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GND-RDA Körperschaften

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Präsentation zum Thema: "GND-RDA Körperschaften"—  Präsentation transkript:

1 GND-RDA Körperschaften
Follow Up Wien, September 2014

2 Schau nach bei … Allgemeine Körperschaften
September 2014 Allgemeine Körperschaften Körperschaftsbegriff Folie 6 Informationsquelle Folie 8 Formale Angaben Folie 9 Quellenangaben Folie 10 Förmlich präsentierter Name Folie 12 Allgemeine Universitäten Folie 18 Groß- oder Kleinschreibung Folie 21 Artikel am Anfang Folie 24 Abweichende Namen Folie 27 Identifizierende Merkmale Folie 31 GND-RDA- Körperschaften Follow Up

3 Schau nach bei … Untergeordnete Körperschaften Konferenzen
September 2014 Untergeordnete Körperschaften Liste der Unterordnungen Folie 34 RDA : Institute udgl. Folie 37 RDA : Name der ÜO Folie 39 Konferenzen Kongressfolge / Veranstalter Folie 40 Abweichender Name Folie 42 Veranstaltungsort Folie 47 Veranstaltungsort / Bauwerk Folie 50 Mehrere Konferenzorte Folie 52 GND-RDA- Körperschaften Follow Up

4 Schau nach bei … Konferenzen Religiöse Körperschaften
September 2014 Konferenzen Ortsteile als Konferenzorte Folie 54 Feld 548 bei Konferenzen Folie 55 Konferenzen als Urheber Folie 56 Verbundene Konferenzen Folie 58 Religiöse Körperschaften Pfarrverbände Folie 60 GND-RDA- Körperschaften Follow Up

5 Definition [1] Körperschaften
Aus dem RDA-Glossar: Eine Körperschaft ist eine Organisation oder eine Gruppe von Personen und/oder Organisationen, die durch einen bestimmten Namen identifiziert ist und die als Einheit handelt oder handeln kann. Aus RDA 11.0: Eine Körperschaft wird nur als Körperschaft betrachtet, wenn sie sich durch eine spezifische Benennung auszeichnet.

6 Körperschaftsbegriff
September 2014 Der Körperschaftsbegriff ist in RDA weiter gefasst als bisher. Der Begriff „Freunde“ z.B. wird als Körperschaftsbegriff angesehen. Bei der Ansetzung ist zu beachten: dieser Begriff kann auch unter RDA fallen  unselbständige Ansetzung möglich! Name: Weltmuseum Wien Friends Ansetzung: Weltmuseum Wien. Friends Überordnung vollständig enthalten! Name: Freunde des Kunsthistorischen Museums Ansetzung: Freunde des Kunsthistorischen Museums Es ist nur ein Namensteil der Überordnung enthalten! GND-RDA- Körperschaften Follow Up

7 Informationsquellen zur Erfassung von Körperschaften [2]
RDA : Informationsquellen für Namen von Körperschaften sind beliebige Quellen. Informationsquellen für die Wahl des bevorzugten Namens der Körperschaft gemäß RDA : a) die bevorzugten Informationsquellen (siehe RDA 2.2.2) in Ressourcen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen b) sonstige formale Angaben, die in Ressourcen erscheinen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen c) sonstige Quellen (einschließlich Nachschlagewerke). Homepage gehört auch zu a!

8 Informationsquelle September 2014 Für die Formalerschließer gilt die vorliegende Ressource als Informationsquelle. Diese müssen nicht in der Originalsprache der Körperschaft vorliegen.  Gefahr von Dubletten! Eine Recherche soll aber im vernünftigen Rahmen stattfinden, z.B. bei Übersetzungen, wenn anzunehmen ist, dass eine Form in der Originalsprache gibt. bei Körperschaften, die unter der im Deutschen gebräuch­lichen Namenform angesetzt werden, wie z.B. Internationale Körper­schaften (RDA ). Bei europäischen Sprachen zumutbar! GND-RDA- Körperschaften Follow Up

9 Formale Angaben September 2014 Als bevorzugten Namen der Körperschaft nimmt man den Namen, wie man ihn in der bevorzugten Informationsquelle der jeweils vor­liegen­den Ressource vorfindet. Bei einem Buch also auf der Titelseite, bei einer Webseite auf dem Eingangs­bildschirm. Findet sich der Name dort nicht, so werden andere förmliche Angaben in der vorliegenden Ressource herangezogen (im Buch z.B. eine Angabe im Copyright­vermerk, dem Impressum oder der Adress­angabe). Auf drittem Rang folgen alle anderen Quellen, beispielsweise eine Angabe im Fließtext der Ressource oder in einem Nach­schlage­werk. Entsprechung bei einer Webseite: Impressum bzw. Kontaktadresse, danach Darstellung der Körperschaft, wie z.B. „Über uns“, zuletzt: im Layout der Webseite (oberste Zeile, Logo), hervor­gehobener Name oder ggf. Kurz­bezeichnung. GND-RDA- Körperschaften Follow Up

