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Veröffentlicht von:Christin Beckenbauer Geändert vor über 6 Jahren
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Konzepte der Teilhabeplanung – oder:
„Wie kann Herr Schmidt darin unterstützt werden, ein ‘alter Mann’ zu werden?” Dr. Johannes Schädler Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen
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Personen in Wohnheimen für behinderte Menschen älter als 60 J.:
1998: ca.12 % 2009: ca.15 % Quelle: Kennzahlenvergleich BAGÜS, Consens 2011
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Herr Schmidt… .
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‘Herr Schmidt‘ sagt: ‘Nein!‘ und macht Probleme
Im Kontext eines ‚kritischen Lebensereignisses‘ will Herr Schmidt sein alltägliches Leben ändern. Er will seinen sozialen Status altersgemäß weiterentwickeln und ein ‘alter Mann‘ werden. Er stellt das ‚human management model‘ des Wohnheims bzw. des Hilfesystems in Frage, d.h. die für selbstverständlich gehaltenen Annahmen und institutionalisierten Routinen der Versorgung Älterer. ‘a consistent pattern in which the behavior of persons is structured by other persons who exercise authority over them’. (Wolf Wolfensberger 1969: 64).
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Teilstationäres Modell der Behindertenhilfe des 20.Jh
Sonderkindergarten, Sonderschule, ‚24er Wohnheim‘ an der Werkstatt…
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‘Rollenangebot‘ des Hilfesystems an Herrn Schmidt?
Heimbewohner in der „8er-Gruppe‘‘ und „Werkstattgänger“ ‘Wohnheim in Deutschland für 32 Menschen mit geistiger Behinderung, gebaut in 2004.
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‘Institutionelles Modell’ in stationären Wohneinrichtungen
‘consists of the interaction of the physical environment of the residence with the behavioral roles that managers impose upon or elicit from the managed residents.’ (W.W.1969) ‘Die Sprache der Architektur’ zusammen mit Mitarbeiter/innen-Verhalten bewirken Prozesse der ‘ Rollenzirkularität: ‘Generally people will play the roles they have been assigned. This permits those who define social roles to make self-fulfilling prophecies by predicting that someone cast into a role will emit behavior consistent with that role. Unfortunately, role-appropriateness will then often be interpreted to be a person’s ‘natural’ rather than elicited mode of acting.’ (ebd.) Dr. Wolf Wolfensberger ‚role- valorization‘ geb 1934 in Mannheim, Gest in Syracuse, USA
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Kann Herr Schmidt im teilstationären Modell der Behindertenhilfe ein ‚alter Mann‘ werden?
Sonderkindergarten, Sonderschule, ‚24er Wohnheim‘ an der Werkstatt…
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Modernisierungsbedarf
Hilfen ‚alten Typs‘ Hilfen ‚neuen Typs‘ Planung nach der Platzierung ‚Platz‘ gruppenbezogen Bewohner Heimlogik ein Kostenträger die Einrichtung… Planung vor Leistungserbringung ‚Hilfreiches Arrangement‘ personenzentriert weibliche / männliche Klient/in Wohnung/private Logik mehrere Kostenträger der Dienst…
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‘Unterstützung in inklusiven Settings‘
Modell 21. Jahrhundert: ‘Unterstützung in inklusiven Settings‘ Ermöglichung von privatem Wohnen in der eigenen Häuslichkeit durch flexible, verlässliche und bedarfsgerechte Unterstützung in individuellen Arrangements.
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Ansatzpunkte für Modernisierung des Hilfesystems
Individuelle Teilhabeplanung 2. Finanzierungsformen ohne ‚perverse Anreize‘ 3. Örtliche Teilhabeplanung
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Aufgaben Individueller Teilhabeplanung
personenzentrierte Hilfearrangements erarbeiten ressourcen- und sozialraumorientiertes Vorgehen Prinzip der ‚anbieterkontrollierten Antragsstellung und Platzierung‘ überwinden Steuerungsinteressen der Sozialleistungsträger verwirklichen Was bedeutet dies für Herrn Schmidt?
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Dimensionen eines ‘sozialen Rollenmodells‘ für altwerdende und alte Menschen mit Behinderungen
Öffentliche Sphäre Familien- sphäre Privatsphäre Planung von ‚rollenorientierten‘ Unterstützungsarrangements für Herrn Schmidt?
