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Veröffentlicht von:Gertrud Feld Geändert vor über 6 Jahren
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Prof. Dr. Thomas Klie Freiburg Fachtagung Berlin 31.1.2013
Leistungsrechtliche Aspekte der Teilhabe und Pflege zur Sicherung von Lebensqualität Prof. Dr. Thomas Klie Freiburg Fachtagung Berlin
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Ausgangslage Segmentiertes System der Sozialen Sicherung
Sozialversicherung: SGB V, SGB XI Sozialhilfe: Eingliederungshilfe Unterschiedliche Traditionen, Leistungsniveaus und Kulturen sowie Steuerungslogiken Unterschiedliche Akteure mit unterschiedlichen Interessenslagen
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Alter und Behinderung Unterschiedlichen Gruppen Passagesituation
Älter werdende Menschen mit Behinderung Im Alter mit Behinderung konfrontierte Passagesituation “Ruhestand” Wechsel der Leistungssysteme von der Eingliederungshilfe in die Altenhilfe Von der Eingliederungshilfe in die Pflege
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Gefahr der doppelten Diskriminierung
Wegen Alter Altersgrenzen Gesetzliche: “Ruhestand” Rechtspraxis: Eingliederungshilfe bis 65 Absprache von Teilhabezielen Reduzierung des Leistungsniveaus Wegen Behinderung In der Pflegeversicherung § 43 a SGB XI In der medizinischen Rehabilitation
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Vielfältige Bemühungen
Eigene Leistungstypen für MmB im Alter Modellprojekte Neue Angebotsstrukturen Neue Wohnformen Wohngemeinschaften Betreutes Wohnen Binnendifferenzierung Virtuelle “Heime”
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Divergierende Entwicklungen
Pflege Immer noch: stationäres Denken und fiskalische Priviligierung Integration von Teilhabeaspekten Im Leistungsrecht Zusätzliche Betreuung Im neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Aber auch: Quartiersbezug als Leitbild Teilhabe Aufgabe der Trennung ambulant / stationär Deinstitutionalisierung Inklusion Quartierbezug Flexibilisierung der leistungen Personenbezug
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Teilhabe & Pflege Pflege Teilhabe
Grad der Selbstständigkeit und Abhängigkeit von frremder Hilfe In 6 Feldern: Mobilität, kognitive & kommunilkative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Kht, Alltagsleben, außerhäusliche Aktiitäten Teilhabe Einbezogensein in für die Person elementare Bereiche der Gemeinschaft und Gesellschaft In den Feldern: Wohnen, Arbeit, Freizeit, Familie, Quartier/Gesellschaft, Religion, Kultur
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Problemfelder Leistungsrechtliche Abgrenzung Vorrangverhältnis
Berufsgruppen Einsatz Sachleistung vs. Budget Qualitätssicherung Kostenträgerschaft Ausgabensteigerungen
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Kasuistik: Fall 1 Herbert M., 65 Jahre, wird aus der Werkstatt in den Ruhestand entlassen. In der Wohngruppe wird sein “Status” geändert: Er erhält künftig nur noch Leistungen der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege. Ein weitergehender Teilhabebedarf wird nicht anerkannt. Rechtsstreit dauert über seinen Tod hinaus. Die Einrichtung hat ihn wie bisher in der Wohngruppe versorgt und Teilhabeleistungen erbracht.
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Fall 2 Frau S, 75 Jahre, Psychiatrieerfahren, lebt mit einer diagnostizierten Demenz in einem kleinen Pflegeheim. Nachts leidet sie unter Angstzuständen, ist unruhig, stört andere Bewohner. Genehmigung nächtlicher Fixierung beantragt. Sie schreit, erträgt die Fixierung nicht. Betreuer beantragt eine nächtliche Assistenz.
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Fall 3 Herr B., geistig behindert , 68 Jahre alt. Er nahm bisher im Rahmen der offenen Hilfen der Lebenshilfe an Freizeitangeboten teil. Er lebt inzwischen in einem Pflegeheim. Er wird hinsichtlich seiner Freizeitwünsche an die niederschwelligen Angebote gem §§ 45 b ff SGB XI verwiesen.
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Fall 4 Frau G, 78 Jahre, Langzeitpatientin in der Psychiatrie, will in eine ambulant betreute Wohngruppe ziehen. Sie wurde vom MDK in Pflegestufe I eingestuft. Das Sozialamt verweigert die Kostenübernahme wegen unverhältnismäßiger Mehrkosten.
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Die Schnittstellen GKV Sozialhilfe stationär ambulant
Eingliederungshilfe Pflege stationär ambulant
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weitere Zusammenhänge
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Normative Vorgaben BRK: Wunsch- und Wahlrecht
EU Recht: Diskriminierungs-verbot SGB XII: Individualisierung SGB I: Vorrangregelungen
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Problemanalyse Segmentierungen von Zuständigkeiten
Fiskalische Fehlanreize Keine Einbeziehung des SGB XI in das SGB IX Verlagerung von Sozialhilfe in SPV Altersgrenzen Altersbilder Pflegefalldenken Korporatistische Absprachen
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Lösungsansätze De lege lata
Individuelle Durchsetzung von Rechtsansprüchen mit BRK Begründung Inanspruchnahme der Antidiskriminierungs-stelle Vereinbarungen gem §§ 75, 79 SGB XII Budgetbasierte Formen der Leistungsgewährung
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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
Erweitert Tw. ICF orientiert Integriert Teile von Teilhabebedarfen Überwindet Abrenzungprobleme nicht Verstärkt “Pflegebrille”, schwächt Teilhabepardigma
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Lösungsansätze De lege ferenda
HKP Leistungen an jedem Leistungsort außerhalb von Kliniken Aufhebung des § 43 a SGB XI Budgetfähigkeit von SGB XI Leistungen in einem trägerübergreifenden Budget Trennung cure und care Leistungsgesetz Teilhabe und “Sorge”
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Care Cure Pflege Kooperation: Assistenz Profession Planung
Aushandlung (Qualität) Lebensqualität Steuerung des Pflegeprozesses Reha-Maßnahmen Extended nursing / Primary nursing („kleine Heilbehandlungen“) Professionelle Interaktion Anamnese Vereinbarung Pflegeziele Krankenbeobachtung > professionelle Hermeneutik Care Cure Medizin Therapie Alltagsgestaltung Hauswirtschaft Teilhabe Pflege Assistenz Hilfskräfte (funktional orientiert) Persönliche Assistenz (subjektorientiert)
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Lebensqualität und Behinderung
Kennt objektive Rahmenbedingungen Wohnen Zugehörigkeit Sicherheit Gute Sorge Ist hoch subjektiv Konsequente Individualisierung Ziele Dem persönlich elementar Bedeutsamen Raum geben Allen Menschen mit Behinderung im Alter
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Dank für die Aufmerksamkeit
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