10 Quellenangaben September 2014 Die FE bestimmt die Quelle anhand der vorliegenden Mani­festation. Der SE liegt diese Manifestation in der Regel nicht vor. Nur wenn der Datensatz für die SE gebraucht wird (Ergänzung von Teil­bestands­kenn­zeichen s), wird er ggf. aufgearbeitet. Die SE kann entscheiden, ob aufgrund der von ihr genutzten Quellen der von der FE bestimmte bevorzugte Name korrekt ist oder ob lediglich weitere abweichende Namen zu erfassen sind. Im Korrekturfall sollte mit der FE Kontakt aufgenommen werden. Es ist zu berücksichtigen, dass nach RDA die Ressource primär für die Quellenangabe zu nutzen ist. Die Homepage hat keinen Vorrang. GND-RDA- Körperschaften Follow Up

11 Bevorzugter Name der Körperschaft [2] Verschiedene Formen desselben Namens (RDA 11.2.2.5)
Bevorzugter Name: Name, der in den bevorzugten Informationsquellen erscheint  Haupttitelseite Bei verschiedenen Formen gilt folgende Reihenfolge: hervorgehobener Name (neu: förmlich präsentierter Name) ERL 1 (zu RDA ) die am häufigsten vorgefundene Form Kurzform ERL 2 (zu RDA ) Bei verschiedenen Formen desselben Namens wird der Name gewählt, der in den bevorzugten Informationsquellen erscheint. In der Regel ist dies die Haupttitelseite. Sind dort abweichende Namen genannt, gilt folgende Reihenfolge: hervorgehobener Name (neu: förmlich präsentierter Name) ERL 1 zeigen die am häufigsten vorgefundene Form Kurzform ERL 2 zeigen Ist die Kurzform nicht eindeutig von anderen unterscheidbar, wählt man die in Nachschlagequellen gefundene oder die offizielle Form. ERL 4 (zu ),  s. a. Gebräuchlicher Name Hier passt die jetzige dt. Übersetzung inhaltlich nicht mehr zur ERL 1. Der „förmlich präsentierte Name“ hat eine andere Bedeutung als „hervorgehobener Name“ und auch andere Konsequenzen für die Wahl des bevorzugten Namens

12 Förmlich präsentierter Name
September 2014 Name, wie er in den förmliche Angaben gefunden wird. Dieser muss nicht typographisch hervorgehoben sein. Darunter fallen z.B. Namen aus der Verantwortlichkeitsangabe, dem Copy­right­vermerk, dem Impressum oder der Adressangabe. Namen aus dem Sachtitel oder dem Fließtext gelten nicht als förmlich präsentiert. Liegen verschiedene Namensformen in der bevorzugten In­formationsquelle vor, so wählt man den förmlich präsentierten Namen als bevorzugten Namen. Wenn keine Namensform förmlich präsentiert ist oder aber alle Namen förmlich präsentiert sind, wird die gebräuchlichste Namensform gewählt  häufigste vorgefundene Form. Die gebräuchlichste Form kann auch eine kurze Namens­form bzw. Initial­form sein. GND-RDA- Körperschaften Follow Up

13 Mehrere Formen am Titelblatt, förmlich präsentiert
September 2014 Im Impressum ist auch die Langform genannt  gebräuchlichste Namensform

14 Mehrere Formen am Titelblatt, förmlich präsentiert
September 2014 Kein Impressum vorhanden, im Text beide Formen Recherche in weitere Quellen (andere Publikationen, Homepage) notwendig

15 Bevorzugter Name der Körperschaft [9]
Gebräuchlicher Name (RDA ) Allgemeine Universitäten, technische Hochschulen und Gesamthochschulen des deutschen Sprachgebietes Normierte Namensform ist gebräuchlicher Name bevorzugter Name AWR (zu RDA ) Bevorzugter Name = Gattungsbegriff („Universität“, „Technische Hochschule“, „Technische Universität“ oder „Gesamthochschule“) und Sitz. Beispiele: a) Universität Graz b) Technische Hochschule Wien Hier ist die normierte Namensform ein gebräuchlicher Name und wird als bevorzugter Name gewählt. AWR (zu ) Der bevorzugte Name setzt sich aus dem Gattungsbegriff „Universität“, „Technische Hochschule“, „Technische Universität“ oder „Gesamthochschule“ und dem Sitz (Ort) zusammen. Eine spezielle Regelung für allgemeine Universitäten, technische Hochschulen und Gesamthochschulen des deutschen Sprachgebietes gibt es in RDA nicht. AWR zeigen!

16 Bevorzugter Name der Körperschaft [10] Gebräuchlicher Name (RDA 11. 2
Allgemeine Universitäten, technische Hochschulen und Gesamthochschulen des deutschen Sprachgebietes Bei allen anderen Hochschulen und Hochschulen außerhalb des deutschen Sprachgebietes wird der bevorzugte Name nach den Grundregeln bestimmt. ERL (zu RDA ) Beispiele: a) Georg-Simon-Ohm-Hochschule für Angewandte Wissenschaften b) Loyola University Chicago ERL: Text steht schon auf Folie, muss nicht gezeigt werden Grundregeln: Es wird der bevorzugte Name ohne Normierung erfasst.