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Was passiert mit Herrn Schmidt?
Abhängig von den institutionalisierten Routinen in der Einrichtung und im örtlichen Feld der Behindertenhilfe sowie des gegebenen kulturellen Kontexts bezogen auf Teilhabeplanung, können drei Handlungszenarien unterschieden werden: ‘Ambulantisierung’ ‘Sektoraler Ansatz ’ ‘inklusives Gemeinwesen’
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Artikel 19 der UN-BRK: Inklusion und Partizipation
Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens erkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen an, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe ( „inclusion“ – „participation“) an der Gemeinschaft zu erleichtern, … Die Diskussion um ‚Inklusion‘ hat durch die Verabschiedung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen(United Nations 2006; United Nations 2008) einen neuen Impuls erhalten. Nach Einschätzung von Heiner Bielefeldt vom Deutschen Institut für Menschenrechte stellt der Begriff der ‚Inklusion‘ den Kernbegriff der Behindertenrechtskonvention dar. Mit der Forderung der Inklusion wird der Anspruch erhoben, die Gesellschaft und ihre Subsysteme so zu gestalten, dass „dass Menschen mit Behinderungen von vornherein darin selbstverständlich zugehörig sind“ (Bielefeldt 2009: 11). Damit verbindet sich im Menschenrechtsdiskurs weitergehend der Versuch, das kritische Potential der Menschenrechte über Abwehrrechte hinsichtlich der Einschränkung individueller Freiheit durch staatliches Handeln hinaus als Schutz gegen Ausgrenzung zu entfalten. Die bisherige offizielle Übersetzung der Konvention wird stark kritisiert. Sie übersetzt beispielsweise den englischen Begriff ‚inclusion‘ an vielen Stellen und mit Integration und passt in der Übersetzung die sich aus der Konvention ergebende Ausgabenstellung an die in der Bundesrepublik bestehenden Institutionen. Damit wird das Innovationspotential der Konvention zugunsten einer auf Legitimation des Bestehenden zielenden Strategie ausgehebelt. Es empfiehlt sich daher immer die völkerrechtlich verbindliche englische Fassung der Konvention heranzuziehen.
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UN Behindertenrechtskonvention: Präambel
… in der Erkenntnis, dass das Verständnis von Behinderung sich ständig weiterentwickelt und dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern … .
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Örtliche Teilhabeplanung als Fachplanung für Menschen mit Behinderungen
„ein partizipativer und lernorientierter Prozess unter politischer Federführung der Kommunen, in dem sich die örtlich relevanten Akteure auf den Weg machen, die Zielsetzungen eines ‚inklusiven Gemeinwesens‘ unter den spezifischen örtlichen Bedingungen zu verwirklichen“. Mittelfristiger Aktionsplan für 5 – 7 Jahre
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Schritte im Planungsprozess
Agenda-Setting Initiierung Schaffung von Planungsstrukturen (Aufgabenverteilung ‚Planungshandbuch‘, Web-Seite etc.) 2. Herstellen bzw. Stärken von Bewusstsein im kommunalen Raum über gemeinsame Aufgabe (Kick-Off-Veranstaltung, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit etc.) Verständigung über strategische Ausrichtung (Was bedeutet Inklusives Gemeinwesen für uns in ….) 4. Verständigung über vorrangige Planungsbereiche
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Schritte im Planungsprozess
5. Ist-Analyse 6. Diskussion von Ergebnisse und Empfehlungen in Fachforen (z.B. Wohnen und alltäglichen Lebensführung altwerdender und alter Menschen mit Behinderungen) 7. Verabschiedung des Aktionsplans durch die kommunale Politik 8. Anwendung und Evaluation der Planungen (Auswertung vorhandener sozialstatistischer Daten, Erhebung zu den Angeboten und der Struktur des Netzwerkes der Behindertenhilfe, Erhebungen zu Barrierefreiheit öffentlicher Infrastruktur, Erkundungen n Sozialräumen,Analyse der administrativen und politischen Strukturen, Rekonstruktion der Entwicklung einzelner Hilfearrangements,Hilfebedarfsfeststellung und Antragsbearbeitung, Kostencontrolling etc.)
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www.teilhabeplanung.uni-siegen.de Dr. Johannes Schädler
Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) Universität Siegen Adolf-Reichwein-Straße 2 57068 Siegen Tel. +49 (0)271 /
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