängel auftreten, die die Betriebssicherheit gefährden. muss die Hubarbeiten stoppen, wenn Personen in den Sicherheitsbereich gelangen. muss dafür sorgen, dass bei Gewitter keine Hubarbeiten durchgeführt werden. Signale im Kranverkehr (SUVA) (gem. SR , Kranverordnung Schweiz)
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Lastaufnahmeeinrichtungen
Tragmittel Anschlagmittel Lastaufnahmemittel
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Tragmittel Tragmittel sind eingebaut, also fest und dauerhaft mit dem Kran verbunden. Das können zum Beispiel Seile, Lastketten, Lastbänder des Kranhubwerks, fest eingebaute Traversen, Greifer, Kranhaken oder Zangen sein. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
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Anschlagmittel Anschlagmittel gehören nicht zum Kran, sie stellen zum Beispiel eine Verbindung zwischen dem Lasthaken des Krans (Teil des Tragmittels) und der Last her, um diese anheben zu können. Die am häufigsten eingesetzten Anschlagmittel sind Anschlagseile und -ketten, Hebebänder und Rundschlingen. Anschlagmittel müssen sehr belastbar sein. Deshalb ist es wichtig, sie pfleglich zu behandeln. Seile, Ketten, Hebebänder sollten nicht überlastet und nicht über raue Flächen oder scharfe Kanten gezogen werden. Verdrehte Seile müssen vor dem Spannen ausgedreht, Seile und Ketten dürfen nicht geknotet werden. Anschlagmittel werden trocken und luftig aufbewahrt und möglichst hängend gelagert. Besonders Relevant ist hier, gem. Herstellervorgaben, die maximal zulässige Belastung sowie die Einhaltung der regelmäßigen Prüffristen.
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Anschlagmittel Unbeabsichtigtes Aushängen
D - Gem. Anhang 1 Abs. 2.5 der Betriebssicherheitsverordnung „muss jedes Arbeitsmittel, von dem eine Gefahr durch herabfallende oder herausschleudernde Gegenstände ausgeht, mit Schutzvorrichtungen gegen diese Gefahren versehen sein.“ Grundsätzlich ist eine Sicherung gegen das unbeabsichtigte Aushängen der Anschlagmittel oder der Lastaufnahmemittel aus dem Kranhaken notwendig.
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Anschlagmittel – Verwendungsverbote
Ungeprüfte Anschlagmittel – keine Prüfplakette oder Prüfprotokoll Ablegereife Anschlagmittel Beschädigte Ummantelung Fehlt der Tragfähigkeits- anhänger an der Kette oder am Seil, dürfen diese nicht verwendet werden.
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Anschlagmittel – Verwendungsverbote
Unsachgemäße Verwendung Aufhängeglied zu klein für den Haken Zu kleine Öse für den Haken
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Anschlagmittel – Verwendungsverbote
Unsachgemäße Verwendung Die Hände nicht im Gefahrenbereich der Last halten Verdrehte Kettenglieder
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Lastaufnahmemittel Lastaufnahmemittel sind ebenfalls lose Bau- oder Ausrüstungsteile, die direkt oder über ein Anschlagmittel mit dem Tragmittel verkoppelt werden und eine Last aufheben können. Dazu zählen unter anderem Lasthaken, Traversen, Greifer, Zangen, Klemmen, Vakuumheber, Lasthebemagnete. Bei formschlüssiger Lastaufnahme ist die Last fest mit dem Lastaufnahmemittel verbunden, zum Beispiel mit Seilen, Ketten oder Hebebändern. Die Last kann aber auch ohne Anschlagmittel fest mit der Last verbunden werden, zum Beispiel mithilfe von Greifern oder C-Haken. Bei kraftschlüssiger Lastaufnahme ist die Last nicht fest mit dem Lastaufnahmemittel verbunden, sondern wird allein von Lasthebemagneten oder Vakuumhebern gehalten.
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BBS Checkliste für das Heben von „schweren“ Lasten
Neue BBS Checkliste für Hebe- und Förderarbeiten (Hubarbeiten) Diese Checkliste ist einfach zu verwenden. Je nach Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter werden die Aufgaben für die anstehenden Hebearbeiten aufgeteilt und besprochen. Jeder Mitarbeiter muss nach der Besprechung seine Aufgabe verstanden haben und wissen, wo er stehen soll und wo nicht. Nutzen Sie einen Lageplan oder die Rückseite der Checkliste und zeichnen Sie den nicht zu betretenden Sicherheitsbereich ein. Sie können den Bereich auch zusätzlich mit Markierungsspray (ggf. abwaschbar) anschaulich auf der Station anzeichnen. Diese Checkliste ist auf der BBS Seite abrufbar.
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Niemals unter „schweren“ Lasten aufhalten
Beachten Sie: Passieren Sie niemals ohne Genehmigung eine Absperrung, die einen Bereich mit einer „schweren“ Last absichert. Die Anweisungen des Sicherungspostens oder der Person, die für das Hubgerät verantwortlich ist, beachten. Betreten Sie niemals den Sicherheitsbereich, es sei den eine qualifizierte Person hat Ihnen den Zutritt erlaubt. Die Führung von Lasten muss mittels Führungsseilen / -stangen erfolgen. Wenn Sie für das Hubgerät verantwortlich sind, beachten Sie Folgendes: Kennzeichnen Sie den Hebebereich und stellen Sie sichtbare Absperrungen auf. Stellen Sie sicher, dass niemand unter einer schwebenden Last hindurchgeht.
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Niemals unter „schweren“ Lasten aufhalten
Direkt unter einer „schweren“ Last zu arbeiten oder darunter hindurch-zugehen ist verboten und nicht erlaubt, da die Last auf Sie fallen könnte. Dies gilt auch für einzelne Körperteile (z.B. Hände und Füße) Für alle Arbeiten mit „schweren“ Lasten muss eine ordnungsgemäße Risikoabschätzung / Gefährdungsbeurteilung vorliegen und die Arbeiten entsprechend sicher ausgeführt werden. Niemals unter einer schwebenden Last aufhalten
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Gesetze Schweiz (Aufzählung nicht abschliessend)
EKAS 6510.d Richtlinie Kranführerausbildung für das Bedienen von Fahrzeug- und Turmdrehkranen EKAS 6511.d Richtlinie Überprüfung und Kontrolle von Fahrzeugkranen und Turmdrehkranen Suva 1420.D Kranverordnung. Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (und SR ) Suva D, Merkblatt Turmdrehkrane, Installation, Montage, Demontage Suva d, Merkblatt Krane in Industrie und Gewerbe Suva D, Checkliste Anschlagmittel Suva D, Checkliste Krane auf Baustellen Suva D, Checkliste Krane in Industrie und Gewerbe Suva 67198, Checkliste Lastaufnahmemittel. Gefahrenermittlung Suva d, Lerneinheit Anschlagen von Lasten Suva d, Lerneinheit Wahl der Anschlagmittel Suva d, Instruktionshilfe Vakuumheber Suva d, Factsheet Zugang an Krananlagen Suva D, Plakat Falsch-richtig: Ketten, Seile, Laschen Suva as1506.d, Antrag auf Bewilligung Personentransportkorb (Industriekrane)
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