17 Wie lautet der bevorzugte Name???
Universität Klagenfurt: Keine allgemeine Universität Vorlage: Philosophisch-Theologische Hochschule Benedikt XVI. Heiligenkreuz AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Allgemeine Körperschaften | Stand: Juni 2014

18 Allgemeine Universitäten
September 2014 Präzisierung bei allgemeinen Universitäten, technische Hochschulen und Gesamthochschulen: Bevorzugter Name = Gattungsbegriff und Sitz(e) in der Form, wie von Universität selbst gebraucht – NICHT normiert. Handelt es hierbei um mehrere Sitze, werden diese alle aufgeführt und durch Leerzeichen oder Komma voneinander getrennt. Beim Umgang mit anderen Trennzeichen soll die AWR zu RDA auch für Norm­daten gelten (noch nicht abgestimmt). GND-RDA- Körperschaften Follow Up

19 Allgemeine Universitäten
September 2014 Eine allgemeine Universität, muss nicht alle denkbaren Studien­fächer anbieten. Wenn sie allerdings nur ein Fach unterrichtet, kann sie nicht als allgemeine Universität gelten. GND-RDA- Körperschaften Follow Up

20 Grundsätzliche Aussagen zu Großschreibung
RDA 8.5.2 Die Regeln für die bevorzugten oder abweichenden Namen entsprechen den Rechtschreibregeln für die jeweilige Sprache (vgl. Anhang A) Die in A.2, A.11, A.13, A.16 genannten Regeln gelten für die englische Sprache Vorrang haben die Regeln der jeweiligen Sprache, also A.33-A.55 Regeln für die deutsche Sprache: A.41 A.2: Namen von Personen, Familien und Körperschaften (allgemein, Hinweis auf A.10-A.55) A.11: Personennamen A.13: Geografische Namen A.16: Körperschaftsnamen AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Normdaten in RDA | Stand: Juni 2014 Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA |

21 Groß- oder Kleinschreibung
September 2014 Bei dieser Folie muss man berück­sichtigen, dass es sich dabei nur um die grund­sätzlichen Aussagen handelt. Bei Körperschaften und ihre Ansetzung muss man noch einen 2. Blick in die RDA machen. Im Anhang A: Großschreibung - wie sie in der biblio­graphischen Be­schreibung gehandhabt wird. A.2: Allgemeine Richtlinie: das erste Wort wird groß­geschrieben, usw. A.16: Körperschaften: verschiedene Arten, wie Gebiets­körper­schaften werden spezifiziert. Je nach dem, welche Sprache man vorliegen hat, schaut man ab A.31, Sonstige Sprachen, oder in A.10 für Englisch. GND-RDA- Körperschaften Follow Up

22 Groß- oder Kleinschreibung
September 2014 Die wichtigste Aussage für Körperschaften steht bei A.31: man wendet Richt­linien zur Groß­schreibung im Englischen unter A.10 an, außer wenn eine Richtlinie unter A.33–A.55 etwas anderes vorschreibt. A.41, Deutsch  kein Eintrag bei Körper­schaften es gilt A.10. A.43, Italienisch: Eintrag bei Körper­schaften in Italienisch wird i.A. nur das erste Wort, Eigen­namen usw. groß­geschrieben. Für Sprachen die ab A.31 gar nicht genannt sind und solche Sprachen, die keinen Eintrag bei Körper­schaften haben bedeutet dies, dass bis auf Artikel, Kon­junk­tionen und Prä­posi­ti­onen alle Worte groß geschrieben werden. GND-RDA- Körperschaften Follow Up

23 Bevorzugter Name der Körperschaft [16] Erfassung des bevorzugten Namens Artikel am Anfang (RDA ) Artikel am Anfang des Körperschaftsnamens werden erfasst. Wenn der Artikel zum bevorzugten Namen gehört, wird er groß geschrieben. AWR (zu RDA ) Beispiel: Die Grünen Schwechat 110 $k <<Die>> Grünen Schwechat AWR muss nicht gezeigt werden Aleph-Erfassung: <<Der>> Wehrbeauftragte

24 Artikel am Anfang September 2014 In A.10 steht doch, dass Artikel, Konjunktionen und Präpositionen klein­geschrieben werden? RDA : der Artikel am Anfang einer Körper­schaft wird berücksichtigt, wenn er zum Namen der Körper­schaft gehört. Er wird großgeschrieben, da in A.2 steht, dass das erste Wort im Namen im Allge­meinen groß­geschrieben wird. GND-RDA- Körperschaften Follow Up

25 September 2014 GND-RDA- Körperschaften Follow Up 110 $k <<Die>> Tierbefreier e.V. 410 $k <<die>> tierbefreier e.V. $4 nauv

26 Abweichender Name der Körperschaft [1] (RDA 11.2.3)
Namensformen, die die Körperschaft verwendet oder die in Nachschlagewerken gefunden werden, die aber nicht als bevorzugter Name gewählt werden. Dazu zählen u. a.: ausgeschriebene Namensformen, wenn als bevorzugter Name ein Akronym, eine Initial- oder Kurzform gewählt wird (RDA ) Akronyme, Initial- oder Kurzformen, wenn die vollständige Namensform als bevorzugter Name gewählt wird (RDA ) alternative Sprachformen, abweichende Schrift/Transliteration, abweichende Schreibweise des Namens (RDA ) sonstige abweichende Namen (RDA ) Abweichende Namen einer Körperschaft sind Namensformen, die die Körperschaft verwendet oder die in Nachschlagewerken gefunden werden, die aber nicht als bevorzugter Name gewählt werden. Abweichende Namensformen sind kein Kern- und kein Zusatzelement (gehören nicht zum Standardelementeset). In den ERL (zu RDA ) gibt es aber Empfehlungen, wann eine abweichende Namensform erfasst werden sollte. Die Spiegelstriche 3, 4, und 6 sind für „Körperschaften allgemein“ relevant.

