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Bauarbeitenverordnung (BauAV) Skizzen und Erläuterungen

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Präsentation zum Thema: "Bauarbeitenverordnung (BauAV) Skizzen und Erläuterungen"—  Präsentation transkript:

1 Bauarbeitenverordnung (BauAV) Skizzen und Erläuterungen
2019

2 Grundsätzliches zu dieser Präsentation
Die nachfolgenden "Skizzen und Erläuterungen zur Bauarbeitenverordnung" zeigen eine nicht abschliessende Sammlung von Hinweisen und Umsetzungsmöglichkeiten zu einzelnen Artikeln der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV). Diese Präsentation kann Vorgesetzten - als Ergänzung zu den Instruktionsmappen aus der Reihe der "Lebenswichtigen Regeln" - zur eigenen Information aber auch zur Schulung der Mitarbeitenden dienen. 2019 Bauarbeitenverordnung (BauAV) – Skizzen und Erläuterungen

3 Art. 15 und 16: Seitenschutz Zwischenholm Geländerholm Bordbrett
50 cm Arbeitsplatz Seitenschutz bestehend aus H ≥ 2.00 m H = Sturzhöhe Gerüst H ≥ 2.00 m 2019 Bauarbeitenverordnung (BauAV) – Skizzen und Erläuterungen

4 Art. 17: Bodenöffnungen Seitenschutz oder durchbruchsichere und unverrückbare Abdeckung 2019 Bauarbeitenverordnung (BauAV) – Skizzen und Erläuterungen

5 Art. 18: Gerüstpflicht im Hochbau
Gerüst vorziehen (Ablaufplanung) ab 3 Meter Absturzhöhe 2019 Bauarbeitenverordnung (BauAV) – Skizzen und Erläuterungen

6 Art. 28: Absturzsicherung am Dachrand
ab 3 Meter Massgebende Dachneigung 2019 Bauarbeitenverordnung (BauAV) – Skizzen und Erläuterungen

7 Art. 29 Abs. 2: Absturzsicherung am Dachrand
2019 Bauarbeitenverordnung (BauAV) – Skizzen und Erläuterungen

8 Art. 29 Abs. 2: Absturzsicherung am Dachrand
2019 Bauarbeitenverordnung (BauAV) – Skizzen und Erläuterungen

9 Art. 29 Abs. 2: Absturzsicherung am Dachrand
2019 Bauarbeitenverordnung (BauAV) – Skizzen und Erläuterungen

10 Art. 29 Abs. 2: Absturzsicherung am Dachrand
Flachdachsanierung 2019 Bauarbeitenverordnung (BauAV) – Skizzen und Erläuterungen

11 Art. 29 Abs. 3: Absturzsicherung am Dachrand
2019 Bauarbeitenverordnung (BauAV) – Skizzen und Erläuterungen

12 Art. 29 Abs. 5: Absturzsicherung am Dachrand
2019 Bauarbeitenverordnung (BauAV) – Skizzen und Erläuterungen

13 Art. 31: Dachfangwand Bei Dachneigungen von mehr als 40° sind zusätzlich Fanggerüste, Schutznetze oder Seilsicherungen zu verwenden (Art. 31, Abs. 4) 2019 Bauarbeitenverordnung (BauAV) – Skizzen und Erläuterungen

14 Art. 45 Abs.2: Gerüstzugänge (Anzahl)
Beispiel 2019 Bauarbeitenverordnung (BauAV) – Skizzen und Erläuterungen

15 Art. 46 Abs. 2: Fassadenabstand
Fassadenabstand ≤ 30 cm Lösungsvarianten wenn Abstand > 30 cm Innengeländer im Element- und Skelettbau Innenrohre, nur wenn Konsolgänge nicht möglich sind Konsolgänge  Normalfall Versetzen von Fassaden- elementen 2019 Bauarbeitenverordnung (BauAV) – Skizzen und Erläuterungen

16 Art. 46 Abs. 2: Fassadenabstand
Nachträglich hochgezogenes Sichtmauerwerk Nachträglich hochgezogenes Putzmauerwerk 2019 Bauarbeitenverordnung (BauAV) – Skizzen und Erläuterungen

17 Diverse Artikel: Montagebau
2019 Bauarbeitenverordnung (BauAV) – Skizzen und Erläuterungen

18 Art. 55 Abs. 3: Grabenbreiten
Rohr-ø (aussen) Die lichte Breite des Grabens muss minimal betragen: Rohr-ø (aussen) + 40 cm ab 1 m Grabentiefe min. 60 cm 2019 Bauarbeitenverordnung (BauAV) – Skizzen und Erläuterungen

19 Art. 55 Abs. 3: Grabenbreiten
Für die Bestimmung der minimalen Grabenbreite bei gespriessten Gräben können sowohl der Leitungs-durchmesser als auch die Spriessung massgebend sein. da = Aussenmass der Leitung (Nennmass plus Wandstärken) * * Breite des Arbeitsraumes abgeleitet von Art. 55 Abs. 4 (Masse in cm) da da + 40 min. 50 min. 60* 2019 Bauarbeitenverordnung (BauAV) – Skizzen und Erläuterungen

20 Art. 55 Abs. 4: Arbeitsraum in Baugruben
2019 Bauarbeitenverordnung (BauAV) – Skizzen und Erläuterungen

21 Art. 55 Abs. 5: Freihalten von Grabenrändern
Bei Böschungen Bei Spriessungen 2019 Bauarbeitenverordnung (BauAV) – Skizzen und Erläuterungen

22 Art. 56 Abs. 4: Sicherheitsnachweis
1 m 3 m 2 m 1 : 1 3 : 1 2 : 1 Gut verfestigtes, standfestes Material Mässig verfestigtes, jedoch noch stand-festes Material Rolliges Material Wenn diese Böschungsneigungen nicht eingehalten werden können für Böschungen von mehr als 4 m Höhe bei Zusatzbelastungen bei Hang- und Grund- wasser Deponie 2019 Bauarbeitenverordnung (BauAV) – Skizzen und Erläuterungen

23 Weitere Informationsquelle: Internet
2019

24 Weitere Informationsquelle: Internet
www3.ekas.ch 2019


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