27 Abweichende Namen September 2014 Die in RDA aufgezählten Fälle sind nicht ver­pflich­tend, aber Em­pfeh­lungen. Damit Normdaten in der GND die gleiche Qua­lität auf­weisen, sollten diese Em­pfeh­lungen umgesetzt werden! In der RDA wird genannt: anderer Name bei Konferenzen: allgemeiner Name (der be­vor­zugte Name ist der spe­zi­fische Name) GND-RDA- Körperschaften Follow Up

28 Abweichende Namen September 2014 bei selbständiger Ansetzung einer Unter­ordnung: als Ab­tei­lung mit der über­geordneten Körper­schaft mit den in der be­vor­zugten Namens­form über­gan­genen Zwischen­stufen ohne die in der bevorzugten Namensform an­ge­setzten Zwischen­stufen bei Unterordnungen, die unselbständig erfasst werden, als selb­ständige Namens­form (wenn der Name nicht auf eine Unter­ordnung schließen lässt) sonstige abweichende Formen (wie Inital- und Kurz­form, Über­gehungs­verweisung) GND-RDA- Körperschaften Follow Up

29 Sonstige identifizierende Merkmale [1] (RDA 11.3 - 11.5 und 11.7)
= Kernelement, wenn eine Körperschaft von einer anderen Körperschaft mit demselben Namen unterschieden werden muss  Bei der Bildung von Sucheinstiegen werden die Identifizierende Merkmale als identifizierende Zusätze bezeichnet Zu sonstigen identifizierenden Merkmalen zählen: Geografikum, das mit der Körperschaft in Verbindung steht (RDA 11.3 / RDA ) Datum, das mit der Körperschaft in Verbindung steht (RDA 11.4 / RDA ) In Verbindung stehende Institution (RDA 11.5 / RDA ) Sonstige zur Körperschaft gehörende Kennzeichnung (RDA 11.7 / RDA und RDA ) Sie werden immer dann erfasst, wenn eine Körperschaft von einer anderen Körperschaft mit demselben Namen unterschieden werden muss. In diesem Fall sind sie immer Kernelement. Kursiv sind die entsprechenden RDA-Stellen angegeben, die sich auf die Ansetzungsform des Sucheinstiegs (neu: normierter Sucheinstieg) beziehen.

30 Sonstige identifizierende Merkmale [8]
Sonstige zur Körperschaft gehörende Kennzeichnung (RDA 11.7 / RDA und RDA ) Wort, Phrase oder Abkürzung, die rechtlichen Status anzeigt ein beliebiger Ausdruck (in deutscher Sprache) wenn Name nicht an eine Körperschaft denken lässt (RDA ) zur Unterscheidung gleichnamiger Körperschaften (RDA ) Sonstige zur Körperschaft gehörende Kennzeichnung (RDA 11.7): Wort, Phrase oder Abkürzung, die rechtlichen Status anzeigt beliebiger Ausdruck (in deutscher Sprache) bei Körperschaften, deren Namen nicht an eine Körperschaft denken lassen zur Unterscheidung gleichnamiger Körperschaften

31 Identifizierende Merkmale
September 2014 Auch beim abweichenden Namen sollten iden­ti­fi­zierende Merk­male angegeben werden: 110 $k Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz 410 $k Vier Pfoten $h Körperschaft Mit dem bevorzugten Namen, wenn ansonsten keine Unter­scheidung möglich ist: 110 $k Grazer Opernhaus 410 $k Oper Graz $h Grazer Opernhaus 110 $k Opernhaus Graz 410 $k Oper Graz $h Opernhaus Graz GND-RDA- Körperschaften Follow Up

32 Unselbständige Erfassung - 1 -
Name enthält einen Begriff der anzeigt, dass die Körperschaft Teil einer anderen Körperschaft ist (RDA ) Beispiel: Società italiana di psicologia. Divisione di psicologia clinica normalerweise auf eine administrative Unterordnung hindeutet (RDA ) Beispiel: Fundación Terram. Dirección de Estudios RDA , ERL 2: Wird die unselbstständige Namensform als bevorzugter Name gewählt, wird die selbstständige Form als abweichende Namensform erfasst, sofern sich dadurch ein deutlich anderer Sucheinstieg ergibt.

33 Ausnahme: Körperschaften, die Gebietskörperschaften unterstellt sind und die in ihrem Namen den Namen der übergeordneten Gebietskörperschaft enthalten, werden selbstständig erfasst. (RDA , ERL 2) Beispiel: Steirisches Statistisches Landesamt (Name: Steirisches Statistisches Landesamt) (Nicht: Steiermark. Steirisches Statistisches Landesamt) (Nicht: Steiermark. Statistisches Landesamt) s. a. Modul-Teil -> Organe und Spitzenorgane von Körperschaften Hier: Der Name der Überordnung ist im Namen der Unterordnung enthalten. Nicht alle statistischen Landesämter werden selbstständig angesetzt, sondern nur die, in deren Namen die Überordnung (in irgendeiner Form, also z.B. auch adjektivisch = implied) enthalten ist. Beispiele für andere Namensvariationen: Hessisches Statistisches Landesamt (Name: Hessisches Statistisches Landesamt) Nicht: Hessen. Hessisches Statistisches Landesamt Nicht: Hessen. Statistisches Landesamt

34 Liste der Unterordnungen
September 2014 Bei der Begriffsliste der Unterordnungen wird noch nicht unter­schieden, ob der Begriff auf 14.1 oder auf 14.2 zutrifft. Die DNB hat bis jetzt nur Begriffe aus der LC-PCC PS zu RDA in den Sprachen englisch, fran­zösisch und spanisch ergänzt. Es wird überlegt, ob man nicht nur eine Liste für die Be­griffe von 14.1 an­legt, da diese immer un­selb­ständig erfasst werden müssen. Begriff übergeordnete Gebiets­körper­schaft ja nur dann, wenn der Namen der Über­ordnung nicht ent­halten ist. GND-RDA- Körperschaften Follow Up

35 Unselbständige Erfassung - 3 -
Name enthält einen Begriff der ein bestimmtes Studienfach an einer Universität anzeigt (RDA ) Beispiel: Universität Innsbruck. Institut für Städtebau und Raumordnung Aber: Österreichisches Institut für Familienforschung TYP 5. Name einer Universitätsfakultät, einer Schule, eines Colleges, eines Instituts, eines Labors usw., der einfach nur ein bestimmtes Studiengebiet anzeigt. ERL: Der Begriff Schule ist hier im Sinne einer Fakultät einer Universität, Fachhochschule etc. zu verstehen. Mit Namen, die nur ein bestimmtes Studienfach anzeigen, sind Namen gemeint, die ausschließlich aus der Bezeichnung von einem oder mehreren Studienfächern oder Teilstudienfächern bestehen. Nicht unter diesen Typ fallen Abteilungen einer Hochschule, die nicht nur das Fach benennen, sondern einen spezifischen Namen haben und in denen der Name der Hochschule nicht als fester Bestandteil vorkommt z. B. „Argelander-Institut für Astronomie“; „Schleswig-Holsteinisches Institut für Friedenswissenschaften“. Bei diesen wird der bevorzugte Name selbstständig gebildet. Abteilungen einer Hochschule, in denen der Name der Hochschule als fester Namensbestandteil vorkommt unabhängig davon, ob der Name der Abteilung spezifisch oder unspezifisch ist. z. B. „Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln“; „Leibniz Institut für Arbeitsforschung der TU Dortmund“; „Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik an der Universität Kiel“. Diese Fälle gehören zu RDA und werden unselbstständig erfasst.

36 Unselbständige Erfassung - 5 -
Als vollständig enthalten gelten bei deutschen Universitäten eine kurze und eine lange Namensform (RDA , ERL 3) Beispiele: Universität Graz. Forschungsinstitut für Europarecht (Name: Forschungsinstitut für Europarecht der Karl- Franzens-Universität Graz) Universität Graz. Forschungsinstitut für Europarecht (Name: Forschungsinstitut für Europarecht der Universität Graz)

37 RDA : Institute udgl. September 2014 RDA beschreibt den Sachverhalt, wenn der Name einer Körper­schaft nur aus einem Studien­fach besteht. Bei 14.5 geht es um Studienfächer von Instituten udgl. von Uni­versitäten oder Hoch­schulen. Bei allen anderen universitären Ein­richtungen: wenn der voll­ständige Name der über­ge­ord­neten Körper­schaft ent­halten ist  RDA 14.5 bezieht sich auf Hoch­schulen aller Art, nicht nur auf allgemeine Hoch­schulen (vgl. AWR und ERL zu RDA ), aber nicht auf (Forschungs-)Akademien. Allerdings ist die Namens­bildung bei den Akademien der Wissen­schaften in der Regel so, dass RDA zutrifft  es wird unselbstständig erfasst. GND-RDA- Körperschaften Follow Up

38 RDA : Institute udgl. September 2014 Andere (zentrale) Ein­rich­tungen der Hoch­schule sind keine Studien­fächer. Ein Name, der aus einer Kombination von „Institut bzw. Labor + Studien­fach + andere Ein­richtung (Botanischer Garten, Bibliothek u.ä.)“ fällt nicht unter RDA Diese Unterscheidung ist wichtig, denn ERL 3 zu regelt, wann der Name der Überordnung im Namen des Instituts, das unter 14.5 fällt, enthalten ist. Da Uni­versitäten des deutschen Sprach­raums oft eine lange und kurze Namens­form gleich­wertig ver­wenden, auch Formen mit Ab­kürzungen und Initialen – gelten alle Formen als vollständig enthalten. GND-RDA- Körperschaften Follow Up

39 RDA : Name der ÜO September 2014 Körperschaft mit einem Namen, der den vollständigen Namen der über­ge­ord­neten oder zugehörigen Körper­schaft enthält: Dieser vollständige Name (=bevorzugter Name) muss auch aus dem Namen der Unterordnung heraus­lösbar sein. Name: Universitätsbibliothek Wien Hier ist zwar Universität Wien erkennbar, aber nicht herauslösbar  selbständige Ansetzung 110 $k Universitätsbibliothek Wien Name: Österreichische Krebshilfe Wien-Krebsgesellschaft Auch hier ist die „Österreichische Krebshilfe-Krebsgesellschaft“ erkennbar, aber nicht herauslösbar. 110 $k Österreichische Krebshilfe Wien-Krebsgesellschaft GND-RDA- Körperschaften Follow Up

40 Kongressfolge / Veranstalter
September 2014 Zur Erinnerung: Hier wurde nur ein Tb-Satz angelegt – seit ÜR müssen getrennte Daten­sätze angelegt werden. Wenn Sie für die FE die Körperschaft benötigen – nutzen. Wenn die Kongressfolge benötigt würde, müsste man diese neu ansetzen! GND-RDA- Körperschaften Follow Up

41 Abweichender Name – 1 (RDA 11.2.3)
Regeln aus RDA – : Name oder Form die nicht als bevorzugter Name gewählt wurde Name oder Form die von der Körperschaft verwendet wird Name oder Form die in den Nachschlagequellen gefunden wird Form oder Name von einer anderen Transliteration - Sonstige Formen wichtig zur Identifizierung bzw. nach denen evtl. gesucht werden könnte. Nicht als bevorzugter Name gewählt: eine Initialform bzw. Langform. Weitere Formen wären abweichende Schreib- bzw. Sprachformen. Auch Vorlagenformen mit der Zählung etc. können weiterhin erfasst und entsprechend gekennzeichnet werden (nauv). 411 $4 nauv AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | Juni 2014

42 Abweichender Name September 2014 Falls erforderlich sollte, analog zu den Körper­schaften, auch bei Kon­fe­renzen nicht nur beim be­vor­zugten Namen, sondern auch beim ab­weichenden Namen, der identifizierende Zusatz angegeben werden. GND-RDA- Körperschaften Follow Up

43 Abweichender Name September 2014 Dies bitte nicht zu vergessen, wenn sie nach ERL 4 zu RDA eine abweichende Namens­form mit dem Motto erfassen! GND-RDA- Körperschaften Follow Up

44 Abweichender Name September 2014 Da bei Einzelkonferenzen immer die Unterfelder besetzt sind, kann es keine Namensform geben, die mit „abku“ gekennzeichnet ist. 411 $e VSDIA $n 13. $d 2013 $c Budapest 411 $e ICPEAM $d 2012 $c Kuala Lumpur Nicht korrekt: 411 $e IWOTA $n 23. $d 2012 $c Sydney $4 abku GND-RDA- Körperschaften Follow Up

45 Abweichender Name September 2014 Mit „nauv“ ist der Name in unveränderter Vorlage­form ge­kenn­zeichnet, aus dem die 1XX gebildet wurde. Initial­formen können so suchbar gemacht werden, indem die ganze Text­phrase der Vorlage einschließlich der Initial­formen als 411 mit „nauv“ abgelegt werden. 111 $e National Congress of Science and Materials Engineering $n 4. $d 2013 $c Pachuca 411 $e Fourth National Congress of Science and Materials Engineering (CNCIM 2013), February , 2013, Pachuca, CNCIM-México 2013 $4 nauv GND-RDA- Körperschaften Follow Up

46 Regeln für Zählung, Datum und Ort einer Konferenz etc. - 1
Zählung (RDA 11.6): Erfassung in RDA als Ordinalzahl mit abschließendem Punkt (z.B.: 2.) Datum (RDA ): zur Unterscheidung gleichnamiger Konferenzen im gleichen Jahr werden exakte Daten in der Form TT.MM.JJJJ (Zeitpunkt bzw. Enddatum) in $d erfasst. Im Erfassungsfeld (548) für das Datum werden aber die vollständige Zeitangaben eingetragen. Ort (RDA ): auch Bauwerke können nach RDA als Veranstaltungsorte angegeben werden, wenn die Angabe eines Ortes nicht möglich ist. RDA Datum: Vollständige ERL: Daten einer Konferenz etc. werden stets als getrenntes Element erfasst. Zur Erfassung der Daten als Bestandteil des Sucheinstiegs vgl   Die Angabe der spezifischen Daten zur Unterscheidung gleichnamiger Konferenzen im gleichen Jahr erfolgt zusätzlich. Spezifische Daten werden in der Form TT.MM.JJJJ erfasst.  Das Erfassungsfeld für das Datum wird im Bedarfsfall doppelt besetzt (nur Jahreszahl oder exakte Daten). RDA Orte: ERL 2: Sie können auch Bauwerke (geografische Datensätze) als Veranstaltungsorte angeben werden, wenn die Angabe eines Ortes nicht möglich ist oder zur Identifizierung nicht ausreicht. Gegebenenfalls muss das Bauwerk als Geografikum neu erfasst werden. Hinweis: bei Online-Konferenzen wird statt des Ortes „Online“ erfasst. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | Juni 2014

47 Veranstaltungsort September 2014 Bei Konferenzen muss 1XX/4XX $c und Feld 551 über­ein­stimmen. Ausnahme: noch nicht überarbeitete geografische Datensätze. GND-RDA- Körperschaften Follow Up

48 September 2014

49 Veranstaltungsort September 2014 Name für Geographika: der im Deutschen gebräuch­liche Name. Als Nachweis für die im Deutschen gebräuchliche Form gilt der Haupt­eintrag der Brockhaus-Enzyklopädie. Wenn es zu einer Änderung bei dem gebräuchlichen Namen kommt, dann wird ein Split gemacht. Zu unterschiedlichen Zeiten kann es unterschiedliche im Deutschen gebräuchliche Namen geben. Der Zeitpunkt, wann sich die Gebräuchlichkeit geändert hat, ist in der Regel nicht nachgewiesen  die Zeitpunkte für eine politische Änderung werden in Feld 548 eingetragen. Bei kleineren Orten, die nicht im Brockhaus enthalten sind, wird die originalsprachliche Form für den heutigen Namen genommen. GND-RDA- Körperschaften Follow Up

50 Veranstaltungsort / Bauwerk
September 2014 Wenn in der Vorlage ganz prominent eine Entität genannt ist, die einen geografischen Datensatz (Tg) bildet (also auch Einzelgebäude), dann wird dieser genommen. 151 $g Grand Hotel Bürckenstock Es sei denn, es ist noch kein Datensatz dafür in der GND vorhanden. Dann wird auf den nächstgelegenen Ort ausgewichen. Achtung: Da ein Hotel nach RDA eine Körperschaft sein kann, sind auch Körperschaftsdatensätze (Tb) vorhanden. 110 $k Hotel Hessischer Hof GND-RDA- Körperschaften Follow Up

51 Bildung des normierten Sucheinstiegs einer Konferenz - 3
ERL zu RDA - ERL 1 Auch wenn der Name einer in Verbindung stehenden Institution zur Identifizierung notwendig ist und Sie ihn daher angeben, erfassen Sie den Namen des Ortes zusätzlich als Teil des Sucheinstiegs (sofern ermittelbar). - ERL 2 Nach RDA ist von den Kernelementen, wenn mehrere gleiche vorliegen, jeweils nur die Angabe eines den Sachverhalt repräsentierenden Elementes verpflichtend. Bei mehreren Orten führen Sie bis zu drei auf; bei mehr als drei Orten geben Sie nur den ersten an oder weichen Sie auf das Land aus, falls sinnvoll. - ERL 3 Erfassen Sie spezifische Daten in der Form TT.MM.JJJJ. RDA Ausnahme: Hinzufügen des Namens einer Institution, wenn er eine bessere Identifizierung ermöglicht oder wenn der Ortsname nicht bekannt ist oder nicht einfach ermittelt werden kann. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | Juni 2014

52 Mehrere Konferenzorte
September 2014 In der Vorzugs­benennung können alle Orte angegeben werden, müssen aber nicht. D-A-CH hat sich auf die Angabe von bis zu drei Orten geeinigt, wenn bis zu drei Orte genannt werden. Bei mehr als drei Orten wird entweder nur der erste angegeben oder auf das Land ausgewichen. Weggelassene Orte werden nicht durch „u.a.“ ge­kenn­zeichnet. In 551 können alle Orte verwiesen werde. GND-RDA- Körperschaften Follow Up

53 Sämtliche Veranstaltungsorte sind nur hier zu sehen!
September 2014 ohne u.a. Sämtliche Veranstaltungsorte sind nur hier zu sehen!

54 Ortsteile als Konferenzorte
September 2014 Keine Änderungen zu den Übergangsregeln: In $c steht immer der bevorzugte Namen der Entität, die in der Vor­lage angegeben ist, d.h. Ortsteile aus dem deutschsprachigen Raum werden immer in der Binde­strichform angegeben. Das Unterfeld $c entspricht dem Feld 551 mit „ortv“. Wenn der Ortsteil genommen wurde, kann fakultativ ein weiteres Feld 551 mit dem Hauptort erfasst werden. In diesen Fällen wird keine abweichende Namensform in Feld 411 mit dem Hauptort erfasst. Der Orts­teil wird gewählt, wenn er in der Binde­strichform in der Vorlage vorhanden ist oder wenn er ohne Haupt­ort genannt wird. Wenn in der Vorlage ein Teil des Orts­doppel­namens genannt ist, dann wird der Doppel­ort genommen. GND-RDA- Körperschaften Follow Up

55 Feld 548 bei Konferenzen September 2014 In Feld 548 erfolgt die Angabe des Konferenzjahres. Wen man das genaue Datum kennt, dann dieses  548 wird in diesen Fällen nur einmal vergeben! oder GND-RDA- Körperschaften Follow Up

56 Konferenzen als Urheber
September 2014 Mehrere Konferenzen als Urheber werden bis zum Vollumstieg 2015 angesetzt. Beim Vollumstieg muss das Thema nochmal neu besprochen werden. Die Urheberschaft ist nach RDA anders zu bewerten! In Feld 548 des Normdatensatzes werden alle 3 Zeitangaben angeführt. GND-RDA- Körperschaften Follow Up

57 Vorlage: Tagungsband der 25. - 27. Schlaininger Gespräche vom 25. - 29
Vorlage: Tagungsband der Schlaininger Gespräche vom September 2005, September 2006 und September 2007 September 2014 GND-RDA- Körperschaften Follow Up

58 Verbundene Konferenzen
September 2014 Für verbundene Konferenzen werden wie bisher 2 Aufnahmen erstellt. Vorlage: 5th International Symposium on Advanced Ceramics (ISAC-5) and 3rd International Symposium on Advanced Synthesis and Processing Technology for Materials (ASPT 2013), December 9-12, 2013, Wuhan, China 111 $e International Symposium on Advanced Ceramics $n 5. $d 2013 $c Wuhan 111 $e International Symposium on Advanced Synthesis and Processing Technology for Materials $n 3. $d 2013 $c Wuhan Vorlage: 7th Vienna Central European Seminar on Particle Physics and Quantum Field Theory and COST MP0801 Workshop November , 2010 Complex Stochastic Dynamics 111 $e Vienna Central European Seminar on Particle Physics and Quantum Field Theory $n 7. $d 2010 $c Wien 111 $e COST MP0801 Workshop $d 2010 $c Wien GND-RDA- Körperschaften Follow Up

59 Lokale Einheiten von Religionsgemeinschaften Tb / KF
Lokale Kirchen usw. (RDA und ERL 5) Für lokale Einheiten von Religionsgemeinschaften (z.B. Kirchgemeinden, Pfarreien, Kultusgemeinden) wird eine selbstständige, im Allgemeinen originalsprachige Namensform als bevorzugter Name gewählt. Hat sich im Deutschen eine davon abweichende Namensform fest etabliert, wird diese als bevorzugter Name gewählt. (keine Änderung zur GND-Praxis) Beispiele: Seelsorgeraum Westliches Mittelgebirge Katholischer Pfarrverband Assach - Haus - Schladming - Ramsau a.D. - Pichl Waalse Hervormde Gemeente Amsterdam Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main Protestantische Kirchengemeinde Dansenberg Zwischen Bauwerk und Kirchengemeinde wird unterschieden. (ERL 7 zu RDA ; und EH-K-18) (keine Änderung zur GND-Praxis) Zur Ausnahme Lokale Kirchen: ERL 5 Für lokale Einheiten von Religionsgemeinschaften wird eine selbstständige, im Allgemeinen originalsprachige Namensform als bevorzugter Name gewählt. Hat sich im Deutschen eine davon abweichende Namensform fest etabliert, wird diese als bevorzugter Name gewählt. Aleph: 110 $k Waalse Hervormde Gemeente Amsterdam 110 $k Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main Bauwerk: 151 $g Sankt Stephanus $h Aachen Vgl. EH-K-16 59 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand: Juni 2014

60 Pfarrverbände September 2014 Pfarrverbände sind selbstständig als lokale Einheiten zu erfassen, können aber nicht normiert angesetzt werden. Pfarrverbände existieren in ihrer Zusammensetzung meist nur temporär. Die Pfarren bleiben selb­ständig, der Pfarrverband ist nicht ad­mi­nis­trativ übergeordnet; der Code „adue“ ist nicht zu­tref­fend. Im Datensatz einer Pfarre kann der Pfarr­verband im Feld 510 mit „rela“ und die zeitliche Gültigkeit über „$Z“ erfasst werden. Informationen zur Zugehörigkeit zu einen Pfarr­verband können in Feld 678 erfasst werden. Bei Pfarrverbänden können in Feld 551 alle Orte der Pfarren erfasst werden. GND-RDA- Körperschaften Follow Up

61 Pfarrverbände September 2014 110 $k Pfarrverband Schladming - Pichl - Ramsau 410 $k Katholischer Pfarrverband Schladming – Pichl - Ramsau 510 $k Pfarrverband Schladming - Haus - Pichl – Ramsau $4 nach $9 (DE-588)… 510 $k Pfarre Hl. Achaz Schladming $4 rela $9 (DE-588)… 510 $k Pfarre Hl. Jakobus der Ältere Pichl $4 rela $9 (DE-588)… 510 $k Pfarre Hl. Rupert Ramsau a.D. $4 rela $9 (DE-588)… 551 $g Schladming $4 orta $9 (DE-588)… 551 $g Pichl $4 orta $9 (DE-588)… 551 $g Ramsau am Dachstein $4 orta $9 (DE-588)… 678 $b Besteht aus den Pfarren … GND-RDA- Körperschaften Follow Up

62 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! … und nicht verzweifeln denn
September 2014


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